Das Geschlecht
des modernen Staates

Überlegungen zur neueren Staatsdebatte

von Evi Genetti
02/02
 
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Die Ereignisse rund um die Proteste gegen den G8-Gipfel in Genua haben wieder mal gezeigt, wie notwendig eine Auseinandersetzung mit der Rolle des Staates in der Globalisierung ist. Dabei darf das Geschlecht des bürgerlichen Staates nicht unberücksichtigt bleiben.

Veränderung von Staatlichkeit
In den Sozialwissenschaften lässt sich seit der zweiten Hälfte der 80er Jahre eine Renaissance der Staatsdebatte beobachten. Anlass für diese neueren Diskussionen über den Staat sind die im Zuge postfordistischer Internationalisierungs- und Globalisierungsprozesse ausgelösten veränderten Formen staatlicher Politik. Im Prozess der globalen Krise und Transformation des fordistischen Entwicklungsmodells, das in den westlichen kapitalistischen Ländern nach dem Zweiten Weltkrieg bis etwa Mitte der 70er Jahre vorherrschte, kam es zu einer tief greifenden Veränderung der Rolle und Funktion des Staates im kapitalistischen Verwertungsprozess. So kann etwa eine - oft missverstandene - so genannte "Aushöhlung des Nationalstaates" konstatiert werden, die als eine Übertragung staatlicher Funktionen an supra- bzw. subnationale Organisationen zu verstehen ist (vgl. Jessop 1994, S. 57; Holloway 1993, S. 30). Es kommt also zu einer Verschiebung (national)staatlicher Macht hin zur globalen, internationalen Ebene. Das bedeutet jedoch nicht - wie oft fälschlicherweise angenommen - , dass der Staat selbst damit erodiere oder bedeutungslos werde. Vielmehr handelt es sich lediglich um einen Funktionswandel und damit um eine veränderte Gestalt von Staatlichkeit. Es kann also keineswegs generell von einem Rückzug des Staates aus der Gesellschaft gesprochen werden, auch wenn sich die Formen staatlicher Regulierung der unterschiedlichen gesellschaftlichen Bereiche enorm verändern: So tritt etwa polizeiliche Überwachung und law-and-order Politik an die Stelle von materiellen Sozialleistungen, öffentliche Bildungseinrichtungen werden zunehmend privatisiert bzw. in die "Autonomie" entlassen (vgl. Hirsch 1995, S. 113). Das neoliberale Paradigma des "schlanken Staates" lässt sich daher lediglich auf den Abbau sozialstaatlicher Regulierungen beziehen, nicht jedoch auf die generelle Zurücknahme staatlicher Interventionspolitik (Sicherheits- und Wirtschaftpolitik, oder staatsinterventionistischer oder staatsadministrativer Regulierung). Die Ereignisse in Genua rund um den G8-Gipfel haben deutlich gezeigt, dass der Staat sehr wohl stark, und zwar bis hin zum staatlich legitimierten Mord, eingreifen kann.
Die Veränderung von Staatlichkeit wird in der neo-marxistischen Diskussion als ein Wandel vom "Keynesianischen Wohlfahrtsstaat" zum so genannten "Schumpeterschen Workfare State" (Jessop 1994) bzw. zum "nationalen Wettbewerbsstaat" (Hirsch 1995) bezeichnet. Während der fordistische Wohlfahrtsstaat durch eine auf Entwicklung des Binnenmarktes, Vollbeschäftigung und Wachstum gerichtete, nachfrageorientierte Interventionspolitik, durch eine gewisse Abschwächung sozialer Spaltungsprozesse über generalisierte Massenkonsumnormen gekennzeichnet war, ist der "Schumpetersche Workfare State" darauf ausgerichtet, "Innovationen auf der Angebotsseite zu fördern sowie Tempo und Zielrichtung des technologischen Wandels mitzubestimmen und seine Wohlfahrtstätigkeit aus der Sicht der Auswirkungen auf die Flexibilität des Arbeitsmarkts und/oder auf die strukturelle Konkurrenzfähigkeit zu reorganisieren." (Jessop 1994, S. 57)

