Liste der Lager, Kommandos und Gefängnisse
Konzentrationslager-Dokument F 321 für den Internationalen Militärgerichtshof Nürnberg 1949
 
Hrsg. von Eugène Aroneau / Franz. Büro des Informationsdienstes über Kriegsverbrechen

02/2020

trend
onlinezeitung

Das Konzentrationslager-Dokument F 321 wurde reprintet in: Renzo Vespignani, Über den Faschismus, Hrsg. Neue Gesellschaft für Bildende Kunst und das Kunstamt Kreuzberg, Berlin 1976. Anlässlich der 75jährigen Wiederkehr des Tages der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz durch die Rote Armee stellen wir die im Konzentrationslager-Dokument F 321  enthaltene Liste der Lager, Kommandos und Gefängnisse ins Netz. Sie dokumentiert nicht nur das ungeheuerliche Ausmaß des faschistischen Terrors sondern illustriert, welche immense Logistik und welche umfassenden Strukturen notwendig waren, um diese Mordmaschine in Gang zu setzen und über mehr als ein Jahrzehnt am Laufen zu halten. Der Liste stellen wir das Inhaltsverzeichnis und Herausgebervorwort des Dokuments F 321 voran.

Red. TREND im Januar/Februar 2020

Vorwort

Je größer eine Lüge ist, sagte Hitler, um so mehr Leute finden sich, die auf sie hereinfallen. Darin hat Hitler nicht gelogen, denn seine Lüge wurde geglaubt.

Heute nun hat diese Lüge ihre Früchte hervorgebracht. Zu den Millionen Soldaten, die in dem von Hitler verschuldeten Krieg gefallen sind, kommt noch die weit höhere Zahl an Opfern, die von dem Naziregime kaltblütig in den Lagern hingemordet wurden. Zehn Millionen ist die niedrigste offizielle Ziffer; zwanzig Millionen dürften der Wahrheit entschieden näherkommen.

Je größer das Verbrechen ist, um so weniger hält man es für glaubwürdig- Diese Nei­gung zum Selbstbetrug können wir bei allen feststellen, die der Hitlerschen Lehre Glau­ben geschenkt haben. Denn sie tun nun so, als bezweifelten sie die von den Nazis begange­nen Verbrechen, indem sie sie einfach zu ignorieren suchen. Damit machen sie sich aller­dings an den Verbrechen mitschuldig. Es ist so wie ein altes französisches Sprichwort sagt : „Man fällt nur nach der Richtung hin, nach der man zuvor neigt."

Wenn nun die ehrlich gesinnten Deutschen an einem neuen Deutschland bauen wollen, wie sollen sie es wissen, wie dieses Deutschland beschaffen sein soll, wenn sie über jenes keinen Bescheid wissen, das sie ersetzen zu wollen behaupten? Wie sollen die Deutschen von morgen ihre Pflicht besser erfüllen können, wenn die Deutschen von heute die Früchte des Deutschland von gestern, nämlich die Verbrechen des Dritten Reiches, ignorieren.

Natürlich ist es angebracht, daß die Justiz die Verbrecher bestraft. Aber es wäre noch besser, wenn es erst gar nicht zum Verbrechen käme, dies sowohl im Interesse der Gesell­schaft als in dem des eventuellen Schuldigen. Die Justiz kann Einhalt gebieten; der Mensch dagegen kann die Ursachen beheben. Und um sie zu beheben, muß er sie zunächst kennen.

Im vorliegenden Werk befassen wir uns keineswegs mit dem moralischen oder juristischen Charakter der an der Menschheit begangenen Verbrechen. Es ist ein ganz sachlicher Tatsachenbericht über die begangenen Schandtaten, der, wenn er seinen Zweck erfüllen soll, bei dem Leser die Ansicht vorausseht, daß es nicht recht ist, Menschen wegen ihrer religiösen oder politischen Anschauungen, wegen ihrer Zugehörigkeit zu einer Rasse oder Nation zu ver­folgen oder gar zu ermorden.

