Rüstungskooperation zwischen Deutschland und Israel

von
Otfried Nassauer und Christopher Steinmetz
10/04

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Vorbemerkungen

Gegenstand der Studie ist die Entwicklung der deutsch-israelischen Rüstungskooperation zwischen 1999 und 2001. Die Besonderheiten dieser bilateralen Beziehungen belegen anschaulich die vielen Facetten der deutschen Herangehensweise an die Rüstungskooperation als Teil der Außen- und Wirtschaftspolitik. Rüstungsexportgeschäfte folgen einer eigenen Logik, die auch von den Kritikern dieser Praxis nachvollzogen werden muß. Die bestehende restriktive Informationspraxis darüber verhindert allerdings in der Regel eine Darstellung dieses Aspektes. Die Studie soll daher auch einen Beitrag zur Diskussion über die Glaubwürdigkeit der deutschen Rüstungsexportkontrollpolitik und zur Gestaltung einer verantwortungsvolleren und transparenteren Rüstungsexportpraxis leisten.

Rüstungskooperation als Teilaspekt der sicherheitspolitischen und militärischen Zusammenarbeit ist mehr als die reine Addition von Rüstungsexporten. Transferaktionen dürfen nicht isoliert betrachtet werden. Sie sind in langfristige Austauschprozesse eingebunden. Die Trennlinie zwischen Waffenexporten, Technologietransfer, Technologiepolitik, Informationsaustausch sowie der Lieferung von Ersatzteilen und peripheren Gütern ist oft schwer zu ziehen. Ein weiterer wichtiger Faktor ist die tendentielle Verschiebung der technologischen Innovationsdynamik. Ging diese früher oft von der Rüstungsindustrie aus, so hat sie heute immer häufiger ihren Ausgangspunkt in zivilen, transnational strukturierten Unternehmen. Ingesamt bedarf es sowohl einer kritischen Analyse der gegenwärtigen Kooperations- und Exportpraxis seitens der Bundesregierung als auch einer Untersuchung des deutschen Interesses an israelischen Rüstungsgütern und Dienstleistungen.

Ausschlaggebend für die ursprüngliche Begrenzung des Untersuchungszeitraums (1999-2001) waren die nur für diesen Zeitraum erstmalig verfügbaren Rüstungsexport-Jahresberichte der Bundesregierung. Im Rahmen der Recherche wurde allerdings deutlich, dass diese Berichte nur ein erster Anfangspunkt sein können. Eine Bewertung des Zahlenwerks, die Einordnung der seit 1999 bekannt gewordenen konkreten Rüstungsgeschäfte und damit eine Bewertung des Ist-Zustands der deutsch-israelischen Rüstungskooperation erfordert eine wesentlich umfassendere Herangehensweise. Um die Kontinuitäten, die Brüche und die Perspektiven der bilateralen Rüstungskooperation besser herausarbeiten zu können, versucht die Studie relevante politische, militärische und industrielle Faktoren zusammenzuführen. Außerdem werden zum besseren Verständnis an einigen Stellen auch zurückliegende Ereignisse und Vorgänge thematisiert.

Die Untersuchungen verdeutlichen, dass die deutsch-israelische Rüstungskooperation im Vergleich zu Kooperationen mit anderen Staaten einige Besonderheiten aufweisen. Bis 1990 war die Zusammenarbeit vor allem von drei Merkmalen geprägt:

Erstens trug die Rüstungskooperation den Charakter einer politisch begründeten, wirtschaftlichen Wiedergutmachungsleistung für die begangenen Verbrechen während der nationalsozialistischen Diktatur. Auch größere Exporte nach Israel wurden durch die Bundesregierung finanziert.

Zweitens dominierte in der Anfangsphase die Lieferung von kompletten Waffensystemen. Erst später bestimmte die gemeinsame Auswertung von Wehrmaterial und die Lieferung von Komponenten die Rüstungskooperation.

Drittens haben beide Seiten von Anfang an besonderen Wert auf größtmöglichste Geheimhaltung gelegt. Die Abwicklung von Rüstungstransfers über die Auslandsgeheimdienste Mossad und BND verstärkte die Tendenz zu vertraulicher Kooperation. Die entsprechenden Kooperationsstrukturen gewährleisteten Flexibilität bei der Durchführung der Geschäfte und minimierten die Notwendigkeit, eine öffentliche Debatte über die bilaterale Rüstungskooperation zu führen.

Mit der Vereinigung Deutschlands und der Auflösung des Warschauer Paktes veränderten sich auch die sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen der deutsch-israelischen Rüstungskooperation. Die neuen militärische Aufgaben und damit verbundene Anforderungen an die Rüstungsindustrie hatten eine Transformation der Rüstungskooperationsbeziehungen zur Folge. Gegenwärtig zeichnen sich drei wesentliche Tendenzen ab:

Erstens gewinnt die direkte rüstungsindustrielle Kooperation an Bedeutung. Joint Venture – auch für gemeinsame Rüstungsvorhaben in Drittstaaten – prägen verstärkt die Zusammenarbeit. Quantitativ wie qualitativ nimmt der Transfer von Rüstungskomponenten und Dual Use Gütern zu.

Zweitens werden die israelischen Rüstungsexporte nach Deutschland ansteigen. Zugleich wird die Bereitschaft der Bundesregierung abnehmen, deutsche Rüstungslieferungen an Israel zu finanzieren.

Drittens werden die Kooperationsstrukturen zwischen deutschen und israelischen Rüstungsunternehmen im Bereich Forschung & Entwicklung ausgebaut werden. Deutsch-israelische Vorhaben werden zunehmend auf eine Anbindung an die entsprechenden multilateralen Strukturen der NATO und der EU ausgerichtet sein.

Die Studie basiert im Wesentlichen auf der Auswertung von öffentlich zugänglichen Quellen, wie z.B. den Antworten der Bundesregierung auf parlamentarische Anfragen oder Beiträgen in wehrtechnischen Zeitschriften wie Wehrtechnik und Jane's Defence Weekly. Trotz aufwendiger Recherche muß konstatiert werden, dass die Materiallage immer noch erhebliche Lücken aufweist und der Verifizierbarkeit der vorhandenen Informationen dadurch oft enge Grenzen gesetzt sind. Obwohl seit Beginn der deutsch-israelischen Zusammenarbeit fast 50 Jahre vergangen sind, ist in der Öffentlichkeit wenig über das tatsächliche Ausmaß der Rüstungskooperation bekannt. Beide Seiten legten großen Wert auf Geheimhaltung. Viele der derzeit verfügbaren Informationen sind erst im Zuge politischer Skandale an die Öffentlichkeit gesickert. Nach wie vor greift in Deutschland bei Rüstungskooperationsfragen ein doppelter Schutzmechanismus im Interesse der nationalen Sicherheit und zur Vermeidung von Wettbewerbsnachteilen für die involvierten Rüstungsfirmen. Das israelische Informationsangebot wird noch strikter reglementiert.

Die Analyse der deutsch-israelischen Rüstungskooperation als Summe aller politischen, militärischen und industriellen Aktivitäten im Bereich der Rüstungsforschung, -entwicklung, -produktion und des Rüstungsexports erfordert also eine mehrschichtige Untersuchung der Problematik, wobei verschiedene Aspekte hinsichtlich ihrer derzeitigen und zukünftigen Relevanz analysiert werden müssen.

Das erste Kapitel untersucht die sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen der deutsch-israelischen Rüstungskooperation. Im Mittelpunkt steht die Darstellung maßgeblicher Faktoren für die politische Gestaltung der Zusammenarbeit und die Vereinbarkeit des bilateralen Interesses an reibungsloser Kooperation mit den politischen Vorgaben für den Rüstungsexport.

Das zweite Kapitel skizziert die wichtigsten Elemente der Zusammenarbeit im militärischen Bereich. Die gemeinsame Auswertung von Wehrmaterial fremder Streitkräfte war – gemessen an Aufwand und Geheimhaltung – für beide Seiten bis Anfang der 90er Jahren von herausragender Bedeutung. Auch wenn mit dem Zerfall der Sowjetunion und der sogenannten "Revolution in Military Affairs" eine Reihe von Voraussetzungen für die gemeinsame Auswertung von Wehrmaterial entfielen, beeinflussen die Ergebnisse und Konsequenzen auch heute noch die Rüstungskooperation.

Die Kapitel drei und vier befassen sich mit dem "klassischen Rüstungsexport". Der Schwerpunkt liegt auf den zwischen 1998 und 2001 geplanten und getätigten Rüstungsexportgeschäften. Ausgehend von einer Analyse statistischer Angaben zum Export deutscher Rüstungsgüter wird eine erste Einschätzung der quantitativen Dimension vorgenommen. Die Bewertung der qualitativen Dimension der Rüstungsgeschäfte erfolgt durch die exemplarische Darstellung einzelner Vorhaben. Außerdem werden hier Kerndaten zu den israelischen Rüstungsexporten präsentiert und anhand von einzelnen Geschäften auch die israelischen Interessen an der Rüstungskooperation mit Deutschland herausgearbeitet.

In den Kapiteln fünf und sechs werden einige Bereiche identifiziert, die in Zukunft die bilaterale Rüstungskooperation bestimmen könnten, wie z.B. gemeinsame Rüstungsprojekte in Drittstaaten. Abschließend werden noch einmal die grundlegenden politischen und rechtlichen Probleme der Rüstungskooperation aufgegriffen und in den Kontext der allgemeinen Handhabung von Rüstungskooperation als Instrument der deutschen Außen- und Sicherheitspolitik gestellt.

1. Grundlagen der deutsch-israelischen Rüstungskooperation

Um den Stellenwert der deutsch-israelischen Rüstungskooperation bestimmen zu können, müssen die politischen Rahmenbedingungen bzw. die Entwicklung der bilateralen Beziehungen betrachtet werden. In erster Linie hatte die Rüstungskooperation für beide Regierungen zunächst oft die Funktion einer vertrauensbildenden Maßnahme. Gegenseitige Sensibilität, Vertraulichkeit und Verlässlichkeit wurden zu bestimmenden Faktoren. Daraus entwickelte sich eine besondere Dynamik, die auch heute noch die deutsche Regierungspolitik gegenüber Israel und ihre Argumentationslinien bei Rüstungsexportfragen prägt und für politische Kontroversen sorgt.

