Gefahr im Überfluss
Soziale Kontrolle und sozialer Ausschluss im 21. Jahrhundert.

Von Tobias Singelnstein und Peer Stolle

03/07

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Sicherheit hat Vorrang: In Zukunft werden Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen in der EU dazu verpflichtet, alle Verkehrsdaten der Telekommunikation auf Vorrat zu speichern. Damit werden Teilnehmer, Aufenthaltsorte und Zeitpunkte von Telefongesprächen, SMS und E-Mails sowie Einwahldaten bei der Internetnutzung sechs bis 24 Monate festgehalten, um sie ggf. später abrufen zu können. +++ Gleichzeitig läuft in Deutschland die politische Diskussion über die Nutzung und Erfassung von Bewegungsdaten von Autos, bspw. mittels des Lkw-Mautsystems auf Autobahnen. Bei einer umfassenden Speicherung wäre es so möglich, die Route jedes Autos nachzuvollziehen. Einige Landespolizeigesetze sehen bereits heute den automatisierten Abgleich aller an bestimmten Kontrollpunkten erfassten Autokennzeichen mit polizeilichen Datenbeständen vor. +++

Nachdem die sich ausbreitende Video­überwachung fast schon ein alter Hut ist, erobert nun die Anwendung von Biometrie den Alltag, d.h. von unverwechselbaren körperlichen Merkmalen, mit denen sich jeder Mensch nahezu zweifelsfrei identifizieren lässt. +++ Die Kommunen erlassen »Gefahrenabwehrsatzungen«, die unter anderem das Trinken und Grillen in der Öffentlichkeit, das Nächtigen auf der Parkbank und das Skaten in der Innenstadt und in Wohngebieten verbieten. +++ Während die USA in Guantánamo Bay auf Kuba ein Lager errichtet haben, in dem sie Gefangene ohne rechtliche Grundlage und rechtsstaatliches Verfahren festhalten, gewinnt das Einsperren auch in Deutschland wieder an Bedeutung, wie steigende Gefangenenzahlen zeigen.

Diese Maßnahmen, die in der tagespolitischen Diskussion scheinbar unabhängig nebeneinander stehen, stellen eine folgerichtige Weiterentwicklung bisheriger Techniken sozialer Kontrolle dar, also der Mechanismen und Strategien, mit der eine Gesellschaft versucht, ihre Mitglieder zur Einhaltung sozialer Regeln und Normen anzuhalten. Sie sind Ausdruck einer grundlegenden Veränderung von Sozialkontrolle in den westlichen Gesellschaften, die nur vor dem Hintergrund der gesellschaftlichen Transformationsprozesse der vergangenen Jahrzehnte verstanden werden kann.

Im Zeichen der Sicherheit

In den wirtschaftlich aufstrebenden westeuropäischen Sozial- und Wohlfahrtsstaaten der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts stand Sozialkontrolle im Zeichen der Integration. Soziale Regeln wurden wesentlich im Prozess der Sozialisation mit dem Ziel der Verinnerlichung vermittelt, wobei der Integration in soziale Gruppen herausragende Bedeutung zukam. Auf Konflikte oder Abweichungen von gesellschaftlichen Normen wurde mit Unterstützung und Angeboten zur Reintegration reagiert. Die Ursachen für Devianz und Delinquenz wurden zumindest teilweise in den gesellschaftlichen Verhältnissen gesehen und nur zum Teil im Individuum selbst. Selbst das Strafrecht, mit der Freiheitsentziehung als schärfs­ter Reaktion auf abweichendes Verhalten, hatte vor allem die Resozialisierung und damit »Besserung« und Wiedereingliederung in die Gesellschaft zum Ziel.

Dieses System sozialer Kontrolle geriet in den westlichen Wohlfahrtsstaaten am Ende des 20. Jahrhunderts in eine Krise. In Deutschland setzte in den neunziger Jahren ein grundlegender Wandel der Sicherheits- und Kriminalpolitik ein, der aber auch in anderen westlichen Staaten zu beobachten ist. Diese Entwicklung schlägt sich im Wesentlichen in zwei parallelen Strängen nieder: einer immer umfassenderen Kontrolle einerseits und einem repressiven Ausschluss andererseits.

Staatliche Überwachung im klassischen Sinne diente vor allem der Beschaffung von Beweisen zum Nachweis der Schuld eines Täters oder zur Erkennung von Gefahren. Sie bezog sich also immer auf einen konkreten Sachverhalt – einen Konflikt, eine Straftat, eine Gefahr. Diese Form der Informationsbeschaffung und der Überwachung von Zuständen verändert sich hin zu einer Kontrolle, die unabhängiger von Anlässen erfolgt und damit die Tendenz aufweist, allumfassend zu werden. Grundlage dieser Entwicklung ist ein verändertes Verständnis von Kriminalität und Abweichung, die heute als allgegenwärtige Risiken betrachtet werden, die es präventiv zu kontrollieren gilt.