Diejenigen, die den Nazigeist innerlich noch nicht überwunden haben, lernen nichts beim Lesen dieses Werkes, denn es enthält nichts, was sie irgendwie überraschen oder verletzen könnte. Sie wären jederzeit bereit, wieder von vorn anzufangen, und die einzige Betrachtung. die sie dabei anstellen würden, ist die, welche man in den Zügen eines jeden der Nürnberger Angeklagten lesen kann: „Warum hat man sie denn nicht alle beseitigt! Ein französischer Humorist hat in diesem Zusammenhang folgenden Ausspruch geprägt: „Der Beweis dafür, daß es den Leuten im Jenseits ganz gut gefällt, ist dadurch erbracht, daß keiner von dort zurückkommt. Aus dem Nazi-Jenseits sind allerdings einige zurückgekehrt. Was die Nazis aber am peinlichsten berührt, sind nicht ihre Verbrechen, sondern die Tatsache, daß man um diese Bescheid weiß.

Wir aber wenden uns in brüderlicher Verbundenheit an alle ehrlich gesinnten Deutschen, an alle, die moralisch unter dem gelitten haben, was aus Deutschland geworden ist, an alle, die an einem Staatsgebilde, das der großen deutschen Tradition würdig ist, mitbauen wollen.

 *   *   * 

Eine Zeitlang — und auch jetzt noch — neigte man dazu, das Verbrechen an der Menschheit als ein Verbrechen am gemeinen Recht zu betrachten. Träfe dies nun zu, so hätte die Welt keinerlei Grund zur Aufregung, denn jeder Staat besitzt ja sein Strafgesetzbuch. Wäre dem so, so hätte Nazideutschland, das ja auch sein Strafgesetzbuch besaß, alle diese Verbrechen gar nicht begangen. Wäre dem so, so hätte eine derartig beschränkte Anzahl von Henkern niemals eine so große Anzahl Opfer hinrichten können. Wäre es tatsächlich so, dann hätte die deutsche öffentliche Gewalt ausgereicht, den Schandtaten ein Ende zu machen, und es hätte dazu nicht erst des Einmarsches der alliierten Truppen bedurft.

Das Verbrechen an der Menschheit ist mit dem Verbrechen am allgemeinen Recht nur ganz entfernt verwandt.

Solange die Gesellschaft dem allgemeinen Recht unterstellt ist, verbleibt dem Opfer stets die Möglichkeit, die Hilfe der öffentlichen Gewalt anzurufen. Im Falle des Verbrechens an der Menschheit steht der Betreffende ganz machtlos da. Der Polizist, der Landrat, der Gendarm, der Bürgermeister, wer es auch immer sei, keiner mischt sich ein. Die öffentliche Ge­walt vermag solchen, die unschuldigerweise mit dem Strafgesetzbuch in Konflikt geraten sind, keinen Schufz mehr zu gewähren.

Und nicht nur dies. Dadurch, daß die öffentliche Gewalt nicht dafür sorgt, daß das all­gemeine Recht respektiert wird, macht sie sich durch ihre Teilnahme an der Verhaftung der Opfer mitschuldig, an dem Verbrechen der Menschheit.

Und mehr als das. Die Eisenbahn befördert die Opfer, die Beamtenschaft führt verbrecherische Gesetze aus, die Presse entfacht in der Bevölkerung den Haß, die Fabrikanten stellen Gaskammern und Verbrennungsöfen her, die Ärzte überschreiten ihre Befugnisse, die pharmazeutischen Werke probieren ihre Medikamente an Häftlingen aus, die Finanzierung dieses ganzen verbrecherischen Unternehmens ist gesichert, die Behörden, alle Behörden schweigen ausnahmslos, sofern sie es nicht überwachen, daß sich alles reibungslos abspielt.

"Es ist ein organisiertes, durch den Staatsmechanismus unterstütztes Blutbad, das sich bei hellichtem Tage unter den Augen der entsetzten Menschheit abspielt." (Prof. Trainine.)

