Aus der Militärgeschichte der BRD
Die unmittelbaren Vorbereitungen für die Aufstellung der Bundeswehr

von
Eberhard Heidmann u.a.

05-2013

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....Parallel mit den außenpolitischen Aktivitäten zum Einbeziehen der BRD in das imperialistische Militärblocksystem mehrten sich die Anstrengungen zur materiellen Absicherung der Aufstellung von Streitkräften. So begannen große Monopole, nach und nach Schritte zum Aufbau einer eigenen leistungsfähigen Rüstungsindustrie einzuleiten.

Nach den Bestimmungen des Potsdamer Abkommens und den Festlegungen des Alliierten Kontrollrates war die Rüstungsproduktion in Deutschland vollständig verboten. Auch in den westlichen Besatzungszonen Deutschlands waren deshalb Anlagen der Rüstungsindustrie zerstört oder demontiert worden. Die betreffenden Firmen hatten somit auf militärische Produktion verzichten und sich zwangsläufig auf die Herstellung ziviler Güter umstellen müssen. Das war bei dem großen Nachholebedarf in den Jahren nach dem Kriege dennoch ein lukratives Geschäft. Gleichzeitig vollzog sich in den 50er Jahren eine Konjunktur für die Wirtschaft der BRD insgesamt.

Zahlreichen Firmen gelang es aber, ihre Rüstungsspezialisten zusammenzuhalten. Auch fanden viele von ihnen im Ausland Anstellung und damit An-schluß an die neuesten technischen und wissenschaftlichen Entwicklungen. Im übrigen war die Arbeit an Rüstungsgütern nie ganz eingestellt worden. Für Wartung und Reparatur von Bewaffnung und Ausrüstung der Truppen der westlichen Besatzungsmächte wurden die alten deutschen Rüstungsunternehmen herangezogen, beispielsweise der BMW-Triebwerkbau für Flugzeuge der USA.

Bereits 1951 ermöglichten die westlichen Besatzungsrnächte durch das teilweise Aufheben des alliierten Produktionsverbotes offiziell die Wiederaufnahme einer Rüstungsproduktion in beschränktem Umfang. An die Stelle des Verbots trat die Überwachung. Einige der früheren Rüstungsfirmen nahmen für die Streitkräfte westeuropäischer Staaten die Produktion auf. Seit 1951 wurden auf mehreren Werften der BRD auch kleinere Kriegsschiffe gebaut, die u.a. nach Israel und Ekuador gingen. 1952 erhielt Daimler-Benz den ersten Exportauftrag für Panzerdieselmotoren aus der Schweiz. Als später die Bundeswehr Kübelwagen benötigte, konnten Porsche, Goliath und Auto-Union nahezu serienfertige Modelle anbieten. Die Flugzeugfirmen Dornier und Mes-serschmitt hatten Aufträge aus Spanien erhalten. 1953 organisierte dann der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), eine Dachorganisation der Unternehmer, eine Gerätevorführung für das bevorstehende eigene Rüstungsgeschäft.(119)

Die Regierung der BRD hatte über Adenauer persönlich enge Kontakte zum BDI. Dessen Vorsitzender, Fritz Berg, unterstützte die Remilitarisierungspolitik der Bundesregierung aktiv. Der BDI hatte entscheidenden Anteil daran, daß in der BRD eine eigene Rüstungsproduktion geplant und aufgenommen werden konnte. Im Interesse der Monopole vereinbarte das Amt Blank mit dem Wirtschaftsministerium, die Rüstungsproduktion zentral zu steuern. Schon am 15. Juni 1952 hatte das Präsidium des BDI die Gründung eines Arbeitskreises und einer Abteilung für Rüstungsfragen beschlossen. Knapp acht Monate später entstand die Abteilung Verteidigungsangelegenheiten, und am 24.November 1954 trat der Arbeitskreis für Rüstung des BDI zu seiner ersten Vollsitzung zusammen. Unter Nutzung der Erfahrungen aus dem zweiten Weltkrieg entwickelten sich die spezifischen Formen der Kooperation zwischen der privaten Industrie und den Regierungsorganen. Der BDI erhielt das Monopol für alle Ru-tungslieferungen aus der BRD. So konnte er bereits 1954 feststellen: «Die Industrie hat sich mit diesem Gremium ein Instrument geschaffen, das es ihr ermöglicht, die in Verbindung mit einer Aufrüstung auf sie zukommenden Aul .raben in Selbstverantwortlichkeit zu lösen. »(120)

