1987
-
Am 1.1. treten die
sogenannten 'Anti-Terror-Gesetze' in Kraft. Der §
129a wird darin um einige Straftatbestände
erweitert und das Strafmaß erhöht. Der § 130a StGB
wird wieder eingeführt.
-
Die im November
1986 verbotene Bundeskonferenz der
Anti-Atom-Gruppen findet Mitte Januar (trotz
erneutem Verbot) in Nürnberg statt.
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Am
13.3. stürmt in
München ein
SEK-Kommando eine
Informationsveranstaltung
zur Lage der
palästinensischen
Revolution und zur
Situation im
Lagerkrieg; im
Laufe des Jahres
kommt es in Bayern
zu weiteren
Veranstaltungsverboten.
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Nicht nur als
Antwort auf die offiziellen Berliner
750-Jahr-Feiern kommt es am 1. Mai in Kreuzberg
zu einem Aufstand, an dem sich tausende von
Menschen beteiligen.
-
Gegen die im Mai
anlaufende Volkszählung hat sich ein breites
Spektrum an Widerstand zusammengefunden.
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Die Rote Zora
verübt im August mehrere Anschläge gegen Filialen
der Bekleidungsfirma Adler; die militante
Frauengruppe sieht darin eine praktische
Solidaritätsaktion zum Kampf der südkoreanischen
Frauen für bessere Arbeitsbedingungen.
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Am 2.11. (dem
sechsten Jahrestag der Hüttendorf-Räumung) werden
an der Startbahn-West 2 Polizisten erschossen; in
den Wochen danach kommt es zu massiven
Repressionsmaßnahmen gegen die linksradikale
Szene im Rhein-Main-Gebiet.
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Die für Mitte
November geplante Räumung der Hamburger
Hafenstraße findet, trotz Großeinsatz der
Polizei und Medienhetze, nicht statt; die
Entschlossenheit der Bewohnerinnen und
Unterstützerinnen sowie eine vertragliche Lösung
verhindern das.
Januar: Drei
Münchener Buchhandlungen, basis, Adalbert 14
und Tramplpfad erhalten einen Strafbefehl
nach dem Bayerischen Pressegesetz über 900 DM wegen
'fahrlässiger Veröffentlichung'. Vorgeworfen wird
ihnen die Zeitschrift Freiraum verkauft zu
haben, gegen die u.a. nach § 129a ermittelt wird.
Das im April
stattfindende Verfahren gegen die Buchhandlung
Tramplpfad wird wegen eines Formfehlers
eingestellt, Adalbert 14 wird
freigesprochen. Die basis-Buchhandlung wird
zu einer Geldstrafe verurteilt.(Pressemitteilung
basis-Buchhandlung, Januar '87;
Brief
basis-Buchhandlung, 28.5.88)
Mai: Die
Münchener Buchhandlungen basis, Adalbert 14
und Tramplpfad werden aufgrund der
Nummer 14 des Freiraum erneut
durchsucht. Gegen die Mitarbeiterinnen wird ein
Ermittlungsverfahren nach §129a eingeleitet, dieser
Vorwurf wird aber später fallengelassen.
Die ehemalige
Mitarbeiterin des Buchlades Tramplpfad wird
im April 1988 zu 3.750 DM Geldstrafe nach § 11 Abs.
3 des Bayerischen Pressegesetzes plus
Verfahrenskosten verurteilt.
Am 14. Dezember 1988
hebt der Bundesgerichtshof das Urteil auf. In der
Begründung wird darauf verwiesen, daß 'fahrlässige
Veröffentlichungen' auf jene Personen beschränkt
wird, „die an der ersten Verbreitung vom Ort der
Herstellung aus mitwirken".
(2.
Pressemitteilung zum Gerichtsverfahren, 21.4.87;
Börsenblatt, 21.1.89)
2.1.: Die taz
veröffentlicht
einen Bekennerbrief der 'Revolutionäre für ein
feuriges Fest', in dem Fehler bei
Kaufhausbrandstiftungen eingestanden und
detailliert beschrieben werden. Dafür wird
später der presserechtlich Verantwortliche der
taz gem. § 130a zu 3.600 DM Geldstrafe
verurteilt. (Verzeichnis der
alternativMedien, Tolmein, S. 47)
13.1.: Der Buchladen
Distel'm Detmold und Privatwohnungen von
Buchladen-Mitarbeiterinnen werden zum wiederholten
Male durchsucht. Neben
Zeitschriften-Beschlagnahmungen werden Skizzen und
Fotos der Wohnungen angefertigt sowie
Schriftproben einer Schreibmaschine mitgenommen.(Buchladen Distel,
Info zur Repression)
21.1.: Das bayerische
LKA durchsucht die Wohnung einer Person und seinen
Arbeitsplatz.
