Grundeinkommen gegen Ungleichheit und Armut?
Anmerkungen aus feministischer Sicht

von Gisela Not

04/06

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Wir leben in einer Phase der Umund Neugestaltung und des Abbaus von arbeitsmarktund sozialpolitischen Strukturen und sozialen Sicherungssystemen. Das betrifft nicht nur Deutschland, sondern viele europäische Länder. Erwerbsarbeit führt für viele Menschen nicht mehr zur Einkommenssicherung und zur damit verbundenen sozialen Absicherung; eine wachsende Zahl von Working poor ist die Folge. Die Erwerbslosigkeit steigt ebenso wie die unbezahlte Arbeit, und auf die Sozialversicherungen ist kein Verlass mehr, weil der Sozialstaat angeblich in die Krise geraten ist. Die sozialen Kürzungen treffen bei Frauen und Männern auf unterschiedliche  Voraussetzungen  und  haben  unterschiedliche  Wirkungen. Frauen sind (oft) anders und härter betroffen als Männer. Grundeinkommen – so die ProtagonistInnen des Konzepts – soll dazu beitragen, dass sich der Arbeitsmarkt entspannt, Menschen „Eigeninitiative“ entwickeln und die im Überfluss vorhandenen, heute unbezahlt geleisteten Arbeiten endlich anerkannt und sozial abgesichert werden.

Populäre Sozialutopie

Die Forderung nach einem „Grundeinkommen“, das unabhängig von der jeweils geleisteten Arbeit an alle Personen, die sich nicht aus eigener Arbeit oder Rente ernähren können, oder gar an alle Personen, unabhängig von der geleisteten Arbeit, gezahlt werden soll, ist die seit einiger Zeit populärste Antwort auf die nicht mehr ausreichend vorhandenen existenzsichernd bezahlten Erwerbsmöglichkeiten. Die Idee ist nicht neu, sie wird seit vielen Jahren breit diskutiert. Schon auf dem ersten Bundeskongress der Erwerbslosen 1982 in Frankfurt/M. hatten die von Erwerbslosigkeit Betroffenen die Forderung nach 1ʻ500 DM Existenzgeld für alle zur Diskussion gestellt (Bundeskongress der Arbeitslosen 1983). Wissenschaftler, die damals dem links-alternativen Spektrum zugehörten, legten  in den 1980er Jahren Modelle vor für eine Existenzsicherung für alle, unabhängig von der geleisteten Arbeit (z.B. Opielka/Vobruba 1986), und namhafte Politiker stellten die Frage nach der Tragfähigkeit dieser Reformidee. Exemplarisch sei der Artikel „Freiwillige Arbeitslosigkeit?“ genannt, den Peter Glotz (1986) zum „garantierten Grundeinkommen“ in den gewerkschaftlichen Monatsheften schrieb. Angesichts von Hartz I – IV scheinen immer mehr BundesbürgerInnen überzeugt davon zu sein: „Wir brauchen ein Grundeinkommen für alle Menschen“.  Woher rührt das große Interesse an dem  Thema? In der Bundesrepublik Deutschland gerät das erwerbsabhängige soziale Sicherungssystem durch zunehmende Erwerbslosigkeit und Sozialabbau aus den Fugen. Immer mehr Menschen geraten in den Sog von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (früher Sozialhilfe) oder werden von Partnern und Bedarfsgemeinschaften abhängig. Immer mehr Menschen, auch solche, die Erwerbsarbeit leisten, leben in Armut. Die ungleiche Verteilung der bezahlt und unbezahlt geleisteten  Arbeiten und der ungleiche Einfl uss  auf  die Gestaltung der Arbeitsbeziehungen trägt zunehmend zur Spaltung in Arme und Reiche, aber auch zur Spaltung zwischen den Geschlechtern bei.

 

Wenn schon keine existenzsichernde Arbeit mehr…

 

Bei den Vorstellungen zum Grundeinkommen1 geht es vor allem darum, die wachsenden Teile der Bevölkerung, die nicht oder zumindest über einen längeren Zeitraum nicht mit kontinuierlichen Möglichkeiten erwerbsabhängiger Existenzsicherung rechnen können, sozial abzusichern. Dahinter steht die berechtigte Befürchtung, dass in absehbarer Zeit existenzsichernde Arbeitsplätze weiter abgebaut werden und in noch größerem Ausmaß prekäre  Arbeitsverhältnisse und Niedriglöhne zusätzlich subventioniert werden müssen. Die Forderung: „Wenn du mir schon keine Arbeit geben kannst, dann gib mir wenigstens Geld“ (Klein 2005, 17), erscheint daher verständlich. Sie wird zunehmend von Menschen, die aus der Erwerbsarbeit ausgegrenzt worden sind, gestellt. Eine wirkliche Utopie, um „in Freiheit tätig sein“2 zu können, ist sie nicht. Genausowenig, wie ein bezahlter Arbeitsplatz per se ein existenzsicherndes Einkommen garantiert, gewährleistet ein Grundeinkommen per se eine Verbesserung der Arbeitsund Lebensbedingungen oder gar eine freie Wahl des Jobs.

