Wiener Psychatrie und NS-Verbrechen

von Wolfgang Neugebauer
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(Referat im Rahmen der Arbeitstagung "Die Wiener Psychiatrie im 20. Jahrhundert", Wien, Institut für Wissenschaft und Kunst, 20./21. Juni 1997 , Quelle: Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes)

 

INHALT

1. Ärzte und "Rassenhygiene"
2. Zwangssterilisierung
3. Euthanasie
4. Euthanasie und Holocaust
5. Anstaltsmorde nach 1941
6. Kinder-Euthanasie
7. Humanexperimente und (pseudo)wissenschaftliche Forschung
8. Kinder-Euthanasie und "asoziale" Jugendliche

 

1. Ärzte und "Rassenhygiene"

Naturwissenschaftler, Ärzte und Psychiater haben einen originären und aktiven Beitrag zur Ausformung von Kernstücken der NS-Ideologie, nämlich Rassenlehren und Rassenhygiene geleistet. Im 19. Jahrhundert breiteten sich biologistische Ideen sowohl in den Geistes- und Naturwissenschaften als auch in der Politik aus. Die Sozialdarwinisten meinten, daß die biologischen Prinzipien vom Kampf ums Dasein und von der natürlichen Auslese in der menschlichen Gesellschaft ebenso herrschen müßten wie in der Natur. Auch in der Gesellschaft würden nur die kräftigsten und lebensfähigsten Individuen und Rassen im Kampf ums Dasein Überleben, die Schwächeren unterliegen und zugrunde gehen. Verschiedene Theoretiker entwickelten Vorstellungen von der "Aufartung" des Volkes bzw. der Rasse durch aktive oder passive Auslese. Heute lächerlich anmutende Ansichten von der Höherwertigkeit einer nordischen, germanischen oder arischen Rasse wurden in zahlreichen pseudo- und populärwissenschaftlichen Publikationen und Zeitschriften verbreitet und verfehlten nicht ihre Wirkung. In der 1920 erschienenen Schrift "Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens" des Juristen Karl Binding und des Psychiaters Alfred Hoche wurde erstmals die Ausmerzung der Geisteskranken angesprochen.

Die Erb- und Rassenkunde, die Rassenhygiene, etablierte sich als wissenschaftliches Fach; "rassenhygienische" Überlegungen durchdrangen die Sozial- und Gesundheitspolitik und führten insbesondere in der Psychiatrie zur Entwicklung humanitätsabgewandter Vernichtungsprogramme. Selbst fortschrittliche politische Kräfte konnten sich der Attraktivität eugenischer Maßnahmen nicht entziehen, wie z. B. die positive Haltung des ob seiner humanen Leistungen legendären sozialdemokratischen Stadrats für das Wohlfahrtswesen der Stadt Wien Prof. Dr. Julius Tandler zur Sterilisierung bzw. Eliminierung von "minderwertigen" und "lebenunwerten" Leben zeigt. Auch in katholischen und besonders in protestantischen Kreisen wurde die rassenhygienische Sterilisierung propagiert. In der wissenschaftlichen Literatur wird zu Recht von einem "rassenhygienischen" Paradigma gesprochen. Die Nationalsozialisten haben in Ansätzen und Umrissen schon vorhandene Konzepte für die "Ausmerzung der Minderwertigen" radikalisiert und mit beispielloser Konsequenz in die Wirklichkeit umgesetzt.

Obwohl die Vorbereitung, Planung, Entschlußbildung, Propaganda und zentrale Steuerung sowohl der Zwangssterilisierung als auch der Euthanasie von Berlin aus erfolgte - dort war der aus Österreich stammende Ordinarius für Psychiatrie in Berlin Max de Crinis mitbeteiligt -, gab es auch in Österreich Protagonisten der "Rassenhygiene". Insbesondere die 1925 an der Universität Wien gegründete Wiener Gesellschaft für Rassenpflege, deren erster Vorsitzender Univ. Prof. Dr. Otto Reche, Vorstand des Anthropologischen Instituts, war, entfaltete eine rege Schulungs- und Vortragstätigkeit. Nach der Annexion Österreichs im März 1938 wurde die "Rassenhygiene" auf verschiedenen Ebenen institutionalisiert. An den Universitäten Wien und Innsbruck wurden Lehrkanzeln für "Erb- und Rassenpflege" geschaffen, und die Rassenhygiene wurde in die Medizinerausbildung integriert. Der kommissarische Dekan der medizinischen Fakultät und spätere Rektor der Universität Wien Eduard Pernkopf hatte schon in seiner ersten Vorlesung am 6. April 1938 ein glühendes Bekenntnis zu den rassenhygienischen Theorien des Nationalsozialismus (und deren praktischen Konsequenzen) abgelegt.

