Solidarität ist gefragt.
Diesmal mit der TREND Onlinezeitung

letzte Änderung
am
07. Oktober 2011 11:21

09/11

trend
onlinezeitung

Stellungnahme in eigener Sache

Karl-Heinz Schubert, presserechtlicher Verantwortlicher der TREND Onlinezeitung, erhielt am 5. September 2011 eine Abmahnung. Er sollte eine Unterlassungsverpflichtung verbunden mit einem Strafgeld in Höhe von 5.000 Euro für den Fall der Zuwiderhandlung unterschreiben.

In TREND Nr. 7-8/2011 war in der Rubrik Betrieb & Gewerkschaft der Artikel "Gegen Ausbeutung in Spätverkäufen" veröffentlicht worden. In dem von GewerkschafterInnen verfassten Artikel wurden die Arbeitsplatzbedingungen in einem Friedrichshainer Spätkauf beschrieben und es wurde von einer fristlosen Kündigung berichtet.

Hierauf sah sich der Ladeninhaber am 31.8.2011 veranlasst, von Karl-Heinz Schubert mit kurzer Fristsetzung (bis 8.9.2011) zu fordern:

1) Löschung des Artikels;
2) Unterwerfung unter eine strafbewehrte Unterlassungserklärung (bei einem Streitwert von 10.000 Euro und 5.000 Euro Strafgeld);
3) die Kosten der Unterwerfung - 749,00 Euro - zu tragen;
4) die Namen der VerfasserInnen des Artikels preiszugeben.

Desweiteren drohte er bei Nichterfüllung der Punkte 1-4  an, eine einstweilige Verfügung beim Landgericht zur Durchsetzung der Abmahnung zu erwirken und Schadensersatz wegen Umsatzeinbußen geltend zu machen.

Spenden unter folgendem Stichwort
"trendsoli"

bitte auf das Konto von

Karl-Heinz Schubert
Berliner Volksbank
BLZ 100 900 00
Kto-Nr.: 711 6888 003

Die Spendengelder, die die Kosten des Verfahrens übersteigen, d.h. nicht verbraucht werden, werden entweder der FAU zugeführt, die KollegInnen aus dem Spätverkauf Rechtsschutz gewährt, oder - falls dort nicht gebraucht - der Stiftung Menschenwürde und Arbeitswelt übergeben.

Diesem Verlangen konnte nicht nachgegeben werden, denn die Öffentlichkeit hat ein legitimes Interesse über solche gravierenden Missstände informiert zu werden. Auch würde die Löschung des Artikels all diejenigen KollegInnen entmutigen, die sich aufgrund dieser Berichterstattung entschieden haben, sich gewerkschaftlich und arbeitsrechtlich gegen solche Arbeitplatzbedingungen zu wehren.

Faktisch werden hier Presse- und Meinungsfreiheit mithilfe des Zivilrechts bedroht.

Um die von der gegnerischen Seite angekündigte einstweilige Verfügung abwehren und den Artikel weiterhin im Internet zugänglich halten zu können, musste eine so genannte Schutzschrift bei Gericht hinterlegt werden. Die Höhe der Schutzschriftkosten vom 9.9.2011 ist durch den vom Gegner angekündigten Streitwert (10.000 Euro) bestimmt und beträgt 820,64 Euro.

Diese Kosten hat der presserechtliche Verantwortliche zu tragen. Für den Fall weiterer Rechtszüge, die der Ladeninhaber  des Spätkaufs ggf. noch ergreift, entstünde eine weitere Finanzierungslücke für abwehrende Rechtsmittel. Wir möchten daher unsere LeserInnen und alle die, die den Kampf gegen solche Arbeitsplatzbedingungen unterstützen, darum bitten, der TREND Onlinezeitung durch entsprechende Spenden, die juristische Auseinandersetzung gegen diese Angriffe finanziell zu ermöglichen.

Arbeitskreis Kapitalismus aufheben
Herausgeber der TREND Onlinezeitung

Hinweise / Chronologie:

1. Der Ladeninhaber hat seinerseits Strafanzeige gegen den entlassenen Kollegen gestellt. Dazu gibt es weitere Information im Labournet.

2. Eine Darstellung des Falles findet sich auch im "Neuen Deutschland" unter dem Titel "Bier und Päckchen, Kippen und Ausbeutung"  erschienen am 16.9.2011.

3. Mittlerweile hat der Beschäftigte des Spätkaufs Klage beim Arbeitsgericht Berlin wegen Lohnnachzahlung zum branchenüblichen Tarif im Einzelhandel eingereicht. Die FAU berichtete darüber am 23.9.2011.

4. Am 28.9.2011 beantragt der Ladeninhaber mit einstweiliger Verfügung ohne mündliche Verhandlung:

5. Für den 5. Oktober 2011 ist eine Informations- und Diskussionsveranstaltung zum Thema im Rahmen des "Roten Abends" im  Berliner Zielona Gora (Grünbergerstr. 73, 10245 Berlin) um 20 Uhr zusammen mit Spätkauf-Beschäftigten, der FAU und der TREND Onlinezeitung geplant. Nachbemerkung vom 7.10.2011. Dazu gibt es einen Veranstaltungsbericht bei Indymedia.

6. Die TAZ vom 7.10.2011 berichtet ebenfalls über diesen Fall.

7. Auch bei Telepolis erschien am 7.10.2011 ein entsprechender Bericht.