VR China 2008
Jährliche Übersicht über die Verletzungen von Gewerkschaftsrechten


Internationaler Gewerkschaftsbund

09/09

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onlinezeitung

Einwohner: 1.308.873.000 / Hauptstadt: Peking
Ratifizierte IAO-Kernübereinkommen: 100 - 111 - 138 - 182

2008 war ein wichtiges Jahr für China, in dem mehrere wichtige Gesetze in Kraft traten, u.a. in Bezug auf kollektive Konsultationen und Lohnverhandlungen. Das Gewerkschaftsgesetz untersagt den Beschäftigten jedoch weiterhin eine unabhängige Organisierung, und zahlreiche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wurden im Laufe des Jahres wegen ihrer Beteiligung an kollektiven Protestaktionen verhaftet oder inhaftiert, angeklagt und in Gefängnisse eingewiesen. In den Medien wurde erneut über Zwangsarbeit und Kinderhandel berichtet.

Gewerkschaftsrechte in der Gesetzgebung

Keine Vereinigungsfreiheit: Das chinesische Gewerkschaftsgesetz wurde im Jahr 1950 verabschiedet. Es wurde zunächst 1992 und dann im Oktober 2001 erneut geändert. Die Beschäftigten haben nicht das Recht, Gewerkschaften ihrer Wahl zu gründen oder beizutreten. Nur eine "Arbeitnehmer"-Organisation ist gesetzlich anerkannt: der Allchinesische Gewerkschaftsbund (ACGB).

Gewerkschaftsmonopol: Laut Gewerkschaftsgesetz ist die Gründung von Gewerkschaftsorganisationen auf lokaler, nationaler oder sektoraler Ebene "von der Gewerkschaftsorganisation auf der nächst höheren Ebene zu billigen". Gewerkschaftsorganisationen auf höherer Ebene "kommt eine Führungsaufgabe" gegenüber denjenigen auf einer niedrigeren Ebene zu. Das Gesetz ermächtigt den ACGB darüber hinaus, eine finanzielle Kontrolle über all seine Träger auszuüben. Gemeinsam mit verschiedenen Regionalerlassen erleichtert das am 1. Januar in Kraft getretene neue Arbeitsvertragsgesetz die Kontrolle von ACGB-Organisationen und -Funktionären auf höherer Ebene über Basisgewerkschaften und Arbeitnehmervertreter, die noch keiner Gewerkschaft angehören.

Die gesetzlichen Verfahren für die Zulassung einer Gewerkschaftsvertretung in einem Betrieb können abgeschlossen werden, ohne dass die Gewerkschaftsfunktionäre den Betrieb zu betreten brauchen, und in einigen Unternehmen ist es möglich, Gewerkschaften dadurch ins Leben zu rufen, dass lediglich administrative Verfahren durchlaufen werden.

Laut Gewerkschaftsgesetz ist in Betrieben, Einrichtungen bzw. Regierungsstellen ein Gewerkschaftsausschuss auf Basisebene einzurichten, wenn mindestens 25 Mitglieder vorhanden sind. Wo sich weniger als 25 Mitglieder finden, kann ein Basisgewerkschaftsausschuss gesondert eingerichtet werden bzw. ein solcher Basisausschuss kann von den Mitgliedern in zwei oder mehr Arbeitseinheiten gemeinsam ins Leben gerufen werden, oder aber es kann ein Organisator gewählt werden, um die Beschäftigten in verschiedenen Tätigkeitsbereichen zu organisieren. Somit bleibt es im Prinzip den Beschäftigten überlassen, ob sie eine Gewerkschaft gründen wollen, und es wird nicht allen Arbeitseinheiten vorgeschrieben, automatisch eine Gewerkschaft einzurichten. Die Betriebe müssen jedoch die Gründung einer Gewerkschaft zulassen, wenn die Beschäftigten dies verlangen.

Tarifverhandlungen: Es gibt gegenwärtig kein landesweit geltendes spezifisches Gesetz über Tarifverhandlungsverfahren, nur Verordnungen über Tarifverträge. Wenn jedoch ein Tarifvertrag in Übereinstimmung mit den Verordnungen vereinbart wird, ist dieser rechtsverbindlich. Mit dem Gewerkschaftsgesetz von 1992 wurde es den Gewerkschaften auf Betriebsebene erstmals gestattet, Tarifverträge abzuschließen, und durch das 1995 in Kraft getretene neue Arbeitsgesetz wurden kollektive Konsultationen als ein wichtiges Instrument für die Beilegung von Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern eingeführt. Artikel 33 des Arbeitsgesetzes besagt, dass die Arbeitnehmer das Recht haben, "in einem Unternehmen, in dem noch keine Gewerkschaft gegründet wurde", einen Tarifvertrag abzuschließen. Durch das ergänzte Gewerkschaftsgesetz aus dem Jahr 2001 wurde das Mandat der Gewerkschaften bei kollektiven Lohnverhandlungen weiter ausgebaut, ebenso wie durch Verordnungen aus den Jahren 2000 und 2001.

