Corona – auch eine Notstandsübung
Ermächtigungsgesetze für Bund und Land

von Inge Höger
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05/2020

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In Zeiten der Corona-Krise überbieten sich Bund und Länder mit immer neuen Gesetzen zum Umgang mit Pandemien.

Ein Gesetzentwurf der NRW-Landesregierung reiht sich ein in die im März vom Bundestag beschlossene Novellierung des Infektionsschutzgesetzes, das dem Bundesgesundheitsminister im Falle einer epidemischen Krise künftig Notstandsrecht zubilligt. Das Gesetz wurde von führenden Verfassungsrechtlern und auch vom Komitee für Grundrechte und Demokratie als verfassungswidrig eingestuft. Eine Gruppe von linken Bundestagsabgeordneten stellte dazu fest: «Es gilt in dieser Situation das Notwendige zu tun und dabei die Verhältnismäßigkeit der Mittel zu wahren. Diese Situation darf nicht ausgenutzt werden, um Eingriffe in die Grundrechte zu beschließen, die über die unmittelbare Bewältigung der Corona-Krisen hinausgehen.»

Mit dem neuen Gesetz wird der Bundesgesundheitsminister «ermächtigt, durch Anordnung oder Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrats Maßnahmen zur Grundversorgung mit Arzneimitteln … sowie zur Stärkung der personellen Ressourcen im Gesundheitswesen zu treffen». Der Minister kann damit gegebenenfalls per Dekret regieren und zum Beispiel Ausnahmen bei den Zulassungsvoraussetzungen für Arzneimittel oder Impfstoffen festlegen.

Das Robert-Koch-Institut kann in Zukunft personenbezogene Daten verarbeiten, was auf eine künftige Handy-Ortung hinauslaufen kann. Dies wird vom Institut inzwischen als eine vorerst freiwillige Corona-App vorgestellt, die eine angebliche Datenspende ermöglichen soll. Ohne Angabe der Postleitzahl ist die App jedoch nicht vorgesehen. Es soll eine Karte entstehen, quasi ein «Fieberthermometer» für das ganze Land. Datenschützer warnen, die App sei schlecht gemacht und dem Schutz der Bevölkerung eher abträglich.

Als nächstes wurde per Notverordnung eine weitreichende Aushöhlung des Arbeitszeitgesetzes in Kraft gesetzt. Die Bundesregierung erlaubt bis Ende Juni 2020 die Ausweitung der Arbeitszeit auf zwölf Stunden und die Verkürzung der Ruhezeiten auf neun Stunden für «systemrelevante Tätigkeiten». Die «Abweichungen vom Arbeitszeitgesetz infolge der COVID-19-Epidemie» gelten unter anderem für Beschäftigte in der Lebensmittel-, Pflege-, Medizin- und Pharmabranche. Auch Sicherheits- sowie Rettungskräfte und Feuerwehrleute sollen in den nächsten drei Monaten länger arbeiten. Die Notverordnung trägt die Unterschrift des Bundesarbeitsministers Hubertus Heil (SPD); sie trifft ausgerechnet die Beschäftigten, die in der letzten Zeit die Gesellschaft am Laufen gehalten haben und schon immer schlecht bezahlt waren. Da nützen die Danksagungen im Radio und Riegel Merci-Schokolade wenig.

Halbe Sachen
Die NRW-Landesregierung will nun nachziehen. Warum reichen die bestehenden Gesetze eigentlich nicht aus für die Bewältigung der Corona-Krise? Sollte in der derzeitigen Situation nicht erst einmal abgewartet werden, wie die bisherigen drastischen Maßnahmen wie Kontakt- und Ausgehbeschränkungen, die Schließung von Schulen, Kitas, Universitäten usw. wirken? Und ist es angesichts der sozialen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Folgen nicht dringend an der Zeit, die Risikofaktoren beweisgestützt zu ermitteln, anstatt weiter Grundrechte abzubauen?

Wie die Evidenz bei der aktuellen Corona-Virusinfektion zeitnah zu ermitteln ist, macht Island gerade vor. Notwendig sind große Zufallsstichproben, um möglichst umfassend zuverlässige Daten über den natürlichen Verlauf der Krankheit mit unterschiedlichen Schweregraden, weiteren Risikofaktoren für schwere Verläufe und der Dynamik der Ausbreitung zu gewinnen.

Die NRW-Landesregierung behauptet, es gebe keine Alternativen zu ihrem Gesetz. Warum dies so ist, führt sie nicht aus. Und zu den Kosten heißt es lapidar, sie würden sich derzeit nicht beziffern lassen – trotzdem hat das Gesetz angeblich keine finanziellen Auswirkungen auf Unternehmen und private Haushalte. Wie kommen die Kommunen mit Steuerausfällen und zusätzlichen Kosten nicht nur in den Gesundheitsämtern klar? Das erscheint alles wenig schlüssig.

Anstatt endlich Krankenhäuser zu vergesellschaften und sie der Kontrolle des Landes oder der Kommunen zu unterstellen, wie es Spanien gerade macht, sollen sich staatliche Eingriffe auf Anordnungen zur Schaffung zusätzlicher Behandlungskapazitäten und zur Verschiebung von Behandlungen beschränken. Viele Krankenhäuser haben bereits in großem Umfang zusätzliche Kapazitäten zur Verfügung gestellt, doch stoßen sie damit an die Grenzen der Fallpauschalen. Statt diese Fallpauschalen nun abzuschaffen und die tatsächlichen Kosten der Krankenhäuser zu refinanzieren, soll das Gesundheitsministerium mit Zustimmung des Landtages Anordnungen erteilen können. Dabei sollte das Land endlich seinen Verpflichtungen zur Finanzierung der Investitionskosten der Krankenhäuser nachkommen, dann muss auch nicht weiter am Personal gespart werden.

Das Elend der Freiwilligkeit
Die anfänglich geplante die Möglichkeit der Dienstverpflichtung von medizinischem und pflegerischem Personal wurde auf massiven Druck von Sachverständigen, Gewerkschaften und Beschäftigten im Gesundheitswesen fallengelassen. Nun soll ein Freiwilligenregister eingeführt werden. Seit Jahren besteht Personalmangel in der Pflege, dennoch wurden bislang keinerlei Maßnahmen z.B. für die Verbesserung der Bezahlung von Beschäftigten in Krankenhäusern vorgenommen, und nach wie vor gibt es keine gesetzlichen Vorgaben für eine angemessene Personalausstattung. Wenn die Arbeitsbedingungen in der Pflege besser wären, wären nicht Hunderttausende aus dem Beruf ausgestiegen. Die würden bei besseren Bedingungen sicher gerne zurückkommen, viele haben sich in der Krise auch schon gemeldet. Eine besondere Situation braucht nicht nur freiwillige, sondern auch gesicherte und solidarische Lösungen.

Massiver Protest von Beschäftigten im Gesundheitswesen, aus Gewerkschaften und von seiten der LINKEN hat dem Gesetzentwurf einige Zähne gezogen. Nun sind alle Maßnahmen befristet und die Landesregierung muss vor Ablauf einen Bericht vorlegen. Trotzdem braucht kein Mensch dieses Gesetz.


* Inge Höger ist Landessprecherin von Die LINKE in NRW und Sprecherin der LAG Gesundheit und Soziales in NRW.

 

Quelle: https://www.sozonline.de/2020/05/corona-auch-eine-notstandsuebung/