SYRIEN
Berichtszeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2003

ai Jahresbericht 2004
10/04

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Zahlreiche Menschen wurden aus politischen Gründen festgenommen, unter anderem wegen ihrer Beteiligung an friedlichen Versammlungen und nach ihrer freiwilligen oder erzwungenen Rückkehr aus dem Exil. Bei mindestens 20 der Festgenommenen handelte es sich um syrische Kurden. Hunderte politische Gefangene, darunter auch gewaltlose politische Gefangene, und zahlreiche als »verschwunden« gemeldete Personen blieben ohne Gerichtsverfahren in Haft oder verbüßten Freiheitsstrafen, die ihnen nach unfairen Prozessen auferlegt worden waren. Nach wie vor fanden in der Haft verbreitet Folterungen und Misshandlungen statt, die Berichten zufolge mindestens zwei Menschenleben forderten. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit blieben massiv eingeschränkt. Menschenrechtsverteidiger wurden schikaniert, auch wenn sie sich im Allgemeinen öffentlicher betätigen konnten als in den Vorjahren.

Hintergrundinformationen

Syrien geriet im Zusammenhang mit dem von den USA angeführten Krieg im Irak und dem internationalen »Krieg gegen den Terrorismus« zunehmend unter Druck. Die Regierung der USA übte wiederholt Kritik an der syrischen Außen- und Innenpolitik, was darin gipfelte, dass der US-Kongress am 11. November ein Gesetz – das Syria Accountability and Lebanese Sovereignty Act – verabschiedete, mit dem wegen vermeintlicher Verbindungen Syriens zu »militanten Extremisten«, seiner angeblichen Entwicklung von Massenvernichtungswaffen sowie seiner »Besetzung« des Libanon die Verhängung schwerer Sanktionen gegen das Land ermöglicht wurde.

Am 18./19. Juni wurden Berichten zufolge bis zu 80 Zivilisten getötet und eine Reihe von Häusern und anderen Gebäuden zerstört, als das US-Militär einen aus dem Irak kommenden Konvoi angriff. Am 5. Oktober feuerten israelische Kampfflugzeuge Raketen auf ein vermeintliches palästinensisches Ausbildungslager im nördlich von Damaskus gelegenen ’Ayn Saheb ab, verletzten dabei dem Vernehmen nach sechs Wachleute und verursachten gewaltige Schäden in einem nahe gelegenen Lager, in dem Hunderte palästinensische Flüchtlinge untergebracht waren.

Mehrere kanadische Staatsbürger syrischer Abstammung wurden dem Vernehmen nach in dem offenkundigen Versuch gefoltert, ihnen Informationen über vermutete »terroristische« Aktivitäten zu entlocken. An mindestens einem dieser Fälle waren die USA beteiligt, die Berichten zufolge mutmaßliche »Terroristen« an Drittländer wie zum Beispiel Syrien überstellten, damit sie dort »härteren Verhören« unterzogen würden.

Am 18. September wurde unter Ministerpräsident Muhammed Nadschi ’Otri eine neue Regierung gebildet. Die Posten des Verteidigungs-, Außen- und Innenministers blieben personell unverändert. Der Präsident äußerte den starken Wunsch, wirtschaftliche und politische Reformen voranzutreiben.

Am 9. Dezember verkündeten Vertreter der Europäischen Union und der syrischen Regierung den erfolgreichen Abschluss von Verhandlungen über ein Euro-Mediterranes Assoziationsabkommen. Es wurde erwartet, dass das Abkommen Anfang 2004 unterzeichnet wird. Wie verlautete, soll es eine rechtsverbindliche Menschenrechtsklausel enthalten.

Politische und gewaltlose politische Gefangene

Hunderte politische Gefangene, unter ihnen auch gewaltlose politische Gefangene, blieben ohne Gerichtsverfahren inhaftiert oder verbüßten Strafen, die nach unfairen Prozessen verhängt worden waren. Andere wurden im Laufe des Jahres festgenommen und vor das Oberste Staatssicherheitsgericht (Supreme State Security Court – SSSC) und andere Gerichte gestellt, deren Verfahren weit hinter internationalen Standards der Fairness zurückblieben.

