Stadtumbau & Stadtteilkämpfe

Mietendeckel erneut deutlich abgeschwächt

von Rainer Balcerowiak

02/2020

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Eine Woche vor seiner endgültigen Verabschiedung ist das Mietendeckelgesetz am Mittwoch im Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses nochmals deutlich zu Ungunsten der Mieter verändert worden. Mieter müssen nunmehr individuell gegen Vermieter klagen, die trotz gesetzlicher Obergrenzen höhere Mieten verlangen. In der ursprünglichen Fassung sollten überhöhte Mieten direkt von den zuständigen Stellen der Bezirke abgesenkt werden können. Dagegen hätten die Vermieter klagen müssen.

Vertreter der rot-rot-grünen Koalition begründeten den gemeinsamen Änderungsantrag in quasi letzter Minute mit juristischen Überlegungen. Ein unmittelbarer behördlicher Eingriff in bestehende Mietverträge hätte nach Ansicht vieler Juristen eine Kollision mit dem bestehenden bundesdeutschen Mietrecht bedeutet. Nunmehr beschränkt sich das Gesetz auf die befristeten Mietobergrenzen für die verschiedenen Gebäudekategorien und ein Verbot der Mietpreisüberhöhung. Die Auskunftspflichten der Vermieter über die nach dem Gesetz zulässigen Höchstmieten bleiben bestehen, Verstöße können auch weiterhin mit Bußgeldern geahndet werden. Aber die eigentliche Entscheidung über Mietpreisabsenkungen obliegt künftig den Gerichten in Einzelfallentscheidungen.

Weitere Änderungen betreffen die Härtefallklausel für Vermieter. Diese können Mieten oberhalb des Deckels verlangen oder Mieten erhöhen, wenn die durch diese Beschränkung die wirtschaftliche Substanz gefährdet wäre. Hohe Finanzierungskosten und Renditeerwartungen fallen aber ausdrücklich nicht unter die Härtefallklausel. Ferner können Wohnungen und Häuser, die zur Wiedervermietung umfassend saniert werden müssen, rechtlich als Neubauten eingestuft und vom Mietendeckel ausgenommen werden.   

Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke) erklärte nach der Sitzung, man habe nun „ein klareres und rechtssicheres Gesetz“ dessen Kernpunkte erhalten blieben. Vertreter der Oppositionsparteien CDU und FDP warfen den Regierungsfraktionen vor, die „Mieter jetzt im Regen stehen zu lassen“ und erneuerten ihre Ankündigung, gegen das Gesetz unmittelbar nach Inkraftreten Klagen beim Landes- und Bundesverfassungsgericht einzureichen.

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