Gesetzlicher Mindestlohn von mindestens zehn Euro statt Kombilöhne und Lohnsubventionen mit Hartz IV!

von Rainer Roth
11/07

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„Wie hoch müsste Ihr Lohn mindestens sein, damit Sie noch bereit wären, dafür zu arbeiten?"  Das wurden Anfang 2006 rund 11.000 Erwerbslose gefragt. Sie nannten einen Stundenlohn von mindestens 6,80 € netto, d.h. umgerechnet ca. 10 € brutto. (Stefanie Bender u.a. Was muten sich Arbeitslose  zu? IAB DiscussionPaper No.23/2007, 22)  Die gängigen Mindestlohnforderungen liegen alle darunter. Sie berücksichtigen offensichtlich nicht die Vorstellungen von LohnarbeiterInnen.

Ein Alleinstehender hätte mit 10 € brutto einen Nettomonatslohn von 1.122 € (bzw.
1.670 € brutto bei 38,5 Stunden die Woche und 14% Krankenversicherungsbeitrag).

Dieser Betrag liegt

  • „ rund 20% über dem Alg II-Niveau eines vollzeiterwerbstätigen Alleinstehenden (im Durchschnitt 942 €: 347 € Regelsatz  + 315 € Warmmiete + mindestens 280 € nicht als Einkommen angerechneter Freibetrag vom Erwerbseinkommen),

  • „ rund 20% über dem Betrag, der als Armutsrisikogrenze in Deutschland gilt (938 €),
    „ rund 13% über dem Betrag, der bei einem Alleinstehenden nicht gepfändet werden darf (989,99 €).
     

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Editorische Anmerkungen

Dieses Flugblatt erhielten wir von einem Klartext-Mitarbeiter am 19.11.07 zur Veröffentlichung.