Betrieb & Gewerkschaft

Arbeitsgericht Essen
Kündigung einer Bundestagskandidatin der MLPD rechtswidrig

von RF-News

09/09

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27.08.09 - Das Zentralkomitee der MLPD teilt in einer "Aktuellen Information der MLPD für Presse und Öffentlichkeit" mit:

"Am 25.5.2009 kündigte die Firma Kennametal-Widia aus Essen die Werkstoffprüferin Yazgülü Kahraman-Meister zum 30.9.2009 aus 'betrieblichen Gründen'. Dabei war sie bereits am 18.7.2008 von der MLPD (Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands) auf Listenplatz 4 der Landesliste Nordrhein-Westfalen aufgestellt worden.

Laut § 2 Absatz 3 des Abgeordnetengesetzes ist eine ordentliche Kündigung von Bundestagskandidaten in Deutschland aber verboten. Trotz eindringlicher Belehrung durch das Arbeitsgericht Essen hielt der US-Konzern an der Kündigung fest.

Das Arbeitsgericht Essen machte in der Verhandlung mit 50 Besuchern deutlich, dass der Sonderkündigungsschutz für Wahlbewerber auf Parteilisten selbstverständlich auch für Wahlbewerber auf einer Liste der MLPD gilt.

Das Arbeitsgericht Essen stellte fest, dass die Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtswidrig war und die Firma Kennametal-Widia Frau Yazgülü Kahraman-Meister zu unveränderten Arbeitsbedingungen weiter beschäftigen muss.

Die MLPD sieht darin auch einen wichtigen Erfolg im Kampf gegen Wahlbehinderungen und Wahlmanipulation.

Sie begrüßt es, dass erstmals die OSZE internationale Wahlbeobachter nach Deutschland entsandt hat und wird sie auch über diesen Fall informieren.

Zum Hintergrund des Falles: Yazgülü Kahraman-Meister war am 25.5.2009 unter dem Vorwand betrieblicher Gründe gekündigt worden. Tatsächlicher Hintergrund ist ihr aktives gewerkschaftliches Engagement als IG-Metall-Vertrauenskörperleiterin im Betrieb." (siehe dazu auch "rf-news"-Bericht von gestern)

Ein Prozessteilnehmer schreibt an "rf-news": "Mit rund 50 Besuchern war der Gerichtssaal rappelvoll. Relativ schnell kam es auch zur Sache. Bewerber, die sich zu einer Wahl aufstellen lassen, haben nach dem Abgeordnetengesetz einen besonderen Kündigungsschutz. Das will das US-Monopol Kennametal Widia offensichtlich nicht wahr haben. Die Ausführungen des Richters gaben direkt zu erkennen, dass es darüber wohl kaum zu streiten lohnt und die Karten für Kennametal schlecht stehen.

Das Urteil ist auch eine schallende Ohrfeige für die Ortsverwaltung der IG Metall, die Yazgülü Kahraman-Meister nicht nur die Unterstützung versagte, sondern gegen sie wie auch gegen den Direktkandidaten der MLPD/Offene Liste in Essen, Horst Dotten, ein Ausschlussverfahren mit der Begründung ihrer Kandidatur für die MLPD beantragt hat.

Yazgülü Kahraman-Meister war angeboten worden, bei einem Rücktritt von ihrer Kandidatur auch den Antrag auf ein Untersuchungsverfahren zurück zu nehmen. Dann wäre allerdings auch der besondere Kündigungsschutz nach dem Abgeordnetengesetz entfallen. Die Auseinandersetzung um den beantragten Gewerkschaftsausschluss läuft noch.

Ein Bonmot am Rande: Der Anwalt der Unternehmerseite warf im Prozess ein, dass man ja jetzt noch nicht wisse, was bei der Kandidatur von Frau Kahraman-Meister herauskäme. Heute sei vieles möglich. Auf Listenplatz 4 der SPD-Landesliste in Nordrhein-Westfalen stünde Ulla Schmidt. Es sei doch denkbar, dass Frau Kahraman-Meister mit Listenplatz 4 auf der MLPD-Landesliste erst recht in den Bundestag einziehen könne ..."

(Hier die Presseerklärung der MLPD im pdf-Format zum Download)

Editorische Anmerkungen

Den Text spiegelten wir von  ROTE FAHNE-News