Texte zur Oktoberrevolution


Deklaration der Rechte der Völker

2.11.1917

Die Oktoberrevolution der Arbeiter und Bauern begann unter der Fahne der allgemeinen Befreiung. Befreit werden die Bauern von der Gewalt der Gutsbesitzer, denn das grundherrliche Eigentum am Grund und Boden ist abgeschafft. Befreit werden die Soldaten und Matrosen von der Gewalt der selbstherrlichen Generale, denn die Generale werden fortan aus Wahlen hervorgehen und absetzbar sein. Befreit werden die Arbeiter von den Launen und der Willkür der Kapitalisten, denn fortan ist die Kontrolle der Arbeiter über die Betriebe und Fabriken festgesetzt. Alles Lebendige und Lebensfähige wird von den verhaßten Fesseln befreit. Zu befreien bleiben nur noch die Völkerschaften Ruß­lands, die Knechtung und Willkür gelitten haben und noch leiden, zu deren Entsklavung daher un­verzüglich geschritten werden muß, deren Befreiung entschieden und unwiderruflich durchgeführt werden muß.

In der Epoche des Zarismus wurden die Völker Rußlands systematisch gegeneinander gehetzt. Das Ergebnis dieser Politik ist bekannt: Metzeleien und Pogrome einerseits, Sklaverei der Völker andererseits. Für diese schändliche Politik der Verhetzung ist und darf keine Wiederkehr mehr sein. Sie muß fortan durch eine Politik der freiwilligen und ehr­lichen Vereinigung der Völker Rußlands ersetzt werden.

In der Epoche des Imperialismus, nach der Februar-Revolution, als die Gewalt in die Hände der kadettischen Bourgeoisie übergegangen war, hat die unverhüllte Politik der Verhetzung der Politik des feigen Mißtrauens gegen die Völker Rußlands den Platz eingeräumt, einer Politik der Händel­sucht und Provokationen, die sich hinter Wort­erklärungen über „Freiheit" und „Gleichheit" der Völker Rußlands versteckte. Die Ergebnisse dieser Politik sind bekannt: Verstärkung der nationalen Feindschaft, Untergrabung des gegenseitigen Ver­trauens.

Dieser unwürdigen Politik der Lüge und des Miß­trauens, der Händelsucht und Provokation muß ein Ende gemacht werden. Sie muß fortan durch eine offene und ehrliche Politik ersetzt werden, die zum vollen, gegenseitigen Vertrauen der Völker Ruß­lands führt.

Nur in dem Ergebnis eines solchen Vertrauens kann eine ehrliche und dauerhafte Vereinigung der Völker Rußlands sich gestalten.

Nur durch das Ergebnis einer solchen Vereinigung können die Arbeiter und Bauern der Völker Ruß­lands zu einer revolutionären Kraft zusammenge­schweißt werden, die fähig ist, allen Anschlägen der imperialistisch-annexionistischen Bourgeoisie standzuhalten.

Der Sowjetkongreß im Juni dieses Jahres hat das Recht der Völker Rußlands auf freie Selbstbestim­mung verkündet.

Der zweite Sowjetkongreß im Oktober dieses Jahres hat dieses unverrückbare Recht der Völker Rußlands entschiedener und bestimmter bestätigt.

In Erfüllung des Willens dieser Kongresse hat der Rat der Volkskommissare beschlossen, seiner Tätigkeit in der Nationalitätenfrage Rußlands folgende Grundsätze zugrunde zu legen:

1) Gleichheit und Souveränität der Völker Ruß­lands.

2) Das freie Selbstbestimmungsrecht der Völker Rußlands, einschließlich des Rechts auf Absonderung und Bildung eines selbständigen Staates.

3) Aufhebung aller und jeder nationalen und national-religiösen Vorrechte und Beschränkungen.

4) Freie Entwicklung der Minderheitsnationali­täten und Völkergruppen, die in Rußland leben.

Die daraus folgenden Dekrete werden unverzüg­lich nach Konstituierung einer Kommission für das Nationalitätenwesen ausgearbeitet werden.

Den 2./15. November 1917.
(Veröffentl. in Nr. 4 der Ztg. der Arbeiter- und Bauern-Reg. vom 3./16. Nov. 1917.)

 

Quelle: Illustrierte Geschichte der russischen Revolution, Berlin 1928,  S.477f