Privater Sicherheitsdienst mit hoheitlichen Befugnissen

von
Thomas Brunst  

04/2020

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(…) Es ist eine Premiere im Landkreis Freudenstadt: Eine private Sicherheitsfirma wird im Auftrag der Gemeinde Empfingen helfen, die öffentliche Ordnung im Zuge der aktuellen Corona-Krisensituation zu wahren. (…) Dies ist ein beispielloses Vorgehen im Landkreis, das es so noch nie gab. (...)“ (Südwest Presse, Neckar-Chronik, 21.03.20)

Im Baden-Württembergischen Empfingen soll – wegen der Corona-Pandemie – ein privater Sicherheitsdienst Polizei und Ordnungsamt bei der Kontrolle der BürgerInnen unterstützen. Dafür wurden MitarbeiterInnen einer örtliche Sicherheitsfirma, durch die Stadtverwaltung, mit hoheitlichen Befugnissen (z. B. Identitätsfeststellungen, Platzverweisungen) beliehen; eine ungewöhnliche Maßnahme wie Bürgermeister Ferdinand Truffner zugibt und ein “ein Novum im Kreis Freudenstadt“.

Weil der private Sicherheitsdienst hierbei direkt mit der Baden-Württembergischen Landespolizei zusammenarbeitet, handelt es sich um eine “police private partnership“; gleichzeitig – weil der private Sicherheitsdienst dabei hoheitliche Sicherheits- und Ordnungsaufgaben wahrnimmt - handelt es sich auch um eine “public private security“.
Das staatliche Gewaltmonopol der Bundesrepublik Deutschland und der Artikel 33 Abs. 4 Grundgesetz sehen derartige Beleihungen von “Privaten“ nicht vor. Alleine behördlichen Amtsträgern (Polizeibeamte, Hilfspolizeibeamte) stehen hoheitliche Eingriffsbefugnisse nach deutschen Recht zu. Bürgermeister Truffner machte deutlich, dass man aus Personalmangel beim städtischen Ordnungsamt zu dieser Sondermaßnahme greifen musste.

Auffällig an dieser Empfänger “public private security“ ist das hierzu keinerlei öffentliche Kritik zu vernehmen ist; weder von der zuständigen Kommunalaufsicht noch von einer bürgerrechtlichen Organisation.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat hierzu bereits im Sommer '18 erklärt, dass sie nicht tatenlos zusehen werde, wenn privaten Sicherheitsdiensten, durch staatliche Stellen (z. B. Kommunalverwaltungen), hoheitliche Befugnisse übertragen würden. "(...) Oliver Malchow, Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP), warnt deswegen: 'Keine Übertragung hoheitlicher Rechte auf Private und Hände weg vom Gewaltmonopol.' (…)" (pressreader.com, 07.07.18) Das die GdP nun zu diesem aktuellen Vorgang schweigt sollte zu denken geben. 

Private Securityfirma kontrolliert (Südwest Presse, Neckar-Chronik, 21.03.20)https://www.neckar-chronik.de/Nachrichten/Private-Securityfirma-kontrolliert-451698.html 

Polizei will den Hut aufbehalten (pressreader.com, 07.07.18)https://www.pressreader.com/germany/hohenloher-tagblatt/20180707/281565176517263 

Private Sicherheitsdienste sollen Personenansammlungen auflösen
https://www.heise.de/forum/Telepolis/Kommentare/Corona-und-die-Selbstentmachtung-der-Parlamente/Private-Sicherheitsdienste-sollen-Personenansammlungen-aufloesen/posting-36369863/show/  

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