Geschlechtsblinde neuere Staatsdebatte
Vor diesem real-gesellschaftlichen Hintergrund veränderter Staatlichkeit erscheint nun eine erneute theoretische Beschäftigung mit dem Staat mehr denn je geboten. Bemerkenswert in dieser "wiederbelebten" Staatsdebatte in den Sozialwissenschaften ist jedoch, dass die Frage nach dem Zusammenhang von Staat und Geschlecht und mithin die geschlechtsspezifischen Auswirkungen staatlicher Umstrukturierungsprozesse erneut systematisch aus den Analysen ausgeklammert werden. Dabei sind die "vergeschlechtlichten" Konsequenzen sozialstaatlichen Abbaus, wie z.B. die Reprivatisierung und damit Refeminisierung bisher vom Staat übernommener reproduktiver Tätigkeiten, mehr als evident. Die "Geschlechtsblindheit" ist auch bei neo-marxistischen Staatsanalysen - die sich ja eigentlich als herrschafts- und gesellschaftskritisch verstehen - nicht zu übersehen. Zwar wird das Geschlechterverhältnis in den letzten Jahren von materialistischen Staatstheoretikern vereinzelt zumindest am Rande erwähnt (vgl. etwa Hirsch 1995, S. 25), jedoch wird es - aus welchen Gründen auch immer - lediglich additiv hinzugefügt und nicht systematisch in die Analyse integriert.
Diese Nichtberücksichtigung bzw. Vernachlässigung des strukturellen und historischen Zusammenhangs von Staat und Geschlecht kommt einer "Entgeschlechtlichung" des Staates gleich. Der Staat wird in dieser Theorietradition als eine "geschlechtsneutrale Instanz" behandelt, sein Geschlechtscharakter, d.h. das in ihm institutionalisierte "männliche Geschlecht", bleibt dadurch aber ausgeblendet (vgl. Kreisky 1995a, S. 203ff.; Demirovic/Pühl 1997, S. 220f).
Neo-marxistische Staatstheorien definieren den Staat zwar als ein soziales Verhältnis bzw. als eine "materielle Verdichtung von sozialen Kräfteverhältnissen" (Poulantzas), jedoch werden unter "sozialen Kräften" zumeist nur Klassen und Klassenfraktionen subsumiert. Der Staat gilt demnach lediglich als Arena von "Klassenauseinandersetzungen" und nicht auch von "Geschlechterkämpfen". Sowohl die "staatsstrukturierende Bedeutung des Geschlechts" als auch die das "Geschlechterverhältnis gestaltende Kraft des Staats" finden daher in der neo-marxistischen Theoriebildung in der Regel keine Berücksichtigung.

Den Staat "vergeschlechtlichen"
Aus feministischer Perspektive kommt es aber darauf an, den Staat zu "vergeschlechtlichen", d.h. seine "Eingeschlechtlichkeit" offen zu legen (vgl. Kreisky 1995, S. 209). Dabei ist die "Geschlechtshalbiertheit" des Staates im Grunde gar nicht so verdeckt. Staatliche Aufgaben, Funktionen, Entscheidungen werden ganz offensichtlich mehrheitlich von Männern wahrgenommen. Der Staat produziert und reproduziert nach wie vor das hierarchische Geschlechterverhältnis. "Zu enthüllen ist also nur das Offenkundige; auf dieses als dem vermeintlich Allerverborgensten richtet sich der Blick" feministischer Forschung (Demirovic/Pühl 1997, S. 221).

Zur Entwicklung feministischer Staatsanalysen
Auf der anderen Seite mangelt es jedoch gerade der feministischen Theorie an einer elaborierten Staatstheorie. Auch wenn die anfängliche "Staatsferne" der Frauenforschung mittlerweile einer Vielzahl an feministischen Analysen zum Staat gewichen ist, so wurde bislang keine elaborierte bzw. systematische Staatstheorie aus geschlechterkritischer Sicht entwickelt.
Den Ausgangspunkt feministisch-theoretischer Beschäftigung mit dem Staat bildete die so genannte "Patriarchatsdebatte" der 70er Jahre. In dieser theoretischen Diskussion ging es zunächst in erster Linie um die Frage nach der Beziehung von patriarchalen und kapitalistischen Unterdrückungsverhältnissen. Erst später wurde dann auch die spezifische Rolle des Staates bei der Aufrechterhaltung der Frauenunterdrückung und damit zusammenhängend sein patriarchaler (und kapitalistischer) Charakter analysiert.

