Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz
Stellungnahme zum Entwurf des Gesetzes und zum Entwurf einer Verordnung

von Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)

11/2015

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I. Einleitung

Am 22. September 2015 hat das Bundesministerium des Innern den Entwurf des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes und den Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverordnung, der Integrationsverordnung und weiterer Verordnungen mit einer Fristsetzung für Stellungnahmen bis zum 23. September 2015, 18:00 Uhr zugeleitet.

Mit dem vorliegenden Artikelgesetz (Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz) sollen insgesamt 20 Gesetze und Verordnungen verändert werden. Zudem sollen die Richtlinie 2013/32/EU „zu gemeinsamen Verfahren für die Zuerkennung und Aberkennung des internationalen Schutzes" und die Richtlinie 2013/33/EU „zur Festlegung von Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen" umgesetzt werden. Mit der vorgelegten (Mantel-)Verordnung sollen vier Verordnungen verändert werden.

Der DGB kritisiert die kurze Frist zur Abgabe einer Stellungnahme, zumal die Entwürfe vom 20. bzw. 21. September nicht den aktuellen Stand wiedergeben. Eine umfassende Prüfung aller Änderungsvorschläge auch im Hinblick auf ihre Wirkung ist innerhalb der Frist nicht möglich.

Angesichts massiv angestiegener Zahl an Asylsuchenden und den damit verbundenen Herausforderungen wäre es aus Sicht des DGB sinnvoller gewesen, nur solche Maßnahmen zu beschließen, die sich auf die Beschleunigung der Asylverfahren und die Unterbringung beziehen.

Die komplette Stellungnahme als PdF-Datei herunterladen.

Quelle: http://www.dgb.de/