'Bis Mitte 1955 beschäftigte sich das Amt Blank mit dem Erarbeiten der militärischen, politisch-ideologischen, personellen, materiell-technischen und juristischen Pläne, d.h. mit dem Vorbereiten des Aufstellens von Streitkraften.

Aufgrund der bevorstehenden direkten Eingliederung der künftigen Bundeswehr in die Militärorganisation der NATO wurde auch der Aufbau einer ei-„enen militärischen Spitzengliederung der BRD bis zu einem Fuhrungsstab der Gesamtstreitkräfte in einem Verteidigungsministerium geplant. Zugleich sollten die Kampfverbände bis einschließlich der Korpsebene der Fuhrung der BRD unterstehen. Alle Feldverbände sollten in den Pakt integriert werden, während die Territorialstreitkräfte unter nationalem Kommando verbleiben würden.

Das Amt Blank legte das Gesamtergebnis seiner Streitkrafteplanungen m einer Denkschrift am T.Januar 1955 dem Bundeskanzler vor Danach sol ten die konzipierten 6 Panzer- und 6 Infanteriedivisionen (370000 Mann) m Korps zusammengefaßt und die Infanteriedivisionen vollmotonsiert sowie stark gepanzert werden. Zur Erhöhung der Feuerkraft und Manövrierfähigkeit und zur Gewährleistung der Führung in einem Bewegungskrieg waren starke Korpstruppen (schwere Artillerie, Pioniere mit schwerem Bruckengeral Nachrichtentruppen) vorgesehen.

Für die Luftwaffe (40000 Mann) hatte das Amt Blank 20 Geschwader geplant 'Davon 8 Jagdbombergeschwader, also Fliegerkräfte, die die Angriits-operationen des Heeres unterstützen konnten. Die übrigen Fliegerkrafte sollten aus 3 Geschwadern leichter Bomber, 4 Jagdgeschwadern (davon 2 mit Allwet-terjägern) sowie 2 Transport- und 3 Aufklärungsgeschwadern bestehen. Außerdem war eine starke Luftabwehr konzipiert.

Die Marine (20 000 Mann) sollte zunächst Schnellboote, U-Boot-Jager sowie Minenleger und Räumboote, später auch kleine U-Boote und Zerstörer, erhalten.

Neben den Feldtruppen war eine in sechs Wehrbereiche gegliederte Territo-nalorganisation in Stärke von 140000 Mann vorgesehen, eingeschlossen die Bodenorganisationen der Luftwaffe. Die territorialen Einheiten sollten im Interesse der Feldtruppen die rückwärtigen Räume militärisch sichern. Sie waren aber auch als Rückgrat des inneren Repressivmechanismus gedacht.

Die Personalstärke der Gesamtstreitkräfte (ohne Territorialorganisation und Zivilpersonal) war mit 430 000 Mann veranschlagt. Den Zeitbedarf für die Aufstellung der Bundeswehr kalkulierte das Amt Blank auf insgesamt drei Jahre.

Die Anwerbung Freiwilliger für alle Waffengattungen war 1953/54 verstärkt worden. Zugleich durchlief ein erheblicher Teil von ihnen in den USA eine Vorbereitung als Ausbilder. Bis zum Frühjahr 1954 hatten dort schon mehr als 3500 künftige Offiziere und Unteroffiziere Kurse absolviert.

