Texte zur Oktoberrevolution


Konstituierende Versammlung oder Räterepublik?


von Oskar Anweiler

Seit Beginn der revolutionären Bewegung in Rußland bildete die Konstituierende Versammlung die oberste Kampflosung aller libe­ralen und sozialistischen Richtungen. Sie war gleichsam Sinnbild und Erfüllung des jahrzehntelangen Befreiungskampfes gegen die zaristische Selbstherrschaft, Hoffnung auf gerechtere und freiere Zeiten, Ideal von Generationen revolutionärer Kämpfer. In der Februarrevolution 1917 war die Forderung nach Einberufung der Konstituante als der „Herrin des russischen Landes" ein gemein­samer Programmpunkt aller politischen Parteien, der Petersburger Arbeiter- und Soldatenrat schloß seinen ersten programmatischen Aufruf mit dem Hinweis auf die Konstituierende Versammlung, und die Provisorische Regierung versprach, für ihren baldigen Zusam­mentritt zu sorgen.

Es war einer der größten und folgenreichsten Fehler der bürgerlich­sozialistischen Koalitionsregierung, daß sie vorwiegend aus juristischen Erwägungen die Wahl und die Eröffnung der Nationalver­sammlung immer wieder verschob (1). Als die Wahlen schließlich am 25. November 1917 stattfanden, hatte sich die politische Lage radi­kal verändert: knapp drei Wochen zuvor hatten die Bolschewiki in Petersburg die Macht erobert und die Räteherrschaft proklamiert. Unter diesen Umständen mußten die Wahlen zur Konstituante den Charakter einer politischen Kampfabstimmung gewinnen, obwohl vielfach in den breiten Volksmassen noch keine klare Vorstellung von den eingetretenen Veränderungen herrschte und man keinen Gegensatz zwischen der Rätemacht und der Konstituante empfand. Der Umschwung in der Stimmung der Massen in den Wochen vor dem Oktoberaufstand, der sich in der Bolschewisierung der Sow­jets und in dem wachsenden Anhang der linken Sozialrevolutionäre auf dem Dorfe äußerte, konnte infolge der Wahltechnik nur teil­weise zur Geltung kommen: auf den Listen der Sozialrevolutionären Partei standen im allgemeinen rechte und linke Sozialrevolutionäre friedlich nebeneinander, wobei die alten Parteiführer die Spitze ein­nahmen. Außerdem besaßen die rechten Sozialrevolutionäre in den noch vorwiegend von ihnen beherrschten Bauernräten und Land­komitees bedeutende Stützpunkte, die einen entsprechenden Ein­fluß auf die Bauern ausüben konnten. Trotzdem kann die später von den Bolschewiki aufgestellte Behauptung, die linken Sozial­revolutionäre hätten bei getrennten Listen die rechten überflügelt und zusammen mit den Bolschewiki die Mehrheit gewonnen, durch nichts bewiesen werden (2). Im Gegenteil: die Vorherrschaft der Bolschewiki in den Städten wurde teilweise durch Presseverbote, Verhaftungen und Behinderungen der Wahl stärker dokumentiert, als dies bei absolut freien Wahlen der Fall gewesen wäre (3).

Die Wahlen in die Konstituierende Versammlung ergaben folgende Verteilung der Stimmen und Sitze, wobei nur die Haupt­gruppen aufgeführt werden 4):


Das auffallendste Ergebnis der Wahlen ist die Tatsache, daß die Bolschewiki mit 23,9 % aller Stimmen zwar als zweitstärkste Partei in die Konstituante einzogen, aber nicht die Mehrheit des russischen Volkes auf ihrer Seite hatten. Andererseits war die Schwäche der bürgerlichen Mittelschichten, der konservativen Grundbesitzer und Beamten und aller früheren Institutionen der Monarchie eindeutig bewiesen. Die Auseinandersetzung spielte sich innerhalb des sozia­listischen Lagers ab: mit 4/5 aller Stimmen hatten die revolutionären sozialistischen Parteien die breiten Massen hinter sich (6).

Konnten die Bolschewiki im gesamtrussischen Maßstab nur knapp ein Viertel der Wähler für sich gewinnen, so ergab die gebietsmäßige Verteilung der Stimmen ein anderes und für das politische Kräfte­verhältnis letztlich entscheidendes Bild. Die Bolschewiki hatten die absolute oder relative Mehrheit in den Großstädten, Industrie­zentren und Hinterlandgarnisonen. Sie kontrollierten die Armeen der Nordfront und der Westfront sowie die Baltische Flotte. Sie vermochten darüber hinaus auch unter den Bauern im zentralrussi­schen, nordwestrussischen und weißrussischen Gebiet bedeutenden Anhang zu gewinnen. Ihr Einfluß war gering im Schwarzerdegebiet und im Kaukasus. Hier hielten die Menschewiki ihre alte führende Position, während sie sonst überall geschlagen wurden, dort domi­nierten die Sozialrevolutionäre, ebenso wie in Sibirien und im mitt­leren Wolgaraum. Die bürgerlichen Parteien spielten nur in Moskau und in Petersburg eine Rolle, wo sie hinter den Bolschewiki den zweiten Platz belegten. Im ganzen gesehen deckten sich die lokalen Wahlergebnisse für die Konstituante mit der Stärke der einzelnen Parteien in den betreffenden Sowjets: die bolschewistische Mehrheit in den meisten Arbeiter- und Soldatenräten der Städte korrespon­dierte mit einem bolschewistischen Wahlerfolg, während umgekehrt das Übergewicht der Sozialrevolutionäre in den Bauernorganisa­tionen ihrem Wahlsieg in den agrarischen Gebieten entsprach (7).