Wurde bislang die Beachtung ge­sell­schaft­lich verbindlicher Normen als Regelfall vorausgesetzt, regiert heute ein allseitiges Misstrauen: Jeder wird als potenzielle Gefahr angesehen. Das führt dazu, dass Kontrolle bereits vor konkreten Gefahren oder Schädigungen ansetzt und nicht einen Norm­verstoß oder eine Gefahr abwartet; Kontrolle ist nicht mehr als Reaktion konzipiert, sondern »proaktiv« ausgestaltet. Das Ziel eines solchen Verständnisses ist ein allgegenwärtiger, umfassender Einsatz von Kontrolltechniken, dem gegenwärtig (noch) durch mangelnde Ressourcen und verfassungsrechtliche Beschränkungen Einhalt geboten wird.

Zugleich sind die Techniken einer solchen Kontrolle abstrakt und unpersönlich, denn sie sollen heute weniger das einzelne »verdächtige« Individuum oder einen bestimmten »Defekt« überwachen, sondern risikoträchtige Strukturen, Situationen oder Gruppen. Der Anspruch, die zugrunde liegenden sozialen Konflikte zu lösen, wird zugunsten einer reinen Verwal­tung von Problemen durch dauernde Kontrolle aufgegeben. Die eigentliche Normabweichung als Handlung bekommt in diesem Zusammenhang eine andere Bedeutung. Sie wird nicht mehr als Symptom für ein tiefer liegendes soziales Problem angesehen, sondern als das eigentliche Problem, das so weit wie möglich vorher erkannt und verhindert bzw. unterdrückt werden soll.

Damit kommt der Kontrolle eine größere Bedeutung zu. Sie soll selbst unmittelbar für Sicherheit im Sinne der (Wieder-)Herstellung von sozialer Ordnung und nicht nur für die Feststellung und Verfolgung von abweichendem Verhalten sorgen. In diesem Prozess wird der Einsatz von Kontrolltechniken weiter von entdeckten Risiken und Verdachtsmomenten unabhängig gemacht.

Diese vollständige Lösung des Einsatzes der Kontrolle von Verdachts- und Gefahrensituationen zeigt sich bereits bei der Videoüberwachung und dem Einsatz von Biometrie. Von den Videokameras wird grundsätzlich jede Person erfasst, die sich zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort aufhält. Auch die biometrischen Daten sollen von jedem Bürger – ohne dass dieser dafür einen Anhaltspunkt geliefert hätte – erhoben werden. Gleiches gilt für die verdachtsunabhängige Speicherung bzw. Nutzung von Kommunikations- und Kfz-Daten.

Dabei kommt den vielfältigen Formen moderner Datenverarbeitung eine besondere Rolle zu. Durch die Erhebung, Verarbeitung und Speicherung von Daten über jede Form von Lebensäußerung und die zunehmende Kooperation der zu diesem Zweck eingerichteten Datenbanken besteht die potenzielle Möglichkeit zur Totalausforschung. Ihr Einsatz zur Risikobeherrschung und -vermeidung erfordert die Erhebung möglichst umfassender Datenbilder von möglichst vielen Personen und Sachverhalten, um die für präventives Eingreifen notwendigen Prognosen zu ermöglichen.

Gleichzeitig gewinnen Strategien des repressiven Ausschlusses an Bedeutung. Statt den Delinquenten die Möglichkeit sozialer Reintegration offen zu halten, werden sie aus der Gesellschaft ausgeschlossen, d. h. es werden ihnen in unterschiedlicher Intensität gesellschaftliche Partizipationsmöglichkeiten vorenthalten – von der sozialen Benachteiligung über die Ressourcenbegrenzung bis hin zur physischen Vernichtung, etwa in Form der Todesstrafe. Der Ausschluss kann dabei permanent oder zeitlich und örtlich begrenzt erfolgen. Diese Maßnahmen sollen weniger Einstellungen oder Verhalten verändern, sondern dienen der Vorsorge, Risikoabwehr und Vergeltung.

Ein wesentlicher Teil von Ausschlussstrategien zielt darauf, Personen oder Personengruppen wegen ihrer Klassifizierung als unerwünscht oder potenziell »gefährlich« von bestimmten Orten und Räumen fernzuhalten. Solche Techniken treffen mit besonderer Härte Migranten aus dem Süden und Osten, die an den Außengrenzen der EU oder der USA aufgehalten bzw. in Lager gesperrt werden.