Die Situation der immer zahlreicher werdenden armen und ausgegrenzten Menschen ließe sich ohne Zweifel verbessern, wenn sie anstelle des Arbeitslosengeldes (ALG) II, mit dessen Hilfe nicht erwerbstätige Erwerbsfähige in Arbeit gezwungen werden sollen, oder anstelle des Sozialgeldes (früher Sozialhilfe) als Fürsorgeleistung für nicht Erwerbsfähige ein existenzsicherndes Grundeinkommen erhalten würden. Der Gang zur Arbeitsagentur, zum Sozialamt, die Bedürftigkeitsprüfungen, die Abhängigkeit vom Haupternährer, von der „Bedarfsgemeinschaft“, vom Miniund 1-€-Job mit Arbeitszwang, um nur einige Schikanen zu nennen, sind in der Tat diskriminierend und menschenunwürdig. Hartz IV als so genannte „Grundsicherung  für  Arbeitslose“  erfüllt  nicht  die  Bedingungen,  die  an  eine menschenwürdige Bedarfssicherung zu knüpfen sind. Vorschläge für eine andere Ausgestaltung von ALG II im Blick auf ein Grundeinkommen bleiben daher hilflos (vgl. Mohr 2004), solange nicht die Ablehnung jeglichen Arbeitszwangs, demütigender Bedürftigkeitsprüfungen, menschenunwürdiger Arbeitsbedingungen, sinnloser Produkte und Dienstleistungen und die Abschaffung der Herrschaft von Menschen über Menschen auf die Agenda gesetzt werden. Im Blick auf Hartz IV als Teil einer „Reformstrategie“ wird mit Recht immer wieder darauf verwiesen, dass Reformen ihren Namen verdienen müssen. Im Blick auf Grundeinkommensmodelle ist darauf zu verweisen, dass auch „Alternativen“ ihren Namen verdienen müssen. Widerstand gegen menschenunwürdige Arbeitsund Lebensbedingungen und gegen Armut und Ausgrenzung werden auch dann notwendig sein, wenn ein Grundeinkommen – welcher Art auch immer – durchgesetzt ist.

 

 „Netzwerk Grundeinkommen“ für Deutschland

 

Das „Netzwerk Grundeinkommen für Deutschland“, das am 9. Juli 2004 – am Tage der Verabschiedung der „Hartz-IV”-Gesetze, die das Arbeitslosengeld II präsentieren – gegründet wurde, versucht sämtliche Initiativen und Einzelpersonen zu erfassen, die hinter der Losung „Grundeinkommen“ stehen; dazu gehören auch einige Arbeitslosenverbände. Durch die Fokussierung auf die eine Forderung wurde freilich auch der Widerstand gegen Hartz IV kanalisiert. Dass das Grundeinkommen nach dem Modell des Netzwerks bedingungslos sein soll, existenzsichernd, auf einem individuellen Rechtsanspruch beruhend, also nicht abhängig von Ehe und Partnerschaft, Familie oder Bedarfsgemeinschaft sein soll, sondern ohne Bedürftigkeitsnachweis und ohne diskriminierende Kontrollen an alle Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen in gleicher Höhe gezahlt werden soll, entspricht dem Verständnis der Menschenwürde. Selbstverständlich ist das Formulieren solcher Vorstellungen nicht, denn auch einige Grundsicherungsoder Grundeinkommensmodelle sehen Bedürftigkeitsprüfungen vor, gehen  von  Familieneinkommen  aus,  enthalten  Einschränkungen  für Menschen, die aus anderen Ländern kommen, und für Jugendliche und Rentner; manche scheuen auch vor Arbeitspflicht oder „Tätigkeitszwang“ nicht zurück. Auch bei den Gründern des Netzwerks waren Wissenschaftler, die oder deren Organisationen in Papieren eine Arbeitspflicht  oder Pflicht zur „Tätigkeitsaufnahme“ durchaus positiv bewerteten (Opielka 2003, Welter 2003, BDKJ 2003, KAB 2003).3 Das widerspricht der Philosophie des Netzwerks: „Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger zur Arbeit zu zwingen, mißtraut ihrer Gemeinwohlbindung und schränkt die bürgerlichen Freiheiten ein“ (Fischer u.a. o.J.).

 

Die GründerInnen des „Netzwerk Grundeinkommen“ scheinen davon überzeugt zu sein, dass Grundsicherung ein, wenn nicht „der“ Weg hin zu einer anderen  Welt ist, von deren Möglichkeit immer mehr Menschen überzeugt sind  (Rein 2004). Mit der konkreteren Vorstellung dessen, wie diese Welt aussehen soll, beschäftigen sich angesichts der aktuellen politischen Lage nur wenige. Da ist auch von den ProtagonistInnen des Grundeinkommens wenig zu hören bzw. zu lesen.  Dass durch das „Netzwerk Grundeinkommen“ keine Höhe des Betrages, den die Anspruchsberechtigten bekommen sollen, formuliert wird, ist ein Manko. Das Netzwerk will sich ausdrücklich auf kein bestimmtes Finanzierungsmodell festlegen. Die meisten (anderen) Modelle sind mit einem niedrigen Grundeinkommen ausgestattet. Mit 600 € (BDKJ und KAB) oder 650 € (Opielka) ist eine eigenständige Existenzsicherung im Falle der Durchsetzung des Konzepts nur schwer zu erreichen. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Sozialhilfeinitiativen forderte im Jahre 2000 bereits 1ʻ500 DM und 500 DM für die Warmmiete zusätzlich (BAG SHI 2000). Schon für das Jahr 1985 wurde im Rahmen eines Forschungsprojekts als „angemessenes Existenzminimum zum Leben in einer Großstadt“ ein Nettoeinkommen von mindestens 1ʻ400 DM errechnet (Möller 1988, 17).

