Vor 40 Jahren
Politische Zensur in der BRD

Hrsg.: ID-Archiv im IISG

02/2017

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1987

  • Am 1.1. treten die sogenannten 'Anti-Terror-Gesetze' in Kraft. Der § 129a wird darin um einige Straftatbestände erweitert und das Strafmaß erhöht. Der § 130a StGB wird wieder eingeführt.
  • Die im November 1986 verbotene Bundeskonferenz der Anti-Atom-Grup­pen findet Mitte Januar (trotz erneutem Verbot) in Nürnberg statt.
  • Am 13.3. stürmt in München ein SEK-Kommando eine Informationsveran­staltung zur Lage der palästinensischen Revolution und zur Situation im La­gerkrieg; im Laufe des Jahres kommt es in Bayern zu weiteren Veranstal­tungsverboten.
  • Nicht nur als Antwort auf die offiziellen Berliner 750-Jahr-Feiern kommt es am 1. Mai in Kreuzberg zu einem Aufstand, an dem sich tausende von Men­schen beteiligen.
  • Gegen die im Mai anlaufende Volkszählung hat sich ein breites Spektrum an Widerstand zusammengefunden.
  • Die Rote Zora verübt im August mehrere Anschläge gegen Filialen der Be­kleidungsfirma Adler; die militante Frauengruppe sieht darin eine prakti­sche Solidaritätsaktion zum Kampf der südkoreanischen Frauen für bes­sere Arbeitsbedingungen.
  • Am 2.11. (dem sechsten Jahrestag der Hüttendorf-Räumung) werden an der Startbahn-West 2 Polizisten erschossen; in den Wochen danach kommt es zu massiven Repressionsmaßnahmen gegen die linksradikale Szene im Rhein-Main-Gebiet.
  • Die für Mitte November geplante Räumung der Hamburger Hafenstraße fin­det, trotz Großeinsatz der Polizei und Medienhetze, nicht statt; die Ent­schlossenheit der Bewohnerinnen und Unterstützerinnen sowie eine ver­tragliche Lösung verhindern das.

Januar: Drei Münchener Buchhandlungen, basis, Adalbert 14 und Tramplpfad erhalten einen Strafbefehl nach dem Bayerischen Pressegesetz über 900 DM wegen 'fahrlässiger Veröffentlichung'. Vorgeworfen wird ihnen die Zeitschrift Freiraum verkauft zu haben, gegen die u.a. nach § 129a ermittelt wird.

Das im April stattfindende Verfahren gegen die Buchhandlung Tramplpfad wird wegen eines Formfehlers eingestellt, Adalbert 14 wird freigesprochen. Die basis-Buchhandlung wird zu einer Geldstrafe verurteilt.(Pressemitteilung basis-Buchhandlung, Januar '87; Brief basis-Buchhandlung, 28.5.88)

Mai: Die Münchener Buchhandlungen basis, Adalbert 14 und Tramplpfad wer­den aufgrund der Nummer 14 des Freiraum erneut durchsucht. Gegen die Mit­arbeiterinnen wird ein Ermittlungsverfahren nach §129a eingeleitet, dieser Vorwurf wird aber später fallengelassen.

Die ehemalige Mitarbeiterin des Buchlades Tramplpfad wird im April 1988 zu 3.750 DM Geldstrafe nach § 11 Abs. 3 des Bayerischen Pressegesetzes plus Verfahrenskosten verurteilt.

Am 14. Dezember 1988 hebt der Bundesgerichtshof das Urteil auf. In der Be­gründung wird darauf verwiesen, daß 'fahrlässige Veröffentlichungen' auf jene Personen beschränkt wird, „die an der ersten Verbreitung vom Ort der Herstellung aus mitwirken". (2. Pressemitteilung zum Gerichtsverfahren, 21.4.87; Börsenblatt, 21.1.89)

