Deutsche Bank & Dresdner Bank
Gewinne aus Raub, Enteignungen und Zwangsarbeit 1933-1945

von Michael Hepp
01/05

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Einleitung 

Die Deutsche Bank und die Dresdner Bank waren auch zur Zeit der NS-Diktatur die mit Abstand größten deutschen Universalbanken. Trotz gelegentlicher Anfeindungen durch Organe des Staates und der Partei fungierten sie als privatwirtschaftliche Haupt­stützen der Finanz- und Währungspolitik des »Dritten Reichs«. Im Rahmen der vielfältigen Planungs- und Enteignungsaktivitäten hatten sie spezifische Funktionen inne, von »Arisierungen« über Kapitalverflechtungen bis hin zu Goldgeschäften mit den Satellitenstaaten und zu be­sonderen Kompensationsgeschäften mit geplünderten und enteigneten Vermögenswerten. Seit der Ära des Vierjahresplans und der extensiven Aufrüstung 1936/37 über die Kriegsjahre – die mit der unblutigen Annexion Österreichs im März 1938 begannen – bis zur Kapitulation im Mai 1945, explodierten die Aktiva und Gewinne beider Großbanken. Bei der Dresdner Bank stiegen die Aktiva – nachdem sie bis dahin bei etwa 2,5 Mrd. stagniert hatten – von 2,515 Mrd. RM im Jahre 1937 auf 8,613 Mrd. RM im Jahre 1944. Bei der Deutschen Bank verdreifachten sich die Aktiva von 3,3 Mrd. RM im Jahre 1937 auf über 9,5 Mrd. im Jahre 1944.

Von den zwischen 1937 und 1945 erwirtschafteten Erlösen in Höhe von etwa 2,045 Mrd. RM entfielen mindestens 290 Mio. RM auf Gewinne aus Raub, Enteignungen und Zwangsarbeit. Das sind rund 14,2% der erzielten Gewinne in dieser Zeit. Dies ist als unterste Größenordnung anzusehen, da einige Problembereiche zahlenmäßig noch gar nicht erfaßt sind, bei anderen Punkten nur mit Minimalzahlen gerechnet wurde. Alle Schätzungen wurden, sobald verläßliche Unterlagen uns genaueres Nachrechnen erlaubten, zum Teil erheblich übertroffen. Es muß also davon ausgegangen werden, daß unsere Zahlen demnächst deutlich nach oben korrigiert werden, wie dies ja inzwischen auch mit den Angaben im Bergier-Report geschah.  

Die Bedeutung dieser vielfältigen Plünderungsaktivitäten wurde frühzeitig nach der Kapitulation Deutschlands erkannt, sie sind aber bis heute nicht systematisch aufgearbeitet worden. Untersuchungen amerikanischer Spezialistenteams (OMGUS-Reports) führten 1946/47 nur zu fragmentarischen Einzelergebnissen, die lange Jahre vergessen in den Archiven liegenblieben und in den Nachkriegsjahrzehnten nur punktuell erweitert wurden. Einzelne vorsichtig-kritische Andeutungen über die Geschäftspraktiken der Deutschen Bank im »Dritten Reich« wurden von dieser in der Regel juristisch geahndet und mußten aus den Werken entfernt werden (zB Hallgarten/Radkau, Deutsche Industrie & Politik von Bismarck bis heute.). Erst in den letzten 2-3 Jahren setzten aufgrund der bekannten Interventionen aus den USA neue und umfangreichere Recherchen ein (Bergier-Kommission, Eizenstat-Berichte, Einsetzung von Historikerkommissionen durch die betroffenen Banken usw). Dabei wurden einzelne Aspekte der Verstrickung der Banken in die Plünderungs- und Raubwirtschaft des NS-Staates aufgedeckt, insbesondere die Rolle der Deutschen Bank und der Dresdner Bank bei den Transaktionen mit Raub- und Opfergold. Ein systematischer Überblick über alle wesentlichen Aspekte fehlt jedoch weiterhin.

In dem hiermit vorgelegten Gutachten wird versucht, einige der Lücken auf der Basis jahrelanger Vorarbeiten im Umfeld der Stiftung für Sozialgeschichte zu schließen. Dies konnte nach Lage der Dinge allerdings nur im Hinblick auf – allerdings wesentliche – Aspekte erfolgreich sein. Denn angesichts der knapp bemessenen Zeit, die für diese Ausarbeitung zur Verfügung stand, war eine komplette Übersicht und Darstellung der vielfältigen Arten, Methoden und Möglichkeiten der Gewinnerzielung nicht zu erreichen. Zielsetzung war es darum, einige zentrale Themen herauszugreifen und teils schlaglichtartig zu beleuchten, teils beispielhaft und detailliert darzustellen und durchzurechnen. Dabei kristallisierten sich drei Schwerpunkte heraus:

  • Gewinne aus »Arisierungen« und mit der Vernichtung der Juden zusammenhängenden Geschäften

  • Gewinne aus Bankoperationen in den besetzten Ländern (Raubgold, Kapitalverflechtungen usw)
  • Gewinne aus Zwangsarbeit

Es konnte nicht darum gehen, einzelne »Arisierungen« durch die Banken nachzuweisen und finanziell zu bewerten, denn einerseits wird die Bewertung immer strittig bleiben, wie die seit vielen Jahren fast unveränderten Standpunkte im Fall der »Arisierung« des Bankhauses Mendelssohn & Co deutlich machen, andererseits zeigen die Akten, daß zumindest bei größeren Objekten oft langwierige Auseinandersetzungen mit Wertberichtigungen, Neubewertungen, Auseinandersetzung über Anrechenbarkeiten usw ganze Ordner füllten (vgl. etwa die zahlreichen Akten zur Übernahme der Böhmischen Union-Bank in Prag durch die Deutsche Bank oder zur Übernahme des Bankhauses Rothschild in Wien durch Merck, Finck & Co). Hinzu kommt, daß hier jeweils der Einzelnachweis geführt werden müßte, ob und in welchem Umfang bereits Restitutionen geleistet worden sind. Diese außerordentlich aufwendige und auch einen freien Zugang zu den Archiven der beteiligten Banken und Firmen voraussetzende Untersuchung wäre zwar sehr wünschenswert, um endlich Klarheit über das ganze Ausmaß der Verstrickung zu erreichen, sie konnte hier jedoch nicht geleistet werden.

Für die vorliegende Ausarbeitung wurde deshalb ein anderer Ansatz gewählt: Bei fast allen mit der »Arisierung« zusammenhängenden Geschäften sind unbestreitbar Gewinne für die Banken angefallen. (vgl. Punkt 1.2) Teils resultierten die Geschäfte aus staatlichen Verordnungen wie etwa dem Depot-Zwang oder den Sperrmark-Konten, teils aus den »Verkäufen« von Firmen, Häusern, Grundstücken, Aktien usw. Untersucht wurde, wie groß das »arisierte« oder geraubte Vermögen der Juden gewesen ist, und wie groß der Verdienst der Banken daran war. (vgl. Punkt 1.1)

Obwohl inzwischen zunehmend Untersuchungen über die wirtschaftlichen Ausplünderung der Juden veröffentlicht werden, gibt es für viele Teilbereiche noch keine Darstellung, die eine zuverlässige Gesamteinschätzung erlauben würde. Das hängt u.a. auch damit zusammen, daß immer noch Archive gesperrt sind oder erst jetzt nach und nach zugänglich werden, wie etwa die Archive der Oberfinanzpräsidenten. Es ist also nicht ganz einfach, die Grunddaten über den Raub der Vermögenswerte zu ermitteln.

So kommen erst jetzt Einzelheiten über die Vermögensverwertung im Zusammenhang mit der Vernichtung der Juden zutage, die eine weitere Dimension dieses scheinlegalen Beutezuges erahnen lassen. Es ist jedoch noch zu früh, hier bereits abschließende Berechnungen anzustellen, die Bestand haben können. Bei der Aufstellung einer Gesamtbilanz für Schadenersatzforderungen muß dieser Punkt jedoch zumindest berücksichtigt werden. Um die Dimensionen dieses Teilbereichs anzudeuten, haben wir einige Beispiele aufgelistet, uns jedoch einer finanziellen Bewertung enthalten. (vgl. Punkt 3)

Als weiteres Beispiel mag der Bereich »Arisierungen« im besetzten Ausland dienen. Hier wurden nur Gewinne aus den Ländern angerechnet, aus denen uns genügend sichere Zahlenangaben vorlagen. Aus diesem Grund fehlen in der Berechnung Länder mit zum Teil exzessiver »Arisierungspolitik« wie Polen, Griechenland, Rumänien. Auch die besetzten Balkanländer sind nicht berücksichtigt. Die Einbeziehung dieser Gebiete würde die Summen erheblich erhöhen. Bei Ländern, für die wir nur Teilangaben haben, wurden meist auch nur diese in Anrechnung gebracht. Lediglich wenn uns Hinweise auf umfangreiche weitere »Arisierungen« vorlagen, haben wir die tatsächlichen Zahlen vorsichtig nach oben fortgeschrieben. In einigen Bereichen lagen genug Dokumente vor, um Annäherungswerte zu erreichen. In solchen Fällen wurde jedoch eher nach unten abgerundet. (vgl Punkt 1.3)

Über diese »Arisierungs-Gewinne« hinaus verdienten die Banken in den okkupierten Ländern auch an der nationalsozialistischen Ausplünderung dieser Länder. Sie übernahmen Banken und Firmen, kauften und verkauften mit staatlicher Unterstützung riesige Mengen Aktien um die »kapitalmäßigen Verflechtungen« mit Deutschland zu organisieren, verdienten an Geschäften mit geraubtem Gold usw. Die Goldgeschäfte der beiden hier betroffenen Banken sind inzwischen in ausführlichen und verdienstvollen Studien untersucht worden. Wir haben – ausgehend von diesen Angaben – eine weitergehende Schätzung erarbeitet. (vgl. Punkt 4)

Das Thema »Kapitalverflechtung« wäre eine eigene Studie wert. In den Akten des Reichsfinanzministeriums und des Reichswirtschaftsministeriums sowie in den Akten der Nürnberger Prozesse und den OMGUS-Unterlagen finden sich ordnerweise seitenlange Auflistungen von Aktientransaktionen, Devisengenehmigungen, Provisionsabrechnungen, Zinsberechnungen usw. Aufgrund der uns vorliegenden Akten haben wir versucht, einen Annäherungswert zu erreichen. (vgl. Punkt 5) 

Nicht untersucht haben wir die Gewinne aus der Übernahme von Finanzinstituten in den besetzten Ländern. Die Übernahmen kosteten in der Regel nicht sehr viel, es sei nur an das Beispiel der Übernahme der Böhmischen Escompte-Bank durch die Dresdner Bank erinnert (sie 1.5 BEB). Auch für die Übernahmen von Geldinstituten in den anderen Ländern gilt wohl, was das Reichsfinanzministerium im August 1939 in einem internen Aktenvermerk festhielt: »Soweit ich unterrichtet bin, hat die Dresdner Bank – was sie übrigens in den Verhandlungen auch nicht in Abrede gestellt hat – bei der Übernahme der Böhm. Escompte-Bank kein oder wenigstens kein nennenswertes Opfer gebracht, und sie bringt im Fall der Übernahme der Staatskassenscheine auf das Reich auch bei der Übernahme der Länderbank Prag kein Opfer.« Da mit Ende des Krieges die Banken diese Institute wieder abgeben mußten, bleibt »nur« der zwischenzeitliche Gewinn. Hierzu müßten die internen Bilanzen geprüft werden, die uns nur teilweise vorliegen. 

Ein weiterer wichtiger Bereich konnte leider nur angedeutet werden: Die anteiligen Gewinne der Großbanken aus der Zwangsarbeit über ihre Industriebeteiligungen. Hierzu liegen uns nur sehr wenige Unterlagen vor, und es bedarf weiterer ausführlicher Recher­chen in den jeweiligen Instituten und bei den beteiligten Firmen. Trotzdem muß dieser Aspekt bei einer Gesamtbilanz berücksichtigt werden; wie bereits einzelne vorliegende Akten zeigen, dürfte dies ein nicht unbedeutender Bilanzposten werden. Ausgehend von eindeutig im Einflußbereich der beiden Banken stehenden Firmen (etwa Daimler Benz, Mannesmann Röhrenwerke, BMW usw) sollte versucht werden, aussagefähige Annäherungswerte zu erarbeiten. (vgl. Punkt 7)

Ein Teilaspekt konnte jedoch ziemlich genau durchgerechnet werden: die Gewinne aus den Lohngeld-Überweisungen von Zwangsarbeitern. (vgl. Punkt 6)

Den Punkt »Nachrichtenlose Konten« haben wir nicht weiter bearbeitet. Mitte der 50iger Jahre wurden die noch offenen Beträge dieser Konten an die Bundeskasse abgeführt. Die Deutsche Bank hat nach eigener Aussage »zum Ende der Währungsumstellung, Mitte der siebziger Jahre«, 323 Konten von Kunden mit unbekanntem Aufenthalt und mit einem Guthaben von über 100 Mark aufgelöst und das Guthaben von rund 150.000 Mark an den Staat abgeführt. Konten unter 100 Mark wurden zur Vermeidung unverhältnismäßigen Auf­wands in Übereinkunft mit den staatlichen Stellen zugunsten der Gewinn- und Verlustrechnung ausgebucht.  

