Wie vermeide ich die Wehrpflicht?

von Ralf Cüppers
09/02
 

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Leseauszug

Warum die Wehrpflicht vermeiden?

Du willst nicht zum Bund. Aber Zivildienst willst Du auch nicht leisten. Der Zivildienst ist als staatlicher Zwangsdienst auch eine Erfüllung der Wehrpflicht und in das Gesamtsystem der Kriegsvorbereitung mit einbezogen. Nach § 79 Zivildienstgesetz (ZDG) werden Zivildienstleistende im Kriegsfall zum unbefristeten Zivildienst herangezogen. Nach § 80 ZDG sind die Grundrechte von Zivildienstleistenden ebenso eingeschränkt wie die von Soldaten. Für einen Staat, der sich an Kriegen beteiligen will, hat das Sinn: Bei moderner Kriegführung werden ohnehin nicht alle Männer an der Front gebraucht. Für jeden, der direkt Waffendienst leistet, werden mehrere gebraucht, die ihn mit allem Notwendigen versorgen. Eine Möglichkeit des Ersatzdienstes darf zwar nach Artikel 12 a Absatz 2 des Grundgesetzes nicht in Zusammenhang mit der Bundeswehr stehen. Der Dienst, den Zivildienstleistende in der Regel leisten, hängt aber sehr wohl mit der Bundeswehr zusammen. Die Bedingungen des Zivildienstes sind im ZDG und im sogenannten Leitfaden für den Zivildienst beschrieben. Deren Formulierungen sind zum Teil wörtlich aus dem Soldatengesetz und aus den Dienstvorschriften der Bundeswehr übernommen. Der damals (1983) zuständige Minister Heiner Geißler sprach ehrlich aus, daß "im Verteidigungsfall der Zivildienstleistende im Luftschutz oder Feuerlöschdienst und beim Blindgängerentschärfen eingesetzt würde." Bis in die achtziger Jahre des vorigen Jahrhunderts gab es von Kriegsdienstverweigerern massive Bemühungen, den Zivildienst zu einem Friedensdienst zu reformieren. Diese Bemühungen mußten scheitern. Ein Friedensdienst ist als staatlicher Zwangsdienst unmöglich.

Die Siebenjahresverpflichtung in Katastrophenschutzorganisationen ist noch viel weniger eine Alternative, denn alle anerkannten Katastrophenschutzorganisationen arbeiten mit der Bundeswehr zusammen, da könnte man gleich den Sanitätsdienst bei der Bundeswehr ableisten.
Die ersten beiden Auflagen der Broschüre waren schnell vergriffen, die dritte geht zur Neige, so daß jetzt die vierte folgt. An den Ideen und Vorschlägen sind Kriegsdienstverweigerer beteiligt gewesen, die an unseren Kriegsdienstverweigerer-Treffs teilnahmen. Besonders erfreulich ist, daß sich an dieser Auflage wieder Berliner beteiligten, die über besondere Erfahrung verfügen. Wir bitten weiterhin alle Leser, uns ihre Erfahrungen mitzuteilen, eigene Ideen, Änderungsvorschläge und Ergänzungen für künftige Auflagen mitzuteilen.

Die Anmerkung eines Lesers wird hier an hervorgehobener Stelle genannt. Ein Flensburger Staatsanwalt hat den Herausgeber ein Jahr nach Erscheinen der ersten beiden Auflagen vorgeladen und auf den § 109 a des Strafgesetzbuches ausdrücklich hingewiesen, der da lautet:
"Wehrpflichtentziehung durch Täuschung (1) Wer sich oder einen anderen durch arglistige, auf Täuschung berechnete Machenschaften der Erfüllung der Wehrpflicht dauernd oder eine gewisse Zeit, ganz oder für eine einzelne Art der Verwendung entzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar"

Das Gesetz muß ernst genommen werden. Der Staatsanwalt mußte bestätigen, daß jede einzelne in dieser Broschüre genannte Möglichkeit ausdrücklich erlaubt oder allenfalls ordnungswidrig ist, somit nicht in den Bereich des § 109a StGB gehört. Im Gegensatz zum Staatsanwalt haben wir es auch nicht für möglich gehalten, daß sich durch diese Broschüre jemand zu auf Täuschung berechnete Machenschaften aufgerufen fühlen könnte. Denn sollte sich jemand überhaupt zu irgend etwas aufgerufen glauben, liegt dies nicht in unserer Absicht. Wir stellen klar, daß es sich bei unseren Lesern um mündige, selbständige, sich eigenverantwortlich verhaltende Menschen handelt, die nur selbst entscheiden, was sie tun und was sie lassen. Dieses Menschenbild steht allerdings dem des Militärs entgegen: Das Militär erzieht zur Entmündigung, zur Unselbständigkeit und zur Verantwortungslosigkeit. Die Verantwortung wird durch das System von Befehl und Gehorsam immer an den Vorgesetzten abgegeben.
Strafverfahren durchzustehen ist nicht jedermanns Sache. Deshalb beschäftigen wir uns hier allenfalls mit Ordnungswidrigkeiten und nicht mit Straftatbeständen. Durch diese Broschüre kann sich deshalb auch niemand zu einer Straftat animiert fühlen. Sie soll vielmehr aufzeigen, daß man, auch ohne einen Straftatbestand zu erfüllen, die Ableistung der Wehrpflicht vermeiden kann. So dient sie der Kriminalitätsverhütung und hilft, Gerichtsverfahren zu vermeiden.

Wir sind selbst KriegsdienstgegnerInnen. Wir wollen deshalb auch nicht, daß andere Kriegsdienst leisten. Vermeidung der Kriegsdienstpflicht hat nichts mit asozialem Verhalten und Ellenbogenmentalität zu tun, ist keinesfalls ein Beitrag zur Entpolitisierung. Wir wollen die Bundeswehr abschaffen. Ab der zweiten Auflage ist daher ein neues Kapitel "BoA-Agent" eingefügt. Jeder einzelne, der mithilft, die Bundeswehr abzuschaffen, freut uns. Lies Dir das Folgende aufmerksam durch. Du opferst vielleicht eine Stunde zum Lesen, gewinnst jedoch fast ein ganzes Jahr für Dinge, die mehr Spaß machen als die Wehrpflicht, die auf Dich zukommt, wenn Du nichts tust und gehorsam bleibst. Die Angehörigen der Bundeswehr, die Mitarbeiter in den Kreiswehrersatzämter und die Politiker, die an dem Dinosaurier Wehrpflicht (zuviel Panzer - zuwenig Hirn, vom Aussterben bedroht) festhalten, sind nicht übermächtig. Sie sind davon abhängig, daß Menschen in ihrem Sinne funktionieren. Mit dieser Broschüre wollen wir Wehrpflichtigen Mut machen, sich aktiv gegen die Wehrpflicht zu wehren, und daraus noch einen persönlichen Nutzen zu ziehen......

Wer an der ganzen Broschüre "Wie Vermeide ich die Wehrpflicht" interessiert ist, kann sie hier downloaden. Hinweis: Die Materialien sind im Word-Format und mit WinZip "gepackt".

Editorische Anmerkungen:

Herausgeber der Borschüre ist die
Deutsche Friedensgesellschaft - Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen,
Landesverbände Hamburg-Schleswig-Holstein und Berlin-Brandenburg
Redaktion: Ralf Cüppers, Frank Brendle
4. erweiterte Auflage
Virtuelle Quelle des Textes ist: http://www.bundeswehrabschaffen.de