Das Wahlresultat nahm ferner im wesentlichen die geographische Kräfteverteilung im Bürgerkrieg vorweg: die Bolschewiki hielten das Zentrum des Landes, während die Gegner von der Peripherie aus operieren mußten.

Die Wahlen zur Konstituante, die unter außergewöhnlichen politischen Bedingungen in einem revolutionären und kriegführen­den Lande vor sich gingen, hatten naturgemäß in erster Linie den Charakter einer momentanen politischen Sympathiekundgebung, die nach einigen Monaten auch anders ausfallen konnte. Sie gaben nichtsdestoweniger den politischen Kräften Ausdruck, die auch unter normalen Bedingungen die Geschicke des Landes vor allem bestimmt hätten. Eine demokratische Entwicklung Rußlands hätte sich in der Auseinandersetzung und im Wechselspiel der vorwie­gend bäuerlichen Partei der Sozialrevolutionäre und der überwie­gend städtischen der Bolschewiki vollzogen. Indessen hatte sich Lenin schon vorher gegen die parlamentarische Demokratie und für das Rätesystem, und innerhalb des Rätesystems für die Alleinherr­schaft seiner Partei, entschieden. Es blieb die Frage offen, was mit der Konstituierenden Versammlung geschehen sollte (7a).

In ihrem Verhältnis zur Konstituierenden Versammlung und zum Parlamentarismus überhaupt ließen sich die Bolschewiki seit jeher von Zweckmäßigkeitserwägungen leiten. Auf dem Parteitag der russischen Sozialdemokratie im Jahre 1903 hatte Plechanov, der damals Lenin nahestand, erklärt, daß die Interessen des Proletariats in der Revolution es erforderlich machen könnten, das allgemeine Wahlrecht einzuschränken und ein „schlechtes" Parlament aufzu­lösen. Lenin stimmte dieser Unterordnung der demokratischen Prin­zipien unter die Parteiinteressen vorbehaltlos zu (8). 1905 sollte die Konstituierende Versammlung die aus dem bewaffneten Volks­aufstand hervorgehende Diktatur des Proletariats und der Bauern­schaft krönen. Ihre Aufgabe sei, wie Stalin schrieb, „die Verände­rungen zu sanktionieren, die die Provisorische Regierung mit Hilfe des aufständischen Volkes vorgenommen haben wird" (9). Ent­scheidend war für Lenin und die Bolschewiki immer, wer die be­stimmende politische Kraft in der Konstituierenden Versammlung darstellte, welche Klassen und welche Machtmittel hinter ihr stan­den. „Die Frage der Konstituierenden Versammlung ist unterge­ordnet der Frage nach dem Verlauf und Ausgang des Klassen­kampfes zwischen Bourgeoisie und Proletariat", schrieb Lenin Ende Juli 1917 (10). Um dieselbe Zeit drückte Stalin die Sache noch deutlicher aus: „Der Konstituierenden Versammlung kommt große Bedeutung zu. Aber unvergleichlich größer ist die Bedeutung der Massen außerhalb der Konstituierenden Versammlung. Die Kraft liegt nicht in der Konstituierenden Versammlung selbst, sondern in den Arbeitern und Bauern, die durch ihren Kampf ein neues revolu­tionäres Recht schaffen und damit die Konstituierende Versammlung vorwärtstreiben werden" (11). Vollends unmißverständlich heißt es in einer populären bolschewistischen Broschüre:, ,Die Konstituierende Versammlung muß in Petersburg tagen, damit das revolutionäre Volk und vor allem die revolutionäre Garnison sie unter Aufsicht haben und einen Druck auf sie ausüben können (12).

Nach Lenins Wendung zum Rätesystem als einer „höheren Form der Demokratie" verlor die Konstituierende Versammlung auch ihren relativen Wert in seinem Revolutionsprogramm. In dem Au­genblick, in dem Lenin mit der bürgerlich-parlamentarischen Demo­kratie endgültig brach, den Übergang zum Sozialismus und die zwei­te Revolution proklamierte, trat zwangsläufig die Konstituante als revolutionäre Losung hinter der neuen Parole „Alle Macht den Räten" zurück. In Lenins Aprilthesen wird sie nicht erwähnt, und in der Versammlung, in der Lenin seine Thesen erläuterte, sagte er ausdrücklich: „Das Leben und die Revolution rücken die Konsti­tuante in den Hintergrund" (13). Trotzdem hielt Lenin in der Folge­zeit die Forderung nach Einberufung der Konstituante weiterhin aufrecht. Die bolschewistische Agitation koppelte sie sogar direkt mit der Rätelosung; sie behauptete, daß nur die Stärkung und der schließliche Sieg der Sowjets den Zusammentritt der Nationalver­sammlung sichern würden(14). Lenin beschuldigte die Regierung und die „Bourgeoisie", die Einberufung der Konstituante bis zur Beendigung des Krieges bewußt zu verschleppen und sprach dar­über hinaus von „konterrevolutionären" Anschlägen auf die Natio­nalversammlung. In Wirklichkeit jedoch kam ihm die Verschiebung der Wahlen und der Einberufung sehr gelegen; schon im April 1917 schrieb er: „Je länger die Herren Lvov und Co. (d.h. dieProvisorische Regierung) die Einberufung der Konstituierenden Versammlung hinausschieben, um so leichter wird sich das Volk für die Republik der Räte der Arbeiter- und Bauerndeputierten entscheiden (durch Vermittlung der Konstituierenden Versammlung oder ohne sie, wenn Lvov ihre Einberufung noch lange hinausschieben sollte)" (15) -Die agitatorische Beibehaltung der Losung der Konstituierenden Versammlung entsprang dem „revolutionären Realismus" Lenins (16), der aus Rücksicht auf die Massen die traditionelle Revolutions­forderung nicht direkt der neuen Parole der Sowjetmacht entgegen­setzen wollte. „Außerhalb der Sowjetdiktatur und bis zu dieser Diktatur mußte die Konstituierende Versammlung als höchste Errungenschaft der Revolution erscheinen", meinte Trockij (17), der schon im Jahre 1906 eine Räterepublik vorausgesehen, gleich­zeitig aber noch an der Konstituante festgehalten hatte (18).