 

Die zugrundeliegende Berechnung müsste freilich heute überarbeitet werden und den gängigen Kosten für Miete, Strom etc. angepasst werden. Die  Höhe  des  Grundeinkommens  ist  außerordentlich  wichtig.  Durch Einkommensarmut per niedrigem Grundeinkommen kann es faktisch sowohl zu Arbeitszwang  als auch zu verstärkter Abhängigkeit vom (Ehe-) Partner kommen. Nur durch ein Grundeinkommen in Höhe einer Existenzsicherung (nicht zu verwechseln mit Existenzminimum) kann verhindert werden, dass GrundeinkommensempfängerInnen in prekäre und schlecht bezahlte Arbeitsverhältnisse, in Niedriglohnbereiche und ins „Ehrenamt“ mit „Aufwandsentschädigung“ gedrückt werden. Das hätte auch Auswirkungen auf die (noch) Beschäftigten durch den Druck auf deren Löhne und die Einführung immer  flexiblerer, kapitalbestimmter Arbeitszeiten. Die Vision, Menschen könnte die Möglichkeit eröffnet werden,  „die konkreten Arbeiten abzulehnen, die gefährlich, schädlich, uninteressant sind“, wodurch „sich der Charakter der  Arbeit ändern“ würde (Rätz 2005, 18), würde ins Gegenteil verkehrt.

   Emanzipatorische Freiräume zum Experimentieren mit alternativen Lebensund Arbeitsmöglichkeiten, mit selbstverwalteten und genossenschaftlichen Unternehmensstrukturen und sinnvoller, sozial und ökologisch verträglicher und auf friedliche Zwecke gerichteter Produktion können durch Grundsicherung nur dann geschaffen werden, wenn die Angst vor Armut, Abhängigkeit und gesellschaftlicher Stigmatisierung abgeschwächt wird, also die Höhe der Leistungen existenzsichernd ist, und wenn zusätzlich Informations-, Ermöglichungsund Finanzierungsstrukturen geschaffen werden. Ohne Widerstand gegen die bestehenden Strukturen werden solche Experimente auf breiter Ebene nicht durchzusetzen sein.

 

Das Recht der Frauen auf existenzsichernde Erwerbsarbeit

 

Aus feministischer Sicht ist kritisch zu hinterfragen, ob ein beabsichtigtes Grundeinkommen  geeignet  ist,  die  bestehende  Diskriminierung  von Frauen in Erwerbsarbeit und Hausund Sorgearbeit abzuschwächen und den Sozialabbau, der bekanntlich wesentlich zulasten der Frauen geht, zu stoppen. Freilich bekämen nach den meisten Modellen – anders als beim Arbeitslosengeld II – Menschen unabhängig vom Einkommen des/der Partnerin, der Familie oder Bezugsgruppe Grundeinkommen bezahlt, wenn sie selbst keine oder keine ausreichend bezahlte Erwerbsarbeit haben. Dass dabei ein Teil der Menschheit mit (niedrigem) Grundeinkommen versehen zu Langzeitoder Permanenterwerbslosen oder zu Hausfrauen werden könnte, darf dennoch nicht übersehen werden.

 

Die Gefahr, dass es vor allem Frauen sind, die am gleichberechtigten Zugang zu existenzsichernder sinnvoller Arbeit behindert werden, solange die Familienstrukturen bleiben, wie sie sind, und solange die Übernahme von Erziehungsund Pflegezeiten nicht für beide Geschlechter „normal“ wird bzw. die Möglichkeiten einer bruchlosen Gestaltung der Erwerbsbiographie bei gleichzeitiger Übernahme von Hausund Sorgearbeit nicht gegeben ist, ist jedenfalls groß. Das politische Interesse an der Aufrechterhaltung  bürgerlicher Familienstrukturen mit Haupternährer und Hausfrau oder Zuverdienerin bzw. „ehrenamtlich“ arbeitender Frau ist ebenfalls groß. Freilich wären mit rehausfrauisierten und – mit Grundeinkommen versehenen – nebenbei im „Freiwilligensektor“ sozial und kulturell engagierten Müttern und pflegenden Töchtern vielfältige Probleme zu lösen. Der Forderung nach Ebenbürtigkeit zwischen den Geschlechtern widersprechen solche Modelle. Aber diese Forderung scheint ohnehin nicht beliebt zu sein.