Häufig erhalten die Beschäftigten, insbesondere die Wanderarbeitskräfte in den Freien Exportzonen (FEZ), keinerlei formellen Vertrag. Falls sie doch einen Vertrag unterschreiben, erhalten sie nur selten eine Kopie.

Entwicklungen auf Provinzebene: Neue Provinzverordnungen aus dem Jahr 2008 könnten dazu beitragen, detailliertere Verträge abzufassen und zu wirklichen Verhandlungen überzugehen. Mehrere Städte und Provinzen haben Verordnungen erlassen, die entweder auf die Inkraftsetzung geltender arbeitsrechtlicher Bestimmungen oder detaillierter auf den Tarifprozess oder den Inhalt von Tarifverträgen eingehen.

Die im August 2007 verabschiedeten und im Januar 2008 in Kraft getretenen Tarifvertragsregeln von Shanghai (die "Shanghaier Regeln") sehen Verfahren und gesetzliche Bestimmungen für drei große Bereiche vor: Tarifverhandlungen, Tarifverträge und die Beilegung von damit zusammenhängenden Konflikten. Die neuen Regeln sehen vor, dass Tarifverhandlungen zur Formulierung, Abänderung oder Annahme von Unternehmenspolitiken, zu Regelungen oder wichtigen Entscheidungen führen sollen, die die folgenden Arbeitnehmerinteressen direkt beeinflussen: Löhne und Gehälter; Arbeitszeit; freie Tage und Urlaub; Arbeitssicherheit und Arbeitshygiene; Sozialversicherung und Sozialleistungen; Schulung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern; Arbeitsdisziplin; Produktionsquoten und sonstige gesetzlich vorgeschriebene Themen. Die Shanghaier Regeln enthalten zudem Leitlinien dazu, wie sich regionale oder branchenspezifische Gewerkschaftsorganisationen an Tarifverhandlungen mit Unternehmen in der Bau- oder Nahrungsmittelbranche und an dem Abschluss von regionalen oder branchenspezifischen Tarifverträgen beteiligen können. Sie sehen darüber hinaus die Einführung eines dreigliedrigen Systems für die Koordinierung der Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehungen und zur Schlichtung von Konflikten vor und befugen höherrangige Gewerkschaftsorganisationen zur Beaufsichtigung der Tarifverhandlungsaktivitäten von Unternehmen sowie zu Eingriffen in einen Konflikt oder zur Anstrengung eines Gerichtsverfahrens.

Am 1. Januar 2008 setzte die Provinz Hebei neue Bestimmungen für kollektive Konsultationen auf betrieblicher Ebene in Kraft, denen zufolge die Interessen des Betriebes und der Arbeitnehmer bei dem Konsultationsprozess gleiches Gewicht haben sollten. Die Bestimmungen besagen ausdrücklich, dass in Betrieben, in denen es keine Gewerkschaft gibt, die an den Verhandlungen teilnehmenden Arbeitnehmervertreter "von der Mehrheit der Beschäftigten demokratisch gewählt sein sollten". Dort, wo eine Gewerkschaft vorhanden ist, sollten die Vertreter von der Gewerkschaft empfohlen und von der Arbeitnehmerversammlung überprüft werden.

Im November 2008 erließen die Behörden in Shenzhen Bestimmungen zur Förderung harmonischer Arbeitsbeziehungen, die jedoch nur für die Sonderwirtschaftszone Shenzhen und nicht für die benachbarten Gebiete gelten, in denen die Mehrzahl der Betriebe ansässig ist. Diese Bestimmungen fördern den Abschluss von Tarifverträgen im Zusammenhang mit Löhnen, Arbeitszeiten und Umstrukturierungen.

