Reformisten-Clinch
Bericht über die Sitzung des WASG- Bundesschiedsgericht
06/06

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Die Sitzung begann etwa 17:10 Uhr. Axel Troost und sein Anwalt gingen gelassen in ihr Heimspiel", denn im weiteren Verlauf meines Berichtes wird deutlich werden, warum ich diesen Begriff verwende. Der Anwalt des LaVo war ein besonnener Mensch, der sich nicht in Polemik o.ä. ergoss, sondern stets an belegbare Fakten hielt.

Ich mag Menschen, die trotz direkt erfahrenem undemokratischen Geschehens ruhig und sachlich bleiben können. Zu diesem Anwalt kann ich nur sagen, dass er eine gute Arbeit gemacht hat. An ihm, oder an Rouzbeh Taheri hat es ebenfalls nicht gelegen, dass im Urteil des BSG am Ende mit 5:2 Stimmen gegen den Antrag des LaVo entschieden wurde.

Nach der Hauptverhandlung behauptete Rouzbeh (mit Unschuldsmiene) er war nicht gut vorbereitet gewesen. Doch das kennen wir ja von ihm. Immer wenn er alles richtig gemacht hat, tut er so, als hätte er gar nichts gemacht. - Spaß bei Seite.

Seine Argumentationen waren allesamt schlüssig und wurden mit den entsprechenden Schriftstücken belegt. Ich denke wenn jemand selbst auf hintergründig gedachte Fragen innerhalb von 2 Sekunden eine unbestreitbare Antwort hat, ohne dabei ins Stottern zu geraten, dann war auch das gute Arbeit.

Wer jetzt auf den Gedanken käme, dass unsere Lucy Redler also „alles vermasselt" haben muss, täuscht sich ebenfalls. Auch sie hatte auf alle Anfragen eine belegbare Antwort und geriet ebenfalls nicht „ins Schleudern". Ich hatte eher den Eindruck, dass sie enttäuscht war, nicht soviel sagen zu können (von dem was sie dachte), da immer nur sachliche Umstände (Termine / Beschlüsse) von den BSG-Mitgliedern erfragt wurden.

Unser „Dreigestirn" hat alles richtig gemacht – woran lag es also?

Der Vorsitzende Richter ist in seiner Kanzlei vorwiegend Familienrichter, wie er selbst zu Sitzungsbeginn unterstrich. Auffallend war, dass er als „Profi" die juristische Schiene verließ
und sich auf die politische begab. Auch juristische Standardformalien wurden von ihm teilweise erfolgreich unterdrückt. Drei der BSG-Mitglieder, die bezeichnenderweise nebeneinander saßen, waren sich während der Sitzung in ihrer gegenseitigen Mimik stets einig und versuchten durch gezielte Fragen, die eine Schuld des LaVo beweisen sollten eine vorzeitige Grundlage für ein Urteil zu bekommen. Ausnahme war die Dame dieser „Fraktion", die es vorzog mit dem neben ihr sitzenden Axel Troost einige Nettigkeiten auszutauschen. Immer wenn Rouzbeh oder Lucy gefragt wurden, ob dieses oder jenes vom LaVo beschlossen wurde, antworteten sie (wahrheitsgemäß) dass es eine Entscheidung des Landesparteitages war.

Diese Angriffsfläche war somit „vom Tisch". Also wurde das nächste Argument gesucht – die innerparteiliche Demokratie ! Der Anwalt des BuVo verlagerte seine Argumentation nun wesentlich auf die Hierarchie innerhalb der Partei. Auf die Zwischenfrage von Rouzbeh, der
auffällige Ähnlichkeiten in der Formulierung des Anwalts und einem LPDS-Papiers entdeckt hatte, ob der Text von der Linkspartei sei, antwortete er nur „Ich bin kein Mitglied der Linkspartei", womit er dies nicht ausdrücklich bestritt. Der Gipfel der Unverschämtheiten
wurde allerdings zu dem Zeitpunkt erreicht, als der Anwalt des BuVo in seiner Begründung erklärte, die WASG-Berlin hätte durch ihre  ablehnende Haltung gegenüber den vielen Gesprächsangboten der L.PDS die Situation vorsätzlich herbeigeführt (sinngemäß). Rouzbeh hatte 7-9 Termine genannt (und schriftlich belegt), an denen Briefe / Forenangebote etc. vom LaVo der WASG Berlin an die L.PDS gesandt bzw. gemacht wurden. Immer wieder unterstrich er dabei die Gesprächsablehnung durch die L.PDS. Doch dies haben die BSG-Mitglieder wohl vollkommen überhört.