 

War schon die Zukunftskommission für Bayern und Sachsen (1997, 36) der Meinung, dass „sowohl in den alten wie in den neuen Bundesländern(…) die meisten Frauen davon überzeugt (sind), dass sie sich in der Rolle als Mutter“, die nebenbei noch teilweise berufstätig ist, am wohlsten fühlen würden, so tönt es sieben Jahre später noch deutlicher: Einen „Gleichberechtigungsanspruch, der die berufliche Gleichheit überbetont“, bezeichnete der durch den CDU-Wahlkampf 2005 bekannt gewordene Paul Kirchhof in seinem  Buch  „Der  sanfte  Verlust  der  Freiheit“  als  „missverstandenen Gleichheitsanspruch“, als verfehlt, weil er „den Schutz von Kind und Mutter trotz ihrer besonderen Schutzbedürftigkeit schwächt“ (2004, 119). Nicht nur ihm geht es um eine Rehabilitierung des heil(ig)en Familienbildes.

 

Freilich sind Erziehungsarbeit, häusliche Pflege und freiwilliges ehrenamtliches Engagement auch gesellschaftlich wichtige  Arbeiten, darauf haben Feministinnen seit langem hingewiesen (Notz 1989; 2005). Aber sie verweisen auch darauf, dass nicht mehr davon ausgegangen werden kann, dass Frauen diese Arbeiten wie in der Vergangenheit selbstverständlich übernehmen und damit die Lücken in der sozialen Versorgung weiterhin schließen. Ihnen war es wichtig, dass diese Arbeiten – soweit sie nicht professionalisiert werden müssen – neben der existenzsichernden sinnvollen Erwerbsarbeit geleistet werden und zwar – im Rahmen der Umverteilung aller gesellschaftlich notwendigen  Arbeiten – durch Frauen  und Männer. Wenn die „Vision für eine gerechtere Gesellschaft“ (BDKJ) zugrundelegt, dass – egal in welchem Arbeitsoder Tätigkeitsbereich – „ein pauschaler Nachweis von jährlich 500 Stunden erbracht werden“  muss ">(BDKJ 2003), oder wenn nur „jeder Mensch, der in Deutschland einer Tätigkeit im Sinne der  ʻTriade der  Arbeitʼ4 nachgeht“, ein Recht auf Grundeinkommen hat und „es genügt, wenn er in einem Teil der Triade tätig ist“ (Welter 2003, 219), liegt der Verdacht nahe, dass durch solche Modelle vorher scheinbar unbezahlbare Arbeiten5 zukünftig ideell aufgewertet, mit einem Niedrigstlohn versehen und zudem unter Arbeitsoder Tätigkeitszwang geleistet werden sollen. Auch wenn die Arbeitsbereiche als gleichwertig betrachtet werden, bleiben sie in hohem Maße geschlechtsspezifisch segregiert (vgl. Notz 2004 a, 19).

Aber auch das „bedingungslose Grundeinkommen“ soll „die Familie“ stärken. „Sie kann sich der Erziehung und der Fürsorge für ihre Kinder widmen, ohne sich um ihre Einkommenssicherung zu sorgen“ (Fischer u.a. o.J). In eine ähnliche Richtung geht auch der Verweis der VeranstalterInnen des Wiener Kongresses „Grundeinkommen“ auf die Wichtigkeit der Anerkennung von Familienarbeit, Pflege oder freiwilliger Sozialarbeit, die durch ein Grundeinkommen vermehrt geleistet werden könne, was dann wiederum zur Entspannung des Arbeitsmarktes beitragen würde (Wohlgenannt 2005, 2). Es ist sehr zu befürchten, dass es bei der altbekannten Arbeitsteilung bleibt und dass es Frauen sind, die vor allem zur Entlastung des (bezahlten)  Arbeitsmarktes beitragen (müssen), wenn sie zuhause Erziehungsoder Pflegearbeit oder im Gemeinwesen soziale und kulturelle sogenannte ehrenamtliche Arbeit zu leisten haben. Ca. 80 Prozent dieser Arbeiten werden heute dort, wo sie mit dem unmittelbaren Umgang mit Sorge und Pflege zu tun haben, durch Frauen geleistet. Daran würde auch eine (geringfügige) Bezahlung nichts ändern. Das Problem der sozialen Exklusion und die – zumindest partielle – Abhängigkeit vom (Ehe-)mann bliebe bestehen.

