Stellungnahme Volksbegehren
Zur erfolgreichen ersten Stufe des Volksbegehrens „Deutsche Wohnen und Co. enteignen“


von der Berliner Mietergemeinschaft

07/2019

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Die Initiative „Deutsche Wohnen und Co. enteignen“ konnte in den vergangenen Monaten eine enorme Aufmerksamkeit erlangen und zahlreiche Mieterinnen und Mieter mobilisieren. Über die Stadtgrenzen Berlins hinaus wurde die Wohnungsfrage in den öffentlichen Diskurs gebracht. Die Sammlung von rund 77.000 Unterschriften muss als großer Erfolg der Initiative gewertet werden.

Auch die Tatsache, dass in den deutschen Leitmedien – bis hin zu den führenden öffentlich-rechtlichen Talkshows – über einen längeren Zeitraum die Wohnungsmarktsituation und damit einhergehende verteilungspolitische Fragen auf der Agenda standen, ist beachtenswert.

Die große Aufmerksamkeit und der erfolgreiche Abschluss der ersten Stufe zur Einleitung eines Volksbegehrens zeigen: Es gibt ein riesiges Wohnungsproblem in dieser Stadt, für das bisher keine Lösung auf dem Tisch liegt. Eine beachtliche Zahl von Mieter/innen ist vor diesem Hintergrund offen gegenüber weitreichenden und mitunter radikal klingenden Maßnahmen. Die Berliner MieterGemeinschaft e.V. (BMG) begrüßt die Forderung nach der Enteignung und Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen mit einem Bestand von mehr als 3.000 Wohnungen grundsätzlich. Es ist gut, dass über die Eigentumsfrage in der Wohnungspolitik diskutiert wird. Viele Mitglieder der BMG haben sich an der Sammlung der Unterschriften beteiligt und die Unterschriftenlisten lagen in unseren Beratungsstellen aus. Die im Zuge dieser Kampagne erzielte Mobilisierung und Organisierung von Mieter/innen ist ein wichtiger Beitrag zur Stärkung der Mieterbewegung.

So begrüßenswert und verständlich die Freude über den bisherigen Erfolg der Kampagne ist, so deutlich müssen jedoch auch die Grenzen und Kipppunkte der hier infrage stehenden Maßnahme sowie der politischen Strategie, mit der sie vertreten wird, diskutiert werden. Die heute vorherrschende Euphorie darf über die Widersprüche, Folgen und möglichen Fallstricke einer forcierten Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen nicht hinwegtäuschen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass auf den hohen Flug ein tiefer Fall und auf die heutige Euphorie schon bald eine bittere Resignation folgt.

Grundsätzlich muss immer in Erinnerung behalten werden, dass es sich bei den Artikeln 14 und 15 des Grundgesetzes mitnichten um „Enteignungs-“ oder „Vergesellschaftungsartikel“ handelt, sondern um jene Artikel, die das private Eigentum begründen und schützen. Die darin vorbehaltene Möglichkeit zur Enteignung bzw. Vergesellschaftung ist ausdrücklich mit einem negativen Schutzrecht für die Eigentümer/innen versehen: Eine Enteignung bzw. Vergesellschaftung ist nicht möglich, außer gegen eine angemessene Entschädigung „unter gerechter Abwägung der Interessen“. Es handelt sich so gesehen um eine Art erzwungenen Verkauf, der fraglos einen harten Eingriff in die Verfügungsgewalt des privaten Eigentums darstellt, das private Eigentum als elementaren Pfeiler der bürgerlichen Rechts- und Gesellschaftsordnung jedoch keineswegs antastet und auch gar nicht antasten kann. Die Frage nach der Höhe der Entschädigung ist keine rein politische, sie lässt sich endgültig nicht durch einen Volksentscheid, nicht durch den Senat und auch nicht durch das Parlament festlegen, sondern sie wird in letzter Instanz eine Sache der Rechtsprechung sein. Der Rechtsweg vor ein ordentliches Gericht ist den Eigentümer/innen ausdrücklich vorbehalten, und sie werden – davon muss man ausgehen – mit Sicherheit Gebrauch von ihm machen. Ferner muss davon ausgegangen werden, dass nicht nur die Entschädigungssumme, sondern auch die Rechtmäßigkeit der Vergesellschaftung selbst angefochten werden wird. Die heute erzielte und zurecht gelobte Politisierung der Wohnungsfrage droht in diesem Fall in einem sehr langwierigen Rechtsstreit zu versanden und mitunter juristisch entpolitisiert zu werden. Die Vorstellung, durch „Druck von der Straße“ nennenswerten Einfluss auf die höchstrichterliche Rechtsprechung nehmen zu können, darf als bestenfalls naiv gegenüber dem existierenden Rechtsstaat und seiner Gewaltenteilung bezeichnet werden. Auch darf nicht ignoriert werden, dass die betroffenen Akteure und ihre Verbände über enorme Ressourcen verfügen, um ihrer Rechtsposition nachhaltig Gehör zu verschaffen. Fest steht ferner, dass am Ende dieser Auseinandersetzung sehr hohe Summen an die zu entschädigenden Eigentümer/innen fließen könnten. Selbst eine Entschädigung unterhalb des Verkehrswerts wäre eine Umverteilung in die falsche Richtung, gerade angesichts der niedrigen Kaufpreise, die etwa die Deutsche Wohnen für die ehemaligen landeseigenen und unter Rot-Rot privatisierten Bestände gezahlt hatte. Die mitunter ins Spiel gebrachte Option einer rein symbolischen Entschädigung beruht auf einer äußerst streitbaren Rechtsposition. Daher sind auch die heute existierenden Kostenschätzungen mit großer Vorsicht zu genießen. Sie reichen von rund 7 bis 14 Milliarden Euro laut Initiative bis zu rund 29 bis 36 Milliarden Euro laut Senat. Problematisch ist, dass auch die Kalkulation der zukünftigen Miethöhen in den zu vergesellschaftenden Beständen, so wie sie von der Initiative vorgebracht wird, auf einer sehr moderat angesetzten Entschädigungssumme beruht. Sollte eine höhere Entschädigung durchgesetzt werden, wäre auch diese Berechnung nicht aufrecht zu erhalten.