Wenn die erteilten Befehle ausgeführt wurden, so geschah dies nicht einfach wie man annimmt, weil sie eben nun einmal erteilt waren. Es soll sich nur einmal in einem demokratischen Staat eine hochgestellte Persönlichkeit derartige Befehle erlauben! Wenn die Befehle tatsächlich ausgeführt wurden, so deswegen, weil sie eben ausgeführt werden konnten. Von dem gesetzgebenden deutschen Apparat, der deutschen Beamtenschaft, dem Staatschef bis zu den gewöhnlichen Henkern über die Regierung, die Armee, die Partei, die SS, die Gestapo und überhaupt sämtliche Einrichtungendes Dritten Reiches, alles war bereitwillig. Die mörderische öffentliche Ordnung tat, was man von ihr verlangte.

Diese öffentliche Ordnung hatte durch die mittels Verordnungen und verschiedenen öffentlichen oder geheimen behördlichen Verfügungen vervollständigte nationalsozialistische Gesetzgebung vier Kategorien Menschen, die sich keinerlei Übertretungen des Strafrechtes hatten zuschulden kommen lassen, rechtlos gemacht und sie für etwas straffällig erklärt, was für sie unmöglich bzw. unwürdig gewesen wäre es abzustreiten: die Tatsache nämlich, einer besonderen Rasse oder Nation anzugehören bzw. eine bestimmte religiöse oder politische Weltanschauung zu vertreten. Folglich konnte man nach dem Strafgesetzbuch hier weder verteidigen noch bestrafen. Dieses wurde darum einfach zum Nachteil einer gewissen Men­schenklasse übergangen. Diese Übergebung des Strafgesetzes geschah durch dieselbe Behörde, die seine Gültigkeit gewährleistet: durch den Staat, der der vollkommenste Ausdruck der nationalen Souveränität ist.

So wurden Menschenleben aus rassischen, religiösen, politischen oder nationalen Gründen des Schutzes beraubt, den sich die Gesellschaft im Laufe der Jahrtausende geschaffen hatte: des Strafrechts.

Einen Mord zu begehen bedeutet zweifellos eine Vergewaltigung des Strafrechtes. Aber dieses Recht zu drosseln und zum Nachteil ganzer Kollektivitäten den Schutz, den jede zivilisierte Gesellschaft den Unschuldigen gewährt, aufzuheben, dies bedeutet eine Vergewaltigung der Urprinzipien, auf denen die Gesellschaft selbst ruht. Es ist tatsächlich so, wie sich der Richter Jackson in Nürnberg ausdrückte :"Der wirkliche Kläger an der Schranke dieses Gerichtshofes ist die Zivilisation."

Dieselbe Staatssouveränität, die es fertigbrachte, das Strafrecht zum Nachteil gewisser Kategorien-Opfer aufzuheben, ging noch einen Schritt weiter, indem sie die Ausführung des Verbrechens sogar organisierte. Die Henker wurden vom Staat offiziell anerkannt und ihre Vorrechte waren grenzenlos. Der nationalsozialistische Staat hat den Henkern einen ganzen Apparat zur Verfügung gestellt, durch welchen die verbrecherische Gewalt jedes Henkers hundert-, tausendfältig, ja eben so oft vervielfacht wurde als jeder an Opfern hinrichten konnte. Der Hauptverbrecher am allgemeinen Recht der menschlichen Person ist der Nazi­staat in seiner sittlichen und juristischen, geistigen und materiellen Gestalt, in der Gestalt all derer, die einzeln oder assoziiert einesteils zur Bildung dieses Staatsgefüges beigetragen und andernteils im Auftrag und für diesen Staat die erteilten Befehle ausgeführt haben.

Der kollektive Charakter des "Verbrechers" findet übrigens ein entsprechendes Gegenstück im Opfer, das ebenfalls kollektiv ist. Dieser Charakter des Opfers rührt nicht von der Tatsache her, daß ganze Kollektivitäten ermordet wurden, sondern daher, daß es auf die Opfer kollektiv abgesehen war.