Patriarchaler vs. Frauenfreundlicher Staat
Grob formuliert, lassen sich in der frühen feministischen Staatsdiskussion über alle unterschiedlichen Zugänge und Ansätze hinweg zwei konträre theoretische Positionen feststellen: Während einige feministische Theoretikerinnen den Staat essentialistisch als eine Form patriarchaler Herrschaft, als "Männerstaat" interpretieren, so sehen andere ihn als eine wichtige Arena zur Herstellung von Geschlechtergleichheit. Der Staat, insbesondere in Gestalt des ("frauenfreundlichen") Wohlfahrtsstaates, gilt damit gewissermaßen als Verbündeter für die Bändigung/Zähmung fortwährend existierender patriarchaler Herrschaft. Auf der einen Seite wird der Staat demnach abgelehnt, da er patriarchale Macht- und Unterdrückungsverhältnisse reproduziert. Auf der anderen hingegen wird er dazu herangezogen, Macht- und Einflussmöglichkeiten zu gewinnen. Diese unterschiedlichen Staatsinterpretationen haben ihren theoretischen Bezugsrahmen einerseits im Konzept des "patriarchalen Staates" und andererseits im Konzept des "frauenfreundlichen/partnerschaftlichen Staates".
Daran knüpfen sich zwei konträre politisch-praktische Strategien: entweder die Strategie der "Verweigerung" (Autonomie) oder jene der "Beteiligung" (Institution) (vgl. Kreisky 1995a). Beide Strategien und die damit zusammenhängenden theoretischen Positionen müssen im Kontext der neuen Frauenbewegung gesehen werden, da sie in gewisser Weise auch die Entwicklung der neuen Frauenbewegung vom anfänglichen Antietatismus hin zum so genannten "Staatsfeminismus" widerspiegeln.
Beide theoretischen Konzepte zeichnen sich dadurch aus, dass sie sich in erster Linie auf die beschreibende Analyse der konkret-empirischen Oberfläche des bürgerlichen Staates konzentrieren, ohne dabei nach den strukturellen (und nicht personellen) Gründen für seinen patriarchalen Charakter zu fragen. Zwar werden patriarchale und frauendiskriminierende Strukturen des modernen Staates festgestellt und beschrieben, dem Grund für ihre staatsförmige Erscheinung aber wird nicht analytisch nachgegangen. Infolgedessen geraten zentrale Fragen wie etwa die nach den Grenzen staatlicher Regulierung gar nicht erst in den feministischen Blick. Aufgabe einer kritischen Staatstheorie muss es aber sein, den Staat nicht nur (in all seinen Dimensionen) zu beschreiben und historisch darzustellen, sondern die Existenz der Kategorie des Staates selbst logisch zu begründen. Es geht also um die gesellschaftstheoretische Frage, warum der Staat als besondere Form gesellschaftlicher Verhältnisse überhaupt existiert. Denn erst durch eine Formbestimmung des modernen Staates ließe sich der systematische Zusammenhang von Staat, Kapital und Geschlecht theoretisch stringent nachweisen, ohne in eine personalisierende, verkürzte Argumentation zu verfallen.
Abgesehen von den beiden verkürzten Theoremen des "patriarchalen" wie des "frauenfreundlichen" Staates wurden in der Geschlechterforschung seit Anfang der 90er Jahre durchaus einige Versuche einer systematischen Konzeptionalisierung von Staat und Geschlecht unternommen. Zwar gilt die Feststellung, dass es keine umfassende Theorie des Staates aus geschlechterkritischer Sicht gibt, nach wie vor, jedoch gibt es bereits etliche "Skizzen" antipatriarchaler Staatskonzepte, die über empirische und historische Fallstudien hinausgehen (vgl. Sauer 2001, S. 123).