Gegen die Person läuft
ein
Ermittlungsverfahren
nach § 129a we
gen des Gedichtbandes Der Morgenröte entgegen...
mit Gedichten gegen den imperialistischen Krieg; mehrere Exemplare des
Gedichtsbandes werden beschlagnahmt. In dem
Beschluß heißt es:
„... unter anderem
wird darin der revolutionäre Krieg verherrlicht und der Sieg der
Vereinigung vorausgesagt: Ferner
wird die Vernichtung dieses Systems gefordert und
zum bewaffneten Kampf aufgerufen. An mehreren Stellen des Buches findet
sich die Bezeichnung RAF
oder deren Symbol, ein
fünfeckiger Stern mit
quer gezeichneter
Maschinenpi
stole." (Schwarz Druck 41, 3/87)
8.2: Im Zug zwischen
Hengelo (Niederlande) und Bad Bentheim (BRD) wird
eine Frau mehrere Stunden von bundesdeutschen
Grenzern festgehalten. Mit dem Hinweis, daß sie nach § 130 a verdächtig sei
und sie unerlaubte Zeitungen
dabei hätte, werden bei ihr folgende Zeitungen
beschlagnahmt: (von jeder nur
ein Exemplar) Slagerzicht-Info, Armenia,
Breakthrough, Alkaramah, de Knip-
selkrant, Asala texte, Radikal-Info 1. (Schwarz
Druck 42,4/87)
10.2.: Ein Mitarbeiter der Münchener Stadtzeitung
Spion wird wegen 'Aufforderung zu
Straftaten' (§ 111) zu 400 DM Geldstrafe
verurteilt. Grund ist ein Artikel zu Wackersdorf
unter dem Titel 'Geh bloß nicht hin'. (taz,
12.2.87)
1.3.: Unter Ausschluß
der Öffentlichkeit wird nach 5 Verhandlungstagen
das Urteil gegen drei Redakteure des
Anti-WAA-Magazins radiAktiv verkündet. Sie
müssen Geldstrafen zwischen 3.600 DM und 900 DM
wegen öffentlicher Aufforderung zur Verletzung des
Dienstgeheimnisses und Verunglimpfung des Staates
und seiner Symbole zahlen.
Das Gericht sah einen
Aufruf an alle
WAA-Gegnerlnnen, dem
Magazin geheime Einsatzpläne zur Verfügung zu stellen, als
Straftatbestand gemäß §111. Auch die Verfremdung des bayerischen Wappens auf
derTitelseite von radiAktiv stelle eine Verunglimpfung des
Freistaates
dar. Die bayerischen Löwen, ausgerüstet mit Pistole, Knüppel und Polizeihelm
und umgeben von bissigen Hunden, verunglimpfe Bayern als Polizeistaat.
(taz,
3.3.87)
17.2:
In Hamburg werden
die Räume der Lokalredaktion der taz und
die Wohnung eines
freien Mitarbeiters
vom BKA durchsucht.
Unter dem Vorwurf des
Verdachts nach § 129 a
wird nacheiner
Dokumentation der
Roten Zora, eine
Erklärung zu einem
Anschlag auf das
humangenetische
Institut der Uni
Münster, bei dem auch
Materialien gestohlen
wurden, gefahndet.
