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Untersuchungen belegen rassistisch motivierte Menschenrechtsverletzungen der deutschen Polizei
Flüchtlings- und Fremdenpolitik mit dem Schlagstock

Von Jörg Victor

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"Am 12. Mai 1994 wurde Yusef Barazan im Stadtzentrum von Magdeburg von einer Gruppe Baseballschläger schwingender Jugendlicher angegriffen. Sie jagten ihn durch die Straßen und sangen: ,Deutschland den Deutschen. Ausländer raus.‘ Yusef Barazan berichtete weiter: ‚Plötzlich sah ich zwei Polizeiautos ankommen, und drei Beamte stiegen aus. Ich dachte, Gott sei Dank, ich bin jetzt in Sicherheit.‘ Er irrte sich. Statt ihm zu Hilfe zu kommen, warf einer der Polizisten ihn zu Boden, traf ihn mit seinem Schlagstock an der Schulter und versetzte ihm einen Tritt in die Hoden. Als er protestierte, sagte man zu ihm: ,Halt die Klappe, du Hund.‘ Yusef Barazan gab weiter an, man habe ihn in ein Polizeifahrzeug geworfen und dort erneut geschlagen. Nachdem die Polizisten ihn auf eine nahegelegene Wache gebracht hatten, musste sich der Festgenommene nackt ausziehen, ohne dass man ihm sagte, warum. Außerdem wurde er nach eigenen Angaben zu keinem Zeitpunkt über den Grund für seine Festnahme oder Verhaftung unterrichtet. Nach einigen Stunden wurde er zu einer anderen Wache gebracht, wo er sich mit schätzungsweise 15 weiteren Ausländern eine Zelle teilen musste. Berichten zufolge soll es in der Zelle keine Betten gegeben haben. Bevor man ihm am Morgen des folgenden Tages um 5.00 Uhr gestattete, die Wache zu verlassen, musste er ein Schriftstück unterschreiben, dessen Inhalt er nicht verstand, weil er nicht gut genug Deutsch kann. Als er fragte, wofür das Schriftstück sei, sagte man ihm: ,Für Euer Problem.‘" (Amnesty International, "Ausländer als Opfer")

In der öffentlichen Debatte um Maßnahmen gegen den Rechtsextremismus in Deutschland wird regelmäßig eine bessere Ausstattung der Polizei und ihr Einsatz gegen den rassistischen Mob gefordert. Sie sei einer der Garanten dafür, die Welle der rechtsextremen Gewalttaten zum Abebben zu bringen - eine effiziente Waffe gegen Nazis. Die Polizei wird als eine den allgemeinen Menschenrechten verbundene Organisation dargestellt. Jede Form des Extremismus sei ihr fern - alle Fälle, die auf Gegenteiliges hindeuten, seien Ausnahmen von der Regel.

Doch Untersuchungen wie die periodisch von Amnesty International vorgelegten Berichte zu Menschenrechtsverletzungen der deutschen Polizei, Ergebnisse von Untersuchungskommissionen der Hamburger Bürgerschaft oder des Ausschusses des UN- Sonderberichterstatters über Folter kommen zu anderen Ergebnissen. Selbst eine von der Innenministerkonferenz der Länder in Auftrag gegebene und Anfang 1996 vorgestellte Studie kommt zumindest zu dem Ergebnis, dass es sich nicht um "bloße Einzelfälle" handelt. So wurden beispielweise in Berlin, der Stadt mit den meisten Polizisten pro Kopf der Bevölkerung, zwischen 1980 und 1992 jährlich zwischen 481 (1990) und 646 (1992) Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Misshandlung eingeleitet. In Hessen wurden 1993 552 Verfahren eingeleitet, in Hamburg im Jahr 1992 387 Ermittlungen durchgeführt.

