Texte zur Oktoberrevolution


Über die Nationalisierung der Banken

14.11.1917

Im Interesse der richtigen Organisation der Volkswirtschaft, im Interesse der entschiedenen Abschaffung der Bankspekulation und der allge­meinen Befreiung der Arbeiter, Bauern und der ganzen werktätigen Bevölkerung von der Exploi­tation durch das Bankkapital und zum Zwecke der Schaffung einer einzigen Volksbank der Russischen Republik, die den Interessen des Volkes und der armen Klassen dient, beschließt das Allrussische Zentral-Exekutiv-Komitee:

1. Das Bankwesen wird zum Staatsmonopol.
2. Alle bestehenden privaten Aktienbanken und Bankkontore werden mit der Staatsbank vereinigt.
3. Die Aktiva und Passiva der zu liquidierenden Unternehmungen übernimmt die Staatsbank.
4. Der Gang der Vereinigung der Privatbanken mit der Staatsbank wird durch ein besonderes Dekret festgelegt.
5. Die provisorische Leitung der Angelegenheiten der Privatbanken wird dem Sowjet der Staatsbank übertragen.
6. Die Interessen der kleinen Bankkunden werden vollständig gesichert.
 

(Veröffentl. in Nr. 35 der Ztg. der Arbeiter- und Bauern-Reg. vom 17. Dezember 1917.)


Quelle:
Illustrierte Geschichte der russischen Revolution, Berlin 1928,  S.482