Rüstungskooperation zwischen Deutschland und Israel

von
Otfried Nassauer und Christopher Steinmetz
10/04

trend

onlinezeitung

Vorbemerkungen

Gegenstand der Studie ist die Entwicklung der deutsch-israelischen Rüstungskooperation zwischen 1999 und 2001. Die Besonderheiten dieser bilateralen Beziehungen belegen anschaulich die vielen Facetten der deutschen Herangehensweise an die Rüstungskooperation als Teil der Außen- und Wirtschaftspolitik. Rüstungsexportgeschäfte folgen einer eigenen Logik, die auch von den Kritikern dieser Praxis nachvollzogen werden muß. Die bestehende restriktive Informationspraxis darüber verhindert allerdings in der Regel eine Darstellung dieses Aspektes. Die Studie soll daher auch einen Beitrag zur Diskussion über die Glaubwürdigkeit der deutschen Rüstungsexportkontrollpolitik und zur Gestaltung einer verantwortungsvolleren und transparenteren Rüstungsexportpraxis leisten.

Rüstungskooperation als Teilaspekt der sicherheitspolitischen und militärischen Zusammenarbeit ist mehr als die reine Addition von Rüstungsexporten. Transferaktionen dürfen nicht isoliert betrachtet werden. Sie sind in langfristige Austauschprozesse eingebunden. Die Trennlinie zwischen Waffenexporten, Technologietransfer, Technologiepolitik, Informationsaustausch sowie der Lieferung von Ersatzteilen und peripheren Gütern ist oft schwer zu ziehen. Ein weiterer wichtiger Faktor ist die tendentielle Verschiebung der technologischen Innovationsdynamik. Ging diese früher oft von der Rüstungsindustrie aus, so hat sie heute immer häufiger ihren Ausgangspunkt in zivilen, transnational strukturierten Unternehmen. Ingesamt bedarf es sowohl einer kritischen Analyse der gegenwärtigen Kooperations- und Exportpraxis seitens der Bundesregierung als auch einer Untersuchung des deutschen Interesses an israelischen Rüstungsgütern und Dienstleistungen.

Ausschlaggebend für die ursprüngliche Begrenzung des Untersuchungszeitraums (1999-2001) waren die nur für diesen Zeitraum erstmalig verfügbaren Rüstungsexport-Jahresberichte der Bundesregierung. Im Rahmen der Recherche wurde allerdings deutlich, dass diese Berichte nur ein erster Anfangspunkt sein können. Eine Bewertung des Zahlenwerks, die Einordnung der seit 1999 bekannt gewordenen konkreten Rüstungsgeschäfte und damit eine Bewertung des Ist-Zustands der deutsch-israelischen Rüstungskooperation erfordert eine wesentlich umfassendere Herangehensweise. Um die Kontinuitäten, die Brüche und die Perspektiven der bilateralen Rüstungskooperation besser herausarbeiten zu können, versucht die Studie relevante politische, militärische und industrielle Faktoren zusammenzuführen. Außerdem werden zum besseren Verständnis an einigen Stellen auch zurückliegende Ereignisse und Vorgänge thematisiert.

Die Untersuchungen verdeutlichen, dass die deutsch-israelische Rüstungskooperation im Vergleich zu Kooperationen mit anderen Staaten einige Besonderheiten aufweisen. Bis 1990 war die Zusammenarbeit vor allem von drei Merkmalen geprägt:

Erstens trug die Rüstungskooperation den Charakter einer politisch begründeten, wirtschaftlichen Wiedergutmachungsleistung für die begangenen Verbrechen während der nationalsozialistischen Diktatur. Auch größere Exporte nach Israel wurden durch die Bundesregierung finanziert.

Zweitens dominierte in der Anfangsphase die Lieferung von kompletten Waffensystemen. Erst später bestimmte die gemeinsame Auswertung von Wehrmaterial und die Lieferung von Komponenten die Rüstungskooperation.

Drittens haben beide Seiten von Anfang an besonderen Wert auf größtmöglichste Geheimhaltung gelegt. Die Abwicklung von Rüstungstransfers über die Auslandsgeheimdienste Mossad und BND verstärkte die Tendenz zu vertraulicher Kooperation. Die entsprechenden Kooperationsstrukturen gewährleisteten Flexibilität bei der Durchführung der Geschäfte und minimierten die Notwendigkeit, eine öffentliche Debatte über die bilaterale Rüstungskooperation zu führen.

Mit der Vereinigung Deutschlands und der Auflösung des Warschauer Paktes veränderten sich auch die sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen der deutsch-israelischen Rüstungskooperation. Die neuen militärische Aufgaben und damit verbundene Anforderungen an die Rüstungsindustrie hatten eine Transformation der Rüstungskooperationsbeziehungen zur Folge. Gegenwärtig zeichnen sich drei wesentliche Tendenzen ab:

Erstens gewinnt die direkte rüstungsindustrielle Kooperation an Bedeutung. Joint Venture – auch für gemeinsame Rüstungsvorhaben in Drittstaaten – prägen verstärkt die Zusammenarbeit. Quantitativ wie qualitativ nimmt der Transfer von Rüstungskomponenten und Dual Use Gütern zu.

Zweitens werden die israelischen Rüstungsexporte nach Deutschland ansteigen. Zugleich wird die Bereitschaft der Bundesregierung abnehmen, deutsche Rüstungslieferungen an Israel zu finanzieren.

Drittens werden die Kooperationsstrukturen zwischen deutschen und israelischen Rüstungsunternehmen im Bereich Forschung & Entwicklung ausgebaut werden. Deutsch-israelische Vorhaben werden zunehmend auf eine Anbindung an die entsprechenden multilateralen Strukturen der NATO und der EU ausgerichtet sein.

Die Studie basiert im Wesentlichen auf der Auswertung von öffentlich zugänglichen Quellen, wie z.B. den Antworten der Bundesregierung auf parlamentarische Anfragen oder Beiträgen in wehrtechnischen Zeitschriften wie Wehrtechnik und Jane's Defence Weekly. Trotz aufwendiger Recherche muß konstatiert werden, dass die Materiallage immer noch erhebliche Lücken aufweist und der Verifizierbarkeit der vorhandenen Informationen dadurch oft enge Grenzen gesetzt sind. Obwohl seit Beginn der deutsch-israelischen Zusammenarbeit fast 50 Jahre vergangen sind, ist in der Öffentlichkeit wenig über das tatsächliche Ausmaß der Rüstungskooperation bekannt. Beide Seiten legten großen Wert auf Geheimhaltung. Viele der derzeit verfügbaren Informationen sind erst im Zuge politischer Skandale an die Öffentlichkeit gesickert. Nach wie vor greift in Deutschland bei Rüstungskooperationsfragen ein doppelter Schutzmechanismus im Interesse der nationalen Sicherheit und zur Vermeidung von Wettbewerbsnachteilen für die involvierten Rüstungsfirmen. Das israelische Informationsangebot wird noch strikter reglementiert.

Die Analyse der deutsch-israelischen Rüstungskooperation als Summe aller politischen, militärischen und industriellen Aktivitäten im Bereich der Rüstungsforschung, -entwicklung, -produktion und des Rüstungsexports erfordert also eine mehrschichtige Untersuchung der Problematik, wobei verschiedene Aspekte hinsichtlich ihrer derzeitigen und zukünftigen Relevanz analysiert werden müssen.

Das erste Kapitel untersucht die sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen der deutsch-israelischen Rüstungskooperation. Im Mittelpunkt steht die Darstellung maßgeblicher Faktoren für die politische Gestaltung der Zusammenarbeit und die Vereinbarkeit des bilateralen Interesses an reibungsloser Kooperation mit den politischen Vorgaben für den Rüstungsexport.

Das zweite Kapitel skizziert die wichtigsten Elemente der Zusammenarbeit im militärischen Bereich. Die gemeinsame Auswertung von Wehrmaterial fremder Streitkräfte war – gemessen an Aufwand und Geheimhaltung – für beide Seiten bis Anfang der 90er Jahren von herausragender Bedeutung. Auch wenn mit dem Zerfall der Sowjetunion und der sogenannten "Revolution in Military Affairs" eine Reihe von Voraussetzungen für die gemeinsame Auswertung von Wehrmaterial entfielen, beeinflussen die Ergebnisse und Konsequenzen auch heute noch die Rüstungskooperation.

Die Kapitel drei und vier befassen sich mit dem "klassischen Rüstungsexport". Der Schwerpunkt liegt auf den zwischen 1998 und 2001 geplanten und getätigten Rüstungsexportgeschäften. Ausgehend von einer Analyse statistischer Angaben zum Export deutscher Rüstungsgüter wird eine erste Einschätzung der quantitativen Dimension vorgenommen. Die Bewertung der qualitativen Dimension der Rüstungsgeschäfte erfolgt durch die exemplarische Darstellung einzelner Vorhaben. Außerdem werden hier Kerndaten zu den israelischen Rüstungsexporten präsentiert und anhand von einzelnen Geschäften auch die israelischen Interessen an der Rüstungskooperation mit Deutschland herausgearbeitet.

In den Kapiteln fünf und sechs werden einige Bereiche identifiziert, die in Zukunft die bilaterale Rüstungskooperation bestimmen könnten, wie z.B. gemeinsame Rüstungsprojekte in Drittstaaten. Abschließend werden noch einmal die grundlegenden politischen und rechtlichen Probleme der Rüstungskooperation aufgegriffen und in den Kontext der allgemeinen Handhabung von Rüstungskooperation als Instrument der deutschen Außen- und Sicherheitspolitik gestellt.

1. Grundlagen der deutsch-israelischen Rüstungskooperation

Um den Stellenwert der deutsch-israelischen Rüstungskooperation bestimmen zu können, müssen die politischen Rahmenbedingungen bzw. die Entwicklung der bilateralen Beziehungen betrachtet werden. In erster Linie hatte die Rüstungskooperation für beide Regierungen zunächst oft die Funktion einer vertrauensbildenden Maßnahme. Gegenseitige Sensibilität, Vertraulichkeit und Verlässlichkeit wurden zu bestimmenden Faktoren. Daraus entwickelte sich eine besondere Dynamik, die auch heute noch die deutsche Regierungspolitik gegenüber Israel und ihre Argumentationslinien bei Rüstungsexportfragen prägt und für politische Kontroversen sorgt.

1.1. Der Weg des geringsten politischen Widerstands

Die unmittelbaren Nachkriegsjahre waren dadurch gekennzeichnet, dass die Bundesregierung bestrebt war, eine öffentliche Debatte über die Verantwortung Deutschlands an den Verbrechen und dem Völkermord im Nationalsozialismus zu vermeiden. Während die Tabuisierung der Ermordung der europäischen Juden den Rahmen in Deutschland absteckte, befürchtete die israelische Regierung starke Vorbehalte der eigenen Öffentlichkeit gegenüber einer Kooperation mit den ehemaligen Unterdrückern und Verantwortlichen des Holocausts.

Mitte der 50er Jahre entdeckten beide Staaten erste sicherheitspolitische Gemeinsamkeiten: den (Wieder-)Aufbau ihrer Streitkräfte. Die Bundesregierung war bemüht, so schnell wie möglich eine Armee aufzubauen sowie die Rüstungsindustrie wiederzubeleben. Umgekehrt sah auch Israel die Notwendigkeit, seine junge Staatlichkeit schnell durch den Aufbau einer Armee abzusichern und die Versorgung mit militärischen Gerät sicherzustellen. [1]

Die Verhandlungen über die deutschen "Wiedergutmachungsleistungen" für die Verbrechen während des Nationalsozialismus ebneten den Weg zu einer "pragmatischen" Zusammenarbeit. [2] 1954 wurden erste vertrauliche Kontakte geknüpft und mit der Entsendung von Oberst Avigdor Tal als Militärattache an das israelische Konsulat in Bonn im gleichen Jahr begann die deutsch-israelische Rüstungskooperation. Bereits kurze Zeit später wurden zwei Patrouillenboote aus deutscher Produktion nach Israel geliefert - obwohl es der Bundesrepublik zu dieser Zeit noch untersagt war, Rüstungsgüter herzustellen. [3] Wie in anderen Bereichen des deutsch-israelischen Verhältnisses ging also die Initiierung der militärischen, rüstungstechnischen und nachrichtendienstlichen Zusammenarbeit der Aufnahme formeller diplomatischer Beziehungen voraus, die erst 1965 erfolgte. [4]

Auch nach Aufnahme der diplomatischen Beziehungen blieben deutsche Rüstungsexporte nach Israel oft heikel. Während deutsche Rekruten sehr wohl wussten, dass sie israelische Uzi in den Händen hielten wurden z.B. deutsche Kennzeichen von Waffen entfernt, deutsche Schiffs- und U-Boottypen auf französischen und britischen Werften für Israel gefertigt. [5]

Die Kooperation über die "kurzen und informellen Wege" jenseits einer öffentlichen Kontrolle erwies sich für beide Seiten in der Folgezeit als vorteilhaft. Deutschland hatte einen Abnehmer für seine Überschußwaffen und manchmal auch für seine junge Rüstungsindustrie. Ein weiterer Faktor deutscher Überlegungen war der arabische "Absatzmarkt" für Rüstungsgüter. Ein offener Verkauf moderner Waffensysteme an Israel hätte die Beziehungen zu den arabischen Staaten belastet. [6] Schließlich wurde die israelische Armee auch ein wichtiger Partner bei der Auswertung sowjetischer Waffentechnologien, von denen sich beide Staaten bedroht sahen. Eine entsprechende Vereinbarung über die gemeinsame technische Auswertung fremden Wehrmaterials wurde 1967 getroffen. Die Erkenntnisse über die von den arabischen Streitkräften erbeuteten Waffensysteme sowjetischer Herkunft wurden auch dem Bundesverteidigungsministerium zur Verfügung gestellt.

Israel besaß ein Interesse an einer zusätzlichen verläßlichen Nachschubquelle für Ersatzteile und Waffensysteme. Frankreich und Großbritannien, aber auch die USA, hatten wiederholt Rüstungslieferungen an Israel wegen deren Maßnahmen gegen die palästinensische Bevölkerung und die arabischen Nachbarstaaten eingestellt. [7] Hinzu kam, dass oft die Rüstungslieferungen über Deutschland von der Bundesregierung bezahlt wurden und damit nicht den israelischen Staatshaushalt belasteten. [8]

1.2. Sensibel aber kooperativ

Aufgrund der oben angeführten Erwägungen betrachteten beide Seiten die Rüstungskooperation als hoch sensibel und versuchten, diese so diskret wie möglich zu gestalten. Zumindest bis Ende der 80er Jahre wurde die Kooperation oft über die Auslandsgeheimdienste abgewickelt, den deutschen Bundesnachrichtendienst (BND) und den israelischen Mossad. [9] Die Herangehensweise der Bundesregierung an die Rüstungskooperation mit Israel spiegelt sich deutlich in einer Stellungnahme des Verteidigungsministeriums zur CERBERUS-Untersuchung 1991: "Seit Beginn der Zusammenarbeit mit Israel ist es ständige Praxis aller Regierungen gewesen, diese Kooperation möglichst wenig öffentlich zu gestalten oder zu formalisieren." [10] An dieser Praxis haben die Regierungen beider Staaten bis heute festgehalten.

Als Konsequenz erreichte das Wissen um Gegenstand und Qualität der Rüstungskooperation, wie z.B. die Lieferung von Schnellbooten über Frankreich oder U-Boote über Großbritannien, oft nur in Folge von politischen Skandalen die Öffentlichkeit. Beispiele sind der CERBERUS-Vorgang Ende der 80er Jahre und dem Skandal um die Verschiffung von Rüstungsgüter n aus Beständen der Nationalen Volksarmee (NVA) nach Israel 1991/92.

Beim CERBERUS-Skandal wurde bekannt, dass die Bundesregierung seit 1972 unter höchster Geheimhaltung Entwicklung und Bau von israelischer Störsendertechnologie für Tornado-Flugzeuge finanzierte. Der Gesamtwert des Vorhabens betrug etwa 2,2 Mrd. DM. Die israelische Firma Elta sollte davon etwa die Hälfte erhalten Ein Teil der finanziellen Transaktionen wurde über die Geheimdienste Mossad und BND abgewickelt. Im Bundesverteidigungsministerium wurden für die Koordination sogar eigens Vereinbarungen mit dem BND getroffen. Das Vorhaben wurde mit einem Codewort geschützt. Gegenüber dem Bundestag hatte die Regierung dieses Beschaffungsvorhaben verschleiert. [11]

Im Oktober 1991 wurde im Hamburger Hafen eine als land- und forstwirtschaftliches Gerät deklarierte Lieferung von NVA-Rüstungsgütern für Israel von der Wasserschutzpolizei entdeckt und dann beschlagnahmt. Auch hier waren die Geheimdienste BND und Mossad für die Koordination der Lieferung verantwortlich. Die Untersuchungen brachten ans Licht, dass bereits vorher zwölf ähnliche Transferaktionen stattgefunden hatten – ohne Zustimmung des Bundessicherheitsrats. [12]

Auch wenn sich Mittel und Zweck der Kooperation seit den 90er Jahren von den Jahrzehnten zuvor in einzelnen Aspekten unterscheiden, blieb die Rüstungskooperation mit Israel ein besonders sensibles Thema. Das zeigte sich erneut im Frühjahr 2002. Während der israelisch-palästinensische Konflikt durch den Einmarsch der israelischen Armee in die Autonomiegebiete erneut eskalierte, berichteten die deutschen Medien über eine einstweilige Aussetzung von Rüstungslieferungen nach Israel. Davon sollen etwa 120 Exportposten betroffen gewesen sein, u.a. auch Bauteile für den 2002 in Dienst gestellten Kampfpanzer Merkava 4. [13]

Obwohl gleichzeitig in den kriegsähnlichen Auseinandersetzungen zwischen Israel und der palästinensischen Bevölkerung Panzer zum Einsatz kamen, der Transfer der Kriegführungsfähigkeit Israels gedient hätte, begründete die Bundesregierung das Ausbleiben deutscher militärischer Lieferungen nicht – wie beispielsweise Frankreich oder Großbritannien - mit der angespannten Lage in Israel oder mit einer konsequenten Anwendung der neuen politischen Richtlinien für den Rüstungsexport vom 19.1.2000 und mit den darin niedergelegten Kriterien der Einhaltung der Menschenrechte und der Gewaltprävention. Nur indirekt bezog sich der damalige Verteidigungsminister Rudolf Scharping auf die politischen Richtlinien zum Rüstungsexport. Israel solle "in einer bestimmten Situation" ein Signal gegeben werden, dass man an einer "Deeskalation" interessiert sei. [14] Die Rüstungslieferungen seien "ausgesetzt, aber nicht abgesetzt". [15] Die israelische Regierung reagierte äußerst verstimmt. Der Generaldirektor des israelischen Verteidigungsministeriums sagte bezüglich der Exporte, dass "wenn das gegenwärtige Klima andauert, wir nicht die einzigen sein werden, die darunter leiden." [16]

Bevor die bilateralen Beziehungen durch weitere Nachforschungen und Fragen ernsthaft Schaden nehmen konnten, beendete Bundeskanzler Schröder am 25. April 2002 die Diskussionen um die Vereinbarkeit von Rüstungsexporten nach Israel mit dem dortigen Vorgehen gegen die Palästinenser mit der Erklärung: "Ich will ganz unmissverständlich sagen: Israel bekommt das, was es für die Aufrechterhaltung seiner Sicherheit braucht, und es bekommt es dann, wenn es gebraucht wird." [17] Folgerichtig wurden die Lieferungen mit einiger Verzögerung wieder aufgenommen.

Im Dezember 2002 wurden die engen Beziehungen erneut auf die Probe gestellt. Während der Diskussion um einen möglichen Beitrag der Bundesregierung zum Krieg gegen den Irak und entsprechenden Wünschen der US-Regierung, wurde noch bekannt, dass Israel seit längerem Interesse an zwei Patriot-Flugabwehrbatterien hatte und außerdem "auf kurzem Weg" noch eine weitere Anfrage bezogen auf den Export von Fuchs-Transportpanzern an das Bundesverteidigungsministerium gerichtet hatte. [18] Auch hier versuchte Bundeskanzler Schröder schnell, die Debatte von der Exportfrage zu lösen: "Das System "Patriot" ist rein defensiv. Es bietet Schutz gegen Raketenangriffe. Die Sicherheit des Staats Israel und seiner Bürger ist uns überragend wichtig. Wenn die israelische Regierung diesen Zuwachs an Sicherheit braucht, werden wir helfen - und zwar rechtzeitig. Das gebietet unsere historische und moralische Pflicht." [19] Die Lieferung der Patriot-Batterien als Leihgabe wurde genehmigt und erfolgte Ende Januar 2003. [20]

Die Entscheidung über die Genehmigung für den Export der Fuchs-Panzer wurde vertagt. Obwohl die Fuchs-Transportpanzer geradezu für einen Einsatz in den palästinensischen Autonomiegebieten prädestiniert sind, konnte sich die Bundesregierung hier nicht zu einer eindeutigen Ablehnung durchringen. [21]

1.3. Rüstungskooperation als politische und rechtliche Fragestellung

Nach offizieller Lesart diente die deutsch-israelische Rüstungskooperation bis Ende der 80er Jahre dem nationalen Sicherheitsinteresse Deutschlands. [22] Die von Israel zur Verfügung gestellten sowjetischen Waffentechnologien erlaubten eine Verbesserung deutscher Waffensysteme. Außerdem wurde die Kooperation als eine Konsequenz der historischen Verpflichtung Deutschlands für die Sicherheit Israels dargestellt.

Seither haben sich die sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen erheblich gewandelt. Deutschland ist nicht mehr direkt durch sowjetische Waffensysteme bedroht, und auch der Erhalt großer nationaler Rüstungsproduktionskapazitäten gilt nicht mehr uneingeschränkt als Voraussetzung der Sicherheit Deutschlands. Stattdessen wird die Rüstungskooperation immer mehr von den ökonomischen und technischen Interessen der Rüstungsindustrie und der Streitkräfte bestimmt.