1.1. Der Weg des geringsten politischen Widerstands

Die unmittelbaren Nachkriegsjahre waren dadurch gekennzeichnet, dass die Bundesregierung bestrebt war, eine öffentliche Debatte über die Verantwortung Deutschlands an den Verbrechen und dem Völkermord im Nationalsozialismus zu vermeiden. Während die Tabuisierung der Ermordung der europäischen Juden den Rahmen in Deutschland absteckte, befürchtete die israelische Regierung starke Vorbehalte der eigenen Öffentlichkeit gegenüber einer Kooperation mit den ehemaligen Unterdrückern und Verantwortlichen des Holocausts.

Mitte der 50er Jahre entdeckten beide Staaten erste sicherheitspolitische Gemeinsamkeiten: den (Wieder-)Aufbau ihrer Streitkräfte. Die Bundesregierung war bemüht, so schnell wie möglich eine Armee aufzubauen sowie die Rüstungsindustrie wiederzubeleben. Umgekehrt sah auch Israel die Notwendigkeit, seine junge Staatlichkeit schnell durch den Aufbau einer Armee abzusichern und die Versorgung mit militärischen Gerät sicherzustellen. [1]

Die Verhandlungen über die deutschen "Wiedergutmachungsleistungen" für die Verbrechen während des Nationalsozialismus ebneten den Weg zu einer "pragmatischen" Zusammenarbeit. [2] 1954 wurden erste vertrauliche Kontakte geknüpft und mit der Entsendung von Oberst Avigdor Tal als Militärattache an das israelische Konsulat in Bonn im gleichen Jahr begann die deutsch-israelische Rüstungskooperation. Bereits kurze Zeit später wurden zwei Patrouillenboote aus deutscher Produktion nach Israel geliefert - obwohl es der Bundesrepublik zu dieser Zeit noch untersagt war, Rüstungsgüter herzustellen. [3] Wie in anderen Bereichen des deutsch-israelischen Verhältnisses ging also die Initiierung der militärischen, rüstungstechnischen und nachrichtendienstlichen Zusammenarbeit der Aufnahme formeller diplomatischer Beziehungen voraus, die erst 1965 erfolgte. [4]

Auch nach Aufnahme der diplomatischen Beziehungen blieben deutsche Rüstungsexporte nach Israel oft heikel. Während deutsche Rekruten sehr wohl wussten, dass sie israelische Uzi in den Händen hielten wurden z.B. deutsche Kennzeichen von Waffen entfernt, deutsche Schiffs- und U-Boottypen auf französischen und britischen Werften für Israel gefertigt. [5]

Die Kooperation über die "kurzen und informellen Wege" jenseits einer öffentlichen Kontrolle erwies sich für beide Seiten in der Folgezeit als vorteilhaft. Deutschland hatte einen Abnehmer für seine Überschußwaffen und manchmal auch für seine junge Rüstungsindustrie. Ein weiterer Faktor deutscher Überlegungen war der arabische "Absatzmarkt" für Rüstungsgüter. Ein offener Verkauf moderner Waffensysteme an Israel hätte die Beziehungen zu den arabischen Staaten belastet. [6] Schließlich wurde die israelische Armee auch ein wichtiger Partner bei der Auswertung sowjetischer Waffentechnologien, von denen sich beide Staaten bedroht sahen. Eine entsprechende Vereinbarung über die gemeinsame technische Auswertung fremden Wehrmaterials wurde 1967 getroffen. Die Erkenntnisse über die von den arabischen Streitkräften erbeuteten Waffensysteme sowjetischer Herkunft wurden auch dem Bundesverteidigungsministerium zur Verfügung gestellt.

Israel besaß ein Interesse an einer zusätzlichen verläßlichen Nachschubquelle für Ersatzteile und Waffensysteme. Frankreich und Großbritannien, aber auch die USA, hatten wiederholt Rüstungslieferungen an Israel wegen deren Maßnahmen gegen die palästinensische Bevölkerung und die arabischen Nachbarstaaten eingestellt. [7] Hinzu kam, dass oft die Rüstungslieferungen über Deutschland von der Bundesregierung bezahlt wurden und damit nicht den israelischen Staatshaushalt belasteten. [8]

1.2. Sensibel aber kooperativ

Aufgrund der oben angeführten Erwägungen betrachteten beide Seiten die Rüstungskooperation als hoch sensibel und versuchten, diese so diskret wie möglich zu gestalten. Zumindest bis Ende der 80er Jahre wurde die Kooperation oft über die Auslandsgeheimdienste abgewickelt, den deutschen Bundesnachrichtendienst (BND) und den israelischen Mossad. [9] Die Herangehensweise der Bundesregierung an die Rüstungskooperation mit Israel spiegelt sich deutlich in einer Stellungnahme des Verteidigungsministeriums zur CERBERUS-Untersuchung 1991: "Seit Beginn der Zusammenarbeit mit Israel ist es ständige Praxis aller Regierungen gewesen, diese Kooperation möglichst wenig öffentlich zu gestalten oder zu formalisieren." [10] An dieser Praxis haben die Regierungen beider Staaten bis heute festgehalten.

Als Konsequenz erreichte das Wissen um Gegenstand und Qualität der Rüstungskooperation, wie z.B. die Lieferung von Schnellbooten über Frankreich oder U-Boote über Großbritannien, oft nur in Folge von politischen Skandalen die Öffentlichkeit. Beispiele sind der CERBERUS-Vorgang Ende der 80er Jahre und dem Skandal um die Verschiffung von Rüstungsgüter n aus Beständen der Nationalen Volksarmee (NVA) nach Israel 1991/92.

Beim CERBERUS-Skandal wurde bekannt, dass die Bundesregierung seit 1972 unter höchster Geheimhaltung Entwicklung und Bau von israelischer Störsendertechnologie für Tornado-Flugzeuge finanzierte. Der Gesamtwert des Vorhabens betrug etwa 2,2 Mrd. DM. Die israelische Firma Elta sollte davon etwa die Hälfte erhalten Ein Teil der finanziellen Transaktionen wurde über die Geheimdienste Mossad und BND abgewickelt. Im Bundesverteidigungsministerium wurden für die Koordination sogar eigens Vereinbarungen mit dem BND getroffen. Das Vorhaben wurde mit einem Codewort geschützt. Gegenüber dem Bundestag hatte die Regierung dieses Beschaffungsvorhaben verschleiert. [11]

Im Oktober 1991 wurde im Hamburger Hafen eine als land- und forstwirtschaftliches Gerät deklarierte Lieferung von NVA-Rüstungsgütern für Israel von der Wasserschutzpolizei entdeckt und dann beschlagnahmt. Auch hier waren die Geheimdienste BND und Mossad für die Koordination der Lieferung verantwortlich. Die Untersuchungen brachten ans Licht, dass bereits vorher zwölf ähnliche Transferaktionen stattgefunden hatten – ohne Zustimmung des Bundessicherheitsrats. [12]

Auch wenn sich Mittel und Zweck der Kooperation seit den 90er Jahren von den Jahrzehnten zuvor in einzelnen Aspekten unterscheiden, blieb die Rüstungskooperation mit Israel ein besonders sensibles Thema. Das zeigte sich erneut im Frühjahr 2002. Während der israelisch-palästinensische Konflikt durch den Einmarsch der israelischen Armee in die Autonomiegebiete erneut eskalierte, berichteten die deutschen Medien über eine einstweilige Aussetzung von Rüstungslieferungen nach Israel. Davon sollen etwa 120 Exportposten betroffen gewesen sein, u.a. auch Bauteile für den 2002 in Dienst gestellten Kampfpanzer Merkava 4. [13]

Obwohl gleichzeitig in den kriegsähnlichen Auseinandersetzungen zwischen Israel und der palästinensischen Bevölkerung Panzer zum Einsatz kamen, der Transfer der Kriegführungsfähigkeit Israels gedient hätte, begründete die Bundesregierung das Ausbleiben deutscher militärischer Lieferungen nicht – wie beispielsweise Frankreich oder Großbritannien - mit der angespannten Lage in Israel oder mit einer konsequenten Anwendung der neuen politischen Richtlinien für den Rüstungsexport vom 19.1.2000 und mit den darin niedergelegten Kriterien der Einhaltung der Menschenrechte und der Gewaltprävention. Nur indirekt bezog sich der damalige Verteidigungsminister Rudolf Scharping auf die politischen Richtlinien zum Rüstungsexport. Israel solle "in einer bestimmten Situation" ein Signal gegeben werden, dass man an einer "Deeskalation" interessiert sei. [14] Die Rüstungslieferungen seien "ausgesetzt, aber nicht abgesetzt". [15] Die israelische Regierung reagierte äußerst verstimmt. Der Generaldirektor des israelischen Verteidigungsministeriums sagte bezüglich der Exporte, dass "wenn das gegenwärtige Klima andauert, wir nicht die einzigen sein werden, die darunter leiden." [16]

Bevor die bilateralen Beziehungen durch weitere Nachforschungen und Fragen ernsthaft Schaden nehmen konnten, beendete Bundeskanzler Schröder am 25. April 2002 die Diskussionen um die Vereinbarkeit von Rüstungsexporten nach Israel mit dem dortigen Vorgehen gegen die Palästinenser mit der Erklärung: "Ich will ganz unmissverständlich sagen: Israel bekommt das, was es für die Aufrechterhaltung seiner Sicherheit braucht, und es bekommt es dann, wenn es gebraucht wird." [17] Folgerichtig wurden die Lieferungen mit einiger Verzögerung wieder aufgenommen.

