Bernard Schmid berichtet aus Frankreich

Reform zur Flexibilisierung des Arbeitsmarkts kommt unter Druck der Regierung ganz "sozialpartnerschaftlich" zustande

von Bernard Schmid


02/
08

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DIE MEHRHEIT DER GEWERKSCHAFTSVERBÄNDE UNTERZEICHNET EIN ABKOMMEN ZUM THEMA * DIE REGIERUNG VERSUCHT IHRE MARSCHROUTE ZUR ARBEITSZEIT-VERLÄNGERUNG ZU DEFINIEREN

Waren es die ausgesprochen begrenzten Zugeständnisse der Gegenseite, die es manchen Gewerkschaftsverbänden „erlaubten“, ihre  Unterschrift unter das Abkommen zur Flexibilisierung des Arbeitsmarkts zu setzen? Oder lag das Motiv vor allem in der Befürchtung, dass sonst von der Regierung noch Schlimmeres zu erwarten sei, so dass man lieber das Zweitschlimmste unterzeichne, um das größere Übel zu verhindern?

Fakt ist jedenfalls, dass am 21. Januar dieses Jahres zunächst zwei (von insgesamt fünf) auf nationaler Ebene anerkannten Gewerkschaftsbünden ihre Unterschrift unter die Vereinbarung setzten, die am Freitag zuvor (18. Januar) durch die Unterhändler von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände aufgesetzt worden war. Am 22. Januar kam ein dritter hinzu, und am übernächsten Tag dann der vierte und zahlenmäßig mit Abstand bedeutendste Unterzeichnet in Gestalt der CFDT.

Bei den ersten drei Unterzeichnern handelt es sich bei den dreien um die drei kleineren sowie die drei rechtesten unter den anerkannten Gewerkschaftsverbänden: den populistisch schillernden Dachverband Force Ouvrière (FO), den christlichen Gewerkschaftsbund CFTC und die Gewerkschaft der höheren und leitenden Angestellten CFE-CGC. Aber es sind bereits drei von fünf, auf nationaler Ebene als „repräsentativ“ (deutsche Entsprechung: „tariffähig“) anerkannten Gewerkschaftsverbänden und damit eine Mehrheit unter ihnen.

Den gewichtigsten Ausschlag gab dann endgültig die Entscheidung des rechtssozialdemokratischen Richtungsgewerkschafts-Dachverbands CFDT, seinerseits seine Unterschrift unter das Abkommen zu setzen. Bei der CFDT dürfte neben eher „pragmatischen“ Erwägungen auch ihre Ideologie, wonach „ein Vertrag immer besser als das Gesetz“ sei und demnach noch jede ‚sozialpartnerschaftlich’ vereinbarte Schweinerei (aufgrund der Art und Weise ihres Zustandekommens) hinzunehmen und zu unterstützen sei, eine wichtige Rolle gespielt haben. Aufgrund ihrer Unterschrift waren aber schon vier von fünf Gewerkschaftsbünden beisammen, und mit den wichtigsten „Arbeitgeber“verbänden in einem Boot versammelt.

Hingegen gab das ‚Comité confédéral national’ (CCN, eine Art branchen- und regionenübergreifende Funktionarstagung, die zwei Tage dauert) alias „das Parlament“ der CGT am 29. Januar bekannt, dass ihr Gewerkschaftsbund nicht unterzeichne. Vgl. http://www.lemonde.fr/ - Damit bestätigte das „Parlament der CGT“ die Position, die zunächst durch die Spitze des Dachverbands eingenommen worden war. Der (mit leichtem Abstand vor der CFDT) quantitativ stärkste französische Gewerkschaftsbund, der als „postkommunistisch“ und heute eher links-sozialdemokratisch zu charakterisieren ist, bleibt damit der Vereinbarung formell fern. Die CGT hat aber auch nichts unternommen, um gegen ihren Inhalt oder ihr Zustandekommen irgendeine gewerkschaftliche Mobilisierung in die Gänge zu bringen.

