Stadtumbau & Stadtteilkämpfe
Berlin: Gentrifizierung pur
Braunschweiger Str. 51, Hermannstrasse 227, Schinkestr. 8/9,

von "Nachrichten aus Nord-Neukölln"

01/2018

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Briefkastenfirmen kaufen Berlin Das Beispiel der Braunschweiger Str. 51

Stand: 8. Januar 2018

Pressemitteilung der Hausgemeinschaft Braunschweiger Str. 51

Während die Öffentlichkeit noch über die Folgen der Gentrifizierung im Reuter- und Schillerkiez diskutiert, hat die Verdrängung schon längst den Ring erreicht.
Die Gruppe der von Verdrängung bedrohten Menschen wächst unaufhörlich in Neukölln. Die Bezirksbürgermeisterin sprach in ihrem Neujahrsinterview am 2.01.2018 in der „Berliner Woche“ somit vielen NeuköllnerInnen aus dem Herzen, als sie die Sicherung bezahlbaren Wohnraumes als einen ihrer Arbeitsschwerpunkte aufzählte.

„Für mich ist die lebenswerte Stadt nicht die, in der die Reichen in der Innenstadt und die Armen am Stadtrand leben.“

Auch in der Braunschweiger Straße 51 unweit des S-Bahnhofes Neukölln wird dieser Tage viel über bezahlbaren Wohnraum und die Angst vor Verdrängung gesprochen. Das Wohnhaus soll an die luxemburgische Briefkastenfirma „Albert Immo S.a.r.l. 6“, in Berlin vertreten durch „Grizzly Investors GmbH“, verkauft werden. Der Kaufvertrag ist bereits– am Beispiel der Braunschweiger Str. 51 beim Bezirksamt eingegangen.

Thomas S. wohnt bereits seit 2000 in dem Haus und sieht den Folgen des Hausverkaufes mit großer Sorge entgegen: „Ich wohne seit 18 Jahren hier in der Braunschweiger Straße 51. Wenn ich sehe, dass all meine Arbeitskollegen schon am Stadtrand oder in Brandenburg wohnen müssen, bin ich nicht bereit ihnen zu folgen!“

Auch die 23 anderen Mietsparteien fürchten sich vor den Folgen des Hausverkaufes an eine anonyme Investmentfirma, die man andernorts in Berlin schon zur Genüge beobachten konnte: Ungerechtfertigte Modernisierungsmaßnahmen, aggressive Entmietung und Umwandlung in Eigentumswohnungen. Um den Verkauf in letzter Minute doch noch zu verhindern hat sich die Hausgemeinschaft zusammen getan und sich mit folgenden Forderungen an den Bezirk und die zuständigen Stellen gewandt:

Wir, die Hausgemeinschaft „Braunschweiger Str. 51“, fordern:

… Alle möglichen Mittel und Wege zu prüfen um das bezirkliche Vorkaufsrecht im Fall der Braunschweiger Straße 51 und in ähnlich gelagerten Fällen durchzusetzen!
… Dass die Senatsverwaltung für Finanzen den Bezirk in der Umsetzung des Vorkaufsrechts unterstützt!
…Dass STADT UND LAND als städtische Wohnungsbaugesellschaft ihrem politischen Auftrag zur Rekommunalisierung von Wohnraum nachkommt und ihre Möglichkeiten diesbezüglich voll ausschöpft!

Die Hausgemeinschaft betont hierbei, dass es ihnen nicht allein, um die Sicherung ihrer Mietsverhältnisse geht, sondern sie vielmehr auch auf das wachsende Ausmaß der Verdrängung aufmerksam machen wollen. Denn ist man dieser Tage in den Kneipen und Cafés rund um den S-Bahnhof Neukölln unterwegs, trifft man vielerorts Menschen, die vor demselben Problem stehen und Hausgemeinschaften, die sich zusammenfinden, um die Verdrängung nicht einfach hinzunehmen. Die Mieterin Judith H. fasst es so zusammen: „Es geht nicht nur um uns! Wir müssen alle an einen Tisch und der Bezirk muss aktiver werden!“

Kontakt & Anfragen:
Website: Braunschweiger 51
Email: Braunschweiger51(at)mail.de

Am 24. Januar 2018 trägt die „Braunschweiger 51“ ihr Anliegen in die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln. Treffpunkt für Unterstützer*innen: 16.30 Uhr, Rathaus Neukölln

Update vom 14.1.2018:

Das „neue deutschland“ berichtet am 15.1.2018: »Ich fühle mich kampfeslustig«
Mieter der Braunschweiger Straße 51 wollen für ihr Haus ein Vorkaufsrecht erstreiten.

Hermannstrasse 227 : green und smart

Stand: 10. Januar 2018

Es geht aufwärts, die tolle Zukunft naht.

