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Absenkung des Rentenniveaus auf 43 Prozent

von Reinhold Schramm

05/2016

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Das “Rentenniveau“ (Netto vor Steuern - in Westdeutschland) lag 1990 bei 55,1 Prozent, im Jahr 2001 bei 52,6 Prozent, im Oktober 2013 bei 48,7 Prozent, im Oktober 2014 bei 47,9 Prozent und im Oktober 2015 bei 47,5 Prozent.

Mit dem RV-Nachhaltigkeitsgesetz vom 21. Juli 2004 hat die damalige Bundesregierung beschlossen, dass das Rentenniveau im Jahre 2020 auf 46 Prozent und im Jahre 2030 auf 43 Prozent absinkt.

008 beschließt die Große Koalition das RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz, in dem unter anderem die Regelaltersgrenze auf 67 Jahre angehoben wird. Damit wird der Sozialabbau und Rentenraub fortgesetzt.

Das Rentenniveau liegt 2015 bei 47,5 Prozent; 2030 wird es bei (ca.) 43 Prozent liegen. Das heißt: 2030 wird das Rentenniveau um 9,5 Prozent niedriger sein als 2015.

Das heißt weiterhin: 2030 wird das Rentenniveau um 22 Prozent niedriger sein als 1990.

Im Ergebnis der gesetzlichen Rentenreduzierung verliert die Gesetzliche Rentenversicherung ihre Funktion einer Lebensstandardsicherung. Der im Arbeitsleben erreichte Lebensstandard kann nur dann einigermaßen beibehalten werden, wenn zusätzliche Rentenansprüche durch die betriebliche oder private Altersvorsorge erworben werden. Die Frage bleibt, ob in welchem Maße die Erwerbstätigen die ergänzenden Ansprüche aufbauen bzw. aufbauen können.

Das Absinken des Rentenniveaus hat zur Folge, dass mehr Versicherungsjahre benötigt werden, um eine Altersrente zu erhalten, die dem Bedarfsniveau der Grundsicherung [analog Sozialhilfe bzw. Hartz IV- Regelleistung] im Alter entspricht.

Im Jahr 2030 wird das Rentenniveau um 13,5 Prozent niedriger sein als im Jahr 2013.

Ein vereinfachtes Rechenbeispiel [Vgl. VdK-Sozialverband Baden-Württemberg]

Bürger A erhält mit 65 Jahren und nach 45 Arbeitsjahren ab Dezember 2012 eine Regelaltersrente von 1.000 Euro.

Bürger B erhält ab 2030 (erst) mit 67 Jahren eine Regelaltersrente. Er hat genau so viele Beiträge in gleicher Höhe wie Bürger A in die Rentenversicherung eingezahlt und erhält nur 865 Euro, das heißt ca. 13,5 Prozent weniger als Bürger A.

Müsste ein Bürger 2030 mit 63 in Rente gehen, dann müsste er noch zusätzlich einen Abschlag von 14,4 Prozent in Kauf nehmen. Dann wäre die Rente nur noch 740 Euro pro Monat.

Quellen: [A] Sozialverband VdK - Ortsverband Schopfheim. Bis 2030 Absenkung des Rentenniveaus auf 43 % - seit 2004 in § 154 Abs. 3 SGB VI festgeschrieben.

www.vdk.de/ov-schopfheim/ID126800

[B] Institut Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg-Essen: Entwicklung des Netto-Rentenniveaus vor Steuern 1990 - 2029 und 2030. Netto-Standardrente vor Steuern (45 Versicherungsjahre) in % des durchschnittlichen Jahresentgelts.

www.sozialpolitik-aktuell.de
 

Quelle: Zusendung per Email am 1. Mai 2016 durch den Autor