Texte zur Oktoberrevolution


Von der Arbeiterwehr

28.10.1917

1. Alle Sowjets der Arbeiter- und Soldaten-Deputierten haben Arbeiterwehren zu gründen.
2. Die Arbeiterwehr untersteht vollständig und ausschließlich dem Sowjet der Arbeiter- und Soldaten-Deputierten.
3. Die Militär- und Zivilbehörden sind gehalten, bei der Bewaffnung der Arbeiterwehr und ihrer Versorgung mit technischen Mitteln bis zur Versorgung mit staatlichen Waffen mitzuwirken.
4. Dieses Gesetz ist telegraphisch in Kraft zu setzen.

Quelle: Illustrierte Geschichte der russischen Revolution, Berlin 1928,  S.477