 

Bei soviel Familienorientierung ist es kein Wunder, dass von Protagonisten des Grundeinkommens zudem auf das Konzept „Erziehungsgehalt“ (Opielka 2004)6 verwiesen wird, das schon lange von frauenpolitischer Seite – konservativer wie feministischer Couleur – kritisiert wird, weil es geeignet erscheint, Frauen für eine gewisse Zeit, mit einem geringen

„Gehalt“ versehen, aus dem bezahlten Arbeitsmarkt zu drängen.  Viele Frauen wollen sich das Recht auf eigenständige Existenzsicherung aus eigener Arbeit nicht verwehren lassen. Sie verfügen heute über Ausbildungen und Qualifikationen, über die keine Generation vorher in dem Maße verfügt hat. Das Recht auf sinnvolle existenzsichernde Erwerbsarbeit ist auch  ein Menschenrecht. Sozialistische  und  bürgerliche Frauen haben lange dafür gekämpft. Und der Kampf ist noch nicht abgeschlossen. Nun sollen sie sich schon wieder einreden lassen, dass es gilt, die „Dominanz der Erwerbsarbeit“ zu überwinden. Für erwerbslose Frauen wie Männer ist der Hinweis auf die „andere Arbeit“, in der sie in Haushalt, Nachbarschaft und Freizeit Erfüllung finden können, eine Verhöhnung.

 

Menschliche Arbeit hat einen Ertrag und einen Sinn

 

Die meisten erwerbslosen Menschen möchten wieder einer bezahlten gesellschaftlich organisierten, notwendigen und nützlichen Erwerbsarbeit nachgehen, durch die sie ihre eigene Existenz sichern können. Der Anreiz zur Teilhabe an gesellschaftlich organisierter Arbeit ist nicht einzig der Lohn, der den Kauf materieller Güter und Dienstleistungen ermöglicht. Arbeit verspricht noch andere Zielsetzungen als Geldverdienen. Sie verschafft den Menschen Einfluss im Sinne von Mitbestimmungsund Beteiligungsmöglichkeiten, wenn auch oft in beschränktem Umfang, sie gibt dem Leben einen Sinn, ordnet den Tag und erweitert den menschlichen Horizont, schafft Gemeinsamkeiten und weist den sozialen Status zu. Damit schafft sie zugleich eine Form von Identität (Jahoda 1983, 136) oder

– wie Willy Brandt 1983 schrieb: „...menschliche Arbeit hat nicht nur einen

Ertrag, sie hat einen Sinn“ (Brandt 1983, 9).

 

Den Ertrag haben Frauen wie Männer freilich ebenso bitter nötig. Die Bedingungen,  unter denen  Erwerbsarbeit  in  der  Industriegesellschaft stattfindet, lassen allzu oft diese Bedürfnisse unbefriedigt; die Bedingungen, unter denen Hausund Sorgearbeit in den Familien oder „ehrenamtliche“ Arbeit in Vereinen, Verbänden und für Nachbarn geleistet wird, ebenso. Ganz zu schweigen von den ökonomischen, psychischen und sozialen Belastungen, die durch den Ausschluss aus Erwerbsarbeit hervorgerufen werden. Menschen streben eine qualifizierte, sinnvolle Berufsarbeit an, weil sie das Bedürfnis haben, ökonomisch, ideologisch und sozial unabhängig zu sein. Sie wollen sich selbst verwirklichen und ihre Kräfte für etwas Vernünftiges und Sinnvolles einsetzen, um einen ideellen oder materiellen Beitrag für die Gemeinschaft, deren Mitglied sie sind, zu erbringen. Das heißt keinesfalls, dass die (Erwerbs-)Arbeitsgesellschaft bleiben soll, wie sie ist. Nach wie vor gilt es, die Arbeit –  und zwar die bezahlt geleistete und die unbezahlt geleistete Arbeit –  menschenwürdig und demokratisch zu gestalten und von ihren fremdbestimmten Elementen zu befreien.

 

Durch Grundeinkommen bleiben die Ursachen für die sozialen und geschlechtsspezifischen Ungleichheiten in unserer Gesellschaft (zunächst) unangetastet. Die geschlechtsspezifischen Ungleichheiten würden sich, wie schon erwähnt, vermutlich sogar verstärken; die sozialen Ungleichheiten auf ein (je nach Höhe des Grundeinkommens) höheres Niveau gesetzt. Wer behauptet, die  Armut sei „abgeschafft“, wie das bei Diskussionen von Verfechtern des Grundeinkommens immer wieder geschieht, übersieht, dass Grundeinkommen als isoliertes Modell die Arbeitsgesellschaft mit ihren kapitalistischen Marktmechanismen, Überund Unterordnungen und geschlechtsund schichtspezifi schen Arbeitsverteilungen und Lohnsystemen lässt, wie sie ist. Das Grundeinkommen ist zudem in hohem Maße von der vorhandenen Erwerbsarbeit abhängig und setzt sogar eine gut funktionierende kapitalistische Wirtschaft voraus, wenn es durch „Sozialsteuer“ auf alle Einkommen, ohne Obergrenze, finanziert werden soll (Opielka 2005, 7). Mit Recht stellt Angela Klein die Frage: „Glaubt man ernsthaft, ein Recht auf ein Leben (auch ohne Arbeit) in Würde durchsetzen zu können, ohne die Lohnsklaverei abzuschaffen?“ (Klein 2005, 43).