Bemerkenswert erscheint mir, daß der Ordinarius für Psychiatrie an der Universität Wien Prof. Dr. Otto Pötzl, obwohl Altparteigenosse seit 1930, nicht als besonderer Protagonist der Euthanasie in Erscheinung getreten ist. Viktor Frankl, der 1940- 1942 die Neurologische Abteilung des Jüdischen Spitals leitete, erzählte mir in einem Interview, daß ihm Pötzl immer wieder jüdische Patienten Überstellte und damit vor der Euthanasie bewahrte. Als radikale Verfechter der NS-Rassenhygiene und "ausmerzender" Maßnahmen betätigten sich damals die späteren Universitätsprofessoren Walther Birkmayer und Konrad Lorenz. So referierte der damalige SS-Untersturmführer Dr. Birkmayer Über die "Vererbung von Nervenkrankheiten" auf einem SS- Schulungsabend 1938:

"Unserem Volk blieb es vorbehalten, ein Genie zu gebären, das instinktiv erkannte und forderte, daß nur die Reinheit der Rasse und die erbbiologische Gesundheit das Volk vor dem Verfall retten kann. Und wir müssen als fanatische Jünger alles Krankhafte, Unreine und Verderbbringende aus unserem Volke ausrotten ...".

2. Zwangssterilisierung

Die erste verbrecherische Maßnahme, die die Nationalsozialisten nach ihrer Machtergreifung auf dem Gebiet der "Erb- und Rassenpflege" durchführten, war die zwangsweise, das heißt staatlich angeordnete Sterilisierung (Unfruchtbarmachung) von "Erbkranken" durch das "Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" vom 14. Juni 1933, das mit Verordnung vom 14.11.1939 Über 1.1.1940 in der Ostmark eingeführt wurde. Die Sterilisierungsaktion nahm aber in Österreich nur mehr geringeres Ausmaß an, da zu diesem Zeitpunkt bereits die weitergehende Maßnahme der Euthanasie praktiziert wurde. Nach meinen Schätzungen bzw. Hochrechnungen fanden in Österreich etwa 5000 bis 10.000 Zwangssterilisierungen statt, wobei eine Todesrate von etwa 1,2 % angenommen wird - im Übrigen eine weitere Kategorie von NS-Opfern, von denen bisher nie die Rede war.

Aufgrund des Gesetzes waren Amtsärzte und Anstaltsleiter zur Anzeige von sogenannten "Erbkranken" an "Erbgesundheitsgerichte", bestehend aus einem Richter und zwei Ärzten, verpflichtet, wo ein Pseudogerichtsverfahren abgewickelt wurde. Nach Angaben von Horst Seidler kamen beim Erbgesundheitsgericht Wien 20 % der Meldungen von der Wagner Jauregg Heil- und Pflegeanstalt, deren Namensgeber Univ. Prof. Dr. Julius Wagner-Jauregg, Nobelpreisträger für Medizin, Übrigens am 21.4.1940, kurz nach Inkrafttreten des Zwangssterilisierungsgesetzes in Österreich und knapp vor seinem Tod, noch eigenhändig seine Aufnahme in die NSDAP beantragt hatte. Neben der Antragstellung und Richtertätigkeit wirkten Ärzte und Psychiater in Erbgesundheitsgerichtsverfahren auch als Gutachter, wobei sich aufgrund der großen Zahl der Betroffenen beträchtliche Nebeneinkommen ergaben.

Obwohl das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses zutiefst vom NS-Gedankengut geprägt war und folgerichtig 1945 aus der österreichischen Rechtsordnung eliminiert wurde, wurden die beteiligten Ärzte und Richter strafrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen; vermutlich weil dieses NS-Verbrechen auf gesetzlicher Grundlage erfolgte und Sterilisierungen von Behinderten bis heute praktiziert werden.