Aber auch innerhalb dieser Länder gewinnen Ausschlussstrategien an Bedeutung. Klassisches Instrument ist das Gefängnis, das nicht mehr nur als ultima ratio einer auf Behandlung ausgerichteten staatlichen Sozialkontrolle angesehen, sondern ebenso als Aussperrungsmittel zur »Unschädlichmachung« (»Incapacitation«) eingesetzt wird. Führend bei dieser Entwicklung sind die USA, die bereits ein halbes bis ein Prozent ihrer Bevölkerung wegsperren. Aber auch in Europa zeigen sich deutliche Ansätze einer solchen Entwicklung in einer Renaissance der Straflust, die in ein repressiveres, zunehmend auf die soziale Degradierung und das Wegschließen der Betroffenen gerichtetes Strafrecht mündet.

Schließlich kann ein Ausschluss auch räumlich spe­zifiziert und zeitlich begrenzt erfolgen. So werden im Rahmen von Gefahrenabwehrverordnungen bestimmte Verhaltensweisen wie Nächtigen, Alkoholkonsum, Betteln oder Skaten im urbanen, öffentlichen Raum verboten. Ziel ist es, unliebsame Verhaltensweisen aus den Innenstädten zu verbannen. Mittels Platzverweisen, Aufenthaltsverboten oder nächtlicher Ausgangssperren werden bestimmte Personengruppen aus öffentlichen Räumen ausgeschlossen. Am weitesten fortgeschritten ist diese Entwicklung an halböffentlichen Orten wie Bahnhöfen und Shoppingcentern, die rechtlich privat organisiert sind, aber öffentliche Funktionen erfüllen und von sozialer Bedeutung sind.

Gesellschaftliche ­Grundlagen

Die gesellschaftlichen Entstehungsbedingungen und Hintergründe des beschriebenen Wandels im System sozialer Kontrolle sind vielfältig. Von zentraler Bedeutung sind zunächst die sozialen und ökonomischen Transformationen der vergangenen Jahre und Jahrzehnte, die dem bisherigen System wichtige Grundlagen entzogen und zugleich neue Anforderungen an Sozialkontrolle hervorgebracht haben. Damit einhergehend ist ein neues Bild von Risiko, Gefahr und Abweichung und damit ein neues Verständnis vom Ziel und Gegenstand sozialer Kontrolle entstanden. Gesellschaftliche Entwicklungen sind aber keine Selbstläufer, sondern immer auch Ausdruck des Handelns einflussreicher Akteure und hegemonialer Ideologien.

Die Globalisierung und Internationalisierung der Marktbeziehungen, die Flexibilisierung der Arbeitsverhältnisse, die Privatisierung staatlicher Aufgaben und der »Umbau« des Wohlfahrtsstaats haben zu sozialer Desintegration und Verunsicherung eines größer werdenden Teils der Bevölkerung geführt, die über eine zunehmende Erwerbslosigkeit und Armut hinausgehen. Außerdem finden soziokulturelle Veränderungen statt, die eine stärkere Pluralisierung und Ausdifferenzierung der Lebensstile und Wertvorstellungen nach sich ziehen und damit das bisherige gesellschaftliche Norm- und Moralgefüge in Frage stellen.

Diese gesellschaftlichen Transformationsprozesse untergraben die Basis des bisherigen Systems sozialer Kontrolle. Das betrifft zunächst die gesellschaftlichen Strukturen, auf die sich die integrative Sozialkontrolle bislang gestützt hat. Ein schrump­fender Arbeitsmarkt, abnehmende soziale Absicherung und zerfallende soziale Strukturen – denen bisher eine zentrale Funktion bei der Ausübung von sozialer Kontrolle zukamen – können eine wohlfahrtsstaatliche Integration nur noch in begrenztem Umfang gewährleisten.

Darüber hinaus führen die Pluralisierung der sozialen und kulturellen Le­bensstile und die Individualisierung der Lebensweisen dazu, dass sich die Individuen nicht mehr durchgängig an einem zentralen und alle gesellschaftlichen Bereiche umfassenden Normengefüge ausrichten. Stattdessen kommt es zu einer Ausdifferenzierung der Wert- und Moralvorstellungen und zu einer höheren Akzeptanz sozialer und kultureller Abweichungen.

Eine Ausrichtung der Individuen an festen Normen und eine präzise Unterscheidung zwischen »normal« und »anormal« ist nur noch bedingt möglich, da über die fundamentalen moralischen Grundsätze kein gesellschaftlicher Konsens mehr besteht. Im sozialen Raum wird folglich immer weniger ein allgemeingültiges und umfassendes bürgerliches Nor­men- und Wertgefüge vermittelt und durchgesetzt, das auf der makrosozialen Ebene für sämtliche gesellschaftliche Bereiche einen Geltungsanspruch erheben könnte.