Im Dezember 2002 wurden die engen Beziehungen erneut auf die Probe gestellt. Während der Diskussion um einen möglichen Beitrag der Bundesregierung zum Krieg gegen den Irak und entsprechenden Wünschen der US-Regierung, wurde noch bekannt, dass Israel seit längerem Interesse an zwei Patriot-Flugabwehrbatterien hatte und außerdem "auf kurzem Weg" noch eine weitere Anfrage bezogen auf den Export von Fuchs-Transportpanzern an das Bundesverteidigungsministerium gerichtet hatte. [18] Auch hier versuchte Bundeskanzler Schröder schnell, die Debatte von der Exportfrage zu lösen: "Das System "Patriot" ist rein defensiv. Es bietet Schutz gegen Raketenangriffe. Die Sicherheit des Staats Israel und seiner Bürger ist uns überragend wichtig. Wenn die israelische Regierung diesen Zuwachs an Sicherheit braucht, werden wir helfen - und zwar rechtzeitig. Das gebietet unsere historische und moralische Pflicht." [19] Die Lieferung der Patriot-Batterien als Leihgabe wurde genehmigt und erfolgte Ende Januar 2003. [20]

Die Entscheidung über die Genehmigung für den Export der Fuchs-Panzer wurde vertagt. Obwohl die Fuchs-Transportpanzer geradezu für einen Einsatz in den palästinensischen Autonomiegebieten prädestiniert sind, konnte sich die Bundesregierung hier nicht zu einer eindeutigen Ablehnung durchringen. [21]

1.3. Rüstungskooperation als politische und rechtliche Fragestellung

Nach offizieller Lesart diente die deutsch-israelische Rüstungskooperation bis Ende der 80er Jahre dem nationalen Sicherheitsinteresse Deutschlands. [22] Die von Israel zur Verfügung gestellten sowjetischen Waffentechnologien erlaubten eine Verbesserung deutscher Waffensysteme. Außerdem wurde die Kooperation als eine Konsequenz der historischen Verpflichtung Deutschlands für die Sicherheit Israels dargestellt.

Seither haben sich die sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen erheblich gewandelt. Deutschland ist nicht mehr direkt durch sowjetische Waffensysteme bedroht, und auch der Erhalt großer nationaler Rüstungsproduktionskapazitäten gilt nicht mehr uneingeschränkt als Voraussetzung der Sicherheit Deutschlands. Stattdessen wird die Rüstungskooperation immer mehr von den ökonomischen und technischen Interessen der Rüstungsindustrie und der Streitkräfte bestimmt.

Doch obwohl damit eine Verschiebung der qualitativen Dimension der Rüstungskooperation verbunden ist, hält die Bundesregierung noch an den alten Rahmenstrukturen und Begründungsmustern fest. Die Bundesregierung befindet sich damit in einem heiklen politischen und rechtlichen Spannungsfeld. Der Sonderstatus, der Israel eingeräumt wird, ist immer schwerer mit der Realität im Nahen Osten und den Rüstungsexportbestimmungen der Bundesregierung zu vereinbaren.

Unter den deutschen Rüstungsexportbestimmungen spielen die entsprechenden Gesetze nur eine untergeordnete Rolle. Das Kriegswaffenkontrollgesetzes (KWKG) §6 Absatz 3, das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) §7 Absatz 1 sowie die entsprechenden Ausführungen der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) (vor allem die AWV §§ 5, 5c, 5d) liefern ein äußerst dehnbares juristisches Legitimationsgerüst für die Erteilung von Rüstungsexportgenehmigungen. [23]

Politisch bedeutsamer für die Bewertung des Genehmigungsverfahrens und des Handlungsspielraums der Bundesregierung sind die am 19.1.2000 eingeführten "Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern", kurz: "politische Richtlinien". Sie sind gleichzeitig politische Absichtserklärung der Bundesregierung und Entscheidungshilfe für die an den Genehmigungsverfahren beteiligten Ministerien und Behörden. [24]

Die neuen politischen Richtlinien halten bereits in der Präambel fest, dass die Bundesregierung "durch seine [den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern] Begrenzung und Kontrolle einen Beitrag zur Sicherung des Friedens, der Gewaltprävention, der Menschenrechte und einer nachhaltigen Entwicklung in der Welt" leisten will. [25] In den folgenden Allgemeinen Prinzipien der Richtlinien wird vor allem die Beachtung der Menschenrechte im Empfängerland als Kriterium von besonderem Gewicht hervorgehoben. Die acht Kriterien des EU-Verhaltenskodex für Waffenausfuhren von 1998 werden auch explizit aufgenommen. Für Israel gelten zudem die sieben Punkte des Abschnitts 3 der Richtlinien, da Israel weder ein Mitgliedsstaat der EU noch der NATO ist und auch nicht zur Gruppe der NATO-gleichgestellten Staaten gehört. Diese werden hier verkürzt dargestellt, die Kriterien des EU-Kodex werden in Klammern zugeordnet): [26]

  1. Rüstungsexporte werden restriktiv gehandhabt und dürfen weder zum Aufbau zusätzlicher exportspezifischer Kapazitäten führen, noch zu einer privilegierenden Differenzierung zwischen Empfängerstaaten;
  2. Der Export von Kriegswaffen wird nicht genehmigt, es sei denn außen- und sicherheitspolitische Interessen sprechen im Einzelfall dafür;
  3. Der Export sonstiger Rüstungsgüter wird nur genehmigt, wenn die Bestimmungen des AWG § 7 Absatz 1 nicht gefährdet sind (ähnlich Kriterium 5)
  4. Genehmigungen nach KWKG und AWG kommen nicht in Betracht wenn die innere Lage des betreffenden Landes dem entgegensteht (vor allem die Menschenrechtssituation) (ähnlich Kriterium 2, Kriterium 3);
  5. Der Export von Kriegswaffen und kriegswaffennahe Rüstungsgüter wird nicht genehmigt in Länder, die in bewaffnete Auseinandersetzungen verwickelt sind oder wo eine solche droht, oder wo bestehende Spannungen und Konflikte durch den Export ausgelöst, aufrechterhalten oder verschärft werden (ähnlich Kriterium 4);
  6. Bei der Entscheidung wird berücksichtigt, ob die nachhaltige Entwicklung des Empfängerlandes durch unverhältnismäßige Rüstungsausgaben ernsthaft beeinträchtigt wird (ähnlich Kriterium 8);
  7. Berücksichtigt wird das Verhalten des Empfängerlandes u.a. bezüglich der Einhaltung internationaler Verpflichtungen, wie z.B. des humanitären Völkerrechts, und der Übernahme von Verpflichtungen im Bereich der Nichtverbreitung (ähnlich Kriterium 1, Kriterium 6).

2. Formen der militärischen Zusammenarbeit

Die militärische Zusammenarbeit ist in zweierlei Hinsicht relevant für die Rüstungskooperation. Erstens unterhalten beide Staaten militärische Forschungs-, Entwicklungs- und Erprobungseinrichtungen und haben in der Vergangenheit gemeinsam das Wehrmaterial aus Drittstaaten untersucht. Zweitens kann auch die gemeinsame Ausbildung bzw. der Austausch über Fragen der Einsatzplanung und Doktrin die Entwicklung und Beschaffung von Rüstungsvorhaben beeinflussen und begünstigen.

2.1. Auswertung von Wehrmaterial

Die gemeinsame Auswertung von Wehrmaterial ist seit Jahrzehnten ein bedeutsamer Aspekt der deutsch-israelischen Rüstungskooperation. Sie kann zu einer kooperativen oder parallelen Erarbeitung technischer Lösungen führen, die wiederum zum Einbau von Komponenten des Partnerstaates und damit zum Export führen.

Nach Angaben des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) besteht seit 1967 eine Kooperation bei der Auswertung von Wehrmaterial. 1991 betonte Willi Wimmer, damals Parlamentarischer Staatssekretär des BMVg: "Wir haben daraus großen Nutzen gezogen." [27] Nach Angaben der Bundesregierung wurden die Einzelvorhaben in der Regel über den BND vermittelt, der in Kooperation mit dem Mossad in einigen Fällen auch den Transport und die Bezahlung durchgeführt hat. Der erhöhte Regelungsbedarf zwischen den deutschen Behörden mündete in der Einrichtung nicht-öffentlicher behördeninterner Strukturen. [28] Im Zuge des CERBERUS-Skandals fand Anfang der 90er Jahre eine Abkehr von dieser Praxis statt. Mit der bilateralen Vereinbarung über die Zusammenarbeit bei der Beschaffung deutscher Rüstungsgüter durch das israelische Verteidigungsministerium von 1993 sollte eine transparente innerbehördliche Aufgabenteilung herbeigeführt werden. Seitdem bietet das Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung Israel nicht nur Hilfestellung bei der Beschaffung von Wehrmaterial auf dem deutschen Markt an, sondern führt auch gemeinsam mit Israel Studien und Messungen durch und tauscht ggf. Erprobungsergebnisse aus. [29]

Die vorhandenen Informationen erlauben zwar keine Bestimmung des finanziellen Werts dieser Kooperationsform. Die folgenden Beispiele zeigen aber, in welchem Umfang die gemeinsame Auswertung die Grundlage für jeweils eigene Rüstungsexporte legte. Außerdem geben sie eine Vorstellung davon, welchen zeitlichen Vorlauf einzelne Rüstungsexportgeschäfte haben bzw. in welchem zeitlichen Kontext Rüstungskooperation überhaupt betrachtet werden muß.

Bis weit in die achtziger Jahre stellte Israel dem BMVg sowjetische Waffentechnologien zur Verfügung, die es in drei Kriegen 1967 (Sechs-Tage-Krieg), 1973 (Jom-Kippur-Krieg) und 1982 (Libanon) von den Nachbarstaaten erbeutet hatte. Diese Informationen stellten für die Bundesrepublik während des Kalten Krieges eine erhebliche Dienstleistung dar. Unter den Waffen sowjetischer Bauart waren z.B. Muster des Schützenpanzers BMP-1 und des Kampfpanzers T-62. [30] Die Ergebnisse der Auswertung wurden dann bei den Planungen für die Modernisierung der deutschen Gegenstücke - Schützenpanzer Marder und Kampfpanzer Leopard - genutzt. Die Testergebnisse erlaubten eine bessere Einschätzung der Waffensysteme, die den eigenen Streitkräfte im Kriegsfall gegenüber stehen würden. Die Analyse reduzierte ferner die Zeitspannen, die ansonsten für die Entwicklung größerer Waffensysteme notwendig gewesen wäre und ermöglichte eine frühzeitige Entwicklung von adäquaten, aber auch nicht überzogenen Gegenmaßnahmen – all dies zu reduzierten Kosten. Dies dürfte auch die Exportchancen der deutschen Systeme erheblich begünstigt haben. [31]

Nach der Wiedervereinigung revanchierte sich die Bundesregierung und überließ Israel Rüstungsgüter der Nationalen Volksarmee in erheblichem Umfang (siehe auch Anhang A). Trotz fehlender Zustimmung des Bundessicherheitsrats führte der BND in Kooperation mit Abteilungen des BMVg die Lieferung aus und ging dabei ein erhebliches politisches Risiko ein. Dies ist ein Beleg für den Stellenwert, der dem Austausch von technischen Informationen und von Wehrmaterial beigemessen wurde. Ingesamt wurden 14 "NVA-Pakete", koordiniert durch den BND und Mossad, nach Israel verbracht. Erst als die Hamburger Wasserschutzpolizei die als "landwirtschaftliches Gerät" deklarierten Rüstungsgüter im Oktober 1991 entdeckte, wurde das Geschäft bekannt. [32] Diese Lieferung waren für beide Seiten von erheblicher Bedeutung, wie zwei Beispiele belegen.