2.1.: Die taz veröffentlicht einen Bekennerbrief der 'Revolutionäre für ein feuri­ges Fest', in dem Fehler bei Kaufhausbrandstiftungen eingestanden und de­tailliert beschrieben werden. Dafür wird später der presserechtlich Verantwort­liche der taz gem. § 130a zu 3.600 DM Geldstrafe verurteilt. (Verzeichnis der alternativMedien, Tolmein, S. 47)

13.1.: Der Buchladen Distel'm Detmold und Privatwohnungen von Buchladen-Mitarbeiterinnen werden zum wiederholten Male durchsucht. Neben Zeit­schriften-Beschlagnahmungen werden Skizzen und Fotos der Wohnungen an­gefertigt sowie Schriftproben einer Schreibmaschine mitgenommen.(Buchladen Distel, Info zur Repression)

21.1.: Das bayerische LKA durchsucht die Wohnung einer Person und seinen Arbeitsplatz. Gegen die Person läuft ein Ermittlungsverfahren nach § 129a we gen des Gedichtbandes Der Morgenröte entgegen... mit Gedichten gegen den imperialistischen Krieg; mehrere Exemplare des Gedichtsbandes werden beschlagnahmt. In dem Beschluß heißt es: „... unter anderem wird darin der revolutionäre Krieg verherrlicht und der Sieg der Vereinigung vorausgesagt: Ferner wird die Vernichtung dieses Systems gefordert und zum bewaffneten Kampf aufgerufen. An mehreren Stellen des Buches findet sich die Bezeichnung RAF oder deren Symbol, ein fünfeckiger Stern mit quer gezeichneter Maschinenpi stole." (Schwarz Druck 41, 3/87)

8.2: Im Zug zwischen Hengelo (Niederlande) und Bad Bentheim (BRD) wird eine Frau mehrere Stunden von bundesdeutschen Grenzern festgehalten. Mit dem Hinweis, daß sie nach § 130 a verdächtig sei und sie unerlaubte Zeitungen dabei hätte, werden bei ihr folgende Zeitungen beschlagnahmt: (von jeder nur ein Exemplar) Slagerzicht-Info, Armenia, Breakthrough, Alkaramah, de Knip- selkrant, Asala texte, Radikal-Info 1. (Schwarz Druck 42,4/87)

10.2.: Ein Mitarbeiter der Münchener Stadtzeitung Spion wird wegen 'Auffor­derung zu Straftaten' (§ 111) zu 400 DM Geldstrafe verurteilt. Grund ist ein Arti­kel zu Wackersdorf unter dem Titel 'Geh bloß nicht hin'. (taz, 12.2.87)

1.3.: Unter Ausschluß der Öffentlichkeit wird nach 5 Verhandlungstagen das Urteil gegen drei Redakteure des Anti-WAA-Magazins radiAktiv verkündet. Sie müssen Geldstrafen zwischen 3.600 DM und 900 DM wegen öffentlicher Auf­forderung zur Verletzung des Dienstgeheimnisses und Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole zahlen.

Das Gericht sah einen Aufruf an alle WAA-Gegnerlnnen, dem Magazin geheime Einsatzpläne zur Verfügung zu stellen, als Straftatbestand gemäß §111. Auch die Verfremdung des bayerischen Wappens auf derTitelseite von radiAktiv stelle eine Verunglimpfung des Freistaates dar. Die bayerischen Löwen, ausgerüstet mit Pistole, Knüppel und Polizeihelm und umgeben von bissigen Hunden, verunglimpfe Bayern als Polizeistaat. (taz, 3.3.87)

17.2: In Hamburg werden die Räume der Lokalredaktion der taz und die Woh­nung eines freien Mitarbeiters vom BKA durchsucht. Unter dem Vorwurf des Verdachts nach § 129 a wird nacheiner Dokumentation der Roten Zora, eine Er­klärung zu einem Anschlag auf das humangenetische Institut der Uni Münster, bei dem auch Materialien gestohlen wurden, gefahndet.  (taz, 18.2.87)