Infolgedessen findet eine Verschiebung sozialer Kontrolle von privaten Mechanismen sozialer Kontrolle hin zu abstrakten, allgemein wirkenden Techniken statt, die vorwiegend von staatlichen Institutionen oder kommerziellen Akteuren eingesetzt werden. Im Wohlfahrtsstaat wurde Sozialintegration von gemeinsamen Wer­ten und einem umfassenden System auch informeller Normen getragen. Ent­sprechend wurde soziale Integration und Kontrolle insbesondere durch soziale Netzwerke und Institutionen wie Familie und Kirche hergestellt. In der gegenwärtigen Gesellschaft haben diese Institutionen stark an Bedeutung verloren und damit zumindest teilweise ihre integrierende, sozial kontrollierende Funktion eingebüßt.

Parallel zu dieser Krise der Grundlagen haben die gesellschaftlichen Transformationsprozesse neue Anforderungen an Mechanismen sozialer Kontrolle hervorgebracht. Insbesondere führt der »Umbau« des Sozial- und Wohlfahrtsstaates zu einem Ausschluss eines Teils der Bevölkerung aus Erwerbsarbeit und sozialer Absicherung. Gegenwärtige Sozialkontrolle muss diese soziale Desintegration in den Griff bekommen und Sicherheitsstrategien zur Verfügung stellen, die gewährleisten, dass die von sozialer Teilhabe Ausgeschlossenen nicht zu einem unbeherrschbaren Risiko werden.

Soziale Kontrolle: ein neues Bild

Einhergehend mit den gesellschaftlichen Bedingungen verändert sich auch das gesellschaftliche Verständnis und Bild von Sozialkontrolle. Dies betrifft das Ziel sozialer Kontrolle ebenso wie ihren Gegenstand. War sie früher – zumindest nach ihrem Leitbild, weniger in der Praxis – geprägt von dem Ziel, durch die Aufstellung allgemein verbindlicher Regeln und den Aufbau solidarischer, kollektiver Strukturen eine gesellschaftliche Integration zu bewirken, die auch jene umfasst, die gegen diese Regeln verstoßen, steht heute das Ziel der persönlichen Absicherung im Vordergrund. Sozialkontrolle wird damit nicht mehr als Problemlösung in Form von sozialer, kollektiver Absicherung verstanden, sondern in einem technokratischen Sinne als Begrenzung, Kontrolle und Abwehr von Risiken.

Die Auflösung sozialer Netzwerke und Institutionen, die dadurch bedingte zunehmende Individualisierung sowie die Verschlechterung der sozialen Lage eines größer werdenden Teils der Bevölkerung haben zu einer erheblichen gesellschaftlichen Verunsicherung geführt. Das Bedürfnis nach sozialer Absicherung kann vom Staat weniger befriedigt werden.

Als Kompensation steigt die gesellschaftliche Bedeutung persönlicher Sicherheit und sozialer Kontrolle. Abweichung und Kriminalität werden als die zentralen Bedrohungen wahrgenommen. Der Staat bietet an, die Bürger vor Kriminalität zu schützen, oder vermittelt zumindest das Gefühl, sie schützen zu können. Sicherheit wird damit nicht mehr primär als gemeinschaftliches Ziel aller durch gegenseitige Unterstützung verstanden, sondern als individuelle Absicherung und soziale Abgrenzung – der schützende bürgerliche Obrigkeitsstaat gewinnt gegenüber dem Wohlfahrtsstaat wieder an Bedeutung.

Im Zuge dessen etabliert sich ein gesellschaftliches Klima, in dem die einen sich gegen die anderen absichern wollen. Dabei gewinnen auch Ordnungsvorstellungen an Bedeutung, wie etwa nicht angebettelt werden zu wollen, keine Betrunkenen sehen zu müssen und nicht mit der Armut und anderen gesellschaftlichen Problemen konfrontiert zu werden. Die Zweiteilung in Anpassung und Abweichung, Gut und Böse, Inkludierte und Exkludierte wird zu einem zentralen Unterscheidungsmerkmal. Abweichendes Verhalten wird dabei immer weniger als Ergebnis gesellschaftlicher Zustände begriffen, sondern als persönliche Verfehlung, die jeder Einzelne zu verantworten und deren Folgen er auch zu tragen hat.

David Garland (2001) hat dies als den Wechsel von ökonomischer Kontrolle und sozialer Befreiung hin zu ökonomischer Freiheit und sozialer Kontrolle umschrieben. Während in den sechziger und siebziger Jahren Freiheit mit der Infragestellung von überkommenen Werten, Lebensmodellen, gesellschaftlichen Strukturen und staatlicher Bevormundung assoziiert wurde, ist der Be­griff heute geprägt von einem ökonomischen und individualisierenden Verständnis. Gleichzeitig wird Sicherheit weniger im Humboldtschen Sinne als Sicherheit vor staatlichen Eingriffen, als Plädoyer für einen gebändigten, rechtsstaatlichen Staat, oder im wohlfahrtsstaatlichen Sinne als soziale Absicherung angesehen, sondern als persönliche Sicherheit vor Bedrohungen und Gefahren.