Aber nicht bei allen Bolschewiki herrschte volle Klarheit dar­über, daß durch die neue Losung der Sowjetmacht die alte For­derung nach einer Konstituierenden Versammlung im Grunde ge­nommen überholt war. Wie die Partei im April 1917 Lenins neue Rätetheorie nur langsam und zögernd aufnahm, so blieb auch die Konstituante gewissermaßen im Winkel des bolschewistischen Revolutionsprogramms erhalten. In den Beschlüssen der Allrussi­schen Aprilkonferenz ist vom Machtübergang auf die Räte oder „andere Organe", darunter die Konstituierende Versammlung, die Rede (19). Lenin selbst leistete in gewisser Weise dieser Einstellung Vorschub, wenn er gelegentlich die vorübergehende Kombination der Sowjets überall im Lande mit der Konstituante an der Spitze zuließ 20). Er konnte auf diese revolutionären Reminiszenzen eines Teils seiner Anhänger um so leichter Rücksicht nehmen, als für ihn beide — Konstituante und Räte—letztlich nur taktische Bedeutung im Kampf um die Macht besaßen. Für die „alten Bolschewiki" vom Schlage Kamenevs bedeutete der „kombinierte Typus" von Räten und Konstituierender Versammlung, den Kamenev und Zinovjev am Vorabend des Oktoberaufstandes als Alternative zum Lenin­schen Plan der Machtergreifung vorschlugen (21), jedoch mehr: Die Verbindung von Sowjets und Konstituante sollte sowohl den Übergang der Staatsgewalt in die Hände einer sozialistischen Koali­tionsregierung ohne bewaffneten Kampf sichern, als auch eine gesamtnationale Autorität aufrichten, die der Rätekongreß nach Ansicht vieler Bolschewiki nicht besaß. Die demokratische Revo­lution, als deren Vollstrecker sich die Bolschewiki empfanden, sollte durch die revolutionäre Konstituante gekrönt werden — Lenin und Trockij hingegen erblickten in den Sowjets schon den Übergang zur nächsthöheren Phase der Revolution, zum Sozialismus, während die „bürgerlichen" Revolution war.

Obwohl der bolschewistische Oktoberaufstand dieses Ziel der sozialistischen Revolution proklamierte, richtete er sich formell durchaus nicht gegen die (noch gar nicht bestehende) Konstituie­rende Versammlung. Der Rat der Volkskommissare bezeichnete sich als „Provisorische Arbeiter- und Bauernregierung", die gebildet wurde, um Rußland bis zum Zusammentritt der Konstituante zu regieren. Auch die anderen Beschlüsse des Sowjetkongresses und die ersten Dekrete der neuen Regierung erwähnten die Konstitu­ierende Versammlung als letzte entscheidende Instanz (22). Am 20. November erklärte auf eine Anfrage im Moskauer Sowjet Rykov, daß die Bolschewiki freie Wahlen garantierten und die Macht der Konstituierenden Versammlung übergeben würden (23). Auch die bolschewistischen Zeitungen dieser Tage empörten sich über die „Verleumdungen" der Gegner, daß der bolschewistische Aufstand die Konstituante getötet habe (24).

In Wirklichkeit jedoch waren Lenin und seine unbedingten An­hänger längst entschlossen, sich auf dem eingeschlagenen Weg durch kein Parlament aufhalten zu lassen. Lenin dachte zunächst an eine Verschiebung der auf den 25. November angesetzten Wahlen (also gerade daran, was er der Kerenskij-Regierung bisher vorge­worfen hatte), eine Herabsetzung des Wahlalters, die Revision der Kandidatenlisten und das Verbot der bürgerlichen Parteien. Er drang jedoch mit seinem Vorschlag nicht durch, da die Mehrheit des Zentralkomitees der Partei auf die Unpopularität solcher Maß­nahmen unmittelbar nach der bolschewistischen Machtergreifung hinwies (25). Nun hoffte Lenin noch auf einen möglichst großen Wahl­erfolg der Bolschewiki. Als die ersten Ergebnisse jedoch eher das Gegenteil vermuten ließen, erließ das Zentralexekutivkomitee der Sowjets eine Verordnung über das Recht der Abberufung und Neu­wahl von Abgeordneten (26). Die ursprünglich für den 11. Dezember vorgesehene Eröffnungssitzung der Konstituante wurde auf den Tag verschoben, an dem mindestens 400 Abgeordnete in Peters­burg anwesend seien. Der Rat der Volkskommissare löste die alte Kommission für die Wahlen auf und übertrug ihre Auf­gaben an eine Sowjetkommission unter Urickij (27). Eine antibol­schewistische Demonstration am 11. Dezember zu Ehren der Konstituante gab die Veranlassung zum Verbot der Konstitutionell-Demokratischen Partei und zur Verhaftung einiger ihrer Führer (28).