Doch obwohl damit eine Verschiebung der qualitativen Dimension der Rüstungskooperation verbunden ist, hält die Bundesregierung noch an den alten Rahmenstrukturen und Begründungsmustern fest. Die Bundesregierung befindet sich damit in einem heiklen politischen und rechtlichen Spannungsfeld. Der Sonderstatus, der Israel eingeräumt wird, ist immer schwerer mit der Realität im Nahen Osten und den Rüstungsexportbestimmungen der Bundesregierung zu vereinbaren.

Unter den deutschen Rüstungsexportbestimmungen spielen die entsprechenden Gesetze nur eine untergeordnete Rolle. Das Kriegswaffenkontrollgesetzes (KWKG) §6 Absatz 3, das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) §7 Absatz 1 sowie die entsprechenden Ausführungen der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) (vor allem die AWV §§ 5, 5c, 5d) liefern ein äußerst dehnbares juristisches Legitimationsgerüst für die Erteilung von Rüstungsexportgenehmigungen. [23]

Politisch bedeutsamer für die Bewertung des Genehmigungsverfahrens und des Handlungsspielraums der Bundesregierung sind die am 19.1.2000 eingeführten "Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern", kurz: "politische Richtlinien". Sie sind gleichzeitig politische Absichtserklärung der Bundesregierung und Entscheidungshilfe für die an den Genehmigungsverfahren beteiligten Ministerien und Behörden. [24]

Die neuen politischen Richtlinien halten bereits in der Präambel fest, dass die Bundesregierung "durch seine [den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern] Begrenzung und Kontrolle einen Beitrag zur Sicherung des Friedens, der Gewaltprävention, der Menschenrechte und einer nachhaltigen Entwicklung in der Welt" leisten will. [25] In den folgenden Allgemeinen Prinzipien der Richtlinien wird vor allem die Beachtung der Menschenrechte im Empfängerland als Kriterium von besonderem Gewicht hervorgehoben. Die acht Kriterien des EU-Verhaltenskodex für Waffenausfuhren von 1998 werden auch explizit aufgenommen. Für Israel gelten zudem die sieben Punkte des Abschnitts 3 der Richtlinien, da Israel weder ein Mitgliedsstaat der EU noch der NATO ist und auch nicht zur Gruppe der NATO-gleichgestellten Staaten gehört. Diese werden hier verkürzt dargestellt, die Kriterien des EU-Kodex werden in Klammern zugeordnet): [26]

  1. Rüstungsexporte werden restriktiv gehandhabt und dürfen weder zum Aufbau zusätzlicher exportspezifischer Kapazitäten führen, noch zu einer privilegierenden Differenzierung zwischen Empfängerstaaten;
  2. Der Export von Kriegswaffen wird nicht genehmigt, es sei denn außen- und sicherheitspolitische Interessen sprechen im Einzelfall dafür;
  3. Der Export sonstiger Rüstungsgüter wird nur genehmigt, wenn die Bestimmungen des AWG § 7 Absatz 1 nicht gefährdet sind (ähnlich Kriterium 5)
  4. Genehmigungen nach KWKG und AWG kommen nicht in Betracht wenn die innere Lage des betreffenden Landes dem entgegensteht (vor allem die Menschenrechtssituation) (ähnlich Kriterium 2, Kriterium 3);
  5. Der Export von Kriegswaffen und kriegswaffennahe Rüstungsgüter wird nicht genehmigt in Länder, die in bewaffnete Auseinandersetzungen verwickelt sind oder wo eine solche droht, oder wo bestehende Spannungen und Konflikte durch den Export ausgelöst, aufrechterhalten oder verschärft werden (ähnlich Kriterium 4);
  6. Bei der Entscheidung wird berücksichtigt, ob die nachhaltige Entwicklung des Empfängerlandes durch unverhältnismäßige Rüstungsausgaben ernsthaft beeinträchtigt wird (ähnlich Kriterium 8);
  7. Berücksichtigt wird das Verhalten des Empfängerlandes u.a. bezüglich der Einhaltung internationaler Verpflichtungen, wie z.B. des humanitären Völkerrechts, und der Übernahme von Verpflichtungen im Bereich der Nichtverbreitung (ähnlich Kriterium 1, Kriterium 6).

2. Formen der militärischen Zusammenarbeit

Die militärische Zusammenarbeit ist in zweierlei Hinsicht relevant für die Rüstungskooperation. Erstens unterhalten beide Staaten militärische Forschungs-, Entwicklungs- und Erprobungseinrichtungen und haben in der Vergangenheit gemeinsam das Wehrmaterial aus Drittstaaten untersucht. Zweitens kann auch die gemeinsame Ausbildung bzw. der Austausch über Fragen der Einsatzplanung und Doktrin die Entwicklung und Beschaffung von Rüstungsvorhaben beeinflussen und begünstigen.

2.1. Auswertung von Wehrmaterial

Die gemeinsame Auswertung von Wehrmaterial ist seit Jahrzehnten ein bedeutsamer Aspekt der deutsch-israelischen Rüstungskooperation. Sie kann zu einer kooperativen oder parallelen Erarbeitung technischer Lösungen führen, die wiederum zum Einbau von Komponenten des Partnerstaates und damit zum Export führen.

Nach Angaben des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) besteht seit 1967 eine Kooperation bei der Auswertung von Wehrmaterial. 1991 betonte Willi Wimmer, damals Parlamentarischer Staatssekretär des BMVg: "Wir haben daraus großen Nutzen gezogen." [27] Nach Angaben der Bundesregierung wurden die Einzelvorhaben in der Regel über den BND vermittelt, der in Kooperation mit dem Mossad in einigen Fällen auch den Transport und die Bezahlung durchgeführt hat. Der erhöhte Regelungsbedarf zwischen den deutschen Behörden mündete in der Einrichtung nicht-öffentlicher behördeninterner Strukturen. [28] Im Zuge des CERBERUS-Skandals fand Anfang der 90er Jahre eine Abkehr von dieser Praxis statt. Mit der bilateralen Vereinbarung über die Zusammenarbeit bei der Beschaffung deutscher Rüstungsgüter durch das israelische Verteidigungsministerium von 1993 sollte eine transparente innerbehördliche Aufgabenteilung herbeigeführt werden. Seitdem bietet das Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung Israel nicht nur Hilfestellung bei der Beschaffung von Wehrmaterial auf dem deutschen Markt an, sondern führt auch gemeinsam mit Israel Studien und Messungen durch und tauscht ggf. Erprobungsergebnisse aus. [29]

Die vorhandenen Informationen erlauben zwar keine Bestimmung des finanziellen Werts dieser Kooperationsform. Die folgenden Beispiele zeigen aber, in welchem Umfang die gemeinsame Auswertung die Grundlage für jeweils eigene Rüstungsexporte legte. Außerdem geben sie eine Vorstellung davon, welchen zeitlichen Vorlauf einzelne Rüstungsexportgeschäfte haben bzw. in welchem zeitlichen Kontext Rüstungskooperation überhaupt betrachtet werden muß.

Bis weit in die achtziger Jahre stellte Israel dem BMVg sowjetische Waffentechnologien zur Verfügung, die es in drei Kriegen 1967 (Sechs-Tage-Krieg), 1973 (Jom-Kippur-Krieg) und 1982 (Libanon) von den Nachbarstaaten erbeutet hatte. Diese Informationen stellten für die Bundesrepublik während des Kalten Krieges eine erhebliche Dienstleistung dar. Unter den Waffen sowjetischer Bauart waren z.B. Muster des Schützenpanzers BMP-1 und des Kampfpanzers T-62. [30] Die Ergebnisse der Auswertung wurden dann bei den Planungen für die Modernisierung der deutschen Gegenstücke - Schützenpanzer Marder und Kampfpanzer Leopard - genutzt. Die Testergebnisse erlaubten eine bessere Einschätzung der Waffensysteme, die den eigenen Streitkräfte im Kriegsfall gegenüber stehen würden. Die Analyse reduzierte ferner die Zeitspannen, die ansonsten für die Entwicklung größerer Waffensysteme notwendig gewesen wäre und ermöglichte eine frühzeitige Entwicklung von adäquaten, aber auch nicht überzogenen Gegenmaßnahmen – all dies zu reduzierten Kosten. Dies dürfte auch die Exportchancen der deutschen Systeme erheblich begünstigt haben. [31]

Nach der Wiedervereinigung revanchierte sich die Bundesregierung und überließ Israel Rüstungsgüter der Nationalen Volksarmee in erheblichem Umfang (siehe auch Anhang A). Trotz fehlender Zustimmung des Bundessicherheitsrats führte der BND in Kooperation mit Abteilungen des BMVg die Lieferung aus und ging dabei ein erhebliches politisches Risiko ein. Dies ist ein Beleg für den Stellenwert, der dem Austausch von technischen Informationen und von Wehrmaterial beigemessen wurde. Ingesamt wurden 14 "NVA-Pakete", koordiniert durch den BND und Mossad, nach Israel verbracht. Erst als die Hamburger Wasserschutzpolizei die als "landwirtschaftliches Gerät" deklarierten Rüstungsgüter im Oktober 1991 entdeckte, wurde das Geschäft bekannt. [32] Diese Lieferung waren für beide Seiten von erheblicher Bedeutung, wie zwei Beispiele belegen.

Israel bekam 1991 "Ersatzteilpakete" für moderne Versionen des sowjetischen Kampfpanzers T-72. Die Erkenntnisse aus der Auswertung flossen in die Produktion der letzten Lose des israelischen Kampfpanzers Merkava 3 und in die Entwicklung des neuen Kampfpanzers Merkava 4 ein und erlaubten die Weiterentwicklung neuerer israelischer Kampfpanzermunitionen bzw. Panzerabwehrwaffen. Israel erhielt aus Deutschland auch Luft-Luft-Raketen vom Typ AA-11 (Archer) sowie das Radar des modernsten Trägerflugzeugs der AA-11, der MiG 29. Wegen Bedenken der Bundesregierung gegen den Transport einer kompletten MiG-29 nach Israel erfolgte die Auswertung des Flugzeugs durch israelische Techniker zunächst auf dem Testgelände der Wehrtechnischen Dienststelle in Manching. Später wurde dann auch MiG-29 Flugzeuge auf ihre Flugeigenschaften hin in Israel getestet. Das Herkunftsland blieb der Öffentlichkeit verborgen. [33]

Die Erprobung der sowjetischen AA-11 Rakete und des Radars der MiG 29 ergab technische Vorteile der AA-11 gegenüber vergleichbaren westlichen Raketen, die größtenteils Varianten der älteren AIM-9 Familie (Sidewinder) waren. Sowohl Israel wie auch Deutschland nutzten diese Erkenntnisse, um eine Rakete mit verbesserten Fähigkeiten zu entwickeln, die Modelle Python-4 und IRIS-T. [34] Zwischen 1995-98 arbeitete das Diehl-Tochterunternehmen Bodenseewerk Gerätetechnik GmbH (BGT) alleine am IRIS-T Programms. Seit 1998 wird es als multilaterales Beschaffungsvorhaben von sechs Staaten weitergeführt. Die israelischen Erkenntnisse aus der Auswertung der AA-11 finden sich in der Rakete Python-4, die bereits für den Export vorgesehen sein soll. [35]

Aus der militärischen Auswertung des NVA-Wehrmaterials konnte Israel in dreierlei Weise Nutzen ziehen. Die Waffen und die passiven Gegenmaßnahmen bei den eigenen Streitkräften werden verbessert. Die Ergebnisse dieser Verbesserungen werden auch devisenbringend für den Export angeboten. Gleichzeitig versucht Israel, mit Konzepten zur Modernisierung von Waffen sowjetischen Typs Geld zu verdienen, speziell im Bereich der Nischentechnologien für den Komponentenbau. Gerade in Osteuropa beteiligen sich israelische Rüstungsfirmen vermehrt an Ausschreibungen zur Modernisierung verschiedener Waffensysteme, z.B. des MiG-21 Lancer in Rumänien, oder, wie etwa in der Tschechischen Republik, der T-72 Kampfpanzer. [36]

2.2. Militärische Ausbildung und Kooperation

Offiziell bestanden bis 1984 keine direkten regelmäßigen Kontakte zwischen den Streitkräften beider Staaten, weder in Bezug auf Einsatzplanung noch Ausbildung. Trotzdem hat es seit 1958 wiederholt eine Zusammenarbeit in der Ausbildung gegeben, u.a. an den von Deutschland gelieferten Waffensystemen. Sporadische gemeinsame Ausbildungslehrgänge bei den Gebirgsjägern erfolgten in den 80er Jahren. Als Deutschland 1991 aufgrund des Golfkrieges acht ABC Spürpanzer des Typs Fuchs an Israel lieferte, wurden 32 israelische Soldaten in Sonthofen für drei Wochen ausgebildet. [37] Für die drei U-Boote des Typs Dolphin wurde auch die Ausbildung israelischer Seeleute vereinbart. Sie erfolgte teilweise gemeinsam mit deutschen Marinesoldaten. [38]

Das seit 1984 eingerichtete Ausbildungsprogramm für israelische Offiziere an der Führungsakademie der Bundeswehr war lange Zeit das einzige bekannte, institutionalisierte Vorhaben. Es hatte vorwiegend symbolischen Charakter. 1998 wurde eine weitergehende Institutionalisierung vereinbart. Auf Initiative des damaligen Heeresinspekteurs Helmut Willmann finden seit 1998 regelmäßige Treffen auf Generalstabsebene des Heeres statt. [39] Außerdem wurde ein Austauschprogramm für 20 Offiziersanwärter vereinbart, die an einem dreiwöchigen Lehrgang bei den Eliteverbänden teilnehmen. Die Qualität der regelmäßigen Generalstabsbesprechungen ist von außen nicht zu bewerten. Hier können aber auch weitreichende militärische Programme, Doktrinfragen und Konzepte künftiger Streitkräftereformen diskutiert werden. [40]

2.3. Bewertung der militärischen Zusammenarbeit

Ingesamt blieb die militärische Zusammenarbeit im Vergleich zu den Kooperationsbeziehungen Deutschlands mit anderen Staaten auf einem niedrigen Niveau. Die gemeinsame Auswertung von Wehrmaterial bis Anfang der 1990er Jahre bot zwar den beteiligten Streitkräften und Unternehmen auf beiden Seiten militärische und ökonomische Vorteile. Aber eine daraus resultierende wirkliche Vertiefung bzw. Ausweitung der bilateralen Kooperationsfelder konnte nicht festgestellt werden. Gleiches gilt für den Bereich der Ausbildungskooperation. Die Zusammenarbeit zwischen den Streitkräften blieb im Wesentlichen ad hoc strukturiert. Aus der konkreten Kooperation entstanden keine ressortübergreifend angelegten, längerfristig arbeitende Koordinationsgremien.

3. Export von deutschen Rüstungsgütern nach Israel

Rüstungskooperation kann auf allen politischen, militärischen, technischen und wirtschaftlichen Ebenen stattfinden. In der Regel fühlt sich keine Regierung verpflichtet, über das Ausmaß der Zusammenarbeit und die Beteiligten Rechenschaft abzulegen. Dies wird bereits aus den vorhergehenden Kapiteln ersichtlich. Daten zu konkreten Rüstungsexportgeschäften werden daher gerne als die einzigen "handfesten" Indikatoren für den Umfang der Zusammenarbeit herangezogen. Doch auch hier sind jeder Untersuchung enge Grenzen gesetzt, gerade wenn es um aktuelle Geschäfte geht. Während Informationen über den Export kompletter Großwaffensysteme verhältnismäßig häufig die Öffentlichkeit erreichen, sieht es im Bereich der Rüstungskomponenten und Dual use-Güter ganz anders aus.

In diesem Kapitel wird trotz allem der Versuch unternommen auf Grundlage der verfügbaren statistischen Informationen des Rüstungsexportberichtes und der aktuellen Berichterstattung zu deutsch-israelischen Rüstungsprojekten sämtliche Bereiche des Waffentransfers zu behandeln, also auch die Lieferung einzelner Komponenten (siehe auch Anhang B). Die Maßstäbe für die Bewertung eines Einzelvorhabens sind in erster Linie quantitativer Art, d.h. Stückzahl und Warenwert. Eine Bewertung der qualitativen Dimension des Rüstungsexportes, also der technischen Notwendigkeit und der militärischen Relevanz, erfolgt nur in Einzelfällen.

3.1. Statistische Angaben zum Rüstungsexport

Anknüpfungspunkt für die Untersuchung der deutsch-israelischen Rüstungskooperation sind die seit 1999 öffentlich zugänglichen Daten der Rüstungsexportberichte der Bundesregierung sowie den Antworten der Bundesregierung auf parlamentarische Anfragen. Auch der Jahresbericht der Europäischen Union zum Verhaltenskodex für Waffenausfuhren liefert für das Jahr 2001 erstmals nach Ländern aufgeschlüsselte Daten. [41] Weitere Zusammenstellungen, wie die des Stockholm International Peace Research Institute (SIRPI) oder des Congressional Research Service, werden hier nicht berücksichtigt. Deren Vorgehensweisen bei der Datenerhebung und Bewertung sind nur begrenzt kompatibel. Im Vergleich zum Rüstungsexportbericht werden die Daten wesentlich gröber präsentiert und bleiben damit ohne zusätzlichen Informationsgewinn. [42]

Auf Grundlage der Veröffentlichungen der Bundesregierung zu deutschen Rüstungsexporten sowie ihrer Antworten auf parlamentarische Anfragen zwischen 1990 und 2001 wurden die nachfolgenden Tabellen erstellt. [43] Generell muß die Vergleichbarkeit und Aussagefähigkeit der Daten allerdings als sehr begrenzt eingestuft werden. Die Erfassungssystematik des zuständigen Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) änderte sich 1995 im Rahmen der europäischen Standardisierung. [44] Ein Großteil der Exportgenehmigungen für Rüstungskomponenten wird zudem in "Sonderverfahren" erteilt. Dazu gehören Individualpauschalgenehmigungen, Telekommunikationspauschalgenehmigungen, Globalgenehmigungen für IT-Sicherheit und Sammelausfuhrgenehmigungen (SAG) für Ausfuhren in NATO-Staaten oder ihnen gleichgestellte Staaten. Diese müssen weder nach Posten der Ausfuhrliste (0001-0023) oder Empfängerstaaten aufgeschlüsselt werden. Die nun von der Bundesregierung im Rüstungsexportbericht vorgelegten Angaben über Ausfuhrgenehmigungen beschränken sich nur auf den Abschnitt A der Ausfuhrliste.

Die Auswertung zeigt, dass Israel zwischen 1991 und 1998 keine führende Rolle als Empfängerland deutscher Kriegswaffen gespielt hat. Weder die Exportgenehmigungen für sämtliche Rüstungsgüter noch die tatsächliche Ausfuhr von Kriegswaffen erreicht einen substantiellen Umfang. Zwischen 1999 und 2000 präsentiert sich dagegen ein ganz anderes Bild. In diesem Zeitraum rangiert Israel auf Platz 4 bei den erteilten Genehmigungen für Rüstungsexporte und sogar auf Platz 1 bei den tatsächlich getätigten Exporten in "Drittstaaten". Im Jahr 2001 sind dagegen die Ausfuhrgenehmigungen wieder stark zurückgegangen. Trotzdem machten deutsche Rüstungsexportgenehmigungen im Jahr 2001 etwa 45% des Gesamtwertes aller Ausfuhrgenehmigungen der Europäischen Union an Israel aus und etwa 47% des Wertes der tatsächlichen Lieferungen.

Tabelle 1: Ausfuhrgenehmigungen für Rüstungsgüter gemäß Ausfuhrliste Abschnitt A
(Vollgeschäfte und Sammelausfuhrgenehmigungen in Mrd. DM) [45]

 

1990

1991

1992

1993

1994

1995

1996

1997

1998

1999

2000

2001

Gesamt

Gesamt A

20,67

15,96

9,03

12,93

27,04

12,66

8,71

22,00

12,49

6,62

9,30

14,74

172,14

SAG A

k.A.

k.A.

k.A.

k.A.

22,44

3,09

4,44

17,97

6,95

0,65

3,73

7,52

(66,75)

AL Abs.A

5,30

8,35

5,35

5,78

4,58

2,87

4,27

4,03

5,54

5,92

5,57

7,21

64,77

davon in
"Drittstaaten"

k.A.

k.A.

k.A.

k.A.

k.A.

1,01

1,66

1,16

2,02

1,53

1,17

2,63

(11,18)

davon Israel

0,033

0,330

0,026

0,181

0,186

0,062

0,060

0,050

0,982

0,477

0,346

0,070

2,80

Laut der Tabelle wurden also zwischen 1990 und 2001 sogenannte Vollgeschäfte von Rüstungsgütern der Ausfuhrliste (AL) Abschnitt A im Wert von 2,8 Mrd. DM für den Export nach Israel genehmigt. Damit haben sie einen Anteil von etwa 4% an dem Gesamtwert aller Genehmigungen für Einzelgeschäfte der AL Abschnitt A im Wert von 64,77 Mrd. DM. Etwas anders fällt die Bewertung aus, wenn man nur die letzten vier Jahre (1998-2001) betrachtet. In diesem Zeitraum wurden Exportgeschäfte der AL Abschnitt A nach Israel im Wert von 1,87 Mrd. DM genehmigt, so dass der Anteil an den Genehmigungen für Einzelgeschäfte in den letzten vier Jahren bei 7,7% liegt.

Nimmt man aber zum Vergleich ausschließlich die anderen "Drittstaaten", ergibt sich im Zeitraum 1995 bis 2001 ein weitaus höherer Anteil. Der Wert der Ausfuhrgenehmigungen für Israel machte 18 % des Gesamtwertes in Höhe von 11,18 Mrd. DM für alle "Drittstaaten" aus. Doch auch daraus lässt sich nur schließen, dass es eine israelische Nachfrage nach deutschen Rüstungsprodukten gibt und die Bundesregierung in den letzten vier Jahren bereit gewesen ist, Rüstungsexporte im Wert von 1,87 Mrd. DM nach Israel zu genehmigen.