’Abdel Rahman al-Shaghouri wurde am 23. Februar an einer Kontrollstelle zwischen Qunaytra und Damaskus festgenommen und ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft gehalten. Wie verlautete, wurde er im Gewahrsam geschlagen, bevor man ihn ins Gefängnis von Sednaya brachte und ihn wegen Straftaten unter Anklage stellte, die damit zusammenhingen, dass er das Internet genutzt und seinen Freunden aktuelle Nachrichten übermittelt hatte. Im Dezember fand eine erste Anhörung vor einem Staatssicherheitsgericht statt, das den nächsten Verhandlungstermin für März 2004 anberaumte.

Acht syrische Kurden wurden am 25. Juni nach einer friedlichen Demonstration vor der Zentrale des UN-Kinderhilfswerks (UNICEF) in Damaskus festgenommen. Die Demonstration, deren Teilnehmer bürgerliche und politische Rechte für syrische Kurden gefordert hatten, wurde von Polizei und Sicherheitskräften gewaltsam aufgelöst, wobei etwa 20 Personen Verletzungen davontrugen. Die acht Festgenommenen – Muhammed Mustafa, Khaled Ahmed ’Ali, Sherif Ramadhan, ’Amr Mourad, Salar Saleh, Hosam Muhammed Amin, Husayn Ramadhan und Mas’ud Hamid – wurden dem Vernehmen nach misshandelt, während man sie ohne Anklageerhebung auf der Polizeiwache al-Mezze in Damaskus und in Einrichtungen des Politischen Sicherheitsdienstes (Fara‘ al-Amn al-Siyasi) festhielt. Ende des Jahres befanden sie sich weit gehend ohne Kontakt zur Außenwelt und in Einzelhaft nach wie vor in Gewahrsam.

Acht bekannte Menschenrechtsverteidiger, die nach unfairen Prozessen im Jahr 2002 zu bis zu zehn Jahren Freiheitsentzug verurteilt worden waren, saßen nach wie vor in Einzelhaft im Gefängnis von ’Adra ein. Am 3. Oktober forderte die internationale Interparlamentarische Union (IPU) die sofortige Freilassung von zwei der Gefangenen, nämlich der beiden unabhängigen Parlamentsabgeordneten Ma’mun al-Homsi und Riad Seif. Die IPU begrüßte zudem eine Generalamnestie, die dem Vernehmen nach die fünfjährigen Freiheitsstrafen beider Männer um ein Drittel verkürzt hatte. Bei den sechs anderen Häftlingen handelte es sich um ’Arif Dalila, Walid al-Bunni, Kamal al-Labwani, Habib Salih, Habib ’Issa und Fawaz Tello.

Zwei syrische Kurden namens Hassan Saleh und Marwan ’Uthman wurden weiterhin im Gefängnis von ’Adra festgehalten. Die Behörden hatten sie am 15. Dezember 2002 festgenommen, fünf Tage nachdem auf einer friedlichen Demonstration in Damaskus mehr Schutz für die Rechte syrischer Kurden gefordert worden war. Im März änderte ein Militärgericht die Anklage gegen beide Männer von »Mitgliedschaft in einer nicht zugelassenen Organisation« in »Anstachelung zu sektiererischer Zwietracht« und leitete den Fall an das Oberste Staatssicherheitsgericht weiter. Das SSSC fügte einen weiteren Anklagepunkt hinzu, nämlich den »Versuch der Abspaltung eines Teils des syrischen Staatsgebiets«. Am 8. Dezember wurde das Verfahren bis Februar 2004 vertagt.

Hunderte politische Gefangene, in ihrer Mehrzahl Islamisten, blieben ohne Gerichtsverfahren in Haft oder wurden nach unfairen Prozessen vor dem SSSC oder Feld-Militärgerichten zu Freiheitsstrafen verurteilt. Unter den etwa 800 Insassen des Gefängnisses von Sednaya befanden sich ungefähr 460 Mitglieder der verbotenen Moslembruderschaft, von denen einige trotz Ablaufs ihrer 20-jährigen Freiheitsstrafen weiterhin festgehalten wurden, sowie etwa 70 Mitglieder der Hizb-al-Tahrir (Islamische Befreiungspartei) und 24 Mitglieder der islamistischen Partei Al-Takfir wal-Hijra. Am 4. Dezember verlautete, dass fünf seit 1999 inhaftierte Mitglieder von Hizb-al-Tahrir von einem Staatssicherheitsgericht zu acht bis zehn Jahren Freiheitsentzug verurteilt worden waren. Acht andere im Jahr 2002 festgenommene Anhänger der Partei warteten immer noch auf ihren Prozess.