Rückblick auf eine Verhandlungsrunde

Anfang September 2007 waren, auf einen Impuls der Regierung hin, die Verhandlungen zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften um die „Modernisierung des Arbeitsmarkts“ eröffnet worden. Dabei ging es insbesondere um die Abschwächung des Kündigungsschutzes und die Einführung neuer, flexiblerer Vertragsformen. Die Regierung unter François Fillon schlug sich dabei zu Anfang offen auf die Seite der von den Arbeitgebern vorgetragenen Forderungen. Und sie drohte damit, ab Januar 2008 die Sache selbst in die Hand zu nehmen, falls keine Einigung zustande komme.

Am 18. Januar 2008 kam es nun zum Abschluss einer solchen Einigung. Diese sieht u.a. vor, die Probezeiten – während derer eine Kündigung durch den Arbeitgeber ohne Begründung ausgesprochen werden kann – auszudehnen. Bisher betrugen sie maximal drei Monate, für höhere und leitende Angestellte (cadres) höchstens sechs Monate. Die Arbeitgeberseite kam zwar mit ihren Maximalforderungen, die bis zu einem Jahr bzw. (bei den cadres) zwei Jahren gingen, nicht durch. Aber die Probezeit wird nun, nach Beschäftigtenkategorien gestaffelt, je vier, sechs oder auch acht Monate betragen können.

Zudem werden für (höhere) Angestellte, Ingenieure u.ä. erstmals so genannte „zielgebundene Arbeitsverträge“ eingeführt, ein neuer Typus von zeitlich befristeten Verträgen, die – anders als bisherige Zeitverträge – keine genaue zeitliche Begrenzung haben. Das Arbeitsverhältnis dauert demnach so lange, bis ein bestimmtes Projekt für das Unternehmen durchgeführt worden ist, und endet danach. Allerdings muss die Dauer irgendwo zwischen einem Jahr (vorgesehene Mindestdauer, nach der erstmals eine Unterbrechung unter Angabe von Gründen möglich ist) bzw. anderthalb Jahren (minimale Vertragsdauer) und drei Jahren liegen. Drei Jahre, so lange beträgt die Laufzeit der meisten Aufträge, welche größere Unternehmen an Subfirmen vergeben. - Ausgebremst worden sind gleichzeitig noch weitergehende Ambitionen des Kapitalistenverbands MEDEF. Denn was nun vereinbart worden ist, ist de facto ein befristeter Arbeitsvertrag mit ungenau definierter Laufzeit. Hingegen forderte der MEDEF ursprünglich sogar die Einführung eines UNbefristeten Arbeitsvertrags ohne feste Laufzeit, also eines UNbefristeten Arbeitsvertrags, der genau dann sein Ende gefunden hätte, wenn das Unternehmen sich darauf berufen hätte, für den oder die Lohnabhängige(n) X oder Y „keine Arbeit mehr vorrätig“ zu haben. Durchgekommen ist derzeit eine stärkere Lockerung der Regeln für den befristeten Arbeitsvertrag. „Immerhin“, könnte sich das Arbeitgeberlager sagen und sich „wenigstens“ dazu beglückwünschen.

Ferner wird eine neue Kündigungsart „im Einvernehmen zwischen den Parteien“ eingeführt, die zwar eine Abfindung für den abhängig Beschäftigten vorsieht, aber den Gang zum Arbeitsgericht zwecks Überprüfung der Entlassung ausschließt. Allerdings hat der gekündigte Arbeitnehmer 14 Tage Bedenkzeit, während derer er seine Zustimmung zurückziehen kann. Ausgeschlossen werden auf diesem Wege künftig allerdings alle gerichtlichen Überprüfungen, die dann von gekündigten Lohnabhängigen angestrengt werden, wenn sie zu einem späteren Zeitpunkt merken, dass sie „geneppt“ worden sind, weil es etwa anderen KollegInnen zum gleichen Zeitpunkt gelungen ist, sehr viel höheren Abfindungen aus ihrer Situation herauszuhandeln.