Israel bekam 1991 "Ersatzteilpakete" für moderne Versionen des sowjetischen Kampfpanzers T-72. Die Erkenntnisse aus der Auswertung flossen in die Produktion der letzten Lose des israelischen Kampfpanzers Merkava 3 und in die Entwicklung des neuen Kampfpanzers Merkava 4 ein und erlaubten die Weiterentwicklung neuerer israelischer Kampfpanzermunitionen bzw. Panzerabwehrwaffen. Israel erhielt aus Deutschland auch Luft-Luft-Raketen vom Typ AA-11 (Archer) sowie das Radar des modernsten Trägerflugzeugs der AA-11, der MiG 29. Wegen Bedenken der Bundesregierung gegen den Transport einer kompletten MiG-29 nach Israel erfolgte die Auswertung des Flugzeugs durch israelische Techniker zunächst auf dem Testgelände der Wehrtechnischen Dienststelle in Manching. Später wurde dann auch MiG-29 Flugzeuge auf ihre Flugeigenschaften hin in Israel getestet. Das Herkunftsland blieb der Öffentlichkeit verborgen. [33]

Die Erprobung der sowjetischen AA-11 Rakete und des Radars der MiG 29 ergab technische Vorteile der AA-11 gegenüber vergleichbaren westlichen Raketen, die größtenteils Varianten der älteren AIM-9 Familie (Sidewinder) waren. Sowohl Israel wie auch Deutschland nutzten diese Erkenntnisse, um eine Rakete mit verbesserten Fähigkeiten zu entwickeln, die Modelle Python-4 und IRIS-T. [34] Zwischen 1995-98 arbeitete das Diehl-Tochterunternehmen Bodenseewerk Gerätetechnik GmbH (BGT) alleine am IRIS-T Programms. Seit 1998 wird es als multilaterales Beschaffungsvorhaben von sechs Staaten weitergeführt. Die israelischen Erkenntnisse aus der Auswertung der AA-11 finden sich in der Rakete Python-4, die bereits für den Export vorgesehen sein soll. [35]

Aus der militärischen Auswertung des NVA-Wehrmaterials konnte Israel in dreierlei Weise Nutzen ziehen. Die Waffen und die passiven Gegenmaßnahmen bei den eigenen Streitkräften werden verbessert. Die Ergebnisse dieser Verbesserungen werden auch devisenbringend für den Export angeboten. Gleichzeitig versucht Israel, mit Konzepten zur Modernisierung von Waffen sowjetischen Typs Geld zu verdienen, speziell im Bereich der Nischentechnologien für den Komponentenbau. Gerade in Osteuropa beteiligen sich israelische Rüstungsfirmen vermehrt an Ausschreibungen zur Modernisierung verschiedener Waffensysteme, z.B. des MiG-21 Lancer in Rumänien, oder, wie etwa in der Tschechischen Republik, der T-72 Kampfpanzer. [36]

2.2. Militärische Ausbildung und Kooperation

Offiziell bestanden bis 1984 keine direkten regelmäßigen Kontakte zwischen den Streitkräften beider Staaten, weder in Bezug auf Einsatzplanung noch Ausbildung. Trotzdem hat es seit 1958 wiederholt eine Zusammenarbeit in der Ausbildung gegeben, u.a. an den von Deutschland gelieferten Waffensystemen. Sporadische gemeinsame Ausbildungslehrgänge bei den Gebirgsjägern erfolgten in den 80er Jahren. Als Deutschland 1991 aufgrund des Golfkrieges acht ABC Spürpanzer des Typs Fuchs an Israel lieferte, wurden 32 israelische Soldaten in Sonthofen für drei Wochen ausgebildet. [37] Für die drei U-Boote des Typs Dolphin wurde auch die Ausbildung israelischer Seeleute vereinbart. Sie erfolgte teilweise gemeinsam mit deutschen Marinesoldaten. [38]

Das seit 1984 eingerichtete Ausbildungsprogramm für israelische Offiziere an der Führungsakademie der Bundeswehr war lange Zeit das einzige bekannte, institutionalisierte Vorhaben. Es hatte vorwiegend symbolischen Charakter. 1998 wurde eine weitergehende Institutionalisierung vereinbart. Auf Initiative des damaligen Heeresinspekteurs Helmut Willmann finden seit 1998 regelmäßige Treffen auf Generalstabsebene des Heeres statt. [39] Außerdem wurde ein Austauschprogramm für 20 Offiziersanwärter vereinbart, die an einem dreiwöchigen Lehrgang bei den Eliteverbänden teilnehmen. Die Qualität der regelmäßigen Generalstabsbesprechungen ist von außen nicht zu bewerten. Hier können aber auch weitreichende militärische Programme, Doktrinfragen und Konzepte künftiger Streitkräftereformen diskutiert werden. [40]

2.3. Bewertung der militärischen Zusammenarbeit

Ingesamt blieb die militärische Zusammenarbeit im Vergleich zu den Kooperationsbeziehungen Deutschlands mit anderen Staaten auf einem niedrigen Niveau. Die gemeinsame Auswertung von Wehrmaterial bis Anfang der 1990er Jahre bot zwar den beteiligten Streitkräften und Unternehmen auf beiden Seiten militärische und ökonomische Vorteile. Aber eine daraus resultierende wirkliche Vertiefung bzw. Ausweitung der bilateralen Kooperationsfelder konnte nicht festgestellt werden. Gleiches gilt für den Bereich der Ausbildungskooperation. Die Zusammenarbeit zwischen den Streitkräften blieb im Wesentlichen ad hoc strukturiert. Aus der konkreten Kooperation entstanden keine ressortübergreifend angelegten, längerfristig arbeitende Koordinationsgremien.

3. Export von deutschen Rüstungsgütern nach Israel

Rüstungskooperation kann auf allen politischen, militärischen, technischen und wirtschaftlichen Ebenen stattfinden. In der Regel fühlt sich keine Regierung verpflichtet, über das Ausmaß der Zusammenarbeit und die Beteiligten Rechenschaft abzulegen. Dies wird bereits aus den vorhergehenden Kapiteln ersichtlich. Daten zu konkreten Rüstungsexportgeschäften werden daher gerne als die einzigen "handfesten" Indikatoren für den Umfang der Zusammenarbeit herangezogen. Doch auch hier sind jeder Untersuchung enge Grenzen gesetzt, gerade wenn es um aktuelle Geschäfte geht. Während Informationen über den Export kompletter Großwaffensysteme verhältnismäßig häufig die Öffentlichkeit erreichen, sieht es im Bereich der Rüstungskomponenten und Dual use-Güter ganz anders aus.

In diesem Kapitel wird trotz allem der Versuch unternommen auf Grundlage der verfügbaren statistischen Informationen des Rüstungsexportberichtes und der aktuellen Berichterstattung zu deutsch-israelischen Rüstungsprojekten sämtliche Bereiche des Waffentransfers zu behandeln, also auch die Lieferung einzelner Komponenten (siehe auch Anhang B). Die Maßstäbe für die Bewertung eines Einzelvorhabens sind in erster Linie quantitativer Art, d.h. Stückzahl und Warenwert. Eine Bewertung der qualitativen Dimension des Rüstungsexportes, also der technischen Notwendigkeit und der militärischen Relevanz, erfolgt nur in Einzelfällen.

3.1. Statistische Angaben zum Rüstungsexport

Anknüpfungspunkt für die Untersuchung der deutsch-israelischen Rüstungskooperation sind die seit 1999 öffentlich zugänglichen Daten der Rüstungsexportberichte der Bundesregierung sowie den Antworten der Bundesregierung auf parlamentarische Anfragen. Auch der Jahresbericht der Europäischen Union zum Verhaltenskodex für Waffenausfuhren liefert für das Jahr 2001 erstmals nach Ländern aufgeschlüsselte Daten. [41] Weitere Zusammenstellungen, wie die des Stockholm International Peace Research Institute (SIRPI) oder des Congressional Research Service, werden hier nicht berücksichtigt. Deren Vorgehensweisen bei der Datenerhebung und Bewertung sind nur begrenzt kompatibel. Im Vergleich zum Rüstungsexportbericht werden die Daten wesentlich gröber präsentiert und bleiben damit ohne zusätzlichen Informationsgewinn. [42]

Auf Grundlage der Veröffentlichungen der Bundesregierung zu deutschen Rüstungsexporten sowie ihrer Antworten auf parlamentarische Anfragen zwischen 1990 und 2001 wurden die nachfolgenden Tabellen erstellt. [43] Generell muß die Vergleichbarkeit und Aussagefähigkeit der Daten allerdings als sehr begrenzt eingestuft werden. Die Erfassungssystematik des zuständigen Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) änderte sich 1995 im Rahmen der europäischen Standardisierung. [44] Ein Großteil der Exportgenehmigungen für Rüstungskomponenten wird zudem in "Sonderverfahren" erteilt. Dazu gehören Individualpauschalgenehmigungen, Telekommunikationspauschalgenehmigungen, Globalgenehmigungen für IT-Sicherheit und Sammelausfuhrgenehmigungen (SAG) für Ausfuhren in NATO-Staaten oder ihnen gleichgestellte Staaten. Diese müssen weder nach Posten der Ausfuhrliste (0001-0023) oder Empfängerstaaten aufgeschlüsselt werden. Die nun von der Bundesregierung im Rüstungsexportbericht vorgelegten Angaben über Ausfuhrgenehmigungen beschränken sich nur auf den Abschnitt A der Ausfuhrliste.