       Gesamtbilanz von Deutscher Bank und Dresdner Bank 1937-1944 (Annäherungswerte) 

 

Deutsche Bank

Dresdner Bank

Aktiva

48.830.000.000 RM

38.630.000.000 RM

Brutto-Gewinne

1.176.000.000 RM

869.000.000 RM

 2        Geschätzte Gewinn-Summen für Deutsche Bank und Dresdner Bank

aus »Arisierungen«                                                             841,330.000 DM

128.000.000 RM

840,960.000 DM

aus Sperrmark-Geschäften                                                 748.980.000 DM

27.519.000 RM

180.800.000 DM

aus Krediten an die SS

10.000.000 RM

65.700.000 DM

aus Kapitalverflechtungen

114.000.000 RM

748.980.000 DM

aus Raubgold-Geschäften

2.800.000 RM

28.000.000 DM

aus Lohngeld-Überweisungen von Zwangsarbeitern

6.994.027 RM

45.950.758 DM

Gesamt: 

289.313.027 RM

1.910.390.758 DM

 3        Nicht aufgeklärte Posten:

 Gewinne aus

·  der mittelbaren Beteilung an der Ausbeutung von Zwangsarbeitern

·  der Vermögensverwertung im Zusammenhang mit der Vernichtung der Juden

·  den übernommenen Banken in den besetzten Ländern

4                Anteil der Gewinne aus Raub, Enteignung und Zwangsarbeit an den Gesamtgewinnen

Von dem geschätzten Bruttogewinn der beiden Banken in den Jahren 1937-1944 von zusammen rund 2,045 Mrd. RM stammten mindestens 290 Mio. RM Gewinne aus Raub, Enteignung und Zwangsarbeit, das sind rund 14,2% des gesamten Gewinns. 

Wir empfehlen eine Aufteilung der Schadenssumme im Verhältnis 60:40 für die Deutsche Bank und die Dresdner Bank. 

1)  »Arisierungen« 

1.1  Statistische Angaben über »jüdische Vermögenswerte« 

In der Literatur wird das Ver­mögen von Juden für das Jahr 1933 inzwischen fast übereinstimmend mit 12 Mrd. RM angesetzt. Die 1938 zwangsverfügte »Anmeldung des Vermögens von Juden« zeigt bereits einen drastischen Rückgang um rund 50%: danach waren im Reich und in Österreich zusammen nur noch Werte in Höhe von 8,5 Mrd. RM im Besitz von Juden (wobei das Betriebsvermögen bereits um die Betriebsschulden bereinigt war). Die Statistiken für Österreich weisen Vermögen von 2,3 Mrd. RM aus, sodaß im »Altreich« nur noch 6,2 Mrd. RM vorhanden waren, nach Abzug der Schulden noch etwa 5 Mrd. RM. Ende Nov. 1938 teilte der Referent bei einer Besprechung im Reichswirtschaftsministerium mit, daß bis dahin 170.000 Juden ausgewandert waren »mit einem Transfer (Bardevisen, Freistellung ausländischer Werte, Warenmitnahme, Palästinatransfer) von etwa 340 Mill. RM (Durchschnitt pro Kopf 2.000 RM).« Das heißt, daß zwischen 1933 und 1938 rund 5,5 Mrd. RM an jüdischem Vermögen geraubt oder vernichtet wurden.  

 

Deutsches Reich

geschätztes jüd. Vermögen 1933:

  12.0 Mrd. RM

 

 

Österreich

geschätztes jüd. Vermögen 1938:

   2,3 Mrd. RM

 

 

 

 

14,3 Mrd. RM

 

 

 

minus Schulden und Verpflichtungen:

-  1,4 Mrd. RM

 

 

 

zusammen:

12,9 Mrd. RM

 

 

Konfisziert oder vernichtet: 80 %

 

 = 10,3 Mrd. RM

 

       

Da die deportierten und dann ermordeten Juden 100%ig beraubt wurden und viele Emigranten fast mittellos geflüchtet oder ausgewandert waren, könnte man eine Konfiskationsrate von 90% annehmen. (Das obige Transfer-Verhältnis würde dies durchaus stützen). Einigen Wenigen gelang es aber doch (wenn auch mit erheblicher Mühe), größere Teile ihres Vermögens ins Ausland zu transferieren. Deshalb rechnen wir hier vorsichtshalber nur mit einer Gesamtkonfiskationsrate von 80%. Wie aus Akten des Reichsfinanzministeriums hervorgeht, wurden in den besetzten Ländern auch größere Teile des Vermögens von vorher geflohenen oder emigrierten deutschen Juden »sichergestellt«, sodaß die Gesamtrate erheblich höher liegen dürfte. In den besetzten Gebieten, besonders im Osten, aber auch in Holland, belief sich diese Rate wohl auf 95%.  

1.2     Verdienstmöglichkeiten der Banken bei »Arisierungsgeschäften« 

Um möglichst »schöne Gewinne aus derartigen Geschäften [zu] erzielen«, nutzten die Banken alle sich ihnen bietenden Möglichkeiten, von quasi »freundschaftlicher Arisierung« (bei der immerhin noch ein nennenswerter Betrag gezahlt wurde) bis hin zu »Zwangsarisierungen«, die bei »widerspenstigen« Kunden auch von den Banken beantragt wurde. (Exhibit 1) Das »Arisierungs«geschäft war offensichtlich so lukrativ, daß die Banken auch nach potentiellen »Arisierungsfällen«, die nicht zum bisherigen Kundenstamm gehörten, Ausschau hielten. (Exhibit 2) Im Juli 1938 hielt die Deutsche Bank in einem Aktenvermerk fest, daß von »700 in der Zentrale erfassten jüdischen Unternehmungen … ca. 260 arisiert« waren. Ende November 1938 hatte sie von 569 »grösseren nichtarischen Objekten« 363 arisiert. (Exhibit 3) Wie die »Arisierungen« in der Regel abliefen, verdeutlicht der Brief eines als Sachverständiger bei »Arisierungsfragen« herangezogenen Kaufmanns, nach eigenen Angaben Nationalsozialist, SA-Mann und Bewunderer Hitlers: er sei »von den brutalen Maßnahmen und … dieser Art von Erpressungen an den Juden derart angeekelt, daß ich von nun ab jede Tätigkeit bei Arisierungen ablehne, obwohl mir dabei ein guter Verdienst entgeht… Als alter rechtschaffener ehrlicher Kaufmann [kann] ich nicht mehr zusehen, in welch schamloser Weise von vielen ›arischen‹ Geschäftsleuten, Unternehmern etc. versucht wird…, die jüdischen Geschäfte, Fabriken etc. möglichst wohlfeil und um einen Schundpreis zu erraffen. Die Leute kommen mir vor wie die Aasgeier, die sich mit triefenden Augen und heraushängender Zunge auf den jüdischen Kadaver stürzen…« (zit. nach Barkai, »Schicksalsjahr«, S. 107)

Die Verdienstmöglich­keiten der Banken bei diesen Plünderungen waren fast unbegrenzt. Da ab 1938 nach und nach alle Wertgegenstände verkauft und Geld sowie Wertpapiere auf gesperrten Konten deponiert werden mußten, erreichte die Kapitalisierung des jüd. Vermögens (wenn man die Aktien dazurechnet) nahezu 80-90%. Die Banken verdienten dabei an allen Transaktionen. Banken- oder Vermittlungs­provisionen fielen an für:

Betriebs-»Arisierung« (2%), Grundstücks-»Arisierung« (3%), Personal-, Waren- und Geschäfts­kredite für arisierte Betriebe (5-6,5%), Treuhandkonten, Sperrkonten, Zwangsdepots, Überwei­sungen von Zwangs­geldern, entsprechende Sonderkonten, Gewinne von Tochterunternehmen aus den Schätzungen, usw.

Sicherheitshalber rechnen wir aber nur mit 3% Gewinn aus der Gesamtsumme (siehe 1.4), was angesichts der nachfolgenden Beispiele sicher deutlich zu niedrig bewertet ist.

1.2.1       »Arisierungsbank«

Die Banken haben zahlreiche zu »arisierende« Firmen aufgekauft und später mit guten Gewinnen weiterverkauft. In Österreich wurde für größere Firmen mit Substanzwerten ab 100.000 RM eine spezielle »Arisierungsbank« installiert, die Österreichische Kontrollbank für Industrie und Handel (Exhibit 4). Mehrheitsführerin dieser »Treuhandgesellschaft« war die Creditanstalt (CA), gefolgt von der Länder­bank Wien. Die Länderbank gehörte zur Dresdner Bank (DrB), die Creditanstalt zur Deutschen Bank (DB). Auch wenn die DB erst 1942 Mehrheitsaktionärin bei der Creditanstalt wurde, (die CA wurde nach dem deutschen Einmarsch in Österreich über die VIAG offiziell erst dem Reich zugeschlagen), bestand die Verantwortung der DB für die Geschäfte der CA von Anfang an. 1938 verkaufte die VIAG einen Anteil von 25% an die DB und verständigte sich mit ihr darauf, daß diese »die Unternehmensführung bei der Creditanstalt übernehmen solle, da die VIAG als industrielle Holdinggesellschaft über wenig Erfahrung im alltäglichen Bankgeschäft verfügte«, wie Prof. Harold James, Mitglied der unabhängigen »Historiker-Kommission zur Erforschung der Geschichte der Deutschen Bank in der NS-Zeit« in seinem Beitrag festhielt.[1] 

1.2.2       Niederländische Aktiengesellschaft für Abwicklung von Unternehmungen

In den Niederlanden hatte die Dresdner Bank einen noch direkteren Einfluß auf die Abwicklung von »Arisierungen« über die NAGU (Niederländische Aktiengesellschaft für Abwicklung von Unternehmungen), die als Treuhandstelle im Auftrag des Reichskommissars einen »sogenannten gerechten Preis« für die zu arisierenden Betriebe festsetzte. Außerdem fungierte sie als »Verkaufstreuhänderin«, dh, sie kaufte zu arisierende Betriebe auf und verkaufte sie später mit Gewinn weiter. Dabei hielt sie engen Kontakt mit Lippmann, Rosenthal & Co, bei der die jüdischen Vermögen konzentriert und zwangsverwaltet wurden. Über die Treuhand-Vereinigung AG (Aufsichtsratsvorsitzender Hans Pilder) war die Dresdner Bank Gründungsmitglied der NAGU und sowohl im Aufsichtsrat als auch im Vorstand vertreten. (Exhibit 5) Über diese Konstruktion verdiente die Dresdner Bank doppelt an den »Arisierungen«: einmal bei den Bewertungsprüfungen durch die NAGU (7-10% der Bewertungssumme) und dann an den Verkäufen durch die NAGU oder die dortige Dresdner Bank-Ablegerin Handels­trust West NV.  

1.2.3       Bankenvertreter als Funktionsträger bei »Arisierungen«

Die Deutsche Bank profitierte z.B. auch davon, daß u.a. der bei »Arisierungs«-Genehmigungen wichtige Gauwirtschaftsberater der NSDAP von Berlin, Heinrich Hunke, Mitglied des Vorstands der DB war. Auch in anderen Ländern waren Vertreter der Deutschen Bank in wichtigen Funktionen tätig, bis hin zum Leiter der Reichswirtschaftskammer, der auch im Aufsichtsrat der DB saß. Auch die Dresdner Bank hatte engste Verbindungen zu zahlreichen Funktionsträgern, und zentrale Stellen waren nicht selten mit ihnen verbundenen Personen besetzt. 