Diese Tatsachen und die in ihnen angelegten Fallstricke lassen sich weder leugnen noch wegdiskutieren, auch eine weitreichende „Diskursverschiebung“ – so begrüßenswert sie auch ist – wird alleine die basalen Grundfeste der Rechts- und Eigentumsordnung dieser Gesellschaft nicht ins Wanken bringen. Das heißt nicht, dass eine sozialere Wohnungspolitik im Interesse der Mieter/innen nicht möglich wäre. Ganz im Gegenteil, die entsprechenden Kräfteverhältnisse und den politischen Willen vorausgesetzt, stünden dafür grundsätzlich sehr weitreichende Möglichkeiten zu Verfügung. Eine einzelne Kampagne kann nicht die Auseinandersetzung um eine fundamental andere Wohnungspolitik ersetzen, so öffentlichkeitswirksam sie auch sein mag. Dieser Sachverhalt ist der Initiative für ein Volksbegehren keineswegs vorzuhalten, notwendigerweise handelt es sich um eine „Ein-Punkt-Kampagne“ die fokussiert und zuspitzt, die provokant ist und polarisiert und die so überhaupt erst die Fähigkeit gewinnt, entlang einer einzigen aber richtungsweisenden Forderung eine solch enorme Aufmerksamkeit und Mobilisierungsstärke zu generieren, wie sie heute zu beobachten ist.

Die strukturellen Probleme des Wohnungsmarktes werden sich aber – leider – nicht kurzfristig und schon gar nicht durch eine Patentlösung beheben lassen. Auch die in der Diskussion stehende Vergesellschaftung könnte dies selbstverständlich alleine nicht leisten, auch wenn sie keineswegs die Falschen treffen würde. Sie birgt allerdings objektive Probleme und Fallstricke, mit denen ein Umgang gefunden werden muss. Das sollte die Freude über den Mobilisierungserfolg keinesfalls trüben. Der nun geöffnete Diskussionsraum muss genutzt werden für eine breite Auseinandersetzung um eine grundsätzlich andere Wohnungspolitik. Für den weiteren Fortgang des Geschehens heißt das vor allem:

