Betrieb & Gewerkschaft
DGB Tarifgemeinschaft für Leiharbeit
8 Euro fünfzig statt Equal Pay !

von
 IWW Bremen

04-2013

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Zum 30.4. 2013 sind die Tarife für die Leiharbeit durch die Tarifgemeinschaft der DGB Gewerkschaften kündbar. Die Tarifverträge für die Leiharbeit enden mit ihrer Wirkung zum 30.10.2013. Gibt es keinen Tarifvertrag, müssten die gesetzlichen Regelungen gelten: Und die heißen: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Es ergibt sich die Chance, dem Niedriglohn in der Leiharbeit ein Ende zu setzen. Ca. 800 000 LeiharbeiterInnen müssten deutlich mehr Lohn bekommen.

DGB: Wen interessieren Mai Reden und unser Geschwätz von gestern ?

Still und leise hat die Tarifgemeinschaft der DGB Gewerkschaften am 14. März ihre erste Verhandlungsrunde mit den Unternehmerverbänden durchgezogen. Stellvertretend für die 800 000 LeiharbeiterInnen bietet der DGB einen Milliarden Euro Verzicht an. Das Gerede von Equal Pay war gestern auf der letzten 1. Mai Kundgebung.

Die konkrete Forderung heißt: Ein Tarifvertrag für zwei Jahre, Mindestlohngruppe 8,50 Euro West und im zweiten Jahr 9 Euro.

Dies ist deutlich weniger als Equal Pay.

Hintergrund:

Eigentlich gilt nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) der Grundsatz des gleichen Lohns und der Nebenbestimmungen wie Urlaub, Urlaubsgeld usw. für alle LeiharbeiterInnen (Equal Pay). Dies bedeutet, jede/r LeiharbeiterInn müßte zu den gleichen Bedingungen entlohnt und behandelt werden, wie die KollegInnen im Einsatzbetrieb.

Allerdings enthält das AÜG auch eine Öffnungsklausel. Diese sieht vor, dass abweichend vom Gleichbehandlungsgrundsatz dann schlechter bezahlt werden kann, wenn es einen entsprechenden Tarifvertrag gibt. Diese Tarifverträge wurden zuletzt 2010 von der Tarifgemeinschaft der DGB Gewerkschaft für die Leiharbeit mit den beiden Unternehmerverbänden der Leiharbeitsbranche, IGZ und BAP abgeschlossen. Danach verdienen LeiharbeiterInnen nur etwa 60 Prozent des Lohns der KollegInnen, die im Betrieb die gleiche Arbeit ausführen.

Die DGB Gewerkschaften hatten lange argumentiert, sie seien zu diesen Tarifabschlüssen genötigt worden, da ja die christlichen Gewerkschaften zuerst 2003 Tarifverträge abgeschlossen hatten und diese dann in den Verleihbetrieben herangezogen werden würden, wenn die DGB Gewerkschaften selbst keine Tarife abschliessen würden. Unterschiede in der Lohnhöhe zwischen DGB und „Christentarifen“ gab es bereits seit 2010 nicht mehr.

Diese Schutzbehauptung ist seit längerem entfallen. Zum einen hat das Bundesarbeitsgericht der christlichen Tarifgemeinschaft die Tariffähigkeit entzogen und zum anderen hat der Bundesverband der Personaldienstleister (BAP) am 5. Februar mitgeteilt, dass die Tarifverträge mit den christlichen Gewerkschaften zum 1. März 2013 nicht mehr zur Anwendung kommen und statt dessen seine Mitgliedsfirmen nur noch die DGB Verträge anwenden.

Branchentarife

In zahlreichen Branchen, Metallindustrie, Druck, Chemie, Eisenbahn u.a. gelten seit November 2012 sogenannte Branchentarifverträge. Diese sehen für längerfristig eingesetzte LeiharbeiterInnen einen Zuschlag zun den Tariflöhnen der Leiharbeitsbranche vor. Diese Zuschläge reichen in der Metallindustrie nach 9-monatiger Beschäftigung bis zu 50 Prozent des Stundenlohns, in anderen Branchen sind es dagegen nur 10 Prozent und in einigen Fällen in höheren Lohngruppen 0 Prozent Aufschlag.