Wir erleben daher nicht einen Abbau von Freiheit für mehr Sicherheit, sondern einen Bedeutungswandel dieser Grundwerte. Dabei ist der einzelne weniger bereit anzuerkennen, dass das Risiko ein Grundzug der menschlichen Existenz ist, dass soziale Konflikte gesellschaftlich produziert sind und damit zum kollektiv geschaffenen allgemeinen Lebensrisiko gehören. Entsprechend kommt es nicht notwendigerweise darauf an, dass eine »Sicherheit« auch tatsächlich objektiv erreicht wird. Es ist ausreichend, dass sich die subjektive Sicherheitslage verbessert.

Entsprechend dieser veränderten Zielvorstellung wandelt sich auch das Bild vom Gegenstand sozialer Kontrolle. Es geht weniger um die Bearbeitung von konkreten sozialen Konflikten, um die Verhinderung von Rechtsgutsverletzungen oder sozial schädlichen Abweichungen. An Stelle dessen tritt das Risiko als kalkulierter, technisch zu regulierender Sachverhalt.

Dies geht zum einen darauf zurück, dass der technologische Fortschritt nicht nur Möglichkeiten geschaffen hat, sich gegen Risiken abzusichern, sondern selbst Risiken erzeugt. Zum anderen werden eintretende Schädigungen angesichts des extrem gestiegenen Schutzniveaus und der Vielzahl an Möglichkeiten der Problembewältigung heute als wesentlich gravierender empfunden. Das Risiko basiert auf einer Wahrscheinlichkeitsrechnung, deren Grundlage Faktoren und Merkmale bilden, die als Risiko erhöhend klassifiziert werden. Deren Kombination ergibt ein spezifisches statistisches Risikopotenzial in Form einer gewissen Wahr­scheinlichkeit, dass sich infolge der Verkettung möglicher, aber nicht zwingend eintretender Umstände die Risikofaktoren zu einer konkreten Gefahr verdichten könnten.

Diese Entwicklung lässt sich beispielsweise an der Verlagerung der polizeilichen Eingriffsschwelle beobachten. Von der konkreten Gefahr weit im Vorfeld erfassbarer Bedrohungen hin zu einer abstrakten statistischen Annahme, die staatliche Eingriffe im Bereich alltäglicher Situationen und sozial adäquater Verhaltensweisen notwendig macht. Auf diesem Weg entsteht an der Schnittstelle zwischen Straf- und Polizeirecht eine Form proaktiver Prävention, die sich nicht mehr an einem konkreten Individuum orientiert, sondern sich entweder an risikoträchtigen Orten, Strukturen und Lagen ausrichtet oder gleich die Bevölkerung in ihrer Gesamtheit als Risikofaktor klassifiziert.

Diese Vorverlagerung und Ausweitung des Gegenstandsbereichs staatlicher Sozialkontrolle wird begleitet von der gewachsenen Bedeutung gefühlter Verunsicherung. Das objektiv kalkulierbare Risiko wird ergänzt durch das »subjektive Sicherheitsgefühl«, das als Begründung für sicherheitspolitische Interventionen dient. Vor allem in politischen Debatten, wie bei der Einführung der Videoüberwachung im öffentlichen Raum und dem Verbot des Trinkens in der Öffentlichkeit, wird oft nur noch auf das subjektive Empfinden abgestellt, nicht aber auf die objektive Gefahrenlage.

Dem gesteigerten Bedürfnis nach Sicherheit und dem gleichzeitigen Anstieg des Unsicherheits- und Bedrohungsgefühls wird ein Verständnis von Sicherheit gegenübergestellt, das sich als Trugbild erweist. Dies ergibt sich schon daraus, dass ein umfassender Schutz vor Risiken gar nicht möglich ist. Es ist ja gerade das Wesen des Risikos, dass es in der Zukunft liegt und sein Eintritt nicht vorherzusagen, sondern nur zu schätzen ist. Dabei steigt die Unsicherheit nicht obwohl wir in einer der sichersten und auf Sicherheit setzenden Gesellschaft leben, sondern gerade deswegen.

Das ständige Streben nach – indes immer abwesender – Sicherheit kann zwar unter Umständen einen objektiven Sicherheitsgewinn darstellen, subjektiv wird damit aber weitere Verunsicherung produziert, da dieses Streben ständig neue Nahrung findet und damit laufend verdeutlicht, dass eine umfassende Sicherheit nicht erreicht ist. Die herrschende Unsicherheit entsteht also durch die Differenz zwischen einer gesellschaftlich produzierten – und prinzipiell unbegrenzt steigerbaren – Sicherheitserwartung und dem begrenzten Vermögen der Gesellschaft, diese in der Praxis auch zu gewährleisten.