Frühjahr: Mit Hinweis auf den Paragraphen 130a werden Bestellungen des Buchhandels an den Schweizer Verlag Dissberger beantwortet. Bis zum 31.12.86 konnte dort das Buch Der totale Widerstand - Kleinkriegsanleitung für jedermann (ein Handbuch für die Schweizer Reservisten) bestellt werden. Der Verlag weist darauf hin, daß das Buch nur noch gegen Vorlage von Dienstbe­scheinigungen an Beamte der Polizei, des BGS sowie an Offiziere der Bundes­wehr verkauft werden dürfe. Zudem sei das Buch aus dem 'Verzeichnis liefer­barer Bücher' (VLB) gestrichen worden. (Kriminalisierungs-Rundbrief 7,10.3.87)

29.3.: In Mannheim und Heidelberg durchsuchen Kriminalbeamte zwei Buchhandlungen und drei Privatwohnungen. Anlaß ist der Zeitschriftenkauf eines Spitzels, in Die Anarchie Nr. 14 soll fürdieRAFgeworben worden sein. Die Verfahren werden später eingestellt. (taz, 30.3.87)

April: Bei den presserechtlich Verantwortlichen der Nr. 101 und 102 der Erlanger Stadtzeitung was lefft werden die Wohnungen durchsucht. An den Verkaufsstellen beschlagnahmt die politische Polizei 320 Exemplare. Anlaß ist ein Leserbrief, der den Einsatz der Staatsgewalt bei einem Punkkonzert schildert. „Die Bewußtseins- und Handlungsstruktur der uniformierten Totschläger ist von denen der SA nicht mehr zu unterscheiden" soll eine Verunglimpfung des
Staates bedeuten. (was lefft 1036/71987)

16.4.: Im Rahmen zweier Hausdurchsuchungen werden in Nürnberg 40 Exemplare der Jugendzeitung fetzngaier beschlagnahmt. Beanstandet werden in dem von Nürnberger Schülerinnen herausgegebenen und von der Stadt Nürn­berg mit Mitteln aus dem 'Alternativtopf' geförderten Jugendmagazin ein Bei­trag zum Volkszählungsboykott und ein Interview mit einer autonomen Gruppe unter der Überschrift '6 Jahre autonomer Kampf in Nürnberg - Wir wollen alles'.

Die Ermittlungsverfahren nach § 111 gegen die beiden 17- und 19jährigen Redakteurinnen werden am 11.11.87 eingestellt; für die durch die Strafverfolgungsmaßnahmen entstandenen Schäden wird ihnen eine Entschädigung zugesprochen, (fertzngaier Unterlagen)

April: Wegen des Artikels 'Wenn der Strommast fällt... - Überlegungen zu Sabotage als direkte gewaltfreie Aktion' wird ein Verfahren nach § 111 StGB gegen die Zeitschrift Graswurzelrevolution eingeleitet, drei Monate später werden die Ermittlungen eingestellt. (Graswurzelrevolution. Mitteilung)

2.5.: Der Redakteur der Zeitschrift Gegen die Strömung wird beim Verteilen eines Flugblattes festgenommen, anschließend findet eine Hausdurchsuchung statt. Das Flugblatt gegen die bevorstehende Volkszählung stellte mit einer Grafik (Zungenkuß von Reichsadler und Bundesadler) die ungebrochene Tradition zwischen Volkszählung von 1939 und 1987 dar. Vom Amtsgericht Frankfurt wird der Redakteur dafür, nach §90a StGB, zu 300 DM Geldstrafe verur-
teilt. (Gegen die Strömung 44, Juli/88)

Mai-Juli: Im Rahmen der Vorbereitungsphase zur Volkszählung bzw. deren Boykott, werden bundesweit Büros von VoBo-lnitiativen, Zeitungsredaktionen und einige Buchläden durchsucht. Dabei werden neben Flugblättern auch mehrere Exemplare des Buches Vorsicht Volkszählung aus dem Kölner Volks­blatt Verlag beschlagnahmt.

