Betrieb & Gewerkschaft

Offener Brief an ver.di Region Emscher-Lippe

ASJ nördliches Ruhrgebiet

02/10

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onlinezeitung

Dieser Brief wird gesendet als Protestschreiben bezüglich des de facto Verbots der Freien ArbeiterInnen und Arbeiter Union Berlin als Teil der internationalen Proteste gegen das Verbot am 29.01. und 30.01.2010

Sehr geehrte Damen und Herren

Dieser Brief soll Sie über den im Folgenden beschriebenen Sachverhalt aufklären und will eine Stellungnahme Ihrerseits erwirken.

Wir sind Jugendliche und junge Erwachsene, die zur Zeit allesamt noch die Schule besuchen, studieren, ihren Zivildienst leisten, ein Praktikum machen oder bereits den Weg ins Berufsleben durch ein Ausbildungsverhältnis bestreiten. Da wir der Meinung sind, dass basisdemokratische und selbstverwaltete Strukturen, wie wir sie anstreben, nur außerhalb staatlicher Institutionen, von denen wir uns in vielerlei Hinsicht enttäuscht fühlen, finden können, haben wir uns in organisierten Strukturen zusammengeschlossen. Auf lange Sicht ist eine konkrete Verbesserung unserer jeweiligen Lebensverhältnisse in völliger Eigenregie unser Ziel.

Leider müssen wir in letzter Zeit mit großer Sorge beobachten, dass insbesondere Strukturen, die unseren ähneln, jede Möglichkeit aberkannt wird, selbstständig und basisdemokratisch zu agieren. Wir empfinden es als zutiefst besorgniserregend, wenn demokratische Grundrechte abgebaut werden, um eine oppositionelle Bewegung zu verbieten. Unter Umständen ist Ihnen unser Anliegen bereits bekannt, trotzdem erachten wir es als notwendig einen kurzen Abriss über Geschehnisse des Arbeitskampfes der Freien ArbeiterInnen Union Berlin und ihr kürzlich ausgesprochenes richterliches Verbot, sich "Gewerkschaft" nennen zu dürfen, durch das Gewerkschaftsaktivisten für gewerkschaftliche Arbeit mit einem Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder einer Haftstrafe bis zu einem halben Jahr gedroht wird, darlegen,

Der Arbeitskampf im Berliner Kino Babylon und die Folgen.

Seit über einem Jahr ist die Berliner Gewerkschaft der FAU in einen Arbeitskampf im Kino Babylon-Mitte verwickelt.?

Die Geschäftsleitung des mit jährlich über 300.000 Euro vom rot-roten Senat geförderten Kinos hatte sich im Juni 2009 geweigert, Verhandlungen mit der FAU über einen Haustarifvertrag zu führen. Von da an standen monatelang - fast täglich - FAU-Mitglieder und Beschäftigte vor dem Betrieb und informieren über die Zustände und die Forderung nach dem Tarifvertrag.

So kam es, dass die Geschäftsleitung nach dem monatelangen Arbeitskampf und dem Boykott kaum noch eine andere Möglichkeit hatte, als den Tarifvertrag zu verhandeln, der von der FAU Berlin, ihrer Betriebsgruppe und der Belegschaft diskutiert und beschlossen war.

Dann kündigt plötzlich ver.di im September Verhandlungen mit der Geschäftsführung an und die Geschäftsführung verteilt triumphierend die ver.di-Pressemitteilung im Betrieb.

Bei einem ersten Treffen zwischen der FAU und ver.di, am 6.10. lässt sich ver.di Chefunterhändler Köhn auf keine konkrete Vereinbarung mit der FAU ein, da er erstmal mit den Bossen sprechen möchte.

Um die FAU, die im Babylon die einzige kampffähige Gewerkschaft ist, vorübergehend auszuschalten, wurde von den Bossen eine Einstweilige Verfügung beim Arbeitsgericht beantragt. Das Gericht spielte mit und untersagte der FAU Berlin am 7.10. weiterhin zum Boykott des Kinos Babylon in Berlin-Mitte aufzurufen. Durch den Boykott hatten die Bosse massive Umsatzeinbußen gehabt.

