Betrieb & Gewerkschaft
Tarifverträge in der Leiharbeit sind Zustimmung zu Niedriglohn und  Tagelöhnerei
DGB in der Tarifrunde Leiharbeit: Erneuter Kniefall vor  Unternehmensprofiten und Weltmarktexpansion

von IWW Bremen

10/2016

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Während sich Niedriglohn und prekäre Beschäftigung in der Bundesrepublik  Deutschland immer weiter ausbreiten, wird die Leiharbeit mit Unterstützung des DGB weiter gefördert. Mit dem Beschluss des DGB, die Tarifverhandlungen für eine Million Leiharbeiter*innen mit einer  Forderung von 6 Prozent, mindestens 70 Cent pro Stunde in den untersten Lohngruppen, zu eröffnen, verzichtet die Tarifgemeinschaft des DGB auf die gesetzlich vorgesehene Möglichkeit, den Leiharbeiter*innen die  gleichen Löhne zu gewähren, wie den Kolleg*innen mit denen sie in den  Stammbetrieben die gleiche Arbeit verrichten. Dazu müssten die DGB-Oberen lediglich bestehende Tarifverträge auslaufen lassen.

Wie üblich, zelebrieren die DGB-Gewerkschaften, die mit den ersten  Verhandlungsgesprächen am 7. Oktober begonnene Tarifrunde mit den  Unternehmerverbänden der Leiharbeitsbranche, als großen Kampf. Bei Lichte besehen ist die ganze Show jedoch eine gigantische  Verzichtserklärung. In einer fast kaum zu bestreikenden Branche wie der zersplitterten Leiharbeit einen Tarifvertrag abzuschließen, ist für den DGB ein „Geschenk“ dank gesetzlicher Regelungen. Das deutsche Arbeitnehmerüberlassungsgesetz schreibt für Leiharbeiter*innen ab dem ersten Tag der Beschäftigung den gleichen Lohn vor, den auch die Kolleg*innen am Einsatzort erhalten. Jeder Leiharbeiter*in stünde auch  die gleichen Rahmenbedingungen wie Urlaub oder Kündigungsfristen zu, wie in den Einsatzbetrieben. Eine zusätzliche Tarif freie Zone würde durch den Verzicht auf Leiharbeitstarife nicht entstehen. Als Gegenleistung
für dieses Geschenk garantiert der DGB Niedriglohn und den Abbau von  Arbeitsrechten.

So gibt es im Manteltarifvertrag des IGZ ( Unternehmensverband von  Zeitarbeitsunternehmen) mit dem DGB Regelungen zur Probezeit, die jegliche Standards gesetzlicher und normaler tariflicher Regelungen  unterlaufen. Bei IGZ/DGB ist die Probezeit generell auf sechs Monate  festgelegt. In den ersten vier Wochen gilt ein Kündigungsfrist von zwei Tagen, im zweiten Beschäftigungsmonat von einer Woche. Dies ermöglicht die Behandlung von Leiharbeiter*innen wie Tagelöhner. Nahezu die Hälfte  aller LeiharbeiterInnen verlieren in diesem Zeitraum ihren Job. Das Risiko der Beschäftigung von Leiharbeiter*innen in den verleihfreien Zeiten wird für die Unternehmen so auf ein Minimum reduziert. Das Bürgerliche Gesetzbuch (§ 622) erlaubt eine maximale Probezeit von sechs  Monaten und einer Kündigungsfrist innerhalb der Probezeit von zwei Wochen. Beides kann durch Tarifvertrag mit einer Gewerkschaft unterboten werden. Der Standard in anderen Tarifverträgen sieht eine Probezeit von  drei Monaten vor und eine Kündigungsfrist innerhalb der Probezeit von  zwei Wochen.

Die Löhne von Leiharbeiter*innen liegen zwischen 20 bis 40 Prozent unten  denen in den Entleihbetrieben. Dieser Niedriglohn, kombiniert mit verkürzten Kündigungsfristen ist nur dank der DGB-Tarifverträge möglich. Einmal mehr betätigt sich der DGB hier als „nationale Personalagentur“ zur Anpassung der Ware Arbeitskraft an die Bedürfnisse des Kapitals,  mittels Tarifverträgen und Tolerierung ausbeutungsfreundlicher Gesetze. Niedriglohn in den Randsektoren der Industrie und flexible  arbeitsvertragliche Regelungen sind eine wesentliche Grundlage für den  Erfolg des Exportweltmeister Deutschland. Lohnarbeit bedeutet immer Ausbeutung und Unterdrückung. Zeitarbeit verschlechtert und  verschlimmert dies weiter zu Lasten der Kolleg*innen und der DGB sorgt  mit seinem Tarifvertrag in der Leiharbeit dafür, das es auch so bleibt. Unternehmen, die einen solchen DGB haben brauchen eigentlich keine Unternehmer*innenverbände mehr. Die Kolleg*innen aber endlich eine  kämpfende Gewerkschaft.  

Zusendung durch:
IWW Ortsgruppe Bremen
Industrial Workers of the World - Gewerkschaft für alle Arbeiter*innen
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