Parallel mit diesen staatlichen Eingriffen entfachten die Bolsche­wiki seit der zweiten Novemberhälfte eine sich heftig steigernde Presse- und Agitationskampagne gegen das „neue Götzenbild" der Konstituante (29). Noch vor den Wahlen hatte Volodarskij auf einer Sitzung des Petersburger Parteikomitees davon gesprochen, daß man im Falle einer nichtbolschewistischen Mehrheit die National­versammlung vielleicht mit Bajonetten werde auseinanderjagen müssen (30). Am 30. November schrieb die Pravda, daß die Sowjets der Konstituierenden Versammlung vorschlagen müßten, sie solle die Republik der Arbeiter-, Soldaten- und Bauernräte proklamieren und sich danach selbst auflösen (31). Im bolschewistischen Zentralko­mitee trat Bucharin am 12.Dezember dafür ein, daß sich die linke Hälfte der Konstituante als revolutionärer Konvent proklamieren solle (32). Immer mehr häuften sich die von den bolschewistischen Fraktionen gesteuerten Resolutionen von Sowjets, die entweder die Bestätigung der grundlegenden Beschlüsse des 2. Rätekongresses und des Rates der Volkskommissare durch die Konstituante oder ihre Auflösung verlangten (33). Auf der Moskauer Gebietskonferenz der Bolschewiki wurde erklärt, daß die Massensich von der Machtlosigkeit der Konstituante überzeugen müßten, damit sie ihre „konstitutio­nellen Illusionen" verlören, und daß möglicherweise physische Gewalt und politischer Terror angewendet werden müsse (34). Am 27. Dezember bezeichnete Zinov'ev auf einer Soldatenversammlung in Petersburg die Konstituierende Versammlung als Aushängeschild der konter­revolutionären, anti-sowjetischen Kräfte, denen sich die Räte nicht beugen würden (35). Zwei Tage vor der Eröffnung schrieb schließ­lich die Pravda: „Wenn die Konstituierende Versammlung mit dem Volke sein wird — dann lebe die Konstituierende Versammlung! Wenn sie gegen das Volk ist — dann nieder mit diesem Betrug!" (36).

Am 26. Dezember veröffentlichte Lenin seine „Thesen über die Konstituierende Versammlung", in denen er die bolschewistische  Taktik gegenüber der Konstituante endgültig festlegte. Ausgehend von der Behauptung, daß „die revolutionäre Sozialdemokratie . . . wiederholt betont hat, daß die Republik der Sowjets eine höhere Form der Demokratie ist als die gewöhnliche bürgerliche Republik mit der Konstituierenden Versammlung" (These 2), suchte Lenin nachzuweisen, daß die Wahlergebnisse nicht dem wirklichen Volks­willen entsprächen. Seit der Oktoberrevolution seien die Massen weiter nach links gerückt, ohne daß dies in der Konstituante zum Ausdruck komme. Darüber hinaus habe der beginnende Bürger­krieg „den Klassenkampf aufs äußerste verschärft und jede Mög­lichkeit beseitigt, auf formal-demokratischem Wege die brennend­sten Fragen zu entscheiden" (These 13). Wenn daher die Konsti­tuierende Versammlung sich nicht Neuwahlen unterziehen wolle und nicht erkläre, daß sie „vorbehaltlos die Sowjetmacht, die Sowjetrevolution, deren Politik in der Friedensfrage, in der Boden­frage und in der Frage der Arbeiterkontrolle anerkennt", dann „kann die im Zusammenhang mit der Konstituierenden Versamm­lung entstandene Krise nur auf revolutionärem Wege, durch die allerenergischsten, raschesten, festesten und entschiedensten revo­lutionären Maßnahmen der Sowjetmacht . . . gelöst werden" (Thesen 18 und 19)(37).

Das bedeutete praktisch, daß die Bolschewiki entschlossen waren, die Konstituante auseinanderzujagen. Am 4. Januar 1918 setzte das Zentralexekutivkomitee der Sowjets die Eröffnung der National­versammlung auf den 18. Januar fest und berief gleichzeitig für den 21. Januar den 3. Allrussischen Kongreß der Arbeiter- und Soldaten­räte und für den 28. Januar den 3. Kongreß der Bauernräte ein (38). Die beiden obersten Organe der Revolution, die symbolisch beide Phasen der Revolution verkörperten, die demokratische Konsti­tuierende Versammlung und der Kongreß der Sowjetdiktatur, soll­ten sich Auge in Auge gegenübertreten. Der Rätekongreß sollte die zum Tode verurteilte Konstituante als oberstes Verfassungsorgan ablösen und Rußland zur Sowjetrepublik erklären.