Freilassungen politischer Gefangener

Hassan Sa‘dun, ein Gründungsmitglied der Menschenrechtsvereinigung Human Rights Association in Syria (HRAS), kam am 9. September auf freien Fuß, nachdem er eine zweijährige Gefängnisstrafe verbüßt hatte. Er war im Zuge des behördlichen Durchgreifens gegen die aufkommende Menschenrechtsbewegung im Jahr 2001 festgenommen worden.

Im Lauf des Jahres war zu erfahren, dass der kurdische Aktivist Hussain Daoud am 11. Dezember 2002 freigekommen war, nachdem er sich zwei Jahre überwiegend ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft befunden hatte, wobei er dem Vernehmen nach Folterungen ausgesetzt gewesen war. Die Behörden hatten ihn bei seiner Ankunft am Flughafen von Damaskus im Dezember 2000 festgenommen, nachdem sein Asylantrag in Deutschland abgelehnt und er von dort abgeschoben worden war.

Festnahmen von Rückkehrern

Zahlreiche syrische Staatsbürger wurden bei ihrer freiwilligen oder zwangsweisen Rückkehr aus dem Exil festgenommen und inhaftiert. Die meisten von ihnen standen im Verdacht, Verbindungen zur Muslimbruderschaft zu unterhalten.

Jamal Mahmud al-Wafa’i und sechs andere Personen wurden am 18. April bei ihrer Rückkehr aus dem irakischen Exil festgenommen. Zwei der vier Frauen aus der Gruppe kamen später wieder frei. Die übrigen fünf Inhaftierten befanden sich hingegen Ende des Berichtsjahres nach wie vor ohne Kontakt zur Außenwelt und ohne Anklageerhebung an einem unbekannten Ort in Gewahrsam.

Der 81-jährige ’Abdul Razak Shoullar wurde im Juli bei seiner Rückkehr aus Saudi-Arabien festgenommen, nachdem er wegen der Mitgliedschaft seiner Söhne in der Moslembruderschaft 23 Jahre im Exil verbracht hatte. Die Behörden hielten ihn mehrere Wochen lang im Gebäude des Militärischen Geheimdienstes in Homs in Gewahrsam.

Maher Arar, der sowohl die kanadische als auch die syrische Staatsbürgerschaft besitzt, wurde im Oktober 2002 festgenommen, nachdem man ihn aus den USA über Jordanien nach Syrien abgeschoben hatte, dem Vernehmen nach unter der Anschuldigung, Verbindungen zu »terroristischen« Gruppierungen zu haben. Die Behörden hielten ihn etwa ein Jahr lang ohne Anklageerhebung an einem geheimen Ort fest, wo er gefoltert und misshandelt wurde. Nach seiner Freilassung am 5. Oktober gab er eine Zeugenaussage über anhaltende Folterungen an ’Abdullah al-Malki ab, der ebenfalls die kanadische und die syrische Staatsbürgerschaft innehat und vermutlich aus ähnlichen Gründen wie Maher Arar inhaftiert worden war.

Muhammad Sa’id al-Sakhri, seine Frau Maysun Lababidi und ihre vier Kinder wurden im November 2002 festgenommen, nachdem man sie aus Italien, wo sie erfolglos politisches Asyl beantragt hatten, zwangsweise nach Syrien zurückgeführt hatte. Maysun Lababidi und die vier Kinder mussten mehrere Wochen in Haft zubringen. Muhammad Sa’id al-Sakhri wurde bis zum 13. Oktober unter der Anklage festgehalten, er gehöre der Muslimbruderschaft an. Dem Vernehmen nach wurde er gefoltert und misshandelt.