Diese Branchentarifverträge führen jedoch bei weitem nicht zu einer gleichen Bezahlung wie das Arbeitsnehmerüberlassungsgesetz dies eigentlich vorsieht. Durch diese Branchentarifverträge sind nur ca. 50 Prozent aller LeiharbeiterInnen erfasst. Zudem gelten sie nur für LeiharbeiterInnen, die mindestens 6 Wochen am selben Arbeitsplatz eingesetzt sind. Kommt es zu einem neuen Einsatzort fangen die LeiharbeiterInnen wieder, ohne Branchenzuschlag, von vorne mit dem Grundlohn der Leiharbeitstarife an. Die durchschnittliche Beschäftigungszeit in einem Betrieb beträgt für LeiharbeiterInnen 3 Monate.

Die Branchentarife haben zwar etlichen LeiharbeiterInnen zu mehr Geld verholfen, sind jedoch noch immer weit vom Grundsatz des gleichen Lohns für gleiche Arbeit entfernt. Somit haben sich die DGB Gewerkschaften mit ihren Branchentarifen bis 2017 an dieses System gebunden.

Chance für gleichen Lohn ist möglich.

Käme es jetzt zum 30.4.2013 zu einer Kündigung der Leiharbeitstarife und würden die DGB Gewerkschaften erklären, dass sie nicht zur Verlängerung der Tarife bereit sind, müsste absehbar, ab 1. November 2013 das Prinzip des gleichen Lohnes gelten. Schließen die DGB Gewerkschaften, verbunden mit einer üblichen Tarifforderung neue Tarife ab, wird der Niedriglohn in der Leiharbeit zementiert. Tarifverträge in der Leiharbeit sind somit nichts Gutes. Im Gegenteil, Tarifverträge für die Leiharbeit sind seit 10 Jahren die Grundlage für Lohndumping und Niedriglohn.

Üblicherweise haben Tarifverträge eine Nachwirkung wenn es nicht zeitnah zu einem neuen Tarifabschluss kommt. Dies ist bei den Leiharbeitstarifen, nach Meinung vieler Arbeitsrechtler, nicht der Fall. Denn die Nachwirkung des alten Tarifvertrages konkurriert in diesem Fall mit einem Gesetz, dem AÜG, das niedrigere Löhne nur dann zulässt, wenn ein Tarifvertrag gilt.

Bisherige Chancen, das Tarifunwesen in der Leiharbeit zu beenden, haben die DGB Gewerkschaften nicht genutzt. Diese Möglichkeiten bestanden bereits 2003 und 2010. Dort haben die DGB Gewerkschaften abgeschlossen bzw. bestehende Tarife verlängert und damit den Niedriglohn in der Leiharbeit verfestigt.

Bundesweit gibt es zahlreiche Initiativen und Beschlüsse von Gliederungen einiger Einzelgewerkschaften, die Tarife nicht zu verlängern. Darüber haben sich die Hauptvorstände der Einzelgewerkschaften hinweggesetzt.

Bisher haben sie immer, z.B. auch durch Flexibilisierungstarife und Betriebsvereinbarungen, darauf geachtet, dass den Unternehmen am Standort Deutschland genügend Niedriglohnpotential zur Verfügung stand und alle Möglichkeiten der Flexibilisierung von den Unternehmen ausgenutzt werden konnten.

Unternehmer und DGB Gewerkschaften Hand in Hand für Kapitalprofite und Niedriglohn.

DGB / IG Metall fordern 8,50 Euro – Armutslohn – statt Equal Pay !!

Die IG Metall hat ihre Position umrissen. Verhandlungsführer Stefan Schaumburg, ließ auf der IG Metall Webseite verlauten: „Mindestens ein Entgelt von 8,50 Euro, also das, was wir auch für den gesetzlichen Mindestlohn fordern.“ DGB Vorstandsmitglied Matecki hat dies als gemeinsame Position aller DGB Gewerkschaften bestätigt.

Toll: Dies entspräche einer Tariferhöhung von 3,8 Prozent und ist in der Regel, sowohl für Alleinstehende mit Steuerklasse I, als auch für Menschen, die noch weitere Familienangehörige mit durchbringen müssen, unterhalb der Hartz IV Grenze.

Kommt diese Position der IG Metall und des DGB zum Abschluss, könnte jede LeiharbeiterInn zu Recht feststellen: DGB und IG Metall haben mich um einen höheren Lohn gebracht.

Herausgeber: IWW Bremen, www.iww-bremen.tk   – iww-bremen@freenet.de Lindenstraße 1b H. Thomsen

Editorische Hinweise

Wir bekamen den Text von den AutorInnen für diese Ausgabe.