1.2.4       Gestaltung der »Vermittlungsprovisionen«

Die oben angeführten 2 % »Vermittlungsprovision«, die der Käufer zu entrichten hatte, müssen als unterste Marge angesehen werden. Im »Arisierungsbericht« der Böhmischen Escompte-Bank vom August 1941 (Exhibit 6)  wird angeführt, daß dort im Schnitt 2,11% »herausgeholt« wurden. Bei der Aufteilung des Petschek-Konzerns erhielt die Dresdner Bank 4 % des Kaufpreises als Provision plus 6,5 % Zinsen. (Exhibit 7) 4% auf 58,3 Mill. RM sind allein 2,33 Mill. RM Provision. Noch drastischer zeigt Exhibit 8, auf wie schamlose Weise sich die Banken bei den »Arisierungen« bereicherten: Zuerst errechnete die NAGU einen zu hohen Kaufpreis, der als Grundlage für die Provision diente. Dann wurde dem jüdischen Verkäufer der Preis gekürzt. Für den dadurch entstandenen »Provisionsausfall« von 10.000 Gulden verlangte die Bank »ein Äquivalent«; zu den 2 % vom Käufer erhielt die Handels­trust West NV nochmals 5 % von den Verkäufern und zusätzlich auch noch ein Extrahonorar von 5.000 Gulden für die Besorgung von Ausreisegenehmigungen. Durch die Drittelbeteiligung an der NAGU verdiente die DrB auch noch an den 4.000 Gulden der »Bewertungsprüfung«. Alles in allem erhielt die DrB hier bei einem »Verkaufspreis« von 435.000 Gulden 46.750 Gulden »Provision«, das sind fast 11%. Bei Anwendung des damals offiziellen Guldenkurses von 1,32 ergibt das eine Summe von 61.750 RM oder 405.700 DM.[2]  

1.2.5       Gewinnstreben der Banken bei der »Arisierung«

Daß die Banken keineswegs zu den »Arisierungen« gezwungen werden mußten, geht aus den erhaltenen Akten deutlich hervor. Sie nutzten im Gegenteil alle ihnen zur Verfügung stehenden Mittel, um möglichst hohe Gewinne zu erzielen. Dafür spielten sie teilweise auch die verschiedenen befaßten Dienststellen gegeneinander aus. Exemplarisch sei die »Arisierung« der Kupferwerke Böhmen AG durch die zur DB gehörende Böhmische Union Bank (BUB) genannt. In einem Schreiben des Reichswirtschaftsministeriums vom Mai 1940 an den Reichsfinanzminister beschwert sich Präsident Kehrl darüber, daß die BUB trotz dringender kriegswirtschaftlicher Interessen die »Arisierung« der Kupferwerke verzögere: »Die Bank hat… durch die eingeschlagene Verhandlungstaktik, die darauf hinauslief, einen Interessenten gegen den anderen auszuspielen, auch dann, als ihr eine letzte Frist gesetzt worden war, durch ein stark überhöhtes Angebot den von den beteiligten Dienststellen vorgesehenen Interessenten zur Ablehnung veranlasst. Der Bank war bekannt, daß mit dem Ablauf der Frist die Zwangsarisierung der Kupferwerke erfolgen würde.« Durch Taktieren gelang es der Bank, die »Zwangsarisierung« zu vermeiden und erhebliche Gewinne und Provisionen einzustreichen. Um welche Größenordnungen es dabei ging, zeigt ein Aktenvermerk des »Reichsprotektors«: bei einem von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geschätzten »Gegenwartswert« von 10,35 Mill. RM wurde ein »Entjudungsgewinn« von 3,8 bis 4,5 Mill. RM erwartet. Für ihren 38%igen Anteil, der mit 1,3 Mill. RM in den Büchern stand, wollte die BUB 3,5 Mill. RM erzielen. Der tatsächliche Verkauf des Aktienpaketes erfolgte schließlich zu folgenden Konditionen: der Käufer übernahm die Aktien aus dem Bestand der BUB zum Kurs von 350 Kronen. Die jüdischen Verkäufer bekamen dagegen nur 140 Kronen pro Aktie (bei einem aktuellen Kurs von 445 Kronen), 163 Kronen mußten als »Ausgleichsabgabe« an das Reich gezahlt werden. Die BUB bekam für ihr Aktienpaket knapp 3 Mill. RM und natürlich die Provision sowie 5% Zinsen.  

1.2.6       »Verkaufssummen«

Wie wenig die »Verkaufssummen« oft mit dem tatsächlichen Wert der Firmen und Geschäfte zu tun haben, zeigt exemplarisch der Fall, in dem ein Geschäft im Wert von einer halben Million RM und mit Verbindlichkeiten von 50.000 RM für nur 20.000 RM (unter Belassung der Schulden beim Verkäufer) »verkauft« wurde. Der jüdische Eigentümer aber wurde verhaftet, weil er sein Geschäft vernachlässigt habe, da er die restlichen RM 30.000 für die Schulden nicht aufbrachte. 

1.2.7       Verhaftungen und KZ-Einweisungen als Druckmittel

Daß sich die Banken auch des Druckmittels der Verhaftung und KZ-Einweisung bedienten, geht aus Dokumenten klar hervor. Als Musterbeispiel sei an den Fall Rothschild erinnert. Baron Louis Rothschild wurde zwei Tage nach dem »Anschluß« Österreichs verhaftet, praktisch als Geisel im Kampf um Rothschilds Witkowitz Bergbau- und Eisenhütten und ein Tochter-Werk in Schweden im Wert von rund 10 Millionen Pfund Sterling. Für 3,6 Millionen Pfund und die Freilassung von Baron Louis bekamen die Deutschen schließlich die Werke. Geleitet wurden die ganzen Verhandlungen von Dresdner Bank-Chef Dr. Rasche, der sich im August 1939 nach Abschluß der Aktion beim »Chef des persönlichen Stabes des Reichsführers SS, SS-Gruppenführer Wolf« für die aktive Hilfe bedankte. Die Verhaftung von Baron Louis Rothschild sowie wertvolle Informationen hatten »dazu geführt, die Kaufpreis­basis mit selbst von der Gegenseite anerkannten Argumenten um einen wesentlichen Devisenbetrag zu ermässigen. Es ist mir ein Bedürfnis, mich auch auf diesem Wege vielmals für diese so besonders wirksame Unterstützung, über die ich Ihnen gelegentlich unserer nächsten Zusammenkunft gern Näheres berichten würde, zu bedanken.« (Exhibit 9)  Auch die Deutsche Bank arisierte Firmen, während der jüdische Besitzer im KZ saß, wie aus OMGUS-Akten hervorgeht. 

1.2.8       Provisionen bei der Liquidierung von Betrieben

Selbst bei der Liquidierung der Betriebe fielen Provisionen oder Zinsen an, denn die Warenlager durften laut Verordnung vom 24.12.38 nicht verramscht werden. Sie wurden eingezogen, gelagert und nach und nach in den Geschäftskreislauf gegeben. Die Gewinnspannen hierbei waren teils beachtlich, für den Aufkauf und die Lagerung wurden zeitweise größere Kreditmengen benötigt. 

1.2.9       Indirekte Gewinne durch Kundenbindung

Indirekte Gewinne fielen bei den »Arisierungen« auch durch oft langfristige Verträge an, die den »Käufer« verpflichteten, die vermittelnde Bank etwa für 10 oder 12 Jahre als Hauptbankverbindung zu benutzen. (Exhibit 10) 

1.2.10     Kursgewinne bei Wertpapier-Übernahmen

Die Gewinne aus den Wertpapier-Übernahmen waren teilweise erheblich, da sie oft deutlich unter dem jeweils aktuellen Kurs erworben wurden.  

1.2.11     Gewinne aus Sonderkonten

Selbst an der Einziehung von sog. »Sonderabgaben« wie etwa nach der »Reichskristallnacht« verdienten die Banken in erheblichem Umfang. In Berlin etwa wurde Ende 1938 ein Sonderkonto H, »Widergutmachungskonto für Schäden Berlins« eingerichtet, das als »Einziehungsagentur« diente. Auf dieses Konto wurden neben Barbeträgen auch zahlreiche Wertpapiere übertragen. Neben den normalen Bankprovisionen erhielt die Bank offenbar auch ein Vorkaufsrecht auf eingereichte Aktien, unter denen sich auch größere Pakete einiger ihrer Hauptgeschäftskunden befanden. (Exhibit 11)   

1.2.12     Personal- und Warenkredite für die Übernahme von »arierten« Firmen

In zahlreichen Zeitungsartikeln und internen Vermerken wurde beklagt, daß es zwar genügend Fachleute für die Überahme zu »arisierender« Geschäfte und Firmen gäbe, diese aber nicht über genug Startkapital verfügten. Die Banken übernahmen teils zögernd, meist bereitwillig die ihnen angediente Rolle und stellten Kredite in Millionenhöhe zur Verfügung: von 10.000 RM für die kleine Apotheke bis zum Millionenkredit. Welchen Umfang diese Kreditgeschäfte hatten, zeigen einige Beispiele aus dem Bereich der Dresdner Bank:

·          1,6 Mio. RM an Liedermann für die »Arisierung« der Firma Goetze in Schlesien;

·          1,048 Mio. RM an die Großhandels-Finanzierungs-AG zur »Arisierung« von Kaufhäusern;

·          Mio. RM an Alfred Bonnecke für die »Arisierung« von Anselm-Kahn, Heilbronn;

·          100.000 RM an Graf Donnersmark für die »Arisierung« der Vemag Eisengießerei.

Die Liste läßt sich beliebig fortsetzen. 

1.3     »Arisierungen« in den besetzten Gebieten

Hinzugerechnet werden müssen natürlich auch die Gewinne aus den »Arisierungen« in den eroberten Gebieten. Hier fehlen uns bislang für einzelne Länder noch verläßliche Zahlen. Nach den vorliegenden, unvollständigen Angaben wurden allein im Westen (Holland, Belgien, Luxemburg und Frankreich) Vermögens- und Kapitalwerte von mindestens 2 Mrd. RM (13,14 Mrd. DM) arisiert und beschlagnahmt.  

1.3.1       »Arisierungen« in den Niederlanden

Die holländische Regierung schätzte im Nürnberger Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher das gesamte Vermögen in jüdischem Besitz auf 500 Mill. Gulden (= 665 Mill. RM). Diese Summe ist eindeutig zu niedrig, allein das »Reichskommissariat für die besetzten niederländischen Gebiete« beschlagnahmte rund 400 Mill. Gulden an »beweglichem jüdischen Privat­ver­mö­gen«. In einem Bericht vom Juli 1944 gab der Reichsfinanzminister unter Bezug auf einen Prüfungsbericht des Rechnungshofs das arisierte und beschlagnahmte jüdische Vermögen aus den Niederlanden mit rund 1 Mrd. RM an. 10% davon sei Vermögen ehem. deutscher Juden gewesen, die nach Holland geflohen oder emigriert waren. Der Historiker Gerald Aalders vom Niederländischen Institut für Kriegsdokumentation schätzt in seinem soeben erschienenen Buch »Raub. Die Enteignung des jüdischen Besitzes während des zweiten Weltkriegs« den Gesamtbetrag der Enteignungen auf ein Minimum von 774 Mio. Gulden und einem Maximum von 903 Mio. Gulden,  das sind umgerechnet 1,030 Mrd. bis 1,201 Mrd. RM, also 6,77 Mrd. bis 7,89 Mrd. DM.[3] 

Die Gewinne der Banken gingen jedoch über den reinen Provisionsgewinn aus der »Arisierung« weit hinaus. Auch hier mag ein Beispiel die Dimension deutlich machen: Mit den Kaufhäusern Bijenkorf (Kapital: 10 Mio. Gulden), Gebr. Gerzon's (Kapital: 4 Mio. Gulden), Hirsch & Co und Maison de Bonneterie kamen die vier größten, teilweise marktbeherrschenden niederländischen Einzelhandels­konzerne in deutschen Besitz. Die Handelstrust West NV (also die DrB) erwarb – teilweise mit Hilfe der NAGU – Mehrheitsaktien mindestens an Bijenkorff und Gerzon (ein Inhaber von Gerzon's wurde während der Verhandlungen in ein Konzentrationslager eingesperrt, die Firma wurde – wie auch die anderen – »im Wege der Zwangsentjudung in deutschen Besitz überführt«); die späteren Käufer führten ihre Konten natürlich bei der Handelstrust, die somit entscheidenden Einfluß erhielt.[4] Ähnliche Vorgehensweisen und Einflußstrukturen gab es in allen besetzten Ländern. Einige zentrale Beispiele sind in den OMGUS Berichten über die Deutsche Bank und Dresdner Bank aufgeführt. Meist wurden mit den »Verkäufern« langfristige Zahlungsverträge abgeschlossen, nach denen der neue Besitzer die »Kaufsumme« ratenweise im Laufe von 20 oder 25 Jahren abzahlen sollte. Da die meisten holländischen Juden kurz danach deportiert wurden, erhielten sie also nicht einmal die vereinbarten Summen.

Berücksichtigt werden muß auch, daß die Banken die Aufkäufe der verschiedenen deutschen Stäbe und Beschaffungsstellen kreditierte. Stellvertretend sei etwa die sogenannte »Blauaktion« in Frankreich und den Niederlanden erwähnt, bei der allein in den Niederlanden Textilien für über 25 Mio. RM zu günstigen Preisen aufgekauft wurden. Einen Teil dieses »Geschäftes« kreditierte die »Treuhand-Vereinigung AG«, die zur Dresdner Bank gehörte.

1.3.2       »Arisierungen« in Belgien

In Belgien betrug der Wert des »überwachten Judenvermögens« (Aktien, Barguthaben und Grundstücke) rund 127 Mio. RM. Der Verkauf von 600 jüd. Firmen dürfte nochmals etwa 100 Mio. RM eingebracht haben, sodaß für Belgien mit einer Gesamtsumme von etwa 250 Mio. RM zu rechnen ist.