Schikanen gegen Menschenrechtsverteidiger

Menschenrechtsverteidiger waren Drangsalierungen ausgesetzt, auch wenn sie im Allgemeinen öffentlich agieren konnten. Nach 25 Jahren im Exil kehrte Haytham Manna‘, ein Mitglied der in Frankreich ansässigen Arabischen Menschenrechtskommission, am 23. August für zwölf Tage nach Syrien zurück, nachdem die Regierung erklärt hatte, alle seine Rechte wiederherzustellen.

Aktham Nu’aysa, ein früherer gewaltloser politischer Gefangener und Leiter des Komitees zur Verteidigung der Menschenrechte, sah sich wiederholt Schikanen ausgesetzt. Auch seine Kollegen und Angehörigen einschließlich seiner 75-jährigen Mutter wurden zur Zielscheibe von Repressalien.

Dem Menschenrechtsanwalt Anwar al-Bunni wurde die Reiseerlaubnis verweigert, als er an einem Menschenrechtssymposium in Deutschland teilnehmen wollte. Das Symposium verlieh dem inhaftierten syrischen Parlamentsabgeordneten Riad Seif am 10. Dezember einen Menschenrechtspreis. Anders als Anwar al-Bunni erhielt der Menschenrechtsanwalt Haytham al-Maleh, der Vorsitzende der HRAS, die Erlaubnis, zu dem Symposium zu reisen. Anwar al-Bunni und Haytham al-Maleh warteten beide noch auf eine Entscheidung der syrischen Anwaltskammer in Bezug auf die von der Anwaltsvereinigung von Damaskus gegen sie erhobenen Anschuldigungen. Sollten diese bestätigt werden, erwartete beide Männer ein bis zu dreijähriges Berufsverbot. Bis zu einer Entscheidung der Anwaltskammer können sie weiterhin als Anwälte praktizieren.

Das Recht auf freie Meinungsäußerung

Das Recht auf freie Meinungsäußerung blieb weiterhin massiv eingeschränkt. Wie verlautete, wurde die einzige unabhängige satirische Wochenzeitschrift Al-Domari im August verboten.

’Aziza und Shirin al-Sabini, die beide für die Zeitung al-Muharir al-‘Arabi gearbeitet hatten, kamen zwischen März und Juni auf freien Fuß, nachdem sie ein Jahr inhaftiert gewesen waren. Das SSSC hatte die beiden Schwestern beschuldigt, »sich Informationen besorgt zu haben, die zum Schutz der Integrität des Staates vertraulich hätten behandelt werden sollen«. ’Aziza al-Sabini legte man überdies zur Last, »Nachrichten verbreitet zu haben, die die Moral der Nation schwächen könnten«.

Ibrahim Humaydi, der Leiter des Büros der Zeitung Al-Hayat in Damaskus, wurde am 23. Januar unter dem Vorwurf festgenommen, »Falschinformationen« veröffentlicht zu haben, was offenbar mit einem Artikel über Syriens Notstandsplan hinsichtlich der Aufnahme irakischer Flüchtlinge während des bevorstehenden Krieges zusammenhing sowie mit dem angeblichen »Missbrauch« einer Sicherheitsquelle. Am 25. Mai kam er Berichten zufolge nach einer Entscheidung des SSSC gegen Kaution auf freien Fuß und nahm seine journalistische Tätigkeit wieder auf. Bei einem weiteren Gerichtstermin im Dezember, dem Vernehmen nach gleichfalls vor dem SSSC, wurde seine Verhandlung um weitere sechs Monate vertagt.

Fateh Jamus und Safwan ’Akkash, zwei ehemalige gewaltlose politische Gefangene, waren zwei von 14 Menschenrechtsaktivisten, die auf ihren Prozess warteten. Die Behörden hatten die beiden im Zusammenhang mit einem Vortrag zur Erinnerung an den 40. Jahrestag der Verhängung des Ausnahmezustands in Syrien, der jedoch noch vor seinem Beginn abgesagt worden war, unter Anklage gestellt. Die Männer wurden am 23. August in Haft genommen und dem Vernehmen nach angeklagt, »einer Geheimorganisation anzugehören und Taten zu begehen, die zu spalterischen Konflikten innerhalb der Nation führen könnten«. Sitzungen des Militärgerichts in Aleppo, vor dem der Fall im Oktober, November und Dezember verhandelt werden sollte, wurden aus verfahrenstechnischen Gründen vertagt.

