Widerstand unter Hartz IV

„Sozial-Integrativer Arbeitsmarkt“
Nach „Hartz IV“ die nächste Sackgasse „rot“/grüner Sozialpolitik!

von Manfred Müller

09/11

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„Das gesellschaftliche Sein bestimmt das Bewusstsein“ formulierte einmal ein vom Autor sehr geschätzter Philosoph. Ändert sich „das gesellschaftliche Sein“, so müsste sich folgerichtig auch das Bewusstsein ändern. In Bezug auf unsere PolitikerInnen bestätigt sich diese These allemal. Betrachten wir „das gesellschaftliche Sein“ der „roten“ und grünen Parteien , die derzeit die Minderheitsregierung in NRW bilden, so gehörten sie in der Vergangenheit zu denjenigen, die, noch an der Bundesregierung, mit der „größten Reform der Sozialgesetzgebung“ = „Hartz IV“, auch die größten sozialen Verwerfungen in diesem Land auslösten. 

Das „Fordern und Fördern“, als zentrale Orientierungsachse ihrer Sozialpolitik wurde von ihnen gesetzlich verankert. 

Im Bund befindet sich „rot“/grün bekanntlich in der Opposition. Nun läutet die herrschende schwarz/gelbe Regierungskoalition die nächste Runde ihrer Kürzungsorgie in der Arbeits- und Sozialpolitik mit der so genannten “Instrumentenreform“ ein und das „geänderte gesellschaftliche Sein“ von „rot“/grün tritt in Gestalt eines Antrags an den Bundesrat zu einem „Sozial-Integrativen Arbeitsmarkt „ als Ausfluss„ geänderten Bewusstseins“ zu Tage. 

In diesem Antrag (Landtag NRW, Drucksache 15/2211) werden die Kriterien für einen solchen „Arbeitsmarkt“ wie folgt beschrieben: 

  • das Angebot ist freiwillig

  • keine starre Befristung der Maßnahme und Förderung

  • Einhaltung tarifpolitischer Standards

  • Zieldefinition über individuelle Hilfepläne

  • Passiv-Aktiv Transfer über die Leistungen des SGB II

  • Minderleistungsausgleich als flexibler Lohnkostenzuschuss

  • Sozialversicherungspflicht

  • Beschäftigung im privatwirtschaftlichen, öffentlichen und gemeinnützigen Bereich

  • Nachhaltige Absicherung der öffentlichen Finanzierung „

Als Zielgruppe werden die ca. 100 000 „ mehrjährig arbeitslosen Menschen mit mehreren Einschränkungen „ in NRW benannt. 

180° Kehrtwende ? 

Mit diesem Antrag tut „rot“/grün in NRW so, als würde hier eine 180° Kehrtwende in ihrer sozialpolitischen Orientierung der vergangenen 10 Jahre vollzogen: 

  • statt von „ Fordern und Fördern“ sprechen wir nun von Freiwilligkeit,

  • statt auf sechs Monate begrenzte „ Maßnahmen“, sprechen wir nun vom Wegfall „starrer“ Befristungen,

  • statt von einem Euro sprechen wir nun von „tarifpolitischen Standards“ und Sozialversicherungspflicht.

Die Chance, SPD und Grüne vor Ort in den Stadt- und Kreisräten und auf Landesebene auf diese Positionen festzulegen, sollte nicht vertan werden. Dort sollten nun (erneut) Anträge für ein Sanktionsmoratorium gestellt werden. Die parlamentarische Behandlung eines entsprechenden Antrags der Linksfraktion im Landtag von NRW vom Februar 2011, der allerdings nicht beschlossen, sondern an den entsprechenden Ausschuss verwiesen wurde, lässt jedoch nichts Gutes ahnen. Bis hier die Gutachten erstellt und die Anhörungen erfolgt sind, hat NRW wahrscheinlich neu gewählt.

Angesichts von 69 000 Sanktionen, die derzeit bundesweit (rechtswidrig) monatlich verhängt werden, ist dies ein fatales politisches Signal für die Betroffenen. Sie sollten sich das merken. Wahltage sind Zahltage!

Mit Volldampf in die nächste Sackgasse

Darüber hinaus marschiert„ rot“/grün mit der Konzeption des Sozial-Integrativen Arbeitsmarkt geradewegs in die nächste sozialpolitische Sackgasse.