Der sich zuspitzende Kampf um die Konstituierende Versamm­lung und die von Lenin aufgestellte Alternative „Konstituierende Versammlung oder Sowjetmacht" zwang auch die nichtbolsche­wistischen sozialistischen Parteien zu einer klaren Stellungnahme. Ihre Ablehnung einer alleinigen Machtübernahme durch die Sowjets in den Monaten vor dem Oktober(39) versteifte sich nach dem bol­schewistischen Aufstand noch. Die Zeitung der rechten Sozialrevo­lutionäre Delo Naroda schrieb einige Tage danach: „Wir betonten hauptsächlich, daß ein Aufstand im Namen der Machtübergabe auf die Sowjets für die Arbeiterklasse unzuträglich sei und daß wir vor der Konstituierenden Versammlung stehen, die auf der Grundlage des allgemeinen, gleichen, direkten und geheimen Wahlrechts ge­wählt wird . . . Auf die Losung der Bolschewiki .Aufstand im Na­men des Machtübergangs auf die Sowjets' antworteten wir mit dem Aufruf ,Es lebe die Konstituierende Versammlung' ... Es muß eine revolutionär-demokratische Macht gebildet werden, die sich auf die wichtigsten Abteilungen der Demokratie stützt: die Arbeiter-, Bauern- und Soldatenräte, die städtische und ländliche Selbstver­waltung und die Armee. Nur die Anerkennung der Gleichberechti­gung dieser demokratischen Organisation als der Fundamente des Staates kann eine harte und standfeste Macht bilden, die dem Lande Frieden, Boden und den Zusammentritt der Konstituierenden Ver­sammlung sichert" (40). Die rechten Sozialrevolutionäre gingen nicht so weit, den Räten jede Existenzberechtigung abzusprechen und ihre Verwandlung in bloße gewerkschaftliche Organisationen zu verlangen, wie dies beispielsweise die Volkssozialisten forderten (41). Cernov sagte vielmehr in seinen Reden und Aufsätzen, daß der Gegensatz zwischen Räten und Konstituierender Versammlung von den Bolschewiki künstlich hervorgerufen werde, während in Wirklichkeit beide berufen seien, Hand in Hand zu arbeiten. Die Sowjets seien neben den Gewerkschaften, Genossenschaften und politischen Parteien Organisationen der Arbeiterklasse, die für be­stimmte Zwecke errichtet wurden und bestimmte Aufgaben zu er­füllen hätten. Sie sollten das werktätige Volk vereinen, die revolu­tionären Errungenschaften verteidigen und eine revolutionäre Initiative entfalten. Dagegen sei es Aufgabe der Konstituierenden Versammlung, gesetzgeberische Arbeit zu leisten und die Grund­lagen des gesellschaftlichen Lebens neu zu legen. In der Konstituan­te müßten alle politischen Parteien vertreten sein; eine echte Demo­kratie dürfe nicht nach dem politischen Monopol einer Gruppe streben (42). In dem kombinierten Typus von Konstituierender Ver­sammlung und Räten lag nach Ansicht Cernovs eindeutig der Vor­rang bei dem demokratischen Parlament und nicht bei den klassen­gebundenen und improvisierten Räten, die nicht imstande seien, die Aufgaben der Staatsverwaltung zu übernehmen. Letztere sollten nach Meinung der Sozialrevolutionäre weitgehend den lokalen Selbstverwaltungsorganen auf dem Lande und in der Stadt über­tragen werden, die ebenfalls mit den lokalen Sowjets zusammenar­beiten müßten.

Unter den Menschewiki waren die Auffassungen über den weiteren Kurs der Partei nach dem bolschewistischen Aufstand geteilt. Auf dem außerordentlichen Parteitag, der am 13. Dezember in Peters­burg eröffnet wurde, trat eine Minderheit um Liber und Potresov für eine enge Kampfgemeinschaft aller nichtbolschewistischen Kräfte (einschließlich der Konstitutionellen Demokraten) unter der Losung der Konstituierenden Versammlung ein. Die Mehrheit jedoch nahm eine Entschließung Martovs an, in welcher die Oktoberrevolution und ihre Forderungen als prinzipiell richtig anerkannt wurden und eine Koalition von den Bolschewiki bis zu den Sozialrevolutionären gefordert wurde. „Die Fülle der Staatsmacht gehört der Konstitu­ierenden Versammlung", lautete ein Punkt des Aktionsprogramms der Partei. Martov war aber der Ansicht, daß die Räte auch künftig eine gewaltige revolutionäre Rolle zu spielen berufen seien, und daher gegen die von Dan, Liber und anderen vertretene Forderung, die Menschewiki sollten sich nicht mehr an der Arbeit der Sowjets beteiligen. In seiner Resolution verpflichtete der Parteitag die Par­teimitglieder, in denjenigen Sowjets zu bleiben, die nicht lediglich als Instrumente der bolschewistischen Herrschaft dienten und die mit den Stadtdumen zusammenarbeiteten. Ein Eintritt in die von den Bolschewiki organisierten Revolutionskomitees wie umge­kehrt in die antibolschewistischen „Rettungskomitees" wurde unter­sagt 43). Die Menschewiki bezogen damit die auch in der Folgezeit trotz aller Schwankungen beibehaltene neutralistische Grundhal­tung zwischen den Bolschewiki und deren unbedingten Gegnern.