1.3.3       »Arisierungen« in Luxemburg

Für Luxemburg wurde vom Reichsfinanzministerium der Wert des jüdischen Vermögens, der nach zahlreichen Transaktionen und umfangreichen Verwertungsaktionen schließlich noch dem Reich zufloß, mit etwas über 20 Mio. RM angegeben. Den Beschwerden des Finanzministeriums nach muß die eigenmächtige Verwertung vor Ort erheblich gewesen sein, sodaß eine Gesamtsumme von vorsichtig geschätzt 60 Mio. RM angesetzt werden muß.

1.3.4       »Arisierungen« in Frankreich

In Frankreich wurden bis 1944 von 42.739 unter deutsche »Treuhandverwaltung« gebrachten Unternehmen und Grundstücken 7.337 für 2,1 Mrd. frs. (340 Mio. RM) »arisiert«. Darüber hinaus wurden – wie auch in den anderen westlichen Ländern – Depots und Devisen beschlagnahmt, die Wohnungseinrichtungen abtransportiert (siehe unter 3.2; allein in Paris wurden über 38.000 Wohnungen emigrierter oder deportierter Juden vollständig ausgeraubt), usw. Die franz. Regierung hat soeben eine Dokumentation über die »Arisierungen« zusammengestellt. Sobald diese uns vorliegt, tragen wir die aktuellen Zahlen nach. Vorläufig rechnen wir mit rund 500 Mio. RM

1.3.5       »Arisierungen« in der Tschecholslowakei

In der Tschechoslowakei überführte das Reichswirtschaftsministerium die größten örtlichen Banken (Böhmische Escompte Bank und Creditanstalt [Bebca] und Böhmische Union‑Bank [BUB]) »in deutsche Hände«, um den deutschen Einfluß auf Industrieunternehmungen zu gewährleisten und die nach Osten strebende Industrie zu betreuen. In einem Vermerk des Reichsfinanzministeriums vom 18.2.1939 heißt es dazu: »Die Gründe, die für das RWM massgebend sind, [...] sind neben der bereits erwähnten Betreuung der Industrie die Ermöglichung der Einschaltung bei den in der Tschecho‑Slowakei bevorstehenden Arisierungen, die sicherstellen soll, dass der jüdische Besitz in deutsch‑arische Hand überführt wird, und die Anbahnung von Beziehungen nach dem Südosten.« Da in der Tschechoslowakei die Industrieuntemehmen unmittelbar von den Banken finanziert wurden (die in der Regel jeweils auch die Aktienmehrheit hielten), erlangten die Dresdner und die Deutsche Bank durch die Übernahme der tschechischen Banken die Kontrolle über einen erheblichen Teil der dortigen Industrie, besonders auch der Rüstungsindustrie. (siehe auch unter 1.5)

Es wurden allein Großbetriebe und Firmen im Gesamtwert von rund 1,7 Mrd. Kronen (170 Mio. RM) »arisiert«. Hinzu kamen zB. Banken, 140 bedeutendere Hotels und Kurhäuser in den böhmischen Kurorten usw. Insgesamt besaßen jüdische Unternehmer vor dem Krieg rund 35‑40% der Kapitalien in der Tschechei. Wir haben noch keine Gesamtzahlen und rechnen vorsichtig mit lediglich 250 Mio. RM.

Zur Illustration legen wir einen »Arisierungsbericht« der Böhmischen Escompte-Bank (von der DrB übernommen) bei, in dem die Provisionen aufgelistet wurden (Exhibit 6). Sie »arisierte« danach in Böhmen und Mähren bis April 1941 Unternehmen zu einem Kaufpreis von 232 Mio. Kronen und kassierten dafür 4,9 Mio. Kronen Provision (bis August kamen weitere 500.000 Kronen Provision hinzu). Hundert weitere »Arisierungen« waren noch in Bearbeitung, sie sollten »die in ihrem Umfang zustande­gekommenen »Arisierungen« noch ganz wesentlich überschreiten«. Allein die drei größten Projekte hatten einen Umfang von über 200 Mio. Kronen, sodaß wir hier an Provisionen mindestens 12 Mio. Kronen (1,2 Mio. RM oder 7,88 Mio. DM) ansetzen können. Zum Schluß hielt der Bericht fest: »Das durch die arisierten Betriebe gewonnene Neugeschäft bildet einen wertvollen Zuwachs für unser Kontokorrent.«

Allein bei der »Überführung der tschechischen Kohleninteressen im Sudetenland auf reichsdeutsche Träger« (es handelte sich dabei um die Arisierung von Teilen des Petschek-Konzerns) kassierte die Dresdner Bank vom Reich 4% Provisionsgewinn plus 6,5% Zinsen für die benötigten Kredite. Der Vorgang erregte bei den Behörden einige Aufregung und veranlasste das Reichsfinanzministerium dazu, bei künftigen »Arisierungen« mit Hilfe der Dresdner Bank die Provision auf 2% und den Zinssatz auf 5,5% festzulegen. (Exhibit 7)

Auch an der sog. Treuhandverwaltung der Aktien verdienten die Banken außerordentlich gut. Bei der BEB lagen »einige Hundert Millionen Kronen jüdischer Werte«. Allein die Filiale Brünn erzielte aus der »Verwaltung beschlagnahmter Betriebe« in kurzer Zeit 0,55 Mio. Kronen Provision. Auch die zur DrB gehörende Allgemeine Treuhand AG war auf diesem Sektor äußerst rührig und erfolgreich, wie der Bericht hervorhob, (Exhibit 6) genauere Zahlen liegen uns jedoch nicht vor und sind noch im Altakten-Archiv der DrB zu suchen.

1.3.6       »Arisierungen« in Polen

In Polen etwa wurden von 1939-1942 konfisziert und teilweise »in arische Hände überführt«: 112.000 jüdische Firmen und Geschäfte sowie 115.000 Werkstätten. Hier handelt es sich meist um entschädigungslose Enteignungen oder Liquidierungen, sodaß für eine Schätzung die betrieblichen Basisdaten eingesetzt werden müssen. Dies bedarf jedoch umfangreicher Aktenauswertung.

Auszuwerten sind auch die Geschäftsberichte und andere Unterlagen der zur Deutschen Bank gehörenden Exportkreditbank, die im Auftrag der NS-Dienststellen aktiv an der Einziehung des Vermögens der polnischen Juden beteiligt war.

Ähnliches gilt für einige andere besetzte Länder, für die wir zwar einzelne Angaben, etwa über »Juden-Sonderabgaben« usw., haben, in der kurzen Zeit aber keine brauchbaren Übersichten erarbeiten konnten, die als Grundlage für die hier zur Debatte stehende Fragestellung dienen könnte. Bei einem ausführlichen Gutachten müßte dies nachgeholt werden.  

1.4     Provisionsberechnung:

Deutsches Reich und Österreich:

10,3 Mrd. RM konfisziertes/»arisiertes« Vermögen. Davon 3% ergibt: 309 Mill. RM = 2,030 Mrd. DM

Besetztes Ausland:

Wenn man als absolutes Minimum 2,5 Mrd. RM ansetzt, ergibt das bei 3% Provision:  

  75 Mio. RM =  0,493 Mrd. DM

 384 Mio. RM =  2,523 Mrd. DM

Auch andere Banken (staatliche und private) verdienten natürlich an der »Arisierung«, Deutsche Bank und Dresdner Bank waren allerdings an fast allen größeren diesbezüglichen Geschäften beteiligt und ver­dienten durch Provisionen und Zinsen selbst noch an den staatlichen Raubzügen, bevor die staatlichen Banken und Kassen schließlich oft die Hauptsummen kassierten. Die Autoren des OMGUS-Berichts über die Dresdner Bank kamen zu dem Ergebnis, daß die sechs Großbanken zwar nur 1% der Geschäftsbanken ausmachten, aber ihr Anteil an den Gesamtaktiva belief sich auf über 50%, davon allein bei der Dresdner Bank 14%. Bei Würdigung der unterschiedlichen Verdienstebenen und des gesamten Zusammenspiels der verschiedenen Stellen rechnen wir für die Deutsche Bank und die Dresdner Bank mit einem Gewinnanteil von etwa ¹/3, das ergibt                  

              128 Mio RM  oder     841 Mio. DM 

1.5     Geschäfte mit Sperrmark-Konten 

Die Erlöse aus den »Verkäufen« von Betrieben, Häusern usw. wurden nur zu einem geringen Teil in Devisen an Auswanderungswillige ausgezahlt, der große Rest kam auf Sperrmark-Konten, der Transfer dieser Beträge ins Ausland war verboten. Auswanderungswillige oder bereits ausgewanderte Juden konnten für diese Konten jedoch »zum Sperrmarkkurs berechnete Devisen« erhalten. Gegenüber dem künstlich hochgehaltenen offiziellen Wechselkurs der Reichsmark hatte dieser Sperrmark-Kurs einen erheblich geringeren Wert. Die Kursbasis war unterschiedlich hoch: anfänglich meist 8‑10%, später ging dieser Kurs nochmals auf 6,5% dann sogar auf 5,1% zurück. Zusätzlich verlangten die Banken von den Kunden noch Provisionen zwischen 1% und 2% der Nominalsumme.

In der Regel war für die Abwicklung die Dego (Deutsche Golddiskontbank) zuständig, an die die Banken ihre »Sperrmarkkonten« verkauften. In einigen Fällen konnten aber auch die Privatbanken diese Geschäfte machen; allerdings sind bis jetzt nur zwei (je eines für die Deutsche Bank und die Dresdner Bank) nachweisbar. Das Reichsfinanzministerium stellte jedoch am 20. Juli 1939 in einem Vermerk für den Minister fest:

»Das RWiM hat, soweit hier bekannt, auf Antrag solche Devisen in der Regel für Sperrmarkgeschäfte freigegeben. Es hat es noch in letzter Zeit gerade im Zusammenhang mit der Übernahme Prager Bankinstitute durch deutsche Banken getan.« Die deutschen Banken finanzierten mit den immensen Erlösen daraus ua. die Übernahmen von Banken im besetzten Prag.

Wie die Übernahmen finanziert wurden, kam im Nürnberger Prozeß (Fall XI) exemplarisch am Beispiel der Bebca zur Sprache: Im Herbst 1938 »übernahm« die Dresdner Bank die »Sudeten«‑Filialen der Böhmischen Escompte‑Bank und brachte dabei ua 80.000 Pfund Sterling in ihr Portefeuille. Nach damaligem Umrechnungskurs (1:12) waren das etwa 1 Mio RM. Mit Erlaubnis des Reichswirtschaftsministeriums tauschte die Dresdner Bank jedoch nicht zu diesem amtlichen Kurs, sondern in »Sperrmark«, die in diesem Fall auf 10:1 abgewertet waren, und erhielt so 10 Mio »Sperrmark«. Mit diesem Betrag ging sie dann zur tschechoslowakischen Nationalbank, bei der die Reichsbank inzwischen die Übernahme aller im »Sudetenland« sistierten tschechischen Kronen mit unbeschränkter Konvertierbarkeit zu einem extrem überbewerteten Reichsmarkkurs erzwungen hatte, und tauschte den Sperrmarkbetrag in 125 Millionen tschechische Kronen ein. Ohne eigenen Einsatz hatte die Dresdner Bank mit einem Teil dieses Gewinns[5] die Sudetenfilialen der Böhmischen Escompte‑Bank »gekauft«. Dabei blieb ein so großer Betrag übrig, daß sie auch gleich noch von den wichtigsten Industriebeteiligungen der Böhmischen Escompte‑Bank im »Sudeten«gebiet Minderheitsbeteiligungen von je 25 Prozent des Aktienkapitals »erwerben« konnte. 

Dresdner Bank

Ergibt einen Gewinn von knapp:                  11.500.000 RM                                  75,55 Mio DM

Aus den Akten ergeben sich Hinweise auf ein weiteres Sperrmark‑Geschäft der DrB über 43.000 Pfund Sterling mit einem Gewinn von rund 7,63 Mio RM, das aber noch genauer verifiziert werden müsste.

Deutsche Bank (Exhibit 12)

Für Umwandlung eingesetzte Devisen:           80.000 Pfund

Erlös:                                                       15.782.000 RM

Spesen (bei 1,5% Schnitt):                             237.000 RM

Gewinn:   16.019.000 RM                                                 105,25 Mio DM

1.6     Anrechenbarkeit der bisher geleisteten Restitutionen

Nach 1945 sind umfangreiche Restitutionszahlungen durch die Bundesregierung geleistet worden, zuerst allerdings eher widerwillig als »lästige, von den Siegern verordnete Pflichtübung«, wie Prof W. Niederland von der State University of New York vor einigen Jahren feststellte. Zuerst regelten alliierte Gesetze und verschiedene Abkommen die Rückerstattungen und Entschädigungen, schließlich trat nach langem Hin und Her 1956 das Bundesentschädigungsgesetz in Kraft, 1957 das Bundesrückerstattungsgesetz. Den größten Teil der bisher gezahlten knapp 100 Mrd. DM Entschädigungszahlungen machen mit über 50% die Leistungen für Gesundheitsschäden aus, gefolgt von Ansprüchen wegen »Freiheitsschäden« usw. Erst dann kommen die Entschädigungen für Vermögensschäden.

