Betrieb & Gewerkschaft
Bauarbeiter klagt gegen Bauherren

Letzte Etappe bei der „Mall of Shame“


Pressemitteilung der FAU Berlin, 23. November 2016

11/2016

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Der erste der in der Gewerkschaft FAU Berlin organisierten Mall of  Berlin-Bauhelfer hat nun Lohnklage gegen die HGHI Leipziger Platz GmbH & Co. KG eingereicht. Die Immobilienagentur gehört zum Firmengeflecht des „Baulöwen“ Harald Huth und beauftragte das Subunternehmen, das den Bauhelfern den Lohn nicht zahlte. Die Güteverhandlung wird am 16.12.2016  vor dem Arbeitsgericht Berlin stattfinden.

Seit zwei Jahren kämpfen Bauarbeiter aus Rumänien mit Unterstützung der unabhängigen Basisgewerkschaft FAU Berlin um ihren Lohn. Sie wurden von Subunternehmen auf der Baustelle des Einkaufszentrums Mall of Berlin beschäftigt, die ihnen nur einen Bruchteil ihres Gehalts gezahlt haben.

Obwohl fast alle Bauarbeiter im Rechtstreit gegen die Subunternehmen  ihren Lohn vor dem Arbeitsgericht zugesprochen bekamen, haben sie bis heute kein Geld gesehen. Die Subunternehmen haben Insolvenz gemeldet oder sind für das Gericht nicht mehr zu finden. Einer der Bauarbeiter  hat nun Klage gegen den Bauherren eingereicht - es geht um 4.133,51 Euro netto, für ca. zwei Monate unbezahlte Arbeit. Weitere Klagen sind in Vorbereitung..

Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz regelt, dass der Auftraggeber wie ein Bürge für die Zahlung des tariflichen Mindestlohns an die Arbeitnehmer ihrer Subunternehmen haftet. Die HGHI Leipziger Platz GmbH war Auftraggeberin des Bauvorhabens LP12, zu dem die Mall of Berlin gehört.  Zunächst beauftragte sie die Arbeitsgemeinschaft Leipziger Platz N°12, bestehend aus der BSS Beton-System-Schalungsbau GmbH und der FCL Fettchenhauer Controlling und Logistic GmbH. Nach der Insolvenz der BSS im Sommer 2013 übernahm die FCL (welche ebenfalls plötzlich nach  Eröffnung der Mall of Berlin insolvent wurde) die Rechtsnachfolge und war seitdem alleinige Generalunternehmerin des Bauvorhabens. Die FCL beauftragte ihrerseits zahlreiche Nachunternehmer, darunter die  openmallmaster GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main und Metatec Fundus  GmbH & Co KG aus Berlin.

Tinet Ergazina, Sprecherin der FAU Berlin, kommentiert den bereits zwei Jahre andauernden Kampf der Bauarbeiter: „Die Geflechte aus unzähligen Subunternehmen und Sub-Subunternehmen sind sicher mit Absicht undurchsichtig gestaltet worden, damit die Arbeiter schwer nachweisen  können, für wen sie gearbeitet haben, und somit kaum Chancen haben, ihre Löhne einzufordern. Dass einige Bauhelfer von der Mall of Berlin nicht einfach aufgegeben haben, sondern protestiert haben, zur Presse gegangen
sind, sich in einer Gewerkschaft organisiert haben, um immer weiter und lautstärker zu protestieren und schließlich vor Gericht ihre Löhne einzuklagen, die ganze Kette hinauf bis zum Bauherren, hatte wohl kaum jemand erwartet.“

Im Fall der Mall of Berlin ist klar, dass Harald Huths HGHI Holding GmbH, zu der die Leipziger Platz GmbH & Co. KG gehört, weder insolvent noch unauffindbar ist. Die nächsten Bau- und Investitionsobjekte des Firmenkonsortiums wachsen unter anderem am Kurfürstendamm, in Tegel und in Moabit unter den Händen von Bauarbeitern heran.

Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht Berlin, Magdeburger Platz 1,
16.12.2016 ab 12:30 Uhr, Raum 213.