Als einzige der sozialistischen Parteien schlössen sich die linken Sozialrevolutionäre dem bolschewistischen Kampf gegen die Kon­stituierende Versammlung an. Mit der praktischen Zusammen­arbeit der beiden Parteien in den Sowjets im Laufe des Oktober­umsturzes entwickelte sich auch eine ideologische Übereinstimmung in der Beurteilung der Sowjets. Maria Spiridonova erklärte auf dem 3. Allrussischen Sowjetkongreß im Januar 1918, daß die linken Sozialrevolutionäre lange Zeit hindurch ebenfalls an die Konstitu­ante als „die Krone der Revolution" geglaubt hätten und sie des­halb ebenso wie die rechten schuld seien „an der Verdunklung des Bewußtseins der Volksmassen mit dem Glauben, die Konstituieren­de Versammlung sei ihre Retterin". Und erst in den letzten Wochen begännen die „Illusionen" sich zu zerstreuen, „daß jede parlamen­tarische Einrichtung mit ihren langen Resolutionen, endlosen Dehatten, langweiligen Abstimmungen usw. ... die soziale Befreiung der Menschen bringen könne" (44). Stattdessen seien die Sowjets die ureigene Schöpfung des werktätigen Volkes und die Verteidiger seiner eigensten Interessen und hätten daher das Recht, „eine echte Werktätige Konstituierende Versammlung zu bestätigen, der die ganze Fülle der ausführenden und gesetzgebenden Gewalt zu­steht" (45). Aus diesem Grunde beschloß auch der Kongreß der linken Sozialrevolutionäre am II. Dezember, die Konstituierende Ver­sammlung nur in dem Falle zu unterstützen, wenn sie die Arbeiter­und Bauernmacht auf der Grundlage des 2. Rätekongresses an­erkenne (46). Im allgemeinen neigten die linken Sozialrevolutionäre dazu, erst einmal die Konstituante zusammentreten zu lassen und ab­zuwarten, bis sie sich in den Augen des Volkes diskreditiert habe (47).

Trotz der unmißverständlichen bolschewistischen Drohungen, eine widerspenstige Konstituierende Versammlung auseinander­zujagen, verharrten die Parteien der Mehrheit in einer fast fata­listischen Passivität. Die in Petersburg eintreffenden Abgeordneten der stärksten Fraktion, der rechten Sozialrevolutionäre, beschäf­tigten sich in zahlreichen Kommissionen mit der Vorbereitung der Gesetzesakte und lehnten es ab, aktive Schritte für eine Verteidi­gung der Konstituante zu unternehmen. Die Furcht vor einem Bür­gerkrieg, die Abneigung gegen außerparlamentarische Kampfmittel und der Glaube an die Gültigkeit der demokratischen Prinzipien, die auch die Bolschewiki nicht anzutasten wagen würden, ließ die Abgeordneten vergessen, daß die Macht in den Händen der Bolsche­wiki war. Abseits der offiziellen Parteiorgane unternahmen einzelne energische Persönlichkeiten Schritte zur Selbstverteidigung, indem sie unter einigen Regimentern und in mehreren Fabriken für den Schutz der Konstituante agitierten (48). Eine für den Eröffnungstag geplante bewaffnete Demonstration mußte auf Beschluß der sozial-revolutionären Fraktion in eine unbewaffnete umgewandelt wer­den und konnte deshalb von den Bolschewiki gewaltsam zerstreut werden. Es war immerhin bezeichnend für einen gewissen Stim­mungswandel zuungunsten der Bolschewiki, daß hunderte von Arbeitern dem Aufruf folgten und in den Fabriken Stimmen gegen die bolschewistische Gleichschaltung der Sowjets laut wurden (49).

Die äußeren Formen, in denen sich die Auflösung der Konstitu­ierenden Versammlung nach ihrer einzigen Sitzung am 18. Januar 1918 abspielte, sind bekannt (50). Nachdem sich die Mehrheit (237 gegen 136 Stimmen) weigerte, die bolschewistische „Deklaration der Rechte des werktätigen und ausgebeuteten Volkes" als Grund­gesetz anzunehmen und stattdessen beschloß, der eigenen Tages­ordnung zu folgen, verließen Bolschewiki und linke Sozialrevolu­tionäre den Saal. Bis in die frühen Morgenstunden wurden die wich­tigsten Gesetze zur Neuordnung Rußlands beraten und beschlossen. Um dieselbe Zeit verfügte das Zentralexekutivkomitee der Sowjets die Auflösung der Konstituante. Das von Lenin verfaßte Dekret nannte noch einmal die Gründe: „Die werktätigen Klassen mußten sich auf Grund eigener Erfahrung davon überzeugen, daß sich der alte bürgerliche Parlamentarismus überlebt hat, daß er mit den Aufgaben der Verwirklichung des Sozialismus unvereinbar ist, daß nicht gcsamtnationale, sondern nur Klasseninstitutionen (wie es die Sowjets sind) imstande sind, den Widerstand der besitzenden Klas­sen zu brechen und das Fundament der sozialistischen Gesellschaft zu legen" (51).