Anhand der von der Bundesregierung bereitgestellten Informationen ist eine genaue Identifikation der genehmigten Vollgeschäfte nicht möglich. Zwischen 1999-2001 lassen sich etwa 13% der Exportgenehmigungen keinem näheren Verwendungszweck bzw. einem Posten auf der Ausfuhrliste zuordnen. Die Aufschlüsselung der seit 1999 verfügbaren Daten zeigt lediglich, dass die Exportgenehmigungen für drei U-Boote eine Ausnahme waren und ansonsten eher Komponentenexporte genehmigt wurden.

Tabelle 2: Genehmigte Vollgeschäfte zwischen 1999 und 2001 nach Kategorie der Ausfuhrliste

Bezeichnung

AL-Position

Wert (Mio. DM)

Torpedos, Munitionszünder

0004

83,83

Teile für Panzer und militärische Fahrzeuge

0006

271,12

Teile für U-Boote, Sonaranlagen

0009

367,80

Unfertige Teile

0016

30,54

Prüfstände, Herstellungsausrüstung

0018

7,14

Technische Unterlagen für Munition

0022

17,14

jeweils unspezifizierte Genehmigungen

0003-0023

117,44

Gesamt

 

895,01

Angaben zu den erteilten Ausfuhrgenehmigungen für Dual use-Güter (Abschnitt C der Ausfuhrliste) fehlen gänzlich in den jährlichen Rüstungsexportberichten. Dabei spielen diese Güter gerade im Bereich der Elektronik und der Integration von Informationstechnologien in Waffensysteme eine erhebliche Rolle. In der folgenden Tabelle wurden die verfügbaren Zahlen zusammengetragen.

Tabelle 3: Ausfuhrgenehmigungen für Dual use-Güter gemäß Ausfuhrliste Abschnitt C
(Einzelgeschäfte und Sammelausfuhrgenehmigungen in Mrd. DM) [46]

 

1990

1991

1992

1993

1994

1995

1996

1997

1998

1999

2000

2001

Gesamt

Gesamt C

27,42

20,15

17,26

22,24

63,78

12,72

8,00

7,96

8,76

9,92

12,98

k.A.

211,19

SAG C

k.A.

k.A.

k.A.

k.A.

48,85

6,60

3,99

2,76

3,86

8,00

1,07

k.A.

(75,13)

AL Abs.C

12,3

10,46

7,49

9,09

3,24

3,50

4,01

5,20

4,90

1,92

5,20

k.A.

67,31

davon "nicht EU"

7,34

7,68

6,4

7,33

2,78

3,10

3,79

4,85

3,58

1,76

2,65

k.A.

51,26

davon Israel

k.A.

0,060

0,126

k.A.

0,083

0,053

0,046

0,050

0,060

0,068

0,020

k.A.

(0,566)

Zwischen 1991 und 1999 wurden also mindestens Exporte für Dual use-Güter nach Israel im Wert von etwa 560 Mio. DM genehmigt. Addiert man dies zu den Zahlen der AL Abschnitt A kommt man auf einen genehmigten Ausfuhrwert von mindestens 3,36 Mrd. DM. Berücksichtigt man dann noch die Tatsache, dass die erteilten Sammelausfuhrgenehmigungen (SAG) für NATO-Staaten sehr wohl auch den späteren Reexport deutscher Komponenten nach Israel beinhalten können, wird der tatsächliche Wert der seit 1990 erteilten Ausfuhrgenehmigungen für Rüstungsgüter höher liegen. So sind beispielsweise die Angaben der Bundesregierung zu den deutschen Rüstungsexporten in die USA im Jahresbericht nicht präzise genug, um deutsche Lieferungen in die USA (z.B. für Torpedos und Panzermotoren), die für Israel bestimmt sind, als solche zu identifizieren. [47]

Was sich schon als Hindernis in der Analyse der Exportgenehmigungen erwiesen hat, gilt umso mehr für die Angaben zur tatsächlichen Ausfuhr deutscher Rüstungsgüter. Die Bundesregierung betont immer wieder, dass die tatsächliche Ausfuhr weit unter den erteilten Genehmigungen bleibt. Außerdem beschränkt sich der Rüstungsexportbericht auf die Nennung des Warenwertes von exportierten Gütern gemäß der Kriegswaffenliste Abschnitt B. D.h. die Ausfuhr "sonstiger Rüstungsgüter", von Dual use-Gütern sowie in Umsetzung der SAG's werden nicht erfasst und man erfährt wenig über das konkrete Waffensystem.

Tabelle 4: Ausfuhren von Kriegswaffen gemäß KWL, Teil B (in Mrd. DM)

 

1990

1991

1992

1993

1994

1995

1996

1997

1998

1999

2000

2001

Gesamt

Gesamt

1,86

4,13

2,64

2,58

2,13

1,98

1,00

1,38

1,33

2,84

1,33

0,72

23,92

davon Drittstaaten

0,61

0,89

0,82

0,36

0,32

0,58

k.A.

k.A.

k.A.

1,27

0,45

0,10

(5,40)

davon Israel

k.A.

0,018

keine

0,0006

0,0003

0,0003

0,0009

keine

0,0001

0,940

0,346

0,030

1,336

Insgesamt wurden zwischen 1991 und 2001 Rüstungsgüter gemäß KWL Abschnitt B im Wert von 1,34 Mrd. DM nach Israel exportiert. Damit betrug der Wert der Ausfuhren nach Israel in diesem Zeitraum 5,6% der Gesamtwertes aller Kriegswaffenexporte. Allerdings sind 96% des Exportwertes auf das wohl größte statistisch erfasste deutsch-israelische Rüstungsexportgeschäft zurückzuführen – die Lieferung von drei U-Booten der Dolphin Klasse im Wert von 1,28 Mrd. DM. Daneben sollen nur Kriegswaffen im Wert von 60 Mio. DM nach Israel exportiert worden sein.

Erneut zeigt sich, wie schnell ein Großprojekt die Statistik verzerren kann – genauso wie durch die Nichtberücksichtigung anderer Rüstungsgeschäfte und die Art und Weise der Statistikerstellung. Der finanzielle Wert des Dolphin Geschäft machte zwischen 1999 und 2001 fast 72% des Wertes der getätigten Kriegswaffenexporte in Drittstaaten aus bzw. 26% des Wertes aller kommerziellen Ausfuhren von Kriegswaffen. Solange nicht auch tatsächliche Ausfuhren sonstiger Rüstungsgüter, Dual use-Güter und Lieferungen aus Beständen der Bundeswehr separat und detailliert erfasst wird, reduziert sich die Aussagekraft auf die eines Zahlen- und Ratespiels. [48] Die Daten erlauben weder eine klare Aussage über das finanzielle Gesamtvolumen des Rüstungsexportes nach Israel noch über die Quantität und Qualität der Kooperation.

Trotz allem wird aus den bereitgestellten Informationen ersichtlich, dass die Genehmigungen für Rüstungsausfuhren auch unabhängig von dem U-Bootgeschäft seit 1998 angestiegen sind. In diesen Jahren nahm Israel immer einen Spitzenplatz unter den Drittstaaten ein. Neben Südafrika, Südkorea und den Vereinigten Arabischen Emiraten gehört Israel zu den bevorzugten Absatzmärkten.

3.2. Exporte von kompletten Waffensystemen nach Israel in den 90er Jahren

Zwischen 1955 und 1990 wurden vereinzelt Marinesysteme geliefert, zu denen auch die U-Boote der GAL Klasse gehörten, die zwischen 1973-77 nach deutschen Plänen und mit deutschen Ingenieuren von Vickers Shipyards (Großbritannien) für Israel produziert wurden. [49] Nach Auswertung der Rechercheergebnisse für die letzten 12 Jahre kann festgehalten werden, dass, ähnlich wie in den Jahrzehnten zuvor, deutsche Exporte kompletter Waffensysteme nach Israel eher eine Ausnahme darstellen. [50] In diesem Zeitraum wurden vermutlich nur vier Verträge für die Auslieferung von kompletten Waffensystemen abgeschlossen und erfüllt: Die Auslieferung einer Patriot Flugabwehrbatterie, bestehend aus acht Werferfahrzeugen, sowie von acht ABC-Spürpanzern des Typs Fuchs 1991, die Auslieferung von drei dieselangetriebenen U-Booten des Typs Dolphin zwischen 1998 und 2000 sowie erneut der Export von zwei Patriot Flugabwehrbatterien 2002/2003.

Im Jahr 2002 wurden auch 17 leichte Trainer-Flugzeuge Grob 120A für die israelische Luftwaffe geliefert. Allerdings bleibt unklar, ob diese Flugzeuge überhaupt als Kriegswaffen oder als sonstige Rüstungsgüter klassifiziert werden müssen. [51] Über ein weiteres Exportvorhaben, die Überlassung von einer unbekannten Zahl von Fuchs Transportpanzern und/oder Fuchs ABC-Spürpanzern, soll noch entschieden werden. [52]

Beschränkt man sich auf die Exporte der oben genannten Kriegswaffen, lassen sich einige Gemeinsamkeiten identifizieren. An der Umsetzung aller Vorhaben war die Bundesregierung nicht nur durch die politische Entscheidung beteiligt. Die Kriegswaffen wurden entweder direkt aus Bundeswehrbeständen geliefert oder die Regierung war als Vertragspartei verantwortlich für die Bereitstellung des Waffensystems durch die deutsche Rüstungsindustrie und hat den Großteil der Kosten übernommen.

Die Erteilung der Ausfuhrgenehmigung durch die Bundesregierung erfolgte immer parallel zur politischen Diskussion über die Gefährdung Israels durch den Irak. In diesem Kontext wurde die Erteilung der Exportgenehmigungen von der Bundesregierung als notwendigen Beitrag zur Sicherheit Israels dargestellt. Gleichzeitig wurde vor allem der defensive Charakter der exportierten Waffensysteme betont (ABC-Spürpanzer Fuchs und die Patriot), bzw. im Falle des U-Bootgeschäfts, die Tatsache, dass seegestützte Waffensysteme bislang in den Konflikten Israels mit der palästinensischen Bevölkerung keine Rolle gespielt hatten.

Indirekt hat die Bundesregierung damit sehr wohl die Problematik von Rüstungsexporten nach Israel gemäß KWKG, AWG und den politischen Richtlinien erkannt und versucht, zusätzliche Argumentationslinien einzuführen, die den Export erlauben. Aus diesem Grund ist die ausstehende Entscheidung des Bundessicherheitsrates zur Lieferung der Fuchs-Panzer besonders interessant. Hier geht es eindeutig um Waffensysteme, die mit hoher Wahrscheinlichkeit in den gegenwärtigen "innenpolitischen" Konflikten von der israelischen Armee eingesetzt werden.

3.2.1. Das Dolphin-Projekt

Das herausragende Exportgeschäft in den 90er Jahren war die Auslieferung von drei U-Booten des Typs Dolphin. Wie die bisherigen Ergebnisse deutlich gemacht haben, stellen Großvorhaben dieser Art eher die Ausnahme in der deutsch-israelischen Rüstungskooperation dar. Da die Umsetzung solcher Großvorhaben aufgrund ihrer militärischen und ökonomischen Relevanz in der Regel wesentliche Merkmale der Rüstungskooperation aufweist, wird dieses Rüstungsexportgeschäft hier genauer untersucht.

Bereits Anfang der 80er Jahre definierte die israelische Marine ihre Anforderungen für fünf dieselgetriebene U-Boote mit einer Verdrängung von 1.500 Tonnen. Sie sollten die drei GAL U-Boote (Type 540) ersetzen. 1986 erhielt das Ingenieurskontor Lübeck / IKL den Auftrag zur Entwicklung. Das Bauprogramm verzögerte sich jedoch aufgrund fehlendender Finanzmittel. Israel wollte Mittel aus dem Foreign Military Assistance Programm der USA dafür verwenden. [53]

Anfänglich weigerten sich die USA, da ihre Militärkredite ausschließlich den Erwerb amerikanischer Rüstungsprodukte erlauben. Die USA willigten schließlich 1989 ein und stellten 600 Mio. $ bereit, unter der Bedingung, dass die amerikanische Werft Litton Ingalls als Generalunternehmer bestimmt würde. Auch diese Lösung hatte nur ein Jahr Bestand, da sich Israel aufgrund veränderter militärischer Prioritätensetzungen weigerte, die vereinbarte Anzahlung zu leisten. Israel entschied sich stattdessen, die amerikanischen Gelder anderweitig auszugeben. [54]

Das Exportvorhaben wurde "gerettet" als sich die Bundesregierung im Rahmen der "Golfkriegshilfe" und angesichts des Bekanntwerdens vergangener deutscher Rüstungsexporte an den Irak bereit erklärte, die Kosten für den Bau von zwei U-Booten (etwa 880 Mio.. DM) zu übernehmen. Am 30. Januar 1991 erteilte Bundeslanzler Kohl die Zusage für die Lieferung von Rüstungsgütern im Wert von 1,2 Mrd. DM, das entsprechende Abkommen wurde im Juni 1991 unterzeichnet. [55]

Ein Jahr später begannen Verhandlungen über den Bau eines dritten U-Bootes. Erst nachdem die Bundesregierung 1994 erneut eine finanzielle Beteiligung in Höhe von 220 Mio. DM zusicherte, konnte das entsprechende Zusatzabkommen am 9. Februar 1995 unterzeichnet werden. [56] Die Produktion der drei U-Boote begann 1994 und endete mit der Auslieferung des letzten U-Bootes im Jahr 2000.

Es war vom finanziellen Volumen her das größte Exportgeschäft mit Israel. Auch wenn es keine 100% verläßlichen Kostenkalkulationen gibt, gilt als gesichert, dass die Bundesregierung wenigstens 1,1 Mrd. DM für die Produktion der Dolphin gezahlt hat. Hinzu kommen noch die unspezifizierten Zahlungen Israels für das dritte U-Boot und zusätzliche Ausgaben für das Feuerleitsystem und die Bewaffnung. Die Rüstungsexportberichte der Bundesregierung führen insgesamt 1,28 Mrd. DM als Auslieferungswert an. [57]

3.2.2. Beispielhaftigkeit des Geschäfts

Finanzierung

Dieses Exportgeschäft ist aus mehreren Gründen exemplarisch für die Rüstungskooperation zwischen Deutschland und Israel. Es zeigt, dass der Export von Waffensystemen nach Israel oft nur zustande kommt, wenn der Exporteur (hier Deutschland, oft aber auch die USA) für die Kosten ganz oder weitgehend aufkommt. Mit wenigstens 1,1 Mrd. DM trug der deutsche Steuerzahler etwa 85% der Gesamtkosten des Vorhabens direkt. Mit großer Wahrscheinlichkeit wurde der israelische Kostenanteil dadurch gedeckt, dass die Bundesrepublik ihrerseits Rüstungsgüterkäufe in Israel tätigte und so Israel den Einsatz von Devisen ersparte. [58]

Die Finanzierungsfrage war auch bei der Entscheidung für die Torpedobewaffnung ausschlaggebend. Ursprünglich plante Israel die Beschaffung von Sub Harpoon Raketen und Mk.48 Torpedos aus den USA im Rahmen des Foreign Military Assistance Programms. Da die US-Regierung ihrerseits aber dem Export der Mk.48 nicht zustimmte, wurde eine andere Lösung für die Beschaffung schwerer Torpedos gefunden. Der Torpedo DM 2A3 der deutschen Firma STN Atlas wird von der amerikanischen Firma Lockheed Martin Tactical Systems unter der Bezeichnung "Seahake" zum Export angeboten. Dieser Umweg ermöglicht die Finanzierung durch das US-Militärhilfeprogramm. Während die Exportgenehmigung der Bundesregierung für die Lieferung im Jahre 2000 erteilt wurde, ist zur Zeit unbekannt, ob das Vorhaben tatsächlich mit den geplanten 65 Mio. $ durch die USA finanziert wird und ob in Zukunft auch die neue Torpedo-Variante DM 2A4, die für das deutsche U-Boot vom Typ 212 entwickelt wurde, geliefert werden soll.[59]

Vorteile für die Bundesregierung

Doch nicht nur für Israel bot die U-Boot-Kooperation Vorteile. Das Vorhaben war auch für die Bundesregierung wichtig, da sich aufgrund der Unterstützungsleistung für die Golfkriegsallianz und die Kosten der deutschen Einheit abzeichnete, dass der Produktionsbeginn einiger militärischer Großvorhaben für die Bundeswehr aus Kostengründen zeitlich nach hinten geschoben werden musste. Die Dolphin-Produktion bot der Bundesregierung und den beteiligten Firmen die Möglichkeit, bis zu einem späteren Beginn des Vorhabens U-Boot U-212 die Produktionskapazitäten grundauszulasten und zugleich bereits einige technische Komponenten für das geplante U-212 zu testen. Neben den ausführenden Bauwerften, Howaldtswerke-Deutsche Werft (HDW) und Thyssen Nordseewerke, waren eine Vielzahl von deutschen Rüstungsfirmen als Zulieferer beteiligt, darunter STN Atlas Elektronik, Siemens, und MTU.

Ferner läßt sich am Beispiel der Dolphin U-Boote auch aufzeigen, dass solche Großgeschäfte nicht immer eine Einbahnstraße darstellen. Aufgrund der Wünsche der israelische Ingenieure entstand ein eigener U-Boottyp. Israelische Firmen waren an allen Planungs- und Produktionsschritten beteiligt. Israelische Firmen wie Elisra, Elbit und Israeli Military Industries lieferten Komponenten. Die israelische Marine hat die Boote nach der Auslieferung in Israel weiter ausgerüstet und umgebaut. HDW wurde schließlich zum einzigen westlichen Anbieter von U-Booten mit Torpedorohren zweier Kaliber (533mm und 650mm). Außerdem finden sich etliche dieser Komponenten - angepasst an die Bedürfnisse der deutschen Marine – auch in den U-Booten vom Typ 212 wieder, wie z.B. das EloKa-System Timnex 2 der Firma Elbit Systems. [60]

Proliferationsrisiken

Mit jedem Rüstungsexportgeschäft ist auch ein gewisser Technologietransfer verbunden. Da Israel in den achtziger Jahren die Entwicklung finanzierte, liegen die Designrechte an dem U-Boot Typ Dolphin teilweise in Israel. [61] Israel kann also nicht nur der Bundesrepublik in Israel gebaute U-Boot-Komponenten anbieten, sondern auch anderen Staaten. Zudem könnte es versuchen, aus dem Besitz der Design- und Fertigungsunterlagen Kapital zu schlagen.

Ein Beispiel ist die Zusage der USA an Taiwan, die Beschaffung von acht Diesel-U-Booten für die taiwanesische Marine zu ermöglichen. Da die US-Werftenindustrie selbst nicht über das erforderliche Know-how verfügt, muß es anderweitig erworben werden. Taiwan will vorrangig deutsche U-Boottypen haben, die Bundesregierung aber aus Rücksicht auf China nicht nach Taiwan liefern. Israel hat sich wiederholt als Alternative angeboten und es kann nicht ausgeschlossen werden, dass auf diesem Wege letztlich deutsche Rüstungsgüter und Technologien nach Taiwan gelangen. [62]

Beihilfe zur Nuklearen Proliferation

Warum war Israel an U-Booten aus deutscher Produktion interessiert? Das deutsche Design der bisher genutzten GAL-U-Boote Israels hatte dessen Bedürfnisse offensichtlich erfüllt. Anforderungen an einen Nachfolgetyp waren u.a. eine kleine Besatzung (35 Mann), die Fähigkeit zu küstennahen Operationen, eine Reichweite, die den gesamten Mittelmeerraum abdecken kann (4500 km) und eine möglichst geringe Verdrängung um 1.700 Tonnen. [63] Hinzu kam der Wunsch nach einer vielseitigen Einsetzbarkeit und Bewaffnung (Torpedos, Minen, Spezialkräfte, Anti-Schiffsraketen, See-Landraketen, Aufklärungsmittel). All diese Wünsche ließen sich mit den neuen U-Booten erfüllen.

Doch Anfang der neunziger Jahre wurde eine weitere, proliferationsrelevante, israelische Forderung bzw. Fähigkeit integriert: Die U-Boote wurden mit zwei unterschiedlichen Torpedorohren gebaut: Sechs Rohre mit dem Standarddurchmesser von 533mm, vier mit dem in der Sowjetunion für schwere Torpedos und Langstreckenflugkörper genutzten Durchmesser von 650mm. Dieses Konstruktionsdetail wirft harte Fragen auf: Die 533mm Rohre reichen aus, um konventionelle Torpedos und Flugkörper abzuschießen, Seeminen zu verlegen und Sonderkommandos abzusetzen. Sie erfüllen damit alle öffentlich bekannten Anforderungen Israels an die Bewaffnung der U-Boote.

Mit den 650mm Rohren dagegen könnte Israel von den U-Booten Flugkörper größerer Reichweite verschießen – bestückt mit nuklearen Sprengköpfen.[64] Damit würde Israel über eine nur sehr schwer verwundbare, seegestützte atomare Abschreckungsfähigkeit verfügen – eine Fähigkeit, die in Israel seit geraumer Zeit gefordert wird und die in der arabisch-islamischen Welt allergrößte Besorgnis hervorrufen muß. [65] Vor Sri Lanka sollen bereits entsprechende Flugkörper-Tests durchgeführt worden sein. [66] Angesprochen darauf antwortete Eli Marum, Operationschef der israelischen Marine, mit einer Gegenfrage: "Sie wissen wer unsere Nachbarn sind. Glauben Sie, dass wir Langstreckenraketen testen sollten?" [67] Die nuklearfähigen Flugkörper zum Abschuss aus diesen Rohren könnte Israel sowohl weitgehend eigenständig als auch mit diskreter Hilfe anderer Staaten entwickelt haben. Ihre Einrüstung könnte Teil der Umrüstarbeiten sein, die Israel an allen aus Deutschland gelieferten Dolphin-U-Booten vornimmt. Der Bundesrepublik käme damit die politische Verantwortung dafür zu, Israel mit der Waffenplattform für seine Nuklearwaffen Abschreckung beliefert zu haben, die Israels nuklearstrategische Optionen beträchtlich erweitert, deutlich besser absichert und schützt sowie für weitere Jahrzehnte erhaltbar macht. [68] Dass Israel die aus Deutschland gelieferten Dolphin-U-Boote als Nuklearwaffenträger einsetzen will oder bereits einsetzt, gilt in militärischen und geheimdienstlichen Kreisen als offenes Geheimnis. Darüber hinaus scheint Israel während der neuerlichen Irak-Krise 2002/2003 sondiert zu haben, ob und unter welchen Bedingungen zwei weitere Dolphin U-Boote geliefert werden könnten.