Die in puncto Verbrechen bestimmende „Absicht" sieht im Falle des Verbrechens an der Menschheit grundverschieden von der im Falle des Verbrechens gegen das allgemeine Recht aus. Denn im ersteren ist das Opfer in seiner physischen Ersclieinung nur als „menschliche Person" berührt, d. h. als Angehöriger einer der betroffenen Kategorien: Rasse, Nationalität, politische Ansicht, Religion. Wenn das Opfer beweist, daß es keiner dieser Kategorien ange­hört, so entgeht es seinem Schicksal und der Henker sieht von der Hinrichtung ab. Er igno­riert sein „individuelles" Opfer und betrachtet es nur als Mitglied des in Betracht kommenden „kollektiven" Opfers. Das die Hand des Henkers rötende Blut ist ein unpersönliches Blut, es ist das Blut der „menschlichen Person?' bevor es das eines bestimmten Individuums ist. Der Henker erfüllt nur eben gewissenhaft eine unangenehme Pflicht. Von Schuld kann man bei ihm nicht sprechen. Die größte Verantwortung trifft dagegen jene, die ihm diese Pflicht aufgeladen haben, und müßte alle die treffen, die aus der „menschlichen Person" eine rechtmäßige Zielscheibe gemacht haben.

Die wirkliche Quelle des Übels ist die nationalsozialistische Lehre, das Programm der Nazi­partei, ja schließlich alles, was zur Bildung des Nazistaates geführt hat. Im Augenblick nun, wo die Angeklagten von Nürnberg zu ihrer Verteidigung sich auf den demokratischen Modus berufen, durch den Hitler zur Macht gekommen ist, sowie auf die freiwillige Zustimmung so vieler deutscher Wähler zum Naziprogramm, im Augenblick, wo Deutschland von neuem die demokratische Freiheit genießen wird, ist es nicht ohne Belang, die Aufmerksamkeit der ehrlich gesinnten Deutschen ganz besonders auf den Ernst der Wahl zu lenken, denn eine ebensolche Wahl war seinerzeit die Ursache, daß Deutschland den Weg des Verbrechens einschlug. Ebenso notwendig ist es aber auch, auf jenen Geist hinzuweisen, von dem die ganze zivilisierte Welt wünscht, daß er künftig in Deutschland herrschen möge.

Was das Technische dieses Tatsachenberichtes der Verbrechen an der Menschheit anbelangt, so sind wir genau so vorgegangen, wie es etwa ein Untersuchungsrichter tun würde. Die Aussagen von 100 vereidigten Zeugen und 25 offizielle Berichte, also 125 Dokumente, die die Aussagen mehrerer hundert aus den Konzentrationslagern entronnener Menschen darstellen, bilden den Grundstock der Erzählung. Wir haben nur solche Stellen aufgenommen, die einen neuen Nachweis erbringen und zur Vervollständigung des Ganzen beitragen. Die am Schluß jedes Zitates angegebene Ziffer läßt erkennen, welcher Zeugenaussage oder welchem Bericht der betreffende Absatz entnommen ist. Die Erzählung ist daher das Werk mehrerer hundert Entronnener, von dem einer dem andern das Wort erteilt, sobald es sich darum handelt, auf eine bestimmte Einzelheit Bezug zu nehmen. Und durch diese mehreren hundert Zeugen hindurch spricht ein Einzelner, die „menschliche Person".

Wir haben ganz davon abgesehen, durch irgendwelche Kommentare oder Auslegungen ein­zugreifen. Wir haben „das Opfer" ganz frei seine Erlebnisse schildern lassen.

Da die Behandlung der Frauen von der der Männer ziemlich abwich, haben wir ihr ein be­sonderes Kapitel gewidmet. In den übrigen Fällen sind wir ohne Unterscheidung vorgegangen, so daß es vom Männlichen oft zum Weiblichen übergeht, ohne grammatikalische Beweggründe.

Nach Beendigung der Schilderung des Verbrechens haben wir dessen bleibende Züge auf zwei weiteren Seiten behandelt, die das Werk sozusagen umrahmen: auf der einen werden die „Hauptanschuldigungsgründe" der Nazi aufgezeigt; auf der anderen wird bewiesen, daß dasselbe Verbrechen — allerdings in verkleinertem Maßstabe — seit 1933 selbst in Deutsch­land an Deutschen verübt wurde, ebenso aber auch in allen Ländern, in denen sich die deutsche Oberhoheit auch ohne Waffengewalt durchgesetzt hat.