Die Auswertung zeigt, dass Israel zwischen 1991 und 1998 keine führende Rolle als Empfängerland deutscher Kriegswaffen gespielt hat. Weder die Exportgenehmigungen für sämtliche Rüstungsgüter noch die tatsächliche Ausfuhr von Kriegswaffen erreicht einen substantiellen Umfang. Zwischen 1999 und 2000 präsentiert sich dagegen ein ganz anderes Bild. In diesem Zeitraum rangiert Israel auf Platz 4 bei den erteilten Genehmigungen für Rüstungsexporte und sogar auf Platz 1 bei den tatsächlich getätigten Exporten in "Drittstaaten". Im Jahr 2001 sind dagegen die Ausfuhrgenehmigungen wieder stark zurückgegangen. Trotzdem machten deutsche Rüstungsexportgenehmigungen im Jahr 2001 etwa 45% des Gesamtwertes aller Ausfuhrgenehmigungen der Europäischen Union an Israel aus und etwa 47% des Wertes der tatsächlichen Lieferungen.

Tabelle 1: Ausfuhrgenehmigungen für Rüstungsgüter gemäß Ausfuhrliste Abschnitt A
(Vollgeschäfte und Sammelausfuhrgenehmigungen in Mrd. DM) [45]

 

1990

1991

1992

1993

1994

1995

1996

1997

1998

1999

2000

2001

Gesamt

Gesamt A

20,67

15,96

9,03

12,93

27,04

12,66

8,71

22,00

12,49

6,62

9,30

14,74

172,14

SAG A

k.A.

k.A.

k.A.

k.A.

22,44

3,09

4,44

17,97

6,95

0,65

3,73

7,52

(66,75)

AL Abs.A

5,30

8,35

5,35

5,78

4,58

2,87

4,27

4,03

5,54

5,92

5,57

7,21

64,77

davon in
"Drittstaaten"

k.A.

k.A.

k.A.

k.A.

k.A.

1,01

1,66

1,16

2,02

1,53

1,17

2,63

(11,18)

davon Israel

0,033

0,330

0,026

0,181

0,186

0,062

0,060

0,050

0,982

0,477

0,346

0,070

2,80

Laut der Tabelle wurden also zwischen 1990 und 2001 sogenannte Vollgeschäfte von Rüstungsgütern der Ausfuhrliste (AL) Abschnitt A im Wert von 2,8 Mrd. DM für den Export nach Israel genehmigt. Damit haben sie einen Anteil von etwa 4% an dem Gesamtwert aller Genehmigungen für Einzelgeschäfte der AL Abschnitt A im Wert von 64,77 Mrd. DM. Etwas anders fällt die Bewertung aus, wenn man nur die letzten vier Jahre (1998-2001) betrachtet. In diesem Zeitraum wurden Exportgeschäfte der AL Abschnitt A nach Israel im Wert von 1,87 Mrd. DM genehmigt, so dass der Anteil an den Genehmigungen für Einzelgeschäfte in den letzten vier Jahren bei 7,7% liegt.

Nimmt man aber zum Vergleich ausschließlich die anderen "Drittstaaten", ergibt sich im Zeitraum 1995 bis 2001 ein weitaus höherer Anteil. Der Wert der Ausfuhrgenehmigungen für Israel machte 18 % des Gesamtwertes in Höhe von 11,18 Mrd. DM für alle "Drittstaaten" aus. Doch auch daraus lässt sich nur schließen, dass es eine israelische Nachfrage nach deutschen Rüstungsprodukten gibt und die Bundesregierung in den letzten vier Jahren bereit gewesen ist, Rüstungsexporte im Wert von 1,87 Mrd. DM nach Israel zu genehmigen.

Anhand der von der Bundesregierung bereitgestellten Informationen ist eine genaue Identifikation der genehmigten Vollgeschäfte nicht möglich. Zwischen 1999-2001 lassen sich etwa 13% der Exportgenehmigungen keinem näheren Verwendungszweck bzw. einem Posten auf der Ausfuhrliste zuordnen. Die Aufschlüsselung der seit 1999 verfügbaren Daten zeigt lediglich, dass die Exportgenehmigungen für drei U-Boote eine Ausnahme waren und ansonsten eher Komponentenexporte genehmigt wurden.

Tabelle 2: Genehmigte Vollgeschäfte zwischen 1999 und 2001 nach Kategorie der Ausfuhrliste

Bezeichnung

AL-Position

Wert (Mio. DM)

Torpedos, Munitionszünder

0004

83,83

Teile für Panzer und militärische Fahrzeuge

0006

271,12

Teile für U-Boote, Sonaranlagen

0009

367,80

Unfertige Teile

0016

30,54

Prüfstände, Herstellungsausrüstung

0018

7,14

Technische Unterlagen für Munition

0022

17,14

jeweils unspezifizierte Genehmigungen

0003-0023

117,44

Gesamt

 

895,01

Angaben zu den erteilten Ausfuhrgenehmigungen für Dual use-Güter (Abschnitt C der Ausfuhrliste) fehlen gänzlich in den jährlichen Rüstungsexportberichten. Dabei spielen diese Güter gerade im Bereich der Elektronik und der Integration von Informationstechnologien in Waffensysteme eine erhebliche Rolle. In der folgenden Tabelle wurden die verfügbaren Zahlen zusammengetragen.

Tabelle 3: Ausfuhrgenehmigungen für Dual use-Güter gemäß Ausfuhrliste Abschnitt C
(Einzelgeschäfte und Sammelausfuhrgenehmigungen in Mrd. DM) [46]

 

1990

1991

1992

1993

1994

1995

1996

1997

1998

1999

2000

2001

Gesamt

Gesamt C

27,42

20,15

17,26

22,24

63,78

12,72

8,00

7,96

8,76

9,92

12,98

k.A.

211,19

SAG C

k.A.

k.A.

k.A.

k.A.

48,85

6,60

3,99

2,76

3,86

8,00

1,07

k.A.

(75,13)

AL Abs.C

12,3

10,46

7,49

9,09

3,24

3,50

4,01

5,20

4,90

1,92

5,20

k.A.

67,31

davon "nicht EU"

7,34

7,68

6,4

7,33

2,78

3,10

3,79

4,85

3,58

1,76

2,65

k.A.

51,26

davon Israel

k.A.

0,060

0,126

k.A.

0,083

0,053

0,046

0,050

0,060

0,068

0,020

k.A.

(0,566)

Zwischen 1991 und 1999 wurden also mindestens Exporte für Dual use-Güter nach Israel im Wert von etwa 560 Mio. DM genehmigt. Addiert man dies zu den Zahlen der AL Abschnitt A kommt man auf einen genehmigten Ausfuhrwert von mindestens 3,36 Mrd. DM. Berücksichtigt man dann noch die Tatsache, dass die erteilten Sammelausfuhrgenehmigungen (SAG) für NATO-Staaten sehr wohl auch den späteren Reexport deutscher Komponenten nach Israel beinhalten können, wird der tatsächliche Wert der seit 1990 erteilten Ausfuhrgenehmigungen für Rüstungsgüter höher liegen. So sind beispielsweise die Angaben der Bundesregierung zu den deutschen Rüstungsexporten in die USA im Jahresbericht nicht präzise genug, um deutsche Lieferungen in die USA (z.B. für Torpedos und Panzermotoren), die für Israel bestimmt sind, als solche zu identifizieren. [47]

Was sich schon als Hindernis in der Analyse der Exportgenehmigungen erwiesen hat, gilt umso mehr für die Angaben zur tatsächlichen Ausfuhr deutscher Rüstungsgüter. Die Bundesregierung betont immer wieder, dass die tatsächliche Ausfuhr weit unter den erteilten Genehmigungen bleibt. Außerdem beschränkt sich der Rüstungsexportbericht auf die Nennung des Warenwertes von exportierten Gütern gemäß der Kriegswaffenliste Abschnitt B. D.h. die Ausfuhr "sonstiger Rüstungsgüter", von Dual use-Gütern sowie in Umsetzung der SAG's werden nicht erfasst und man erfährt wenig über das konkrete Waffensystem.

Tabelle 4: Ausfuhren von Kriegswaffen gemäß KWL, Teil B (in Mrd. DM)

 

1990

1991

1992

1993

1994

1995

1996

1997

1998

1999

2000

2001

Gesamt

Gesamt

1,86

4,13

2,64

2,58

2,13

1,98

1,00

1,38

1,33

2,84

1,33

0,72

23,92

davon Drittstaaten

0,61

0,89

0,82

0,36

0,32

0,58

k.A.

k.A.

k.A.

1,27

0,45

0,10

(5,40)

davon Israel

k.A.

0,018

keine

0,0006

0,0003

0,0003

0,0009

keine

0,0001

0,940

0,346

0,030

1,336

Insgesamt wurden zwischen 1991 und 2001 Rüstungsgüter gemäß KWL Abschnitt B im Wert von 1,34 Mrd. DM nach Israel exportiert. Damit betrug der Wert der Ausfuhren nach Israel in diesem Zeitraum 5,6% der Gesamtwertes aller Kriegswaffenexporte. Allerdings sind 96% des Exportwertes auf das wohl größte statistisch erfasste deutsch-israelische Rüstungsexportgeschäft zurückzuführen – die Lieferung von drei U-Booten der Dolphin Klasse im Wert von 1,28 Mrd. DM. Daneben sollen nur Kriegswaffen im Wert von 60 Mio. DM nach Israel exportiert worden sein.

Erneut zeigt sich, wie schnell ein Großprojekt die Statistik verzerren kann – genauso wie durch die Nichtberücksichtigung anderer Rüstungsgeschäfte und die Art und Weise der Statistikerstellung. Der finanzielle Wert des Dolphin Geschäft machte zwischen 1999 und 2001 fast 72% des Wertes der getätigten Kriegswaffenexporte in Drittstaaten aus bzw. 26% des Wertes aller kommerziellen Ausfuhren von Kriegswaffen. Solange nicht auch tatsächliche Ausfuhren sonstiger Rüstungsgüter, Dual use-Güter und Lieferungen aus Beständen der Bundeswehr separat und detailliert erfasst wird, reduziert sich die Aussagekraft auf die eines Zahlen- und Ratespiels. [48] Die Daten erlauben weder eine klare Aussage über das finanzielle Gesamtvolumen des Rüstungsexportes nach Israel noch über die Quantität und Qualität der Kooperation.

