Betrieb &  Gewerkschaft
Strukturwandel per Tarifvertrag

IG BCE und Ver.di schließen Tarifvertrag mit Energieunternehmen für den Strukturwandel ab

von Helmut Born

11/2020

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Seit Ende August gibt es die ersten Tarifverträge mit Energieunternehmen, gezeichnet von Ver.di und der IG BCE.

„Im Zusammenhang mit der von der Bundesregierung beabsichtigten Beendigung der Braunkohleförderung und Braunkohleverstromung sowie der Steinkohleverstromung (nachfolgend gemeinsam Kohleausstieg) hat die von der Bundesregierung eingesetzte Kommission ‚Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung‘ in ihrem Abschlussbericht vom 26.1. 2019 u.a. Empfehlungen zur sozialverträglichen Ausgestaltung des bis spätestens Ende 2038 abzuschließenden Kohleausstiegs gegeben.“

Dieser Text ist der erste Absatz in den von den Gewerkschaften Ver.di und IG BCE sowie den Arbeitgeberverbänden am 22. Januar 2020 unterschriebenen Eckpunktepapier zum „Kohleausstieg“. In diesem Eckpunktepapier werden die Bedingungen für den sozialverträglichen Ausstieg aus der Förderung und Verstromung der Braun- und Steinkohle sowie die tarifliche Ausgestaltung festgeschrieben. Im Kohleausstiegsgesetz ist festgehalten, dass nur solche Unternehmen mit den staatlichen „Ausgleichszahlungen“ rechnen können, die mit den beteiligten Gewerkschaften einen Tarifvertrag abgeschlossen haben.

Ende August wurde Vollzug gemeldet: Es gab die ersten Tarifverträge mit den Energiekonzernen, allen voran mit RWE zum Strukturwandel im Rheinischen Revier und den ersten stillzulegenden Kraftwerken. Damit ist ein weiterer Baustein für den mit 2038 viel zu späten Ausstieg aus der Kohleverstromung geformt worden. Wäre es nicht möglich, auch für einen Kohleausstieg bis 2030 solche Regelungen zu treffen? Hätte es nicht gerade Ver.di gut zu Gesicht gestanden, sich dafür einzusetzen und den Schulterschluss mit der Klimabewegung zu vollziehen? Nicht nur die Verkehrswende,  sondern gerade  die Energiewende muss schnellstens angegangen werden. 

In der neuesten Ausgabe der Ver.di-Zeitschrift Publik wird dieser Tarifvertrag in einem doppelseitigen Beitrag, mit vielerlei Zitaten von jungen Beschäftigten, vorgestellt. Da wird eine große Zufriedenheit mit dem Ergebnis vermittelt und sich bescheinigt, ein tolles Ergebnis erzielt zu haben. Auf den ersten Blick mag dies auch stimmen, aber viele Fragen müssen jetzt auf betrieblicher Ebene geregelt werden. Die ganzen Fragen der Mitbestimmung bleiben in dem Tarifvertrag außen vor, z.B.: Wie hoch wird die Aufstockung zum Anpassungsgeld?, Wie wird die Weiterqualifizierung bzw. Umschulung organisiert?, Wie hoch wird die Abfindung sein für diejenigen, die das Unternehmen verlassen, usw.  

Der Tarifvertrag mit RWE sieht im einzelnen vor:

  • Ausschluss von betriebsbedingten Kündigungen im gesamten Ausstiegspfad
  • Materielle Aufstockung des Anpassungsgeldes (80 Prozent des letzten Nettoeinkommens)
  • Vereinbarung von Leistungen zur Qualifizierung und zur Vermittlung auf alternative Arbeitsplätze
  • Keine Kürzung der betrieblichen Altersversorgung
  • Regelungen zur Berufsausbildung und Übernahme  

Auf den ersten Blick ist hiermit tatsächlich ein sozial verträglicher Ausstieg mit diesem Tarifvertrag erzielt worden, der auch immer von den Gewerkschafter*innen für Klimaschutz gefordert wurde. Allerdings wurde dort auch eine Arbeitszeitverkürzung auf 30 Stunden gefordert sowie eine 100prozentige Lohnsicherung.

Vor allem aber bleibt die Frage, was demnächst anstelle der Stromerzeugung aus Kohle tritt. Wird es im Rheinischen Revier einen Wind- und Solarpark geben, der allen Beschäftigten eine Perspektive gibt? Wird es an allen Kraftwerksstandorten alternative Stromerzeugung geben? Die Beschäftigten und ihre Gewerkschaften müssen sich intensiv um Alternativen zur fossilen Energiegewinnung kümmern. Wäre es hier nicht angebracht, diese Aufgabe nicht den einzelnen Konzernen zu überlassen, sondern eine öffentliche Organisation der Energieerzeugung anzustreben?

Die Frage nach der Energiegewinnung kann auch nicht unabhängig von der Frage gelöst werden, welche Mobilität wir wollen. Soll der Öffentliche Personennah- und -fernverkehr gefördert werden oder wollen wir in Zukunft 40 Millionen E-Autos auf den Straßen haben, die die Energiesysteme zum Kollaps bringen? Dies sind wichtige gesellschaftliche Fragen, deren Lösung nicht den Profit getriebenen Energie- und Automobilkonzernen überlassen werden darf.

Editorische Hinweise

Wir spiegelten den Artikel von SoZ-Website:
https://www.sozonline.de/2020/11/strukturwandel-per-tarifvertrag/

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