Zum anderen ist Sicherheit auch deswegen nicht zu erreichen, da die ständige Unsicherheit einen notwendigen Gegenpart zur größer werdenden, individualisierenden Freiheit des Liberalismus darstellt. Die permanente Bedrohung dieser »Freiheit« ist nicht nur die Grundlage für Maßnahmen der Sicherheit, sondern auch der Selbstbeschränkung und -führung des Einzelnen und damit für dessen Freiheit im Liberalismus, die nicht ungezügelt ausgelebt werden darf.

Ideologien …

Die jeweiligen Formen sozialer Kontrolle sind aber nicht nur Ergebnis gesellschaftlicher Bedingungen und des herrschenden kulturellen Verständnisses, sondern auch Folge des Wirkens gesellschaftlicher Akteure und hegemonialer Ideologien. Diese sind nicht nur Produkt der strukturellen Veränderungsprozesse, sondern treiben sie auch voran.

Von zentraler Bedeutung für das gegenwärtige System sozialer Kontrolle sind ein religiös-moralischer Konservatismus und die Ideologie des Neoliberalismus, die sich zwar in ihren Grundaussagen widersprechen. Für die ideologische Legitimierung gegenwärtiger Sozialkontrolle bieten sie aber jeweils wichtige, sich ergänzende Bausteine: Risiko, Ökonomisierung und Moral fungieren als synergetische Begründungen für ein sich verlagerndes und zugleich erheblich repressiveres System sozialer Kontrolle.

Grundlage des Neoliberalismus ist ein Gesellschaftsbild, das die Gestaltung des Sozialen der Ökonomie überlässt und so eine absolute Marktfreiheit Priorität gegenüber korrigierenden Eingriffen durch Gesellschaft oder Staat erlangt. Sozialstaatliche oder resozialisierend-repressive Zielsetzungen sind mit diesem Ansatz grundsätzlich nicht vereinbar.

Die Annahme eines homo oeconomicus verbietet es, »Schwachen« zu helfen und sozialstrukturelle Ungleichheiten zu reduzieren, weil es der Marktlogik widerspricht und den Wettbewerb verzerrt. Kriminalität wird aus dieser Perspektive nicht mehr als Ausdruck sozialer oder individueller »Pathologien«, sondern als Ergebnis eines rationalen Abwägungsvorganges von Nutzen und Kosten interpretiert, an dessen Ende eine Straftat einen höheren Gewinn verspricht als legale Handlungsalternativen. Damit wird Kriminalität einerseits entmoralisiert, andererseits aber auch als Folge einer freien Entscheidung interpretiert, für die jeder selbst die Verantwortung zu tragen hat. Kontrolle – und das ist die zentrale Schlussfolgerung – muss daher in ihrem Wirkungsbereich grundsätzlich unbegrenzt und umfassend sein.

Die Vertreter eines moralisch-religiösen Konservatismus machen demgegenüber vor allem die soziokulturellen Transformationen in den sechziger und siebziger Jahren des vorigen Jahrhunderts für abweichendes Verhalten verantwortlich. Gerade im Bereich der strafrechtlichen Sozialkontrolle bemühen sie sich nicht nur um ein abschreckendes und eindrückliches Strafrecht, sondern reaktivieren absolute Strafzwecke wie Vergeltung, Sühne und Rache. Mit Werten wie Ehe, Familie, Religiosität, Patriotismus und Autorität bieten sie eine reaktionäre Antwort auf die soziokulturellen Veränderungen der vergangenen Jahrzehnte.

Durch derartige moralisch-religiöse Ideologieangebote können der Zerfall sozialer Strukturen und die Krise der überkommenen Kontroll- und Integrationsinstitutionen teilweise kompensiert werden. Neoklassizistische, stigmatisierende und sonstige ausschließende Techniken sozialer Kontrolle bieten eine Klammer für die (noch) Inkludierten, die sich durch den Ausschluss der »gefährlichen Überflüssigen« ihrer eigenen Teilhabemöglichkeiten versichern können.

Darüber hinaus dienen moralische und neokonservative Inhalte als Begründung für eine Politik, die soziale Unterschiede individualisiert und staatliche Ausgleichsmaßnahmen als Ursache für »moralische Degeneration« und Delinquenz ausmacht, so dass nicht mehr die Armut als das eigentliche Problem erscheint, sondern die Armen selbst. Die Strömung des moralischen Konservatismus steht somit für einen repressiven und kontrollierenden Zugriff auf die »gefährlichen Klassen«, der sich auch in der (Re-)Kriminalisierung von Verhaltensweisen äußert, die als sozial störend empfunden werden.