In den Jahren 1954/55 kam es im Amt Blank zu Meinungsverschiedenheiten über strategisch-operative Grundsatzprobleme bei der Aufstellung der Streitkräfte. Der damalige Leiter der Unterabteilung Militärische Planung, der ehemalige Oberst i. G. der Wehrmacht Bogislaw von Bonin, vertrat das Konzept einer Freiwilligentruppe in Stärke von 120000 bis 150000 Mann. Vorrangig mit Panzerabwehrwaffen ausgestattet, sollte sie entlang der Ostgrenze der BRD einen Abwehrriegel bilden. Vizeadmiral a.D. Hellmuth Heye, der spätere Wehrbeauftragte des Bundestages, hatte ähnliche Vorstellungen für eine küstengebundene Marine entwickelt. Von Bonin stellte das auf die NATO orientierte offensive Konzept der Führung der BRD und die dementsprechenden militärstrategischen Grundsätze sowie die darauf basierenden Aufrüstungspläne in Frage.(121) Die von Bonin vertretene Alternativlösung basierte auf legitimen Sicherheitsinteressen, war konzeptionell, strukturell und waffenmäßig eindeutig defensiv und geeignet, eine Zuspitzung der internationalen Situation zu vermeiden.

In den Kontroversen um den Boninplan setzten sich jedoch jene politischen und militärischen Führungskräfte der BRD durch, die expansionistische außenpolitische Ziele verfolgten und deshalb in Anlehnung an die Tradition früherer deutscher Armeen nur eine offensive Ausrichtung für die Bundeswehr gelten ließen. Ausdrücklich unterstützte Adenauer diese Strategievorstellungen. Am 25. Februar 1955 erklärte er in der zweiten Lesung der Ratifizierungs-debatte über den Beitritt der BRD zur NATO: «Wenn wir diesen wesentlichen zusätzlichen deutschen Beitrag haben, werden wir mit dem Potential aller Waffen unseres NATO-Arsenals dann in der Lage sein, realistisch eine Strategie der vorderen Räume zur Verteidigung Westdeutschlands zu planen. -Jawohl, mit den Atombomben! »(122)

Das Amt Blank konzentrierte sich in der abschließenden Phase der Remilitarisierung darauf, die militärische Führungsspitze voll zu besetzen, die Werbung der Freiwilligen fortzuführen, Waffen, Ausrüstungen und Unterkünfte zu beschaffen, die Militärgesetzgebung der BRD weitgehend fertigzustellen und die sogenannte Wehraufklärung zu verstärken. Die künftigen Offiziere, Beruf s -Unteroffiziere und andere Längerdienende wurden vornehmlich nach ihrer anti-kommunistischen Einstellung und ihrer «Osterfahrung» ausgesucht. Für die Kadergewinnung wurden die militaristischen Soldatenverbände herangezogen. Die verstärkte Werbeaktion erbrachte bis Anfang 1955 etwa 100000 Einstellungsgesuche. Allein 11000 Mitglieder des VDS nahmen später ihren Dienst in der Bundeswehr auf. Großer Wert wurde auf Offiziere gelegt, die aus dem faschistischen Generalstab hervorgegangen waren. Sie waren militaristisch erzogen sowie militärisch gründlich ausgebildet, und sie hatten Kriegserfahrungen. In der Mehrheit zeichneten sie sich durch jene ausgeprägt antikommunistische Geisteshaltung aus, die die Regierung von ihren künftigen leitenden Militärs erwartete.

Eine verhältnismäßig kleine, aber seit ihrer Schaffung militärisch weitergebildete Kaderreserve für den Aufbau der Streitkräfte war der BGS. Deshalb hatte der Bundestag bereits am 19. Juni 1953 beschlossen, diese Truppe von 10000 auf 20000 Mann zu verstärken. Das Amt Blank hatte Vereinbarungen mit dem Innenministerium getroffen, um Mannschaften, Unteroffiziere und Offiziere des BGS in die künftige Bundeswehr zu übernehmen.

Ein weiteres Reservoir bildeten die deutschen Dienstgruppen der westlichen Besatzungstruppen. Deshalb hatte das Amt Blank mit den Oberkommandos der Besatzungsstreitkräfte vereinbart, bestimmte Spezialeinheiten geschlossen und einzelne Spezialisten nach und nach in dem Maße zu übernehmen, wie die Truppenteile aufgebaut würden. Dadurch sollte vor allem beim Formieren von Pionier- und Nachrichteneinheiten des Heeres, von Bodenpersonal der Luftwaffe und der Spezialeinheiten der Marine Zeit gewonnen werden. Da die Besatzungstruppen bis Mitte der 50er Jahre das Personal ihrer Dienstgruppen auf ein Drittel der ursprünglichen Stärke verringerten, wurden mehr als 100000 Mann, die vorwiegend an US-amerikanischen Waffen und Geräten ausgebildet waren, freigestellt.