 

Alternative Konzepte zur Vollbeschäftigung

 

Freilich brauchen wir angesichts der zunehmenden Armut, vor allem auch der zunehmenden working poor, alternative Konzepte zur traditionellen Vollbeschäftigung. Vollbeschäftigung hatte in unserer Gesellschaft ohnehin immer einen geschlechtsspezifischen Bias: Männer arbeiten voll in der Erwerbsarbeit – Frauen in der Familie oder sie sind „Zuverdienerinnen“. Ein solches Modell ist aus feministischer Sicht (und auch für viele Männer) nicht mehr erstrebenswert. Darauf, dass Vollbeschäftigung auch aus ökologischer Sicht nicht sinnvoll wäre und wir den vorhandenen Destrukten (Kriegsproduktion  u.a.)  nicht  weitere  hinzufügen  sollten,  ist  vielfach hingewiesen (Notz 2005, 27). Dennoch ist die Annahme vom „Ende der Arbeit“ falsch. Das beweisen die vielen unerledigten öffentlichen Aufgaben und die vielen „offenen Stellen“ in den unbezahlten und geringfügig bezahlten Frauenarbeitsbereichen sowie die Lücken, die im Sozial-, KulturSchulund Erziehungsbereich mit 1-€-Jobs gestopft werden sollen. Tatsache ist, dass die existenzsichernd bezahlte Erwerbsarbeit in allen hochindustrialisierten Ländern schrumpft, die Arbeit zu Niedrig- und Niedrigstlöhnen sowie die unbezahlte Arbeit hingegen in dem Maße zunimmt, wie sie in anderen Sektoren abgebaut wird; was dann auch zur Finanzkrise der öffentlichen und Sozialversicherungshaushalte führt.

 

Die Forderung nach Entkoppelung von Arbeit und Einkommen, wie sie die meisten Grundeinkommensmodelle vorsehen, wird damit begründet, dass der Gesellschaft angeblich die Arbeit ausgehe. Jede/r, der die Arbeitsgesellschaft weiterhin zum Ausgangspunkt der gesellschaftlichen Entwicklung erklärt, wird des Festhaltens an überalterten Strukturen überführt. Feministinnen haben schon lange darauf hingewiesen, dass die Arbeitsgesellschaft vor allem deshalb in der Krise ist, weil unter Arbeit vorwiegend bezahlt geleistete Arbeit, die der Herstellung von Waren dient, verstanden wird und weil die Verteilung dieser Arbeit und der Einfluss auf die Gestaltung der Arbeitsbeziehungen wesentlich einem Geschlecht vorbehalten bleibt. Die entscheidende Frage lautet also nicht, ob es genügend Erwerbsarbeit gibt, sondern, ob es genügend existenzsichernde Arbeit gibt und wie sie verteilt und bewertet wird. Die unbezahlten Arbeiten in der Familie und in anderen Lebensformen, bei der Erziehung der Kinder, der Pfl ege der Alten, Behinderten und Hilfsbedürftigen, die Arbeiten in der Nachbarschaftshilfe, im Gemeinwesen, im sozialen und kulturellen Ehrenamt, die Subsistenzarbeiten gehen der Gesellschaft ganz bestimmt nicht aus. Auch sie sind unter kapitalistischen Bedingungen vom System der Lohnarbeit abhängig. Daran und an ihrer geschlechtsspezifischen Verteilung wird eine „Vergütung“ mit Grundeinkommen nichts ändern. Das Recht auf Arbeit und das Recht auf (existenzsicherndes!) Einkommen müssen zusammengedacht werden. Zudem gilt es zwischen unbezahlten  Tätigkeiten und staatlichen Aufgaben sorgfältig zu unterscheiden. Als Lösungsansatz für eine  Neugestaltung  der  Arbeits und  Verteilungsverhältnisse  ist  das Grundeinkommen gänzlich ungeeignet (vgl. auch Busch 2005).

 

Zukunftsmodelle und prioritäre Zielsetzungen

 

Es geht um  Visionen einer zukünftigen  Arbeitsgesellschaft, in der der Gesamtzusammenhang von  Arbeit und Leben, Existenzsicherung und Eigentätigkeit von Individuen und Gesellschaft neu gestaltet wird. Zukunftsmodelle, die ihren Namen verdienen, müssen im Ansatz  das Ziel haben, die begrenzt vorhandene sinnvolle existenzsichernd bezahlte Arbeit und die im Überfluss vorhandene unbezahlte Arbeit auf mehr Menschen und auf Menschen beiderlei Geschlechts zu verteilen.

 

