30S- Zeitung aus dem AStA der Uni Bremen

Sybille Tönnies will das Asylrecht abschaffen

Wie ein politisches Ziel wissenschaftlich verklärt wird
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Seit der von Kanzler Schröder gestellten Forderung nach einer ‚Green Card' für Computerspezialisten aus Nicht-EU-Ländern, speziell aus Indien, drehen sich staatstreue Gedanken wieder um die Frage "Wieviele Ausländer verträgt Deutschland wirklich?" Gar nicht so viele, befindet Jürgen Rüttgers und bringt seinen Befund auf die knackige Wahlkampfparole "Kinder statt Inder!".
In dasselbe Horn stoßen die Bestrebungen verschiedener Politiker aus CDU und SPD, das Asylrecht aus der Verfassung zu streichen - wenn sie auch etwas weniger volkstümlich daherkommen.
Wie die ‚wissenschaftliche' Untermauerung solcher rassistischen Diskurse funktioniert, lässt sich bei Sybille Tönnies, Jura-Professorin an der Hochschule Bremen, nachlesen. Tönnies macht sich nach eigenen Angaben seit 1985 für die Abschaffung des Asylrechts stark. Denn, so die bestechende Logik, Asyl sei gar kein Menschenrecht und würde deshalb weder in der UN-Charta noch in den Menschenrechtserklärungen Erwähnung finden. Die Gewährung von Asyl sei immer eine Geste der Großzügigkeit und Barmherzigkeit gewesen, in der sich der Gastgeber sonnen konnte. Ein Staat aber, der Asyl rechtlich garantiere, verweigere sich selbst "die Gelegenheit zu stolzer und gönnerhafter Pose." (Die Woche 45/99) Ganz schön blöd, wenn sich der Staat in Zeiten von Massenabschiebungen nicht mal mit seinen minimalen Zugeständnissen an Asylsuchende brüsten kann.
Schlimmer noch, meint Tönnies: Der Staat, der ein Asylrecht gewährt, verzichtet auf seine Gebietshoheit und damit auf das Kernstück seiner Souveränität. Die rettende Alternative sei die Genfer Flüchtlingskonvention. Nach dieser würden Staaten die Aufnahme von Flüchtlingen von "Sicherheit und Ordnung im eigenen Land" abhängig machen.
Gerade Deutschland, welches sich das Asylrecht aufgrund seiner nationalsozialistischen Vergangenheit aufgelastet habe, müsse sich von dieser Bürde befreien. Sonst drohe ihm aufgrund der "Ströme" von Asylsuchenden die "Selbstauflösung". Deutschlands Zustand sei "unerträglich", so Tönnies, gerade im Hinblick auf hohe Arbeitslosenzahlen und wachsende Fremdenfeindlichkeit. Denn beides werde durch Immigranten nur noch verschlimmert.

Die Lüge vom schlechten Gewissen der Deutschen
Sybille Tönnies behauptet, das Asylrecht sei Ausdruck des schlechten Gewissens der Deutschen auf Grund der Ermordung von Millionen Jüdinnen und Juden. Dieses Märchen wird zwar häufig erzählt - aber es bleibt ein Märchen: Wer sich die Beratungen des Parlamentarischen Rates einmal anguckt, wird dort wenig schlechtes Gewissen entdecken, dafür aber umso mehr schlechte Erfahrungen deutscher Flüchtlinge im Ausland: Der Satz im Grundgesetz heißt ja auch ganz klar: "Politisch Verfolgte genießen Asylrecht" (Art 16 GG, seit 1993: Art. 16 aGG), von Verfolgten überhaupt ist nicht die Rede. Schlechtes Gewissen wegen Auschwitz wird mensch in den Gründerjahren der BRD sowieso kaum welches finden. Ihre schlechte Meinung über Hitler hatten die meisten Deutschen, weil er a) den Krieg verloren und damit b) die Kommunisten an die Elbe geholt hatte. Das Märchen vom antifaschistischen Schuldkomplex, den die Deutschen angeblich seit 1945 haben, wird immer nur benutzt, wenn irgendetwas, was angeblich oder wirklich eine Konsequenz aus der Nazi-Zeit gewesen ist, abgeschafft werden soll.