Die auf den ersten Blick als theoretischer Widerspruch erscheinende Gleichzeitigkeit von Neoliberalismus und religiös-moralischem Konservatismus löst sich in der Praxis zugunsten einer Komplementarität wieder auf. Zwar nimmt der Rückbau des Staats eine zentrale Rolle in der neoliberalen Theorie ein. Dies bedeutet jedoch vor allem Privatisierungstendenzen im ökonomischen Sektor und im Bereich der sozialen Daseinsvorsorge, die nicht einfach mit einer Entstaatlichung gleichgesetzt werden können, zumal der staatliche Sicherheitsbereich trotz Privatisierungstendenzen eine Erweiterung erfährt.

… und Akteure

Sozialkontrolle und speziell die Kontrolle von Kriminalität haben in den vergangenen Jahren eine enorme Popularisierung im Rahmen der politischen Auseinandersetzungen und medialen Inszenierung erfahren. Bei den privaten Fernsehsendern ist beispielsweise mittlerweile jede fünfte Sendeminute dem Thema Kriminalität gewidmet, das im Kampf um die Quote in dramatisierender und polarisierender Perspektive besonders gut taugt. Auf diesem Weg werden bestehende Vorstellungen immer wieder reproduziert, neue Strafbedürfnisse und Kriminalitätsformen hergestellt und das individuelle Leid von Opfern wird für die Durchsetzung von repressiven Maßnahmen instrumentalisiert.

Diese Faktoren führen zu einer Radikalisierung der Kriminalpolitik und einer Zurückdrängung der Positionen von Wissenschaftlern und Praktikern. Der Topos des tough on crime ist zum common sense der politischen Parteien geworden, le­dig­lich in Nuancen sind Differenzen feststellbar. Dabei wird Kriminalität als Politikfeld in dem Maße wichtiger, in dem der Staat seine Regelungskompetenz in der Wirtschafts- und Sozialpolitik weniger erfolgreich unter Beweis stellen kann.

Im Bereich der Kriminalitätskontrolle und Sicherheitspolitik ist Handlungsfähigkeit und Legitimität immer noch herstellbar und so ein Ausgleich möglich. Die Wirksamkeit ergriffener Maßnahmen spielt dabei (gegenwärtig) nur eine untergeordnete Rolle, wichtiger als eine tatsächliche Optimierung staatlicher Steuerungsfähigkeit ist der symbolische Wert, der »Schauspielcharakter«.

Staatlichen (und privaten) Sicherheitsproduzenten kommt eine besondere Bedeutung zu, da sie im Bereich der Sozialkon­trolle grundsätzlich bestrebt sind, ihre Einflusssphären und Befugnisse auszuweiten. Hierfür bedienen sich ihre Vertreter verschiedener Strategien. So werden einerseits Fakten geschaffen, indem neue Ermittlungsmethoden eingesetzt oder bestehende Eingriffsbefugnisse möglichst extensiv ausgelegt werden, was dazu führt, dass die Exekutive den Gesetzgeber und die Wissenschaft in Bezug auf die Auslegung bestehender bzw. die Schaffung neuer Befugnisse gleichsam vor sich hertreibt. Die Bedeutung von Politik, Justiz und Recht nimmt dagegen ab, und das Feld wird der Exekutive überlassen.

Andererseits bedienen sich die (staatlichen) Sicherheitsproduzenten einer Mobilisierung der Öffentlichkeit, zum Beispiel mittels bestimmter Interpretationen der »Kriminalitäts­wirklichkeit«, wobei und wodurch ihnen eine privilegierte Stellung zukommt, was sowohl die Konstruktion von Problemen als auch die Darstellung von Lösungsmöglichkeiten betrifft. Dies zeigt sich in besonderem Maße bei der jährlichen Vorstellung der Polizeilichen Kriminalstatistik, die nur einen Nachweis polizeilicher Tätigkeit im Bereich der Kriminalitätskon­trolle darstellt, aber als Abbild der realen Kriminalitätslage präsentiert wird.

Die staatlichen Sicherheitsinstitutionen betreiben so eine eigene Sicherheitspolitik, die nicht nur im Bereich der Eingriffsbefugnisse, sondern auch im Hinblick auf die Auswahl von Regelungskomplexen eine Rolle spielt. Als zentrales Element einer solchen exekutiven Sicherheitspolitik können (gegenwärtig) Sicherheits- und Moralkampagnen ausgemacht werden, die mit Extrembeispielen wie dem »internationalen Terrorismus« Ängste schüren sowie Straf- und Sicherheitsbedürfnisse erzeugen, die der Durchsetzung des eigenen politischen Konzepts in die Hände spielen.

Ein Ausblick

Grundlage des Wandels im System sozialer Kontrolle sind die veränderten gesellschaftlichen Bedingungen. Dies umfasst die ökonomischen, sozialen und kulturellen Transformationsprozesse der vergangenen Jahre und Jahrzehnte ebenso wie die Veränderungen des Verständnisses von Zielen und Gegenständen sozialer Kontrolle.

