Betrieb & Gewerkschaft
Saubere Geschäfte?
F.A.L.K. lässt bei REAL reinigen

aus: ver.di-Informationen für den Bezirk Südhessen

03/12

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Reinigen, pflegen, schützen - das ist das Motto des Gebäudereinigerhandwerks. Doch scheint es bei manchen Unternehmen der Branche nicht um einen pfleglichen Umgang mit dem Personal zu gehen. Ein negatives Beispiel
ist die in REAL-Märkten engagierte Mannheimer F.A.L.K. Gebäudemanagement GmbH. Sie schließt mit den bei ihr
angestellten und bei REAL eingesetzten Reinigungskräften befristete Arbeitsverträge mit einer Laufzeit von sechs Monaten ab.

Für jede Arbeitsstunde erhält der/die Beschäftigte einen Lohn von 8,55 Euro brutto. Doch beginnt schon die Widrigkeit bei der Frage: Wann beginnt die zu bezahlende Arbeitszeit? Im Arbeitsvertrag heißt es dazu:  nach dem Umziehen (Dienstkleidung) mit Aufnahme der Tätigkeit am Arbeitsplatz (ab Putzkammer) . Und sie hört vor dem Umziehen mit Beendigung der Tätigkeit am Arbeitsplatz auf. Wer also lange  Wegezeiten durch das Reinigungsobjekt zurücklegen
muss, der macht dies in ihrer/seiner Freizeit.

Besonders attraktiv (fürs Unternehmen) ist die vereinbarte Arbeitszeit von täglich 1,75 Stunden oder wöchentlich 10,5 Stunden bei einer 6-Tage-Woche. Keine Frage, die Festlegung der einzelnen Zeiten pro Woche bestimmt der Arbeitgeber. Er kann die Reinigungskraft mit täglichen 1,75 Stunden durch geteilte Dienste auch  auf verschiedene Objekte über den Tag verteilt einsetzen oder sie  aus betrieblichen Gründen in ein anderes Objekt versetzen. Allerdings wird für den/die Beschäftigte/n ein  arbeitsvertraglicher Anspruch auf Beförderung vom und zum Arbeitsplatz ausdrücklich ausgeschlossen; das muss sie/er wohl selbst bezahlen.

Was bei einem täglichen Bruttoverdienst von 14,96 Euro und möglichen Fahrtkosten zu den vielleicht unterschiedlichen
und wechselnden Arbeitspl ätzen noch  hängen bleibt, das dürfte der Reinigungskraft sicher kaum ausreichen, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Nützt ihr also die Bindung an den Tarifvertrag für die gewerblich Beschäftigten im Gebäudereinigerhandwerk? Durchaus, denn ohne diese läge ihr Stundenlohn sicher noch wesentlich niedriger. Doch hat die F.A.L.K. Gebäudemanagement GmbH schon für den Fall vorgesorgt, dass sie nicht mehr verpflichtet werden kann, so viel zu bezahlen: Der Tarifvertrag soll nur gelten,  sofern und solange er allgemeinverbindlich erklärt ist. Für REAL scheinen sich solche sauberen Geschäfte zu lohnen. Wenn nicht, würde die Geschäftsführung als Auftraggeberin sicher darauf achten, dass die Reinigungskräfte in ihrem Haus zumindest nach dem Einzelhandelstarif mit 9,69 Euro je Stunde bezahlt würden. Außerdem könnte sie beim Vertrag mit dem für das Reinigen beauftragten Unternehmen
darauf achten, dass dieses die im Einzelhandel tarifvertraglich verbotenen geteilten Dienste ebenfalls nicht anwendet.

Editorische Hinweise

Der Artikel wurde entnommen aus:

Handeln
Informationen
für Betriebsräte und Beschäftigte
Nr. 37 ! 30. Januar 2012
Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
ver.di Bezirk Südhessen
Fachbereich 12 Handel