Trotz allem wird aus den bereitgestellten Informationen ersichtlich, dass die Genehmigungen für Rüstungsausfuhren auch unabhängig von dem U-Bootgeschäft seit 1998 angestiegen sind. In diesen Jahren nahm Israel immer einen Spitzenplatz unter den Drittstaaten ein. Neben Südafrika, Südkorea und den Vereinigten Arabischen Emiraten gehört Israel zu den bevorzugten Absatzmärkten.

3.2. Exporte von kompletten Waffensystemen nach Israel in den 90er Jahren

Zwischen 1955 und 1990 wurden vereinzelt Marinesysteme geliefert, zu denen auch die U-Boote der GAL Klasse gehörten, die zwischen 1973-77 nach deutschen Plänen und mit deutschen Ingenieuren von Vickers Shipyards (Großbritannien) für Israel produziert wurden. [49] Nach Auswertung der Rechercheergebnisse für die letzten 12 Jahre kann festgehalten werden, dass, ähnlich wie in den Jahrzehnten zuvor, deutsche Exporte kompletter Waffensysteme nach Israel eher eine Ausnahme darstellen. [50] In diesem Zeitraum wurden vermutlich nur vier Verträge für die Auslieferung von kompletten Waffensystemen abgeschlossen und erfüllt: Die Auslieferung einer Patriot Flugabwehrbatterie, bestehend aus acht Werferfahrzeugen, sowie von acht ABC-Spürpanzern des Typs Fuchs 1991, die Auslieferung von drei dieselangetriebenen U-Booten des Typs Dolphin zwischen 1998 und 2000 sowie erneut der Export von zwei Patriot Flugabwehrbatterien 2002/2003.

Im Jahr 2002 wurden auch 17 leichte Trainer-Flugzeuge Grob 120A für die israelische Luftwaffe geliefert. Allerdings bleibt unklar, ob diese Flugzeuge überhaupt als Kriegswaffen oder als sonstige Rüstungsgüter klassifiziert werden müssen. [51] Über ein weiteres Exportvorhaben, die Überlassung von einer unbekannten Zahl von Fuchs Transportpanzern und/oder Fuchs ABC-Spürpanzern, soll noch entschieden werden. [52]

Beschränkt man sich auf die Exporte der oben genannten Kriegswaffen, lassen sich einige Gemeinsamkeiten identifizieren. An der Umsetzung aller Vorhaben war die Bundesregierung nicht nur durch die politische Entscheidung beteiligt. Die Kriegswaffen wurden entweder direkt aus Bundeswehrbeständen geliefert oder die Regierung war als Vertragspartei verantwortlich für die Bereitstellung des Waffensystems durch die deutsche Rüstungsindustrie und hat den Großteil der Kosten übernommen.

Die Erteilung der Ausfuhrgenehmigung durch die Bundesregierung erfolgte immer parallel zur politischen Diskussion über die Gefährdung Israels durch den Irak. In diesem Kontext wurde die Erteilung der Exportgenehmigungen von der Bundesregierung als notwendigen Beitrag zur Sicherheit Israels dargestellt. Gleichzeitig wurde vor allem der defensive Charakter der exportierten Waffensysteme betont (ABC-Spürpanzer Fuchs und die Patriot), bzw. im Falle des U-Bootgeschäfts, die Tatsache, dass seegestützte Waffensysteme bislang in den Konflikten Israels mit der palästinensischen Bevölkerung keine Rolle gespielt hatten.

Indirekt hat die Bundesregierung damit sehr wohl die Problematik von Rüstungsexporten nach Israel gemäß KWKG, AWG und den politischen Richtlinien erkannt und versucht, zusätzliche Argumentationslinien einzuführen, die den Export erlauben. Aus diesem Grund ist die ausstehende Entscheidung des Bundessicherheitsrates zur Lieferung der Fuchs-Panzer besonders interessant. Hier geht es eindeutig um Waffensysteme, die mit hoher Wahrscheinlichkeit in den gegenwärtigen "innenpolitischen" Konflikten von der israelischen Armee eingesetzt werden.

3.2.1. Das Dolphin-Projekt

Das herausragende Exportgeschäft in den 90er Jahren war die Auslieferung von drei U-Booten des Typs Dolphin. Wie die bisherigen Ergebnisse deutlich gemacht haben, stellen Großvorhaben dieser Art eher die Ausnahme in der deutsch-israelischen Rüstungskooperation dar. Da die Umsetzung solcher Großvorhaben aufgrund ihrer militärischen und ökonomischen Relevanz in der Regel wesentliche Merkmale der Rüstungskooperation aufweist, wird dieses Rüstungsexportgeschäft hier genauer untersucht.

Bereits Anfang der 80er Jahre definierte die israelische Marine ihre Anforderungen für fünf dieselgetriebene U-Boote mit einer Verdrängung von 1.500 Tonnen. Sie sollten die drei GAL U-Boote (Type 540) ersetzen. 1986 erhielt das Ingenieurskontor Lübeck / IKL den Auftrag zur Entwicklung. Das Bauprogramm verzögerte sich jedoch aufgrund fehlendender Finanzmittel. Israel wollte Mittel aus dem Foreign Military Assistance Programm der USA dafür verwenden. [53]

Anfänglich weigerten sich die USA, da ihre Militärkredite ausschließlich den Erwerb amerikanischer Rüstungsprodukte erlauben. Die USA willigten schließlich 1989 ein und stellten 600 Mio. $ bereit, unter der Bedingung, dass die amerikanische Werft Litton Ingalls als Generalunternehmer bestimmt würde. Auch diese Lösung hatte nur ein Jahr Bestand, da sich Israel aufgrund veränderter militärischer Prioritätensetzungen weigerte, die vereinbarte Anzahlung zu leisten. Israel entschied sich stattdessen, die amerikanischen Gelder anderweitig auszugeben. [54]

Das Exportvorhaben wurde "gerettet" als sich die Bundesregierung im Rahmen der "Golfkriegshilfe" und angesichts des Bekanntwerdens vergangener deutscher Rüstungsexporte an den Irak bereit erklärte, die Kosten für den Bau von zwei U-Booten (etwa 880 Mio.. DM) zu übernehmen. Am 30. Januar 1991 erteilte Bundeslanzler Kohl die Zusage für die Lieferung von Rüstungsgütern im Wert von 1,2 Mrd. DM, das entsprechende Abkommen wurde im Juni 1991 unterzeichnet. [55]

Ein Jahr später begannen Verhandlungen über den Bau eines dritten U-Bootes. Erst nachdem die Bundesregierung 1994 erneut eine finanzielle Beteiligung in Höhe von 220 Mio. DM zusicherte, konnte das entsprechende Zusatzabkommen am 9. Februar 1995 unterzeichnet werden. [56] Die Produktion der drei U-Boote begann 1994 und endete mit der Auslieferung des letzten U-Bootes im Jahr 2000.

Es war vom finanziellen Volumen her das größte Exportgeschäft mit Israel. Auch wenn es keine 100% verläßlichen Kostenkalkulationen gibt, gilt als gesichert, dass die Bundesregierung wenigstens 1,1 Mrd. DM für die Produktion der Dolphin gezahlt hat. Hinzu kommen noch die unspezifizierten Zahlungen Israels für das dritte U-Boot und zusätzliche Ausgaben für das Feuerleitsystem und die Bewaffnung. Die Rüstungsexportberichte der Bundesregierung führen insgesamt 1,28 Mrd. DM als Auslieferungswert an. [57]

3.2.2. Beispielhaftigkeit des Geschäfts

Finanzierung

Dieses Exportgeschäft ist aus mehreren Gründen exemplarisch für die Rüstungskooperation zwischen Deutschland und Israel. Es zeigt, dass der Export von Waffensystemen nach Israel oft nur zustande kommt, wenn der Exporteur (hier Deutschland, oft aber auch die USA) für die Kosten ganz oder weitgehend aufkommt. Mit wenigstens 1,1 Mrd. DM trug der deutsche Steuerzahler etwa 85% der Gesamtkosten des Vorhabens direkt. Mit großer Wahrscheinlichkeit wurde der israelische Kostenanteil dadurch gedeckt, dass die Bundesrepublik ihrerseits Rüstungsgüterkäufe in Israel tätigte und so Israel den Einsatz von Devisen ersparte. [58]

Die Finanzierungsfrage war auch bei der Entscheidung für die Torpedobewaffnung ausschlaggebend. Ursprünglich plante Israel die Beschaffung von Sub Harpoon Raketen und Mk.48 Torpedos aus den USA im Rahmen des Foreign Military Assistance Programms. Da die US-Regierung ihrerseits aber dem Export der Mk.48 nicht zustimmte, wurde eine andere Lösung für die Beschaffung schwerer Torpedos gefunden. Der Torpedo DM 2A3 der deutschen Firma STN Atlas wird von der amerikanischen Firma Lockheed Martin Tactical Systems unter der Bezeichnung "Seahake" zum Export angeboten. Dieser Umweg ermöglicht die Finanzierung durch das US-Militärhilfeprogramm. Während die Exportgenehmigung der Bundesregierung für die Lieferung im Jahre 2000 erteilt wurde, ist zur Zeit unbekannt, ob das Vorhaben tatsächlich mit den geplanten 65 Mio. $ durch die USA finanziert wird und ob in Zukunft auch die neue Torpedo-Variante DM 2A4, die für das deutsche U-Boot vom Typ 212 entwickelt wurde, geliefert werden soll.[59]

Vorteile für die Bundesregierung

Doch nicht nur für Israel bot die U-Boot-Kooperation Vorteile. Das Vorhaben war auch für die Bundesregierung wichtig, da sich aufgrund der Unterstützungsleistung für die Golfkriegsallianz und die Kosten der deutschen Einheit abzeichnete, dass der Produktionsbeginn einiger militärischer Großvorhaben für die Bundeswehr aus Kostengründen zeitlich nach hinten geschoben werden musste. Die Dolphin-Produktion bot der Bundesregierung und den beteiligten Firmen die Möglichkeit, bis zu einem späteren Beginn des Vorhabens U-Boot U-212 die Produktionskapazitäten grundauszulasten und zugleich bereits einige technische Komponenten für das geplante U-212 zu testen. Neben den ausführenden Bauwerften, Howaldtswerke-Deutsche Werft (HDW) und Thyssen Nordseewerke, waren eine Vielzahl von deutschen Rüstungsfirmen als Zulieferer beteiligt, darunter STN Atlas Elektronik, Siemens, und MTU.