Die gesetzlichen Grundlagen für die Remilitarisierung lagen in Form der Militärgesetzentwürfe und einzelner schon beschlossener Gesetze vor. Ein Freiwilligengesetz war dem Bundestag bereits 1953 zur Beschlußfassung eingereicht worden. Es regelte Dienstverhältnis und Besoldung von Freiwilligen. Am 26. Februar 1954 nahm der Bundestag den Ergänzungsentwurf zu Artikel 73 des Grundgesetzes (1. Wehrergänzung) an. Darin war die Einführung der allgemeinen Wehrpflicht vom vollendeten 18. Lebensjahr an vorgesehen.

Seit Ende 1954 verhandelte das Amt Blank mit einer Sonderkommission der USA-Streitkräfte über die Lieferung von Waffen und Gerät; es wurde ein Übergabemodus vereinbart. An schwerem Gerät sollten 6000 Panzer, 8800 gepanzerte Fahrzeuge, 1400 Artilleriegeschütze, 100000 Kraftfahrzeuge und 1250 Kampfflugzeuge beschafft werden. Außerdem bereitete das Amt die materielle Basis für die Unterbringung und Ausbildung der künftigen Truppen vor. Dazu wurden 585 große Unterkunftsanlagen und 284 Übungsstätten und Einrichtungen vorbereitet. Damit waren wesentliche Voraussetzungen für die Entwicklung der militärischen Infrastruktur geschaffen worden.

Einen wichtigen Platz in der Tätigkeit des Amtes Blank im Zeitraum bis 1955 nahm auch die detaillierte Vorbereitung der militärischen Ausbildung und der politisch-ideologischen Beeinflussung der künftigen Bundeswehrangehörigen ein. Wesentliche Grundsätze der Inneren Führung wurden ausgearbeitet. Damit im Zusammenhang spielte die These von den «Streitkräften in der bürgerlich-parlamentarischen Gesellschaft» eine besondere Rolle. Auf der Grundlage der bürgerlichen Staats- und Rechtsverhältnisse orientierten sich die herrschenden Kreise der BRD von vornherein auf solche politischen und juristischen Mechanismen, die die Bundeswehr zu einem zuverlässigen Instrument der Legislative machen sollten. Dabei wurde hinsichtlich der Führungsstruktur, die für die Stellung der Streitkräfte in der Gesellschaft wesentlich war, weder an das Vorbild der Reichswehr noch an das der faschistischen Wehrmacht angeknüpft. Das bürgerlich-parlamentarische System selbst bot genügend Möglichkeiten.

Um die Behauptung von der angeblichen Überwindung des Militarismus zu untermauern, wurden seine äußeren Erscheinungsformen verändert. Damit war gerade im Stadium des Wiederentstehens des Militarismus in der BRD sein Wesen für große Teile der Bevölkerung schwer erkennbar. Dazu trugen auch die Regelung des militärischen Oberbefehls in ziviler Zuständigkeit, die Gewährung gewisser bürgerlich-demokratischer Rechte für die Soldaten sowie die parlamentarischen Kontrollmöglichkeiten über die Streitkräfte bei. Die den konkreten Bedingungen der Remilitarisierung der BRD entsprechenden Entscheidungen wurden als prinzipieller Bruch mit der militaristischen Vergangenheit, als Ausdruck für den angeblich neuen Charakter der künftigen Bundeswehr in der «demokratischen Gesellschaft» dargestellt. Die Streitkräfte sollten als Instrument eines «abendländisch-atlantischen Verteidigungsbündnisses » erscheinen, das sich der Bedrohung durch einen «totalitären kommunistischen Block» erwehren müsse.

