Die
Freie Arbeiterinnen- und Arbeiterunion (FAU)
begrüßt die aktuelle Überprüfung des umstrittenen
Tarifeinheitsgesetzes (TEG) durch den ersten Senat
des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe. Die
Verfassungsbeschwerde hatten der Marburger Bund,
die Pilotenvereinigung Cockpit und der Deutsche
Journalistenverband gegen das Gesetz eingelegt.
Das TEG ist seit seiner Planung durch das
Bundesarbeitsministerium unter Führung von Andrea
Nahles (SPD) und seiner Verabschiedung 2015 höchst
umstritten. Es sieht vor, dass nur der Tarifvertrag
der größten Gewerkschaft im Betrieb in Kraft tritt.
Kleineren Gewerkschaften wird dadurch die
Möglichkeit des Arbeitskampfmittels Streik
genommen.
Nicht nur die
Beschwerdeführerinnen gehen von einer
Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz aus, da das
Bundesarbeitsgericht (BAG) 2010 in einem Urteil den
bis dahin geltenden Grundsatz „Ein Betrieb - ein
Tarifvertrag“ aufgehoben und die Möglichkeit der
Tarifpluralität ausdrücklich eingeräumt hatte. Der
Grundsatz der Tarifpluralität ist in Artikel 9
Absatz 3 des Grundgesetz verankert.
Auch der Arbeitsrechtler Prof. Wolfgang Däubler
stellte in seinem für die Partei Die Linke
erstellten Gutachten fest: »Der faktische Entzug
des Rechts, Tarifverträge abzuschließen und dafür
einen Arbeitskampf zu führen, stellt einen denkbar
weitreichenden Eingriff dar, der nur noch durch ein
Gewerkschaftsverbot übertroffen werden könnte.«
Der Einschätzung, dass das TEG einem faktischen
Streikverbot für Sparten- und Kleinstgewerkschaften
gleich kommt, schließt sich die FAU an. Das TEG
kann als direkte Reaktion auf die erfolgreichen
Arbeitskämpfe der Spartengewerkschaften u. a. im
Bahnsektor 2014 gewertet werden. Die Initiative zum
TEG wurde durch den Bundesverband der Arbeitgeber
(BDA) und die großen DGB-Gewerkschaften ins Rollen
gebracht.
„Dass gerade die Gewerkschaften mit dem BDA
gemeinsame Sache machten, kann nur als Ausdruck
ihrer Angst gewertet werden, einen weiteren
Mitgliederverlust hinnehmen zu müssen und ihren
Monopolstatus zu verlieren“, äußerte Pablo
Rastenes, Sprecher der Arbeitsgruppe Streikrecht
der FAU.
Bereits seit den ersten Diskussionen verfolgt die
FAU die Entwicklung, das Streikrecht
einzuschränken, mit Sorge und mobilisierte zuerst
gegen den gemeinsamen Vorstoß von DGB und BDA und
später gegen das Gesetzgebungsverfahren des
Arbeitsministeriums unter Andrea Nahles.
In der Bundesweiten Demonstration des
Aktionsbündnisses „Hände weg vom Streikrecht – Für
volle gewerkschaftliche Aktionsfreiheit“ am 18.
April 2015 in Frankfurt erreichte die Kampagne
ihren vorläufigen Höhepunkt. Es war die Hochphase
des GDL-Streiks und des KiTa-Streiks von Ver.di,
und kurz bevor das TEG im Sommer vom Bundestag
verabschiedet wurde.
Die FAU appelliert an alle Arbeitenden und
Gewerkschaften, denen nicht nur das Wohl der
eigenen Mitglieder, sondern aller Lohnabhängigen am
Herzen liegt, sich unabhängig vom Ausgang des
Verfahrens solidarisch zu zeigen und aktiv gegen
jede kommende Einschränkung der Koalitions- und
Gewerkschaftsfreiheit vorzugehen.
Unabhängig davon, wie das Bundesverfassungsgericht
in den kommenden Monaten entscheiden wird, gilt
nach wie vor eine Empfehlung von Arbeitsrechtler
Dr. Rolf Geffken bei der kämpferischen
Demonstration in Frankfurt: „Die beste Verteidigung
gegen die Einschränkung des Streikrechts wird der
Streik selbst sein!“
25. Januar 2017
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