Die dreieckige Fläche an der Flughafenstrasse Ecke Hermannstrasse bekommt ein neues Aussehen. Jahrelang eine „Schmuddelecke“ mit riesiger Brandwand und grossflächiger Werbung von Hornbach. Nun wird richtig aufgemotzt. Kein sozialer Wohnungsbau mit bezahlbaren Wohnungen, nein, Luxus pur!

Die bestehenden Gewerbebetriebe wurden abgeräumt. Seit paar Wochen ist alles abgesperrt und seit einigen Tagen mit einer Bretterwand verhüllt.

Hier plant die BoB Immobilienkonzepte GmbH das Projekt „Aeronaut HER 227″, ein „Green Building für smarte Bewohner“. Entstehen sollen auf 8 Etagen 59 Wohneinheiten (davon 1 Penthouse mit 235 qm ) zwischen 22 und 77 qm gross und 2 Gewerbeeinheiten (239,9m² / 301,7m²).

Aus der Projektbeschreibung:

„Denn dieses Haus hat seinen Bewohnern mehr zu bieten als ein schickes Exterieur mit Vertical Gardening und tolle Läden im Erdgeschoss. Die 59 Apartements auf acht Etagen kommen mit einem modernen Sicherheits- und Smart-App-Konzept daher.
Wer wissen möchte, dass zuhause alles ruhig ist, wirft einfach einen Blick auf den Videofeed. Neben freiem Wifi freut sich der aktive Großstädter außerdem auch über den abschließbaren Fahrradständer und die DHL Dropbox Station im Haus.
Da bleiben kaum noch Wünsche offen.“

Das hat seinen Preis. Aber wie heisst es auf der Website der Investoren:

„Wer das Herz Berlins ganz laut schlagen hören will, kommt um Neukölln nicht mehr herum. Hipper als Mitte, kultiger als Friedrichshain und angesagter als Prenzlauer Berg.“

Auf immobilienscout24.de finden sich schon Angebote:

- Gewerbefläche mit 170 m² für 4699 € Kaltmiete + 2,80 € Nebenkosten pro m²
- Wohnung mit 55 m² für nur 1599 € Kaltmiete + 2,80 € Nebenkosten pro m²

Schinkestr. 8/9  - Der dänische Immobilieninvestor Taekker versucht Menschen zu verdrängen.

Stand: 10. Januar 2018

Eine Pressemitteilung von Bewohnern
des Hauses Schinkestr. 8/9 im Neuköllner Norden

Zwangsräumung und finanzieller Ruin – sich Taekkers neuer Taktik widersetzen

In der Räumungsklage gegen die Frauen*Lesben*Trans*queer-Etage in der Schinkestraße 8/9 setzt der Anwalt von Taekker, Herr Czink, jetzt auf die Durchsetzung von Schadensersatzforderungen. Diese können, wie er formuliert, „im hochstelligen Eurobereich“ liegen.

Zur Vorgeschichte

Die 1887 erbaute Fabrik Schinkestr. 8/9 ist Zeugnis des sich ab Mitte des 19. Jahrhunderts zwischen Maybachufer, Kottbusser Damm und Schinkestr. herausbildenden Industrieviertels und zählt heute zu den ältesten Industriebauten Neuköllns. Zuletzt beherbergte sie eine Schokoladen- und Backwarenfabrik. In den 1970er Jahren begann nach einigen Jahren Leerstand eine neue Ära (vgl. Bach, U., Hüge, C. 2004: 52 ff).

„Der damalige Grundstückseigentümer, dem die geplante gewerbliche Nutzung nicht genehmigt worden war und junge Leute, die nach erschwinglichem Wohnraum und nach neuen Wohn- und Lebensformen suchten, bildeten eine Interessensgemeinschaft.. In die Fabriketagen zogen Wohngemeinschaften ein. … In der Anfangszeit wohnten ca. 60 Menschen in den Fabrikgebäuden, Es gab eine Frauen-WG und eine Männer-WG… In den 80er Jahren feierten die Bewohner der `Schockoladenfabrik ́regelmäßig große Hoffeste“ (Bach, U., Hüge, C. 2004: 53).
Quelle: Bach, Ursula; Hüge, Cornelia (2004): Wo Neukölln auf Kreuzberg trifft. Das Reuterquartier im Wandel, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. Berlin

2005 hat die Taekker Immobiliengruppe die Fabrik Schinkestraße erworben und bereits einige der Etagen weiter veräußert. Das Taekker Immobilienimperium hat in den letzten Jahren in Berlin gewaltige Gewinne erzielt und mittlerweile den Großteil seines Portfolios an einen noch größeren Londoner Investor verkauft. Gerne gibt sich Jörn Taekker als sozial-ökologisch nachhaltiger Stadtplaner, der einen ganzen Stadtteil in Aahus in Dänemark nach ökologischen Kriterien errichtet hat. In Berlin ist er einer von vielen Investoren, der vor allem Einkommensschwache aus ihren Wohnräumen heraus drängt, um diese dann gewinnbringend in Eigentum umzuwandeln und zu veräußern. Nun sind leider wir diejenigen, die mit den juristischen Winkelzügen seiner Rechtsanwälte zu kämpfen haben.