Eigentlich muss man jedoch sagen, dass fernab dieser - über das tatsächliche Ausmaß wenig aussagekräftigen - statistischen Zahlen die Polizei spätestens 1992 jeden Zweifler darüber aufklärte, dass sie rechtsextreme Mörderbanden durchaus nicht als Gefahr ansah, wohl aber Menschen anderer Nationalität, insbesondere anderer Hautfarbe. Den Angriffen auf Flüchtlingswohnheime in Rostock-Lichtenhagen und Hoyerswerda begegnete sie mit einer Passivität, die die braunen Mörder nur motivieren konnte, weiter wehrlose Menschen zu malträtieren. Der UN-Ausschuss "zur Beseitigung rassistischer Diskriminierung" setzte im August 1993 das Verhalten der Polizei durchaus richtig in Verbindung zu den Pogromen und anderen Akten rechtsradikaler Gewalt im Jahr 1992 und kritisierte darüber hinaus den verharmlosenden Tonfall im Bericht der damaligen Bundesregierung an den Ausschuss.

Im Mai 1995 veröffentlichte Amnesty International dann die erste Studie, die systematisch die gegen die Polizei erhobenen Misshandlungsvorwürfe untersuchte. Sie registrierte zwischen Januar 1992 und März 1995 mehr als 70 Vorfälle, "bei denen deutsche Polizeibeamte in Ausübung ihres Dienstes gegen Menschen in unverhältnismäßiger oder ungerechtfertigter Weise Gewalt angewandt oder in ihrem Gewahrsam befindliche Personen grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen haben sollen." ( ai, "Ausländer als Opfer") Ihr folgten im Februar 1996 und im Juli 1997 zwei Folgestudien, so dass die Anzahl der Amnesty International bekannt gewordenen Fälle rassistischer Misshandlung im Berichtszeitraum auf über 110 anwuchs.

So wurde der Marokkaner Mimoun T. Opfer solcherart motivierter Misshandlung, als Polizisten ihn in Frankfurt grundlos verhafteten und ihm bereits während dieser Verhaftung, unter den Augen seines Freundes, mit Fäusten, Stiefeln und Schlagstöcken zusetzten. Durch fremdenfeindliche Kommentare ("Scheißausländer") machten die Beamten aus ihrem Weltbild kein Geheimnis, und Mimoun T. entkam seinen Peinigern erst, als diese feststellen mussten, dass er - entgegen ihrer Annahme - kein Asylsuchender war, sondern sich rechtmäßig in Deutschland aufhält. (ai, "Ausländer als Opfer")

Politik und Polizei reagierten mit Empörung auf den Vorwurf der gängigen Misshandlung auf deutschen Polizeirevieren und wiesen sämtliche Anschuldigungen, die Polizei weise fremdenfeindliche Züge auf, zurück. Die damalige, konservative Bundesregierung erklärte lapidar, "die Strafrechtspflege in Bund und Ländern ist ständig darum bemüht, den Grund- und Menschenrechten von festgenommenen und inhaftierten Personen volle Geltung zu verschaffen", und verteidigte ihre Ordnungshüter: Die deutsche Polizei verdiene deutliche politische Unterstützung und nicht unqualifizierte pauschale Vorwürfe. Das Innenministerium des Landes Berlin versuchte die Studie als unseriös abzuqualifizieren und kommentierte in einem Schreiben: "Dies ist eine - nach unserer Meinung - künstlich erzeugte kontraproduktive Debatte um polizeiliches Einschreiten gegen Personen, die einer Straftat verdächtigt werden." Auch die Gewerkschaft der Polizei wies die Vorwürfe zurück und bat die Bundesländer um eine gemeinsame Stellungnahme, in der diese erklärten: "Undifferenzierte Verallgemeinerungen schädigen das Ansehen der Polizei und beeinträchtigen das Vertrauen der Bevölkerung in die Polizei insgesamt." Ausschließlich nachweisbare (d.h. durch "glaubwürdige" Zeugen - meist selbst Polizeibeamte - unabweisbar bewiesene) Misshandlungen werden überhaupt zur Kenntnis genommen, dann aber als unschöne Einzelfälle klassifiziert.