Folterungen und Misshandlungen

Folterungen und Misshandlungen waren weit verbreitet, doch unterließen es die Behörden, Beschwerden wegen solcher Vorfälle nachzugehen.

Todesfälle in Haft

Der 43-jährige libanesische Staatsbürger Joseph Huways starb im Juni in syrischer Haft. Nachdem sein Auto 1992 östlich von Beirut mit einem syrischen Armeejeep zusammengestoßen war, hatten ihn syrische Militärangehörige, die im Libanon im Einsatz waren, festgenommen und anschließend nach Syrien überstellt. Er war mindestens der dritte libanesische Gefangene, der seit 1996 in syrischer Haft ums Leben gekommen ist. Joseph Huways litt an Epilepsie und erhielt Berichten zufolge keinen Zugang zu medizinischer Versorgung.

Khalil Mustafa, ein syrischer Kurde, starb im August in der Haftanstalt des Militärischen Geheimdienstes in Aleppo, offenbar infolge von Folterungen. Man hatte ihn am 6. August festgenommen, wie verlautete im Zusammenhang mit angeblichen Schulden. Am 14. August wurde sein Leichnam seinen Angehörigen übergeben. Nach vorliegenden Meldungen wies die Leiche Spuren schwerer Verletzungen auf, darunter ein gebrochenes Bein, ein fehlendes Auge und einen Schädelbruch. Nachdem in den Medien Berichte über seinen Tod erschienen waren, verhörten am 18. Oktober Beamte des Politischen Sicherheitsdienstes dem Vernehmen nach seine Angehörigen und brachten seinen Bruder Hasan Mustafa an einen unbekannten Ort, wo er sich Ende des Jahres nach wie vor ohne Kontakt zur Außenwelt in Gewahrsam befand. Weder Hasan noch Khalil Mustafa sollen sich in irgendeiner Form politisch engagiert haben.

Fälle von »Verschwindenlassen«

Das Schicksal zahlreicher libanesischer Staatsbürger, die in den vergangenen Jahren nach ihrer Festnahme im Libanon oder der Überstellung nach Syrien durch syrische Militärangehörige oder Geheimdienstmitarbeiter dem »Verschwindenlassen« zum Opfer gefallen waren, blieb ungeklärt. Es wurde vermutet, dass manche von ihnen immer noch an unbekannten Orten in Gewahrsam gehalten wurden. Am 5. Juli erklärte der Innenminister Berichten zufolge, es gebe keine libanesischen politischen Gefangenen in Syrien. Das Schicksal einer Reihe »verschwundener« Palästinenser und Angehöriger anderer arabischer Staaten blieb ebenso ungeklärt.

Flüchtlinge

Wie verlautete, wurden am 13. April zwölf Iraker zurück in den Irak geschickt und am 21. April 32 Iraker aus dem Flüchtlingslager al-Hol in der Nähe der Grenze zwischen Syrien und dem Irak zwangsweise in ihre Heimat abgeschoben. Berichten zufolge führten die Behörden »Sicherheitsbedenken« als Begründung für diese Schritte an.

Gewalt gegen Frauen

Das syrische Strafgesetzbuch erlaubte nach wie vor die Aussetzung der Strafe gegen einen Vergewaltiger, falls er und sein Opfer heiraten, es sei denn, eine solche Ehe wird innerhalb von drei Jahren wieder aufgelöst. Noch immer gab es keine systematische Dokumentation oder Berichterstattung über Vergewaltigungen oder Straftaten innerhalb der Familie und – soweit bekannt – auch keine Schutzunterkünfte für Opfer von Vergewaltigungen und familiärer Gewalt. Es trafen Meldungen über Fälle ein, in denen Ehemänner, die des Mordes an ihren Frauen überführt worden waren, wegen angeblich vorliegender mildernder Umstände wie zum Beispiel dem »sexuellen Verhalten« der Frau, geringe Strafen von fünf bis sieben Jahren Haft erhielten.

Editorische Anmerkungen

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