3.3. Export von Komponenten nach Israel

Die Auswertung der Rüstungsexportberichte der Bundesregierung zeigt, dass in den letzten zwei Berichtsjahren der Anteil an Exportgenehmigungen für Rüstungskomponenten hoch war und viele Posten der Ausfuhrliste abdeckte. Die für manche, aber nicht für alle Jahre verfügbaren Angaben zum Export von Dual use-Gütern an Israel verdeutlichen, dass es noch weitere Wege gibt, Exporte zu tätigen ohne explizit im Rüstungsexportbericht der Bundesregierung aufzutauchen. Auch wenn keine ganz aktuellen Daten für Dual use-Exporte verfügbar sind, kann davon ausgegangen werden, dass weiterhin auch solche Exporte stattfinden. Diese Geschäfte decken ein breites rüstungstechnologisches Spektrum ab. Sie sind wesentlich schwieriger zu verfolgen und quantitativ wie qualitativ zu bewerten. Zudem kann davon ausgegangen werden, dass ein Teil der Komponentenexporte nach Israel über Exportgenehmigungen für andere Staaten läuft. Deutsche Dual use-Güter können z.B. in Komponenten oder ganze Waffensysteme eingebaut werden, oder die Komponenten werden zu Waffensystemen endmontiert und dann aus Drittstaaten nach Israel exportiert.

Ein aktuelles Beispiel für den Komponentenexport nach Israel sind die MTU-Motoren für den neuen Kampfpanzer Merkava 4. Für die erst im April 2002 vorgestellte neueste Version, den Merkava 4, werden 400 MTU-Dieselmotoren des Typs MTU 883 V-12 mit dem zugehörigen Getriebe der Firma Renk zu einem Auftragswert von 265 Mio. $ (etwa 650.000 $ / Stück) beschafft. [69] Die Motoren werden über das amerikanische Unternehmen General Dynamics Land Systems geliefert, das eine Lizenz für den Bau dieser Motoren hat. [70] Unter der Bezeichnung GD 883 wird der MTU-Dieselmotor auch in die Exportversion der M1A2 Abrams montiert. Bereits in das Vorläufermodell, den Merkava 3 Panzer, dessen Produktion 1989 begann, wurden auf jeden Fall zwei deutsche Komponenten eingebaut: das Automatikgetriebe RK 304 der Renk AG und das Stabilisierungssystem für den Gefechtsturm Geadrive der Firma Extel Systems Wedel (ehemals Teil der AEG). [71]

Die Zusammenarbeit im Bereich der Panzertechnik hat Tradition. Israelische Rüstungsunternehmen sollen in den 70er und 80er Jahren wesentliche technische Neuentwicklungen aus Deutschland übernommen haben, betrachten diese aber teilweise als Eigenentwicklungen. Dazu gehören die reaktive Panzerung des Ingenieursbüro Deisenroth, wie auch die 120mm Glattrohrkanone von Rheinmetall und das Stabilisierungssystem für den Gefechtsturm von Extel, welches erstmalig das gezielte Schießen des Panzers bei voller Fahrt ermöglichte.

Eine Erklärung für den erheblichen Anteil von Komponenten am Exportgeschäft ist, dass sich Deutschland und Israel - wie auch andere Staaten - immer häufiger für eine Leistungssteigerung und Verbesserung ihrer Waffensysteme durch Integration moderner (ziviler) Komponenten und Technologien (z.B. Elektronik und Informationstechnologien) entscheiden. Dagegen wird der Export von kompletten Waffensystemen nach Israel auch in Zukunft eine Ausnahme bleiben. Es kann bezweifelt werden, dass es überhaupt ein israelisches Interesse an deutschen Komplettsystemen gibt, wenn diese nicht von der Bundesregierung bezahlt werden. Drei Faktoren spielen dabei eine Rolle:

  • Der Import von kompletten Waffensystemen wird von Israel mit der Schwächung der nationalen rüstungsindustriellen und –technologischen Kapazitäten gleichgesetzt. Beide Aspekte gelten als Garantie für den Erhalt der nationalen Verteidigungsfähigkeiten
  • Für Israel bedeutet jeder Kauf von ausländischen Rüstungsgütern die Ausgabe von knappen Haushaltsmitteln und harten Devisen. Während die Verteidigungsausgaben stetig steigen, sind die Staatseinnahmen rückläufig. [72]
  • Für die Bundesregierung wird durch die Beschränkung der Exporte auf den Transfer von Schlüsselkomponenten das politische Risiko minimiert, eine öffentliche Debatte über Rüstungsexporte in Krisenregionen führen zu müssen.

3.4. Proliferation durch Zulieferung und Reexport

Vor allem die verstärkte direkte industrielle Zusammenarbeit bei Rüstungsprojekten läßt einen Anstieg des deutschen Komponentenexportes erwarten und erhöht zugleich die Wahrscheinlichkeit von Reexporten durch Israel. Beide Seiten haben entdeckt, dass ihre kombinierten technologischen Möglichkeiten gute Marktchancen besitzen. Damit begeben sich Bundesregierung wie Rüstungsindustrie auf eine Gratwanderung mit erhebliche Risiko. Ihnen ist klar, dass Israel durchaus ein schwieriger Partner sein wird. Israel reexportiert aus Deutschland erhaltene Komponenten auch in Staaten, in die direkte Lieferungen aus Deutschland kaum möglich sein würden und nimmt es dabei mit den erforderlichen Reexportregelungen nicht allzu genau. [73]

Gemäß den für Deutschland gültigen gesetzlichen Vorgaben muß jeder Reexport deutscher Komponenten vorher zustimmend zur Kenntnis genommen werden. In der Praxis bleibt es dem reexportierenden Staat überlassen, einen geplanten Reexport anzumelden. Die deutsche Seite muß dann abwägen, ob eine Verweigerung des Reexports oder eine rigide Überprüfungspraxis des Endverbleibs das bilaterale Verhältnis belasten bzw. durchführbar sein würde. [74] Doch selbst wenn es "nur" um die direkte Zulieferung deutscher Rüstungsgüter für ein Vorhaben in einem Drittstaat geht, stellt sich das gleiche Problem. Die Empfängerstaaten israelischer Rüstungsexporte liegen oft in Spannungs- und Kriegsgebieten und die Wahrung der Menschenrechte ist dort auch nicht in jedem Fall garantiert. Die VR China, Sri Lanka, Indien und die Türkei gehören beispielsweise zum engeren Kundenkreis Israels – allesamt Staaten, in die deutsche Rüstungsgüter nicht ohne weiteres direkt geliefert werden können. Im Falle der VR China existiert beispielsweise weiterhin ein Embargo.

Die bekannten deutschen Zulieferungen für israelische Rüstungsexporte finden sich im Marinebereich, der selbst im Blick auf Spannungsgebiete der Politik oft als unproblematisch gilt: "Was schwimmt, geht". Dies beruht auf der Einschätzung, dass der Export von Marinewaffensystemen und deren Komponenten weniger problematisch sei, weil diese bei innerstaatlichen Konflikten kaum eine Rolle spielen. In den 90er Jahren profitierte MTU, der führende Hersteller von Dieselmotoren für Panzer und Marineschiffe, in erheblichem Umfang von dieser Einschätzung.

Ein Großteil der Boote der israelischen Marine wurden mit Dieselmotoren aus Deutschland ausgerüstet, so in den 90er Jahren die Korvetten der Saar 4.5 und Saar 5 Klassen. Im Rahmen der Flottenmodernisierung wurden ältere Modelle (mit deutschen Motoren) exportiert. Inzwischen ist Israel dazu übergegangen, Marineschiffe mit MTU-Motoren für den Export zu produzieren.

Die folgende Tabelle zeigt, dass auf diesem Wege seit 1990 nicht nur 26 MTU Dieselmotoren, genehmigungspflichtig gemäß der AWG Ausfuhrliste A, für die israelische Marine geliefert wurden, sondern wenigstens weitere 32 Motoren in Schiffe eingebaut worden sind, die Israel exportierte bzw. deren Lizenzbau in Drittstaaten vertraglich von Israel vereinbart worden war. Zusätzlich wird MTU auch an der Lieferung von Ersatzteilen über Israel profitieren.

Tabelle 6: (Re)Export von MTU Dieselmotoren über Israel und Folgegeschäfte [75]

Empfängerstaat

Jahr

Anzahl (Option)

Schiffstyp

MTU-Motor pro Schiff

Israel 1990-98 4 Saar 4.5

4

Israel 1992-95 3 Saar 5

2

Eritrea 1993 4 Super Dvora Mk.2

2

Slowenien 1996 1 (+1) Super Dvora Mk.2

2

Sri Lanka 1995-96 4 Super Dvora Mk.2

2

Sri Lanka 1996 2 (+10) Shaldag (als Colombo Class)

2

Indien 1996 4 (+15) Super Dvora Mk.2

2

TR Zypern 1997 1 Shaldag

2

Ein anderes aktuelles Beispiel für eine geplante Zulieferung deutscher Rüstungsgüter für ein israelisches Exportvorhaben ist die Modernisierung türkischer M60 Panzer durch die israelische Rüstungsfirma Israel Military Industries / TAAS aus Romat Hasharon. Im September 2002 wurde der Vertrag mit der türkischen Regierung unterschrieben. In den nächsten sechs Jahren sollen zunächst 170 M60 für etwa 700 Mio.$ modernisiert werden. Die türkische Armee hatte während der Verhandlungen immer wieder betont, dass im Rahmen der Modernisierung auch deutsche MTU Dieselmotoren und ein Getriebe der Renk AG eingebaut werden sollen. [76]

Solche Vorbedingungen für das Zustandekommen eines israelischen Exportgeschäfts stellen die deutsch-israelische Rüstungskooperation immer wieder auf die Probe – weil ein Direktexport aus Deutschland als politisch problematisch und kontrovers gilt. Die rotgrüne Bundesregierung ist sich auf der einen Seite sehr wohl der Widersprüche zwischen den Kriterien der politischen Richtlinien zum Rüstungsexport zur Situation in der Türkei bewusst und hat vorläufig Exportgenehmigungen für Kampfpanzer und Haubitzen in die Türkei ausgeschlossen.

Die politischen Richtlinien sind aber nicht nur auf den Export von Rüstungsgütern gemäß der Kriegswaffenliste Teil B anzuwenden, sondern auch auf die Ausfuhr von Komponenten, die unter die Ausfuhrliste Abschnitt A fallen. Doch wird hier in der Regel das geschäftliche Interesse als höher eingestuft, wie auch im Fall der MTU-Dieselmotoren für den modernisierten M60. [77] Eine Verweigerung der Ausfuhrgenehmigung könnte das gesamte israelische Vorhaben zum Scheitern verurteilen. Umgekehrt könnte Israel sich damit revanchieren, seinerseits in Zukunft bestimmte Komponenten, auf die Deutschland angewiesen ist, nicht zu liefern.

4. Israelische Rüstungsexporte nach Deutschland

Auch wenn es in dieser Studie vorrangig um die deutschen Interessen und Exporte nach Israel geht, ist es sinnvoll, auch auf die israelische Seite einzugehen, die schließlich die bilateralen Beziehungen genauso durch Angebot und Nachfrage bestimmt. Allerdings muß dabei immer berücksichtigt werden, dass gesicherte (statistische) Informationen über die israelische Rüstungspolitik und Rüstungsindustrie nicht verfügbar sind.

4.1. Israelischer Rüstungsexport

Seit 1997 beträgt der israelische Verteidigungsetat zwischen 8 und 9% des Bruttoinlandsproduktes. In absoluten Zahlen pendelt er um die 9 Mrd.$ - im Jahr 2002 waren 9,8 Mrd. $ vorgesehen. [78] Der Etat reicht nicht aus, gleichzeitig den Unterhalt und die Modernisierung der Armee zu gewährleisten, die eigene Rüstungsindustrie mit ausreichenden Aufträgen zu versorgen und die finanziellen Folgen der kriegerischen Auseinandersetzungen mit den Palästinensern zu finanzieren. Dies hat zwei Konsequenzen: Israel fällt es immer schwerer, den Import von modernen Rüstungsgütern aus eigenen Mitteln zu finanzieren. Zugleich ist die israelische Rüstungsindustrie zunehmend auf Exportmärkte angewiesen, um weiter hochwertige Rüstungsgüter zu produzieren. Laut der israelischen Exportagentur des Verteidigungsministerium (SIBAT) müssen wenigstens 70% der nationalen Rüstungsproduktion (oder 2,5 Mrd. $) exportiert werden, um den Fortbestand der Industrie zu sichern. [79] Die wichtigste Rolle beim Export spielen die staatlichen Rüstungsunternehmen. Dazu gehören Israel Aircraft Industries (IAI), Israel Military Industries (IMI / TASS) und Rafael Armament Development Authority. Private Rüstungsunternehmen wie Elbit Systems konnten erst in den letzten Jahren ihren Marktanteil ausbauen. [80]

Nur mit Hilfe der USA war es überhaupt möglich, dass Israel die modernste Armee und Rüstungsindustrie im Nahen und Mittleren Osten aufbauen und erhalten konnte. [81] Seit 1973 hat Israel etwa 83 Mrd. $ an direkter Finanzierungshilfe aus den USA erhalten, mit einem stetig wachsenden Anteil an Militärhilfe. Gegenwärtig kann Israel im Rahmen der Foreign Military Assistance (FMA) pro Jahr 2 bis 3 Mrd. $ amerikanischer Gelder für den Erwerb vorwiegend amerikanischer Waffensysteme ausgeben. Im November 2002 hat Premierminister Sharon Verhandlungen über eine zusätzliche einmalige Zuweisung von 4 Mrd. $ aufgenommen. Von den US-Geldern profitierte auch die israelische Rüstungsindustrie. Zum einen konnte ein Teil der FMA-Mittel für israelische Waffensysteme ausgegeben werden. Zum anderen konnte die Rüstungsindustrie amerikanische Technologien in Lizenz verändern und reexportieren. [82]

Die zweite Stütze ist der Export. In den letzten zehn Jahren gehörte Israel immer zu den zehn größten Rüstungsexporteuren – gemessen an den abgeschlossenen Exportverträgen. Gerade in den letzten drei Jahren konnte eine erhebliche Steigerung beobachtet werden: der Wert stieg von 2,5 Mrd. $ auf 4 Mrd. $ [83]. Damit wurde Israel hinter den USA und Rußland im Jahr 2003 zum drittgrößten Rüstungsexporteur. Als größte Absatzmärkte gelten die USA, danach folgen Staaten wie die VR China (20% der Rüstungsexporte im Jahr 1999), Indien und die Türkei. [84] Nach offiziellen Angaben spielt Europa bislang keine allzu große Rolle als Absatzmarkt für die israelische Rüstungsindustrie (12%), doch in Zukunft werden dort bessere Absatzchancen gesehen. [85]

4.2. Brückenkopf Deutschland

Deutschland ist für Israel gesamtwirtschaftlich der wichtigste europäische Handelspartner. [86] Dies gilt ebenso für das Rüstungsgeschäft, auch wenn der Umfang israelischer Rüstungsexporte nach Deutschland nur geschätzt werden kann (siehe auch Anhang C). Mit ihrem technologischen Know-how waren und sind die israelischen Rüstungsfirmen ein wichtiger Partner für die deutschen Unternehmen. Gemessen am Finanzvolumen war die Entwicklung und Lieferung der Technologie für den Stör- und Täuschsender CERBERUS der bislang größte israelische Rüstungsexport eines Systems nach Deutschland. Im Verlauf des seit 1972 laufenden Projektes wurden vier Varianten entwickelt, deren letzte unter dem Namen Tornado Self-Protection Jammer ab 1998 beschafft wurde. Insgesamt wurden etwa 1,1 Mrd. DM an das israelische Rüstungsunternehmen Elta gezahlt. [87] Auf deutscher Seite übernahm der AEG-Konzern (später Teil der Deutschen Aerospace AG von DaimlerChrysler) die Anpassung und den Einbau in Tornado-Flugzuge. Nach Angaben der Bundesregierung wurden außerdem zwischen 1977 und 1991 verschiedene Munitionstypen im Gesamtwert von etwa 1,3 Mrd. DM aus Israel bezogen. [88] Das Rüstungsunternehmen Tadiran hat Mitte der 90er Jahre wenigstens 750 Funkgeräte an die Bundeswehr geliefert. [89] Doch klassische Rüstungsexporte aus Israel werden wohl auch in Zukunft die Ausnahme bleiben.

Die israelische Rüstungsindustrie muß sich neue Absatzmärkte erschließen, um weiterhin für die eigene Regierung finanzierbare Waffensysteme produzieren zu können. Deutschland könnte aufgrund der langjährigen Zusammenarbeit aus israelischer Sicht die Funktion eines "Brückenkopfes" auf dem europäischen Markt zukommen. Für die deutsche Rüstungsindustrie könnten folgende Aspekte attraktiv sein: Sie tritt als "Vermarkter" israelischer Technik auf und verbreitert ihre Angebotspalette, kann durch den Einbau deutscher Komponenten verdienen und Einblicke in die israelische Technik gewinnen.

Seit Mitte der 90er Jahre ist eine Zunahme von deutsch-israelischen Joint Venture zu beobachten, entweder mit dem Ziel, israelische Rüstungsgüter an die Bundeswehr zu verkaufen oder durch Beteiligung deutscher Rüstungsfirmen die Absatzchancen in anderen europäischen Staaten zu erhöhen. Der israelische Rüstungsindustrie verfügt gerade in den Technologiebereichen Aufklärung und Drohnen (unbemannte Flugkörper) über attraktive Produkte, die für die europäischen Streitkräfte, u.a. die Bundeswehr, eine wichtige Rolle bei der Modernisierung spielen könnten.

Eines der ersten "modernen" Joint Venture wurde 1995 zwischen der Zeiss Eltro Optronik AG (heute Zeiss Optronik GmbH) und der israelischen Rüstungsagentur Rafael vereinbart. Gemeinsam wurde ein Zielbeleuchtungsbehälter (Litening Pod) von Rafael zur Ausrüstung der deutschen Tornado-IDS Flugzeuge angeboten. Der Litening Pod dient dazu, Bodenziele zu identifizieren, zu erfassen und Präzisionsbomben (GBU-24 bzw. GBU-33) dorthin zu lenken. Das Joint Venture gewann den Auftrag, und bis 2002 sollten 20 Litening Pods für die Luftwaffe (für etwa 89 Mio. DM) ausgeliefert werden. [90]

Doch die Kooperationsvereinbarung zwischen Zeiss und Rafael ist viel umfassender angelegt. Zeiss wurde an der Integration des Laser-Zielbeleuchters mit 50% beteiligt und baute eine Produktionslinie in Deutschland auf. Zeiss erhielt auch die Zuständigkeit für den Verkauf in Europa. Beide Unternehmen gingen 1995 von einem potentiellen Auftragsvolumen von 350 Mio. DM aus. Im Gegenzug soll Zeiss wichtige Teile und Module wie das Forward Looking Infrared Telescope Radar (FLIR) an Rafael zum Einbau in die Litening Pods auch der israelischen Luftwaffe geliefert haben. [91]

Zeiss und Rafael begannen, Varianten des Systems für den Export zu entwickeln, wie z.B. den Aufklärungsbehälter Recce-Lite. Zeiss liefert dafür die Sensoren für die Tag- und Nachteinsätze. Inzwischen verhandelt Zeiss mit einer Reihe von europäischen Staaten über die Modalitäten der Lieferung von Litening Pods und Recce-Lite Systemen, darunter u.a. Griechenland, Norwegen und Spanien. Zeiss erhielt im Jahr 2000 auch vom Rüstungskonzern BAe Systems/Saab AB den Auftrag für den Einbau des Litening Pods in die Exportversion der JAS-39 Gripen Kampfflugzeuge. [92]

Ein zweites Joint Venture wurde 1996 zwischen Israel Military Industries und Rheinmetall De Tec vereinbart. Es ging um die Entwicklung und Produktion von 155mm Cargo-Munition sowie dazu passenden Bomblets mit Selbstzerstörungsfunktion. Ursprünglich wollten sich beide an einer deutschen wie auch britischen Ausschreibung beteiligen. Bislang gilt aber nur als gesichert, dass Rheinmetall die israelischen M85 Bomblets als DM 1383 in die Cargo-Munition DM 662 integriert und an die Bundeswehr verkauft hat. In Großbritannien hat dagegen allen Anschein nach am Ende IMI alleine ihre M396 Cargo-Munition an die Armee geliefert. [93]

Das 1998 von Rafael, STN Atlas, Rheinmetall und Diehl gegründete Eurospike Konsortium ist ausschließlich auf die Vermarktung der israelischen Panzerabwehrraketen-Baureihe NT (Typenbezeichnung Gil/Short Range, Spike/Long Range und Spike/Extended Range) außerhalb Deutschlands gerichtet. Die Rüstungsagentur Rafael hatte erkannt, dass es ohne europäische Partner kaum gelingen würde, Regierungen zur Beschaffung der NT-Systeme zu bewegen. Die Strategie von Rafael scheint aufzugehen. Innerhalb von vier Jahren wurden über Eurospike bereits Verträge zur Lieferung verschiedener Typen von Panzerabwehrraketen nach Finnland und den Niederlanden abgeschlossen. [94]

In der qualitativen Dimension scheint sich in den letzten Jahren die Waage zugunsten israelischer Exporte nach Deutschland geneigt zu haben. Der israelischen Rüstungsindustrie ist es gelungen – häufig mit Hilfestellungen aus dem Ausland – leistungsfähige Produkte im Bereich der elektronischen Kampfführung, der Aufklärung, der Avionik, der Optronik und der Datenverarbeitung zu entwickeln und diese günstig anzubieten. Die israelische Rüstungsunternehmen haben sich dabei auf High-tech Komponenten konzentriert, die mit vielen Waffensystemen kompatibel sind.