Nach diesem Schema reagierte auch die Polizei Brandenburgs auf die Vorwürfe der Misshandlung eines englischen Journalisten chinesischer Abstammung (die wsws berichtete). Sie erstattete Anzeige gegen Opfer und Augenzeuge wegen "Verleumdung" und "falscher Verdächtigung", sowie - durch den Polizeipräsident - gegen die Initiative "Opferperspektive", die den Beamtinnen Gewaltanwendung vorwarf und sich auf die Zeugenaussagen stützte.

Die offensichtlichen Fakten machen jedoch deutlich, dass es sich weder um Einzelfälle, noch "nur" um fehlende Distanz der Beamten dem Einsatz von Gewaltmitteln gegenüber handelt.

Die Gewalttaten erstrecken sich über das gesamte Bundesgebiet - mit einer Häufung der bekannt gewordenen Fälle in Berlin. Fast ausnahmslos fanden die Gewaltanwendungen während der Festsetzung, der Fahrt auf die Wache und/oder dem Aufenthalt auf der Wache statt. Ebenso ist allen gemeinsam, dass den Opfern bewusst und willentlich die Rechte, die ihnen als Inhaftierten noch zustanden, vorenthalten wurden: das Recht auf Mitteilung über den Grund der Festsetzung, auf Benachrichtigung eines Anwalts, der Familie oder des Arbeitgebers und das Recht auf Aufklärung über eben diese Rechte.

Opfern polizeilicher Misshandlungen, die ärztliche Betreuung verlangten, ist diese nicht gewährt worden (in einem Fall sollte das Opfer 3.000,- Mark dafür zahlen, dass die Beamten einen Arzt verständigen), und ebenso wurde die sofortige Aufnahme einer Anzeige gegen die Polizei - gefordert von den Opfern, die überhaupt den Mut dazu aufbrachten - verweigert.

Amnesty International schildert Einzelfälle. Thiyagarajah P., der des Fahrraddiebstahls bezichtigt wurde, obwohl er die Quittung über den Kauf des Rades vorzeigen konnte (die Polizisten "äußerten, es seien immer die Ausländer, die für Diebstähle verantwortlich seien"), brachen die Polizisten das linke Handgelenk. Zwei deutschen Staatsbürgern libanesischer Herkunft, die gemeinsam versuchten eine klemmende Autotüre ihres eigenen Wagens zu öffnen, wurden von Polizisten, die ihnen sofort Autodiebstahl unterstellten, schwer misshandelt. Obwohl die Opfer, wie auch die Lebensgefährtin eines der Opfer versicherten, das Auto gehöre ihnen und sie wären bereit, die Papiere aus der nahegelegenen Wohnung zu holen, wurde einem der beiden das rechte Handgelenk gebrochen. Die Beamten kommentierten ihr Vorgehen mit den Worten: "Wir richten dich auf unsere Art." ( ai, "Ausländer als Opfer")

Das "Verdächtige" an diesen Menschen war in allen Fällen ihr Nicht-Deutsch-Sein, ob es nun mit einer Situation zusammen fiel, die ein Ordnungshüter auch als mögliche Straftat interpretieren konnte oder nicht. In vielen Fällen machten die Ordnungshüter aus ihrem fremdenfeindlichen Weltbild auch gar kein Geheimnis und kommentierten ihre Quälereien mit rassistischen Sprüchen. Bezeichnend hierfür sind mitgeschnittene Dienstgespräche zwischen Streifenwagen und Polizeizentrale: "In einer ... Situation ging es um die Zurückweisung dreier Personen: Zentrale: Holt sie raus und führt sie zurück nach Belgien. Aber wenn sie das Maul aufmachen, haut ihnen ruhig eins drauf. Streife: Anke834, die drei Personen sind zurück nach Belgien. Z: Ohne blaues Auge? S: Ohne. Z: Schade."