Nach unzähligen Kündigungsschreiben seit 2012 und mittlerweile zwei laufenden Prozessen wohnen wir noch immer in der Schinkestraße und haben die gerichtliche Anerkennung des Wohnzwecks unseres Vertrages durch ein Verfahren beim Amtsgericht im Rahmen einer Mietminderungsklage bestätigt bekommen. Doch die Anwälte Taekkers haben Berufung eingelegt und zusätzlich eine Räumungsklage gegen uns angestrengt, die am Berliner Landgericht verhandelt wird. Flankiert wird die juristische Auseinandersetzung von anwaltlichen Schreiben, die mittlerweile mit hohen Schadensersatzforderungen und einer Erweiterung um eine Feststellungsklage drohen.

Taekkers neue Taktik

Czink versucht sein „Verhandlungsangebot“ durchzusetzen, indem er es mit der Androhung finanzieller Forderungen koppelt. So wir uns auf sein Angebot „Auszug mit Abfindung“ nicht einlassen, stünde zum einen eine Nutzungsentschädigung ins Haus, die sich an der Marktmiete orientiere und für die er € 24.000/Jahr (gerechnet ab Beendigung des Mietverhältnisses) veranschlage. Zum anderen werde Schadensersatz dafür gefordert, dass die Einheit aufgrund der Belegung durch die Bewohner*innen nicht zumantizipierten Preis verkauft werden könne (für den er einen Marktpreis von € 10.000,-/m2 für eine vergleichbare, aber renovierte Etage ins Feld führt).

Unabhängig von der Frage, ob eine solche Forderung gerichtlich durchsetzbar ist, stellt schon die Drohung, gerichtet an Personen, die sich im unteren Einkommens- und Vermögensfeld bewegen, eine Unverschämtheit und Absurdität dar. Gleichzeitig verdeutlicht sie, dass Taekker sich mit einer Räumungsdrohung nicht mehr zufrieden gibt, sondern in drastischer Weise die finanzielle Existenz von Menschen aufs Spiel zu setzen bereit ist. Dass die Drohung mit Abfindungsangeboten (in diesem Falle im „niedrigstelligen“ Eurobereich) verknüpft wird, ändert nichts daran, dass dies offensichtlich die Funktion hat, Menschen davon abzuhalten, die ihnen gesetzlich zustehenden Rechte einzuklagen.

Juristische Feinheiten

Die Tatsache, dass die Räumungsklage überhaupt vor dem Landgericht Berlin und nicht dem Amtsgericht Neukölln geführt wird, ist damit begründet, dass Czink in Zweifel zieht, dass es sich im Falle dieser Etage um ein Wohnmietverhältnis handele, schließlich trage der Vertrag ja die Überschrift „Gewerbemietvertrag“. Zwar sprechen Indizien und Zeug*innenaussagen für ein Wohnmietverhältnis, und dies wurde auch in einem anderen Verfahren 2017 vom Amtsgericht bestätigt. Doch die Tatsache, dass der Wohnzweck von den Erstmieter*innen bezeugt wurde; dass im Vertrag keinerlei Zweck der gewerblichen Nutzung ausgewiesen ist; dass Gewerbemietverträge in Neukölln in den 1980er Jahren nachweislich für Wohneinheiten genutzt worden sind, die den baurechtlichen Anforderungen nicht entsprachen; dass Taekker die bewohnte Etage mehrfach persönlich besucht hat, werden von Klägerseite für nicht maßgeblich erklärt.

Wir lassen uns nicht einschüchtern und wehren uns explizit gegen diese Form der Repression. Wir wehren uns nicht nur gegen die Räumungsklage, wir kämpfen auch für den dauerhaften Erhalt der Etage als bezahlbarem Wohnraum für kollektives Leben. In Zeiten von Google Campus gilt es erst recht der Verdrängung zu widerstehen, die Preisspirale der Gentrifizierung zu bremsen und eine weitere Insel kreativen und sozialen Lebens zu sichern.

Wir freuen uns über Solidarität und Unterstützung! Über konkrete Ideen und Initiativen würden wir gerne gemeinsam sprechen.

Die Schinke-WG
schinke-wohnen(at)web.de

Quelle: http://nk44.blogsport.de