5. Zukünftige Kooperationsfelder

Seit Mitte der 90er Jahre befindet sich die deutsch-israelische Rüstungskooperation im Wandel. Sowohl in Deutschland wie in Israel verfügen die Rüstungsunternehmen über einen wesentlich größeren Spielraum bei der Ausgestaltung der industriellen Kooperation. Beide Staaten sind gegenwärtig vor allem daran interessiert, mittels der Rüstungskooperation die Position der nationalen Rüstungsfirmen im Exportmarkt zu stärken. Die Bandbreite zukünftiger industrieller und staatlicher Zusammenarbeit in diesem Bereich wird von der Grundlagenforschung bis zur industrieseitigen Kooperation in Drittstaaten reichen.

5.1. Rüstungskooperation in Drittstaaten

Gerade die gemeinsame Durchführung von Rüstungsvorhaben in Drittstaaten wird künftig eine wachsende Rolle spielen. Das technologische Niveau in beiden Staaten hat oft eine ähnliche Stufe erreicht. Auch wenn Firmen aus beiden Staaten deswegen verstärkt in Konkurrenz zueinander stehen, hat sich im Wechselspiel zwischen den politischen Vergabebedingungen und der Effizienzsteigerung die Zusammenarbeit häufiger als attraktiv erweisen (siehe auch Anhang D).

Wichtige Beispiele finden sich im Bereich der Modernisierung von Großwaffensystemen, z.B. Panzern (s.u.) und Flugzeugen. Bei Flugzeugen war in der Vergangenheit die Arbeitsteilung recht klar. Die deutsche Seite ist für die Anpassung der Flugzeuge an die NATO-Standards bzw. die Gesamtintegration zuständig. Die israelische Seite liefert moderne Kommunikations- und Informationstechnologien, Avionik-Komponenten, Sensoren oder auch größere Teile wie z.B. das Radar.

1999 erhielten beispielsweise die DASA und Elbit Systems den Auftrag zur Modernisierung von 39 griechischen F-4E Phantom II Kampfflugzeuge. Hauptauftragnehmer ist die DASA, die u.a. für die Modernisierung der Avionik zuständig ist. Elbit lieferte das amerikanische APG-65 Radar sowie die Displaytechnologie. Zu einem späteren Zeitpunkt sollen noch 25 Litening Pods – Zielbeleuchtungsgeräte - der israelischen Rüstungsagentur Rafael Armament Development Authority integriert werden sowie ein Dispensersystem für Submunitionen der deutschen LFK GmbH. Der Gesamtauftragswert umfaßte 336 Mio. $. Das Geschäft soll in diesem Jahr beendet werden. [95]

Als ein zweites Kooperationsvorhaben war die Modernisierung der rumänischen MiG-29 geplant. Die rumänische Firma Aerostar, DASA/EADS und Elbit Systems entwickelten 1999 gemeinsam das "Sniper" Modernisierungsprogramm und fertigten einen Prototyp an. Auch wenn DASA für die Gesamtintegration und Anpassung an NATO-Standards verantwortlich gewesen wäre, ging es Rumänien im wesentlichen um die Integration israelischer Technologien – bereits erprobt im MiG-21 "Lancer" Modernisierungsprogramm. Die endgültige Auftragserteilung wurde allerdings vertagt und statt dessen ein russisches MiG-29 Modernisierungsprogramm begonnen. [96]

5.2. Anpassung und Weiterentwicklung

Ein zweiter zukünftiger Bereich von Bedeutung wird die gemeinsame Weiterentwicklung bestehender Waffensysteme sein. Bei der Suche nach den geeigneten Kooperationspartnern wird es sich in der Regel der langjährige Kontakt und die bereits vorhandenen Erfahrungen in der Zusammenarbeit auszahlen. Gegenwärtig bahnt sich eine engere Kooperation vor allem im Bereich der unbemannten Flugkörper bzw. Drohnen an, aber auch in der Satellitenaufklärung gibt es erste Anzeichen für gemeinsame Vorhaben. [97]

Momentan verhandelt der deutsch-französisch-spanische Rüstungskonzern EADS mit Israel Aircraft Industries über eine vertiefte Kooperation bei Drohnen. Auf Seite von EADS wären vor allem der EADS-Geschäftsbereich Systems & Defence Electronics daran beteiligt, der früher als Dornier GmbH eigenständig aufgetreten ist. Dornier hatte bereits Ende der 80er Jahre mit Israel Aircraft Industries (IAI) bei der Entwicklung der Drohne Anti-Radar (DAR) für die Bundeswehr zusammengearbeitet. Dornier war für die Integration des Infrarot-Suchers von Telefunken Systeme verantwortlich. Nachdem beide Firmen 1989 vergeblich versucht hatten, für die Weiterentwicklung der DAR einen Auftrag der Bundesregierung zu erhalten, führte IAI das Projekt alleine unter der Bezeichnung Harpy fort. Dieses Modell konnte inzwischen an Indien, Südkorea und die Türkei verkauft werden. [98]

Während die europäischen Staaten lange Zeit wenig in die Entwicklung eigener unbemannter Flugkörpersysteme investierten, haben israelische Rüstungsfirmen wie IAI und Elbit Systems eine breite Palette von Drohnensystemen entwickelt und vor allem erhebliche Fortschritte in der Miniaturisierung der Aufklärungselektronik erzielt. [99] Nachdem nun die europäischen Staaten verstärkt Drohnen einsetzen wollen, wird nun bei den Systementwicklungen verstärkt die Integration erprobter israelischer Technologien erwogen.

EADS hat bereits eine Kooperationsvereinbarung mit IAI für die Adaption der Heron Drohne unterzeichnet. Unter der Bezeichnung Eagle-1 werden davon momentan drei Stück für die französische Regierung produziert. Die strategische Aufklärungsdrohne wird auch in Schweden getestet. [100] Während die israelische Seite eine Reihe von miniaturisierten optisch-elektronischen Teilsystemen sowie den EL/M-2055 Radar von Elbit Systems bereit stellt, wird EADS (darunter auch Dornier) den Flugkörper entwickeln. Doch wesentlich wichtiger für die Zusammenarbeit ist die Tatsache, dass sowohl EADS wie auch IAI Interesse an einer Zusammenarbeit bei der Entwicklung einer größeren Version (Eagle-2) geäußert haben. [101]

5.3. Grundlagenforschung und Entwicklung

Der dritte Bereich, der zunehmend an Bedeutung gewinnen wird, sind gemeinsame militärische Grundlagenforschung und die Entwicklung neuer Waffensysteme. Gleichzeitig ist dies hinsichtlich der verfügbaren Informationen mit Sicherheit der schwierigste Bereich der Rüstungskooperation. Häufig geht es auch um die Adaption ziviler Technologien durch die Rüstungsindustrie und das Militär, z.B. bei Informatik und Kommunikationstechnologien – also Dual use Technologien.

Die militärische Zusammenarbeit im Bereich Forschung & Entwicklung unterliegt oft einer strengen Geheimhaltung. Konkrete Projekte werden selten bekannt. Einiges der wenigen ist das am 24. November 1998 in Kraft getretene Übereinkommen zwischen dem Bundesminister der Verteidigung und dem israelischen Verteidigungsministerium über die Zusammenarbeit bei der Forschung und Technologie auf dem Gebiet der Verteidigung. [102] Es beinhaltet Angaben über Ziel und Art der Kooperation, die Arbeitsteilung, Modalitäten der Vertragsvergabe und Finanzierung sowie andere administrative Bestimmungen. Es gilt für zehn Jahre. Am 18. September 2000 wurde die Technische Vereinbarung Nr.1 zum Übereinkommen abgeschlossen. Die Vereinbarung Nr.1 regelt die Details eines gemeinsamen Forschungsprogramms zum Schutz vor B- und C-Waffen.

In Zukunft könnten für die deutsch-israelische Rüstungsforschung auch die F&E-Strukturen der EU bzw. der NATO an Bedeutung gewinnen. Seit 1996 kann Israel am Europäischen Rahmenprogrammen für Forschung und Entwicklung der EU teilnehmen, welches schon heute Dual use-Vorhaben fördert und nach dem Willen mancher für europäische Rüstungsforschungsvorhaben geöffnet werden soll. Gerade im Luft- und Raumfahrtsegment sind vor allem Rüstungsfirmen beteiligt – auch israelische. Im fünften und sechsten Rahmenprogramm der EU waren deutsche Institute und Unternehmen knapp die größten Partner für israelische Einrichtungen. [103] Parallel dazu kann sich Israel nach Unterzeichnung des Geheimschutzabkommens mit der NATO am 24.4.01 künftig auch an den militärischen Forschungsprogrammen der NATO beteiligen. [104]

6. Bilanz der Rüstungskooperation

Die Ergebnisse dieser Studie belegen, dass die deutsch-israelischen Rüstungsbeziehungen keine Einbahnstraße waren. Im Gegenteil, die Zusammenarbeit in diesem Bereich gestaltete sich von Anfang an kooperativ und auf Gegenseitigkeit. Die bilaterale Rüstungskooperation als Element der sicherheits- und wirtschaftspolitischen Beziehungen erwies sich als sehr dynamisch und flexibel. Gegenüber der Öffentlichkeit wurde die Zusammenarbeit (im Nachhinein) dagegen häufig einseitig präsentiert und monokausal gerechtfertigt: erst als deutsches Streben nach "Wiedergutmachung" für die zwischen 1933 und 1945 begangenen Verbrechen unter der nationalsozialistischen Regierung, später dann als die dadurch begründete historische Verpflichtung Deutschlands für die Sicherheit Israels – so auch in den jüngsten Exporten von Kriegswaffen.

Die Untersuchung der deutsch-israelischen Rüstungsbeziehungen liefert einen Einblick in die vielen Facetten der deutschen Herangehensweise an Rüstungskooperation (nicht nur mit Israel) als Teil der Außen- und Wirtschaftspolitik. Eine Identifizierung und Beurteilung der Relevanz einzelner (gegenwärtiger) Kooperationsvorhaben war deswegen häufig nur durch eine Ausweitung des Untersuchungszeitraums möglich.

Gleichzeitig belegen die gewonnenen Erkenntnisse, wie weit die Bundesregierung noch von einer transparenten Informationspolitik zu Fragen der Rüstungskooperation entfernt ist. Auch unter der seit 1998 bestehenden Regierungskoalition von SPD und Bündnis 90/Die Grünen blieb der öffentliche Zugang zu Informationen über Rüstungskooperationsvorhaben außerordentlich begrenzt. Die jährlichen Rüstungsexportberichte der Bundesregierung erlauben allenfalls grobe Aussagen über diesen Bereich.

Gemessen an den im Januar 2000 verabschiedeten neuen politischen Richtlinien bestehen außerdem nach wie vor erhebliche Zweifel an der Glaubwürdigkeit der deutschen Rüstungsexportkontrollpolitik. Eine erkennbare Auswirkung der Richtlinien auf die Rüstungskooperationspraxis mit Israel konnte nicht festgestellt werden. Es werden die gleichen politischen Rechtfertigungsmuster für Vorhaben bemüht, die schon vorherige Bundesregierungen benutzt haben, sei es die "nationale Sicherheit" oder bestehende vertragliche Lieferverpflichtungen von Ersatzteilen. Es wird weiterhin zwischen den fiktiven militärischen, politischen und juristischen Kategorien "Verteidigungssysteme" und "Angriffswaffen" unterschieden. Wird ein Rüstungsgeschäft ausgesetzt, wie z.B. für die Merkava-Komponenten, bleibt offen, ob dem industrielle oder politische Erwägungen zugrunde liegen.

6.1. Struktur und Rahmenbedingungen

Bis 1990 war die Struktur der deutsch-israelischen Rüstungskooperation geprägt durch die "realpolitischen" Faktoren des Kalten Krieges, die sowohl die öffentliche Diskussion über "Wiedergutmachung" in beiden Staaten zunehmend überlagerte, wie auch den Antagonismus zwischen Israel und den arabischen Staaten. Die auf beiden Seiten beteiligten Akteursgruppen aus Regierung, Militär, Diensten und Industrie haben die Vorteile einer inoffiziellen Zusammenarbeit erkannt. Die Bandbreite der Kooperation zwischen Mossad und Bundesnachrichtendienst bis in die 80er Jahre hinein, die auch die Abwicklung von Rüstungsgeschäften beinhaltete, ist ein deutliches Beispiel dafür.

Nach dem Ende des Kalten Krieges haben sich die sicherheitspolitischen und rüstungsindustriellen Interessen auf beiden Seiten verschoben. Während der gemeinsame Feind und die ähnliche Bedrohung durch sowjetische Waffensysteme plötzlich fehlten, begannen die Streitkräfte und die Rüstungsindustrie damit, die ökonomische Dimension der Rüstungskooperation in den Mittelpunkt zu rücken.

Von staatlicher Seite lag bis 1992 das Hauptaugenmerk auf der gemeinsamen Auswertung von Wehrmaterial als bestimmendes Element der militärischen Kooperation. Die gemeinsame militärische Ausbildung und Doktrin-Entwicklung dagegen spielte und spielt nur eine untergeordnete Rolle. Abzuwarten bleibt, wie sich die Zusammenarbeit im Bereich Forschung und Entwicklung weiterentwickeln wird. Die bereits bestehende Kooperation in der Grundlagenforschung und der zivilen Forschung könnte durch eine militärische ergänzt werden. Dies würde es den Regierungen weiterhin erlauben, militärisch gewollte Forschungsvorhaben mitzugestalten und gleichzeitig der jeweiligen Rüstungsindustrie mehr direkte Kooperationsmöglichkeiten zu eröffnen, z.B. im Bereich Miniaturisierung der Elektronik/Optronik (u.a. für Drohnen und Satelliten) und im Bereich Informationstechnologien. Eine mögliche Plattform dafür wären die von der EU finanzierten und koordinierten Forschungsprogramme, gerade wenn die geplante Ausweitung der EU-Programme auf militärische Forschungsvorhaben realisiert wird.

Insgesamt wird die deutsch-israelische Rüstungskooperation auch in Zukunft ein wichtiger Faktor der sicherheitspolitischen Beziehungen bleiben, wenn auch mit einer anderen Gewichtung und in einer anderen Form. Die Bundesregierung beschränkt sich zunehmend auf ad hoc Interventionen und versucht, die Rüstungskooperation mit Israel zu "normalisieren", d.h. an die "üblichen Formen" der Zusammenarbeit mit anderen Staaten im Rüstungsbereich anzupassen – losgelöst von der Intensität der militärischen Auseinandersetzungen im Nahen Osten.

6.2. Rüstungsexporte

Bei der Bewertung und Einordnung des Rüstungsexports als ein Element der Rüstungskooperation muß immer berücksichtigt werden, dass eine genaue statistische Erfassung der Rüstungsexporte aufgrund der eingeschränkten Informationslage nicht möglich ist. Die Bundesregierung veröffentlicht keine Angaben über den tatsächlichen Export von Rüstungskomponenten. Die Zusammenfassung der Güter unter die Posten der Ausfuhrliste, die Möglichkeit sie im Rahmen von Sammelausfuhrgenehmigungen über Drittstaaten nach Israel zu exportieren und die Tatsache, dass eine Ausfuhrlizenz in der Regel zwei Jahre gültig ist, erschweren die genaue Identifizierung und Zuordnung der Transferaktionen. Über den Export von Dual use-Gütern nach Israel besteht gar keine Rechenschaftspflicht gegenüber der Öffentlichkeit. [105]

Eine Auswertung der verfügbaren Informationen zu den getätigten Rüstungsexporten seit Mitte der 90er Jahren zeigt, dass Exporte von kompletten Waffensystemen eher die Ausnahme denn die Regel darstellen. Auch in Zukunft wird dies so bleiben. Deutschland und Israel verfügen jeweils über das entsprechende Know-how und eigene Produktionskapazitäten. Hinzu kommt auf israelischer Seite die aus politischen und finanziellen Gründen gewollte Abhängigkeit von amerikanischer Militärhilfe und damit auch vom Erwerb amerikanischer Waffensysteme. Ein erneuter Export von deutschen Waffensystemen wäre nur denkbar, wenn die Bundesregierung bereit wäre, die Kosten des Geschäfts zu übernehmen – was nach gegenwärtiger Einschätzung nur angesichts einer als ernst eingeschätzten militärischen Bedrohung Israels der Fall wäre. Möglich bleibt auch, dass Waffensysteme über die USA exportiert und im Rahmen der amerikanische Militärhilfe finanziert werden könnten. [106] Die genehmigte Lieferung von zwei Patriot-Batterien scheint diese Einschätzung zu bestätigen. Eine Verschärfung der politischen Lage im Nahen Osten könnte auch neue Verhandlungen über die Produktion weiterer U-Boote auf die Tagesordnung setzen. [107]

Bei den Rüstungskomponenten und Dual use-Gütern sieht die Situation anders aus. Hier werden die Exportbeziehungen dynamisch bleiben. Rüstungsgüter, die ausschließlich unter die Ausfuhrliste Abschnitt A fallen, werden quantitativ den Großteil der Transfers ausmachen.

In Zukunft kann davon ausgegangen werden, dass das Volumen von Einfuhren aus Israel nach Deutschland ansteigen wird. Die jüngsten Joint Venture zeigen, dass Israel durch Adaption und Verbesserung amerikanischer und europäischer Technologien u.a. in den Bereichen elektronische Kampfführung, Datenverarbeitung, Optronik und Avionik ein immer attraktiverer Kooperationspartner wird. Ihre Produkte sind kompatibel mit einer Reihe von deutschen Waffensystemen.

Die israelische Regierung und Rüstungsindustrie haben ein dreifaches Interesse an Exporten nach Deutschland. Erstens erhalten sie durch die Verkäufe wichtige Devisen, um die geringe inländische Nachfrage auszugleichen und weiterhin auf hohem Niveau Rüstungsgüter zu produzieren. Zweitens dient die Lieferung von High-tech Komponenten als Tauschmittel für den Erwerb deutscher Rüstungskomponenten. Drittens hilft eine Einbindung deutscher Unternehmen in die Rüstungsgüterproduktion, die europäischen Märkte zu erschließen. Umgekehrt haben Bundesregierung und deutsche Rüstungsindustrie ein Interesse daran, durch den Import israelischer Rüstungsgüter einen Einblick in moderne Technologien zu erhalten, die ansonsten oft nur von den USA bezogen werden könnten. Neben dem möglichen Technologietransfer führt die industrieseitige Kooperation und der Import aus Israel auch zu Neuaufträgen in Drittstaaten.

Die Exporte von Deutschland nach Israel folgen einer ähnlichen Logik. Angesichts der rückläufigen inländischen Nachfrage wird das Exportgeschäft zu einem wesentlichen Faktor für die deutsche Rüstungsindustrie. Sie profitiert dabei von den israelischen Kontakten zu den Staaten Mittel- und Osteuropas und Asiens. [108] Als Partner israelischer Firmen öffnen sich andere Märkte und bestehende Exporthürden rechtlicher, politischer und wirtschaftlicher Art können als Zulieferer leichter umgangen werden. Mit der Erteilung der Ausfuhrgenehmigungen für Rüstungsgüter signalisiert die Bundesregierung Israel ihre Verlässlichkeit als Lieferant – eine Voraussetzung für Folgeaufträge aus Israel. Gerade dieser Aspekt muß bei israelischen Importentscheidungen immer berücksichtigt werden. Deutschland wird immer noch als zuverlässiger Versorger von Rüstungsgütern eingestuft, der auch in Krisenzeiten – wenn die USA, Großbritannien oder Frankreich ihre Exporte nach Israel aussetzen – weiterhin liefert. Einfuhren deutscher Komponenten erhöhen die Chancen, über Deutschland als Brückenkopf den europäischen Markt zu erschließen. Schließlich gibt es einige Anzeichen dafür, dass die Bundesregierung immer noch eine moralische Verpflichtung zur "uneingeschränkten Solidarität" mit Israel akzeptiert. Eine Verpflichtung, die sich für die deutsche und israelische Rüstungsindustrie auch künftig auszahlen kann.

Unter Gesichtspunkten der Nichtweiterverbreitung von Technologien und Waffen sowie einer restriktiven Rüstungskontrollpolitik seitens Deutschlands wird allerdings nur eine undurchsichtige Struktur durch eine andere ersetzt. Die stärkere direkte rüstungsindustrielle Zusammenarbeit signalisiert keinen sicherheitspolitischen Bedeutungsverlust der Rüstungskooperation. Die politisch gewollte und bestehende gegenseitige Abhängigkeit wird nur auf anderem Niveau und in anderen Strukturen weiter ausgebaut.

6.3. Rüstungskooperation und politische Richtlinien

Am Beispiel der deutsch-israelischen Rüstungskooperation – und vor allem bei den Rüstungsexportgeschäften - zeigt sich, dass es berechtigten Anlass gibt, an der Glaubwürdigkeit der deutschen Rüstungsexportkontrollpolitik zu zweifeln. Trotz der seit September 2000 andauernden Konfrontation zwischen israelischen Streitkräften und bewaffneten Gruppen in den palästinensischen Autonomiegebieten, trotz der militärischen Strafmaßnahmen Israels gegen die Zivilbevölkerung wurden und werden weiterhin Rüstungsgüter nach Israel exportiert.

