Offener Brief
LKA ermittelt wegen Solidarität mit "
Indymedia Linksunten"

von Detlef Georgia Schulze

10/2018

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Die Berliner PolitikwissenschaftlerIn  Detlef Georgia Schulze beantragt bei der Generalstaatsanwältin,  im Bundesinnenministerium die Begründung für das Verbot von  „linksunten.indymedia“ (aus dem vergangenen Jahr) zu beschlagnahmen. Sie teilt dazu am 1.10.2018 mit:

Siehe dazu auch:
2. Offener Brief
In Sachen wegen Solidarität mit "Indymedia Linksunten"

"Vor einem guten Jahr hatte das Bundesinnenministerium – damals noch  unter der Leitung von Thomas de Maizière – das linke internet-Portal linksunten.indymedia als „Verein“ [1] verboten. Die juristische  Auseinandersetzung darum [2] spielte sich bisher vor allem vor den  Verwaltungsgerichten ab [3]; unter anderem hatten die AdressatInnen der Verfügung Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht eingereicht, über die bisher weder mündlich verhandelt noch entschieden wurde [4]. Nachdem Ende Januar schon ein Augsbuger Facebook-Nutzer zu einer  Geldstrafe von 900 Euro verurteilt worden war, weil er nach dem Verbot das vermeintliche Kennzeichen des vermeintlichen Vereins in dem  sozialen Netzwerk gepostet hatte [5], wurde in den vergangenen Tagen bekannt, daß inzwischen auch in Berlin ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren in Sachen linksunten-Verbot läuft [6]."

Im vergangenen Jahr hatten der Journalist Peter Nowak, der Blogger Achim Schill und Detlef Georgia Schulze zum Verbot eine Erklärung veröffentlicht, in der es u.a. hieß: „linksunten war […] und muß wieder werden: Ein Portal der – v.a. außerparlamentari­schen –  Linken in ihrer ganzen Vielfalt.“ [7] Den drei AutorInnen wurde nun vom Landeskriminalamt mitgeteilt, daß gegen sie wegen des Verdachts ermittelt werde, mit der Erklärung gegen das Vereinsgesetz verstoßen zu  haben."

Nun hat sich Detlef Georgia Schulze, die nicht nur politische AktivistIn, sondern auch AutorIn wissenschaftlicher Veröffentlichungen zu Fragen der Demokratie- und Rechtstheorie ist [7], mit einem Offenen Brief an die Berliner Polizeipräsidentin und die Berliner  Generalstaatsanwältin gewandt.

In dem Brief beantragt Schulze zum einen Einsicht in die Ermittlungsakten und zum anderen, im „Bundesministerium des Innen […]die Begründung des Verbotes von linksunten.indymedia anzufordern und im Bedarfsfalle gem. § 94 II StPO zu beschlagnahmen und den Beschuldig­ten des hiesigen Ermittlungsverfahrens zugänglich zu machen“.

Wir dokumentieren Detlef Georgia Schulzes offenen Brief:


Den vollständigen Wortlaut als PdF-Datei lesen


Anmerkungen

[1] Vgl. dazu z.B.: Rechtsanwalt Heinrich Schmitz, Rechtsoben – Ein Vereinsverbot aus politischen Gründen; https://causa.tagesspiegel.de/kolumnen/heinrich-schmitz/rechtsoben-ein-vereinsverbot-aus-politischen-gruenden.html.

[2] S. z.B. Kai Biermann, „Das Verbot von Indymedia hatte politische Gründe“; https://www.zeit.de/politik/deutschland/2017-12/indymedia-linksunten-verbot-34c3.

[3] „Nun, ein halbes Jahr später [d.h.: nach dem Verbot], nimmt der Kampf gegen das Verbot an Fahrt auf: Anhängig sind fünf Klagen vor dem Bundesverwaltungsgericht Leipzig und mehr als 40 verschiedene Verfahren in Freiburg, Karlsruhe und Mannheim.“  https://www.taz.de/Archiv-Suche/!5486606&s=linksunten/

[4] „Die Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht sollte  ursprünglich im Januar 2019 stattfinden, wurde aber auf einen noch nicht benannten Termin verschoben.“  https://netzpolitik.org/2018/stellungnahme-gesellschaft-fuer-freiheitsrechte-kritisiert-verbot-von-indymedia-linksunten/

[5] Siehe dazu: Falsa demonstratio nocet;
http://scharf-links.de/48.0.html?&tx_ttnews[tt_news]=66916&tx_ttnews[backPid]=56&cHash=d2e20d5890  
(„Während der parlamentarische Gesetzgeber ausschließlich – unter bestimmten Bedingungen – die ‚Verwendung’ von Kennzeichnen bestimmter Vereine unter Strafe gestellt hat (aber nicht die Ver­wendung der Logos von Medien – und seien es ‚verfasssungsfeindliche’ Medien), versucht das Bundesinnenministerium den strafbaren Bereich am parlamentarischen  Gesetzgebungsprozeß vorbei dadurch auszuweiten, daß es das Logo eines Mediums als Kennzeichnen eines Vereins ausgibt. […] auch wenn es objektiv einen Verein gegeben haben mag, so hatten die vermeintlichen  Vereinsmitglieder – nach allem, was wir wissen – kein Bewußtsein, einen Verein gegründet zu haben; folglich trat dieser vermeintliche Verein nirgends als solcher auf; und folglich gaben die vermeintlichen  Vereinsmitglieder dem vermeintlichen Verein weder Namen noch Kennzeichen.“ Das Logo eines Mediums zum Kennzeichen eines Vereins erklären, heiße Haifischfleisch zu Walfleisch zu erklären. „Ein Medium be­steht aus Papier oder Bits oder Celluloid etc.; ein Verein dagegen aus natürlichen  und/oder juristischen Personen – Haifisch- und Wal­fleisch ist, verglichen damit, noch relativ nah bei einander...“).

[6] https://www.neues-deutschland.de/artikel/1101776.indymedia-linksunten-journalisten-im-fokus.html  
sowie http://scharf-links.de/48.0.html?&tx_ttnews[tt_news]=66865&tx_ttnews[backPid]=56&cHash=4a73e536c3  
und http://www.demokratisch-links.de/linksunten-vereins-verbot  und
http://www.labournet.de/wp-content/uploads/2018/09/linksuntenverstoss1.pdf .

[7]  http://systemcrashundtatbeilinksunten.blogsport.eu/2017/08/31/linksunten-solidarisch-zu-sein-heisst-sich-dem-verbot-zu-widersetzen/.   taz, ND und Radio Dreyckland berichteten damals. Siehe auch Josopon, dokmz und Torben Becker.

[8] Siehe u.a. http://d-nb.info/gnd/132016486 , https://fu-berlin.hosted.exlibrisgroup.com/  und
http://tap2folge.blogsport.eu/files/2018/09/removing_some_rubbish_in_fs_wolf_2008.pdf .