Weiter, vor einer Kontrolle ecuadorianischer Musiker: "Ich nehme an, es sind die Indianer. - Ja, unsere Freunde, die Ecuadorianer sind die Musiker... - Wer hetzt Indianer durch die Eifel? Ein Menschenjäger, ohne Zweifel." ( taz, 14.3.1996)

Bei keinem der Opfer führte der "Anfangsverdacht" zu einer regulären Festnahme, alle konnten die Wachen verlassen, sobald ihre Peiniger von ihnen abließen.

Der Vietnamese H. "wurde im Juni 1994 von uniformierten Polizeibeamten in Bernau verhaftet. Man setzte ihn in einen Polizeiwagen und brachte ihn zu einer nahegelegenen Wache. Während der Fahrt soll ihn ein Beamter in den Magen geschlagen und wiederholt brutal an den Schenkel gegriffen haben, was nach Aussage von H. sehr schmerzhaft war. Nach Ankunft auf der Polizeiwache befahl man dem Vietnamesen ohne jede weitere Begründung, sich auszuziehen. Nach Angaben von H. wurde er anschließend von zwei Beamten mit einem Hagel von Tritten und Schlägen gegen die Schienbeine, den Körper und das Gesicht traktiert. Die Misshandlungen gingen insbesondere von demjenigen Polizisten aus, der ihn bereits im Auto geschlagen hatte. Derselbe Beamte durchsuchte die Kleider des Vietnamesen und fand in einer Tasche einen Stift mit Lippenbalsam, mit dem er das Gesicht des Häftlings anmalte. H. erklärte im Gespräch mit Amnesty International, er habe sich ‚wie ein Tier‘ gefühlt. Als bei ihm unter einem der Schläge Nasenbluten einsetzte, stellten die Polizisten ihre Tätlichkeiten ein und befahlen ihm, sich wieder anzuziehen. Bevor man ihn mit Fußtritten vor die Wache setzte, musste er ein Stück Papier unterschreiben. Er wusste nicht genau, worum es ging, kümmerte sich darum jedoch nicht weiter - er wollte einfach nur wegkommen.

Obwohl H. keinen Arzt in Berlin aufsuchen durfte, weil er dort nicht gemeldet war, bemühte er sich dennoch um ärztliche Hilfe, weil er sich so miserabel fühlte. Aus einem ärztlichen Attest vom selben Tag geht hervor, dass der Vietnamese Prellungen am Kopf, der Brust und einem der Unterschenkel davongetragen hatte. Diese Diagnose erhärtet die von H. erhobenen Vorwürfe." ( ai,"Ausländer als Opfer")

Deckung durch die Justiz

Der Fall des in Berlin lebenden Türken Abdulkerim Balikici ist ein trauriges Beispiel dafür, wie Ausländer die Fremdenfeindlichkeit staatlicher Institutionen erleiden müssen. Erst wurde er im August 1993 Opfer polizeilicher Misshandlung während einer Verhaftung, die die Beamten im Nachhinein damit zu begründen versuchten, dass er seinen Ausweis nicht bei sich getragen habe. Hiernach folgten schwerste Misshandlungen in einem Polizeifahrzeug durch einen Beamten, während weitere um den Wagen standen, "sich unterhielten und dabei lachten." ( ai, "Ausländer als Opfer")

Ein Arzt attestierte über den gesamten Körper verteilte Prellungen und Hautabschürfungen sowie Würgemale, und A. Balikici erstattete Strafanzeige. Knapp ein Jahr später wurde seine Anzeige jedoch von der Berliner Staatsanwaltschaft abgewiesen. Sie berief sich bei ihrer Entscheidung auf Zeugenaussagen von Polizisten, die aussagten, A. Balikici habe Widerstand gegen seine Verhaftung geleistet und sei deshalb selbst schuld an seinen Verletzungen.