In der Begründung der Verfügung nahm das Gericht an, dass die FAU Berlin, auf die gesamte Region bezogen, eventuell nicht tariffähig sei, im Babylon selbst lies sich die Tariffähigkeit nicht leugnen. Anstatt aber das Verfahren zu diesem Zeitpunkt wie vorgeschrieben auszusetzen, um diese Frage zu klären, nahm das Gericht die eigene Vermutung als Fakt und verhängte das Boykottverbot, was ein völliges Verbot von Arbeitskampfmaßnahmen bedeutete.

Zwar regelt das Arbeitsgerichtsgesetz, dass ein Rechtsstreit, vom Gericht bis zur Erledigung eines Beschlussverfahrens auszusetzen ist, wenn seine Entscheidung von der Frage abhängt, ob eine Organisation tariffähig ist. Die Richterin entschied aber, da ein solches Verfahren lange dauern kann, dass dies den Bossen des Babylon nicht zuzumuten sei.

Zuzumuten sei aber den Beschäftigten und den Mitgliedern der FAU Berlin, dass ihnen damit -- mitten in einem Arbeitskampf - fast alle legalen Möglichkeiten des Arbeitskampfes und die freie Wahl der Gewerkschaft genommen wurden.

Die rechtliche Situation ist damit völlig absurd:

um Tarifverträge abschliessen zu können, muss man tariffähig sein. Um aber tariffähig zu sein, muss man Tarifverträge abgeschlossen haben...

Dabei hat die FAU Berlin mit dem Arbeitskampf sämtliche rechtlichen Anforderungen an die Durchsetzungsfähigkeit und Mächtigkeit -- die kritischsten Punkte bei der Frage nach der Tariffähigkeit -- bei weitem übererfüllt!

Einen Tag nach der Zustellung der Verfügung verkündete ver.di, dass sie nun Tarifverhandlungen mit der Geschäftsführung des Babylon führen würde. Dieser Schritt erfolgte ohne eine Legitimation durch die Belgschaft.

Durch die andauernden Proteste gegen die Kinobosse geriet die zweite Verhandlungsrunde ver.di's mit der Geschäftsführung in Schwierigkeiten und die Bosse drohen der FAU Berlin an, ihr den Begriff "Gewerkschaft" rechtlich untersagen zu lassen.

So wurde der FAU am 11. Dezember eine Einstweilige Verfügung des Landgerichts zugestellt, in der ihr, ohne mündliche Anhörung die Selbstbezeichnung "Gewerkschaft" und "Basisgewerkschaft" verboten wird, was quasi einem Gewerkschaftsverbot gleich kommt.

Aus einem Gütetermin in dieser Sache, der für den 5. Januar angesetzt war, entwickelte sich eine Verhandlung, in der das Gericht seine Entscheidung vom 11.12. bestätigte. Potentielle Mitglieder der FAU müssten davor geschützt werden, dieser Organisation beizutreten.

Diese Angriffe auf das Grundrecht der Koalitionsfreiheit kommen einem Gewerkschaftsverbot gleich, zumal es nach unserem Verständnis immer noch die Beschäftigten selbst sind, die entscheiden, wie sie sich organisieren.

Sollte dieser Beschluss Bestand haben, ist das nicht nur ein Angriff gegen die FAU Berlin, sondern gegen jede Form der unabhängigen Basisorganisierung. (eine differenziertere Beschreibung ist auf fau.org/verbot oder auf http://de.indymedia.org/2010/01/271364.shtml  zu finden)

Besonders enttäuschend ist in dieser Angelegenheit die Rolle der Linkspartei, will diese doch für einen Mindestlohn von 10 Euro auf bundesweiter Ebene stehen. Scheinbar sind sie allerdings nicht einmal in der Lage dies in einem Betrieb umzusetzen, der aus ihrer Regierungskoalition mit 300.000 Euro im Jahr subventioniert wird. Uns wird bewusst, dass dieses Ziel auf bundesweiter Ebene somit Utopie darstellt.

Außerdem ist zu betonen, dass es sich bei dem Arbeitskampf, in der Art und Weise, wie er geführt wurde, um ein seltenes Beispiel in der Bundesrepublik handelt. Sind in anderen Staaten, etwa Spanien, Frankreich oder Griechenland basisdemokratische und selbstverwaltete Gewerkschaftsstrukturen etwas völlig normales, so wird in Deutschland versucht solch aufkeimende Bewegungen unmittelbar zu zerschlagen.