Die bereits geleisteten Restitutionen sind auf die hier in dem Gutachten angezogenen Summen nicht anrechenbar. Entschädigungen wurden geleistet für beschlagnahmte Häuser, Firmen, Konten usw. Provisionen u.ä. sind dagegen Leistungen, die als normal angesehen wurden und somit nicht zu Restitutionsforderungen führten.

Da diese Provisionen jedoch aus dem Raub des jüdischen Vermögens stammen, sind sie – wie Hehlergewinne – zurückzuzahlen.

2) Die Teilhabe der Banken an der Vernichtung der Juden  

2.1     Finanzierung der SS 

Die SS-Unternehmungen erhielten von der Dresdner Bank Kredite in Höhe von mindestens 30 Mio. RM zu 6-6,5%, abgesichert durch »Garantieerklärungen des Reichsführers SS«. Außerdem unterhielt das Wirtschafts-Verwaltungshauptamt (WVHA) enge Beziehungen zur Böhmischen Escompte-Bank in Prag, von der weitere Kredite in Höhe von mindestens 1,65 Mio. RM kamen. Unter den kreditierten Betrieben waren auch Unternehmungen wie die Deutsche Erd- und Steinwerke GmbH (DEST), die den großen Baustoff-Bedarf für die »Führerbauten« in Berlin, Nürnberg usw decken sollte. Für diese Baustoffwerke wurden nach einer Vereinbarung zwischen Himmler und Speer fast ausschließlich KZ-Häftlinge eingesetzt (»Die Juden haben ja schon im alten Ägypten Ziegel gestrichen!«, so Albert Speer an seinen Bruder Hermann).

Zahlreiche Unterorganisationen der SS unterhielten bei den beiden Banken Konten. Im April 1943 berichtete beispielsweise die Handeslstrust West (DrB) stolz, daß nach mehrfachen Besprechungen der »Befehlshaber der Sicherheitspolizei und des SD« in Den Haag das Konto mit einem monatlichen Umsatz von 2 Mio. Gulden von einer holländischen Bank zur Handelstrust verlegt. Auch die Gehaltszahlungen sollten über die Bank laufen, »damit den Angehörigen seiner Dienststelle Gelegenheit geboten wird, Konten bei uns zu errichten. (evtl. Sparkonten)«.

Erwähnt werden sollte auch das Sonderkonto »S«, auf dem jährlich Spenden der Wirtschaft für den »Freundeskreises des Reichsführers SS« gesammelt wurden. Die Deutsche Bank leistete jährlich einen Beitrag, der deutlich über dem der anderen Banken lag.

2.2     Kredite für die Deutsche Umsiedlungs‑Treuhand‑Gesellschaft

»Eine der Hauptmethoden bei der Plünderung der besetzten Länder war die Beschlagnahme von Eigentum und die Um­siedlung von Deutschen in Gebiete, die als Teil des Großdeutschen Reiches betrachtet wurden. Im Jahre 1939 wurde die Deutsche Umsiedlungs‑Treuhand‑Gesellschaft (DUT) mit dem Ziel gegründet, alle »Volksdeut­schen«, die in den verschiedenen Ländern Süd‑ und Osteu­ropas verstreut waren, im Gebiet des Großdeutschen Reichs zu konzentrieren. Die DUT unterstand dem von Heinrich Himmler geleiteten Reichskommissariat für die Festigung des Deutschen Volkstums. Etwa 600.000 aus den baltischen Staaten, Polen, Frankreich und Rußland stammende Deut­sche wurden in Gebiete umgesiedelt, die von den Deutschen nach der Besetzung Polens in das Reich eingegliedert worden waren.

Um den deutschen Siedlern die problemlose Ansiedlung zu ermöglichen, beschlagnahmte die DUT in Zusammenarbeit mit der SS drei Viertel der Handelsunternehmen und Handwerksbetriebe, die polnischen [und jüdischen] Staatsangehörigen im sogenannten Wartheland gehörten. Millionen Menschen wurden zwangsweise von ihren Bauernhöfen, aus ihren Wohnungen und Unternehmen vertrieben, um Platz für die deutschen Siedler zu schaffen. Die meisten Polen wurden zur Zwangsarbeit nach Deutschland gebracht, der Rest siedelte in das neugebildete Generalgouvernement über. Zur Finanzierung der Operationen der DUT leitete die Deutsche Bank zusammen mit der Dresdner Bank ein Konsortium, das für die Umsiedlungsarbeiten dieser Organisation 100 Mio RM zur Verfügung stellte.«

2.3     Die Finanzierung von Anlagen in Auschwitz durch die Deutsche Bank

Seit kurzer Zeit ist bekannt, daß zu mindestens 10 Firmen, die für die IG Farben in Auschwitz und die dortige Waffen-SS tätig waren, Kreditbeziehungen bestanden. Die der SS unterstehende »Deutsche Ausrüstungswerke GmbH« (DAW), deren »wesentliche produktionelle Grundlage […] die Beschäftigung von Häftlingen« war und deren Werke in den KZ lagen, erhielt u.a. auch von der Dresdner Bank umfangreiche Kredite. Mit Sicherheit kreditierten die Deutsche Bank und die Dresdner Bank auch andere mit der Ausbeutung und Vernichtung von Juden zusammenhängende Projekte – über den Einsatz von KZ-Häftlingen in den Industriebeteiligungen hinaus. Um dies konkretisieren zu können, bedarf es umfangreicherer Untersuchungen sowie ungehinderten Zugang zu den Archiven der Banken. 

Diese Kredite sind eigentlich unter »moralische Aspekte« einzuordnen. Trotzdem soll wenigstens eine Mindest-Größenordnung angedeutet werden:  

Bei niedrig angesetzten 200 Mio RM Kredit und bei lediglich 5% Zinsen ergibt das 10 Mio RM Zinsgewinn, oder umgerechnet rund

65.700.000 DM.

3) Verwertung des Vermögens der emigrierten und deportierten Juden

3.1     Verwertung der Immobilien 

Die Gewinne aus den »Arisierungen« beschränkten sich nicht auf die Provisionen bei Übernahme oder Liquidation von Geschäften, auch bei der Verwertung der Immobilien wollten die Banken verdienen und boten sich dem Finanzministerium an. Bei einer Besprechung mit den »drei Chefsyndici der Dresdner Bank, Deutsche Bank und der Commerzbank« warnte das Finanzministerium allerdings davor, die Geschäfte in eigenem Namen zu betreiben. »Andernfalls bestände die Gefahr, daß von dem Vermögensverfall betroffene Juden versuchen, im Auslande Ansprüche gegen die Dresdner Bank zu konstruieren, um auf diese Weise Vermögenswerte zu retten. Die Dresdner Bank sollte sich daher m.E. an derartigen Geschäften nur durch eine Gesellschaft beteiligen, an der sie selbst beteiligt ist oder die ihr gehört, ohne daß die Beteiligung der Bank nach außen hin erkennbar ist.«  

3.2     Verwertung des Umzugsgutes und der Wohnungseinrichtungen

Die Banken verdienten selbst noch an den Erlösen aus der Versteigerung des Hausrats der deportierten und ermordeten Juden. In Hamburg etwa führte die Gestapo das Konto, auf das die Erlöse aus der Versteigerung von »Umzugsgut« der Deportierten oder Emigrierten eingezahlt werden mußten, bei der Deutschen Bank. Dabei handelte es sich um erhebliche Summen: im März 1941 berichtete der Hamburger Senatsdirektor Matthäs auf einer Beiratssitzung der Sozialverwaltung, daß nun das »im Hamburger Freihafen eingelagerte Judengut im Werte von etwa 23 bis 27 Millionen Reichsmark auf behördliche Veranlassung versteigert wird«. Noch 1945 wurden nur in Hamburg bei Versteigerungen von »Judengut« 4,6 Mill. RM erzielt. Die Banken wußten auch, daß sie Geld aus geraubtem jüdischen Besitz verwalteten, in ihren Listen finden sich zahlreiche Einträge wie: »Aus den Synagogen stammendes Silber«, »Emigrantengut«, »beschlagnahmte Sammelbüchsen der jüdischen Synagogen«… (Exhibits 13/14) Auch in Berlin führte die Deutsche Bank die Gestapo-Konten, auf die Erlöse aus den Versteigerungen des Hausrats von deportierten oder emigrierten Juden eingezahlt wurden. Eine Überprüfung in anderen Städten würde mit Sicherheit weitere solcher Konten aufdecken.

Nach der Besetzung der westeuropäischen Länder wurden in verstärktem Maße Juden deportiert und auch dort ihre Wohnungen ausgeräumt. Im »Gesamtleistungsbericht« vom Juli 1944 berichtete der Leiter der Dienststelle Westen des dem »Einsatzstab Reichsleiter Rosenberg« unterstellten »Sonderkommando« in Paris, daß sie 69.619 jüdische Wohnungen ausgeräumt hatte (an anderer Stelle gibt der Bericht 71.619 jüdische Wohnungen an, die geräumt wurden) und neben 11,6 Mill. RM Devisen und Wertpapieren das Mobiliar und komplette Inventar im Umfang von 1 079 373 cbm in 674 Zügen mit 26.984 Waggons nach Deutschland transportiert hat, damit es hier in den verschiedenen Städten an »Bombenopfer« abgegeben, bzw. versteigert werden konnte. Nach Sabotageakten französischer Speditionsarbeiter wurden zunehmend auch hier (wie in den anderen besetzten Ländern) deutsche Speditionen mit dem Transport betraut – eine Art Monopol hatte die Fa. Kühne & Nagel. Natürlich verdienten die Banken auch hieran über die normalen Bankprovisionen für Kredite, Führung der Konten, Guthaben usw.

An dieser Stelle wird auch der Zusammenhang von Massenvernichtung und wirtschaftlicher Ausplünderung evident: Das »Sonderkommando« bemängelte im Dezember 1943 in einem Brief an den »Sicherheitsdienst«, daß man in Belgien nicht genügend Juden verhaftet habe. Der Verfasser verlangte, »baldmöglichst die Judenaktion in Lüttich weiter zu führen, damit eine Erfassung der Judenmöbel und Abtransport in das Reich erfolgen kann«.

3.3     Denunziation noch nicht entdeckter Konten u.ä. 

Nach den verschiedenen Verordnungen zum Staatsbürgergesetz fiel das Vermögen der deportierten oder emigrierten Juden dem Reich zu. Die Oberfinanzpräsidenten schickten – teilweise im Monatsrhythmus – Listen mit den Namen von deportierten Juden an die verschiedenen Banken zum Abgleich mit deren Kundenregister und zur Ablieferung der dort deponierten Vermögenswerte. Einige Banken meldeten die Namen ihrer jüdischen Kunden »zur gefälligen Bedienung« von sich aus weiter, andere ergänzten freiwillig unter Bruch des Vertrauensschutzes zwischen Bank und Kunden die Anfragen: »Frau Lilli Sara Levy, Hamburg, und Leopold Israel Cohn unterhalten kein Guthaben und kein Depot bei uns. Wir erlauben uns jedoch darauf hinzuweisen, dass die Ehefrau des Letzteren, Frau Gertrud Sara Cohn, über ein Depot bei uns verfügt.« Die Deutsche Bank Hamburg etwa teilte im Mai 1942 mit, daß ein als deportiert gemeldeter Kunde »nicht evakuiert worden [ist]; er ist vor kurzem noch am Schalter unserer genannten Dep.Kasse erschienen«. (Exhibit 15) In anderen Fällen bat die Bank den OFP, die Wertpapierposten aus der »Einziehung des Juden…, der Jüdin…« der Bank »zur Unterbringung in unserer Kundschaft zu überlassen«.

Selbst »legale« Überweisungen von den gesperrten Konten wurden eifrig registriert und weitergemeldet. So teilte der OFP Hamburg der Gestapo 1942 mit: »Von den Banken werde ich gelegentlich der Sperre der Bankguthaben evakuierter Juden darauf hingewiesen, dass die Juden in grossem Umfange Aufträge für Überweisungen von Guthaben auf das Kto. des jüdischen Religionsverbandes erteilt haben.«[6] Die Banken hatten Bedenken angemeldet, ob diese Überweisungen auch ausgeführt werden könnten… (Exhibit 16) 

Das Ausmaß der Gewinne aus der Beteiligung an der Vermögensverwertung ist noch nicht abschätzbar, weil die bislang meist gesperrten Akten der Oberfinanzpräsidenden und Finanzämter nur bruchstückhaft ausgewertet sind. Erst die angekündigte Öffnung der Archive kann hier Klarheit bringen.