Ermittlungen des Anwalts des Opfers jedoch brachten ans Tageslicht, dass einer dieser Belastungszeugen zum Zeitpunkt der Festnahme gar nicht am Ort des Geschehens hatte sein können. Außerdem fanden sich in den Protokollen der Staatsanwaltschaft Aussagen einer Beamtin, die die Aussagen des Opfers bestätigten. Eine bei der Festnahme anwesende Polizistin gab dort an: "Ich bin der Meinung, dass der am Boden liegende Mann körperverletzt wurde. Dieses Erfassen am Oberkörper und immer wieder Zu-Boden-Stoßen (...) muss dem am Boden liegenden Mann schmerzhaft gewesen sein. (...) Diese kräftigen Beamten hätten den Mann so festhalten können, dass er sich überhaupt nicht mehr bewegen kann."

Trotz der offensichtlichen, Gewalttaten deckenden Falschaussage eines Beamten und den Aussagen einer Kollegin, die den Misshandlungsvorwurf untermauerten, wurden im Dezember 1994 die von Abdulkerim Balikici eingelegten Rechtsmittel zur gerichtlichen Untersuchung des Vorfälle abgewiesen - mehr noch, im Januar des folgenden Jahres erhob die Staatsanwaltschaft Anklage gegen das Opfer wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt.

Überhaupt offenbart sich als gängige Praxis, Opfern polizeilicher Gewalt, die Anzeige erstatteten, mit einer "Gegenanzeige" seitens der Behörde wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt zu begegnen. Hierdurch wird eine Untersuchung der Opfervorwürfe für die Dauer der Ermittlungen gegen die Opfer unterbrochen. Auch wenn viele Anzeigen der Polizei mit einer Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit endeten, verstrich Zeit, die eine Untersuchung der gegen die Polizei erhobenen Vorwürfe erschwerte.

Die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen führten jedoch sehr selten zu Anklageerhebungen.

Ebenso deutlich auf Verschleierung ausgerichtet ist die Tatsache, dass Staatsanwaltschaften von ihrem Recht Gebrauch machen, die Ermittlungen an die Polizei zu delegieren. Täter und Ermittler fallen dann in einer Organisation zusammen, deren fehlendes Interesse an "Wahrheitsfindung" kaum verwundern kann. Der Hamburger Untersuchungsausschuss belegt dies: Von 1377 Disziplinaruntersuchungen wurden 1200 durch das Ausfüllen eines einseitigen Formblattes durchgeführt - und beendet. Der einzige Sinn dieser Formulare bestand in der ordnungsgemäßen Feststellung, dass "zu disziplinarischen Ermittlungen kein Anlass besteht".

So musste sich ein vietnamesisches Opfer von polizeilicher Misshandlung, nachdem es Strafanzeige gegen seine Peiniger erstattet hatte, an Kollegen seiner Peiniger wenden. Ein bei dieser Unterredung anwesender Dolmetscher berichtete Amnesty, dass die Polizei "laut und verbal einschüchternd" aufgetreten sei und den vietnamesischen Staatsbürger wiederholt der Lüge bezichtigt habe. Die Reaktion der Polizei auf diese Kritik an ihrer Methode der Anzeigenaufnahme bestand darin, dass man auf die Dienste des Dolmetschers (der sich an den Anwalt des Misshandlungsopfers wandte) vorübergehend verzichtete.

Dieser Umgang mit Vorwürfen der behördlichen, rassistischen Misshandlung, wie auch die gängige Praxis, dass Opfer sich an Kollegen ihrer Peiniger wenden müssen, wenn sie Anzeige erstatten wollen, untermauern die Vermutung, dass die publik gewordenen Fälle nicht mehr als die Spitze des Eisberges darstellen. Polizeiliche Ermittlungen führen für gewöhnlich zu dem Urteil, der tatsächliche Tathergang könne nicht rekonstruiert werden, es stehe Aussage gegen Aussage.