Das Grundrecht auf Asyl - Eine untragbare Selbstverpflichtung des deutschen Staates?
Und davon ab, wie das Asylrecht mal entstanden ist, ist die Funktion des Asylrechts auch ziemlich klar: Sie war eine Waffe im Kalten Krieg gegen den Staatssozialismus. Mit der Gewährung des Asylrechts erklärt die BRD einen Staat zum verfolgenden Unrechtsstaat. Das Asylrecht ist also nicht für die Menschen da - sondern ein Instrument der Außenpolitik. Entsprechend kühl wurde es auch als Instrument genutzt. Nachdem 1973 die Bundesregierung beschlossen hatte, dass das deutsche Wirtschaftswunder keine ausländischen Arbeitskräfte mehr braucht ('Anwerbestopp'), begannen Mitte der 70er die ersten Verschärfungen, Einschränkungen und Abschreckungsmaßnahmen. Wer vor Jaruzielski und Breschnew floh, brauchte dergleichen bis weit in die 80er Jahre nicht zu befürchten: Seine Flucht war erwünscht, im Gegensatz zu denen, die vor den Geschäftspartnern und Waffenbrüdern der BRD flohen. Bei den Anfang der 70er Jahre auftauchenden Asylbegehren von PalästinenserInnen, LibanesInnen und Menschen aus Sri Lanka, Bangladesh und Pakistan wurde alles versucht, um diese Leute wieder loszuwerden.
Seit 1976 begann die dreischrittige Politik:
1.) Beschleunigung des Verfahrens: Es wurden die Rechte der AsylbewerberInnen und ihrer VerteidigerInnen immer mehr eingeschränkt, Beweismittel-Fristen verkürzt, Widerspruchsmöglichkeiten auf ein Minimum beschränkt.,
2.)Erschwerung des Zugangs: Die Flüchtlinge sollten sich von 'ihrem' Verfolgerstaat ein echtes Visum besorgen und es wurde ihnen - u.a. durch die Drittstaatenregelung nach Art.16a GG - der Weg nach Deutschland komplett verbaut und
3.)Verschlechterung der Situation der Flüchtlinge: Sie wurden in Gemeinschaftsunterkünfte gepfercht, ihnen wurde die Sozialhilfe gekürzt oder nur in "Sachmitteln" verteilt und die medizinische Versorgung der oft traumatisierten und misshandelten Flüchtlinge wurde auf ein Minimum beschränkt.

Die gesamte Handhabung des Asylrechts seit 1949 zeigt also: Das Asylrecht war niemals eine Selbstverpflichtung des Staates, der aus gutmütigem Idealismus Millionen von AusländerInnen mit einem Rechtsanspruch versehen hatte, und dann mit den Folgen nicht klar kam. Der deutsche Staat hat im Gegenteil sein Asylrecht zur Waffe gegen andere Staaten gemacht, und bis Anfang der 70er Jahre den Arbeitskräftebedarf Deutschlands gestillt