Besonders irritierend ist die Aussage vom ver.di Landesvizeezirsvorsitzenden Berlin/Brandenburg Andreas Köhn: "Wir stehen zum Modell der Einheitsgewerkschaft!". Sollen wir daraus interpretieren, dass eine Opposition von Ihnen nicht geduldet wird? Bestätigt dies alles in diesem Brief bereits genannte? Was sollen wir als Jugendliche und junge Erwachsene daraus lernen? Dass es in Deutschland keine Alternativen gibt und wir uns bedingungslos dem anschließen müssen, was uns auferlegt wurde!

Vor allem wir als kritische junge Menschen sehen darin eine große Gefahr. Werden wir nicht kontinuierlich gemahnt kritisch und achtsam mit den Ursachen und Folgen des Nationalsozialismus umzugehen? Resultiert daraus nicht die Lehre, die wir uns stets vor Augen führen müssen, dass eine intakte, unabhängige Opposition ein wesentlicher Bestandteil jeder gesunden Demokratie sein muss?

Tag ein Tag aus werden uns die Prinzipien der Demokratie gepredigt. Ja, wir sehen den Fortschritt der Demokratie - vor allem den der Meinungsfreiheit - als einen sehr wichtigen Bestandteil unserer Arbeit an. Aber welche Wahl haben wir noch als uns in selbstverwaltete Strukturen zu begeben, wenn die Einhaltung der Prinzipien der Demokratie dort versäumt wird, wo sie in ihrem Bestehen doch am wichtigsten ist.

Wie ist zu rechtfertigen, dass ver.di Berlin/Brandenburg kein Wort mit der kämpfenden Belegschaft gewechselt, sich nicht über die Geschehnisse informiert, die Bedürfnisse der Angestellten einfach übergangen und nicht mal eine Frage zu den Arbeitsbedingungen in dem Kino gestellt hat, um dann gegen den Willen und ohne Einbeziehung des Betriebsrates und der am stärksten aufgestellten Gewerkschaft im Betrieb in Verhandlung mit dem Geschäftsführer gegangen ist? Erhebt sich ver.di etwa über den Willen derer, denen Ihre Organisation nützen soll?

Wir empfinden dieses Verhalten als im höchsten Maße empörend und bekennen uns auf dem Hintergrund, dass WIR uns alle einmal in dem gleichen System der Lohnabhängigkeit wiederfinden werden, solidarisch mit der Betriebsgruppe des Kino Babylon und vor allem mit der Freien Arbeiterinnen und Arbeiter Union Berlin. In diesem Kampf sehen wir Gegenwart und Zukunft und hoffen, dass dieses ein schnelles positives Ende findet. Dazu fordern wir Sie, den Kreisverband Emscher- Lippe Nord, auf, sich mit der Betriebsgruppe im Kino Babylon, sowie mit Freien ArbeiterInnen und Arbeiter Union Berlin solidarisch zu erklären. Ebenso fordern wir sie auf eine Stellungnahme zu den Ereignissen zu verfassen. Wir fordern sie deswegen auf, weil gerade in Zeiten der kapitalistischen Krise, der Perspektivlosigkeit und steigender Armut solch ein Projekt gefördert und gefordert werden muss und dies geschieht am besten auf dem Hintergrund unbeschränkter Solidarität.

Wir werden nicht ruhen, bis dieses Thema von der Öffentlichkeit diskutiert ist, bis der Name Freie Arbeiterinnen und Arbeiter Union in aller Munde ist und bis das Verbot aufgehoben und der Arbeitskampf gewonnen ist.

Solidarität mit der Freien Arbeiterinnen und Arbeiter Union Berlin Für die Gewerkschaftsfreiheit! Für die Koalitionsfreiheit!

Gegen die Kriminalisierung sozialer Proteste!

Eine Antwort schicken sie bitte an asjruhrgebiet(ät)riseup.net
Ihre Solidaritätserklärung geht an soli-faub(ät)fau.org.
Auf fau.org/verbot stehen alle nötigen Informationen.
 

Editorische Anmerkungen

Den Brief spiegelten wir bei Indymedia, wo er am 31.1.2010 erschien.