Bernard Schmid berichtet aus Frankreich

Maurice Papon ist tot. Beerdigung des Massenmordkomplizen mit Verdienstkreuz?

02/07

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Am vergangenen Samstag, den 17. Februar 2007 starb in einem Krankenhaus des Pariser Raums im Alter von 96 Jahren Maurice Papon. Der erste und einzige Franzose, der bisher wegen (Beihilfe zu) „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ rechtskräftig verurteilt worden ist, war 1910 im Pariser Vorort Gretz-Armainvilliers geboren. Dort hatte er auch bis zu seinem Krankenhausaufenthalt in der vergangenen Woche aufgrund von Herzproblemen bis zuletzt gewohnt.

 

Papon war von 1942 bis 44 als hoher Beamter des Vichy-Regimes in Bordeaux tätig. Als Generalsekretär der Regionalpräfektur war er im Südwesten Frankreichs auch, kraft amtlicher Aufgabenbeschreibung, für das „Büro für Judenfragen“ zuständig. Papon organisierte die Deportation von 1.690 jüdischen Personen allen Alters aus dem Raum Bordeaux über das „Durchgangslager“ Drancy in Richtung Auschwitz. Später war Papon Polizeipräfekt in Paris ab 1958, und als solcher direkt und persönlich für das Massaker an 300 algerischen Demonstranten mitten in Paris am 17. Oktober 1961 (in der Schlussphase des Algerienkriegs) verantwortlich. Auch den Tod von neun kommunistischen Demonstrantinnen und Demonstranten, die gegen die Fortführung des Algerienkriegs auf die Strabe gingen, am 8. Februar 1962 in der Pariser Métro-Station Charonne hat Papon auf dem Gewissen. Später zeichnete Papon noch, als Haushaltsminister der bürgerlichen Regierung Giscard/Barre von 1978 bis 1981, für die Einfädelung von Waffenlieferungen an die Militärdiktatur in Argentinien verantwortlich.   

 

Maurice Papon hat in der Öffentlichkeit immer betont, dass er „nichts zu bedauern“ habe und „alles, wenn es wieder zu tun wäre, wieder tun würde“. Am 2. April 1998 wurde er in Bordeaux nach einem sechsmonatigen Prozess wegen „Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ aufgrund seiner Rolle bei den Judendeportationen zu zehnjähriger Haft verurteilt. Der oberste Gerichtshof bestätigte das Urteil im Oktober 1999, woraufhin sich der frühere schreckliche Staatsdiener „mutig“ in die Schweiz absetzte. Doch nach einem Tag war die Sau dann eingefangen, in einem Hotel im Nobel-Wintersportort Gstaad. (Vgl. www.antifaschistische-nachrichten.de/1999/22/024.shtml) Im Anschluss musste Papon jedoch gerade einmal lächerliche zweieinhalb Jahre – von den zehn Jahren, zu denen er verurteilt worden war – absitzen. Im September 2002 erhielt er Hafverschonung, weil der gar so bedauernswerte, arme alte Mann (schluchz) vorgeblich sterbenskrank war. Angeblich stand er an der Schwelle des Todes. Danach lebte er noch über vier Jahre ziemlich munter weiter. Unterdessen organisierte Maurice Papon seine Insolvabilität: Um keine Schadensersatzzahlungen infolge von Zivilklagen überlebender Opfer bzw. ihrer Hinterbliebenen leisten zu müssen, verschrieb er all sein Vermögen zu Lebzeiten seinen Kindern. Papon selbst besab am Ende, rein juristisch betrachtet, keinen roten Heller mehr. Und seine Kinder mussten dabei noch nicht einmal Erbschaftssteuern bezahlen, da es sich rein rechtlich um eine Schenkung handelte. Die Nachkommen der Opfer durften in die Röhre gucken. Allerdings urteilten die höchsten Richter im Jahr 2002, dass der französische Staat (dessen Kontinuität in der Vichy-Ära damit erstmals juristisch anerkannt wurde) mitschuldig am Treiben eines Papon gewesen sei. Der Staat musste deshalb für die Hälfte der in Zivilprozessen erstrittenen Schadensersatzzahlungen aufkommen.