Innerhalb dieses Rahmens beeinflussen sicherheitspolitische Akteure und hegemoniale Ideologien die Entwicklung und deren Tempo. Diese Faktoren bedingen sich gegenseitig. So wie die Akteure Produkte der gesellschaftlichen Bedingungen sind und nur innerhalb dieses Rahmens agieren können, aber gleichwohl auch auf diese zurückwirken, beeinflusst auch das System sozialer Kontrolle selbst die gesellschaftlichen Verhältnisse. Trug die wohlfahrtsstaatliche Sozialkontrolle noch den Anspruch vor sich her, für soziale Integration und gesellschaftliche Problemlösung zu sorgen, geht es den neuen Techniken vorwiegend um das Managen von Problemen und Risiken und den Ausschluss von »Risikopopulationen«.

Der Anspruch der umfassenden Sozialintegration, wie er für die westlichen Gesellschaften in Teilen des 20. Jahrhunderts kennzeichnend war, erscheint vor diesem Hintergrund in historischer Perspektive eher als Ausnahme denn als Regel. Diese Ausnahme verschwindet in dem Maße, wie sich sozialstaatliche Strukturen und Institutionen zurückziehen.

Im Zuge der gesellschaftlichen Veränderungen gewinnen neue Techniken sozialer Kontrolle an Bedeutung. Dies sind zum einen Strategien umfassender Kontrolle. Sie tragen den neuen Anforderungen an Sozialkontrolle und dem Zerfall integrierender Strukturen Rechnung und entsprechen dem Ziel, eine möglichst frühzeitige und umfassende Kontrolle von Risiken zu gewährleisten. Ein Ziel, das auch mit den Postulaten des Neoliberalismus korrespondiert, der abweichendes Verhalten als normal und berechenbar interpretiert.

Außerdem ist eine Renaissance des Ausschlusses als Mechanismus sozialer Kontrolle zu beobachten. Die Risikologik, eine popularisierte Kriminalpolitik und ein religiös-moralischer Konservatismus reproduzieren dabei neue Abgrenzungsbedürfnisse und halten Argumentationsmuster bereit, anhand derer der Ausschluss der »gefährlichen Überflüssigen« propagiert werden kann.

Die weitere Entwicklung sozialer Kontrolle wird davon abhängen, ob soziale Teilhaberechte gestärkt werden, demokratische Partizipationsmöglichkeiten verbessert werden und gesellschaftliche Ressourcen gerecht verteilt werden. Sie wird aber auch davon abhängen, wie Ziele und Gegenstände sozialer Kontrolle zukünftig im gesellschaftlichen Diskurs verstanden werden: Ob ein unbedingtes Streben nach umfassender Sicherheit favorisiert wird und die individuelle Perspektive der sozialen vorgezogen wird oder ob sich das sozial konstruierte Bild von Sozialkontrolle und Abweichung, Sicherheit und Freiheit, Risiko und sozialen Problemen wandelt und damit auch den hier wirkenden Akteuren und Ideo­logien die Grundlage entzieht.

Literatur

Castel, Robert: Die Stärkung des Sozialen. Leben im neuen Wohlfahrtsstaat. Hamburger Edition, Hamburg 2005.

Garland, David: The Culture of Control. Crime and Social Order in Contemporary Society. Oxford University Press, Oxford 2001.

Groenemeyer, Axel: Soziale Probleme und politische Diskurse – Konstruktion von Kriminalpolitik in sozialen Kontexten. Soziale Probleme, Gesundheit und So­zial­politik – Materialien und Forschungsberichte Nr. 3. Bielefeld 2003.

Haffke, Bernd: Vom Rechtsstaat zum Sicherheitsstaat. Kritische Justiz 2005, S. 17–35.

Legnaro, Aldo: Konturen der Sicherheitsgesellschaft. Eine polemisch-futurologische Skizze. Leviathan 1997, S. 271–284.

Lindenberg, Michael; Schmidt-Semisch, Henning: Sanktionsverzicht statt Herrschaftsverlust. Vom Übergang in die Kontrollgesellschaft. Kriminologisches Journal 1995, S. 2 bis 17.

Singelnstein, Tobias; Stolle, Peer: Die Sicherheitsgesellschaft. Soziale Kontrolle im 21. Jahrhundert. Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2006.


Editorische Anmerkung

Der Artikel wurde gespiegelt von http://jungle-world.com

Dieses Dossier ist eine gekürzte, leicht überarbeitete und um die Quellennachweise erleichterte Version eines Beitrags, der im März in dem von Nils Zurawski herausgegebenen Sammelband »Surveillance Studies. Perspektiven eines Forschungsfeldes« im Verlag Barbara Budrich erscheint.

Tobias Singelnstein arbeitet als Jurist und Autor und lebt in Berlin. Peer Stolle ist kriminologisch interessierter Jurist und lebt in Berlin.

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