Neues Arbeitsvertragsgesetz: Das im Juni 2007 verabschiedete Arbeitsvertragsgesetz trat am 1. Januar 2008 in Kraft, und im Herbst 2008 wurden Bestimmungen zu dessen Umsetzung verabschiedet. Das Gesetz geht auf einige wesentliche Versäumnisse des geltenden Arbeitsgesetzes ein und sieht spezifische Strafen und Rechtsmittel im Falle einer Missachtung der arbeitsrechtlichen Bestimmungen und Verordnungen vor. Es wird versucht, die Beschaffenheit des Arbeitsverhältnisses zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu bestimmen und klarzustellen, und es wird festgelegt, was in einem Arbeitsvertrag zu regeln ist, wie etwa Laufzeit des Vertrages, Beschreibung der Tätigkeit, Arbeitszeit und Ruhepausen, Vergütung, Sozialversicherung und Arbeitsschutz. Das neue Gesetz enthält zudem Sonderregelungen im Zusammenhang mit Tarifverträgen, Leiharbeit und Teilzeitarbeit. Leiharbeitskräfte haben dieselben Rechte wie reguläre Beschäftigte und kommen entweder bei dem Unternehmen, das sie einstellt, oder bei dem Entsendeunternehmen für eine ACGB-Mitgliedschaft in Frage. Das Gesetz sieht zudem Strafen für Unternehmen vor, die keine angemessenen schriftlichen Verträge ausstellen oder Vertragsbruch begehen. Außerdem scheint das Gesetz die Rolle der Gewerkschaften bei Diskussionen über Freisetzungen und andere bedeutende betriebliche Veränderungen aufzuwerten, und es geht eindeutig daraus hervor, dass die im Rahmen eines Tarifvertrages festgelegten Löhne und Arbeitsbedingungen in individuellen Verträgen nicht unterschritten werden dürfen.

Das neue Arbeitsvertragsgesetz und die öffentliche Debatte im Vorfeld seiner Inkraftsetzung boten Gelegenheit, um verstärkt auf die gesetzlich verankerten Arbeitnehmerrechte aufmerksam zu machen. Die Umsetzungsbestimmungen, die eigentlich einige Monate vor Inkrafttreten des Gesetzes erlassen werden sollten, wurden erst im Herbst 2008 verabschiedet.

Streikrecht nicht gesetzlich geschützt: Das Streikrecht wurde 1982 aus der Verfassung Chinas mit der Begründung gestrichen, das politische System habe "die Probleme zwischen Proletariat und Unternehmenseignern ausgeräumt". Obwohl erwartet worden war, dass das revidierte Gewerkschaftsgesetz das Streikrecht beinhalten würde, umgeht es dieses Thema. Artikel 27 verwendet nicht den Ausdruck "Streik" (bagong), sondern die Begriffe "Arbeitsniederlegung" (tinggong) und "Bummelstreik" (daigong). Während des Jahres 2008 waren einige offizielle Kommentare zu hören, denen zufolge eine Klarstellung dieser Frage erforderlich sei.

Interne "Arbeitsmigranten": Am 1. Januar 2008 trat ein neues Beschäftigungsförderungsgesetz in Kraft, zu dem auch entsprechende Durchführungsbestimmungen (Verordnungen über Arbeitsverwaltungen und Beschäftigungsmanagement) gehören. Erstmals heißt es damit im Gesetz, dass Wanderarbeitskräfte aus ländlichen Gebieten die gleichen Rechte auf Beschäftigung haben sollten wie die Menschen in Städten, und dass diejenigen, die bereits sechs Monate in einer Stadt wohnen, im Fall von Arbeitslosigkeit Anspruch auf Dienste und Leistungen von der Kommunalverwaltung haben.

Gesundheit und Sicherheit - Arbeitsniederlegungen erlaubt: Das Gesetz über Arbeitssicherheit aus dem Jahr 2003 gibt Beschäftigten das Recht auf Arbeitsniederlegung und Verlassen des Arbeitsplatzes, falls sie sich am Arbeitsplatz mit einer Situation konfrontiert sehen, die ihre persönliche Sicherheit gefährdet. Das chinesische Arbeitsgesetz (Artikel 56) enthält ähnliche Bestimmungen. Das Gewerkschaftsgesetz (Artikel 24) ist schwächer und besagt lediglich, dass eine Gewerkschaft, wenn sie feststellt, dass die Beschäftigten angewiesen wurden, unter unsicheren Bedingungen zu arbeiten, "das Recht hat, Lösungsvorschläge zu unterbreiten".

Konfliktbeilegung: Im letzten Jahrzehnt hat die Regierung erhebliche Anstrengungen unternommen, um ein Konfliktbeilegungsverfahren einzuführen, das drei Stufen umfasst: Vermittlung, Schiedsverfahren, Gerichte. Das Arbeitsgesetz überträgt die Rolle des Vorsitzes in betrieblichen "Vermittlungsausschüssen für Arbeitskonflikte" den Gewerkschaften. In den dreigliedrigen "Schiedsausschüssen", deren Vorsitz die örtlichen Behörden übernehmen, sind Gewerkschaften laut Gesetz als Mitglieder vertreten.

Im Dezember 2007 wurde ein neues Gesetz über Schieds- und Vermittlungsverfahren im Falle von Arbeitskonflikten verabschiedet, das im Mai 2008 in Kraft trat. Das Gesetz sollte durch die Rationalisierung der vorhandenen Verfahren für eine "angemessene und rasche" Beilegung von Arbeitskonflikten sorgen. Es ermöglicht einem Unternehmen, einen eigenen Vermittlungsausschuss einzusetzen, um interne Kontroversen eigenständig zu lösen. Einem solchen Ausschuss sollten auch Arbeitnehmer und Vertreter der Unternehmensleitung angehören.