Selbst schuld, wenn man totgeschlagen wird
Als das erste Mal Aylbewerberheime brannten, hörte man merkwürdige Erklärungen für das ‚Phänomen Fremdenfeindlichkeit': Es sei schließlich nicht verwunderlich, dass die jungen Leute eine Aggression gegen Ausländer entwickeln würden, wenn es von denen so viele gebe; wenn man in seinem eigenen Wohngebiet das Gefühl hätte, nicht mehr im eigenen Land zu leben; wenn man in der Straßenbahn mehr andere Sprachen als deutsch hören würde und so weiter und so fort. Ergo: Fremdenfeindlichkeit entsteht durch Fremde. Wenn die nicht mehr da sind, hat man auch nichts mehr gegen sie.
Der rassistische Schwachsinn, die Ausländerfeindlichkeit den Ausländern in die Schuhe zu schieben, ist aber nicht nur von besorgten Omis zu hören, die auf ihren kahlgeschorenen Bub nichts Schlechtes kommen lassen wollen. Dieselbe Logik findet sich bei Tönnies:
"Fremdenfeindlichkeit ist keine neue Gefahr, sondern der Ausgangspunkt der Menschheit". Schon immer hätten sich die unterschiedlichen Ethnien irgendwie bekriegt, und deshalb müsse man nicht glauben, heute mir nix dir nix einen auf Multikulti machen zu können.
Wie in der Debatte um die Änderung des Asylrechts viel von Naturgewalten (Asylantenflut) zu hören war, sind auch für Tönnies Menschen, die nicht aus Deutschland kommen, keine einfachen Gruppen von Menschen, sondern "Ströme". Da verwundert es nicht, dass diese Ströme auf sie genauso bedrohlich wirken, wie auf die bestiefelten Vaterlandsschützer. Fremdenfeindlichkeit bedarf dann keiner Erklärung mehr, sondern ist "unvermeidlich": "Der ungehinderte Zustrom von Fremden, die ins Land aufgenommen werden müssen, wenn sie nur das Stichwort "Asyl" kennen, ist für einen Staat, und sei er noch so schuldbeladen, unerträglich, das Anwachsen einer gewalttätigen Fremdenfeindlichkeit unvermeidlich." (in Die Woche 45/99)
Dass in der Konsequenz Menschen umgebracht werden, ist dann nicht weiter erklärungsbedürftig. Solche Entwicklungen scheinen für Tönnies normal, weil die Betroffenen nicht aus Deutschland kommen. Normaler Nationalismus eben.
Diese alltägliche brutale Unterscheidung von Menschen in Fremde und Nicht- Fremde könnte für einen Wissenschaftler ja durchaus Anlass sein, sich mal kritisch damit auseinanderzusetzen, wie es kommt, dass Menschen anderer Hautfarbe weniger Wert beigemessen wird. Oder warum die meisten Leute es nicht dabei belassen, in der Nation zu leben, in die sie nun mal reingeboren sind, sondern auch unbedingt stolz auf ‚ihre Nation' sein wollen, egal ob diese ihnen ein gutes Leben beschert oder nicht. Man könnte sogar mal untersuchen, was die eigene Nation mit den Fluchtursachen der Leute, die hier Asyl suchen, zu tun hat.
Fehlanzeige bei Tönnies. Ihr Programm ist Deutschland. Den Überlebenskampf anderer Menschen kennt sie nicht. Und weil es uns erstens so schlecht- und Deutschland zweitens gerade im Chaos untergeht, müssen die Grenzen noch dichter gemacht werden, als sie eh schon sind: Asylrecht abschaffen, stattdessen die Genfer Flüchtlingskonvention umsetzen. Denn die bietet "...Möglichkeiten, dass die Flüchtlingsaufnahme von der Sicherheit und Ordnung im eigenen Land abhängig gemacht wird. Bei uns dagegen wird über die innenpolitische Lage, die Zuwanderung erwünscht oder unerwünscht macht, bestenfalls heimlich und hinter vorgehaltener Hand diskutiert. Ich glaube dass Arbeitslosigkeit und Ausländerhass Argumente sein können, den Ausländerzuzug zu drosseln." (taz 03.12.99) Ja, das können Argumente sein. Argumente von Rassisten, die beschlossen haben, dass Menschen unterschiedlicher Herkunft oder Hautfarbe nicht zusammen passen und es deshalb normal ist, wenn die ohne deutschen Pass brutaler Gewalt ausgesetzt sind. Oder Argumente von Nationalisten, die entschieden haben, dass Wohl und Wehe ihrer Nation an erster Stelle stehen. Mitsamt der Insassen. Auch wenn die alle rechte Schläger wären. Was sollte Tönnies auch groß mit denen diskutieren. Deren bedingungslose Parteinahme für Staat und Nation scheint für sie ja in Ordnung zu gehen.
Right or wrong - my country.

