Betrieb & Gewerkschaft

Nokia Siemens Networks München
Abbau-Modell zur Aushebelung wichtiger Arbeitnehmerrechte

von Inken Wanzek / Christine Rosenboom

04/12

trend
onlinezeitung

Nokia Siemens Networks ist es mit Hilfe von IG Metall München und Betriebsrat gelungen, mit dem Abbau-Modell vom 04.04.2012 in der Münchner Martinstraße auf einen Schlag folgende Rechte auszuhebeln.

die Sozialauswahl (§1 KSchG) durch Vereinbarung einer Positiv- und Negativ-Namensliste durch den Betriebsrat

Die Betriebsräte berufen sich darauf, dass ihr Sonderkündigungsschutz berücksichtigt werden muss, sprechen aber allen anderen Mitarbeitern ihren Kündigungsschutz ab.

das Kündigungsverbot wegen des Übergangs eines Betriebsteils (§613a IV BGB)
den tariflichen Kündigungsschutz
den Jubilarschutz
den Sonderkündigungsschutz für Schwerbehinderte (§85 ff SGB IX)
das Diskriminierungsverbot von Frauen und Schwerbehinderten (Art. 3 III GG)
den Gleichbehandlungsgrundsatz (IGM Privilegien) Durch Verzicht auf den Sozialplan durch den Betriebsrat und Vereinbarung des Ergänzungstransfer- und Sozialtarifvertrags durch die IG Metall
die soziale Staffelung der Abfindung (nach Alter, Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten, Schwerbehinderung) Durch Vereinbarung des Sozialtarifvertrags.

Dadurch werden die IG Metall Privilegien bezahlbar, denn die Gesamtsumme, die für Abfindungen, beE-Entgelt und ATZ zur Verfügung steht ist fix

Um diese Namenslisten so durchdrücken zu können hat man eine „Alternativlosigkeit“ geschaffen. Der Mitarbeiter bekommt nichts, wenn er das Angebot nicht annimmt und stattdessen Kündigungsschutzklage erhebt.

Auch in Bezug auf die Kündigungsschutzklage hat der Betriebsrat durch die Namensliste

  • auf die Widerspruchsmöglichkeit und damit die Weiterbeschäftigung der Mitarbeiter bis zum Prozessende verzichtet.
  • Gleichzeitig hat er die Beweislast umgekehrt, wobei der Mitarbeiter keine Chance hat, an die Personaldaten zu kommen, die er benötigen würde, um eine grobe Fehlerhaftigkeit der Namensliste nachzuweisen.

Dieses Modell funktioniert nur, wenn der Betriebsrat mitspielt und dafür ist er nicht gewählt. In diesem Fall hat der Betriebsrat die Interessen der Mitarbeiter schlicht und einfach nicht vertreten.

Editorische Hinweise

Wir spiegelten den Text von Netzwerk IT: http://www.netzwerkit.de/projekte/siemens/news20120417-001

Dort finden sich weiterführende Informationen zu diesem Thema.