Staatsanwaltschaften schließen sich diesem Urteil in der Regel an und weisen die Anzeigen der Opfer zurück. In Hamburg wurden z.B. in der Zeit von 1989 bis 1995 insgesamt 3828 Ermittlungen durchgeführt (mehr als die Hälfte aufgrund des Vorwurfs der Körperverletzung im Amt). 3164 dieser Verfahren wurden wegen Beweismangel eingestellt. In 61 Fällen wurde Anklage wegen Körperverletzung erhoben, wobei vier Beamte wegen Körperverletzung im Amt verurteilt, 14 freigesprochen wurden. Die restlichen Verfahren wurden gegen Zahlung einer Geldbuße eingestellt oder waren zum Ende der Arbeit des Untersuchungsausschusses noch nicht abgeschlossen.

Von mindestens 1900 Anzeigen (nur in Hamburg innerhalb von knapp sechs Jahren) gegen Beamte wegen Körperverletzung wurden vier Verurteilungen ausgesprochen - eine Quote von ungefähr ein 0,25 Prozent.

Im Frühjahr 1995 wurden über die Medien schwere Vorwürfe gegen Beamte der Hamburger Polizei erhoben. Im Zuge der weiteren Untersuchungen trat der damalige Innensenator zurück und wurde ein Untersuchungsausschuss der Bürgerschaft etabliert.

"Ein Hamburger Polizist, der von seinen insgesamt 17 Dienstjahren die beiden letzten auf der Polizeiwache 11 verbracht hatte, stellte sich im Zusammenhang mit den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft als Hauptzeuge zur Verfügung. Der Beamte sagte aus, er habe beobachtet, wie ein Kollege sechs festgenommene Afrikaner zwang, sich nackt auszuziehen, und sie dann in eine Zelle steckte. Anschließend habe der Beamte den gesamten Inhalt einer Tränengas- Spraydose in die Zelle entleert und in großer Eile die Tür verschlossen. Bei einem anderen Vorfall - so der Zeuge - habe er gesehen, wie ein Polizeibeamter einen nackten Häftling mit einem Desinfektionsspray besprüht hätte. In der Fernsehsendung [die den Fall publik machte] wurde aus einer Warnung des Herstellers zitiert, das Spray könne schwere Hautverätzungen verursachen. Der Zeuge berichtete weiter, er habe die Prahlereien von Beamten mitangehört, sie hätten einen festgenommenen Afrikaner am Hamburger Hafen einer Scheinhinrichtung unterzogen. Wie es hieß, hatten die Polizisten den Festgenommenen gezwungen, sich nackt auszuziehen. Dann hatte einer von ihnen dem Mann eine Waffe an die Schläfe gedrückt, während ein anderer einen Schuss in die Luft abfeuerte. Das Opfer habe sich vor Angst ‚fast bepisst und beschissen.‘" ( ai, "Ausländer als Opfer")

Im Zuge der Untersuchungen stellte sich zudem heraus, dass ein Polizist einen "Nigerianer 1993 ins Gesicht geschlagen und ihm in englischer Sprache erklärt hatte: "I hate niggers." Nachdem der Beamte den Festgenommenen angewiesen hatte, sich nackt auszuziehen, hatte er dessen Kleidung durchsucht und ihn, als er darin ein Kondom fand, gefragt: ‚Is that for a German girl?‘" ( ai,"Neue Fälle - altes Muster")

Die Tatsache, dass hier ein Polizist gegen Kollegen aussagte, sowie das große öffentliche Interesse machten es den maßgeblichen Stellen unmöglich, wie gehabt über die Sache hinwegzugehen. So wurde in Hamburg der oben erwähnte Untersuchungsausschuss eingesetzt, der die Berichte über "polizeiliches Fehlverhalten" prüfen sollte und von Oktober 1994 bis November 1996 arbeitete.

Die Innenministerkonferenz gab Ende 1994 eine Studie unter dem Titel "Polizei und Fremde" bei der Polizeiführungsakademie Münster-Hiltrup in Auftrag, deren Ergebnisse im Februar 1996 der Öffentlichkeit vorgestellt wurde.