Zwei der BSG-Mitglieder waren jedoch couragierter. Es gab eine Situation, in der die zweite Dame (auf der anderen Seite der „Fraktion" sitzend) auf einen Paragraphen im BGB verwies, in dem es um die Zulässigkeit von Initiativanträgen ging. Der Vorsitzende wollte die von ihr gewünschte Aufnahme dieses Paragraphen in das Protokoll (was ein formales Grundrecht bei Sitzungen ist) zunächst verweigern.

Erst nach zweimaliger erneuter Aufforderung war er dazu bereit den Paragraphen aufzunehmen. Dann machte er Schwierigkeiten, als die betreffende Dame die relevanten Unterparagraphen genannt wissen wollte, damit der Bezug klar wird. Dies verweigerte der Vorsitzende mit den Worten „Wollen wir die Kirche mal im Dorf lassen" (sinngemäß).

Auch zum Ende der Hauptverhandlung hatte das neben betreffender Dame sitzende BSG-Mitglied Schwierigkeiten bei der Durchsetzung seiner Forderungen nach genauer Bennennung eines Beschlusses. Auch hier war der Vorsitzende zunächst an einer genauen Eintragung in das Protokoll nicht interessiert. Auch hier musste das BSG-Mitglied mit einer
zweiten Nachfrage für sein formales Grundrecht kämpfen. Des weiteren fiel der Vorsitzende dadurch auf, dass er auf sachlich-juristische Umstände kaum einging und immer wieder subjektive Bemerkungen einwarf.

Wenn solche Richter in unser aller Namen in dieser Art und Weise Grundrechte unterdrücken und ihre Objektivität zur Nebensache geraten lassen, dann wundert mich gar nichts mehr.

Ein Detail sei aber noch genannt, was den Charakter dieser Sitzung wohl am deutlichsten skizziert. Das BSG zog sich um 19:10 Uhr zur Beratung zurück. Axel Troost telefonierte mehrmals zwischen 19:12 und 19:18 Uhr, wobei er bereits dort verkündete, dass er gegen den LaVo Berlin gewonnen habe. Wann das Urteil gesprochen wurde weiß ich nicht,
aber ich weiß, dass ich um 19:45 Uhr gegangen bin – und da war das BSG noch immer in der „Beratung" über den Fall....

Der Vollständigkeit halber möchte ich noch über das Ergebnis der Verhandlung in der Sache „LaVo Mecklenburg-Vorpommern gegen den Bundesvorstand" informieren. In gleicher Angelegenheit (LaVo-Amtsenthebung) haben die Parteien einen Vergleich geschlossen.
Der (sinngemäß) lautet, dass der LaVo MVP im Amt bleibt und dafür im Gegenzug für eine bestimmte Frist keine Wahlbeteiligungsanzeige einreicht. Dies ist jetzt aber nicht als „Schwanz einziehen" anzusehen, da die Dinge von der sachlichen und zeitlichen
Konstellation anders gelagert sind. Soweit ich weiß, sind die Wahlen in MVP später als die in Berlin. Ausserdem verbietet wohl das MVP-Wahlgesetz einen Antritt der WASG gegen die L.PDS. Also bevor ihr jetzt mit Kanonen (Berlin) auf Spatzen (MVP) schießt, informiert euch
bitte vorher über die genaue Situation dort !!!

Ich bitte um Entschuldigung, wenn ich hier keine Namen der BSG-Mitglieder nennen konnte, da ich keine genaue Kenntnis über die Namen habe.

25.05.2006
Udo König

Editorische Anmerkungen

Der Text ist der öffentlichen Newsgruppe http://de.groups.yahoo.com/group/WASG-Infos/  entnommen.

Infos zum WASG-Bundesschiedgericht:
http://www.w-asg.de/uploads/media/parteisatzung_20050531.pdf