4) Raubgold 

Die verdienstvollen Studien von Johannes Bähr und Jonathan Steinberg über die Goldtransaktionen der Dresdner Bank und der Deutschen Bank während des Zweiten Weltkrieges haben die Studie der unabhängigen schweizer Expertenkommission (Bergier-Kommission) bereits deutlich nach oben korrigiert. Durch weitere Studien werden auch diese Ergebnisse noch nach oben korrigiert werden müssen.

Im Fall Deutsche Bank gibt es Hinweise auf weitere Goldtransaktionen, die Abs im Auftrag der Reichsbank und anderer Spitzenbehörden des Reiches in Satellitenländern durchgeführt hat, um Lieferungssperren, die durch zu hohe Clearingsolden entstanden waren, zu beseitigen. Vermutlich war auch die Dresdner Bank in diese Geschäfte eingebunden. Überdies wird durch ausgiebiges Aktenstudium nachzuweisen sein, daß führende Manager der Deutschen Bank und der Dresdner Bank gegen Ende des Krieges Anteile aus dem Raubgold der Nationalsozialisten auf geheime Depots in der Schweiz transferierten. 

Steinberg gibt die Gewinne aus den Goldtransaktionen der Deutschen Bank-Filiale Istanbul zwischen 1941 und 1943 mit 938.156,16 RM an. Nur für diesen Zeitraum wurden Zahlenangaben gefunden, der Handel lief jedoch bis Ende August 1944 weiter.

Als vorläufigen Annäherungswert für die Deutsche Bank setzen wir 1,2 Mio. RM Gewinn ein. 

Bähr weist die Gewinne aus dem Goldhandel der Dresdner Bank-Filiale Istanbul für die Jahre 1942 und 1943 mit 1,247 Mio. RM aus. Für 1944 schätzt er weitere 300-400.000 SFr. (174-232.000 RM)[7].

Als vorläufigen Annäherungswert für die Dresdner Bank setzen wir 1,6 Mio. RM Gewinn ein. 

4.1     »Melmer-Gold« 

Den nachweisbaren Anteil des Opfergoldes (sog. »Melmer-Gold«) an der gesamten bezogenen Goldmenge (also einschließlich Münzen) listet Bähr mit 4,8-5,6% auf; Bei der Deutschen Bank lag der Anteil bei 13,9%.

Bezogen auf das Barrengold ergibt sich für die Dresdner Bank ein Anteil von 12,3-14,6 %. Bei Deutschen Bank lag dieser Anteil bei 30,3%.

Insgesamt erhielten beide Banken zusammen etwa 40% des eingeschmolzenen Opfergoldes aus dem Melmer-Bestand. (Vgl. dazu die bahnbrechende Studie von Hersch Fischler »Das Totengold der europäischen Juden und die deutschen Großbanken« in unserer Zeitschrift »1999« (Heft 1/1998, S. 146-173), die die nachfolgenden Studien von Steinberg und Bähr initiiert hat.)

4.2     Umrechnung

Die Umrechnung kann hier nicht mit dem normalen Schlüssel 6,57 erfolgen, wie Steinberg in seinem Bericht anmerkt: »Angesichts der ständigen Schwankungen des Goldpreises wäre es irreführend, einen präzisen Betrag für den heutigen Wert dieser Goldmenge anzugeben. Annäherungsweise kann man jedoch vom etwa Zehnfachen ausgehen.«[8] Auf dieser Basis ergeben sich folgende Annäherungswerte: 

Deutsche Bank             1.200.000 RM               12.000.000 DM
Dresdner Bank              1.600.000 RM               16.000.000 DM
 

5) Kapitalverflechtungen 

5.1     Parallelen zur »Entjudung der Wirtschaft« 

»Um die kapitalmäßigen Verflechtungen zwischen der holländischen, belgischen und französischen Wirtschaft einerseits und der deutschen Wirtschaft andererseits enger als bisher zu gestalten und die Einflußnahme deutschen Kapitals in Holland und Belgien zu verstärken, lege ich Wert darauf, daß sich deutsches Kapital an volkswirtschaftlich bedeutsamen holländischen, belgischen und französischen Unternehmungen beteiligt. Darüberhinaus ist es auch erwünscht, wenn in den Niederlanden, Belgien und Frankreich liegende nennenswerte Beteiligungen an ausländischen Unternehmungen in deutsche Hand übergehen, insbesondere soweit es sich hierbei um Beteiligungen an Unternehmungen handelt, die im Balkan arbeiten.« (Schnellbrief des Reichswirtschaftsministers vom 20.9.1940 an verschiedene Banken)

Diese parallel zur »Entjudung der Wirtschaft« durchgeführte »Kapitalverflechtung« in Europa, die unterschiedlich tief in die gesamte Volkswirtschaft der besetzten Länder eingriff, ist ein weiterer, äußerst wichtiger Aspekt. Dabei wurden Aktien­pakete in Millionenwerten gekauft, verkauft, beschlagnahmt, getauscht, verschoben, es entstanden Neugründungen kontinentaleuropäischer Unternehmen usw. Teilweise stammten die Vermögenswerte zwar aus zuvor durchgeführten »Arisierungen«, die im Anschluß daran zu weiteren Gewinnen mit den umgewandelten Werten führten, diese Fortsetzungsgewinne wurden im Kapitel »Arisierung« jedoch nicht berücksichtigt. Hinzu kommen teilweise immense Kredite, die eingesetzt wurden, um die Kapital- und Wirtschaftsverflechtungen zu finanzieren.  Die Erlöse allein aus diesen Transaktionen kommen dem Gewinn aus »Arisierungsprovisionen« nahe.

Wie sehr sich die staatlichen Pläne zur Ausraubung der besetzten Gebiete mit den Geschäftsinteressen der Banken deckten, zeigt die eidesstattliche Erklärung von Gerhard Sänger, Leiter des Spezial-Referats »Kapitalverflechtung« im Reichswirtschaftsministerium:

»Auf dem Gebiet der Kapitalverflechtung waren wir wesentlich auf Auskünfte der Großbanken angewiesen, da diese uns in speziellen Fällen allein Auskunft geben konnten, wo Aktienpakete überhaupt lagen, über die Höhe der Aktienpakete, Personalbesetzung, Beschlüsse der Generalversammlungen. […] Über die Linie, die im Bezug auf die Durchdringung der besetzten Gebiete mit deutschem Kapital verfolgt wurde, waren die Großbanken dadurch, daß sie einen laufenden Kontakt in diesen Fragen mit dem Wirtschaftsministerium unterhielten, schneller unterrichtet, als sonstige Privatpersonen. […] Es ist dazu zu sagen, daß keine Bank jemals verpflichtet war, Verflechtungsgeschäfte durchzuführen und daß sie auch in Holland nie unter Druck standen, von den vorhandenen Arisierungsangelegenheiten für die Kundschaft Gebrauch zu machen. Es war andererseits so, daß die Banken ihrerseits auch ein großes Interesse daran hatten, zu dem Verflechtungsgeschäft in den besetzten Gebieten auch das Arisierungsgeschäft hinzuzuziehen. Es ist auf meinem Gebiet nie dazu gekommen, daß irgend ein wesentlicher Gegensatz in der Linie der wirtschaftlichen Durchdringung der besetzten Länder zwischen den Reichsbehörden und den Großbanken bestand. Es war auch so, daß wir die Mehrzahl der Kapitalverflechtung der Privatinitiative überließen und in der Sache prinzipiell nach dem Grundsatz ›wer zuerst kommt, mahlt zuerst‹, handelten.«

Dementsprechend finden sich in den Akten des Reichsfinanzministeriums und des Reichswirtschaftsministeriums sowie in den Akten der Nürnberger Prozesse und den OMGUS-Unterlagen seitenlange Auflistungen von Aktientransaktionen, Devisengenehmigungen, Provisionsabrechnungen, Zinsberechnungen usw. Wir können angesichts der kurzen Frist für diese Ausarbeitung nur einige Beispiele anführen, um die Dimension deutlich zu machen.

5.2     Einige Fallbeispiele 

Im Januar 1940 listete das Reichsfinanzministerium auf, welche Aktienpakete aus dem Bereich Kohle und Maschinen an die Reichswerke Hermann Göring »überführt« wurden. »Hiernach hätten gegen Zurverfügungstellung von obigen Beteiligungen die Dresdner Bank insgesamt 58,3 Mio RM, die Bebca rd. 5,7 Mio RM und die BUB 1,3 Mio RM zuzüglich Zinsen, die Dresdner Bank auch zuzüglich Provision, zu fordern.« (Exhibit 18)  

Im Oktober 1944 listete die Böhmische Union-Bank für das Reichswirtschaftsministerium die Transaktionen zum »Erwerb französischer Beteiligungen an Eisenhütten und Kohlengruben im Sosnowitz-Dombrowaer Gebiet« im Wert von rund 410 Mio ffrs. auf.

Auch im Bereich der Übernahme von Finanzinstituten in den besetzten Ländern sicherten sich die deutschen Banken durch Aufkauf von Aktienmehrheiten, durch Aktientausch und »Überkreuzverflechtungen« ihren Einfluß. Bei der Böhmischen Union-Bank etwa ergab sich folgende Aktienverteilung: Deutsche Bank 58%, Creditanstalt-Bankverein, Wien 33%. Entsprechend waren Vorstand und Verwaltungsrat besetzt. (Exhibit 19) Für die zahlreichen von der DB und DrB übernommenen Banken und Filialnetzte verweisen wir auf die ausführlichen Darstellungen in den beiden OMGUS-Berichten.

Auf Anregung Görings wurde 1941 die Kontinentale Öl A.G. gegründet. Diese – staatlich gewollte und geförderte – Gesellschaft wurde zum größten Teil von privaten Ölgesellschaften und Banken finanziert und geleitet. Wie Reichswirtschaftsminister Funk lobend hervorhob, übernahmen die Banken damit nicht nur ein privatwirtschftliches, sondern »darüber hinaus ein bedeutendes allgemeines politisches Risiko«. Das Aktienkapital belief sich auf 80 Mio. RM und war aufgeteilt zwischen dem Reich (37,5%), deutschen Ölgesellschaften (25%) und dem von der DB geführten Bankenkonsortium (37,5%). Führend waren die Deutsche Bank, die 35% dieses Konsortiums übernahm, und die Dresdner Bank mit 35%. – Den Kern des Aktienbesitzes bildeten die in Rumänien arbeitenden Gesellschaften Concordia und Columbia Oil. Abs berichtete in einer Vernehmung 1945, wie er »bestimmte, dem Interesse Deutschlands dienende Aktienbestände im Ausland« erworben hat, zunächst die Aktienmehrheit der Columbia Oil, die sich in französischem Besitz befand, für 300 Mio. Francs und dann die der Concordia Oil, die sich in belgischem Besitz befand, für 42 Mio. Francs.

5.3     Gewinnberechnung 

Insgesamt wurden entsprechende Transaktionen im Wert von rund 9,5 Mrd. RM durchgeführt. Auch wenn zahlreiche andere Banken an den Kapitalverflechtungs-Geschäften beteiligt waren: in diesem Bereich hatten die Deutsche Bank und die Dresdner Bank mit ihren Tochtergesellschaften die dominierende Rolle, ihr Anteil betrug mindestens 40%.

Die Banken verdienten an den Transaktionen auf vielfältige Weise: sie erwarben die Aktien für eigene Rechnung, für befreundete Firmen oder staatliche Stellen, sie übernahmen Aktien für ihr eigenes Depot oder vertraten Stimmrechte von Aktienpaketen, verwalteten Aktien in fremdem (zB staatlichem) Auftrag, verwerteten »Abfallprodukte« von Übernahmen, schafften neue Mehrheiten usw. Alle diese Maßnahmen wurden zudem mit erheblichen Summen kreditiert. 

Insgesamt muß deshalb mit einem Gewinnanteil für die Banken von etwa 6% gerechnet werden. Diese 6% sind das Ergebnis einer Mischkalkulation aus Gewinnen durch Aktien in eigenem Besitz, verwalteten Aktien und reinen Provisionen. Vorsichtshalber rechnen wir von der Gesamtsumme der Gewinne 50% als Verlust ab. Denn nach Ende des Krieges verloren die Banken erhebliche Teile der für das eigene Depot gekauften Aktienpakete wieder durch Restitutionen, die in den besetzten Gebieten übernommenen Banken mitsamt den Aktienbeständen mußten wieder abgegeben werden usw. Der reine Provisionsgewinn der beiden Hauptbanken bleibt jedoch anrechenbar. Da auch Gewinne der Tochtergesellschaften teilweise an das Mutterhaus abgeführt oder verrechnet wurden, können zumindest Teile der Gewinne dieser übernommenen Tochtergesellschaften angerechnet werden.  