Der 1.140 Seiten starke Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses folgert nach Auswertung von über 3.000 Akten, "dass davon ausgegangen werden (kann), dass es in den Räumen der PRW 11 (Polizeirevierwache) zu Misshandlungen in Form körperlicher Übergriffe durch Polizeibeamte gekommen ist". Ebenso sieht der Ausschuss sich zu der Aussage gezwungen, "dass nicht von Einzelfällen einiger weniger ‚schwarzen Schafe‘ gesprochen werden" könne. Allerdings konstatieren die Autoren des Berichts im gleichen Atemzug, dass der Ausschuss "Beweise für durchgängige und systematische Übergriffe... bei seinen Ermittlungen nicht zutage gefördert" habe.

Die Mitglieder des Ausschusses weigern sich, die Tatsache eines fremdenfeindlichen Grundtenors innerhalb der Polizeiorganisation anzuerkennen und fliehen in vage Interpretationen und die Gleichsetzung von Fremden und Kriminellen, wenn es um die Ursachenforschung geht: "Von ihrer Tätigkeit im Rahmen der Bekämpfung der Drogenszene frustriert und unter dem Eindruck einer zu milden Ahndung von Drogendelikten durch die Justiz, scheinen einige Beamte in eigenmächtiger und illegaler Weise ‚Strafe vor Ort‘ in Form von körperlichen Übergriffen gegen festgenommene oder in Gewahrsam genommene Personen ausgeübt zu haben."

Als Konsequenz aus den Ergebnissen des Untersuchungsausschusses wurde eine unabhängige Polizeikommission gegründet. Dieses Gremium, besetzt mit Ehrenamtlichen, untersteht fachlich nicht der Hamburger Innenbehörde und soll Anlaufstelle sein, um Misshandlungen melden zu können. Die drei Gremiumsmitglieder haben das Recht unangemeldet Wachen zu besuchen und das Recht auf Akteneinsicht. Doch wie groß das Interesse des politischen Establishments in Hamburg an Aufklärung und Verfolgung tatsächlich ist, zeigen die Einschränkungen, die durch den Innensenator (Hartmut Wrocklage, SPD) eingebaut wurden: Polizisten, die dem Gremium über Fehlverhalten von Kollegen berichten wollen, müssen gleichzeitig ihren Vorgesetzten informieren.

Die zweite Konsequenz, die aus der Veröffentlichung der Misshandlungen gezogen wurde, betraf einen der Journalisten, der an der Veröffentlichung der Vorgänge auf dem Hamburger Polizeirevier beteiligt war. Während er beruflich einer Kundgebung Jörg Haiders in Hamburg beiwohnte, wurde er Opfer einer Polizeiattacke: "Zwei Personen in Zivilkleidung (sprechen mich) an - wie ich später erfahre, zwei Polizeiführer. Der eine droht: ,Heute passt Du auf!‘ Der andere packt mich mit den aggressiven Worten: ,Wir kennen uns ja!‘

Die Bekanntschaft ist einseitig. Ich weiß nicht wer die Männer sind. (...) Plötzlich kommen weitere Zivilbeamte auf mich zu. Einer schlägt mir wortlos mit voller Wucht seine Faust ins Gesicht. Mehrere Männer prügeln auf mich ein, dann kommen Uniformierte hinzu. Sie treiben mich mit schmerzhaften Knüppelschlägen vor sich her. (...) Mit Würgegriffen werde ich mehrfach zu Boden gerissen, immer weiter schlagen Uniformierte auf mich ein. (...) Dann kommt ein weiterer Beamter, der mir den Schuh vom rechten Fuß zieht und den Fuß in beide Hände nimmt. Dann dreht er den Fuß brutal aus dem Gelenk. Ein ohrenbetäubender Knall geht durch meinen Körper bis in den Kopf. Da passiert es noch einmal. Wieder wird der Fuß aus dem Gelenk gerissen, wieder ein Knall. Alle Bänder im rechten Fußgelenk sind zerfetzt, irreparabel zerstört. Die Beamten lassen auf Intervention eines Vorgesetzten von mir ab, ich bleibe schwer verletzt auf dem Pflaster liegen." ( ai-Journal, Internetausgabe 9/96)

