Prädikat: VS-geprüft
Verfassungsschutz soll über die Gemeinnützigkeit zivilgesellschaftlicher Organisationen bestimmen

Eine Mitteilung der Bundeskoordination Internationalismus (BUKO)

07-2012

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onlinezeitung

Was die Bundesregierung mit der Änderung im Jahressteuergesetz plant, hat es in sich: So soll zukünftig die Gemeinnützigkeit einer Organisation auch vom Verfassungsschutz abhängen. Vereine sollen automatisch die Gemeinnützigkeit verlieren, wenn sie in einem der 17 Verfassungsschutzberichte auftauchen. Es gibt keine Anhörung der Betroffenen und Steuern müssten auch rückwirkend nachgezahlt werden. Dies würde die Insolvenz und das Ende vieler Vereine bedeuten. Der Inlandsgeheimdienst hätte so auch eine leichte Handhabe, um Kritker_innen mundtot zu machen. Immer mehr Organisationen unterstützen einen offenen Brief gegen das Vorhaben der Bundesregierung. Neben den Initiatoren von Attac und ROBIN WOOD sind NGOs wie BUND, Medico International, Greenpeace, LobbyControl und ausgestrahlt dabei. Auch wir, die Bundeskoordination Internationalismus, unterstützen den Aufruf an alle Bundestagsabgeordneten, den geplanten Änderung des § 51 Abs. 3 AO nicht zuzustimmen.

Editorische Hinweise

Die Mitteilung  übernahmen wir von der BUKO-Website.