3. Euthanasie

Die Zwangssterilisierung genügte den nationalsozialistischen "Rassenhygienikern" jedoch nicht, da sie, wenn Überhaupt, erst nach vielen Generationen Resultate zeigen konnte; die NS-Medizin zielte auf die völlige Ausschaltung aller Psychopathen, Schwachsinnigen, Behinderten und anderer "Minderwertiger" ab. Es ist kein Zufall, daß der Ausrottungsfeldzug gegen die Geisteskranken im Jahr des Kriegsausbruches 1939 begann, hatte doch Hitler bereits 1935 derartige Maßnahmen für diesen Fall angekündigt. Damit sollte der in den Augen der Nationalsozialisten vor sich gehenden "negativen Auslese" durch den Krieg - Tod oder Verstümmelung der Gesunden, Überleben der Kranken - entgegengewirkt werden.

Unmittelbarer Anlaß war die Notwendigkeit, Lazarettraum zu schaffen und Spitalspersonal freizustellen. Nach der 1942 verfaßten Hartheimer Statistik wurden insgesamt 93.521 Betten, zum Großteil für militärische Zwecke, "freigemacht" und, berechnet für einen 10-Jahres-Zeitraum, Über 885 Millionen RM (das sind etwa 35 Milliarden Schilling) an Kosten eingespart.

Grundlage für diese erste Massenmordaktion des NS-Regimes bildete eine auf den 1. September 1939 rückdatierte "Ermächtigung" des Führers Adolf Hitler zur Gewährung des "Gnadentodes" für unheilbar Kranke, die keinerlei Gesetzeskraft oder Legalität hatte. Im Rahmen dieser von der "Kanzlei des Führers" organisierten Tötungsaktion (nach der Adresse Berlin, Tiergartenstraße 4, "T4" genannt) wurde ein Großteil der PatientInnen der psychiatrischen Anstalten im Deutschen Reich in "Euthanasieanstalten", u. a. nach Hartheim bei Eferding, abtransportiert und dort mit Giftgas getötet. Die Angehörigen der Opfer wurden mit verfälschten Briefen und Totenscheinen zu täuschen versucht. Vorher waren die Patienten von bezahlten "Gutachtern", etwa 40-50, davon zwei aus Wien, Dr. Erwin Jekelius und Dozent Dr. Hans Bertha, im Wege einer Fragebogenauswertung für die Euthanasie ausgewählt worden.

Aus der Heil- und Pflegeanstalt Wien-Steinhof, eine der größten Anstalten des Deutschen Reiches, wurden in den Jahren 1940/41 zwischen 3200 und 4000 PatientInnen nach Hartheim deportiert. Weiters wurden 2282 Insassen der der Stadt Wien gehörenden Anstalt Ybbs an der Donau sowie 500-600 Patienten der damals auf dem Gebiet des Reichsgaues Wien liegenden Anstalt Gugging nach Hartheim Überstellt. In die Euthanasie-Aktion waren auch Pfleglinge kleinerer Anstalten und - Über den Kreis der Geisteskranken weit hinaus - Insassen von Pflegeheimen und Altersheimen einbezogen. Allein im Versorgungsheim der Stadt Wien Lainz wurden 346 Fragebögen ausgewertet. Insgesamt sind in der Euthanasieanstalt Hartheim im Zuge der Aktion "T4" 1940/41 18.269 Menschen, zum Großteil aus Österreich, ermordet worden, wobei die Tötungshandlung - das Aufdrehen des Gashahnes - Ärzten, den Psychiatern Dr. Rudolf Lonauer aus Linz und Dr. Georg Renno aus Straßburg, vorbehalten blieb.

Von allen österreichischen Anstalten sind die "T4"-Krankenmorde in Wien-Steinhof am schlechtesten dokumentiert, weil nach 1945 kein Gerichtsverfahren gegen die Verantwortlichen zustande kam und eine Anstaltsgeschichte bislang fehlt; eine deutsche Dissertation ist noch nicht fertiggestellt. Das Gerichtsverfahren gegen den schwerkranken langjährigen Anstaltsleiter Hofrat Dr. Alfred Mauczka, einen der wenigen Nichtnazis, wurde eingestellt; gegen den ab 1. 1. 1944 vertretungsweise fungierenden Direktor Dozent Dr. Hans Bertha wurde lediglich ein mit skandalösem Freispruch endendes Verfahren wegen illegaler NSDAP-Tätigkeit durchgeführt, so daß der schwer belastete "T4"-Gutachter seine akademische Karriere fortsetzen und Ordinarius für Psychiatrie an der Universität Graz werden konnte.