Als am 23. Januar 1918 der 3. Allrussische Kongreß der Arbeiter­und Soldatenräte zusammentrat, dem sich drei Tage darauf der 3. Bauernkongreß anschloß, war er auch formell das einzige oberste Machtorgan. Die Bolschewiki besaßen ein großes Übergewicht, die Opposition war zusammengeschmolzen (52). Sverdlov sagte in seiner Eröffnungsansprache: „Die Auflösung der Konstituierenden Versammlung muß ausgeglichen werden durch den Sowjetkongreß, das einzige souveräne Organ, das die Interessen der Arbeiter und Bauern wirklich vertritt" (53). Als die Aufgabe des Kongresses bezeichnete er die gesetzliche Festlegung des endgültigen Bruchs mit der bürger­lichen Demokratie und die Errichtung der Diktatur für die Periode des sozialistischen Aufbaus. Gegen die schwache Opposition der Menschewiki-Internationalisten unter Martov und anderer kleiner Gruppen proklamierte der Rätekongreß am 28. Januar 1918 die Bildung der Russischen Sozialistischen Sowjetrepublik 54).

Die Auflösung der Konstituierenden Versammlung und der 3. Sowjetkongreß bilden den Abschluß der Übergangsperiode von der bolschewistischen Machtergreifung im Oktober 1917 bis zur end­gültigen Formung der neuen Staatsgewalt. In nicht ganz einem Jahr war der Versuch gescheitert, die innere Entwicklung Rußlands in die Bahnen der parlamentarischen Demokratie zu lenken. Im Volke fehlte es fast vollständig an Protesten gegen die bolschewistische Gewaltmaßnahme, und zwar nicht nur als Folge des um diese Zeit noch relativ „milden" geistigen und physischen Terrors der Bolsche­wiki. Ebenso schwer wiegt der Umstand, daß die Bolschewiki in den entscheidenden Lebensfragen, Frieden und Land, die Beschlüsse der Konstituante weitgehend vorweggenommen hatten. Die Bauern-und Arbeitermassen, für die die Konstituierende Versammlung niemals ihren fernen und abstrakten Charakter ganz verloren hatte, waren geneigt, den praktischen Maßnahmen der neuen Machthaber eher zuzustimmen als papiernen Resolutionen einer Konstituante, hinter der keine reale Kraft stand. Das Fehlen der „formalen Seite" der russischen Revolution (im Unterschied zu den Revolutionen in Westeuropa mit ihrer Bedeutung der Verfassungsdiskussionen) war nicht, wie Pokrovskij meinte (55), ein Kennzeichen ihres prole­tarischen Charakters, sondern die Folge der fehlenden Vorausset­zungen für eine parlamentarische Demokratie im westlichen Sinne überhaupt (56). Gerade weil in Rußland die lokale demokratische Selbstverwaltung und ein nationales Parlament keine oder nur schwache Traditionen besaßen, konnte es den neuen revolutionären Körperschaften der Arbeiter-, Soldaten- und Bauernräte gelingen, sich an ihre Stelle zu setzen. Trotz ihrer organisatorischen Unzu­länglichkeit und der oft mangelhaften Art der Repräsentation waren die Sowjets in den Augen der Masse „ihre" Organe. Es wäre un­möglich gewesen, die Massen im Namen der Konstituierenden Ver­sammlung gegen die Sowjets zu mobilisieren; auch später erhoben die antibolschewistischen Kräfte ihr Banner nicht gegen die Sowjets als solche, sondern gegen die im Namen der Sowjets herrschende bolschewistische Diktatur. Die Bolschewiki ihrerseits nutzten in der Revolution von 1917 die zeitliche und bewußtseinsmäßige Vorrang­stellung der Räte aus, um die Konstituante und den Gedanken einer parlamentarischen Vertretungsform zu beseitigen. Die Sowjetdemo­kratie, die an die Stelle der „bürgerlichen Demokratie" treten sollte, blieb aber nur ein Versprechen, und die Sowjetverfassung wurde immer mehr zu einer Fassade, welche die Wirklichkeit der Partei­diktatur verbergen sollte.

Anmerkungen

1) Das Wahlrecht war allgemein, gleich, geheim und direkt. Frauen und Militärange­hörige besaßen das Wahlrecht. Das Wahlalter betrug 20 Jahre, für Soldaten 18. Die Ver­teilung der Mandate sollte nach dem Verhältnissystem erfolgen. Die ursprünglich für den 17. September vorgesehene Wahl wurde zuerst auf Ende Oktober, dann auf den 12.(25). November verschoben, der Zusammentritt der Konstituante auf den 27.11. (10.12.) Vgl. A. v. Freytagh-Loringhoven, Die Gesetzgebung der russischen Revolution. Halle 1920. S. 32ff.
2
) Vgl. Shapiro, S. 81.

3
) Vgl. A. Tyrkova-Williams, From Liberty to Brest-Litovsk. London 1919. S. 336.
4)
Auf Grund der neuesten Berechnungen von 0. H. Radkey, The Election to the Russian Constituent Assembly of igiy. Cambridge/Mass. 1950.
5) Die linken Sozialrevolutionäre traten in der Konstituante als eigene Fraktion auf.