In dem zitierten Antrag heißt es:

„ Der Soziale Arbeitsmarkt soll Bestandteil des allgemeinen Arbeitsmarktes sein. Die Firmen und Träger, die entsprechende Arbeitsplätze mit einer öffentlichen Förderung anbieten, agieren im ersten Arbeitsmarkt und können im privatwirtschaftlichen, öffentlichen und gemeinnützigen Bereich tätig sein,“

An anderer Stelle heißt es deutlicher dass „ die umfangreichen Erfahrungen, Maßstäbe und Grundsätze der Arbeitsmarktförderung für Menschen mit Behinderungen genutzt und angewendet werden.“

Das ist nicht ganz neu. 

Die Quellen 

Seit Jahren geistert durch die grüne Planfindung zur Bekämpfung von Langzeiterwerbslosigkeit der Name „Samhall“. Samhall ist eine schwedische, staatseigene Firma, die geschützte Beschäftigung für Behinderte bietet. Samhall beschäftigt bis zu 20 000 Menschen an mehr als 250 Orten .Der Konzern bietet Arbeiten der „verlängerten Werkbank“ in der industriellen Fertigung und Dienstleistungen jeglicher Art an, die sich dem Wettbewerb stellen .Allerdings trägt der schwedische Staat zu 50 % zum Umsatz des Konzerns bei. (Quelle: Der Paritätische NRW, November 2006)

Ähnlich wurde offensichtlich die SPD inspiriert. Kurz nach der Einführung von „Hartz IV“ veröffentlichte das geschäftsführende Vorstandsmitglied des DGB; Annelie Buntenbach, im September 2006 ein „ Positionspapier: Öffentlich geförderte Beschäftigung“ mit dem Untertitel:“ Öffentlich geförderte Beschäftigung muss mehr als 1 –Euro-Jobs sein- „ Ehrlicher zweiter Arbeitsmarkt „ ist notwendig „

Dort heißt es:

„ Der „ ehrliche zweite Arbeitsmarkt“ ermöglicht eine geförderte Beschäftigung über längere Zeit auch in Betrieben, die sich dem Wettbewerb stellen. Die Förderung soll hier einen Nachteilsausgleich bewirken nach dem Vorbild der Integrationsfirmen und sozialen Betriebe.“

„Soziale Behinderung“

Mit dem Vorschlag eines Sozial-Integrativen Arbeitsmarkts wird die Kategorie der         „ sozialen Behinderung“ in den sozial-politischen Diskurs eingeführt. Neben multipler Sklerose tritt nun das „multiple Vermittlungshemmnis“ als Behinderungsmerkmal. Wie bei jeder anderen Behinderung muss natürlich deren „ Grad“ bestimmt werden, weil sich daraus der Prozentsatz des „Minderleistungsausgleich“ als Lohnzuschuss für das Unternehmen ermittelt. Auf das Verfahren zur Festlegung des Grads der „sozialen Behinderung“ darf man gespannt sein. Auch die Festlegung der „Normalleistung“ an der die Minderleistung gemessen werden soll, öffnet dem zukünftigen Missbrauch Tür und Tor.

Was bleibt ist der Lohnzuschuss der die „Wettbewerbsverzerrung“ verhindern soll aber genau das Gegenteil bewirkt.

Die Lohnkostenzuschüsse bei „Samhall“, als auch bei den „Integrationsbetrieben“ vernichten schon heute reguläre Arbeitsplätze. Das fällt zurzeit kaum auf, weil die Anzahl der Beschäftigten jeweils bei ca. 20 000 Menschen liegt. Zur Veranschaulichung des Problems sei ein Beispiel als dem Kölner Raum zitiert. Ein Automobilzulieferer entlässt 40 Mitarbeiter aus wirtschaftlichen Gründen. Einer der Entlassenen landet zwei Jahre später in einem Integrationsbetrieb, der sich inzwischen als Maßnahmeträger für 1 € -Jobs eine weitere Einnahmequelle erschlossen hatte. Zu seiner Überraschung wurde er dort mit der gleichen Arbeit beschäftigt, die er zuvor bei seiner alten Firma verrichtet hatte: allerdings nun für die „Mehraufwandsentschädigung“  von 1 € die Stunde. Auftraggeber als auch Auftragnehmer bejubeln ihre „Win-Win“ Situation, in der der eine Lohnkosten spart und seine Ausgleichszahlungen für die Nichtbeschäftigung Behinderter senkt und der andere Umsätze und Trägerpauschalen generiert. Verbrämt wird das Ganze dann mit dem Anspruch der „Gemeinnützigkeit“, bei der „Hilfebedürftigen“ angeblich eine Perspektive geboten werden soll.

Verloren hat der Arbeiter.