Ferner läßt sich am Beispiel der Dolphin U-Boote auch aufzeigen, dass solche Großgeschäfte nicht immer eine Einbahnstraße darstellen. Aufgrund der Wünsche der israelische Ingenieure entstand ein eigener U-Boottyp. Israelische Firmen waren an allen Planungs- und Produktionsschritten beteiligt. Israelische Firmen wie Elisra, Elbit und Israeli Military Industries lieferten Komponenten. Die israelische Marine hat die Boote nach der Auslieferung in Israel weiter ausgerüstet und umgebaut. HDW wurde schließlich zum einzigen westlichen Anbieter von U-Booten mit Torpedorohren zweier Kaliber (533mm und 650mm). Außerdem finden sich etliche dieser Komponenten - angepasst an die Bedürfnisse der deutschen Marine – auch in den U-Booten vom Typ 212 wieder, wie z.B. das EloKa-System Timnex 2 der Firma Elbit Systems. [60]

Proliferationsrisiken

Mit jedem Rüstungsexportgeschäft ist auch ein gewisser Technologietransfer verbunden. Da Israel in den achtziger Jahren die Entwicklung finanzierte, liegen die Designrechte an dem U-Boot Typ Dolphin teilweise in Israel. [61] Israel kann also nicht nur der Bundesrepublik in Israel gebaute U-Boot-Komponenten anbieten, sondern auch anderen Staaten. Zudem könnte es versuchen, aus dem Besitz der Design- und Fertigungsunterlagen Kapital zu schlagen.

Ein Beispiel ist die Zusage der USA an Taiwan, die Beschaffung von acht Diesel-U-Booten für die taiwanesische Marine zu ermöglichen. Da die US-Werftenindustrie selbst nicht über das erforderliche Know-how verfügt, muß es anderweitig erworben werden. Taiwan will vorrangig deutsche U-Boottypen haben, die Bundesregierung aber aus Rücksicht auf China nicht nach Taiwan liefern. Israel hat sich wiederholt als Alternative angeboten und es kann nicht ausgeschlossen werden, dass auf diesem Wege letztlich deutsche Rüstungsgüter und Technologien nach Taiwan gelangen. [62]

Beihilfe zur Nuklearen Proliferation

Warum war Israel an U-Booten aus deutscher Produktion interessiert? Das deutsche Design der bisher genutzten GAL-U-Boote Israels hatte dessen Bedürfnisse offensichtlich erfüllt. Anforderungen an einen Nachfolgetyp waren u.a. eine kleine Besatzung (35 Mann), die Fähigkeit zu küstennahen Operationen, eine Reichweite, die den gesamten Mittelmeerraum abdecken kann (4500 km) und eine möglichst geringe Verdrängung um 1.700 Tonnen. [63] Hinzu kam der Wunsch nach einer vielseitigen Einsetzbarkeit und Bewaffnung (Torpedos, Minen, Spezialkräfte, Anti-Schiffsraketen, See-Landraketen, Aufklärungsmittel). All diese Wünsche ließen sich mit den neuen U-Booten erfüllen.

Doch Anfang der neunziger Jahre wurde eine weitere, proliferationsrelevante, israelische Forderung bzw. Fähigkeit integriert: Die U-Boote wurden mit zwei unterschiedlichen Torpedorohren gebaut: Sechs Rohre mit dem Standarddurchmesser von 533mm, vier mit dem in der Sowjetunion für schwere Torpedos und Langstreckenflugkörper genutzten Durchmesser von 650mm. Dieses Konstruktionsdetail wirft harte Fragen auf: Die 533mm Rohre reichen aus, um konventionelle Torpedos und Flugkörper abzuschießen, Seeminen zu verlegen und Sonderkommandos abzusetzen. Sie erfüllen damit alle öffentlich bekannten Anforderungen Israels an die Bewaffnung der U-Boote.

Mit den 650mm Rohren dagegen könnte Israel von den U-Booten Flugkörper größerer Reichweite verschießen – bestückt mit nuklearen Sprengköpfen.[64] Damit würde Israel über eine nur sehr schwer verwundbare, seegestützte atomare Abschreckungsfähigkeit verfügen – eine Fähigkeit, die in Israel seit geraumer Zeit gefordert wird und die in der arabisch-islamischen Welt allergrößte Besorgnis hervorrufen muß. [65] Vor Sri Lanka sollen bereits entsprechende Flugkörper-Tests durchgeführt worden sein. [66] Angesprochen darauf antwortete Eli Marum, Operationschef der israelischen Marine, mit einer Gegenfrage: "Sie wissen wer unsere Nachbarn sind. Glauben Sie, dass wir Langstreckenraketen testen sollten?" [67] Die nuklearfähigen Flugkörper zum Abschuss aus diesen Rohren könnte Israel sowohl weitgehend eigenständig als auch mit diskreter Hilfe anderer Staaten entwickelt haben. Ihre Einrüstung könnte Teil der Umrüstarbeiten sein, die Israel an allen aus Deutschland gelieferten Dolphin-U-Booten vornimmt. Der Bundesrepublik käme damit die politische Verantwortung dafür zu, Israel mit der Waffenplattform für seine Nuklearwaffen Abschreckung beliefert zu haben, die Israels nuklearstrategische Optionen beträchtlich erweitert, deutlich besser absichert und schützt sowie für weitere Jahrzehnte erhaltbar macht. [68] Dass Israel die aus Deutschland gelieferten Dolphin-U-Boote als Nuklearwaffenträger einsetzen will oder bereits einsetzt, gilt in militärischen und geheimdienstlichen Kreisen als offenes Geheimnis. Darüber hinaus scheint Israel während der neuerlichen Irak-Krise 2002/2003 sondiert zu haben, ob und unter welchen Bedingungen zwei weitere Dolphin U-Boote geliefert werden könnten.

3.3. Export von Komponenten nach Israel

Die Auswertung der Rüstungsexportberichte der Bundesregierung zeigt, dass in den letzten zwei Berichtsjahren der Anteil an Exportgenehmigungen für Rüstungskomponenten hoch war und viele Posten der Ausfuhrliste abdeckte. Die für manche, aber nicht für alle Jahre verfügbaren Angaben zum Export von Dual use-Gütern an Israel verdeutlichen, dass es noch weitere Wege gibt, Exporte zu tätigen ohne explizit im Rüstungsexportbericht der Bundesregierung aufzutauchen. Auch wenn keine ganz aktuellen Daten für Dual use-Exporte verfügbar sind, kann davon ausgegangen werden, dass weiterhin auch solche Exporte stattfinden. Diese Geschäfte decken ein breites rüstungstechnologisches Spektrum ab. Sie sind wesentlich schwieriger zu verfolgen und quantitativ wie qualitativ zu bewerten. Zudem kann davon ausgegangen werden, dass ein Teil der Komponentenexporte nach Israel über Exportgenehmigungen für andere Staaten läuft. Deutsche Dual use-Güter können z.B. in Komponenten oder ganze Waffensysteme eingebaut werden, oder die Komponenten werden zu Waffensystemen endmontiert und dann aus Drittstaaten nach Israel exportiert.

Ein aktuelles Beispiel für den Komponentenexport nach Israel sind die MTU-Motoren für den neuen Kampfpanzer Merkava 4. Für die erst im April 2002 vorgestellte neueste Version, den Merkava 4, werden 400 MTU-Dieselmotoren des Typs MTU 883 V-12 mit dem zugehörigen Getriebe der Firma Renk zu einem Auftragswert von 265 Mio. $ (etwa 650.000 $ / Stück) beschafft. [69] Die Motoren werden über das amerikanische Unternehmen General Dynamics Land Systems geliefert, das eine Lizenz für den Bau dieser Motoren hat. [70] Unter der Bezeichnung GD 883 wird der MTU-Dieselmotor auch in die Exportversion der M1A2 Abrams montiert. Bereits in das Vorläufermodell, den Merkava 3 Panzer, dessen Produktion 1989 begann, wurden auf jeden Fall zwei deutsche Komponenten eingebaut: das Automatikgetriebe RK 304 der Renk AG und das Stabilisierungssystem für den Gefechtsturm Geadrive der Firma Extel Systems Wedel (ehemals Teil der AEG). [71]

Die Zusammenarbeit im Bereich der Panzertechnik hat Tradition. Israelische Rüstungsunternehmen sollen in den 70er und 80er Jahren wesentliche technische Neuentwicklungen aus Deutschland übernommen haben, betrachten diese aber teilweise als Eigenentwicklungen. Dazu gehören die reaktive Panzerung des Ingenieursbüro Deisenroth, wie auch die 120mm Glattrohrkanone von Rheinmetall und das Stabilisierungssystem für den Gefechtsturm von Extel, welches erstmalig das gezielte Schießen des Panzers bei voller Fahrt ermöglichte.

Eine Erklärung für den erheblichen Anteil von Komponenten am Exportgeschäft ist, dass sich Deutschland und Israel - wie auch andere Staaten - immer häufiger für eine Leistungssteigerung und Verbesserung ihrer Waffensysteme durch Integration moderner (ziviler) Komponenten und Technologien (z.B. Elektronik und Informationstechnologien) entscheiden. Dagegen wird der Export von kompletten Waffensystemen nach Israel auch in Zukunft eine Ausnahme bleiben. Es kann bezweifelt werden, dass es überhaupt ein israelisches Interesse an deutschen Komplettsystemen gibt, wenn diese nicht von der Bundesregierung bezahlt werden. Drei Faktoren spielen dabei eine Rolle:

  • Der Import von kompletten Waffensystemen wird von Israel mit der Schwächung der nationalen rüstungsindustriellen und –technologischen Kapazitäten gleichgesetzt. Beide Aspekte gelten als Garantie für den Erhalt der nationalen Verteidigungsfähigkeiten
  • Für Israel bedeutet jeder Kauf von ausländischen Rüstungsgütern die Ausgabe von knappen Haushaltsmitteln und harten Devisen. Während die Verteidigungsausgaben stetig steigen, sind die Staatseinnahmen rückläufig. [72]
  • Für die Bundesregierung wird durch die Beschränkung der Exporte auf den Transfer von Schlüsselkomponenten das politische Risiko minimiert, eine öffentliche Debatte über Rüstungsexporte in Krisenregionen führen zu müssen.