Gesamt:                                              9.500.000.000 RM
Davon 40%                                          3.800.000.000 RM
Davon 6%                                               228.000.000 RM             1.497.960.000 DM

Verlust nach Kriegsende: 50%                                                                             

Effektiver Gewinn                                     114.000.000 RM                        748.980.000 DM

6) »Lohnersparnisüberweisungen« von Zwangsarbeitern 

6.1     Allgemeines

Nach deutschen Akten waren im Herbst 1944 in Deutschland und in den besetzten Gebieten rund 9 Mill. Zwangsarbeiter, Kriegsgefangene und Zivilarbeiter beschäftigt und etwa 400.000 KZ-Häftlinge. Das waren rund 30% aller in der Wirtschaft beschäftigten Angestellten und Arbeiter. Ein Drittel waren Frauen, die meisten unter 20 Jahre alt, auch zahlreiche Kinder von 13 und 14 Jahren waren zur Arbeit eingesetzt. In einzelnen Fabriken gab es ganze »Jugend­abtei­lungen«. (siehe ausführlich: 7)

Waren anfangs noch zahlreiche Freiwillige zum »Reichseinsatz« nach Deutschland gekommen – da aus einigen Ländern eine traditionelle Arbeitsmigration bestand –, begann nach Kriegsbeginn auch eine zunehmende Zwangsrekrutierung, die teilweise zu regelrechten Menschenjagden führte, besonders in den östlichen Staaten wie Polen und Rußland. Aus anderen, mit Deutschland verbundenen Ländern wurden mehr oder minder Freiwillige zum Arbeitseinsatz »ins Reich« geschickt. Aus Frankreich wurden bereits kurz nach Kriegsanfang rund 1 Mio Kriegsgefangene nach Deutschland verbracht, zusätzlich zumindest bis 1941/42 auch noch zahlreiche »Freiwillige« geworben. Spätestens ab 1942 müssen die rund 1,8 Mio franz. Arbeiter in Deutschland jedoch ausschließlich als Zwangsarbeiter betrachtet werden. 

6.2     Zuständigkeiten der Banken

Nach den verschiedenen Vorschriften konnten die ausländischen Arbeiter monatlich bestimmte, gestaffelte Summen nach Hause überweisen zur Unterstützung der dort verbliebenen Familien. Die Überweisungen wurden von verschiedenen Banken vorgenommen, die in den Erlassen des Reichswirtschaftsministers festgelegt waren. Die Deutsche Bank, die 0,60 RM Gebühr pro Überweisung verlangte, hatte eine Art Monopolstellung: sie war zuständig für die Länder Belgien, Bulgarien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Italien, Norwegen, Serbien, teilweise Slowakei und Ungarn. Die Dresdner Bank bearbeitete die Länder Griechenland und Slowakei, wobei interessant ist, daß die Überweisungen der Zwangsarbeiter bei den Hermann Göring Werken nicht etwa von deren Hausbank DrB ausgeführt wurden, sondern von der DB. – Die beiden Länder, aus denen die meisten Zwangsarbeiter stammten, – Polen und Rußland – bearbeiteten allerdings nicht DB und DrB: Die polnischen Zwangsarbeiter überwiesen per Post, und für russische Zwangsarbeiter war die Zentralwirtschaftsbank Ukraine zuständig. (Exhibit 20) Daß diese Überweisungen keineswegs ein Zuschußgeschäft waren, wie der Deutsche Bank-Manager Kleber in seinem Bericht behauptete, zeigt ein Brief der Handelstrust West vom Mai 1943 an die Direktion der DrB. Die Handelstrust berichtete stolz, daß es ihr gelungen war, »hier in den Niederlanden das Monopol für den Lohnüberweisungsverkehr zugesagt« erhalten zu haben, wofür erhebliche Anstrengungen unternommen worden waren. Abschließend heißt es dann: »Nach unseren Berechnungen würden wir an dieser Arbeit einen guten Nutzen haben.«  

6.3     Berechnungsgrundlagen

Satellitenstaaten wie Bulgarien und Ungarn oder Länder mit ausschließlich freiwilligen »Wanderarbeitern« wie Dänemark, Finnland, Spanien (betreut von der DB-Filiale Deutsche Überseeische Bank) oder Schweiz werden hier nicht berücksichtigt.

Lorenz Kleber, der innerhalb der Deutschen Bank Zuständige für den »Sonderdienst«, verfaßte 1946 für OMGUS einen Bericht über die Tätigkeit seiner Abteilung (s. Exhibit 21). Die darin aufgeführten Zahlen zeigten bei der Verifizierung mit den offiziellen Statistiken der Deutschen Verrechnungskasse und der Deutschen Reichsbank im Bestand des Reichswirtschaftsministeriums teilweise deutliche Abweichungen. Für unsere Berechnungen haben wir die offizellen Statistiken zugrunde gelegt. (Exhibit 21) Die Ausarbeitung war jedoch insofern wichtig, als mit den angegebenen Zahlen die durchschnittliche Höhe der einzelnen Überweisungen ermittelt werden konnte, die zur Grundlage für weitere Berechnungen mit den Originalquellen wurde. 

6.4     Berechnungen nach Ländern 

Belgien

1941-42

 

330.000 RM Gebühren

 

1943

1.809.100 Überw.

1.085.500 RM Gebühren

 

1944

1.533.300 Überw.

920.000 RM Gebühren

 

 

 

2.335.500 RM Gebühren

15.344.235 DM

 Für die Jahre 1941-42 wurde nur mit ca. 20% bis. 30% Zwangsarbeiteranteil gerechnet.  

Frankreich

1941

   550.000 Überw.

330.000 RM Gebühren

 

1942

1.100.000 Überw.

660.000 RM Gebühren

 

1943

2.308.718 Überw.

1.385.230 RM Gebühren

 

1944

2.495.000 Überw.

1.497.000 RM Gebühren

 

 

 

3.872.230 RM Gebühren

25.440.551 DM

(Für die Jahre 1941-42 sind etwa 25% bzw. 50% Zwangsarbeiteranteil gerechnet.)

Das deutsch-französische Entschädigungsabkommen greift hier nicht, da es sich a) um privatwirtschaftlichen Gewinn handelt und b) Zwangsarbeit nicht darunterfällt. 

Italien

1943 (Aug-Dez)

300.000 Überw.

180.000 RM Gebühren

 

1944

520.000 Überw.

312.000 RM Gebühren

 

 

 

492.000 RM Gebühren

3.232.440 DM

         

Serbien

1941

   50.000 Überw.

30.000 RM Gebühren

 

1942

100.000 Überw.

60.000 RM Gebühren

 

1943

133.000 Überw.

79.800 RM Gebühren

 

1944

128.000 Überw.

76.800 RM Gebühren

 

 

 

246.600 RM Gebühren

1.620.162 DM

Slowakei

1942

30.000 Überw.

18.000 RM Gebühren

 

1943

34.808 Überw.

20.885 RM Gebühren

 

1944

14.688 Überw.

8.812 RM Gebühren

 

 

 

47.697 RM Gebühren

313.370 DM

         

 

 

 

6.994.027 RM Gebühren

45.950.757 DM

6.5     Nicht überwiesene Lohngelder 

Laut Bericht von L. Kleber von der Deutschen Bank waren bei Kriegsende 32.900.000 RM an Lohnersparnis-Überweisungen nicht mehr weitergeleitet worden und lagen noch bei der DB. Der Verbleib ist unbekannt. An Gebühren daraus kassierte die Bank rund 165.000 RM (1,084 Mio DM), die zu obiger Summe hinzukommen.  

6.6     Clearingverschuldung Deutschlands

Der überwiesene Lohn mußte vom jeweiligen Empfängerland in der dortigen Landeswährung ausgezahlt werden. Da Deutschland natürlich nicht in Devisen zahlte, führte die Lohnüberweisung zu einer teilweise erheblichen Clearingverschuldung Deutschlands gegenüber den entsprechenden Ländern. Die besetzten Länder zahlten also doppelt: einmal mit der Arbeitskraft der Bewohner und dann auch noch deren Lohn.

6.7     Juden gegen Lohntransfer-Gelder – ein perverses Tauschgeschäft 

In der Slowakei gab es noch eine besondere »Clearingseinheit«, wie aus einem Fernschreiben von Martin Luther (Leiter der Deutschland-Abtlg. im AA, Teilnehmer der »Wannsee-Konferenz) an die deutsche Gesandtschaft in Preßburg vom 8. Juni 1942 ersichtlich ist: 

»Im Anschluß an Drahterlaß vom 1.5.d.J., Nr. 640, Bitte, bei slowakischer Regierung dahin vorstellig zu werden, daß diese baldigst Erklärung über Bereitwilligkeit zur Zahlung von 500 Reichs­mark für jeden aus der Slowakei abgenommenen Juden abgibt. Es ist in Aussicht genommen, die aus dieser Zahlungsverpflichtung erwachsenden Beträge auf in Deutschland bestehendes Clearingguthaben für Löhne slowakischer Arbeiter, das gegenwärtig nicht transferiert werden kann, zu verrechnen, so daß ca. RM 25 000 000 (I.Z.) zur Auszahlung von Unterhaltsbeiträgen an die Angehörigen dieser Arbeiter zur Verfügung stehen würden.«

Das slowakische Außenministerium stimmte dem am 23. Juni 1942 zu. 

Die Banken kassierten dabei Provisionen.  

Die Dresdner Bank hat allein 1943 für die Überweisungen in die Slowakei (bei angenommenem gleichem Provisionssatz) ca. 355.000 Überweisungen ausgeführt und 213.000 RM verdient.

rund 1,4 Mio DM.

Die Deutsche Bank hat nach obiger Aufstellung an Provisionen aus Zwangsarbeit verdient mindestens

rund 47 Mio DM.

7) Mittelbare Beteiligung der Großbanken an Gewinnen aus der Zwangsarbeit (Industriebeteiligungen) 

7.1     Statistische Angaben

»Der nationalsozialistische ›Ausländereinsatz‹ zwischen 1939 und 1945 stellt den größten Fall der massenhaften, zwangsweisen Verwendung von ausländischen Arbeitskräften in der Geschichte seit dem Ende der Sklaverei im 19. Jahrhundert dar. Im Spätsommer 1944 waren auf dem Gebiet des ›Großdeutschen Reichs‹ 7,6 Mio. ausländische Zivilarbeiter und Kriegsgefangene offiziell als beschäftigt gemeldet, die man größtenteils zwangsweise zum Arbeitseinsatz ins Reich gebracht hatte. Sie stellten damit zu diesem Zeitpunkt etwa ein Viertel aller in der gesamten Wirtschaft des Deutschen Reiches registrierten Arbeitskräfte.«[9] Hinzu kamen rund 1,4 Millionen Menschen in Gettos und Lagern in den besetzten Gebieten, sowie etwa 400.000 KZ-Häftlinge, die zur Zwangsarbeit eingesetzt wurden. Damit waren rund 30% der Beschäftigten Zwangsarbeiter. 

7.2     Aufgezwungene Zwangsarbeiter? 

Das Argument, daß den Firmen die Zwangsarbeiter aufgezwungen worden seien, und daß die Häftlinge durch die geringe Arbeitsleistung unrentabel gewesen seien, ist inzwischen eindeutig widerlegt. Interessanter als die Frage nach der Rentabilität war für den der Gesellschaft für Unternehmensgeschichte nahestehenden Historiker Mark Spoerer kürzlich die Frage, »ob die Unternehmen erwarteten, von KZ-Arbeit zu profitieren. Dieser Wechsel von der ex-post zur ex-ante-Perspektive macht aus der Frage nach der Profitabilität eine Frage nach der Freiwilligkeit: Wenn ein Unternehmen aus freien Stücken KZ-Häftlinge einsetzte, dann muß es erwartet haben, daraus ökonomischen Nutzen zu ziehen…«[10] Ihm ist bei seiner Untersuchung nur ein einziger Fall untergekommen, in dem ein Unternehmen gezwungen worden war, KZ-Häftlinge einzusetzen. Er kam im Gegenteil zu dem Ergebnis, daß der ganz überwiegende Teil der Unternehmen von sich aus Häftlinge angefordert hatte, »folglich erwartet haben müsse, von KZ-Arbeit zu profitieren«.  

7.3     Verantwortung der Banken

In zahlreichen Firmen saßen Vertreter der Banken an entscheidenden Stellen in Aufsichtsrat und Vorstand. Bei der Daimler-Benz AG etwa bestimmte der Aufsichtsrat und die von ihm beherrschten Lenkungsgremien die Geschicke des Konzerns. In ihm verfügten die Bankiers stets über deutliche Mehrheiten: 10-12 der insgesamt 14-16 Mitglieder kamen aus den Großbanken, aufgeteilt nach der Anteilsgröße an den Konsortialkrediten (50% Deutsche Bank, 35% Dresdner Bank, 15% Commerzbank). Zusätzliches Gewicht bekam die Deutsche Bank dadurch, daß die 3-4 übrigen Mitglieder des Aufsichtsrats durch »Überkreuzverflechtungen« entweder aus anderen, der DB nahestehenden Firmen kamen (BMW, Rheinmetall, Quandt-Gruppe) oder direkt als Industrieberater der Bank fungierten. Zusätzlich war der Einfluß der Deutschen Bank durch das Depotstimmrecht gesichert: es gestattete den Banken, den bei ihnen hinterlegten industriellen Aktienbesitz ihrer Kunden in Blöcke zusammenzufassen und zur Kontrolle der großen Industrieunternehmen einzusetzen. Besonders auf den Hauptversammlungen machten sich solche großen Aktienpakete für die Banken bezahlt: Entscheidungen gegen sie und ihre (Personal)Vorschläge hatten keine Chance. Bei Daimler-Benz etwa verfügte die Deutsche Bank fast immer über mehr als 50%, gefolgt von der Dresdner Bank mit etwa 20%.