 

Und nun, wo er tot ist, kommt noch die jüngste Frechheit des Maurice Papon und seiner Brut ans Tageslicht. Noch hat die Sippschaft, pardon: die Familie Papons nicht bekannt gegeben, an welchem Tag er genau beerdigt werden wird (mutmablich am Mittwoch oder Donnerstag, 21./22. Februar) -- da wird auch schon publik, dass der Verstorbene nach ihrem Willen mit seinem Verdienstmedaillon beigesetzt werden solle. Maurice Papon hatte in seiner Amtszeit als Pariser Polizeipräfekt unter Präsident de Gaulle, die von 1958 bis 1967 währte, von diesem die Auszeichnung als „Kommandeur der Ehrenlegion“ erhalten. Die Ehrenlegion ist ein von Napoléon Bonaparte im Jahr 1802 als „Elitekorps der Nation“ geschaffener Kreis besonders gewürdigter Persönlichkeiten. Aufgrund seiner Verurteilung im Jahr 1998 hat Papon automatisch das Recht verwirkt, diese Auszeichnung zu tragen. Dennoch hat er es auch später noch getan, weshalb er (infolge einer Veröffentlichung des Wochenmagazins „Le Point“ im Jahr 2004, das Papon auf einem Foto mit dem Verdienstabzeichen zeigte) zu einer Geldstrafe in Höhe von 2.500 Euro wegen illegalen Tragens der hohen Auszeichnung verurteilt worden ist. Obwohl ihm also das Vorzeigen der Auszeichnung in der Öffentlichkeit unter Strafe verwehrt wurde, blieb Papon jedoch im Besitz der Medaille.

 

Sein Anwalt Francis Vuillemin hat am Montag (19. Februar) öffentlich erklärt, er werde „persönlich darüber wachen“, dass Papon mitsamt seiner Auszeichnung im Sarg beigesetzt werde. Diese unverschämte Geste wirft ein bislang unbekanntes juristisches Problem auf, da zwar das Tragen einer Auszeichnung durch eine dazu unautorisierte Person in der Öffentlichkeit geahndet werden kann – das Sarginnere jedoch nicht wirklich als öffentlicher Raum gelten kann. Hingegen ist die Beerdigung einer solchen Person wiederum ein öffentliches Ereignis. Verteidigungsministerin Michèle Alliot-Marie (der die „Ehrenlegion“ qua Funktion untersteht) erklärte am Montag ihr „Unwohlsein“, fügte jedoch hinzu, sie möge nicht „Särge öffnen“ lassen. Die Vertreter der Opfer(familien) von 1942-44 erklärten, ihnen sei vor allem wichtig, in der Öffentlichkeit festzustellen, dass Papon „niemals um Verzeihung gebeten noch das geringste Bedauern an den Tag gelegt hat“ (so die 77jährige Überlebende Juliette Benzazon, Nebenklägerin im Prozess von 1998).

 

Unterstützung erhielt Maurice Papon dagegen von... na ja, von wem wohl? Nun, von wem stammen folgende Sätze?: „Die Auszeichnungen, die man gewonnen hat, die man sich verdient hat – ich sehe nicht, wer einen daran hindern könnte, sie zu tragen, vor allem wenn man tot ist. Es wäre eine armselige, wirklich niedrige Geste, die Familie von Maurice Papon daran zu hindern, ihm eine letzte Ehre zu erweisen.“ (Um es nicht zu spannend werden zu lassen, hier die Auflösung: Jean-Marie Le Pen in der Sendung „Grand Jury-RTL-Le Figaro-LCI“.)

Editorische Anmerkung

Den Artikel erhielten wir vom Autor zur Veröffentlichung.