Reinigen,
pflegen, schützen - das ist das Motto des
Gebäudereinigerhandwerks. Doch scheint es bei manchen
Unternehmen der Branche nicht um einen pfleglichen Umgang mit
dem Personal zu gehen. Ein negatives Beispiel
ist die in REAL-Märkten engagierte Mannheimer F.A.L.K.
Gebäudemanagement GmbH. Sie schließt mit den bei ihr
angestellten und bei REAL eingesetzten Reinigungskräften
befristete Arbeitsverträge mit einer Laufzeit von sechs Monaten
ab.
Für jede
Arbeitsstunde erhält der/die Beschäftigte einen Lohn von 8,55
Euro brutto. Doch beginnt schon die Widrigkeit bei der Frage:
Wann beginnt die zu bezahlende Arbeitszeit? Im Arbeitsvertrag
heißt es dazu: nach dem Umziehen (Dienstkleidung) mit
Aufnahme der Tätigkeit am Arbeitsplatz (ab Putzkammer) . Und sie
hört vor dem Umziehen mit Beendigung der Tätigkeit am
Arbeitsplatz auf. Wer also lange Wegezeiten durch das
Reinigungsobjekt zurücklegen
muss, der macht dies in ihrer/seiner Freizeit.
Besonders
attraktiv (fürs Unternehmen) ist die vereinbarte Arbeitszeit von
täglich 1,75 Stunden oder wöchentlich 10,5 Stunden bei einer
6-Tage-Woche. Keine Frage, die Festlegung der einzelnen Zeiten
pro Woche bestimmt der Arbeitgeber. Er kann die Reinigungskraft
mit täglichen 1,75 Stunden durch geteilte Dienste auch auf
verschiedene Objekte über den Tag verteilt einsetzen oder sie
aus betrieblichen Gründen in ein anderes Objekt versetzen.
Allerdings wird für den/die Beschäftigte/n ein
arbeitsvertraglicher Anspruch auf Beförderung vom und zum
Arbeitsplatz ausdrücklich ausgeschlossen; das muss sie/er wohl
selbst bezahlen.
Was bei einem
täglichen Bruttoverdienst von 14,96 Euro und möglichen
Fahrtkosten zu den vielleicht unterschiedlichen
und wechselnden Arbeitspl ätzen noch hängen bleibt, das
dürfte der Reinigungskraft sicher kaum ausreichen, ihren
Lebensunterhalt zu bestreiten. Nützt ihr also die Bindung an den
Tarifvertrag für die gewerblich Beschäftigten im
Gebäudereinigerhandwerk? Durchaus, denn ohne diese läge ihr
Stundenlohn sicher noch wesentlich niedriger. Doch hat die
F.A.L.K. Gebäudemanagement GmbH schon für den Fall vorgesorgt,
dass sie nicht mehr verpflichtet werden kann, so viel zu
bezahlen: Der Tarifvertrag soll nur gelten, sofern und
solange er allgemeinverbindlich erklärt ist. Für REAL scheinen
sich solche sauberen Geschäfte zu lohnen. Wenn nicht, würde die
Geschäftsführung als Auftraggeberin sicher darauf achten, dass
die Reinigungskräfte in ihrem Haus zumindest nach dem
Einzelhandelstarif mit 9,69 Euro je Stunde bezahlt würden.
Außerdem könnte sie beim Vertrag mit dem für das Reinigen
beauftragten Unternehmen
darauf achten, dass dieses die im Einzelhandel tarifvertraglich
verbotenen geteilten Dienste ebenfalls nicht anwendet.
Editorische Hinweise
Der Artikel
wurde entnommen aus:
Handeln
Informationen
für Betriebsräte und Beschäftigte
Nr. 37 ! 30. Januar 2012
Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
ver.di Bezirk Südhessen
Fachbereich 12 Handel