(taz, 18.2.87)
Frühjahr: Mit
Hinweis auf den Paragraphen 130a werden
Bestellungen des Buchhandels an den Schweizer
Verlag Dissberger beantwortet. Bis zum 31.12.86
konnte dort das Buch Der totale Widerstand
-
Kleinkriegsanleitung für jedermann (ein
Handbuch für die Schweizer Reservisten) bestellt
werden. Der Verlag weist darauf hin, daß das Buch
nur noch gegen Vorlage von Dienstbescheinigungen
an Beamte der Polizei, des BGS sowie an Offiziere
der Bundeswehr verkauft werden dürfe. Zudem sei
das Buch aus dem 'Verzeichnis lieferbarer Bücher'
(VLB) gestrichen worden. (Kriminalisierungs-Rundbrief 7,10.3.87)
29.3.: In
Mannheim und
Heidelberg durchsuchen
Kriminalbeamte zwei
Buchhandlungen und drei Privatwohnungen. Anlaß ist
der Zeitschriftenkauf eines
Spitzels, in Die Anarchie Nr. 14
soll fürdieRAFgeworben
worden sein. Die Verfahren werden später eingestellt. (taz,
30.3.87)
April: Bei den
presserechtlich Verantwortlichen der Nr. 101 und
102 der Erlanger Stadtzeitung was lefft
werden die Wohnungen
durchsucht. An den Verkaufsstellen beschlagnahmt die politische Polizei
320 Exemplare. Anlaß ist ein Leserbrief, der den Einsatz der Staatsgewalt bei
einem Punkkonzert schildert. „Die Bewußtseins- und Handlungsstruktur der
uniformierten Totschläger ist
von denen der SA nicht mehr zu unterscheiden" soll
eine Verunglimpfung des
Staates bedeuten. (was lefft 1036/71987)
16.4.: Im Rahmen zweier
Hausdurchsuchungen werden in Nürnberg 40
Exemplare der Jugendzeitung fetzngaier
beschlagnahmt. Beanstandet werden in dem von
Nürnberger Schülerinnen herausgegebenen und von
der Stadt Nürnberg mit Mitteln aus dem
'Alternativtopf' geförderten Jugendmagazin ein
Beitrag zum Volkszählungsboykott und ein
Interview mit einer autonomen Gruppe unter der
Überschrift '6 Jahre autonomer Kampf in Nürnberg
- Wir wollen alles'.
Die
Ermittlungsverfahren nach § 111 gegen die beiden
17- und 19jährigen
Redakteurinnen werden
am 11.11.87
eingestellt; für die
durch die
Strafverfolgungsmaßnahmen
entstandenen Schäden
wird ihnen eine
Entschädigung zugesprochen, (fertzngaier Unterlagen)
April:
Wegen des Artikels
'Wenn der Strommast
fällt... -
Überlegungen zu
Sabotage als direkte
gewaltfreie Aktion'
wird ein Verfahren
nach § 111 StGB gegen die Zeitschrift Graswurzelrevolution
eingeleitet, drei
Monate später werden die Ermittlungen eingestellt.
(Graswurzelrevolution. Mitteilung)
2.5.: Der Redakteur
der Zeitschrift Gegen die Strömung
wird
beim Verteilen eines Flugblattes festgenommen, anschließend findet
eine Hausdurchsuchung statt. Das Flugblatt gegen die bevorstehende
Volkszählung stellte mit einer
Grafik (Zungenkuß von Reichsadler und Bundesadler)
die ungebrochene Tradition zwischen Volkszählung
von 1939 und 1987 dar.
Vom Amtsgericht Frankfurt wird der Redakteur dafür, nach §90a StGB, zu
300 DM Geldstrafe verur-
teilt. (Gegen die Strömung 44, Juli/88)
Mai-Juli: Im
Rahmen der Vorbereitungsphase zur Volkszählung bzw.
deren Boykott, werden bundesweit Büros von
VoBo-lnitiativen, Zeitungsredaktionen und einige
Buchläden durchsucht. Dabei werden neben
Flugblättern auch mehrere Exemplare des Buches
Vorsicht Volkszählung aus dem Kölner
Volksblatt Verlag beschlagnahmt.
Gegen einige
Projekte, die Tips zur Unkenntlichmachung der
Fragebögen veröffentlicht bzw. ausgelegt haben, werden
Ermittlungsverfahren nach § 111
eingeleitet. (taz, 16.5.87; taz, 9.6.87)
10.6.: Die
Staatsschutzabteilung Fd7 durchsucht den
Hamburger Frauen-buchladen und die Wohnung
einer Frau, die mit dem Buchladen in Verbindung
steht. Anlaß der Duchsuchungen ist, daß in der
März-Ausgabe der Zeitschrift Sabot — Hamburger
Info-Sammlung A/r. 74 'in Text- und
Bildbeiträgen' für die
'terroristische
Vereinigung RAF'
angeblich geworben
worden sein soll.