Als „Gegenleistung“ für die Lohnabhängigen, bei all diesen Bestimmungen, die der „Flexibilitäts“forderung des Kapitals entgegenkommen, gibt es künftig erstmals eine „Übertragbarkeit“ von Rechten, die bislang an eine Betriebszugehörigkeit geknüpft waren. Wer als Betriebsangehöriger etwa in einer Zusatz-Krankenversicherung war, kann deren Leistungen noch für eine zeitlich begrenzte Dauer „danach“ in Anspruch nehmen – mindestens drei Monate und höchstens für ein Drittel der Periode, während derer er oder sie ein Anrecht auf Arbeitslosengeld hat. Auch ein beim alten Arbeitgeber erworbener Anspruch auf Bildungsurlaub kann mitgenommen, und „im Einvernehmen mit dem neuen Arbeitgeber“ innerhalb der ersten beiden Jahren nach einem Unternehmenswechsel noch genutzt werden.

Die gewerkschaftlichen Positionen

Neben der „sozialpartnerschaftlichen“ Ideologie des CFDT-Apparats spielen auch sehr „schnöde“, mit Hände zu greifende Erwägungen bei der Mehrheit der unterzeichnenden Gewerkschaften eine Rolle.

Denn in Bälde werden, im Laufe des ersten Halbjahres 2008, die Verhandlungen über die „Repräsentativität“ der Verbände und Gewerkschaften eröffnet. (Dieses Konzept entspricht im Deutschen grob einem Mittelding zwischen der „Tariffähigkeit“ lt. § 2 TVG und der durch die Rechtsprechung erarbeiteten „Tarifmächtigkeit“.) Dabei geht es für die Gewerkschaftsverbände u.a. um sehr viel Geld. Real ist die derzeitige Regelung höchst überarbeitungsbedürftig und weist ein erhebliches Legitimationsdefizit auf, weil sie alle Mitgliedsgewerkschaften der anerkannten, Gewerkschaftsverbände automatisch mit der „unwiderlegbaren gesetzlichen Vermutung“ ausstattet, dass sie in ihrem jeweiligen Sektor „repräsentativ“ seien. Vor allem im Falle der kleineren und rechteren Gewerkschaftsbünde, wie der christlichen CFTC (einem Schrumpf-Dachverband), stellt dies ein reales Problem dar, da ihre Mitgliedsgewerkschaften damit automatisch mit der Abschlussfähigkeit für Kollektivverträge ausgestattet werden. Dereinst war diese Regelung eingeführt worden, um es zu erlauben, die früher einmal „übermächtige“ CGT zu umgehen. Heute ist diese Regelung höchst überarbeitungsbedürftig. Die Regierung ködert derzeit die Gewerkschaften mit den Aussichten auf ihre künftige Rolle, die bei den Verhandlungen neu definiert werden wird. Dabei geht das Ködern sogar in zwei Richtungen: Den kleineren Gewerkschaftsverbänden (wie den Christenheinis von der CFTC) wird in Aussicht gestellt, dass sie ihre Tariffähigkeit mutmaßlich behalten dürfen. Dagegen werden die größeren Dachverbände - CGT und CFDT - damit geködert, dass in Sachen Finanzierung die gewerkschaftliche „Repräsentativität“ hingegen von den Wahlergebnissen abhängig machen würde. Dies würde allein CGT und CFDT begünstigen, die kleineren Gewerkschaftsverbände würden hingegen (durchaus ungerechtfertigte, etwa bei den rechteren Dachverbänden CFTC und CFE-CGC) Privilegien verlieren. Daraus resultiert jedoch eine neue „Achse“ zwischen CFDT und CGT, im Namen gemeinsamer Interessen - und eine strategische Übervorsichtigkeit der „postkommunistischen“, an ihrer Spitze längst sozialdemokratisch gewendeten CGT.