Hiermit glauben wir nunmehr, das Verbrechen an der Menschheit, das durch ein und denselben Staat begangen wurde, überall dort, wo dieser Staat seine Macht ausübte, und dies während der ganzen Dauer seines Bestehens, in Kriegs- wie in Friedenszeiten, an den­selben Opfern, klar und deutlich aufgezeigt zu haben.

Eugène Aroneau

Ich möchte an dieser Stelle ganz besonders Herrn Jacques Billet, dem klarsehenden und
aufopferungsvollen Leiter des Informationsdienstes für die Kriegsverbrechen (Service d'lnformation des Crimes de Guerre) dafür danken, daß er mir bei der Dokumentierung, die für
diese Schrift notwendig war, derart behilflich war.  E.A.

OCR-Scan TREND 2020

An Stelle eines Nachworts

Der Schwur von Buchenwald*

Kameraden!

Wir Buchenwalder Antifaschisten sind heute angetreten zu Ehren der in Buchenwald und seinen Außenkommandos von der Nazibestie und ihrer Helfershelfer ermordeten 51 000 Gefangenen!

51 000 erschossen, gehenkt, zertrampelt, erschlagen, erstickt, ersäuft, verhungert, vergiftet, abgespritzt,

51 000 Väter, Brüder, Söhne starben einen qualvollen Tod, weil sie Kämpfer gegen das faschistische Mordregime waren,

51 000 Mütter und Frauen und Hunderttausende Kinder klagen an:

Wir lebend gebliebenen, wir Zeugen der nazistischen Bestialitäten sahen in ohnmächtiger Wut unsere Kameraden fallen. Wenn uns eines am Leben hielt, dann war es der Gedanke:

Es kommt der Tag der Rache!

Heute sind wir frei!

Wir danken den verbündeten Armeen der Amerikaner, Engländer, Sowjets und allen Freiheitsarmeen, die uns und der gesamten Welt Frieden und das Leben erkämpfen. Wir gedenken an dieser Stelle des großen Freundes der Antifaschisten aller Länder, eines Organisatoren und Initiators des Kampfes um eine neue demokratische, friedsame Welt F. D. Roosevelt. Ehre seinem Andenken!

Wir Buchenwalder, Russen, Franzosen, Polen, Tschechen, Slowaken und Deutsche, Spanier, Italiener und Österreicher, Belgier und Holländer, Engländer, Luxemburger, Rumänen, Jugoslawen und Ungarn, kämpften gemeinsam gegen die SS, gegen die nazistischen Verbrecher, für unsere eigene Befreiung.

Uns beseelte die Idee: Unsere Sache ist gerecht – Der Sieg muß unser sein!

Wir führten in vielen Sprachen den gleichen, harten, erbarmungslosen, opferreichen Kampf, und dieser Kampf ist noch nicht zu Ende. Noch wehen Hitlerfahnen! Noch leben die Mörder unserer Kameraden! Noch laufen unsere sadistischen Peiniger frei herum! Wir schwören deshalb vor aller Welt auf diesem Appellplatz, an dieser Stätte des faschistischen Grauens:

Wir stellen den Kampf erst ein, wenn auch der letzte Schuldige vor den Richtern der Völker steht!

Die Vernichtung des Nazismus mit seinen Wurzeln ist unsere Losung. Der Aufbau einer neuen Welt des Friedens und der Freiheit ist unser Ziel. Das sind wir unseren gemordeten Kameraden, ihren Angehörigen schuldig.

Zum Zeichen Eurer Bereitschaft für diesen Kampf erhebt die Hand zum Schwur und sprecht mir nach:

W I R   S C H W Ö R E N !

* Ansprache in französischer, russischer, polnischer, englischer und deutscher Sprache auf der Trauerkundgebung des Lagers Buchenwald am 19. April 1945.

Quelle:

https://www.buchenwald.de/fileadmin/buchenwald/download/der_ort/Buchenwaldschwur.pdf