Internationale Verpflichtungen: Im Februar 2001 hat die chinesische Regierung den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (ICESCR) ratifiziert, jedoch gleichzeitig bekannt gegeben, dass die gemäß Artikel 8,1 (a) des Paktes garantierten Bestimmungen, d.h. das Recht auf die Gründung von und den Beitritt zu Arbeitnehmerorganisationen seiner eigenen Wahl, im Einklang mit dem chinesischen Recht behandelt würden. Damit äußerte die Regierung in der Tat einen Vorbehalt bezüglich eines grundlegenden Elements des Paktes und verstößt somit gegen international anerkannte Grundsätze des Vertragsrechts. Ein derartiger Vorbehalt wurde jedoch nicht bezüglich Artikel 8,1 (d) des Paktes angemeldet, der das Streikrecht garantiert.

Im April und Mai 2005 untersuchte der Ausschuss der Vereinten Nationen für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, der die Einhaltung des ICESCR durch die Vertragsstaaten überwacht, den ersten Bericht, der ihm von China nach der Ratifizierung des Vertrages vorgelegt wurde. In den "abschließenden Beobachtungen" bedauerte der Ausschuss Chinas "Verbot des Rechts, unabhängige Gewerkschaften zu gründen und ihnen beizutreten". Er "forderte" China "nachdrücklich auf, das Gewerkschaftsgesetz zu ändern, um es den Beschäftigten zu ermöglichen, unabhängige Gewerkschaften außerhalb der Struktur des Allchinesischen Gewerkschaftsbundes zu gründen".

Gewerkschaftsrechte in der Praxis und Rechtsverletzungen 2008

Hintergrund: Im Verlauf des Jahres 2008 kam es zunehmend zu Bankrotten und Schließungen kleiner und mittlerer Betriebe, vor allem im Perlflussdelta und in der Exportindustrie. Bis Dezember 2008 waren Berichten zufolge etwa 30 Millionen Wanderarbeitskräfte in ihre Heimatprovinzen zurückgekehrt, während rund 7 – 10 Millionen weiterhin nach neuen Beschäftigungsmöglichkeiten suchten.

Betriebe, die Bankrott machen, lassen ihre Beschäftigten größtenteils völlig im Ungewissen, zahlen ihre Löhne entweder nicht vollständig oder überhaupt nicht aus und sehen keinerlei Entschädigung oder Entlassungsabfindung vor. Die meisten Betriebe, die Personal abbauen, tun dies unter Missachtung des Arbeitsvertragsgesetzes, das in diesen Fällen detaillierte Abfindungs- und Konsultationsverfahren vorsieht. Die Provinzbehörden von Guangdong haben beispielsweise festgestellt, dass zwischen September und Oktober 2008 allein in Dongguan 117 aus Hongkong stammende Arbeitgeber untertauchten, die rund 20.000 Beschäftigten Löhne schuldeten.

Der Arbeitsschutz gibt sowohl den Beschäftigten als auch den Behörden nach wie vor Anlass zu ernsthafter Besorgnis.

Die Rolle des offiziellen Gewerkschaftsbundes ACGB und neue Entwicklungen: Der ACGB ruft die Arbeitgeber aktiv dazu auf, das Arbeitsgesetz zu befolgen, und drängt die Beschäftigten gleichzeitig dazu, sich besser mit diesem Gesetz vertraut zu machen. Die Rolle des ACGB wurde mit den neuen Gesetzen offiziell gestärkt, vor allem bezüglich der Klärung strittiger Arbeitsfragen, was sich im Einklang mit dem landesweiten Gewicht befindet, das dem Aufbau einer "harmonischen Gesellschaft" und insbesondere eines "harmonischen Arbeitsplatzes" beigemessen wird.

Der ACGB hat eine maßgebliche Rolle bei dem Entwurf des neuen Arbeitsvertragsgesetzes und dessen Durchführungsbestimmungen gespielt. Er hat zudem ein Rundschreiben versandt, mit dem die Gewerkschaften und die Behörden aufgefordert wurden, die Interessen der Beschäftigten im Falle von Entlassungen im Vorfeld der Inkraftsetzung des neuen Gesetzes im Januar 2008 zu schützen. In der Praxis hat sich jedoch nur begrenzt etwas geändert. Obwohl die Behörden mit Entlassungsbeschränkungen, Strafen im Falle einer nicht gezahlten Abfindung, steuerlichen und anderen Anreizen für Unternehmen, die Beschäftigte einstellen bzw. weiter beschäftigen, reagiert haben, hat der ACGB seine Bemühungen Ende 2008 darauf konzentriert, Mitglieder in ländlichen Gebieten umzuschulen und zu beschäftigen sowie Migranten Zugfahrkarten für die Heimreise zu beschaffen.

Im März 2006 soll Chinas Präsident Hu Jintao den ACGB angewiesen haben, "bessere Arbeit zu leisten, wenn es darum geht, Parteiorganisationen und Gewerkschaften in mit ausländischem Kapital finanzierten Unternehmen aufzubauen". Anschließend wurde das Ziel verfolgt, bis Ende 2006 60% der mit ausländischem Kapital finanzierten Unternehmen gewerkschaftlich zu organisieren. Dieses Ziel wurde später für 2007 auf 80% erhöht. Bei einer Pressekonferenz am 24. Dezember 2008 gab der ACGB bekannt, dass weniger als 50% der Fortune-500-Unternehmen Gewerkschaften ins Leben gerufen hätten, verglichen mit mehr als 73% aller mit ausländischem Kapital finanzierten Unternehmen in China. Insgesamt hätten 313 multinationale Unternehmen, d.h. 83% der in China niedergelassenen Multis, Gewerkschaften gegründet. Weniger Beachtung wurde Unternehmen aus Hongkong oder Taiwan geschenkt.

Einige Betriebe - besonders lautstark Wal-Mart - erklären bereits seit einigen Jahren, dass sie Gewerkschaften nicht verhinderten, sondern dass die Beschäftigten noch kein Interesse an einer Gewerkschaft geäußert hätten. Um dieses Argument zu widerlegen, hat der ACGB-Vorsitzende Wang Zhaoguo im Juli 2006 eine Ergänzung zum Gewerkschaftsgesetz vorgeschlagen, um ausländische Unternehmen dazu zu verpflichten, dem ACGB angeschlossene Ortsverbände ins Leben zu rufen, da die Gründung einer Gewerkschaft gegenwärtig vom "Willen" der Beschäftigten abhängt. Das Gesetz scheint inzwischen zunehmend dahinhgehend ausgelegt zu werden, dass einzelne Arbeitseinheiten Gewerkschaften ins Leben rufen müssen. Im Juli 2006 wurde bei Wal-Mart erstmals eine Gewerkschaft gegründet, und bis Ende 2008 verfügten sämtliche Wal-Mart-Filialen (mittlerweile über 100) über eine ACGB-Gewerkschaft. Neue ACGB-Ortsverbände wurden auch bei Unternehmen wie Carrefour, McDonalds, Motorola, Kentucky Fried Chicken, Samsung und Nestlé ins Leben gerufen.

Unterstützung für die Arbeitnehmer/innen, einschließlich Wanderarbeitskräften: Der ACGB hat mit der Mehrzahl der Konflikte und kollektiven Aktionen in den großen Verarbeitungszonen, in denen der Großteil der privaten Unternehmen angesiedelt ist, nichts zu tun. Andererseits bemüht er sich weiterhin öffentlichkeitswirksam um ausstehende Löhne für Wanderarbeitskräfte (ein Hauptgrund für Unzufriedenheit), Lohnerhöhungen und die gewerkschaftliche Organisierung der Beschäftigten.

Eine landesweite Untersuchung ergab, dass nur 23,5% der befragten Wanderarbeitnehmer von der Existenz von Gewerkschaften in ihren Unternehmen berichteten. Außerdem gaben sie an, dass, wenn ihre gesetzlichen Rechte verletzt werden, nur 4,2% die Gewerkschaft um Unterstützung ersuchen würden. Dieser Mangel an praktischer und sichtbarer Unterstützung ist einer der Hauptgründe für die zunehmende Zahl von Gewerkschaftsgruppen, die Rechts- und Gesundheitsdienste für Wanderarbeitnehmer anbieten. Einige ACGB-Basisgewerkschaften fangen allmählich an, ebenfalls Rechtshilfedienste und sonstige Unterstützung anzubieten, während sie es nach wie vor vermeiden, sich auf Betriebsebene an Arbeitskämpfen zu beteiligen. Auf nationaler Ebene wird Rechtshilfe neben Wiedereinstellungs- und Umschulungsinitiativen zunehmend gefördert.

Gewerkschaftswahlen: Obwohl das Gewerkschaftsgesetz vorschreibt, dass Gewerkschaftsfunktionäre auf allen Ebenen gewählt werden sollten, wird dies häufig ignoriert, und die meisten Funktionäre werden ernannt. Die gewählten Kandidaten müssen zudem von den Ausschüssen des ACGB auf Provinzebene genehmigt werden. Viele Provinzen haben inzwischen Bestimmungen ausgearbeitet (bzw. sind dabei, dies zu tun), um die im Gewerkschaftsgesetz vorgesehene Verpflichtung zur Abhaltung von Gewerkschaftswahlen in Kraft zu setzen.

Bemühungen um die Gründung von Gewerkschaften unterdrückt: Es dürfen keine unabhängigen Gewerkschaften existieren. Organisatoren von Arbeitnehmergruppen oder Protesten werden häufig festgenommen. Einige von ihnen werden im Anschluss an Strafprozesse, bei denen keinerlei internationale Standards gelten, zu Haftstrafen verurteilt (offiziell bezeichnet als "Reform durch Arbeit" oder "lao gai"). Andere werden zur "Rehabilitation durch Arbeit" geschickt ("lao jiao", was manchmal auch "Umerziehung durch Arbeit" genannt wird), ein Verwaltungsprozess, der die wenigen Schutzvorkehrungen des Strafjustizsystems übergeht. Die Angst vor Verhaftung stellt ein weiteres erhebliches Hindernis für Verhandlungen zwischen Arbeitnehmervertretern, Behörden und Arbeitgebern dar. Der anhaltende Rückgriff auf und Missbrauch von umfangreichen Gesetzen im Zusammenhang mit Staatsgeheimnissen, einschließlich Gesetzen, die arbeitsbezogene Statistiken als Staatsgeheimnisse einstufen, haben zur Folge, dass aktive Gewerkschafter/innen aufgrund ihrer Arbeit der "Preisgabe von Staatsgeheimnissen" angeklagt werden können und dies zum Teil auch werden.

Arbeitskonflikte: Zwischen Januar und Oktober 2008 haben die landesweiten Schiedsausschüsse für Arbeitskonflikte 520.000 neue Fälle akzeptiert, eine Erhöhung um 50% gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Hauptgründe für Konflikte und anschließende Gerichtsverfahren oder kollektive Aktionen waren weiterhin Lohnrückstände und Fragen im Zusammenhang mit Zulagen und Sozialversicherungsleistungen, während es in etwa 18% der Fälle um die Beendigung von Arbeitsverträgen ging.

Chinesische Beschäftigte im Ausland: Es wird nach wie vor über schlechte Arbeitsbedingungen in chinesischen Unternehmen, auch in großen Staatsbetrieben, berichtet, einschließlich der Verweigerung grundlegender Gewerkschaftsrechte und der Vereinigungsfreiheit. Anlass zu besonderer Besorgnis gibt dies in der Rohstoffförderung in Entwicklungsländern.

Gewalt gegen protestierende Beschäftigte: Es finden zahlreiche Streiks statt (sowohl spontane als auch geplante, aber stets ohne die offizielle Unterstützung der Gewerkschaft, sofern eine vorhanden ist), und es kommt zunehmend zu Streiks von Beschäftigten privater Unternehmen. Privatisierungen sind weiterhin eine Hauptursache von Arbeitsunruhen und geprägt von massiver Korruption. Von der Unterschlagung und der Veruntreuung von Betriebsvermögen und von Fonds und anderen Leistungen, die für den Entlassungsfall bei der Umstrukturierung von staatseigenen Betrieben vorgesehenen waren, waren viele Beschäftigte betroffen. Im März kam es bei einem Holzverarbeitungsbetrieb in Guangdong zu einem Streik von 1.500 Beschäftigten, nachdem die Betriebsleitung versucht hatte, die Beschäftigten dazu zu zwingen, Blanko-Verträge zu unterschreiben, um – zumindest auf dem Papier – die gesetzlichen Bestimmungen zu erfüllen.

Aus den vorliegenden Zahlen geht hervor, dass allein in der Provinz Guangdong jeden Tag etwa 1.000 Beschäftigte in Arbeitskämpfe verwickelt sind. Obwohl kollektive Aktionen nicht immer gleich behandelt werden und die jeweils vorherrschenden politischen Kräfte eine Rolle spielen, gehen die Kommunalverwaltungen und die betroffenen Arbeitgeber häufig gewaltsam gegen Streiks und Proteste vor, und in großem Umfang werden bewaffnete Polizei, Einsatzpolizei sowie die normalen Sicherheitskräfte eingesetzt. In einigen Fällen haben Unternehmen Schläger angeheuert, um Beschäftigte, die gegen ausstehende Löhne protestierten oder andere Formen von gewerkschaftlichen Kampfmaßnahmen ergriffen, zu verprügeln und zu bedrohen, wobei es häufig zu Todesfällen kam.

Im Februar gab das Textilunternehmen Fu’an in Dongguan in der Provinz Guangdong, Berichten zufolge der zweitgrößte chinesische Textilexporteur des Jahres 2004, plötzlich die Entlassung von annähernd 4.000 Beschäftigten bekannt, mehr als zwei Drittel der Belegschaft. Dies erfolgte ohne die im Arbeitsgesetz und im Arbeitsvertragsgesetz vorgeschriebenen Konsultationen mit dem ACGB und ohne Zahlung der auf der Betriebszugehörigkeit basierenden Mindestabfindung für die freigesetzten Beschäftigten, woraufhin rund 2.000 Beschäftigte zur Kommunalverwaltung marschierten (die Minderheitsaktionär des Unternehmens ist, so dass Arbeitsgesetze umgangen und Strafen vermieden werden können). Die Demonstration wurde am 1. März fortgesetzt, als es zu Zusammenstößen zwischen der Polizei und den Beschäftigten kam, wobei mehrere Beschäftigte verletzt und inhaftiert wurden.

Am 6. März wurde ein friedlicher Protest von rund 4.000 Beschäftigten des japanischen Elektronikherstellers Casio vor dem Betriebsgelände von annähernd 1.000 bewaffneten Einsatzpolizisten und anderen Sicherheitskräften aufgelöst, wobei Berichten zufolge etwa 20 Beschäftigte, darunter Frauen, verletzt wurden. Der Konflikt bei Casio hatte am 5. März begonnen, als die Betriebsleitung der Belegschaft mitteilte, dass die Grundlöhne im Einklang mit den neuen Bestimmungen angehoben würden, die Beschäftigten jedoch feststellten, dass ihre monatlichen Zulagen gekürzt wurden. Mehrere Beschäftigte wurden von der Polizei abgeführt und befinden sich nach Ansicht ihrer Kollegen nach wie vor in Haft.

Als im Oktober der große Spielzeughersteller Smart Union seine Tore schloss und über Nacht annähernd 7.000 Beschäftigte ihren Arbeitsplatz verloren, kam es vor den Büros der Kommunalverwaltung zu Protesten wegen ungezahlter Löhne und Abfindungen. Einsatzpolizei und bewaffnete Polizisten hinderten die Demonstranten am Betreten des Gebäudes, und die Behörden brachten Mitteilungen an, denen zufolge die Beschäftigten mit 10 – 15 Tagen Verwaltungshaft rechnen müssten, wenn sie ihren illegalen Protest fortsetzten. Die Regierung erklärte sich schließlich bereit, etwa 24 Millionen Yuan für seit etwa zwei Monaten ausstehende Löhne zu zahlen. Eine Abfindung wurde nicht angeboten.

Im November 2008 kam es zu Zusammenstößen zwischen rund 500 Beschäftigten eines führenden Spielzeugherstellers im Süden des Landes und der Polizei, nachdem das Unternehmen die Kündigung der Verträge (ohne eine angemessene Abfindung) bekannt gegeben hatte. Als etwa 1.000 Polizisten und Sicherheitskräfte den Protest auflösten, wurden mindestens fünf Demonstranten verletzt.

Im Dezember protestierten ebenfalls im Süden Chinas Beschäftigte eines Gepäckherstellers gegen die unerwartete Schließung ihres Betriebes und die Nichtzahlung der Löhne. Während die Lokalbehörden die Zahlung von rund 60% der ausstehenden Löhne zusagten, verlangten die Beschäftigten – größtenteils Migranten aus ländlichen Gebieten – den vollen Betrag. Nachdem bewaffnete Polizisten eingesetzt und zahlreiche Demonstranten verletzt worden waren, akzeptierten die Beschäftigten das Angebot der Behörden. Letztendlich erklärten sie sich bereit, die Abfindung anzunehmen und in ihre Heimatprovinzen zurückzukehren.

Strafanklage gegen Streikende: Das Arbeitsgesetz, das Gewerkschaftsgesetz und das Arbeitsschutzgesetz erwähnen zwar "Arbeitsniederlegungen", aber streikende Beschäftigte stoßen gewöhnlich auf zahlreiche Probleme. Sie werden normalerweise von der Polizei festgenommen und wegen Verstößen gegen die öffentliche Ordnung, Verkehrsdelikten und Gesetzesbruch bei Paraden und Demonstrationen oder auch wegen viel schwererer politischer Vergehen verwarnt. Streikorganisatoren und unabhängigen Gewerkschaftern droht außerdem die sogenannte Umerziehung durch Arbeit, eine Form der Verwaltungshaft. Im Prinzip ist diese Zeit der Zwangsarbeit zwar in der Praxis auf drei Jahre begrenzt, doch kann sie auf Wunsch der Behörden verlängert werden.

Im Frühjahr 2008 wurden mindestens fünf Beschäftigte einer Schuhfabrik in Panyu strafrechtlicher Vergehen im Zusammenhang mit nicht genehmigten Demonstrationen und Störung der öffentlichen Ordnung angeklagt, worauf Gefängnisstrafen von bis zu sieben Jahren stehen.

Anerkennung von Gewerkschaften: Es gibt immer mehr Basisgewerkschaften auf Betriebsebene, die entweder von den Beschäftigten selbst gegründet werden oder auf offizielle "Organisierungskampagnen" zurückgehen und die sich zu etwas entwickelt haben, was echten Gewerkschaften schon sehr ähnlich ist. In diesen Fällen arbeitet der ACGB auf Provinzebene häufig mit der Betriebsleitung zusammen, um die Aktivitäten der Beschäftigten im Geschäftsinteresse zu unterbinden.

Ein Beispiel ist das der Betriebsgewerkschaft bei Ole Wolff (Yantai) Electronics Ltd., einem in Hongkonger und dänischem Besitz befindlichen Unternehmen in der Provinz Shandong. Die Beschäftigten beantragten die Gründung einer Gewerkschaft, nachdem im Jahr 2006 67 Arbeitnehmerinnen entlassen worden waren, weil sie sich beim örtlichen Arbeitsministerium über Lohnkürzungen und fehlende Arbeitsverträge beschwert hatten. Die Gewerkschaft wurde formell gegründet, aber die Betriebsleitung lehnte deren Anerkennung ab, bis die Beschäftigten im September 2006 schließlich fast zwei Wochen lang streikten. Berichten zufolge reagierte die Betriebsleitung mit zahlreichen Vergeltungsmaßnahmen und Drohungen gegen die Gewerkschaft, deren Mitglieder und ihre führenden Vertreter, einschließlich der Entlassung von sieben Gewerkschaftsfunktionären. Außerdem verweigerte sie Gewerkschaftsmitgliedern einen Vertrag und verlangte von streikenden Gewerkschaftsmitgliedern eine Entschädigung. Die Gewerkschaft bat ihrerseits das örtliche Arbeitsministerium in Yantai um Hilfe, das die Wiedereinstellung der Gewerkschaftsfunktionäre anordnete, was der Betrieb jedoch ablehnte.

Unabhängige Gewerkschaftsaktivisten und -führer, die sowohl 2008 als auch in früheren Jahren inhaftiert wurden, befanden sich weiterhin in Haft und in Lagern zur Umerziehung durch Arbeit. Das Verbindungsbüro des IGB in Hongkong führt folgende Liste der inhaftierten Gewerkschaftsaktivist(inn)en.

Name

Occupation/Industrial Sector

Province

Sentence

Probable release

Chen Wei

Ex-cement worker

Hainan

4 years

2008

Chen Yuping

Ex-oil worker

Jilin

1.5 year

2009

C/Zha Jianquo

Factory manager

Beijing

9 years

June 2008

He Chaohui

Railway worker / transport

Hunan

10 years

2009

Hu Mingjun
Wang Sen

Small enterprise owner
Lawyer

Sichuan

10 years
11 years

2011
2012

Hu Shigen

Academic / teaching

Beijing

20 years

2012

Huang Xiangwei
Li Jianfeng
Lin Shunan

Unknown
Judge/Legal
Internet café owner

Fujian

6 years
16 years
8 years

2008
2018
2010

Jiang Cunde

Manual worker /machinery

Shanghai

20 years

2024

Kong Youping
Ning Xianhua

Former ACFTU Official
Construction worker

Liaoning

15 years
12 years

2018
2015

Li Xintao

Textile workers

Shandong

5 years

2009/10

Li Guohong

Ex-oil Worker

Henan

1.5 years

2009

Li Wangyang

Manual worker

Hunan

10 years

2011

Liu Jian
Liu Zhihua

Machinery / Manufacturing

Hunan

Life
22 Years

n/a
2011

Luo Mingzhong
Luo Huiquan

Chemical workers

Sichuan

2 years

July 2007
(reports state they remain in detention as of end 2007)

Miao Jinhong
Ni Xiafei

Migrant workers – occupation unknown

Zhejiang

8 years
8 years

2008

She Wanbao

Occupation unknown

Sichuan

12 years

2011

Wang Guilin

Farmer

Heilongjiang

1.5 year

2009

Wang Jun

Temporary worker

Shaanxi

Death with two-year reprieve (sentence reductions)

Dec 2009

Wang Miaogen

Manual worker

Shanghai

Detention in mental institution

n/a

Xu Haiyan
Wang Jun Huang Zhuyu

Guesthouse workers

Sichuan

Unknown

Unknown

Yang Chunlin

Ex-SOE worker

Heilongjiang

5 years

2012

Yao Fuxin

manufacturing

Liaoning

7 years

2009

Yu Changwu

Farmer

Heilongjiang

2 years

2010

Yue Tianxiang

Driver / Transport

Gansu

10 years

2009

Zhang Shanguang

Teacher / Education

Hunan

10 years

2008

Zhou Yuanwu

Brewery worker

Hubei

2.5 years

2009

Zhu Fangming

Factory worker (Flour production)

Hunan

life

n/a

(Stand: Juni 2008).

Weitere Informationen finden sich auf dessen Internetseite

Editorische Anmerkungen

Den Text spiegelten wir von http://survey09.ituc-csi.org/