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Castor - NiX
Der Ermittlungsauschuß informiert

Heilbronn 9.10.1998

Beim letzten Castor - NiX im März 1998 wurden am Donnerstag, 19.3.vor Tor 2 des Gemeinschaftskraftwerks Neckarwestheim GKN von ca. 400 Personen, welche die Ausfahrt blockierten, 69 in Gewahrsam genommen.

Zwei Personen wurden vorläufig festgenommen und einem beschleunigten Verfahren zugeführt. Die Anklagen lauteten auf Körperverletzung und Widerstand gegen die Staatsgewalt.

In den am folgenden Tag stattfindenden Schnellverfahren wurden zwei Zeuginnen wegen Meineids festgenommen.

Bei der Räumung der Blockade gab es auf Seiten der Demonstranten zwei Schwer verletzte bzw. -erkrankte und mehrere Leichtverletzte.

Die lngewahrsamgenommenen erhielten Bußgeldbescheide über 536,-DM und Rechnungen über Polizeikosten bis zu 163,-DM, mindestens aber 30,-DM für die Unterbringung in der Turnhalle. Eine Person soll außerdem noch 130,-DM für eine ärztliche Hafttauglichkeitsuntersuchung bezahlen.

In einem Tunnel unter der Straße auf der Walheimer Höhe hatten sich zwei Personen angekettet. Sie konnten erst von einem Sondereinsatzkommando geräumt werden.

Danach wurden sie festgenommen und einem beschleunigten Verfahren zugeführt.

Während des Schienentransports am Freitag, 20.3. wurden ebenfalls viele Leute festgenommen:

1. 11 Personen, die sich nach Polizeiaufforderung von der Bahnstrecke wegbewegten, wurden in Gewahrsam genommen.

2. Eine Gruppe von 13 Personen in 3 Pkw, die sich nach einem Platzverweis von der Bahnstrecke fort bewegten, wurden von einer anderen Polizeistreife in den Weinbergen bei Lauffen in Gewahrsam genommen.

3. Laut Presseberichten wurde der Transport durch eine Bombendrohung und gelockerte Gleise aufgehalten.

4. Zwischen Lauffen/N. und Nordheim kam es zu zwei Blockaden auf der Bahnstrecke:
-eine Blockade von 15 Personen
-Personen aus einer achtköpfigen Gruppe versuchten einen Hemmschuh an den Gleisen anzubringen und sich daran festzumachen.

Prozesse in Folge des Transports

1. Ein Atomkraftgegner aus der kleineren Schienenblockadegruppe wurde festgenommen und dem Haftrichter vorgeführt. Er muß noch heute (10.98) Meldeauflagen erfüllen. Außerdem wurde seine Wohnung mehrere Stunden nach seiner Festnahme durchsucht.

2. Noch während des Transports nach Ahaus fanden vor dem Heilbronner Amtsgericht unter Vorsitz von Richter Kindl vier der umstrittenen beschleunigten Verfahren statt. Davon wurde ein Verfahren vorgezogen, so daß der Anwalt des Angeklagten, der in einem benachbarten Saal bei einer Verhandlung war, erst zu dem beschleunigten Verfahren kam, als die Verhandlung gerade geschlossen wurde.

3. Vor dem Amtsgericht Böblingen fanden wegen der Schienenblockaden 3 Prozesse statt. Anklagepunkte waren Verstoß gegen die Eisenbahnbetriebsordnung und gefährlicher Eingriff in den Schienenverkehr. Die Beschuldigten erhieltenBußgeldbescheide in Höhe von 236,- und 436,-DM.

Die Beschuldigten legten daraufhin Widerspruch gegen die Bußgeldbescheide ein.

Die folgenden Prozeße wurden gegen Zahlung von je 50,-DM zuzüglich der Verfahrenskosten eingestellt, da eine betriebsgefährdende Störung nicht nachgewiesen werden konnte.

AKW-feindliche Grüsse

Markus

Für das Aktionsbündnis CASTOR-Widerstand Neckarwestheim

Info-tel + fax 07141 / 90 33 63 auch im internet: http://www.i-st.net/~buendnis/ 

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