Zur Männlichkeit des modernen Staates
Der Staat wird in diesen neueren feministischen Staatsansätzen seit Beginn der 90er Jahre nicht mehr einseitig als patriarchal oder frauenfreundlich betrachtet, sondern es wird versucht, den Geschlechtscharakter des Staates in seiner Widersprüchlichkeit theoretisch zu erfassen. Gerade die Erfahrungen mit dem zum Teil "frauenfreundlichen" Wohlfahrtsstaat, der zunehmenden Institutionalisierung der "Frauenfrage" und gleichzeitigen Zementierung der herrschenden Gleschlechterordnung einerseits sowie der im Zuge der Krise des Fordismus ausgelösten Krise des Wohlfahrtsstaates mit ihren "vergeschlechtlichten" Konsequenzen andererseits erforderten ein differenziertes theoretisches Konzept, um das komplexe Verhältnis von Staat und Geschlechterverhältnis neu zu erklären.
Zentraler Blickpunkt dieser neueren Analysen ist mithin die theoretische Bestimmung der Geschlechtlichkeit des modernen Staates. Dieses komplexe Phänomen wurde in der bisherigen feministischen Forschung auf unterschiedliche Art und Weise in den Blick genommen. Mit Birgit Sauer lassen sich vier verschiedene Ebenen der Thematisierung von Geschlechtlichkeit im Hinblick auf den Staat unterscheiden (vgl. Sauer 1998, S. 19; siehe auch Sauer 2001, S. 123f):
Die Konstruktionsidee des modernen Staates
Etliche feministische Theoretikerinnen übten Kritik am liberalen Paradigma des Gesellschaftsvertrages und legten offen, dass dieser vermeintlich universelle Vertrag ein Vertrag unter Männern bzw. Brüdern ist und Frauen seit jeher aus der öffentlichen Sphäre ausschließt (vgl. etwa Pateman 1994). Dem Gesellschaftsvertrag liegt ein stets verdeckter Geschlechtervertrag zu Grunde. Die moderne, gesellschafts-legitimierende, bürgerliche Vertragsidee basiert somit auf geschlechtsspezifischen Ausgrenzungen und Ausschließungen.

Die Konstituierung des modernen Nationalstaates
Diese feministischen Analysen zeigen auf, dass die historische Entstehung des Nationalstaates eng mit Krieg und Militär und damit zusammenhängend mit der Entstehung moderner Männlichkeitskonstruktionen verknüpft ist. Dies erklärt auch den Frauenausschluss aus der Konzeption der Staatsbürgerschaft. Es gilt hier vor allem, die Logik von Staatsbürgerrechten als eine maskulinistische zu entlarven.

Staat als (Re)Produzent der Geschlechterverhältnisse:
Etliche staatstheoretische feministische Arbeiten untersuchen die Policy-Ebene im Hinblick auf geschlechtsspezifische Auswirkungen. Staatliche Politiken (staatliche Entscheidungen und Prozesse) werden hier mit Bezug auf ihre reproduzierenden, aber auch modifizierenden Auswirkungen auf die herrschende Geschlechterordnung erforscht.