Zentrales politisches Bewertungskriterium dafür sind die im Januar 2000 verabschiedeten neuen politischen Richtlinien zum Rüstungsexport. Gewaltprävention, Achtung der Menschenrechte und nachhaltige Entwicklung werden hier als die politischen Beurteilungskriterien für die Erteilung der Ausfuhrgenehmigung von Rüstungsexporten genannt. Hinzu kommen eine Reihe von ausführlicheren Vorgaben, die als politische Kriterien für die Lieferung in Staaten wie Israel dienen sollen (vgl. Kapitel 1.3). Doch bislang scheinen sie kaum eine Auswirkung auf die Genehmigungspraxis bzw. Rüstungskooperation mit Israel gehabt zu haben. Ein Vergleich der politischen Richtlinien mit der Praxis belegt dies (in Klammern die entsprechenden Kriterien des EU-Verhaltenskodex):

  1. Rüstungsexporte werden restriktiv gehandhabt und dürfen weder zum Aufbau zusätzlicher exportspezifischer Kapazitäten führen, noch zu einer privilegierenden Differenzierung zwischen Empfängerstaaten

    Die Auswertung des verfügbaren Zahlenmaterials (Kapitel 3.1.) liefert keine Indizien für eine restriktive Handhabung des Rüstungsexports. Israel gehört immer noch zu den größten Empfängerstaaten aus der Kategorie der "sonstigen Drittstaaten". Die industriellen Kooperationsvorhaben, wie z.B. beim Litening Pod, der Lieferung von Motoren im Rahmen der israelischen Modernisierung türkischer M60 Panzer oder das Eurospike Konsortium, lassen sogar eher eine Zunahme der Rüstungstransfers für solche Vorhaben erwarten (Kapitel 3.4., 4.2. und 5.1.). Außerdem leisten diese Vorhaben einen Beitrag zur Stärkung der exportorientierten Rüstungsproduktionskapazitäten in beiden Staaten und zur Proliferation konventioneller Waffensysteme in anderen Krisenregionen.

  2. Der Export von Kriegswaffen wird nicht genehmigt, es sei denn außen- und sicherheitspolitische Interessen sprechen im Einzelfall dafür

    Dieser Argumentationslinie scheint die Bundesregierung eine höhere Bedeutung beizumessen als anderen Kriterien. Begründet in der historischen Verpflichtung Deutschlands, wird die Gewährleistung der Sicherheit Israels zu einem besonderen außen- und sicherheitspolitischem Interesse der Bundesregierung. Auch die Lieferung der Patriot-Flugabwehrsysteme im Jahr 2003 (Kapitel 3.2.) wurde damit gerechtfertigt. Außerdem betont die Bundesregierung den defensiven Charakter der gelieferten Waffensysteme.

  3. Der Export sonstiger Rüstungsgüter wird nur genehmigt, wenn die Bestimmungen des AWG §7 Absatz 1 nicht gefährdet sind (ähnlich Kriterium 5)

    Die Bundesregierung zieht sich auf die Auffassung zurück, dass die Ausfuhr sonstiger Rüstungsgüter nach Israel nicht das "friedliche Zusammenleben der Völker" im Nahen Osten stört. Gelieferte Komponenten werden entweder als militärisch unerheblich dargestellt (z.B. Motoren) oder als Erfüllung älterer vertraglicher Verpflichtungen.

  4. Genehmigungen nach KWKG und AWG kommen nicht in Betracht wenn die innere Lage des betreffenden Landes dem entgegensteht (vor allem die Menschenrechtssituation) (ähnlich Kriterium 2, Kriterium 3)

    An diesem Punkt treten die Widersprüche zwischen Theorie und Praxis sehr deutlich zu Tage. Seit Ausbruch der al-Aqsa Intifada im September 2000 führt die israelische Armee militärische Einsätze in den besetzten Gebieten durch, denen zahlreiche Zivilisten zum Opfer fielen. Es kommt zu Vertreibungen, Folter, Entführungen, Hinrichtungen, kollektiver Bestrafung der Familienangehörigen und durch Strafmaßnahmen (Häuserzerstörungen) sowie Angriffen auf Krankenhäuser und Krankenwagen. Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International und Human Rights Watch, aber auch die UN Menschenrechtskommission haben diese Aktionen als Verletzung der Menschenrechte bezeichnet und in einigen Fällen Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht festgestellt. [109] Die israelische Politik befindet sich immer häufiger im Widerspruch zu den rechtlichen Maßstäben der internationalen Gemeinschaft.

  5. Der Export von Kriegswaffen und kriegswaffennahen Rüstungsgüter wird nicht genehmigt in Länder, die in bewaffnete Auseinandersetzungen verwickelt sind oder wo bestehende Spannungen und Konflikte durch den Export ausgelöst, aufrechterhalten oder verschärft werden (ähnlich Kriterium 4)

    Israel liegt unbestreitbar in einer Krisenregion, wie der diesjährige Irak-Krieg erneut eindrücklich belegt hat. Israel ist ferner in bewaffnete Auseinandersetzungen mit palästinensischen Gruppen verwickelt. Das Verhalten der Bundesregierung bei der letzten Lieferung der Patriot-Systeme (Kapitel 1.2.) zeigt, dass sie trotz ähnlicher Lageeinschätzung diesem Kriterium der politischen Richtlinien weniger Wichtigkeit beimisst als dem Kriterium 2.

  6. Bei der Entscheidung wird berücksichtigt, ob die nachhaltige Entwicklung des Empfängerlandes durch unverhältnismäßige Rüstungsausgaben ernsthaft beeinträchtigt wird (ähnlich Kriterium 8)

    Auch dieses Kriterium scheint bei den Genehmigungsentscheidungen bislang keine ernste Berücksichtigung gefunden zu haben. Die israelische Regierung gibt seit langem mehr für die Streitkräfte und die Rüstungsbeschaffung aus, als ihre Staatseinnahmen eigentlich erlauben würden. Doch bislang stabilisieren ausländische Kredite, kostenlose oder verbilligte Rüstungstransfers nach Israel sowie der Kauf israelischer Rüstungsgüter den israelischen Militärapparat. (Kapitel 4.1.) Damit werden aber gleichzeitig die hohen Betriebskosten der Streitkräfte zementiert und die Entwicklung der volkswirtschaftlich produktiven Wirtschaftsbereiche behindert. Erst im Dezember 2002 musste der israelische Ministerpräsident Scharon erneut mit der US-Regierung um weitere US-Gelder zur Deckung der laufenden Kosten verhandeln.

  7. Berücksichtigt wird das Verhalten des Empfängerlandes u.a. bezüglich der Einhaltung internationaler Verpflichtungen, wie z.B. des humanitären Völkerrechts, und der Übernahme von Verpflichtungen im Bereich der Nichtverbreitung (ähnlich Kriterium 1, Kriterium 6)

    Dieses Kriterium wurde bislang in der Debatte um die Legitimität von Rüstungsexporten nach Israel gar nicht angesprochen. Die Bundesregierung hat die Aufgabe, "das bisherige Verhalten des Empfängerlandes im Hinblick auf (...) die Übernahme von Verpflichtungen im Bereich der Nichtverbreitung (...)" zu berücksichtigen. Laut Kriterium [110] 6 des EU-Verhaltenskodex, der schon 1998 von Deutschland ratifiziert worden ist, soll sogar das Verhalten des Käuferlandes in Bezug auf "die Unterzeichnung, Ratifizierung und Durchführung" der Abrüstungs- und Rüstungskontrollvereinbarungen zu ABC-Waffen berücksichtigt werden. Bis heute ist Israel nicht dem Nuklearen Nichtverbreitungsvertrag beigetreten. Israel hat sich zur Einhaltung der Bestimmungen des Missile Technology Control Regime verpflichtet, ohne dem Regime beizutreten. Die C-Waffenkonvention wurde 1993 unterzeichnet, aber noch nicht ratifiziert. Der B-Waffenkonvention ist Israel nicht beigetreten. [111] Spätestens im Falle einer Lieferung von U-Booten, die als Nuklearwaffenträger verwendet werden können, an einen Staat wie Israel mit einem ambivalenten Verhalten zu ABC-Kontrollverträgen, muß dieses Kriterium berücksichtigt werden.

Die Anwendung der politischen Richtlinien und des EU-Verhaltenskodex auf die Rüstungskooperation mit Israel belegt schon im Teilbereich "Rüstungsexport" die fortdauernde, politische Brisanz des Exportes von Kriegswaffen und sonstiger Rüstungsgüter nach Israel. Die Lieferungen deutscher Rüstungsgüter und Komponenten bedeutet trotz aller öffentlich geäußerten Vorbehalte und Bedingungen seitens der Bundesregierung auf verschiedene Art und Weise eine Unterstützung Israels bei der Bekämpfung der bewaffneten palästinensischen Gruppierungen und des allgemeinen Vorgehens in den Autonomiegebieten. Es ist davon auszugehen, dass auch ein Fortdauern oder gar eine Eskalation der israelischen Vorgehensweise in den palästinensischen Autonomiegebieten zu keiner restriktiveren Anwendung der rüstungsexportkontrollpolitischen Instrumente führen würde. Im Gegenteil, die zukünftige Verschiebung der Kooperationsstrukturen hin zu direkten industriellen Vorhaben wird wahrscheinlich zu einer laxeren Genehmigungspraxis führen, um langfristige Rüstungsprogramme nicht zu gefährden.

Die politischen Argumentationsmuster der Bundesregierung für die Rüstungsvorhaben sind im wesentlichen gleichgeblieben. Alternierend wird entweder auf die historische Verpflichtung Deutschlands verwiesen, auf die Einhaltung langfristiger Verträge, oder darauf, dass entweder nur militärisch unerhebliche oder rein defensive Waffensysteme und Komponenten geliefert werden.

Solange die Bundesregierung also nicht die politischen Richtlinien in einer verbindlichen, kohärenten und transparenten Art und Weise umsetzt, bleibt die deutsch-israelische Rüstungskooperation politisch brisant. Jede Berichterstattung über den Export von deutschen Kriegswaffen, sonstigen Rüstungsgütern und Dual use-Gütern nach Israel wird die Bundesregierung in erneute Erklärungsnot bringen. Jede erteilte Ausfuhrgenehmigung - unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme durch die Rüstungsunternehmen – signalisiert die Bereitschaft, auch zukünftig Rüstungsgüter nach Israel zu liefern.

Es ist also davon auszugehen, dass Deutschland weitgehend unabhängig vom Wortlaut der Kriterien der politischen Richtlinien weiter Rüstungsgüter nach Israel liefern wird. Damit wird auch in Zukunft die Glaubwürdigkeit der deutschen Rüstungsexportkontrollpolitik eingeschränkt bleiben, und die Gestaltung einer verantwortungsvolleren und transparenteren Rüstungsexportpraxis erschwert werden. Noch problematischer würde dies, wenn andere Staaten gegenüber der Bundesregierung eine Gleichbehandlung mit Israel einfordern würden.

Anhang A: Lieferungen von Rüstungsgütern aus NVA Beständen nach Israel

Waffentyp Anzahl

Jahr

Bemerkungen
Freund-Feind-System SRZO-2

3

1990

 
Boden-Boden Raketen

3

1990

jeweils eine SSM P-15, P-21. P-22
Luft-Luft-Raketen

7-8

1990

mögliche Typen: AA-8, AA-10a & b, AA-11, AA-7
Luft-Boden Raketen

6

1990

mögliche Typen: CH-25ML & MR, CH-29L & T, CH-58Ä
Radar für Mig-29 Kampfflugzeug

1

1990

 
Boden-Luft Raketen

3
1

1990

SA-13, Suchkopf SA-5, SA-16 Werfer und Raketen
"Ersatzteile" für T-72 Panzer

3

1990/91

 
FROG-7 Sprengköpfe  

1990

zwei Typen standen zur Verfügung
Laser Entfernungsmesser

3

   
Laser Aufklärungssystem LPR-1

1

1990/91

 
Radar "Big Fred"

1

   
Panzerabwehrraketen

15

1991

Mögliche Typen:
AT-3, AT-4 und AT-5
Antipersonen- und Antipanzerminen

etwa 100

1991

 
Ersatzteile für MiG-23 Kampfflugzeuge

1

1991

mit Triebwerk ohne Tank
Torpedo SAET 0

2

1991

 
ECM-Pod

1

1991

 
SA-6 Aufklärungs- und Feuerleitsystem sowie Werferfahrzeug

1

1991/92

in Hamburg beschlagnahmt, später geliefert
P40 Radar

1

1991/92

in Hamburg beschlagnahmt, später geliefert
Flugabwehrkanone ZSU 23/4

2

1991/92

in Hamburg beschlagnahmt
Lastkraftwagen

10

1991/92

KRAZ 214, KRAZ B-255, Zil 157, Zil 131, GAZ 66

in Hamburg beschlagnahmt, später geliefert

Ersatzteile für BMP-1 & BMP-2  

1991/92

in Hamburg beschlagnahmt, später geliefert
Chaff and Flare Werfer

1

1991/92

in Hamburg beschlagnahmt, später geliefert

Quelle: Otfried Nassauer: An Army Surplus-The NVA's Heritage. Annex 4: Examples of NVA Deliveries for Technical Intelligence, Testing and Evaluation Purposes, in: Edward J. Lawrence and Herbert Wulf (ed.): Coping with Surplus Weapons: A Priority for Conversion Research and Policy. Bonn International Center for Conversion Research (BICC), Brief Nr. 3, Juni 1995, auch unter www.bits.de  zu finden.

Anhang B: Deutsche Rüstungsexporte nach Israel seit 1998 (Erfassungstand 7/2003)

Anzahl Bezeichnung Produzent Zeitrahmen Bemerkungen / Stand des Projekts
17 Grob G 120 A Trainerflugzeuge "Snonit" GROB-Werke als Zulieferer für das israelische Rüstungsunternehmen Elbit Systems Elbit hat 2002 den Auftrag erhalten

Lieferung soll seit 2002 erfolgen

Die Grob G 120A sind als Ersatz für die 32 schweizerischen PA-18 geplant
400 Dieselmotor MTU 883 für den Kampfpanzer Merkava 4 MTU, geliefert durch General Dynamics Land Systems 2000 oder 2001 Der Auftragswert wird auf 265 Mio. DM geschätzt
  GEADRIVE Waffenricht- und Nachführungssystem für den Kampfpanzer Merkava 3 Extel Systems Wedel geliefert in den 90er Jahren Ersatzteillieferungen können nicht ausgeschlossen werden
  Automatikgetriebe RK 304 für den Kampfpanzer Merkava 3 Renk AG geliefert in den 90er Jahren Ersatzteillieferungen können nicht ausgeschlossen werden
3 Dolphin U-Boote Howaldtswerke-Deutsche Werft, Thyssen Nordseewerke und Ferrostaal Vertrag 1991 und 1995

Lieferung zwischen 1998 und 2000

Der Auftragswert ohne Bewaffnung wird auf zwischen 1,1 und 1,7 Mrd. DM geschätzt

Die Bundesregierung übernahm wenigstens 1,1 Mrd. DM der Kosten

  Deutsche Komponenten für die Dolphin U-Boote:

ISUS 90 Feuerleitsystem, CSU-90 Sonar, PRS-3 Sonar, FAS-3 Sonar
MTU 16V 396 SE 84 Diesel
Siemens Motor 2.85 MW

STN Atlas


MTU
Siemens
Vertrag 1991 und 1995

Lieferung 1998-2000

sollen 100 oder 200 Mio. DM pro Stück gekostet haben
  Schwergewichtstorpedos des Typs DM 2A3 "Seehecht/Seahake" für die U-Boote des Typs Dolphin STN Atlas in Kooperation mit Lockheed Martin Tactical Systems (USA) Lieferung seit 1998 Es wird bislang von einem Auftragswert von 65 Mio. $ ausgegangen. Unklar ist, ob auch die neue Torpedos DM 2A4 geliefert werden soll
  FLIR System GE 228x4 SYNERGI für den Litening Pod der F-16 Kampfflugzeuge Zeiss Eltro Optronik als Zulieferer für Rafael Development Authority Vertrag 1995

Lieferung unklar

Basiert auf der Kooperationsvereinbarung zwischen beiden Firmen aus dem Jahr 1995
2 Patriot Flugabwehrbatterien:

16 Werferfahrzeuge und wenigstens 64 Raketen

aus Bundeswehrbeständen Abkommen im Januar 2003 Aus Restbeständen der Bundeswehr

Leihgabe für 2 Jahre

Anhang C: Israelische Rüstungsexporte nach Deutschland seit 1998 (Erfassungsstand 7/2003)
 
Anzahl (etwa) Bezeichnung Produzent Zeitrahmen Bemerkungen / Stand des Projekts
20 Litening Pods für die Tornado-IDS Rafael Development Authority in Zusammenarbeit mit Zeiss Eltro Optronik Auftrag 1997
Testmuster 1997/98
Produktion 1998-2003
Für die Beschaffung von 20 Stück wurden 89 Mio. DM genehmigt. Eine Entscheidung über 2. Los für 16 Tornados der Marineflieger steht noch aus
  Komponenten für die Gefechtssysteme und Elektronik für das U-212 Tadiran, Elisra und Elbit sind eventuell Zulieferer für die deutschen Systembauer HDW und TNSW   Im Rahmen einer Kompensationsbeschaffung wegen der israelischen Kosten am dritten Dolphin U-Boot

Anhang D: Deutsch-israelische Rüstungskooperation in Drittstaaten seit 1998 (Erfassungsstand 7/2003)
 
Anzahl (etwa) Bezeichnung Produzent Zeitrahmen Bemerkungen / Stand des Projekts
(25) Aufklärungsbehälter RECCE-LITE für
  • griechische F-4 Kampfflugzeuge
  • spanische F-18 Kampfflugzeuge
Rafael Development Authority (RDA) und Zeiss Optronik  

Entscheidung steht noch aus

Entscheidung steht noch aus

Basiert auf einer Kooperationsvereinbarung von 1995. Zeiss liefert das FLIR System GE 228x4 SYNERGI
  Litening Pod für die Exportversion der schwedischen JAS-39 Gripen Kampfflugzeuge Zeiss Optronik als Auftragnehmer, RDA als Partner Vertrag Zeiss Optronik wurde von Rafael als Hauptauftragnehmer für Europa eingesetzt
20 EHUD Training Pods und zwei Computersysteme für die F-16 der belgischen Luftwaffe Bodensee Gerätetechnik als europäischer Partner der IAI 1999  
 

2.400

NT-Familie gelenkter Panzerabwehrraketen
  • NT-G für Finnland
  • NT-G für Niederlande
EUROSPIKE-Konsortium (STN Atlas, Diehl und Rheinmetall) mit Verkaufslizenz von RDA Vertrag 2000

Lieferung soll zwischen 2003 und 2005 erfolgen

Kooperationsvereinbarung 1998 unterzeichnet;
Wert ca. 30,6 Mio.$ plus ca .70 Mio. $ für LFK
Berichteter Wert ca. 150 Mio. $
8 Modernisierung der Patrouillenflugzeuge Challenger 604 für Südkorea Aerodata als Hauptauftragnehmer, Elta als Zulieferer Vertrag 2000 Im Kern: Installation des Radarsystems EL/M 2022 durch die deutsche Firma Aerodata
39 Modernisierung der F-4E für Griechenland Dasa als Hauptauftragnehmer in Kooperation mit Elbit Vertrag 1998

Beginn 1999

Auftragswert 336 Mio.$; Dasa modernisiert die Avionik, Elbit liefert u.a. Radar & Displaytechnik
3

1

Drohne Eagle 1 für Frankreich
Drohne Eagle 1 für Schweden
EADS bzw. Dornier als Partner von Israel Aircraft Industries Vertrag 2001
Lieferung 2003 - 2008
Testphase
Kooperationsvertrag 2001; Eagle 1 basiert auf Heron-Drohne. Geschätzter Wert ca 40-50 Mio. €
1 MiG-29 Modernisierungsprogramm "Sniper" Aerostar (RO), Elbit (IL) und DASA in einem Joint-Venture 1999 Ein Prototyp wurde hergestellt

Regierung hat noch keinen Auftrag erteilt

170 Modernisierung der türkischen M60 Panzer
MTU Dieselmotoren und Renk Getriebe
MTU und Renk AG als Zulieferer für Israel Military Industries Vertrag 2002
Lieferbeginn ab 2005
Bundesregierung hat dem Geschäft zugestimmt

Stellungnahme der GKKE-Fachgruppe Rüstungsexporte

1) Seit mehr als zwanzig Jahren beobachtet die GKKE Strukturen und Umfang des internationalen Waffenhandels mit der Dritten Welt, weil sie in ihm eine der Ursachen für fortdauernde kriegerische Konflikte in diesen Weltregionen sieht. Beginnend mit dem Jahr 1997 legt die GKKE jährlich durch ihre Fachgruppe "Rüstungsexporte" einen eigenen Rüstungsexportbericht vor. Dieser widmet sich der deutschen Rüstungsexportpolitik und bewertet sie unter den Aspekten der Friedensförderung, der Konfliktprävention und der Kohärenz mit anderen Zielen der Entwicklungspolitik. Insgesamt gilt der GKKE die Rüstungsexportpolitik als Prüfstein für die Glaubwürdigkeit der These, dass Entwicklungspolitik Friedenspolitik ist. In diesem Sinne hat die GKKE deshalb begrüßt, dass die Europäische Union im Jahr 1998 einen Verhaltenskodex für Rüstungsexporte verabschiedete und er im Jahr 2000 Eingang in die "Politischen Grundsätze für den konventionellen Rüstungsexport" der deutschen Bundesregierung fand.

2) Israel zählt zu den größeren Empfängern deutscher Rüstungslieferungen außerhalb der NATO und ihr gleichgestellter Staaten. Die Rüstungsexporte gehören zu einer Rüstungskooperation, deren weitere Elemente unter anderem die gemeinsame Auswertung von Rüstungsmaterial, Forschung und Entwicklung sowie Rüstungsprojekte für Drittstaaten sind. Die deutsch-israelische Rüstungskooperation ist Teil der historisch geprägten Beziehungen Deutschlands zu Israel, aber auch der internationalen Konstellation im Nahen und Mittleren Osten, die zu den kriegsgefährdetsten Konfliktregionen der Weltpolitik gehören.