Sabot Nr. 14
enthielt auf S. 5 bis
9 Redebeiträge der
Hafenstraße und des
antiimperialistischen
Plenums 'Zur
Mobilisierungsveranstaltung
zu Tag X (Aktionstag
zur Durchsetzung der
Hafenstraße) in der
Fabrik. Hintergrund
der Durchsuchung beim
Frauenbuchladen ist,
daß dort am 24.6. eine
Veranstaltung zu
Frauen im Knast
stattfindet, daß eine
Frau sich mit
politischen Gefangenen
schreibt und daß
einige Tage vorher zum
Tode von Ulrike
Meinhof Bücher im
Fenster ausgestellt
wurden.
Am gleichen Tag wird
einige Stunden später
die Wohnung von
Fritz Storim
aufgesucht. Die
Durchsuchung, mit
einem Beschluß vom
13.5.87, soll zum
Auffinden von
Unterlagen dienen, die
Hinweise auf den
Herstellungsort und
die 'Verantwortlichen'
der Druckschrift Sabot
enthalten. Gegen eine
Verantwortliche des
Frauenbuchladens und
gegen Fritz Storim
wird ein
Ermittlungsverfahren
wegen Verdachts nach §
129 a und anderen
Straftaten
eingeleitet.
Am 28.11.1988 beginnt
in Hamburg vordem
Hanseatischen
Oberlandesgericht das
Strafverfahren gegen
Dr. Fritz Storim
wegen
Unterstützung einer
terroristischen
Vereinigung §129a Abs.
3 StGB durch
Presseveröffentlichung;
am 19.1.89 wird
Fritz Storim zu 12
Monaten
Freiheitsstrafe ohne
Bewährung verurteilt.
(Klassenjustiz,
Materialien...; § 129a
StGB...; taz-Hamburg,
23.6.89)
August/September:
Erstmals werden
mehrere hundert
Exemplare der
niederländischen
Zeitung de
Knipselkrant auf
dem Postweg
beschlagnahmt. Die
Bundesanwaltschaft
erhebt gegen den
presserechtlich
verantwortlichen
Niederländerein § 129
a-Verfahren; ebenfalls
wird gegen einen Mann
aus Kiel, der auf dem
Postweg 5 Exemplare
erhalten habensoll,
nach § 129 a
ermittelt.
(freiraum Nr.
19, Herbst 1987)
20.8.:
Beamte des BKA, zwei
Sondereinsatzkommandos
und Staatsanwälte der
Bundesanwaltschaft
durchsuchen zwei
besetzte Häuser in
Köln. Laut
Ermittlungsrichter am
BGH besteht der
Verdacht,
Bewohnerinnen der
Häuser hätten für
'terroristische
Vereinigungen'
geworben oder sie
unterstützt, in dem
sie die
Nr. 130a
Provinzausgabe
der
radikal
hergestellt oder
verbreitet haben
sollen. Beschlagnahmt
werden in den
besetzten Häusern
zahlreiche Unterlagen,
Privatpapiere und
Flugblätter.
Die radikal Nr.
130a Provinzausgabe
wurde ausdrücklich
nicht von der
radikal
produziert, das
20seitige Heft
verstand sich als
Beitrag zur Diskussion
über
den Umgang mit
staatlicher
Repression. (taz,
21.8.87)
29.9.:
In einer gut
koordinierten Aktion
von Polizei und
Staatsanwaltschaften
werden die
Kieler
Verlagsauslieferung
(KVA)
(Vertreiber), der
Neue Malik Verlag
(Verlag), die
Utesch Satztechnik
Hamburg (Satz) sowie
die
Druckerei Plambeck &
Co.
in Neuss durchsucht.
Beschlagnahmt werden
dabei 3.000 Exemplare
des Buches
das info-dokumente:
briefe von gefangenen
aus der raf— aus der
diskussion 1973-1977,
desweiteren
Schriftverkehr,
Disketten,
Rechnungskopien und
Druckplatten. Mit den
Vertriebsunterlagen
werden in den
folgenden Tagen
bundesweit ca. 400
Buchhandlungen
durchsucht und alle
gefundenen Exemplare
des
info
beschlagnahmt.