Die "Eingeschlechtlichkeit" des Staatsapparates:
Hierzu zählt in erster Linie die von Eva Kreisky entwickelten Konzeption des "Staates als Männerbund" (vgl. Kreisky 1995b). Sie verweist auf die "männliche" Verfasstheit der staatlichen Institutionen und der staatlichen Bürokratie. Frauen sind historisch betrachtet seit der Entstehung der modernen staatlichen Ordnung aus den zentralen politischen Institutionen und Entscheidungsebenen ausgeschlossen. Staatliche Institutionen stellen somit eine Kultur institutioneller Männlichkeit dar, die sich durchaus verändern kann. Der moderne Staat ist in zweierlei Hinsicht "männlich": Zum einen werden staatliche Aufgaben und Ämter mehrheitlich von Männern wahrgenommen ("nominale Männlichkeit") und zum anderen repräsentiert und bevorzugt der Staat systematisch männliche Interessen und Lebensweisen ("strukturelle" Männlichkeit) (vgl. Sauer 1998, S. 20). Die im modernen Staat eingeschriebene "hegemoniale Männlichkeit" (Connell 1990) verweist auf eine spezifische, institutionelle Verfestigung sozialer Aushandlungsprozesse, die sich historisch und räumlich verändern können.
So notwendig diese neueren feministischen Analysen zur Bestimmung der Geschlechtlichkeit des modernen Staates auch sind, so sehr verwundert es doch, dass auch diese Ansätze lediglich auf einer vorwiegend beschreibenden Ebene ausharren. Die Geschlechtlichkeit von Staatlichkeit wird rein historisch und empirisch begründet. Es fehlt demnach eine theoretisch-stringente Konzeptualisierung des systematischen Zusammenhangs von Staat und Geschlecht in der kapitalistischen Gesellschaft. Die Frage, warum der Staat und die herrschende Geschlechterhierarchie bisher notwendig miteinander verwoben waren und sind, bleibt in den bislang erfolgten geschlechtersensiblen Ansätzen nach wie vor unbeantwortet. Notwendig wäre es, die bestehenden anti-patriarchalen Staatskonzepte mit gesellschaftstheoretischen Fragestellungen zu verbinden, um die Totalität der Gesellschaft in den Blick zu nehmen. Erst eine derartige Verbindung von feministischen und gesellschaftstheoretischen Ansätzen könnte den Weg ebnen zu einer umfassenden, alle gesellschaftlichen Herrschaftsverhältnisse berücksichtigenden Kritik des modernen Staates und der derzeit stattfindenden gesellschaftlichen Veränderungsprozesse.



Literatur:
Connell, Robert W. (1990): "The state, gender, and sexual politics. Theory and appraisal", in: Theory and Society, H. 19, S. 507-544.

Demirovic, Alex/Pühl, Katharina (1997): "Identitätspolitik und die Transformation von Staatlichkeit: Geschlechterverhältnisse und Staat als komplexe materielle Relation", in: Eva Kreisky/ Birgit Sauer (Hg.): Geschlechterverhältnisse im Kontext politischer Transformation, PVS, Sonderheft 28, Opladen/Wiesbaden, S. 220-240.

Hirsch, Joachim (1995): Der nationale Wettbewerbsstaat. Staat, Demokratie und Politik im globalen Kapitalismus, Berlin.

Holloway, John (1993): "Reform des Staats: Globales Kapital und nationaler Staat", in: Prokla 90, Heft 90, Nr. 1, S. 12-33.

Jessop, Bob (1994): "Veränderte Staatlichkeit. Veränderungen von Staatlichkeit und Staatsprojekten", in: Dieter Grimm (Hg.): Staatsaufgaben, Baden-Baden, S. 43-73.

Kreisky, Eva (1995a): "Der Staat ohne Geschlecht? Ansätze feministischer Staatskritik und feministischer Staatserklärung", in: dies./ B. Sauer (Hg.): Feministische Standpunkte in der Politikwissenschaft. Eine Einführung, Frankfurt/Main, S. 203-222.

Kreisky, Eva (1995b): "Der Stoff, aus dem die Staaten sind. Zur männerbündischen Fundierung politischer Ordnung", in: Regina Becker-Schmidt/ Gudrun-Axeli Knapp (Hg.): Das Geschlechterverhältnis als Gegenstand der Sozialwissenschaften, Frankfurt/New York, S. 85-124.

Pateman, Carole (1994): "Der Geschlechtervertrag" [1988], in: Erna Appelt/Gerda Neyer (Hg.): Feministische Politikwissenschaft, Wien, S. 73-95.

Sauer, Birgit (1998): "Antipatriarchale Staatskonzepte. Plädoyer für Unzeitgemäßes", in: Juridikum. Zeitschrift im Rechtsstaat, Nr. 1, S. 18-21.

Sauer, Birgit (2001): Die Asche des Souveräns. Staat und Demokratie in der Geschlechterdemokratie, Frankfurt/New York.


Editoriale Anmerkung:

Dieser Artikel erschien in der Zeitschrift  sinn-haft nr 11 und ist eine Spiegelung von: http://www.sinn-haft.action.at/nr_11/nr11_genetti_geschlecht_staat.html