Den Senat nicht aus der Verantwortung entlassen!
Mit Sorge beobachten wir, dass angesichts der hohen medialen Aufmerksamkeit, die die Kampagne zur Vergesellschaftung erfährt, die reale Wohnungspolitik des Senats aus dem (kritischen) Blick zu geraten droht. Ein zentrales Argument zur Organisierung breitenwirksamer Zustimmung zu und zur Legitimierung von der Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen lautet, dass es angesichts der heutigen Verwerfungen auf dem Wohnungsmarkt keine Alternativen zu diesem „radikalen“ Mittel mehr gebe. Dem ist nicht so: Das Land Berlin verfügt mit seinen landeseigenen Wohnungsunternehmen, der Investitionsbank Berlin (IBB), dem Zugriff auf öffentliche Grundstücke sowie der Planungshoheit über alle wesentlichen Instrumente, mit denen ein ambitioniertes öffentliches Wohnungsbauprogramm zur Linderung des Mangels und zur Entspannung des Wohnungsmarkts gestartet werden könnte. Notwendig ist hierfür alleine der politische Wille zu einem radikalen Reformkurs. Was den Schutz des Wohnungsbestands angeht, so verfügt das Land Berlin möglicherweise sogar über weitreichende gesetzgeberische Kompetenzen zur Mietpreisregulierung, wie die Auseinandersetzung um einen „Mietendeckel“ zeigt. Dass das Land Berlin bzw. der regierende R2G-Senat keine weitreichenden Handlungsmöglichkeiten hätte, ist schlichtweg falsch. Nicht zuletzt mit dem Argument der vermeintlichen „Alternativlosigkeit“ der Vergesellschaftung wird der Senat aus der Verantwortung entlassen, ob wissentlich und willentlich oder nicht. Äußerst skeptisch zu beobachten ist in diesem Zusammenhang, dass mit der LINKEN und den Grünen zwei regierende Parteien in Berlin die Enteignungs-Kampagne offen unterstützen. Ein Volksentscheid als direktdemokratisches Korrektiv gibt den Bürger/innen die Möglichkeit, zwischen den Wahlen ihren Willen nicht nur zu artikulieren, sondern ihn in Gesetzesform zu gießen bzw. (wie im jetzigen Falle) ein Gesetzgebungsverfahren zu erzwingen. Das setzt jedoch voraus, dass die Regierenden, zumindest in dem zur Abstimmung kommenden Punkt, gegen die Mehrheit des „Volkes“ regieren, andernfalls wäre der Volksentscheid überflüssig. Dass Regierungsparteien einen Volksentscheid unterstützen, ist so gesehen ein Ding der Unmöglichkeit. Mit einem Volksentscheid ist Nichts umsetzbar, das nicht auch im Rahmen eines normalen Gesetzgebungsverfahrens umsetzbar wäre. Warum bitte legen nicht LINKE und Grüne einen entsprechenden Gesetzentwurf auf den Tisch und nageln ihren dritten – seit Monaten in den Umfragewerten schwächsten – Koalitionspartner SPD an die Wand? So ließe sich das Vorhaben deutlich abkürzen. Ferner ist zutiefst irritierend, dass Deutsche Wohnen und Co. in eine Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) überführt werden sollen, die ebenfalls privatrechtlich (als AG oder GmbH) organisierten landeseigenen Wohnungsunternehmen jedoch nicht. Das wäre – den politischen Willen tatsächlich vorausgesetzt – relativ schnell und einfach zu machen. Aber warum passiert es nicht? Diese Situation stimmt nachdenklich, nicht zuletzt, da beim Volksentscheid, sollte er wirklich durchgeführt werden, kein fertiger Gesetzestext zur Abstimmung kommen wird, sondern ein Beschluss, der eben jenen Senat verpflichtet, ein entsprechendes Gesetz erst auszuarbeiten. Wie dies schlussendlich aussehen wird, steht bisher in den Sternen. Ihre verbale Unterstützung des Volksentscheids erlaubt es maßgeblichen Teilen der regierenden und somit für die Wohnungspolitik in Berlin direkt verantwortlichen Parteien, von der positiven diskursiven Aufmerksamkeit zu zehren und sich gleichsam im Schatten dieses medialen Ereignisses zu verstecken. Der Senat darf nicht aus der Verantwortung entlassen werden. Seine real praktizierte Wohnungspolitik und seine rhetorische Strategie müssen in der weiteren Diskussion wesentlich stärker in den Fokus gerückt werden.

