Der 1. Mai ist eine
der populärsten
Traditionen der
jüngeren
Menschheitsgeschichte,
entstanden in einer
Zeit, in der der
aufstrebende
Kapitalismus
Millionen von
Arbeitern schuf und
seitdem in
bitterster Armut
hält.
Dieses Jahr jährt
sich der 1. Mai zum
130. Mal. Seit
seinem Entstehen
treibt dieser Tag
jedes Jahr bis heute
Millionen von
Menschen, darunter
Arbeiter,
Jugendliche,
fortschrittliche
Intellektuelle und
Gewerkschafter auf
der ganzen Welt auf
die Straße. Jahr auf
Jahr richten sich
die Demonstrationen
am 1. Mai gegen
menschenunwürdige
Lebensbedingungen,
niedrige Löhne,
repressive
Gesetzgebungen und
dergleichen mehr.
Der 1. Mai ist somit
nicht nur eine
Tradition, sondern
eine kämpferische
Tradition für die
Rechte und für die
Verbesserung der
Lebensbedingungen
von Millionen von
Menschen.
Auch dieses Jahr
waren bereits wieder
in etlichen Städten
in der BRD
Kundgebungen und
Demonstrationen zum
1. Mai angemeldet.
Doch das war vor dem
Eintreten der
sogenannten
Corona-Krise. Der
Deutsche
Gewerkschaftsbund
(DGB) konnte sich
nicht genug beeilen,
alle seine
angemeldeten
Versammlungen - und
somit der Tradition
des 1. Mais -
abzusagen. Gegen
wenige Unbeugsame
wurden in allen
Bundesländern mit
einem ganzen Paket
von Maßnahmen
sogenannte
Allgemeinverfügungen
oder
Rechtsverordnungen
erlassen. Alle diese
Maßnahmen werden mit
der aktuellen
Pandemie des
SARS-CoV-2
(Corona-Virus)
gerechtfertigt.
Seitdem lässt sich
beobachten, dass
immer mehr der
Grundrechte, die im
Grundgesetz
festgehalten sind,
eingeschränkt oder
komplett ausgehebelt
werden. Laut den
Aussagen einiger
Juristen ist
wahrscheinlich nicht
einmal mehr die
Hälfte der
Grundrechte in der
deutschen Verfassung
in Kraft.
Von all den
Grundrechten ist
besonders Artikel 8
des Grundgesetzes,
das heißt das
Versammlungsrecht,
eingeschränkt und
teilweise sogar
komplett aufgehoben.
Das heißt, was wir
sehen, ist eine
Einschränkung der
demokratischen
Rechte, die es
zuletzt vor dem Ende
des 2. Weltkriegs
gegeben hat. Seitdem
sich die Exekutive,
also die ausführende
Gewalt, über die
Allgemeinverfügung
und Rechtsverordnung
immer mehr selbst
bemächtigt hat und
die Gewaltenteilung
zu einem großen Teil
ausgehebelt wurde,
häufen sich auch
Meldungen aus der
gesamten
Bundesrepublik über
Verbote,
Nichtgestattungen
und
unverhältnismäßige
Polizeieinsätze
gegen Versammlungen
unterschiedlicher
Art. Dies hat sich
auch innerhalb der
letzten vier Wochen
eindrücklich in
Bremen gezeigt.
Während bereits eine
Kundgebung am 21.
März, das heißt vor
dem Erlass jeglicher
Allgemeinverfügungen
oder
Rechtsverordnungen,
vom Ordnungsamt
unter Berufung auf
das Corona-Virus
untersagt worden
ist, und dieses
Verbot mit einer
unverhältnismäßigen
Machtdemonstration
der Polizei
durchgesetzt wurde,
hat sich dieser
Trend auch in den
Wochen danach
fortgesetzt. Obwohl
sich die
Rechtsverordnung der
Hansestadt Bremen
nach
§32des
Infektionsschutzgesetzes
bezüglich des
Versammlungsrechtes
liberal gibt, wurden
Protestkundgebungen
von Flüchtlingen
gegen den
unzureichenden
Infektionsschutz in
der
Erstaufnahmestelle
in der Lindenstraße
trotz Einhaltung von
Mindestabstand etc.
durch ein
Zusammenspiel von
Ordnungsamt und
Polizei untersagt
und unterbunden;
viele Beteiligte
wurden mit
Bußgeldstrafen
belegt. Auch andere
Proteste gegen die
menschenunwürdige
und unhygienische
Unterbringung von
Flüchtlingen in
Griechenland wurden
teilweise völlig
unverhältnismäßig
von der Bremer
Polizei unterbunden.
Der entsprechende
Passus über die
Versammlungsfreiheit
in der Bremer
Rechtsverordnung
bedeutet nichts
anderes, als
eventuelle
Anmeldungen von
Versammlungen und
die Gewährleistung
des
Versammlungsrechts –
inklusive seiner
Einschränkung und
Aushebelung – in die
Willkür der Bremer
Ordnungsbehörden zu
übergeben. Auch das
Bundesverfassungsgericht
hat in der
vergangenen Woche
diese restriktive
Politik gegenüber
der
Versammlungsfreiheit
in der
Bundesrepublik
ausdrücklich gerügt
und für unzulässig
erklärt. Trotz
gelegentlicher
Änderungen einiger
Landesregierungen in
der Handhabung der
Versammlungsfreiheit
werden angemeldete
Versammlungen
weiterhin in einem
Maße jenseits
jeglicher
Verhältnismäßigkeitmit
Auflagen überzogen,
sodass das
Versammlungsrecht
nur noch eine leere
Hülle darstellt. In
Hinblick auf den
kommenden 1. Mai
betrachten wir
diesen Umgang mit
dem fundamentalen
Recht auf
Versammlungsfreiheit
in Bremen mit
größter Sorge.
Trotz des
allgemeinen Bruchs
des DGB mit der
(eigenen) Tradition,
am 1. Mai zu
demonstrieren, wurde
auch für dieses Jahr
die traditionelle
1.Mai-Demonstration
angemeldet. Die
Demonstration
beginnt um 10:30 Uhr
an der Kreuzung
Osterdeich /
Lüneburger Straße
(Weserterrassen) und
führt von dort durch
das Bremer Viertel
über die
Sielwallkreuzung zum
Domshof, wo die
Abschlusskundgebung
stattfindet.
Aufgrund der
diesjährigen
Situation möchten
wir ausdrücklich
alle Pressevertreter
sowie jeden
Einzelnen, dem etwas
an den
demokratischen
Rechten gelegen ist,
einladen, an dem
Aufzug teilzunehmen
und/oder den Umgang
der Bremer
Ordnungsbehörden mit
der
Versammlungsfreiheit
zu beobachten und zu
dokumentieren. Für
weitere Fragen
stehen wir Ihnen
unter dieser
Mailadresse zur
Verfügung: