Betrieb & Gewerkschaft
Pressemitteilung 6.9.2011
Voller Erfolg für Ilona Kolberg und den Solidaritätskreis im Kampf gegen die krankheitsbedingte Kündigung durch Conti Dortmund !

von Solidaritätskreises: Helga Dolezyk-Hechler

09/11

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Ilona Kolbergs dreijähriger Kampf gegen die krankheitsbedingte Kündigung durch Conti Dortmund (ex. VDO) war erfolgreich. Das Arbeitsgericht Dortmund sprach nach 1 ¼ – stündiger Verhandlung und 2 ½ stündiger Verspätung im Verhandlungsbeginn und ausführlicher Befragung des Gutachters ein Urteil: 

  • Die Kündigung von Ilona Kolberg vom 8.8.2008 durch Continental ist unwirksam.

  • Continental muss Ilona Kolberg zu unveränderten Bedingungen weiter beschäftigen.

  • Conti muss die Prozesskosten tragen. Der Streitwert wird auf etwas über 10 000,- € festgesetzt.

Es waren auch ca. 15 Prozessbesucher dem Aufruf des Solidaritätskreis gefolgt und erklärten vor dem Arbeitsgericht ihre volle Solidarität gegenüber Ilona. Auch zahlreiche Pressebeobachter waren da  - so von der Westfälischen Rundschau, dem WDR und von der Roten Fahne. Diese Solidarität war mit ausschlaggebend. Ilona erhielt zu den verschiedenen Gerichtsverhandlungen viele Solidaritätserklärungen – sogar aus Frankreich! Es steht nun 2:0 für kämpferische Kolleginnen und Kollegen von Conti im Kampf gegen politisch-motivierte Kündigungen durch Conti. Im Juli 2010 hat Andreas Kossack seinen Prozess vor dem Landesarbeitsgericht gewonnen und jetzt Ilona Kolberg im September 2011 am Dortmunder Arbeitsgericht! 

Im Vorfeld der Gerichtsverhandlung war der Prozessausgang eigentlich erwartet worden. Denn der neue Gutachter bescheinigte in seinem Gutachten, dass zum Zeitpunkt der Kündigung am 8.8.2008 eine negative Gesundheitsprognose für Ilona Kolberg nicht bestanden habe. Dies ist nach bürgerlichem Recht entscheidend dafür, ob eine krankheitsbedingte Kündigung durch ein Unternehmen sogar für rechtens erklärt werden kann. Dies traf auf Ilona Kolberg allerdings nicht zu. 

Trotzdem versuchte der Rechtsanwalt des Unternehmerverbands Brasse verzweifelt doch noch einen Ansatzpunkt für die Argumentation seitens der Unternehmensleitung zu finden. Es gelang ihm jedoch nicht. Besonders skandalös war, dass Brasse immer wieder versuchte die zeitweilig bewilligte Erwerbsminderungsrente für Ilona Kolberg als „Beweis“ für eine angebliche negative Zukunftsprognose heranzuziehen. Dabei hatte Ilona diese Erwerbsminderungsrente gar nicht aus freien Stücken beantragt, sondern folgte damit einer Auflage der Arbeitsagentur für Arbeit, weil ansonsten die Leistungen durch die Arbeitsagentur gestrichen worden wären. Der Rechtsanwalt des DGB - Herr Neuhaus – hatte schon in seinen Erläuterungen zu dem Fall davon gesprochen, dass Gutachten vom Arbeitsmedizinischen Dienst der Arbeitsagentur oft so gemacht werden, damit der Betroffene möglichst weitere Leistungen vom Rentenversicherungsträger erhält und damit aus dem Leistungsbezug aus der Arbeitsagentur herausfällt. Die Aussagekraft solcher Gutachten erscheinen ihm mehr als zweifelhaft. Offensichtlich auch bei Ilona Kolberg. Ungewöhnlich allerdings, dass die Rentenversicherung dieses Gutachten einfach übernommen hat und keine eigenständige Untersuchung durchgeführt hatte. Was da im Hintergrund abgelaufen ist – wäre auch eine interessante Frage, die indirekt Gegenstand der Verhandlung wurde! 

Insgesamt war diese Verhandlung ein weiterer wichtiger Erfolg gegen die Kündigungswelle von Conti in Dortmund. Sie setzt ein weiteres Beispiel, dass der Kampf um den Arbeitsplatz erfolgreich sein kann. Und dies insbesondere dann, wenn dieser Kampf durch Kolleginnen und Kollegen, den Solidaritätskreis und eine breite Solidarität aus der Bevölkerung unterstützt wird!

Der Solidaritätskreis stellt sich darauf ein, dass Continental Berufung vor dem Landesarbeitsgericht einlegen wird, weil dies mehrmals beim Prozess anklang. Der Solidaritätskreis wird dieses 2:0 für die kämpferischen Conti-Kolleinnen und Kollegen demnächst kräftig feiern und dies rechtzeitig mitteilen! 

Kontakt des Solidaritätskreises: Helga Dolezyk-Hechler, Albert-Schweitzer-Weg 11, 44369 Dortmund, Tel: 0231/679428, Handy 01709604186, E-Mail: helga.d.h@t-online.de Unsere Homepage: www.conti-solidarität.info

Editorische Hinweise

Wir spiegelten die PM von www.conti-solidarität.info