Keine faulen Kompromisse!
Für Teile der Politik ist die Kampagne zur Vergesellschaftung lediglich ein Vehikel, um Deutsche Wohnen und Co. an den Verhandlungstisch zu bringen. In einem Beschluss des Landesausschusses von Bündnis90/Die Grünen vom Mai 2019 heißt es: „Wir wollen, dass der Staat wieder auf Augenhöhe mit Wohnungsunternehmen verhandeln und agieren kann. Wir würden uns wünschen, dass die Umstände uns nicht zwingen, die Vergesellschaftung als letztes Mittel anzuwenden, um den verfassungsgemäßen Auftrag erfüllen zu können.“ Eine Vergesellschaftung der großen Wohnungsunternehmen ist also gar nicht das erklärte Ziel der vorgeblichen Unterstützung durch die Grünen. Stattdessen soll ein „Runder Tisch, an dem alle beteiligten Akteur*innen von den Initiativen bis hin zu profitorientierten Wohnungsunternehmen beteiligt sind, weitgehende Maßnahmen zum Schutz der Mieter*innen erarbeiten.“ Auch manche Verlautbarungen der LINKEN – und teilweise sogar der Initiator/innen des Volksentscheides – tendieren in eine ähnliche Richtung. Die Erfahrungen des Mietenvolksentscheids aus dem Jahr 2015 zeigen, dass Verhandlungsangebote seitens des Senats zur Abkehr von den eigentlichen Zielen eines Volksbegehrens durch die Initiator/innen zugunsten eines „Kompromisses“ führen können. Betrachtet man den heutigen Diskussionsstand, so könnte das Spektrum möglicher Kompromissangebote vom einvernehmlichen Verkauf einzelner und wenig attraktiver Bestände über den Abschluss von Kooperationsvereinbarungen, wie sie bisher schon zwischen einigen Bezirken und großen Wohnungsunternehmen erprobt werden, bis hin zum bloßen Ankauf von Belegungsbindungen reichen. Solche faulen Kompromisse darf es nicht geben. Letztlich hängt die Entscheidung über die Weiterführung des Volksbegehrens an einem sehr kleinen Kreis von Leuten, die große Verantwortung auf sich geladen haben. Die Gefahr einer Entfremdung zur Basis darf nicht ausgeblendet werden. Inzwischen ist klar: Wer solch ein Vorhaben startet, muss es bis zum Ende durchziehen. Ein vorzeitiger Abbruch ist inzwischen nicht mehr möglich, ohne großen Schaden zu nehmen bzw. anzurichten. Die zweite Stufe des Volksbegehrens muss daher durchgeführt und der Volksentscheid zur Abstimmung gebracht werden.

Keine Konkurrenz mit anderen wohnungspolitischen Maßnahmen!
Das Bestreben, große Wohnungsunternehmen zu vergesellschaften, darf weder diskursiv noch materiell in Konkurrenz mit anderen, dringend notwendigen wohnungspolitischen Maßnahmen treten. Die Diskussion um die Vergesellschaftung hat große Aufmerksamkeit erzeugt und sie zugleich gebunden. Das ist begrüßenswert, jedoch droht die Fokussierung auf Enteignung bzw. Vergesellschaftung andere wichtige Fragen und Probleme in den diskursiven Schatten zu stellen. So darf etwa das drängende Thema des Wohnungsneubaus nicht unter den Tisch fallen. Die vor allem von der SPD und der Wohnungswirtschaft im Zusammenhang des Volksbegehrens hervorgehobene Tatsache, dass durch eine Vergesellschaftung privater Wohnungsunternehmen trotz der zu erwartenden hohen Kosten keine einzige neue Wohnung entstehen wird, ist so richtig wie nichtssagend, denn die Schaffung neuer Wohnungen ist gar nicht das Anliegen des Volksbegehrens. Ihm geht es um den Schutz und die Zukunft von Bestandswohnungen, die sich heute im Eigentum großer Immobilienunternehmen befinden, nicht mehr und auch nicht weniger. Ob der verfolgte Ansatz ein taugliches Mittel ist, wird man erst hinterher wissen. Das ist wie skizziert kein Grund, dieses Vorhaben nicht zu unterstützen, aber ein nüchterner Blick auf die Unwägbarkeiten scheint dringend nötig, um Frustration und Enttäuschung zu vermeiden. Und er drängt dazu, reale Alternativen auch auf anderen wohnungspolitischen Feldern zu entwickelt. Auf keinen Fall darf daher das Thema des Wohnungsneubaus der Immobilienwirtschaft überlassen, sondern es muss dringend im Interesse der Mieter/innen aufgegriffen werden. Neubau und Bestand gegeneinander zu stellen nutzt nur einer Politik, die bei der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum völlig versagt. Die Eigentumsfrage muss auch beim Wohnungsbau gestellt werden. Das vertritt die BMG seit vielen Jahren mit der Initiative Neuer Kommunaler Wohnungsbau (INKW). Es kommt entscheidend darauf an, wer in dieser Stadt was, für wen, in welcher Zahl und zu welchen Mieten baut. Berlin braucht neue und dauerhaft bezahlbare Wohnungen in großer Zahl, denn die Stadt wächst seit Jahren enorm. Der Senat muss ausreichende Ressourcen für ein ambitioniertes öffentliches Wohnungsbauprogramm zu Verfügung stellen. Die Kosten eines Entschädigungsverfahrens dürfen nicht in Konkurrenz mit anderen, dringend notwendigen wohnungspolitischen Maßnahmen treten oder gegen sie ausgespielt werden. Die BMG wird die Diskussionen um einen Volksentscheid zur Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen auch weiterhin kritisch und solidarisch begleiten.

Editorische Hinweise

Wir spiegelten die Stellungnahme von der Website der Berliner Mietergemeinschaft.

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