Als Hermann Kaiser, Generalbevollmächtigter der Deutschen Bank, in einer Vernehmung 1946 gefragt wurde: »Kann man sagen, daß von Stauß und später Rummel in Wirklichkeit mehr waren als Vorsitzende des Aufsichtsra­tes, daß sie diese beiden Unternehmen, BMW und Daim­ler‑Benz, tatsächlich leiteten?«, antwortete er: »ja, das kann man sagen.«

Kaiser stellte ebenfalls fest, daß von Stauß bis zu seinem Tod »in der Deutschen Bank, Berlin, eigens ein Büro für die Abwicklung der Angelegenheiten von BMW und Daimler­ Benz unterhielt. Er nahm großen Anteil an diesen Unter­nehmen und war für die Gewährung großer Kredite an sie verantwortlich. Die anderen Mitglieder des Kreditaus­schusses waren nicht für diese Kredite, konnten aber nicht intervenieren, da von Stauß in diesen Angelegenheiten offensichtlich mit der Reichsregierung zusammenarbei­tete.« (OMGUS) 

In unterschiedlicher Ausformung und unterschiedlichem Umfang gilt dies auch für zahlreiche andere Firmen. Einige größere Unternehmen, an denen die Deutsche Bank über 25% Kapital (K) und/oder Stimmrechtanteil (S) hatte: 

BMW (K+S: über 50%)

Krauss-Maffei (K: 38,4%)

Daimler Benz (K+S: über 50%)

I.G. Farben (K: 38%, S: 23%)

Hapag (K+S: Mehrheit)

Deutsche Erdöl AG (S: 30%)

Mannesmannröhren-Werke (K: 54%, S: 31%)

AEG (K: 27%, S: 15%)

Demag (K: 49,5%, S: 33%)

Hoesch (S: 27%)

Schering (K: 40%, S: 24%)

Heinrich Lanz (K: 26%)

 Die Dresdner Bank hatte im Verhältnis dazu vergleichsweise geringere eigene Aktienanteile an großen Unternehmungen. Allerdings sicherte sich die Dresdner Bank über das Depotstimmrecht ihren Einfluß auf zahlreiche Firmen. Darunter Krupp, I.G. Farben, Brabag (25%), Wintershall (20%), Hermann Göring Werke, Schering (25%) usw. Ein weiteres wichtiges Mittel der Einflußnahme bestand in der Bewilligung von Krediten und Anleihen. Firmen wie AEG, Haniel, Junkers, Flick, Degussa usw erhielten Kredite, die alle weit über 30 Mio RM lagen, bei den Hermann Göring Werken waren es allein 1941 sogar 125 Mio RM. Und auch die Dresdner Bank sicherte mit Hilfe von zahlreichen »Überkreuzverflechtung« ihren Einfluß ab. 

7.4     »Rentabilitätsberechnungen« der SS

Die SS erstellte eine makabere »Rentabilitätsberechnung« über die Ausnutzung von Häftlingen aus Konzentrationslagern: 

»Täglicher Verleihlohn durchschnittlich                    RM             6,00 
abzüglich Ernährung                                              RM             0,60
abzüglich Bekleidungs-Amortisation                        RM             0,10
durchschnittliche Lebensdauer 9 Monate =
270 x RM 5,30 =                                                   RM      1.431,00

 Erlös aus rationeller Verwertung der Leiche:

1.       Zahngold

1.       Wertsachen

2.       Kleidung

2.       Geld

abzüglich Verbrennungskosten                               RM             2,00
durchschnittlicher Nettogewinn                               RM         200,00
Gesamtgewinn nach 9 Monaten                              RM      1.631,00 

Zuzüglich Erlös aus Knochen und Aschenverwertung.« 

Ulrich Herbert wies in seiner Studie inzwischen nach, daß die Häftlinge nicht einmal die von der SS errechneten 9 Monate »Einsatzfähigkeit« erreichten. Nach durchschnittlich 8 Monaten waren sie »verbraucht« und wurden ins KZ-Stammlager zurückgeschickt, wo in der Regel der Tod auf sie wartete. 

Die SS (bzw. das Reich) verdiente durch die »Vermietung« von KZ-Häftlingen an die Industrie bzw. durch die Häftlingsarbeit in den KZ erhebliche Summen. Nach einer eidesstattlichen Erklärung im Nürnberger Prozeß von Karl Sommer, stellvertr. Amtschef des Amtes D II im WVHA (zuständig für den »Arbeitseinsatz der Häftlinge«), wurden laut »Forderungsnachweis« 1944 monatlich etwa 50 Millionen RM verdient.  

7.5     Gewinne der Industrie aus der Zwangsarbeit 

Wenn 25-33% der Beschäftigten Zwangsarbeiter waren, muß grob gerechnet der Gewinnanteil in den Unternehmen in eben dieser Höhe als Gewinn aus Zwangsarbeit gewertet werden. Der Einwand, daß die Zwangsarbeiter erheblich weniger »rentabel« gearbeitet hätten als deutsche Arbeiter und deshalb auch weniger Gewinn erbracht hätten, ist aus verschiedenen Gründen nicht haltbar. Hier können nur Stichworte genannt werden:

·         entsprechend gering war auch die »Entlohnung«;

·         beim Bau der unterirdischen Fabriken konnte hemmungslos auf jeglichen Sicherheits- und Gesundheitsschutz verzichtet werden, da beim »Ausfall« eines Zwangsarbeiters sofort Ersatz besorgt werden konnte. Entsprechend miserabel waren die »Lebens«bedin­gungen und die Todesraten. Deutschen Arbeitern hätte man solche Situationen überhaupt nicht zumuten können;

·         wenn die Rentabilität tatsächlich so gering gewesen wäre, hätten sich die Unternehmer bald geweigert, Zwangsarbeiter einzustellen – stattdessen kamen die SS und der »Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsatz« gar nicht mehr nach, alle Forderungen der Industrie zu erfüllen;

·         es muß hier statt der Frage nach der Rentabilität die von Spoerer gestellte Frage nach der Erwartung von ökonomischem Gewinn und damit nach der Vorsätzlichkeit der Tat gestellt werden.

7.6     Gewinne der Banken aus der Zwangsarbeit 

Die Banken hatten auf die Unternehmen einen teils erheblichen, teilweise sogar beherrschenden Einfluß. Sie hatten in der Regel auch Kenntnis von allen relevanten Entscheidungen und Korrespondenzen. Noch in den letzten Kriegstagen unterrichtete beispielsweise BMW Hans Rummel von der Deutschen Bank über die Fortschritte »wegen käuflicher Übernahme unseres Kz-Lagers« durch die SS. Bei weniger engen Bindungen waren die Banken aber jeweils durch die meist monatlichen Konzernberichte über alle wichtigeren Vorkommnisse unterrichtet. Somit waren sie mitverantwortlich für den Einsatz von Zwangsarbeitern und KZ-Häftlingen. 

Eine finanzielle Bewertung – über den moralischen Aspekt hinaus – ist äußerst schwer. Ein gangbarer Weg wäre sicherlich die Anrechnung der Provisions- und Beteiligungsanteile an 25-33% der Gewinne der DB und DrB besonders »nahestehenden Firmen« aus den Jahren 1941-1944. Dazu müssen die Bilanzen geprüft und bewertet werden, und zwar die Steuerbilanzen oder die internen Bilanzprüfungsberichte, denn hier können Gewinne nicht in der Bilanz versteckt werden durch Rückstellungen, hohe Abschreibungen, Pensionsfonds usw. Eine Berechnung wird angestrebt, erfordert aber den freien Zugang zu den Archiven der Deutschen Bank, der Dresdner Bank und der mit ihnen verflochten gewesenen Industrieunternehmen.

Anmerkungen

[1]     Gall/Feldmann/James/Holtfrerich/Büschgen: Die Deutsche Bank 1870-1995. München 1995, S. 381

[2]     Jonathan Steinberg hat bei seinem Bericht über die DB und ihre Goldtransaktionen auf den Bergier-Bericht von 1988 zurückgegriffen und folgende Umrechnung angewandt, ausgehend von den Kursen 1945: US-$ 1 = RM 2,479. Der heutige Wert des US-$ wird auf das 8,9fache geschätzt. Das ergibt (bei bei dem derzeitigen Wechselkurs von 1,83 DM für 1 US-$) eine Umrechnung von RM x 6,57 = DM.

      Die Umrechnung vom Ausgangspunkt 1945 ist m.E. etwas problematisch, da der Kurs deutlich niedriger liegt als während der Kriegs­zeit, also der Zeit, aus der die jeweiligen Zahlenangaben stammen. Laut Auskunft der Bundesbank ist etwa die US-$-Relation 1941-1999 1:11,20, 1944 1:9,4. Bei einem Schnitt von 1:10 ergäbe die Umrechnung 1 RM = 7,38 DM. Auch die direkte Kaufkraftberechnung etwa für 1941 RM 1: DM 5,9 ist nicht anwendbar, da in dem verglichenen Warenkorb natürlich Grundstücke, Gebäude, Schmuck usw. fehlen. Bei den Baukosten ist das Verhältnis bereits RM 1: DM 12,90. Und wenn man dann noch die Wertsteigerung verschiedener Aktien hinzunimmt, wird die Umrechnung vollends zweifelhaft. – Wir übernehmen trotzdem den oben angeführten Umrechnungskurs, behalten uns aber vor, bei einem ausführlichen Gutachten die Rechnungs-Grundlage neu zu erarbeiten, wobei mit ziemlicher Sicherheit ein deutlich höherer Kurs anzusetzen ist.

[3]     Aalders setzt den Betrag in Relation zum derzeitigen Guldenwert und kommt somit zu einem Umrechnungsbetrag von 12,4 Mrd. DM. Da auch in den Niederlanden die »Arisierungen« zugunsten des Reichsmarkblocks erfolgten, bleiben wir bei unserem RM-Umrechnungskurs als Ausgangsbasis

[4]     Das Kaufhaus Gebr. Gerzon Modemagazijnen ging für 100.000 Dollar plus Ausreisevisa an das Warenhaus Helmut Horten KG in Duisburg. Der »Kaufpreis« stellte lediglich etwa 10% des tatsächlichen Wertes dar und auch die Ausreisevisa wurden nicht alle erteilt, einer der Firmeninhaber saß bis zum Ende des Krieges im KZ.

[5]     Der Gewinn lag bei rund 11,5 bis 14,5 Mio RM, je nachdem, welcher Kronenkurs zugrunde gelegt wird. Vorsichtshalber wird hier der niedrigere Gewinn in Ansatz gebracht.

[6]     StA Hamburg, Oberfinanzpräsident 23. Ein Aktenvermerk vom 14.10.1942 klärte über die perfiden Hintergründe dieser denunzierten angeblichen Vermögensverschiebung auf: »Nach Mitteilung der Geheimen Staatspolizei ist es den Juden unbenommen, außer den Beträgen für Heimeinkauf noch besondere Spenden auf das Konto des Jüdischen Religionsverbandes zu überweisen. Im übrigen kommen diese Beträge weder einzelnen Juden noch der Vertretung der Juden in Berlin oder Hamburg unmittelbar zugute, sondern fließen restlos dem beim Reichsfinanzministerium gebildeten Sondervermögen zu.«

[7]     Steinberg gibt den damaligen Wechselkurs der Berliner Börse mit 100SFr = 57,95 an, den wir übernommen haben.

[8]     Steinberg, S. 15

[9]     Ulrich Herbert, Zwangsarbeiter im »Dritten Reich« – ein Überblick, in: Barwig/Saathoff/Weyde (Hg): Entschädigung für NS-Zwangsarbeit. Rechtliche, historische und politische Aspekte. Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden 1998, S. 18

[10]    Mark Spoerer, Profitierten Unternehmen von der KZ-Arbeit? Historische Zeitschrift, Februar 1999, S. 61-95

Editorische Anmerkungen

Die Untersuchung wurde von Michael Hepp 1999 für die
Stiftung für Sozialgeschichte des 20. Jahrhunderts c/o Universität Bremen  Ÿ  Fachbereich 8  Ÿ  GW II  Ÿ  Postfach 33 04 40  Ÿ  28334 Bremen
erstellt. Sie ist eine Spiegelung von
http://www.nsberatung.de/doku/firmen/hepp-gutachten-banken.htm