Begründet werden die
Durchsuchungsbefehle
nach §129a (3) StGB.
Das OLG
Schleswig-Holstein
hebt die Beschlagnahme
am 30.10.87 wieder
auf. „Mit der
umfangreichsten
Zensurmaßnahme der
Nachkriegszeit hat
Generalbundesanwalt
Rebmann unbeabsichtigt
für
die
größtmögliche
Publizität dieses
Buches gesorgt"
(Neuer-Malik
Verlagsinformationen;
AK287, 19.10.87; AK
289, 14.12.87)
4.11.: Beamte
des BKA und der
Berliner Polizei
durchsuchen die Räume
des
Aurora
Buchvertriebs und
anschließend die
Schriftsetzerei
Gegensatz. Der
Verdacht,
endlich auf die
unbekannten Verfasser,
Hersteller und
Vertreiber
des Buches
Der Weg zum Erfolg
mit Texten der
Revolutionären Zellen
zu stoßen, genügt
ihnen, den
Geschäftsführer von
Aurora vorläufig
festzunehmen
und
Geschäftsunterlagen zu
beschlagnahmen. Bei
Gegensatz werden
Textdisketten mit
allen bisherigen
Aufträgen und ein
Bürocomputer
mitgenommen.
Erst nach
einigen Tagen bzw.
Wochen werden die
beschlagnahmten
Unterlagen wieder
zurückgegeben, die
beiden Betriebe können
in der Zwischenzeit
nur beschränkt
ihrem normalen
Geschäft nachgehen.
Die eingeleiteten
Ermitt
lungsverfahren
nach § 129 a StGB
werden einige Monate
später wieder einge
stellt.
(Kriminalisierungs-Rundbrief
16/17 Februar 1988)
18.12.: Im
Rahmen einer
bundesweiten Razzia
gegen Kritikerinnen
derGen-und
Biotechnologie werden
mehrere Projekte
durchsucht und mehrere
Personen
festgenommen. In
Bochum durchsucht der
Staatsschutz in
Abwesenheit der Mieter
das faz-Büro und packt
alles ein, was
angeblich mit
Revolutionären Zellen
oder der Roten Zora zu
tun hat. Die nicht am
Arbeitsplatz
angetroffene
taz-Mitarbeiterin ist
noch heute auf den
Fahndungslisten.
Bei der
Durchsuchungsaktion im
EssenerGen-Archiv
werden
wissenschaftliche
Artikel,
Broschüren zum
Thema Gentechnologie
und Adressenlisten
beschlagnahmt. Gegen
alle
Mitarbeiterinnen
werden Verfahren nach
§ 129 a eingeleitet.
In Hamburg wird eine
Mitarbeiterin der
Zeitschrift E-coili-bri
- Materialien gegen
Bevölkerungspolitik
und Gentechnologie
verhaftet und erst 8
Monate später
freigelassen. Das
Verfahren wird
eingestellt. In Köln
wird die Journalistin
Ingrid Strobl
verhaftet, sie wird am
9.6.89 zu fünf Jahren
ohne Bewährung wegen
Unterstützung einer
terroristischen
Vereinigung
verurteilt. Ein
Argument der
Staatsanwaltschaft war
die Tatsache, daß sie
über Jahre hinweg
über Themen
berichtete, zu denen
von militante Gruppen
Anschläge verübt
wurden.
(Kriminalisierungs-Rundbrief
16/17, Februar 1988)
18.12.:
Zeitgleich mit den
Fahndungsaktionen
gegen Frauen aus der
Bewegung gegen Gen-
und
Reproduktionstechnologie
durchsucht der
Staatsschutz
den Hamburger
Buchladen Die
Druckerei. Die
Druckerei ist als
Postadresse
der Zeitschrift
Schanzenleben
angegeben, die in der
Oktoberausgabe ein
Schreiben der
RZ abgedruckt hatte.
Gegen Mitarbeiterinnen
des Buchladens
werden
Ermittlungen nach §
129 a eingeleitet.
(radikal 135, 1988)
Quelle: Schwarze Texte, Politische Zensur in
der BRD 1968 bis heute, Hsrg.: ID-Archim im IISG,
Amsterdam 1989, S.85f
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