Ausmaß und Umstände der deutschen Rüstungslieferungen nach Israel werfen eine Reihe von Problemen auf, die auf Widersprüche zu den gesetzlichen Grundlagen und den inhaltlichen Kriterien der deutschen Rüstungsexportpolitik verweisen:

  • Israel hat formal nicht den Status eines NATO-Partners oder eines ihnen gleichgestellten Staates. Gleichwohl erfährt das Land im Blick auf Umfang und Sensibilität der transferierten Güter und Leistungen eine vergleichbare Behandlung.
  • Die deutschen Rüstungslieferungen vollziehen sich zu weiten Teilen ohne das gebotene Maß an Transparenz.
  • Israel befindet sich in einer prekären Sicherheitslage mit wechselseitigen Bedrohungen im engeren wie weiteren Umfeld. Die israelischen Streitkräfte sind ein relevanter Akteur in den gegenwärtigen gewaltsamen Auseinandersetzungen. Andauernde kriegerische Handlungen verstellen die Aussichten auf eine gewaltfreie Konfliktregelung.
  • Israel zählt heute zu den wichtigsten Rüstungsproduzenten außerhalb der Industriestaaten mit einem qualitativ hohen Anteil am Weltrüstungsmarkt. Zu den Abnehmern israelischer Rüstungsgüter zählen Staaten, denen andere Zugänge zu modernen Rüstungsprodukten verschlossen sind.

3) In ihrem Rüstungsexportbericht 2002 hatte die GKKE angekündigt, eine Studie über die deutsch-israelische Rüstungszusammenarbeit in Auftrag zu geben und die aufgezeigten Problemfelder im Detail zu untersuchen. Das Berliner Informationszentrum für transatlantische Sicherheit (BITS) hat im Mai 2003 die Studie fertig gestellt. Sie wird nunmehr der Öffentlichkeit vorlegt, nachdem deren Befunde und Einschätzungen intern im Kreis von Fachleuten aus der Wissenschaft, der Politik und der kirchlichen Entwicklungszusammenarbeit erörtert worden sind.

Das erste Kapitel der Studie untersucht die sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen der deutsch-israelischen Rüstungskooperation. Das zweite Kapitel analysiert deren wichtigsten Elemente, während die beiden folgenden sich mit der Entwicklung des "klassischen Rüstungsexports" zwischen 1998 und 2001 befassen. Die beiden abschließenden Kapitel widmen sich möglichen Zukunftsperspektiven der Zusammenarbeit und schlagen den Bogen zu dem Problem der Rüstungskooperation als Instrument der deutschen Außen- und Sicherheitspolitik. Die GKKE sieht in der Studie eine informierende Bestandsaufnahme zur deutsch-israelischen Rüstungszusammenarbeit und eine Grundlage, bzw. Chance für mehr Transparenz und eine sachbezogenere Diskussion zum Thema in Politik und Gesellschaft

4) Das deutsch-israelische Verhältnis und das Prestige einer deutschen Friedenspolitik im Nahen Osten sind zu wertvoll, um sie an Vorurteilen und Verdächtigungen scheitern zu lassen. Deshalb hält es die GKKE für unabdingbar, dass auch über die deutsch-israelische Rüstungskooperation und ihre politischen wie ethischen Implikationen eine rationale Debatte hierzulande geführt wird. Dafür können folgende Gesichtspunkte leitend sein:

  • Die Lehren aus der Geschichte führten zu der erklärten politischen Absicht, daß von deutschem Boden nie wieder Krieg ausgehen dürfe. Sie prägten zu Recht auch das Regelwerk für die deutsche Rüstungsexportpolitik, wie es im Grundgesetz, Kriegswaffenkontrollgesetz, Außenwirtschaftsgesetz und –verordnung, und den Politischen Grundsätzen beschrieben ist. Diese Regeln und Grundsätze zu achten ist ein Beweis für die Glaubwürdigkeit deutscher Friedenspolitik. Es unterminiert deren Respekt insgesamt, wenn Deutschland gegenüber einzelnen Empfängern deutscher Rüstungsgüter Ausnahmen macht in dem Sinne, einen besonderen Status einzuräumen.
  • An der Legitimität von Sicherheitsbedürfnissen einzelner Staaten und Gesellschaften und Staaten besteht kein Zweifel. Aber sie lassen sich nicht einseitig definieren, sondern müssen jene der möglichen Gegner ebenso berücksichtigen. Die Sicherheit des Einen ist nur gewährleistet, wenn auch die Sicherheit des Anderen besteht, wie es in der schon klassischen Formel von der "Gemeinsamen Sicherheit" ihren Niederschlag gefunden hat.
  • Sicherheit und Wohlergehen von Staaten und Gesellschaften lassen sich nicht allein durch militärische Mittel erreichen. Vielmehr bedarf es ergänzender, vorausschauender und begleitender politischer, wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Zusammenarbeit, um militärisch zugespitzten Konfliktformationen deren Gewaltförmigkeit und die Gefahr der Eskalation zu nehmen.
  • Zu den Standards des Umgangs demokratisch verfasster Staaten gehört die Achtung des Rechts. Daran zu erinnern ist gerade in Zeiten um so wichtiger, in denen Feindbilder beschworen werden, um einseitig Interessen durchzusetzen, oder Phänomene zu kollektiven Gegnern erklärt werden, wo Strukturdefizite gewaltsame Handlungen provozieren.
  • Das Gebot der Transparenz entspricht den Maßstäben für das Verhalten demokratischer Staaten nach Innen wie nach Außen. Demokratische Regierungen handeln im Auftrag und im Namen ihrer Bürger, denen sie Rechenschaft schuldig sind und denen sie ermöglichen müssen, sich über strittige Fragen ein Urteil zu bilden. Davon kann auch das politisch sensible Feld der Rüstungsausfuhren nicht ausgenommen werden.
  • Mit dem EU-Verhaltenskodex für Rüstungsexporte (1998) und den deutschen Politischen Grundsätzen für konventionelle Rüstungsexporte (2000) sind präzise Kriterien für die deutschen Rüstungsexporte festgeschrieben worden. Dies gilt insbesondere für die Achtung von Menschen- und Bürgerrechte, die Befolgung internationaler Kontrollregime, die friedliche Bearbeitung von internationalen Streitigkeiten und für die Förderung nachhaltiger Entwicklung durch die Empfängerländer. Es wäre verhängnisvoll, wenn in Zeiten internationaler Krisen und Konfliktzuspitzung von solchen Prinzipien abgerückt würde, denn dies hieße, politische Kalkulierbarkeit aufs Spiel zu setzen und erreichte nationale wie internationale Konsense auszuhöhlen. Davon kann eine internationale Friedensordnung auf Dauer nicht profitieren, und nachfolgende Generationen hätten die Zeche in späteren Krisen und Konflikte zu zahlen, wenn zuvor die Instrumente zu deren gewaltfreien Steuerung ruiniert würden

5) Aus den genannten Kriterien zieht die GKKE im Blick auf zurückliegende oder anstehende Rüstungstransfers nach Israel folgende Schlüsse:

  • Rüstungsexporte nach Israel erfolgen in eine Region, die eine erhebliche Konzentration an Waffen aufweist. Dies ist ein Indikator dafür, dass die politischen Akteure vor Ort, aber auch internationale Mächte anderen Mitteln der Konfliktsteuerung weniger Gewicht beimessen. Wenn für die Kirchen und damit die GKKE der "gerechte Frieden" der Primat ist, ist eine deutsche Beteiligung an dem Wettrüsten im Nahen Osten als eine offene oder indirekte Billigung dieses Konflikthandelns zu werten. Gleichzeitig signalisiert sie die Nachrangigkeit ziviler Wege der Konfliktbearbeitung, für die Christen und Kirchen eintreten.
  • Im Verhältnis zwischen der israelischen und der palästinensischen Seite zeigt sich eine wachsende Asymmetrie der Perspektiven auf den Konflikt und die Reaktionen darauf. Offensichtlich ist aber, dass keine der aktuell vorherrschenden Strategien – das militärische Vorgehen des israelischen Militärs, die Terrorakte palästinensischer Organisationen – geeignet ist, das friedliche Zusammenleben der Menschen auf einem umstrittenen Territorium zu fördern. Im Gegenteil, Menschen verlieren täglich ihr Leben, Unsicherheit wird zum alltäglichen Erlebnis, Aufbauleistungen werden zunichte gemacht. Aus Sicht der GKKE widersprechen Rüstungslieferungen nach Israel und an andere Staaten in der Region den politischen Friedensbemühungen, aber auch den vielfältigen Hilfeleistungen von christlichen Gruppen, Werken und Kirchen.
  • Die Geschichte der deutschen Rüstungsexportpolitik lässt sich auf ihrer Schattenseite vielfach als eine Chronik von Fällen lesen, in denen Entscheidungen, getroffen unter Gesichtspunkten kurzfristiger politischer Opportunität oder des Vertrauens in die Loyalität derzeitiger Machthaber, auf lange Sicht hin friedenstörende Wirkungen gezeigt haben. Dies lehrt, dass Rüstungsgüter Waren sind, die mit ihrer Langlebigkeit und den vielseitigen Einsatzmöglichkeiten einen besonderen, restriktiven Umgang erfordern. Dem tragen die Grundsätze der deutschen Rüstungsexportpolitik und das ihr zugrunde liegende Regelwerk Rechnung. Die GKKE plädiert dafür, diese Langzeitwirkung, bzw. die Regelungen zur Endverbleibskontrolle auch in der Praxis, in den Entscheidungen über die Genehmigungen von Rüstungsausfuhren stärker zu berücksichtigen. So sollte auch die von Deutschland als Exporteur nicht mehr zu überwachende Möglichkeit der Reexporte aus Israel in ungewünschte Empfängerländer auf der Grundlage der Regelungen zur Endverbleibskontrolle angemessen bedacht werden. Offen bleibt weiter die Gefahr einer indirekten Mithilfe zur weiteren Aufrüstung durch die umstrittenen U-Boot-Lieferungen nach Israel.
  • Die deutschen Rüstungsausfuhren nach Israel haben sich in vergangenen Jahren und Jahrzehnten immer wieder unter Geheimhaltung oder über Drittstaaten vollzogen. Dies widerspricht den Geboten der Transparenz und der Rechtsstaatlichkeit, denen die deutschen Verfassungsorgane verpflichtet sind. Deshalb plädiert die GKKE dafür, auch bei Rüstungsexporten nach Israel die rechtlichen und politischen Standards zu achten, sind diese doch untrügliche Gradmesser für die Rationalität und Kalkulierbarkeit deutscher Rüstungsexportpolitik und der Normen, die inzwischen auch EU-weit Geltung beanspruchen.
  • Die GKKE verweist darauf, dass die Dilemmata, denen sich die deutsche Politik angesichts der deutsch-israelischen Rüstungskooperation gegenüber sieht, in Varianten auch für Rüstungslieferungen in andere Konfliktregionen der Welt gelten. Für sie gibt es keine pauschale Lösungen; aber die Praxis der deutschen Rüstungsportpolitik sollte sich angesichts dessen an den bewährten legalen Rahmen halten und den ihn tragenden politischen Konsens nicht gefährden.

Bernhard Moltmann, Vorsitzender
 ist freier Journalist und leitet das Berliner Informationszentrum für Transatlantische Sicherheit (BITS), ist wissenschaftlicher Mitarbeiter bei BITS.