Die polizeiinterne Studie aus Münster-Hiltrup konstatiert, die Ergebnisse deuteten darauf hin, "dass es sich weder um ‚bloße Einzelfälle‘ noch um ein ‚systematisches Verhaltensmuster‘ der Polizei handelt, sondern dass die Kumulation von Belastungen in Ballungszentren mit hoher illegaler Einwanderung und Kriminalität sowie bei Großeinsätzen gegen verbotene Demonstrationen manche Beamte überfordert. Diese geraten dann in die Gefahr, einerseits zu resignieren, andererseits mit ‚Ersatzjustiz‘ ihrem Gerechtigkeitsgefühl oder auch nur ihrer Frustration und Überlastung illegalen Ausdruck zu verleihen." ( ai,"Neue Fälle - altes Muster")

Die Studie bietet auch Lösungsansätze, die eine konsequente Verlängerung ihrer Begründung der polizeilichen Folter darstellen: "Verdienstmöglichkeiten für Ausländer durch Drogenhandel und Zuhälterei begrenzen, der illegalen Einwanderung und ethnischen Segregation entgegenwirken."

Die Polizeigewerkschaft vertritt diesen Standpunkt erwartungsgemäß mit der deutlichsten Vehemenz. Die Studie der Hiltruper hat ihrer Meinung nach "eine Fremdenfeindlichkeit der deutschen Polizei ausdrücklich verneint". Sie sieht die Ursachen für sporadische polizeiliche "Überreaktion" im Verhalten des Ausländers an sich: "Ausländische Tatverdächtige treten der Polizei oft mit Gewalt, mit Beleidigungen und anderen Provokationen entgegen." So sei es "auch nicht gerechtfertigt, einen ganzen Berufsstand mit einigen zumeist widerlegten Fällen weltweit zu diffamieren. Außerdem hat häufig eine Überprüfung der Misshandlungsvorwürfe durch die Justiz stattgefunden und zu Verfahrenseinstellungen oder Freisprüchen geführt." ("Polizei und Fremde", Homepage der DpolG)

Nur wenige Mausklicks weiter vertieft die Polizeigewerkschaft die Darstellung ihrer Fremdenfeindlichkeit. So findet man in ihrer Stellungnahme "Ausländerrecht" die Forderung nach Abbau von "Abschiebungshindernissen" juristischer Natur, sowie die Befürwortung der weiteren Entrechtung von Flüchtlingen/Ausländern: "Das Erfordernis einer rechtskräftigen Verurteilung ist insoweit [für die Abschiebung] also nicht mehr notwendig. Was der Forderung der DpolG entspricht."

Quellen:

Amnesty International, Ausländer als Opfer. Polizeiliche Misshandlungen in der Bundesrepublik Deutschland, Mai 1995, ai- Index: EUR 23/06/95.

Amnesty International, Neue Fälle - altes Muster. Polizeiliche Misshandlungen in der Bundesrepublik Deutschland, Juli 1997, ai- Index: EUR 23/04/97.

Amnesty International, Vorwürfe über Misshandlungen an Ausländern - aktuelle Entwicklungen seit Veröffentlichung des Berichts vom Mai 1995, Februar 1996, ai- Index: EUR 23/02/96.

Bericht des UN- Sonderberichterstatters über Folter, grausame und unmenschliche Behandlung oder Strafe an die UN- Menschenrechtskommission 1997; E/CN. 4/1997/7/add. Januar

Berichts des Untersuchungsausschuss der Hamburger Bürgerschaft, November 1996.