6)
Vgl.-Radkey, S. 14fr.
7
) Ein auf heute meist nicht zugänglichen Quellen beruhender Vergleich der Wahler­gebnisse für die Konstituante mit den Sowjetwahlen in den einzelnen Orten würde weitere interessante Aufschlüsse für die Stärke des bolschewistischen Anhangs in den einzelnen Bevölkerungsschichten ergeben.
7a) Vgl. W. A. Kropat, Lenin und die Konstituierende Versammlung in Rußland. Jahrbücher für Geschichte Osteuropas, N. F. V (1957), S. 488-498.
8) Vgl. Lenin, Ausgewählte Werke I, S. 3381., II, S. 459.
9
) Stalin, Werke I, S. 135.
10
) Lenin, Sämtliche Werke XXI, S. 62.
11) Stalin, Werke III, S. 142.
12) M. OTminskij, Ob ulrediteV nom sobranii. Petersburg 1917. S. 10.
13) Lenin, Sämtliche Werke XX, 1, S. 109.
14) Vgl. ibid. XXI, S. 61.
15) ibid. XX, 1, S. 160.
16) Trotzki II, S. 318.
17) Ibid. S. 318.
18) Siehe oben S. m.
19) vgl. Sed'maja „aprel'skaja" vserossijskaja i Petrogradskaja obltegorodskaja honje-rencii RSDRP (b), Aprel' 1917 Moskau 1934. S. 223.
20) Vgl. Lenin, Sämtliche Werke, XX, I, S. 196, XXI, S. 399.
21) Siehe oben S. 233t.
22) Vgl. Freytagh-Loringhoven, S. 133fr.
23) Sovety v oktjabre, S. 44.

24) Vgl. Bunyan-Fisher, S. 341.
25) ibid. S. 339.
26) ibid. S. 348f.
27) Ckronika sobytij VI, S. 233t.
28) Vgl. Bunyan-Fisher, S. 350-360.
29) Vgl. E. Ignatov, Taktika bol'/evikov i uüreditel'noe sobranie. Proletarskaja Revolju­cija 1928, 4 (75), S. 12-44, 5 (76)1 S. 24-55; N. Saveko, Oktjabr'skaja revoljucija i ulredi-tel'noe sobranie, Moskau-Leningrad 1928.
30) Pervyj legal'nyj peterburgskij komitet, S. 348-351.
31) Pravda v. 17. (30.) 11.1917.
32) Chronika sobytij VI, S. 430
33) Vgl. ibid. S. 200, 314; Izvestija Moskovskogo soveta Nr. 236 v. 23.12.1917 (5.1.1918).
34) Protokoly 3. moskovskoj oblast'noj konferencii RSDRP (b). Proletarskaja Revoljucija
1930, io (105), S. 94-134
35) Chronika sobytij VI, S. 346.
36) Pravda v. 3.(16).1.1918.
37
) Lenin, Ausgewählte Werke II, S. 279-283.
38) Bunyan-Fisher, S. 367
39) Siehe oben S. 173.
40) Delo Naroda Nr. 200 v. 5.(18.)11.1917.
41
) Vgl- die Ausführungen Hramsons auf der Sitzung des alten Zcntralexckutivkomitccs der Sowjets am 16.12.1917. Proiokoly CIK sovetov rabolich i soldatskich deputatov I-go sozyva posle Oktjabrja. Krasnyj Archiv 1925, 3 (10), S. 9S-137, hier S. 121.
42) Delo Naroda Nr. 236 v. 19.12.1917 (1.1.1918), Nr. 238 v. 21.12.1917 (3.1.1918), Nr. 239 v. 22.12.1917 (4.1.1918).
43) Chronika sobytij VI, S. 225.
44) Tretij vserossijskij s-ezd sovetov rabocich, soldatskich i krest'janskich deputatov. Petrograd 1918. S. 45.
45) ibid. S. 46.
46) Chronika sobytij VI, S. 225.
47) Vgl. ibid. S. 259.
48) Vgl. den Augenzeugenbericht eines Hauptbeteiligten: B. Sokolov, Zattita Vserossij-skogo Ulreditel'nogo Sobranija. 'Archiv russkoj revoljucii. XIII. Berlin 1924). In: Revoljucija i graldanskaja vojna v opisanijach belogvardejcev II. Oktjabr'skaja revoljucija. Moskau-Leningrad 1926. S. 332-383.

49) ibid. S. 30of.; Ignatov a.a.O. Bd. 5 (76), S. 37-42.
50) Vgl. Bunyan-Fisher, S. 370-388. Die unwürdigen Szenen im Taurischcn Palais schildert Dyuenko, S. 1361ff
51) Lenin, Ausgewählte' Wirkt II, S. 302t.
52) Lt. Bunyan-Fisher, S. 389 waren von den 942 Delegierten nur 52 Oppositionelle. Lenin nannte später die Zahl von 710 Delegierten, von denen 434 = 61 % Bolschewiki waren. Ausgewählte Werke II, S. 451.
53) Bunyan-Fisher, S. 389.
54) Vgl. ibid. S. 396f
55) M. N. Pokrovskij, Naialo proletarskoj revoljucii v Rossii. Krasnyj Archiv 1925, u/12, S. V-XVI.
56) Vgl. Chamberlin I, S. 370f

Editorische Hinweise

Oskar Anweiler, Die Rätebewegung in Russland 1905-1291, Reinbek 1958, S. 260-274