Fussnoten

[1] Vgl. dazu Shlomo Shpiro (A): Baustein für die Zukunft – Die strategische Partnerschaft zwischen Deutschland und Israel bleibt von Bedeutung, in: Internationale Politik, Nr.9, 2000, S.44ff.
[2] Das sogenannte Luxemburger "Wiedergutmachungsabkommen" von 1952 ebnete hier durch Einrichtung von bilateralen Koordinationsstrukturen den Weg.
[3] Die Boote wurden 1955/56 von der Jacht & Bootswerft Burmester in Bremen hergestellt. Vgl. dazu Shlomo Shpiro (B): Intelligence Services and Foreign Policy – German-Israeli Intelligence and Military Co-operation, in: German Politics, Vol.11, Nr.1, April 2002, S. 30ff.
[4] Die Aufnahme diplomatischer Beziehungen ist eng mit dem ersten Rüstungsexportskandal verwoben. Im Gründungsjahr der Bundeswehr, 1956, begannen die politischen Gespräche über die Rüstungskooperation. 1958 haben Verteidigungsminister Strauß und der stellvertretende israelische Verteidigungsminister Peres die Lieferung von Waffensystemen aus Deutschland vereinbart. Nachdem die zwischen 1960 und 1964 getätigten Geschäfte im Herbst 1964 bekannt wurden, drohten die arabischen Staaten mit diplomatischen Konsequenzen. Umgekehrt forderte Israel ein Ende der deutsch-ägyptischen Rüstungskooperation beim Flugzeug- und Raketenbau. Nachdem die Krise eskalierte und Ägypten die Anerkennung der DDR in Aussicht stellte und die diplomatischen Beziehungen abgebrochen wurden, begab sich der Aufsichtsratsvorsitzende der Thyssen AG, Kurt Birrenbach, als Sonderbeauftragter des Bundeskanzlers für die Aufnahme diplomatischer Beziehungen mit Israel, zu Gesprächen dorthin – mit Erfolg. Vgl. Shpiro (B), a.a.O., S. 32 und Abu Samra Dalia: Deutschlands Außenpolitik gegenüber Ägypten. Doktorarbeit an der Freien Universität Berlin, 2002, S.72-79
[5] Ein Beispiel für die Entfernung der Markierungen ist das unter französischer Lizenz in Deutschland gebaute „Noratlas“ Flugzeug: "Sie wurden zunächst von der deutschen an die französische Luftwaffe geliefert und von dieser an die israelische weitergereicht. Mitte Mai 1960 nahm Frankreich die ersten drei Maschinen in Empfang und übergab sie an israelische Piloten. Nachdem diese das deutsche Hoheitszeichen mit dem „Davidstern“ überpinselt hatten, flogen sie via Marseille nach Israel." Zitiert aus Abu Samra Dalia, a.a.O., S. 48
[6] Ein Druckmittel der arabischen Staaten in den 60er Jahren war die diplomatische Anerkennung der DDR. Allerdings blieben die arabischen Rüstungsmärkte nach 1964 für die deutschen Rüstungsfirmen weitgehend verschlossen.
[7] Sowohl Frankreich wie auch die USA haben Israel daher geraten, sich an die Bundesregierung zu wenden. Außerdem waren die arabischen Staaten wichtige Absatzmärkte für ihre Rüstungsproduktion.
[8] Schätzungen beziffern den Wert der Waffenlieferungen alleine in den 50er und 60er Jahren auf zwischen 250 bis 400 Mio. DM. Vgl. Shpiro (B), a.a.O., Anmerkung Nr. 12
[9] Einen Überblick liefern Peter F. Müller / Michael Mueller: Gegen Freund und Feind. Der BND: Geheime Politik und schmutzige Geschäfte. Rowohlt Verlag, Hamburg, 2002, S. 485-504; Vgl. auch Shpiro (B), a.a.O., S.32-34.
[10] Schriftliche Antwort des Bundesministeriums der Verteidigung vom 10.12.1991 auf eine Frage des SPD-Abgeordneten Walter Kolbow zum Bericht zur "Überlassung von Wehrmaterial aus Beständen der ehemaligen NVA"
[11] Für weitere Details zu CERBERUS bzw. dem Nachfolgevorhaben Tornado Self-Protection Jammer (TSPJ) siehe auch Kapitel 4.2.
[12] siehe auch Kapitel 2.1., S.10f.
[13] Bild Zeitung, 10.4.2002; Financial Times Deutschland, 9.4.2002; Frankfurter Rundschau, 10.4.2002
[14] Frankfurter Allgemeine Zeitung, 3.5.02
[15] die tageszeitung, 18.4.02
[16] Defense News Weekly, Nr.19, 13.5.02, S.10
[17] Deutscher Bundestag, Plenarprotokoll 14/233, S.23115 (A), 25.4.2002
[18] Frankfurter Rundschau, 27.11.02; Ha'aretz (English Edition), 30.11.02, 2.12.02; Spiegel-Online, 4.12.02 unter www.spiegel.de/politik/deutschland/o,1518,225482,00.html ; Der Spiegel, Nr.49, 2002, S.22ff
[19] Interview in der Zeit vom 28.11.02; http://www.bundesregierung.de/index-,413.451770/Interview-von-Bundeskanzler-Sc.htm
[20] Jane's Defense Weekly, 22.1.03, S.14; Allgemeine Schweizerische Militärzeitung, Nr.4, 2003, S.57.
[21] Der Spiegel, Nr.50, 2002 unter www.spiegel.de/spiegel/0,1518,226411,00.html
[22] Ferner war die Rüstungskooperation eingebettet in eine weitreichendere Informationsaustauschpolitik zwischen Israel und Deutschland. Vgl. dazu Shpiro (A), a.a.O., S.43ff.
[23] Ein Beispiel ist die Formulierung im §6 Absatz 3 des KWKG. Eine Genehmigung muß dann versagt werden, wenn "die Gefahr besteht, dass die Kriegswaffen bei einer friedenstörenden Handlung, insbesondere bei einem Angriffskrieg, verwendet werden". Allerdings gilt der Einsatz aus Deutschland gelieferter Waffen in Bürgerkriegen und bei der Aufstandsbekämpfung nicht per se als "friedensstörende Handlung". Vgl. Klaus Pottmeyer: Kriegswaffenkontrollgesetz (KWKG) – Kommentar. Carl Heymanns Verlag, 2.Auflage, Köln, 1994, S. 359f.
[24] Für eine ausführliche Darstellung der rechtlichen und politischen Besonderheiten der deutschen Rüstungsexportpraxis vgl. Bernhard Moltmann: "Ist es r/Recht so?" Reflexionen zu Grundlagen und Perspektiven der deutschen Rüstungsexportpolitik. HSFK-Reports, Nr. 6, 2001
[25] Vgl. Anlage 1a zum Bericht der Bundesregierung über ihre Exportpolitik für konventionelle Rüstungsgüter im Jahr 1999, S. 28. http://www.bmwi.de/Homepage/download/aussenwirtschaftspolitik/Ruestungsexportbericht19991.pdf
[26] Vgl. Anlage 1a und Anlage 1b (EU-Verhaltenskodex für Waffenausfuhren vom 8.6.1998) zum Bericht der Bundesregierung über ihre Exportpolitik für konventionelle Rüstungsgüter, a.a.O.
[27] Bonner Generalanzeiger, 31.10.1991
[28] 1979 vereinbarten BND und BMVg ein Rahmenabkommen über Kooperationsfragen. 1986 wurde diese Kooperation durch eine ständige Koordinationsgruppe "Wehrmaterial fremder Staaten" institutionalisiert. Zwei Jahre später, 1988, wurde ein Koordinationsausschuss des gleichen Namens eingesetzt.
[29] Wehrtechnik, Nr.10, 1995, S.16
[30] Laut dem Bericht des Verteidigungsministers Stoltenberg vom 30.10.1991 erhielt die BRD u.a. Kampfpanzer T-62 mit Munition, BMP-1 Schützenpanzer, Fla-Raketensysteme SA9, Haubitzen D-30
[31] Shpiro (B), a.a.O., S.29f
[32] The Guardian, 29.10.1991; Süddeutsche Zeitung, 31.10.1991
[33] Jane's International Defense Review vom 16.11.1991, S.925 berichtete, dass ein MiG-29 Radar aus NVA-Beständen der israelischen Luftwaffen überlassen worden sei. 1997 wurde in der gleichen Zeitschrift berichtet, dass einige "europäische" MiG-29 unter strengsten Sicherheitsvorkehrungen bei Flugübungen eingesetzt wurden. Vgl. Jane's International Defense Review Nr.6, 1997, S.12
[34] Für beide Raketentypen wurde ein beweglicher Suchkopf mit hohem "Schielwinkel" und auch jeweils eine Steuerungslösung mit zwei Motoren gewählt. Für eine Darstellung der Bedeutung der AA-11 für die Entwicklung der Luft-Luft-Raketen siehe Jane's International Defense Review Nr.1, 1994, S.39ff und Nr.11, 1997, S.7f.; Soldat und Technik, Nr.5, 1996, S.304
[35] 1995 wurde kurzzeitig über die Möglichkeit einer deutsch-israelischen Kooperation im Rahmen des IRIS-T Programms diskutiert – aber ohne Ergebnis, vgl. Jane's International Defense Review, Nr.8, 1995, S.16
[36] Für das "Lancer"-Programm vgl. Air Forces Monthly, Nr. 9, 2002, S.60, Interavia, Nr. 3, 2002, S. 14 und Jane’s International Defense Review, Nr.6, 2003, S.37; Ein Beispiel für die Modernisierung der T-72 Panzer mit israelischen Komponenten ist das tschechische T-72M4CZ Vorhaben, vgl. Jane's Defense Weekly, 6.11.02, S.29 und 11.12.02, S.12; Military Technology Nr.3, 1998, S.72
[37] Frankfurter Allgemeine Zeitung, 18.2.91; Berliner Zeitung, 13.2.91
[38] Siemens A/S in Norwegen und Elbit Systems erhielten 2000 den Auftrag, einen Dolphin-Simulator im Wert von etwa 4 Mio. $ zu entwickeln. Bis 2000 sollen etwa 100 israelische Soldaten von HDW ausgebildet worden sein. Defense News Weekly, 2.10.2000, S.22
[39] Bundestags Drucksache 13/11302, 24.7.98; Loyal, Nr.5, 2002, S.25; Frankfurter Allgemeine Zeitung, 6.5.98
[40] So soll die Studie des Führungsstabes des Heeres zur "Urban Warfare", die 2002 fertiggestellt wurde, auf Heeresgeneralstabsbesprechungen auch mit Israel diskutiert werden. Vgl. Europäische Sicherheit 11/00, S.38; Israel entwickelt, ebenso wie die USA, zur Zeit eine Konzeption für den Streitkräfteeinsatz in städtischen Räumen Hinweise existieren, dass Israel Deutschland im Blick auf Konzepte für Konflikte niederer Intensität, die Aufstellung von Spezialkräften und die Integration von Frauen in die Streitkräfte behilflich gewesen sein.
[41] Der Jahresbericht 2001 zum Europäischen Verhaltenskodex für Waffenausfuhren findet sich unter http://europa.eu.int/eur-lex/en/dat/2002/c_319/c_31920021219en00010045.pdf .
[42] Siehe dazu die Studie von Joachim Rohde: Die Entwicklung des deutschen Rüstungsexportes in den 90er Jahren. Stiftung Wissenschaft und Politik Berlin, Nr. S 12, Juni 2001; der CRS-Report for Congress vom 6.8.02 ist z.B. unter http://www.fas.org/asmp/resources/govern/crs-r131529.pdf   zu finden; die Angaben von SIPRI finden sich in SIPRI: SIPRI Yearbook 2001 – Armaments, Disarmament and International Security. Oxford University Press, Oxford 2001, S. 353-409 und aktuellere Zahlen über die entsprechende Suche unter http://www.sipri.se/
[43] Die Rüstungsexportberichte für die Jahre 1999, 2000 und 2001 sind auf der entsprechenden Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft herunterzuladen (www.bmwi.de). Daneben wurden bei der Erstellung der Tabellen in diesem Kapitel sowohl Berichte des BMWi an den Ausschuss für Wirtschaft und Technologie des Deutschen Bundestages als auch folgende Bundestagsdrucksachen benutzt: Drucksache 13/5410; Drucksache 13/5680; Drucksache 13/10104, S. 3, 19; Drucksache 14/5415, S. 9-12; Drucksache 14/830, S.5f.; Drucksache 14/8425, S.18; Jahresbericht 2001 zum Europäischen Verhaltenskodex für Waffenausfuhren, a.a.O., Annex II.
[44] Vor dem 1.7.1995 stand A für "Waffen, Munition und Rüstungsmaterial", B für "Kernenergieliste", C für "sonstige Waren, Datenverarbeitungsprogramme und Technologie von strategischer Bedeutung", D für "Chemie-Anlagen und Chemikalien", E für "Anlagen und Anlagenteile zur Erzeugung biologischer Stoffe". Die Posten der Abschnitte B,D und E wurden in die beiden verbleibenden Abschnitt A und C eingegliedert.
[45] Aufgrund von unterschiedlichen Erfassungskategorien und Lücken in den Dokumenten der Bundesregierung kann der für "Gesamt A" angegebene Wert größer ausfallen, als die Summe der folgenden beiden Zahlenreihen.
[46] Aufgrund von unterschiedlichen Erfassungskategorien und Lücken in den Dokumenten der Bundesregierung kann der für "Gesamt C" angegebene Wert größer ausfallen, als die Summe der ersten beiden Zahlenreihen.
[47] In den Jahresberichten der Bundesregierung werden für jedes Berichtsjahr Genehmigungen für Komponentenlieferungen der AL Posten 0004 (u.a. Torpedoteile) und 0006 (Teile für Panzer) an die USA angeführt, ihr Volumen aber nicht näher spezifiziert.
[48] Für eine genauere Einschätzung des finanziellen Gesamtvolumens müßte man auch die genauen Transferkonditionen kennen. Zudem werden für die Überlassung von Wehrmaterial aus Bundeswehrbeständen meistens politische Preise gemacht, die den Marktwert nicht widerspiegeln.
[49] Wehrtechnik, Nr.1, 1991, S.64f.
[50] Im Bereich der Kleinwaffen wurde in den 90er Jahren lediglich die Lieferung einer unbekannten Anzahl von Scharfschützengewehren des Typs Mauser SR 86 bekannt. Vgl. dazu Neues Deutschland 21.8.01 und www.isayeret.com/weapons/mauser.htm
[51] Die “Snonit" Trainer (Typ Grob-120 AI), hergestellt von der Grob AG, werden von der israelischen Firma Elbit Systems im Auftrag der israelischen Luftwaffe beschafft; Air Force Monthly, Nr. 9, 2002, S. 19; Jane's Defence Weekly, 6.3.2002, S. 17.
[52] Der Spiegel, Nr.50, 2002 unter www.spiegel.de/spiegel/0,1518,226411,00.html ; vgl. antimilitarismus information, Nr. 12/02, S.5ff.
[53] Die Welt, 2.2.1991; Wehrtechnik, Nr.1, 1991, S.64f. Vgl. auch AMI International: Worldwide Naval Projections Report. Kapitel "Naval Ship Projections", Dolphin submarine, S.1f.
[54] Military Technology, Nr.4, 1991, S.90; Wehrtechnik, Nr.1, 1991, S.64f.
[55] Dazu gehörte die Lieferung von ABC-Schutzbekleidung im Wert von 19 Mio. DM, acht Fuchs ABC-Spürpanzer im Wert von 20 Mio. DM, eine Patriot-Batterie im Wert von 165 Mio. DM. Für die Produktion zweier U-Boote wurden 880 Mio. DM bewilligt. Vgl. Wehrtechnik Nr.3, 1996, S.14; Military Technology, Nr.2, 1991, S.86
[56] Deutscher Bundestag, Drucksache 13/1021, 30.3.95
[57] Für die ersten zwei Ü-Boote wurden zwischen 1991 und 1996 im Einzelplan 60 des Bundeshaushaltes etwa 880 Mio. DM bewilligt. Das dritte U-Boot wurde zwischen 1996 und 1998 mit 220 Mio. DM finanziert. Bei den ersten beiden U-Booten war das Feuerleitsystem und weitere Bordelektronik mit etwa 100 Mio. DM pro Boot inklusive, beim dritten U-Boot ist es unklar geblieben. Jane's Defence Weekly, 11.5.91, S. 774; Military Technology, Nr. 2, 1991, S. 89f, und Nr.4, 1991, S.90
[58] In der Zeitschrift Military Technology war von 400 Mio.$ die Rede (Direct Industrial Offset), siehe Military Technology, Nr. 2, 1991, S. 89f.
[59] Jane's Defence Weekly, 24.2.1999, S. 19; Angaben des Lieferanten LMTS unter www.lockheedmartin.com/factsheets/product528.html ; siehe auch Bundestags-Drucksache 13/6922, S.2.
[60] Ein detaillierter Überblick über die beteiligten Unternehmen am Dolphin-Projekt findet sich in: Naval Forces, Nr. 6, 1998, S. 62-79; Hinweise zur Lieferung israelischer Komponenten für das U-212 siehe auch http://www.alfabravocharlie.com
[61] Zur Planungs- und Entstehungsgeschichte siehe u.a. Naval Forces, Nr. 6, S. 66-70 und Wehrtechnik, Nr.1, 1991, S.64f; Zu der Frage der Rechte siehe Ha'aretz, 29.7.2002, Taipeh Times 18.9.2002, Wehrtechnik, Nr.7, 1991, S.21.
[62] Zu den Möglichkeiten israelischer U-Boot Exporte siehe Ha'aretz, 29.7.2002 (English Edition), http://www.haaretzdaily.com/ ; antimilitarismus information, Nr. 7-8, 2002, S. 22ff.; Asian Defence Journal, Nr. 9, 2002, S.36ff. Auch der Vize-Vorstandsvorsitzende von HDW, Hannfried Haun, deutete diese Kooperationsoption bereits in einem Interview an: "Taiwan kann auswählen zwischen den modifizierten Klassen 212, 214 und Dolphin – einem in Deutschland entworfenen U-Boot, ausgestattet mit israelischer Bewaffnung." Taipeh Times, 18.9.2002.
[63] Die ursprünglich geplante Verdrängung von 1.500 Tonnen ließ sich aufgrund der israelischen Anforderungen wie z.B. einer Torpedosektion mit zwei verschiedenen Typen von Torpedorohren nicht halten. Israel entschied zudem, auf AIP Antrieb und Brennstoffzellentechnologie zu verzichten
[64] Die öffentlich diskutierten Trägersysteme, z.B. Popeye-Turbo-Marschflugkörper oder reichweitengesteigerte Harpoon-Flugkörper (http://www.globalsecurity.org/wmd/world/israel/sub.htm und www.globalsecurity.org/wmd/world/israel/popeye-t.htm und Defence Systems Daily unter http://defence-data.com/archive/page8879.htm) sind wegen ihrer technisch bedingten, beschränkten Reichweiten als Bewaffnung eher unwahrscheinlich. Mit Flugkörpern von wenigen hundert Kilometern Reichweite könnte Israel von See aus kaum alle für das Land wesentlichen Ziele erreichen und zugleich ein ausreichend großes schützendes Seegebiet als Operationsraum nutzen. Qualitativ erweiterte strategische Optionen entstehen dagegen, wenn Israel einen seegestützen nuklearen Flugkörper mit knapp 1.000 oder gar 1.500 km Reichweite implementieren könnte. Zum israelischen Nuklearprogramm siehe auch antimilitarismus information, Nr.3, 2002, S. 13ff.
[65] Reuven Pedatzur: Completing the Deterrence Triangle, in: CEIP Proliferation Brief, Vol.3, No.18, 29.6.2000 http://www.ceip.org/files/publications/proliferationbrief318.asp
[66] Defence Systems Daily, 26.10.2000, http://defence-data.com/archive/page8879.htm ; Sunday Times 18.6.00, Washington Post, 15.6.2002; entsprechende Vermutungen wurden bereits im September 1999 geäußert, siehe Jane's International Defense Review, Nr.9, 1999, S.
[67] Jerusalem Report, September 2002, S. 24
[68] Vor der Ausfuhr nach Israel wurde der Durchmesser der 650mm Rohre durch leicht zu entfernende Führungsschienen wieder auf 533mm verkleinert. Die wirklichen Gründe dafür liegen im Dunkeln. Das BMVg beantworte eine entsprechende Anfrage der MdB Angelika Beer (Bündnis90/Grüne) am 30.9.99 wie folgt: "Die Gründe für die Ausrüstung der U-Boote der "Dolphin" Klasse mit 650mm-Rohren mit Führungsschienen für den Verschuss von Sub-Harpoon-Flugkörpern sind der Bundesregierung nicht bekannt." Für den Verschuß der Sub-Harpoon sind bereits die 533mm-Rohre ausgelegt. Dies scheint das BMVg nicht zu Nachfragen an Israel veranlaßt zu haben. Nichtwissen scheint der Vorzug vor einer klaren Auskunft seitens Israels gegeben worden zu sein.
[69] Bezüglich des Merkava 3 diskutierte der Bundessicherheitsrat 1993 eine israelische Anfrage zum Export deutscher Panzermotoren. Die Rüstungsindustrie vertrat die Einschätzung, dass Israel der Export nicht verwehrt werden könne, da zur gleichen Zeit solche Motoren aus deutscher Produktion über die Rüstungskooperation mit Frankreich in die Vereinigten Arabischen Emirate gelangten. Süddeutsche Zeitung, 29.1.93
[70] Defense News Weekly, 15.4.2002, S. 6; Jane's Defence Weekly, 17.4.2002, S.5; Military Technology, Nr. 8, 2002, S.11
[71] Die Lieferung von Getrieben macht auch die Lieferung entsprechender Motoren wahrscheinlich. Eine Auswahl der Fundstellen zu diesen Komponenten: Military Technology, Nr. 6, 2000, S.125; Jane's International Defence Review, Nr.3, 1999, S. 62; Wehrtechnik, Nr. 3, 1999, S. 76; Wehrtechnik, Nr. 7, 1997, S. 22; Jane's International Defense Review, Nr. 10, 1995, S. 36
[72] Vgl. zur finanziellen Situation Israels Kapitel 4.1. und Jane's Defence Weekly, 26.2.2003, S. 16
[73] Aus Industriekreisen ist darüber hinaus immer wieder zu hören, dass israelische Partner des Häufigeren versuchen, zugelieferte deutsche Komponenten und Technologien zu kopieren bzw. nachzubauen.
[74] Bei Staatsaufträgen aus NATO-Staaten verzichtet die Bundesregierung i.d.R. auf einen Reexportvorbehalt, was u.a. auch Lieferungen über die USA nach Israel erleichtert.
[75] Richard Sharpe (ed.): Jane's Fighting Ships 1999-2000. Jane's Information Group Ltd., 102nd Edition, Coulsdon/Surrey, 1999, S. 162, 195, 311, 344-347, 654ff.
[76] Defense News Weekly, 25.3.2002, S.12; Jane's Defence Weekly, 20.3.02, S. 5; Hurriyet, 3.4.2002; Tagesspiegel, 22.4.2002, Jane's Defence Weekly, 16.10.02, S.6; Defense News Weekly, 7.4.2003, S.14
[77] Defense News Weekly, 7.4.03, S.14
[78] Inklusive der US-Militärhilfe; Jane's Defense Weekly, 24.7.02, S.31
[79] Defense News Weekly, Nr.3, 2002, S.1,7; Ha'aretz, 4.2.2002 und 11.2.02; Jane's Defence Weekly, 26.2.2003, S.15f.
[80] Einen Überblick über die israelische Rüstungsindustrie und die Produktpalette bietet Eugene Kogan / Tamir Eshel: Israel's Aerospace and Defence Industry. Jane's Information Group Special Report, Coulsdon / Großbritannien, Mai 2001.
[81] Allerdings mußte sich Israel im Gegenzug von einer 100% Autarkie der Rüstungsproduktionspalette verabschieden und die nationale Fertigungstiefe senken. Dies war auch mit einer Reduzierung der Beschäftigungszahlen in der staatlichen Rüstungsindustrie sowie einer begleitenden Privatisierung von Komponentenbereichen verbunden.
[82] Vgl. dazu Sean Odlum: The U.S.-Israeli arms trade - It always takes two to tango. BITS Briefing Note Nr. 3, November 2002; David R. Francis: Economist tallies swelling cost of Israel to US, in: Christian Science Monitor, December 09, 2002, zu finden unter http://www.csmonitor.com/2002/1209/p16s01-wmgn.html ; zur jüngsten Initiative siehe BBC World edition, 25.11.02, unter http://news.bbc.co.uk/2/hi/middle_east/2511415.stm
[83] Defense News Weekly, 16.6.03, S.12. Erstmals hatte die israelische Rüstungsexportbehörde SIBAT am 9. Juni 2003 die Exportzahlen der letzten 10 Jahre vorgelegt.
[84] Jane's Defence Weekly, 26.2.2003, S.20; Defense News Weekly, 24.2.2003, S.32 und 34
[85] Ha'aretz (English Version), 3.8.01
[86] In den letzten sechs Jahren rangierte Deutschland bei den gesamten Ein- und Ausfuhren von und nach Israel immer auf den ersten beiden Plätzen (wenn man den Im- und Export von Diamanten mit Belgien nicht berücksichtigt). Vgl. dazu International Monetary Fund: Israel – Selected Issues and Statistical Appendix. IMF Country Report Nr. 1/134, August 2001, S. 53-59.
[87] Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch für die Weiterentwicklung der Stör- und Täuschsender erneut eine deutsch-israelische Kooperation geplant ist. 1998 soll Elta der Bundeswehr erneut ein Angebot gemacht haben. Vgl. Jerusalem Post 11.9.98. Mehr Informationen zum Cerberus-Projekt z.B. in Der Spiegel, Nr. 16, 18.4.1994, S.100f.; Soldat und Technik, Nr.2, 1998, S.137
[88] Bundesverteidigungsministerium: Bericht zur Überlassung von Wehrmaterial aus Beständen der ehemaligen NVA an Israel zum Zweck der technischen Auswertung. Bonn, 2.12.1991, S.15
[89] Siehe auch Jane's International Defense Review Nr. 11/92, S. 1127; "Handbuch Ausrüstung der Bundeswehr". Report Verlag Frankfurt a.M., 1997, S.36; Jerusalem Post 25.9.89
[90] Bundestags-Drucksache 13/1605, S.34. Über die ursprünglich geplante Beschaffung weiterer 16 Litening Pods für die Tornados der Marineflieger sind zur Zeit keine weiteren Informationen bekannt. Wehrtechnik, Nr. 8-9, 1997, S.55
[91] Soldat und Technik, Nr.2, 1996, S.115
[92] Soldat und Technik, Nr.3, 1995, S.151, Nr. 11, 1995, S.711, Nr.12, 1997, S.728, Nr.6, 2000, S.371; Deutscher Bundestag, Drucksache 13/1605, S.34; Europäische Sicherheit, Nr.6, 1995, S.53.
[93] Jane's International Defence Review, Nr. 9, 1996, S. 19; Jane's International Defence Review, Nr. 12, 1995, S.18
[94] Jane's Defense Weekly, 2.9.98, S.12 u. 7.8.02, S.30; Ha'aretz, 10.6.01; Behörden Spiegel, Beilage Wehrtechnik&Beschaffung, Oktober 2001, S. WB XII
[95] Jane's Defence Weekly, 17.9.99, 25.9.02, S.29; Wehrtechnik, Nr.10, 1997, S.18; Military Technology, Nr.10, 1999, S.37
[96] Jane's Defence Weekly, 14.11.2001, S.14; Air Forces Monthly, Nr. 9, 2002, S.60
[97] Im Bereich der Satellitenaufklärung steht die industriellen Zusammenarbeit noch am Anfang. Deutschland beginnt gerade mit dem Aufbau eigener Kapazitäten bei militärischen Aufklärungssatelliten. Noch ist nichts über direkte militärische Kooperationsvorhaben bekannt. Gegenwärtig kooperieren die OHB Systems Bremen GmbH und El-Op lediglich bei der Entwicklung eines kleinen Erdbeobachtungssatelliten (DIAMOND), der mit einer Multi Spectral High Resolution Camera von El-Op ausgestattet werden soll. Laut Eigenwerbung gilt: "Auf europäischer Ebene ist gegenwärtig kein "remote sensing" System einsatzfähig mit ähnlicher technischer Ausstattung und Fähigkeiten für Vegetations- und Umweltbeobachtung sowie Vermessung. Vgl. auch Military Technology, Nr. 6, 1999, S.67; Wehrtechnik, 2/2003, S.99; weitere Informationen unter http://www.ohb-system.de/ .
[98] Mehr zur DAR in Armed Forces Journal International, Nr.1, 1990, S.79; Jane's International Defense Review, Nr. 9, 1997, S.23. Für die bisherigen Exporte der Harpy-Drohne siehe die ensprechenden Einträge in der SIPRI-Datenbank unter http://projects.sipri.se/armstrade/ISR_EXPORTS_1992-2001.pdf
[99] Flight International Supplement, 28.1.03, S.10f.
[100] Rishon Lexiyyon Globes, 26.3.2002; Aviation Week & Space Technology, 14.10.2002, S. 30
[101] Jane's Defense Weekly, 30.10.02, S.15; Aviation Week & Space Technology, 24.6.02, S. 83 u.14.10.02, S. 30; Jerusalem Post, 16.5.01; Fliegerrevue, Nr.9, 2001; Flight International, 28.1.03, S.9f.
[102] Süddeutsche Zeitung, 26.11.1998
[103] Ein Beispiel für die schwierige Unterscheidung zwischen ziviler und militärischer Forschung ist der von der EU finanzierte Workshop zur zivilen Anwendung von Drohnen im November 2000, unter Leitung von Israel Aircraft Industries. Dort haben die Spitzenvertreter der militärischen Luft- und Raumfahrtindustrie teilgenommen. Military Technology, Nr.11, 2000, S.63f.
[104] Middle East Newsline 2.7.2001, unter http://www.menewsline.com/stories/2001/july/07_02_5.html ; NATO-Pressebericht unter http://www.nato.int/docu/update/2001/0423/e0424b.htm2
[105] In diesem Jahr soll zum ersten mal aufgrund der Verordnung der EU zur Kontrolle von Dual use-Gütern von der EU-Kommission dem Europäischen Parlament ein Bericht zur Umsetzung der Verordnung präsentiert werden. In welcher Form der Bericht die bereitgestellten Daten der nationalen Regierungen präsentiert ist noch nicht absehbar. Vgl. Artikel 20 der EU Council Regulation: Setting up a Community regime for the control of exports of dual-use items and technology. EU Council Regulation, Nr. 1334/2000, 22.6.2000.
[106] Im Mai 2003 wurde bekannt, dass die israelischen Streitkräfte Interesse am gepanzerten Radfahrzeug DINGO der Firma Krauss-Maffei Wegmann bekundet haben. Gleichzeitig hat Krauss-Maffei Wegmann mit der amerikanischen Firma Textron Marine and Land Systems einen Vertrag zur Lizenzproduktion der nächsten Version DINGO 2 unterschrieben. Jane’s Defense Weekly, 14.5.03, S.19 und 16.7.03, S.16f.
[107] Vgl. Ha'aretz, 19.2.2003, Daily Star (Libanon), 20.2.2003
[108] Zu diesen Staaten gehören u.a. Indien, Rumänien, Singapur, Türkei, VR China. Nähere Angaben zu den einzelnen Geschäftspartnern Israels finden sich in der BITS-Rüstungsexportdatenbank.
[109] Amnesty International: Israel and the Occupied Territories: Shielded From Scrutiny - IDF violations in Jenin and Nablus. 2002. http://web.amnesty.org/ai.nsf/recent/MDE151432002!Open.html; Human Rights Watch World Report 2001: Israel, The Occupied West Bank and Gaza Strip, and Palestinian Authority Territories: Human Rights Developments, unter http://www.hrw.org/wr2k1/mideast/israel.html ; Campaign Against Arms Trade: Arming the occupation – Israel and the arms trade. London 2002, S.1, 5
[110] Vgl. "Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern", a.a.O., Abschnitt 3, Punkt 7
[111] Auch wenn Israel dazu keine Stellung bezieht, wird davon ausgegangen, dass Israel nicht nur über die entsprechenden Trägersysteme sondern auch über ein Atomwaffenarsenal verfügt, welches nach Expertenschätzungen etwa 100 Stück umfassen soll. Eine umfassende Darstellung findet sich in der Studie von R.W. Jones (u.a.): Tracking Nuclear Proliferation. Carnegie Endowment for International Peace, 1998, S.205-214. Israel hat zwar 1996 das Atomwaffenteststoppabkommen unterzeichnet, es aber noch nicht ratifiziert und verhindert damit das Inkrafttreten des Abkommens. Siehe dazu www.armscontrol.org/factsheets

Editorische Anmerkungen

BITS Research Report 03.1
September 2003