Anders als die anderen Dachverbände unterzeichnete die CGT als größter Gewerkschaftsverband das Abkommen vom 18. Januar 2008 nicht. Allerdings hatte auch die CGT-Spitze zu keinem Zeitpunkt einen Zweifel daran gelassen, dass sie es vorzog, „konstruktiv“ über die jetzt zur Unterzeichnung anstehende Vereinbarungen zu verhandeln, und jede „Fundamentalopposition“ – also jede grundsätzliche Ablehnung einer Reform, die sich von vornherein als regressiv ankündigte – zu unterlassen. Die CGT-Führung lobte sogar, dass Regierung und Arbeitgeberlager es verstanden hätten, „ihren Verhandlungspartnern zuzuhören“, und ähnlichen Schmus. Sei es aus Überzeugung, dass bestimmte Anpassungen an die wirtschaftliche Realität erforderlich seien, oder sei es – weitaus wahrscheinlicher! – aus der Furcht heraus, sonst von der Regierung noch üblere „Alternativen“ übergebraten zu kommen. Noch in dem Beschluss des „Parlaments“ der CGT vom 29. Januar 08, in dem die Unterschrift der CGT unter das Abkommen verweigert wird, wird in ambivalenten Tönen gesprochen und festgestellt: „Das ‚Comité confédéral national’ der CGT ermisst/würdigt die gemeinsame Arbeit der (anderen) Gewerkschaften, um das Arbeitgeberlager zu zwingen, von seinen extremsten Positionen abzurücken. Aber es muss auch festgestellt werden, dass die Vereinbarung insgesamt eher den Anforderungen des Arbeitgeberlagers entspricht, während die Erwartungen der Lohnabhängigen und der Erwerbslosen nicht erfüllt werden (...)“.

Auf jeden Fall zählt die Tatsache, dass die CGT sich von A bis Z auf eine „verhandlungsbereite“ und „konstruktive“ Strategie eingelassen hat und eine oppositionelle Mobilisierung unterließ, zu den wichtigsten Pluspunkten, die die Regierung auf ihrer Erfolgsseite verbuchen kann.

Ähnlich hatte sich die CGT bereits beim Transportstreik im Oktober und November 2007 positioniert. Obwohl sie den Ausstand unterstützte, pfiff sie ihn wiederum am 21. November ab, um stattdessen eine Strategie zu präferieren, die in Verhandlungen das Schlimmste zu verhindern sucht, indem man das Zweit- oder idealerweise das Drittschlimmste akzeptiert. (Die Verhandlungen dauern noch bis im Februar 2008 an, die Regierung hat allerdings bereits am 21. Dezember 07 einen Entwurf für ein Dekret zur Sache veröffentlicht, der die Marschroute in den wesentlichen Punkten ankündigt. Vgl. dazu http://www.labournet.de/internationales/fr/bs_serie2.html

VERÄNDERUNGEN BEIM THEMA ‚ARBEITSZEITPOLITIK’ IN SICHT

Das nächste große Verhandlungsthema wird unterdessen die gesetzliche Arbeitszeit werden: Deren gesetzliche Regelung, mit der Festlegung einer wöchentlichen Durchschnittsarbeitszeit von 35 Stunden - die im Jahresmaßstab eingehalten werden muss, da das unter den Sozialisten 1999 verabschiedete Gesetz zur 35-Stunden-Woche selbst einen Türöffner für eine Flexibilisierung in Gestalt von Arbeitswochen mit variabler Länge darstellte - soll künftig möglicherweise völlig wegfallen. Premierminister Fillon forderte in einem Schreiben vom 26. Dezember 2007 die Gewerkschaftsspitzen und die Arbeitgeberverbände dazu auf, darüber zu verhandeln, unter welchen Bedingungen Betriebsvereinbarungen die Arbeitszeit ohne Rücksicht auf einen gesetzlichen Rahmen regeln können. Sollten die so genannten „Sozialpartner“ bis im März dieses Jahres, also bis nach den Kommunalwahlen, zu keiner Einigung kommen, dann werde die Regierung selbst gesetzgeberisch aktiv werden. Dieses Damoklesschwert hängt nun drohend über den Häuptern der Gewerkschaftsführungen. Auf seiner Pressekonferenz vom 8. Januar, die unter ihm an die Stelle der traditionellen Zeremonie der Neujahrswünsche getreten ist, sprach Nicolas Sarkozy den Wunsch aus, 2008 möge das Jahr „der definitiven Abschaffung der 35-Stunden-Woche“ werden. Letztere ist dabei in der Bevölkerung durchaus nicht unbedingt populär, da die von der sozialdemokratischen Regierung Jospin 1999 gleichzeitig eingeführte Möglichkeit zur erleichterten Einführung variabler Arbeitswochen das ursprüngliche Anliegen („weniger arbeiten, um mehr Lebensqualität und Arbeit für alle zu haben“) in den Augen von Teilen der Arbeitnehmerschaft „vergällt“ hat. Seitdem bleibt bei vielen ein bitterer Nachgeschmack der damaligen Reform zurück, und heute hätte ein Gutteil der Arbeitnehmerschaft lieber mehr Geld in der Tasche, als an der 35-Stunden-Woche festzuhalten.