Immer wieder gern bemüht: Das "Natur"-Recht
Wenn Tönnies behauptet, dass das Asylrecht abgeschafft gehört, weil es kein Menschenrecht ist, beinhaltet dies folgendes: Das Menschenrecht sei ein übergeordnetes, unanfechtbares, Recht, dass sich von anderem Recht abhebt. Und das ist es nur, wenn mensch dieses Recht als natürlich annimmt. Die Vorstellung, dass es ein »Naturrecht« gäbe, ist so alt wie das bürgerliche Recht selber und bezieht sich sowohl auf das Menschen- als auch das ordinäre staatliche Recht. Das Recht ist in dieser Argumentation ein Instrument, um der menschlichen Natur zu sich selbst zu verhelfen. Diese sei neben der Vernunft auch von einer ihr noch innewohnenden Wildheit bestimmt, die eben jener Vernunft zuwiderläuft. Deswegen müssen, um der Zivilisation zum universellen Durchbruch zu verhelfen, die Menschen durch eine über ihnen stehende Instanz gezügelt werden. Das Recht ist dabei an den Staat gebunden, der es exekutiert. Menschenrecht gilt im allgemeinen als nicht an einen staatlichen Souverän gebunden. Aber es gibt "bekanntermaßen keine »allgemeine«, für alle Menschen geltende Staatsbürgerschaft und damit faktisch keine allgemein durchgesetzten Menschenrechte. Die Vorstellung grundlegender, allgemeiner und gleicher Rechte der Menschen hat sich mit der Entstehung der modernen Nationalstaaten, der Durchsetzung des Kapitalismus und durch die damit verbundenen Kämpfe herausgebildet und bricht sich zugleich daran. Menschenrechte sind - soweit überhaupt - faktisch immer nur Staatsbürgerrechte." (Hirsch 1996: S. 41f.) Es kann eben keine vernünftige Trennung zwischen unveräußerlichen Menschenrechten und veränderbarem staatlichen Rechten gemacht werden. Im Rahmen der bürgerlichen Revolution wurden universale und unveräußerliche Rechte für Menschen erstmals 1776 in der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung relevant. 1789 wurden solche Rechte als Menschenrechte proklamiert. Darin wurde auch die private Verfügungsgewalt über das Eigentum festgelegt, eine notwendige Voraussetzung kapitalistischer Entwicklung.
Das Menschenrecht scharrt unter sich alle Menschen als Gleiche, die sie aber auch nur vor dem Recht sind. Die individuellen Lebenslagen dagegen sind höchst unterschiedlich bezüglich der ökonomischen und sozialen Stellung, des Geschlechtes und des Alters etc. Das bedeutet nichts anderes, als dass das Recht schon zwischen den gleichen StaatsbürgerInnen, nicht erst zwischen In- und Ausländern, die reale Ungleichheit produziert: Alle dürfen gleichermaßen auf dem Arbeitsmarkt konkurrieren, keineR hat aber das Recht auf einen ihm/ihr gefälligen und gut bezahlten Job. Niemand darf klauen, obwohl die finanzielle Lage der Menschen höchst unterschiedlich ist und klauen für einige eine Überlebensnotwendigkeit darstellt. Ebenso darf niemand Kartelle bilden und alle müssen sich im Bildungssystem selektieren lassen u.s.w.
Das Asylrecht und das Ausländerrecht gehören in eine etwas andere Kategorie, da diese angewandt werden auf Menschen anderer staatlicher Herkunft. ‚AusländerInnen' sind einem Sonderrecht unterworfen, dass sich als solches gnädig dünkt. Rechte sind immer staatliche Zugeständnise, wo immer mensch sie auch verorten möchte: Ob als Menschenrecht, in der Genfer Konvention oder auch im Strafrecht. Und immer geht das Recht mit ‚AusländerInnen' als den Fremden, nicht Dazugehörigen um. Deswegen sollte kein besseres, liberaleres Recht eingefordert werden, sondern die Abschaffung von Verhältnissen, die es überhaupt nötig machen, die Menschen per Recht voreinander zu schützen.