Gegen einige Projekte, die Tips zur Unkenntlichmachung der Fragebögen veröffentlicht bzw. ausgelegt haben, werden Ermittlungsverfahren nach § 111 eingeleitet. (taz, 16.5.87; taz, 9.6.87)

10.6.: Die Staatsschutzabteilung Fd7 durchsucht den Hamburger Frauen-buchladen und die Wohnung einer Frau, die mit dem Buchladen in Verbindung steht. Anlaß der Duchsuchungen ist, daß in der März-Ausgabe der Zeitschrift Sabot — Hamburger Info-Sammlung A/r. 74 'in Text- und Bildbeiträgen' für die 'terroristische Vereinigung RAF' angeblich geworben worden sein soll. Sabot Nr. 14 enthielt auf S. 5 bis 9 Redebeiträge der Hafenstraße und des antiimperia­listischen Plenums 'Zur Mobilisierungsveranstaltung zu Tag X (Aktionstag zur Durchsetzung der Hafenstraße) in der Fabrik. Hintergrund der Durchsuchung beim Frauenbuchladen ist, daß dort am 24.6. eine Veranstaltung zu Frauen im Knast stattfindet, daß eine Frau sich mit politischen Gefangenen schreibt und daß einige Tage vorher zum Tode von Ulrike Meinhof Bücher im Fenster ausge­stellt wurden.

Am gleichen Tag wird einige Stunden später die Wohnung von Fritz Storim aufgesucht. Die Durchsuchung, mit einem Beschluß vom 13.5.87, soll zum Auf­finden von Unterlagen dienen, die Hinweise auf den Herstellungsort und die 'Verantwortlichen' der Druckschrift Sabot enthalten. Gegen eine Verantwort­liche des Frauenbuchladens und gegen Fritz Storim wird ein Ermittlungsver­fahren wegen Verdachts nach § 129 a und anderen Straftaten eingeleitet.

Am 28.11.1988 beginnt in Hamburg vordem Hanseatischen Oberlandesge­richt das Strafverfahren gegen Dr. Fritz Storim wegen Unterstützung einer ter­roristischen Vereinigung §129a Abs. 3 StGB durch Presseveröffentlichung; am 19.1.89 wird Fritz Storim zu 12 Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt. (Klassenjustiz, Materialien...; § 129a StGB...; taz-Hamburg, 23.6.89)

August/September: Erstmals werden mehrere hundert Exemplare der niederländischen Zeitung de Knipselkrant auf dem Postweg beschlagnahmt. Die Bundesanwaltschaft erhebt gegen den presserechtlich verantwortlichen Nie­derländerein § 129 a-Verfahren; ebenfalls wird gegen einen Mann aus Kiel, der auf dem Postweg 5 Exemplare erhalten habensoll, nach § 129 a ermittelt. (freiraum Nr. 19, Herbst 1987)

20.8.: Beamte des BKA, zwei Sondereinsatzkommandos und Staatsanwälte der Bundesanwaltschaft durchsuchen zwei besetzte Häuser in Köln. Laut Er­mittlungsrichter am BGH besteht der Verdacht, Bewohnerinnen der Häuser hätten für 'terroristische Vereinigungen' geworben oder sie unterstützt, in dem sie die Nr. 130a Provinzausgabe der radikal hergestellt oder verbreitet haben sollen. Beschlagnahmt werden in den besetzten Häusern zahlreiche Unterlagen, Privatpapiere und Flugblätter.

Die radikal Nr. 130a Provinzausgabe wurde ausdrücklich nicht von der radikal produziert, das 20seitige Heft verstand sich als Beitrag zur Diskussion über den Umgang mit staatlicher Repression. (taz, 21.8.87)

29.9.: In einer gut koordinierten Aktion von Polizei und Staatsanwaltschaften werden die Kieler Verlagsauslieferung (KVA) (Vertreiber), der Neue Malik Verlag (Verlag), die Utesch Satztechnik Hamburg (Satz) sowie die Druckerei Plambeck & Co. in Neuss durchsucht. Beschlagnahmt werden dabei 3.000 Exemplare des Buches das info-dokumente: briefe von gefangenen aus der raf— aus der diskussion 1973-1977, desweiteren Schriftverkehr, Disketten, Rechnungskopien und Druckplatten. Mit den Vertriebsunterlagen werden in den folgenden Tagen bundesweit ca. 400 Buchhandlungen durchsucht und alle gefundenen Exemplare des info beschlagnahmt. Begründet werden die Durchsuchungsbefehle nach §129a (3) StGB.