Weder „sozial“ noch „integrativ“ und schon gar nicht „Arbeitsmarkt“

Sozial ist dieser Vorschlag nicht, weil die Betroffenen in den Integrationsbetrieben zum einem Einheitslohn beschäftigt werden sollen, der sich knapp an der staatlich anerkannten Armutsgrenze (=Pfändungsfreigrenze) von 1000 Euro bewegen wird.

Integrativ ist dieser Plan nicht, weil nun geistig, körperlich und „sozial“ Behinderte in tristen Werkshallen am Rande der Städte zusammengefasst werden, wie es heute schon bei den bestehenden Integrationsbetrieben der Fall ist. Die Arbeitgeber werden sich auch hier, wie bisher, von der Verpflichtung zur Einstellung von Behinderten freikaufen.

Ein Arbeitsmarkt findet schon einmal gar nicht statt, weil der Preis der „Ware Arbeitskraft“ nicht durch „Angebot und Nachfrage“, sondern durch die Höhe der staatlichen Transferleistungen bestimmt wird.

Worum es in Wahrheit geht

Der wirkliche „Markt“ findet ganz woanders statt. Im Gefolge der „Hartz IV-Reformen“  entstand ein milliardenschwerer Markt für so genannte Maßnahme –und Beschäftigungsträger. Die Gesetze des Marktes führten dazu, dass in den vergangenen Jahren sich nur die „ größten“ Anbieter behaupten konnten: Caritas, Diakonie, Internationaler Bund (IB), Arbeiterwohlfahrt (AWO), örtliche Zusammenschlüsse kleinerer Träger, sowie die Kommunen. Sie konkurrieren um die ständig wechselnden Programme zur „Eingliederung“ von Langzeiterwerbslosen, die von den ARGEN, jetzt Jobcentern, aufgelegt werden. Unter ihrer Regie schossen die gGmbHs wie Pilze nach einem warmen Herbstregen aus dem Boden. Das „g“ für gemeinnützig bedeutet lediglich, dass keine Gewinne an die Teilhaber ausgezahlt werden. Ansonsten bezeichnet die „GmbH“ eine privatrechtlich verfasste Unternehmensform mit den entsprechenden Strukturen und den entsprechenden Einkommen ihrer Geschäftsführung .Das bundesweit bekannt gewordenen Exzess des Maserati für den Geschäftsführer der Berliner „Treberhilfe“ bildet hier lediglich die Spitze des Eisbergs. „Gemeinnützigkeit“ und „Wohlfahrt“ sind längst zum Geschäft geworden, und welches Geschäft verliert schon gerne seine „Kunden“ ?

In „unserem Antrag“ heißt es dazu:

„ Bei der Förderung eines Sozialen Arbeitsmarktes müssen sich alle Beteiligten – Langzeitarbeitslose, Träger von Angeboten und Maßnahmen und Arbeitgeber –auf eine gesicherte Finanzierung verlassen können.“

Es geht also weniger um die 100 000 Langzeiterwerbslosen und deren Schicksal, sondern eher um die „gesicherte Finanzierung“ der Trägergesellschaften. 

Was tun? 

1.   Auf der Ebene der Politik sollte man jeglicher Konzeption eines „zweiten Arbeitsmarkt „ oder „Dritten Sektor“, der irreguläre Arbeitsverhältnisse schafft und dafür reguläre Arbeitsplatze vernichtet, eine klare Absage erteilen.

2.   Stattdessen muss - durch eine grundsätzliche Umorientierung der Verteilungspolitik von Steuereinnahmen- die Finanzkraft der Länder und besonders der Kommunen gestärkt werden-

3.   Dort müssen der Öffentliche Dienst, die öffentliche Daseinsvorsorge. auf –und wieder ausgebaut werden. Alternative Konzepte außerhalb der hierarchischen Struktur des ÖD bedürfen einer besonderen und nachhaltigen Förderung und Unterstützung

4.   Es müssen Beschäftigungsprogramme zum sozial-ökologischen Umbau der Gesellschaft aufgelegt werden. Von der Wasserersparnis über Energieersparnis, alternative Energiegewinnung, soll bei der Auftragsvergabe auch eine Quote zur Beschäftigung von sog. Langzeiterwerbslosen eingeführt werden.

5.   Ein gesetzlicher Mindestlohn von 12 € Brutto muss eingeführt werden.

6.   Die Verkürzung der Tagesarbeitszeit bei vollem Lohnausgleich muss wieder auf die Tagesordnung gewerkschaftlicher Forderungen, sowie der Politik gesetzt werden

Editorische Hinweise

Wir erhielten den Artikel am 12.9.2011 vom Autor. Manfred Müller ist Mitglied der LINKEN in Köln und dort Sprecher der Linken Erwerbslosen
Organisation ( L.E.O.)