Zum Gedächtnis der
großen Revolution, die Rußland umgestaltet hat,
bestimmt der Rat der Volkskommissare:
1. Denkmäler, die zu Ehren der Zaren und ihrer
Diener errichtet worden sind, und die weder ein
geschichtliches noch künstlerisches Interesse
bieten, sind von den Plätzen und Straßen zu
entfernen und teils in Speicher überzuführen, teils
zu gemeinnützigen Zwecken zu verwerten.
2. Eine besondere
Kommission, bestehend aus den Volkskommissaren für
Volksaufklärung und für Vermögen der Republik und
dem Verwalter der Abteilung für die darstellenden
Künste bei dem Volkskommissariat für
Volksaufklärung wird beauftragt, im Einvernehmen
mit den Kunstkollegien von Moskau und Petrograd zu
bestimmen, auf welche Weise die Denkmäler zu
entfernen sind.
3. Dieselbe
Kommission wird beauftragt, die Künstler aufzurufen
und auf breiter Grundlage einen Wettbewerb zur
Aufstellung von Entwürfen für Denkmäler zu
veranlassen, welche die großen Tage der russischen
sozialistischen Revolution feiern sollen.
4. Der Rat der
Volkskommissare drückt den Wunsch aus, daß schon
zum 1. Mai die miß-förmigsten Götzenbilder
beseitigt und die ersten Modelle der neuen
Denkmäler zur Beurteilung durch die Volksmasse
ausgestellt werden mögen.
5. Dieselbe
Kommission wird beauftragt, schleunigst eine
Ausschmückung der Stadt zum 1. Mai vorzubereiten
und die Schilder, Embleme, Straßennamen, Wappen
usw. durch neue, die die Anschauungen und Gefühle
des werktätigen revolutionären Rußlands
widerspiegeln, zu ersetzen.
6. Die Provinzial-
und Gouvernementssowjets nehmen im Einvernehmen mit
der oben bezeichneten Kommission dieselbe Aufgabe
in Angriff.
7. Nach Maßgabe
der eingehenden Kostenanschläge und nach
Feststellung ihrer praktischen
Notwendigkeit werden die nötigen Gelder angewiesen.
(Veröffentl. in
Nr. 74 der „Iswestija des AZEK. der Sowjets" vom
14. April 1918.)
Quelle:
Illustrierte
Geschichte der russischen Revolution, Berlin
1928, S.492 |