Das OLG Schleswig-Holstein hebt die Beschlagnahme am 30.10.87 wieder auf. „Mit der umfangreichsten Zensurmaßnahme der Nachkriegszeit hat Generalbundesanwalt Rebmann unbeabsichtigt für die größtmögliche Publizität dieses Buches gesorgt" (Neuer-Malik Verlagsinformationen; AK287, 19.10.87; AK 289, 14.12.87)

4.11.: Beamte des BKA und der Berliner Polizei durchsuchen die Räume des Aurora Buchvertriebs und anschließend die Schriftsetzerei Gegensatz. Der Verdacht, endlich auf die unbekannten Verfasser, Hersteller und Vertreiber des Buches Der Weg zum Erfolg mit Texten der Revolutionären Zellen zu stoßen, genügt ihnen, den Geschäftsführer von Aurora vorläufig festzunehmen und Geschäftsunterlagen zu beschlagnahmen. Bei Gegensatz werden Textdisketten mit allen bisherigen Aufträgen und ein Bürocomputer mitgenommen. Erst nach einigen Tagen bzw. Wochen werden die beschlagnahmten Unterlagen wieder zurückgegeben, die beiden Betriebe können in der Zwischenzeit nur beschränkt ihrem normalen Geschäft nachgehen. Die eingeleiteten Ermitt lungsverfahren nach § 129 a StGB werden einige Monate später wieder einge stellt. (Kriminalisierungs-Rundbrief 16/17 Februar 1988)

18.12.: Im Rahmen einer bundesweiten Razzia gegen Kritikerinnen derGen-und Biotechnologie werden mehrere Projekte durchsucht und mehrere Perso­nen festgenommen. In Bochum durchsucht der Staatsschutz in Abwesenheit der Mieter das faz-Büro und packt alles ein, was angeblich mit Revolutionären Zellen oder der Roten Zora zu tun hat. Die nicht am Arbeitsplatz angetroffene taz-Mitarbeiterin ist noch heute auf den Fahndungslisten.

Bei der Durchsuchungsaktion im EssenerGen-Archiv werden wissenschaftliche Artikel, Broschüren zum Thema Gentechnologie und Adressenlisten be­schlagnahmt. Gegen alle Mitarbeiterinnen werden Verfahren nach § 129 a eingeleitet. In Hamburg wird eine Mitarbeiterin der Zeitschrift E-coili-bri - Materialien gegen Bevölkerungspolitik und Gentechnologie verhaftet und erst 8 Monate später freigelassen. Das Verfahren wird eingestellt. In Köln wird die Journalistin Ingrid Strobl verhaftet, sie wird am 9.6.89 zu fünf Jahren ohne Be­währung wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung verurteilt. Ein Argument der Staatsanwaltschaft war die Tatsache, daß sie über Jahre hinweg über Themen berichtete, zu denen von militante Gruppen Anschläge verübt wurden. (Kriminalisierungs-Rundbrief 16/17, Februar 1988)

18.12.: Zeitgleich mit den Fahndungsaktionen gegen Frauen aus der Bewegung gegen Gen- und Reproduktionstechnologie durchsucht der Staatsschutz den Hamburger Buchladen Die Druckerei. Die Druckerei ist als Postadresse der Zeitschrift Schanzenleben angegeben, die in der Oktoberausgabe ein Schreiben der RZ abgedruckt hatte. Gegen Mitarbeiterinnen des Buchladens werden Ermittlungen nach § 129 a eingeleitet. (radikal 135, 1988)

Quelle: Schwarze Texte, Politische Zensur in der BRD 1968 bis heute, Hsrg.: ID-Archim im IISG, Amsterdam 1989, S.85f