3.4. Proliferation durch Zulieferung und Reexport

Vor allem die verstärkte direkte industrielle Zusammenarbeit bei Rüstungsprojekten läßt einen Anstieg des deutschen Komponentenexportes erwarten und erhöht zugleich die Wahrscheinlichkeit von Reexporten durch Israel. Beide Seiten haben entdeckt, dass ihre kombinierten technologischen Möglichkeiten gute Marktchancen besitzen. Damit begeben sich Bundesregierung wie Rüstungsindustrie auf eine Gratwanderung mit erhebliche Risiko. Ihnen ist klar, dass Israel durchaus ein schwieriger Partner sein wird. Israel reexportiert aus Deutschland erhaltene Komponenten auch in Staaten, in die direkte Lieferungen aus Deutschland kaum möglich sein würden und nimmt es dabei mit den erforderlichen Reexportregelungen nicht allzu genau. [73]

Gemäß den für Deutschland gültigen gesetzlichen Vorgaben muß jeder Reexport deutscher Komponenten vorher zustimmend zur Kenntnis genommen werden. In der Praxis bleibt es dem reexportierenden Staat überlassen, einen geplanten Reexport anzumelden. Die deutsche Seite muß dann abwägen, ob eine Verweigerung des Reexports oder eine rigide Überprüfungspraxis des Endverbleibs das bilaterale Verhältnis belasten bzw. durchführbar sein würde. [74] Doch selbst wenn es "nur" um die direkte Zulieferung deutscher Rüstungsgüter für ein Vorhaben in einem Drittstaat geht, stellt sich das gleiche Problem. Die Empfängerstaaten israelischer Rüstungsexporte liegen oft in Spannungs- und Kriegsgebieten und die Wahrung der Menschenrechte ist dort auch nicht in jedem Fall garantiert. Die VR China, Sri Lanka, Indien und die Türkei gehören beispielsweise zum engeren Kundenkreis Israels – allesamt Staaten, in die deutsche Rüstungsgüter nicht ohne weiteres direkt geliefert werden können. Im Falle der VR China existiert beispielsweise weiterhin ein Embargo.

Die bekannten deutschen Zulieferungen für israelische Rüstungsexporte finden sich im Marinebereich, der selbst im Blick auf Spannungsgebiete der Politik oft als unproblematisch gilt: "Was schwimmt, geht". Dies beruht auf der Einschätzung, dass der Export von Marinewaffensystemen und deren Komponenten weniger problematisch sei, weil diese bei innerstaatlichen Konflikten kaum eine Rolle spielen. In den 90er Jahren profitierte MTU, der führende Hersteller von Dieselmotoren für Panzer und Marineschiffe, in erheblichem Umfang von dieser Einschätzung.

Ein Großteil der Boote der israelischen Marine wurden mit Dieselmotoren aus Deutschland ausgerüstet, so in den 90er Jahren die Korvetten der Saar 4.5 und Saar 5 Klassen. Im Rahmen der Flottenmodernisierung wurden ältere Modelle (mit deutschen Motoren) exportiert. Inzwischen ist Israel dazu übergegangen, Marineschiffe mit MTU-Motoren für den Export zu produzieren.

Die folgende Tabelle zeigt, dass auf diesem Wege seit 1990 nicht nur 26 MTU Dieselmotoren, genehmigungspflichtig gemäß der AWG Ausfuhrliste A, für die israelische Marine geliefert wurden, sondern wenigstens weitere 32 Motoren in Schiffe eingebaut worden sind, die Israel exportierte bzw. deren Lizenzbau in Drittstaaten vertraglich von Israel vereinbart worden war. Zusätzlich wird MTU auch an der Lieferung von Ersatzteilen über Israel profitieren.

Tabelle 6: (Re)Export von MTU Dieselmotoren über Israel und Folgegeschäfte [75]

Empfängerstaat

Jahr

Anzahl (Option)

Schiffstyp

MTU-Motor pro Schiff

Israel 1990-98 4 Saar 4.5

4

Israel 1992-95 3 Saar 5

2

Eritrea 1993 4 Super Dvora Mk.2

2

Slowenien 1996 1 (+1) Super Dvora Mk.2

2

Sri Lanka 1995-96 4 Super Dvora Mk.2

2

Sri Lanka 1996 2 (+10) Shaldag (als Colombo Class)

2

Indien 1996 4 (+15) Super Dvora Mk.2

2

TR Zypern 1997 1 Shaldag

2

Ein anderes aktuelles Beispiel für eine geplante Zulieferung deutscher Rüstungsgüter für ein israelisches Exportvorhaben ist die Modernisierung türkischer M60 Panzer durch die israelische Rüstungsfirma Israel Military Industries / TAAS aus Romat Hasharon. Im September 2002 wurde der Vertrag mit der türkischen Regierung unterschrieben. In den nächsten sechs Jahren sollen zunächst 170 M60 für etwa 700 Mio.$ modernisiert werden. Die türkische Armee hatte während der Verhandlungen immer wieder betont, dass im Rahmen der Modernisierung auch deutsche MTU Dieselmotoren und ein Getriebe der Renk AG eingebaut werden sollen. [76]

Solche Vorbedingungen für das Zustandekommen eines israelischen Exportgeschäfts stellen die deutsch-israelische Rüstungskooperation immer wieder auf die Probe – weil ein Direktexport aus Deutschland als politisch problematisch und kontrovers gilt. Die rotgrüne Bundesregierung ist sich auf der einen Seite sehr wohl der Widersprüche zwischen den Kriterien der politischen Richtlinien zum Rüstungsexport zur Situation in der Türkei bewusst und hat vorläufig Exportgenehmigungen für Kampfpanzer und Haubitzen in die Türkei ausgeschlossen.

Die politischen Richtlinien sind aber nicht nur auf den Export von Rüstungsgütern gemäß der Kriegswaffenliste Teil B anzuwenden, sondern auch auf die Ausfuhr von Komponenten, die unter die Ausfuhrliste Abschnitt A fallen. Doch wird hier in der Regel das geschäftliche Interesse als höher eingestuft, wie auch im Fall der MTU-Dieselmotoren für den modernisierten M60. [77] Eine Verweigerung der Ausfuhrgenehmigung könnte das gesamte israelische Vorhaben zum Scheitern verurteilen. Umgekehrt könnte Israel sich damit revanchieren, seinerseits in Zukunft bestimmte Komponenten, auf die Deutschland angewiesen ist, nicht zu liefern.

4. Israelische Rüstungsexporte nach Deutschland

Auch wenn es in dieser Studie vorrangig um die deutschen Interessen und Exporte nach Israel geht, ist es sinnvoll, auch auf die israelische Seite einzugehen, die schließlich die bilateralen Beziehungen genauso durch Angebot und Nachfrage bestimmt. Allerdings muß dabei immer berücksichtigt werden, dass gesicherte (statistische) Informationen über die israelische Rüstungspolitik und Rüstungsindustrie nicht verfügbar sind.

4.1. Israelischer Rüstungsexport

Seit 1997 beträgt der israelische Verteidigungsetat zwischen 8 und 9% des Bruttoinlandsproduktes. In absoluten Zahlen pendelt er um die 9 Mrd.$ - im Jahr 2002 waren 9,8 Mrd. $ vorgesehen. [78] Der Etat reicht nicht aus, gleichzeitig den Unterhalt und die Modernisierung der Armee zu gewährleisten, die eigene Rüstungsindustrie mit ausreichenden Aufträgen zu versorgen und die finanziellen Folgen der kriegerischen Auseinandersetzungen mit den Palästinensern zu finanzieren. Dies hat zwei Konsequenzen: Israel fällt es immer schwerer, den Import von modernen Rüstungsgütern aus eigenen Mitteln zu finanzieren. Zugleich ist die israelische Rüstungsindustrie zunehmend auf Exportmärkte angewiesen, um weiter hochwertige Rüstungsgüter zu produzieren. Laut der israelischen Exportagentur des Verteidigungsministerium (SIBAT) müssen wenigstens 70% der nationalen Rüstungsproduktion (oder 2,5 Mrd. $) exportiert werden, um den Fortbestand der Industrie zu sichern. [79] Die wichtigste Rolle beim Export spielen die staatlichen Rüstungsunternehmen. Dazu gehören Israel Aircraft Industries (IAI), Israel Military Industries (IMI / TASS) und Rafael Armament Development Authority. Private Rüstungsunternehmen wie Elbit Systems konnten erst in den letzten Jahren ihren Marktanteil ausbauen. [80]

Nur mit Hilfe der USA war es überhaupt möglich, dass Israel die modernste Armee und Rüstungsindustrie im Nahen und Mittleren Osten aufbauen und erhalten konnte. [81] Seit 1973 hat Israel etwa 83 Mrd. $ an direkter Finanzierungshilfe aus den USA erhalten, mit einem stetig wachsenden Anteil an Militärhilfe. Gegenwärtig kann Israel im Rahmen der Foreign Military Assistance (FMA) pro Jahr 2 bis 3 Mrd. $ amerikanischer Gelder für den Erwerb vorwiegend amerikanischer Waffensysteme ausgeben. Im November 2002 hat Premierminister Sharon Verhandlungen über eine zusätzliche einmalige Zuweisung von 4 Mrd. $ aufgenommen. Von den US-Geldern profitierte auch die israelische Rüstungsindustrie. Zum einen konnte ein Teil der FMA-Mittel für israelische Waffensysteme ausgegeben werden. Zum anderen konnte die Rüstungsindustrie amerikanische Technologien in Lizenz verändern und reexportieren. [82]

Die zweite Stütze ist der Export. In den letzten zehn Jahren gehörte Israel immer zu den zehn größten Rüstungsexporteuren – gemessen an den abgeschlossenen Exportverträgen. Gerade in den letzten drei Jahren konnte eine erhebliche Steigerung beobachtet werden: der Wert stieg von 2,5 Mrd. $ auf 4 Mrd. $ [83]. Damit wurde Israel hinter den USA und Rußland im Jahr 2003 zum drittgrößten Rüstungsexporteur. Als größte Absatzmärkte gelten die USA, danach folgen Staaten wie die VR China (20% der Rüstungsexporte im Jahr 1999), Indien und die Türkei. [84] Nach offiziellen Angaben spielt Europa bislang keine allzu große Rolle als Absatzmarkt für die israelische Rüstungsindustrie (12%), doch in Zukunft werden dort bessere Absatzchancen gesehen. [85]

4.2. Brückenkopf Deutschland

Deutschland is