Das Ziel ist eine sinnvolle, versicherungspflichtige, die eigene Existenz sichernde Arbeit für alle Menschen, die das wollen, verbunden mit der Möglichkeit, die erwerbsarbeitsfreie Zeit für Hausund Sorgearbeiten, kulturelle, politische und gemeinwesenorientierte  Arbeiten zu nutzen. (Nicht nur) um  Versicherungslücken zu vermeiden, ist ein gesetzlich festgelegter Mindestlohn notwendig, alle Erwerbsarbeitsverhältnisse sind in die Sozialversicherungspflicht einzubeziehen und auch alle Arbeitsverhältnisse, die als „Selbständige“ gelten. Zudem brauchen wir eine Arbeitszeitverkürzung (6oder gar 4-Stunden-Tag) im Bereich der Vollerwerbstätigkeit und einen Abbau der Überstunden. Ganz sicher brauchen wir eine Mindestrente für alle aus dem Erwerbsleben Ausgeschiedenen, die unabhängig von den einbezahlten Versicherungsbeiträgen gezahlt wird, wie sie in anderen Ländern längst üblich ist. Notwendig wird es, Frauen in der Familien-, Arbeitsmarktund Sozialpolitik nicht weiter als Mitverdienende, zusätzlich Verdienende, also nicht weiter im Zusammenhang mit Ehe, Familie und „Haupternährer“ zu sehen, sondern sie als Individuen herauszuholen aus diesen Zusammenhängen. Erst wenn es für alle Männer und für alle Frauen selbstverständlich wird, dass sie ein Recht auf eigenständige Existenzsicherung und auf eigenständige Rente haben, werden freie Zusammenschlüsse unter freien Menschen wirklich werden können, ohne staatliche Bevorzugung einer bestimmten Lebensform.

 

Positive Beispiele eines anderen Wirtschaftens finden wir im Bereich der alternativen Ökonomie (vgl. Notz u.a. 1991); auch in Genossenschaften und kommunitären  Arbeitsund Lebensgemeinschaften (vgl. Notz 2004b). Angesichts der aktuellen Debatten um den (scheinbar) verlorengegangenen Gemeinschaftssinn müssten radikaldemokratische Gemeinschaftskonzepte Hochkonjunktur haben. Dennoch lässt ihre  Akzeptanz außerhalb ihrer eigenen Zusammenschlüsse noch zu wünschen übrig. In solchen Projekten schließen sich Menschen zusammen, die selbstbestimmt und ohne patriarchale Hierarchien  ressourcenschonend  arbeiten und konsumieren wollen. Sie versuchen, die Trennung von Arbeit und Leben zu überwinden und mit sich und ihren Mitmenschen sowie mit der Umwelt pfleglich und vorsorgend umzugehen, weil sie wissen, dass sie gemeinsam mehr und besseres erreichen können als alleine. Solche Projekte sind ein Versuch, die Aufhebung der Entfremdung, der Neuverteilung von Arbeit und Verantwortung und der Möglichkeit der ebenbürtigen Teilhabe von Frauen und Männern am ganzen Leben anzustreben. Freilich dürfen auch sie nicht als  Allheilmittel gegen die Erwerbslosigkeit missverstanden werden. Dazu sind sie nicht geeignet.

 

Angesichts von fast fünf Millionen Erwerbslosen und angesichts zunehmender Globalisierung der Waren tauschenden Gesellschaft sind Konzepte gefragt, die nicht reduziert bleiben auf die Lenkung kleiner lokaler Betriebe durch die Produzenten selbst oder auf die Existenz eines wie auch immer bezeichneten neuen „alternativen“ oder genossenschaftlichen Wirtschaftssektors, der gleichzeitig den Gesetzen der Warengesellschaft unterstellt ist. Dies allein wird wenig Erfolg haben, wenn nicht ein entsprechendes globales, politisches und ökonomisches System angestrebt wird und Handlungsstrategien zu seiner Verwirklichung eingeläutet werden.

 

Anmerkungen

 

1     Die Darstellung der von der BAGSHI, der Initiativen gegen Arbeitslosigkeit und Armut, der CDA, des BDKJ, dem Paritätischen Wohlfahrtsverband, dem Deutschen Gewerkschaftsbund, den verschiedenen Parteien und neuerdings des „Netzwerks Grundeinkommen“ entwickelten unterschiedlichen Modelle würde den Rahmen dieses Beitrags sprengen. Siehe hierzu BAG der Sozialhilfeinitiativen 2000 sowie Ronald Blaschke (2005).

2     Motto zum Kongress „Grundeinkommen“ vom 7. bis 9. Oktober 2005 in Wien.

3     Im Grundeinkommensmodell des Katholischen Arbeitnehmerbundes Aachen heißt es z. B.: „Die GrundeinkommensbezieherInnen verpflichten sich, eine gesellschaftlich notwendige und wichtige Arbeit (z. B. Familienarbeit, Pfl ege, gemeinnützige Arbeit) oder eine Erwerbsarbeit im sog. 1.  Arbeitsmarkt oder einem öffentlich geförderten Beschäftigungssektor zu übernehmen. Die abzuleistende Jahresarbeitszeit in den drei Bereichen entspricht der jetzt durchschnittlich ermittelten Jahresarbeitszeit, ca. 1ʻ500

Stunden“. – Zit. nach Welter 2003, 222.

4     Die „Triade der Arbeit“ setzt sich zusammen aus Gemeinwesenbezogener Arbeit, Privatarbeit und Erwerbsarbeit (Welter 2003, 64).

5     „Was ich kann, ist unbezahlbar.“ Tun, was man will. Und nicht, was man muss. Mit freiwilliger Arbeit. Das war der Slogan des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum Internationalen Jahr der Freiwilligen 2001.