Zunächst sah es sogar so aus, als wolle die Regierung jegliche Festlegung einer theoretischen „Regelarbeitszeit“ aushebeln, so dass in Betrieben frei über eine „im Idealzustand“ jährlich zu erreichende Arbeitszeitgrenze hätte verhandelt werden könnten. Doch dann hat Präsident Sarkozy diese Vorstellung nach seiner umstrittenen Pressekonferenz, am darauffolgenden Tag (dem 9. Januar), dementiert: Dies könne „im Interesse von niemandem liegen, da es da keine Überstunden mehr gäbe“. Sein Interesse liege aber genau darin, „die Überstunden zu vermehren“.

Diese Bemerkung ist in der Sache durchaus richtig: Eine totale Aufhebung jeglicher theoretischer Regelarbeitszeit - als gesetzlicher Richtlinie - würde bedeuten, dass es keine „Startlinie“ mehr gäbe, ab deren Überschreiten geleistete Arbeitsstunden als Überstunden gewertet werden müssen. Die Konsequenz: Es gäbe auch keine Überstundenzuschläge mehr, es sei denn, eine entsprechende Regelung wäre in der Betriebsvereinbarung vorgesehen. Um eine soziale Basis auch in der Arbeitnehmerschaft zu behalten und zugleich den Betrieben größere Flexibilität im Umgang mit der Zeit ihrer Lohnabhängigen zu erlauben, möchte Sarkozy unterdessen das Konzept der „Überstunden“ bewahren. Den Betrieben kann das aber ihrerseits durchaus recht sein.

Denn ihnen kommt es gelegener, Überstunden einplanen zu können, als per Betriebsvereinbarung eine neue Jahresarbeitszeit zu definieren, die an die Stelle einer gesetzlichen Regelarbeitszeit tritt: In diesem Falle müsste das Unternehmen das neue Arbeitszeitvolumen, dem eine entsprechende Entlohnungsgarantie entsprechen würde, auch einhalten. Bei ausbleibenden oder gering ausfallenden Aufträgen möchte der Betrieb aber vielleicht gar nicht das ganze Volumen in Anspruch nehmen. Insofern können ihm Überstunden, die der Arbeitgeber kraft des ihm zustehenden „Direktionsrechts“ je nach Bedarf anordnen kann, weitaus lieber sein.

Nur kosten Überstunden ihn auch, ein wenig, mehr Geld. Aber auch für dieses Problem gibt es eine Lösung: Das Gesetzespaket zum Thema „Arbeit, Beschäftigung und Kaufkraft“, das Sarkozy im August 2007 verabschieden ließ, befreit die Überstunden für die Arbeitgeber von Sozialabgaben und „Lohnnebenkosten“ – für die Lohnabhängigen hingegen von Steuern. Insofern soll, theoretisch, bei anstehenden Überstunden sogar für beide Seiten etwas abfallen. Auf Kosten nur der Sozialversicherungskassen, denen Einnahmen entgehen, wenn Arbeitszeit in Form von Überstunden (statt im Rahmen der Normalarbeitszeit) anfällt. Und auch neue Arbeitsplätze dürften dadurch kaum entstehen, dass man das „vorhandene“ Personal dadurch weitaus intensiver wird nutzen können, unter Abgabe des Versprechens, dass dann am Monatsende auch ein wenig mehr Lohn herausspringt. Ob Letzteres dafür sorgen wird, dass Sarkozys Vorhaben in dieser Sache auf Zustimmung auch in Teilen der Arbeiter- und Angestellenschaft stößt, bleibt unterdessen abzuwarten. Eine gewisse Erwartungshaltung, finanzieller Natur, ist sicherlich vorhanden: Die Löhne sind ansonsten in vielen Bereichen einfach zu tief.

Editorische Anmerkungen

Der Autor stellte uns seinen Text für diese Ausgabe zur Verfügung.