Die ideologischen Aktivitäten zur Begründung der Remilitarisierung der BRD sollten außerdem dazu beitragen, deren Ablehnung durch breite Schichten der Bevölkerung zu überwinden und zugleich in jenen westeuropäischen Ländern, die im zweiten Weltkrieg vom Faschismus okkupiert worden waren, die dort bestehenden Befürchtungen gegenüber dem künftigen NATO-Partner BRD abzubauen. Eng damit war das Bemühen der herrschenden Kreise verbunden, politisch zuverlässige Streitkräfte zu schaffen und den sogenannten unpolitischen Soldaten der Weimarer Republik nicht zuzulassen. Bezeichnend dafür war, daß Adenauer schon 1950, an die Adresse Frankreichs gewandt, erklärt hatte, nur ein kleiner Teil ehemaliger Offiziere wünsche eine Restauration der früheren Armee. Bei einer Aufstellung deutscher Brigaden « werde alles getan, daß sie nicht ein Staat im Staate würden, nicht eine Klasse für sich bildeten, sondern sich als Teil des gesamten deutschen Volkes fühlten»(123). Die gezielte und geschickte ideologische Verschleierung der Remilitarisierung gegenüber den Vorbehalten in der BRD und im westlichen Ausland erleichterten den Weg zur Aufstellung der Streitkräfte. Die antikommunistische Bedrohungslüge wirkte letztlich stärker als die Bedenken gegenüber einem neuen deutschen Militarismus.

Nach seiner seit dem 24. Februar geführten Debatte ratifizierte der Bundestag die Pariser Verträge am 27. Februar 1955 mit Stimmenmehrheit. Sie wurden am 5. Mai 1955 rechtswirksam. Das Besatzungsregime war damit aufgehoben. Am 7. Mai 1955 wählte der Rat der WEU auf seiner konstituierenden Sitzung Hasso von Etzdorf aus der BRD zu einem seiner stellvertretenden Generalsekretäre.

Zu Beginn der Tagung des NATO-Rates (9. bis 11. Mai) wurde die BRD offiziell als 15. Mitglied in den Nordatlantikpakt aufgenommen. Dies geschah zehn Jahre nach der Zerschlagung des Hitlerfaschismus durch die Antihitlerkoalition, genau am zehnten Jahrestag des Sieges des Sowjetvolkes im Großen Vaterländischen Krieg.

Die führenden Kräfte der BRD hatten ihre nächstliegenden militärpolitischen Ziele erreicht. Die BRD war Vollmitglied der NATO, weitgehend staatlich souverän und gleichberechtigt gegenüber den Westmächten. Die Aufstellung eigener Streitkräfte konnte beginnen. Für ihre Ausrüstung, Bewaffnung und Ausbildung war die politische und militärische Führung der BRD zuständig....

Anmerkungen

119) Siehe M.Brzoska/A.-A. Guha/Ch. Wellmann, Das Geschäft mit dem Tod, Fakten und Hintergründe der Rüstungsindustrie, Frankfurt a.M. 1982, S.9f.

120) Zit nach- G. Picht (Hrsg.), Studien zur politischen und gesellschaftlichen Situation der Bundeswehr. Dritte Folge, Witten/Berlin (West) 1966, S. 110.

121) Siehe K. von Schubert (Hrsg.), Sicherheitspolitik der Bundesrepublik Deutschland. Dokumentation 1945-1977, Teil 2, Köln 1979, S. 110-114.

122) Verhandlungen des Deutschen Bundestages, 2. Wahlperiode 1953, Stenographische Berichte. 25.Februar 1955, Bd.23, Bonn 1955, S.3736.

123) Zit. nach: Anfänge westdeutscher Sicherheitspolitik, Bd. l, S.781.

Editorische Hinweise

Der Text wurde entnommen aus: Militärgeschichte der BRD : Abriss, 1949 bis zur Gegenwart. [Autorenkollektiv (Leiter). Eberhard Heidmann ...], Schriften des Militärgeschichtlichen Instituts der Deutschen Demokratischen Republik, 1. Aufl., Berlin : Militärverl. d. Dt. Demokrat. Republik, 1989, S. 84-91

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