6     Zum Konzept Erziehungsgehalt siehe Leipert, Christian / Opielka, Michael 1998.

 

Literatur

 

BAG der Sozialhilfeinitiativen, 2000: Existenzgeld für Alle. Neu-Ulm

BDKJ, 2004: Die Kernpunkte der Vision einer sozial gerechteren Gesellschaft

Blaschke, Ronald, 2005: Garantierte Mindesteinkommen. Modelle von Grundsicherungen und Grundeinkommen im Vergleich. Meißen/Dresden

Brandt, Willy, 1983: Vorwort. In: Marie Jahoda: Wieviel Arbeit braucht der Mensch. Weinheim

Bund der katholischen Jungend (BDKJ), 2003: Solidarität – Chance für die Zukunft? Vision für eine gerechte Gesellschaft. o.O.

Bundeskongress der Arbeitslosen (Hg.), 1983: Arbeitsloseninitiativen der BRD und Westberlins. Frankfurt/M.

Busch, Ulrich, 2005: Schlaraffenland – eine linke Utopie? Kritik des Konzepts eines bedingungslosen Grundeinkommens. In: Utopiekreativ, November

Fischer, Ute u.a. o.J.: Freiheit statt Vollbeschäftigung. www.freiheitstattvollbeschaeftigung

Glotz, Peter, 1986: Freiwillige Arbeitslosigkeit? Zur neueren Diskussion um das „garantierte

Grundeinkommen“. In: Gewerkschaftliche Monatshefte 37

Jahoda, Marie, 1983: Wieviel Arbeit braucht der Mensch. Weinheim

KAB Aachen, 2003: Das Grundeinkommensmodell. In: Welter, Ralf: Solidarische Marktwirtschaft durch Grundeinkommen. Aachen

Klein, Angela, 2005: Das Leben in Würde und der Kapitalismus. In: Sand im Getriebe, Nr.

43

Kirchhof, Paul, 2004: Der Verlust der Freiheit. München

Kommission für Zukunftsfragen der Freistaaten Bayern und Sachsen, 1997: Erwerbstätigkeit und Arbeitslosigkeit in Deutschland. Entwicklung, Ursachen und Maßnahmen – Teil I, II und III. Bonn

Leipert, Christian / Opielka, Michael, 1998: Erziehungsgehalt 2000. Bonn

Möller, Carola, 1988: Flexibel in die Armut. Empirische Untersuchung und theoretische

Verortung ungeschützter Arbeitsverhältnisse. Hamburg

Mohr, Katrin, 2004:  Gegen den Trend: Perspektiven eines bedingungslosen Grundeinkommens nach „Hartz IV“. Manuskript des Vortrags auf dem Workshop „Chancen eines Grundeinkommens nach Hartz IV“ beim 2. Treffen des deutschen Netzwerks Grundeinkommen am 11./12.12. in Berlin.

Notz, Gisela, 1989: Frauen im sozialen Ehrenamt. Freiburg

Notz, Gisela, u.a. (Hg.) 1991: Selbstverwaltung in der Wirtschaft. Köln

Notz, Gisela, 2004 a: Mit Grundsicherung die Welt verändern? In: Zukünfte 47

Notz, Gisela, 2004 b: „Ein Fenster in eine herrschaftsfreie Welt“. Das Demokratiepotenzial von Alternativökonomie, selbstverwalteten Betrieben und kommunitären Lebensund Arbeitsformen. In: Wolfgang G. Weber/Pier-Paolo Pasqualoni/Christian Burtscher (Hg.): Wirtschaft, Demokratie und soziale Verantwortung. Kontinuitäten und Brüche. Göttingen

Notz, Gisela, 2005: Arbeit – mehr als eine Beschäftigung die Geld einbringt. Ver.di Berlin

Opielka, Michael / Vobruba, Georg  (Hg.), 1986: Das garantierte Grundeinkommen: Entwicklung und Perspektiven einer Forderung. Frankfurt/M.

Opielka, Michael, 2003: Aktivierung durch Verpflichtung? Von der Pfl icht zur Erwerbsarbeit zur Idee eines Sozialdienstes. In: vorgänge Heft 4

Opielka, Michael, 2004: Grundeinkommen statt Hartz IV. In: Blätter für deutsche und internationale Politik, 9

Opielka, Michael, 2005: Brüder zum Lichte empor! Scheidewege sozialdemokratischer

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Rätz, Werner, 2005: Fünf Gründe für ein bedingungsloses Grundeinkommen für alle. In: Sand im Getriebe 43

Rein, Harald, 2004: Das Ende der Bescheidenheit…Existenzgeld, eine Forderung von Erwerbslosenund Sozialhilfeinitiativen. In: Axel Gerntke/Werner Rätz/Claus Schäfer u. a.

(Hg.), Einkommen zum Auskommen, Hamburg

Welter, Ralf, 2003: Solidarische Marktwirtschaft durch Grundeinkommen. Aachen

Wohlgenannt, Lieselotte, 2005: Grundeinkommen – Innovation für das 21. Jahrhundert. In: Kongress Grundeinkommen. Wien

Editorische Anmerkungen

Der Text erschien im Labournet unter
http://www.labournet.de/diskussion/arbeit/existenz/notz_widerspruch.pdf