Tönnies Weltbild: 'Der Mensch' - Wurzel und Lösung aller Probleme
Frau Tönnies ist nicht das erste Mal mit solchen Glanzleistungen hervorgetreten. Die Erklärung für alles auf der Welt ist dabei ganz einfach: Es ist "der Mensch". So kommt es, daß Frau Tonnies für Arbeitsdienst für SozialhilfeempfängerInnen eintritt, weil der Mensch nunmal von Natur aus ein Bedürfnis nach "Arbeit" hat -aber wie das immer so ist, braucht solches Bedürfnis staatliche Nachhilfe, um sich so richtig zu entfalten, und produziert ganz viele Probleme im Falle, dass diese staatliche Nachhilfe ausbleibt. Oder wenn Frau Tönnies Krieg als etwas ziemlich menschennatürliches behandelt, was mensch angeblich gerade anerkennen muss, wenn mensch Kriege verhindern will. Und zu ihren jüngsten Äußerungen passen ihre früheren Mahnungen an die Kirchen, sich weniger um Flüchtlinge, und mehr um deutsche Arbeitslose und SozialhilfeempfängerInnen zu kümmern, weil diese vor allem ihre Hilfe bräuchten.

Von wegen abgehoben
Um den Nachweis, dass die Wissenschaften, zumal die Geisteswissenschaften ihre Bodenhaftung nicht verloren haben, sind die Universitäten seit langem eifrig bemüht. Da wird Praxistauglichkeit und Anwendungsorientierung produziert, was das Zeug hält. Tönnies braucht sich um die praktische Umsetzung ihrer theoretischen Ausgrenzungsbemühungen allerdings nicht zu sorgen. Auch hier kann Bremen mit Hardlinern aufwarten
500 Menschen mit ‚illegaler Identität' (wörtlich!) will Innensenator Bernd Schulte entdeckt haben. Es handelt sich um staatenlose Kurden aus dem Libanon. Weil der Libanon sie nicht aufnehmen will, sollen diese Menschen nun in die Türkei abgeschoben werden.
Auch Schulte weiß, dass an Ausländerfeindlichkeit nicht die Ausländerfeinde schuld sind, sondern die Ausländer. "Die ermittelten Personen handeln nicht nur rechtswidrig, sie kosten die Steuerzahler Unsummen und schüren Vorbehalte denjenigen gegenüber, die sich in Deutschland legal aufhalten." (Pressemitteilung des Senats) Dabei lassen sich die einen noch prima gegen die anderen ausspielen. Diejenigen 4% nämlich, deren Fluchtgründe Schulte anerkennt, gegen die 96 %, die sich nach seiner Auffassung ‚illegal' hier aufhalten. Weil für Schulte kriminell ist, wer vor Elend und Unterdrückung flieht - zumindest dann, wenn die Unterdrücker Geschäftspartner sind und Türkei und Libanon heißen.
Dass diese Menschen dann ausgegrenzt von der Öffentlichkeit in Asylbewerberheimen, oder auch -schiffen vor der Stadt ohne vernünftige materielle Bedingungen und auch ohne Arbeitserlaubnis leben, kommt Schulte gerade recht. So bestätigen sie nicht nur das von Tönnies und Konsorten geschürte Urteil, sie würden nicht in diese Gesellschaft passen, sie lassen sich auch schnell wieder abschieben: "Die Ausreise darf (...) nicht durch überflüssige Integrationsansätze behindert werden. Die meisten Asylbewerber brauchen sich nicht zu integrieren, denn der weitaus größte Teil muss in absehbarer Zeit sowieso wieder in sein Heimatland zurückreisen." ‚Schnellstmögliche Abschiebung' fordert Schulte selbstverständlich nicht für die Interessen Deutschlands, sondern für die der Flüchtlinge, um denen "die Zeit der Ungewissheit so kurz wie möglich zu halten."

X.L.