4. Euthanasie und Holocaust

Die Aktion "T4" wurde, nicht zuletzt aufgrund der immer stärkeren kirchlichen Proteste, auf Befehl Hitlers am 24. August 1941 abgebrochen; die Euthanasiemorde kamen dadurch jedoch keineswegs vollständig zum Erliegen. Die "Kinder-Euthanasie" wurde weitergeführt, und in den Euthanasie-Anstalten wurden Häftlinge aus Konzentrationslagern im Zuge der Aktion "14f13" vergast. Als einzige Euthanasie-Anstalt blieb Hartheim, bis Dezember 1944, weiter in Betrieb, unter anderen wurden dort Häftlinge der KZ Dachau, Mauthausen und Gusen sowie geisteskranke Ostarbeiter vergast, die keine Leistung mehr erbringen konnten.

An dieser Stelle kann ich nur darauf verweisen, aber nicht ausführen, daß die Euthanasie in mehrfacher Hinsicht - ideologisch, psychologisch, organisatorisch und personell - eine wichtige Entwicklungsphase für den 1941 beginnenden Holocaust an Juden und Roma war.

5. Anstaltsmorde nach 1941

In den einzelnen Anstalten wurde die Ermordung von Geisteskranken durch Verhungern, Vergiften u. ä. fortgesetzt; vielfach entsprang diese der Initiative von Gauleitungen, Anstaltsleitungen oder einzelnen Ärzten. Ob eine zentrale Anweisung für diese ungeregelten Mordaktionen vorlag, ist nicht klar. Viktor Brack, einer der Hauptverantwortlichen für die Euthanasie-Aktion in der "Kanzlei des Führers", prägte dafür die Bezeichnung "wilde Euthanasie". Untersuchungen für die Anstalten in Klagenfurt und Wien/Steinhof haben ergeben, daß seitens des Pflegepersonals zeitweise sogar mehr Patienten getötet wurden, als von oben angeordnet worden war. Der Gesichtspunkt der "Pflegeaufwendigkeit" war dabei von entscheidender Bedeutung: Je mehr ein Patient die Pfleger in Anspruch nahm, desto größer war seine Aussicht auf Todesbeschleunigung.

H. Rittmannsberger hat für Niedernhart herausgearbeitet, daß 1942/43 zahlreiche Patienten aus kleineren Anstalten überstellt wurden, die innerhalb weniger Tage starben. Ebenso geschah dies in anderen großen Anstalten. Besonders gut dokumentiert ist das Schicksal der im August 1943 aus den Alsterdorfer Anstalten (Hamburg) nach Steinhof gebrachten 228 Frauen und Mädchen, von denen 201 - meist nach beträchtlichen Gewichtsverlusten durch Hungern - umkamen. Offenbar dienten diese Verlegungstransporte zur Verschleierung des raschen Sterbenlassens bzw. dessen Beschleunigung. Zu den in Hartheim ermordeten 15.000 bis 18.000 Österreichern/innen kommen also einige weitere Tausend, die in den Anstalten selbst ums Lebens gebracht wurden. Das heißt, daß die Größenordnung der österreichischen Euthanasieopfer bei mindestens 20.000 bis 25.000 liegt.

6. Kinder-Euthanasie

Die Nationalsozialisten begannen die zu Unrecht Euthanasie (griechisch: schöner Tod) oder "Gnadentod" genannte Vernichtung des "lebensunwerten Lebens" mit geistig und körperlich behinderten Kindern. Zur Durchführung wurde nach Beratungen in der "Kanzlei des Führers" und in Zusammenarbeit mit dem Reichsärzteführer Dr. Leonardo Conti im ersten Halbjahr 1939 eine Organisation mit der Tarnbezeichnung "Reichsausschuß zur wissenschaftlichen Erfassung erb- und anlagebedingter schwerer Leiden" geschaffen. Durch einen geheimen Runderlaß des Reichsinnenministeriums vom 18.8.1939 wurden alle Hebammen und Ärzte verpflichtet, in den Kliniken anfallende Mißgeburten (Idiotie, Mongolismus, Mikro- und Hydrozephalus, Mißbildungen der Extremitäten) sowie Kinder bis zu drei Jahren mit diesen Leiden den Gesundheitsämtern zu melden. Nach einer Pseudo- Begutachtung wurden die den Eltern durch Drohung oder Täuschung weggenommenen Kinder in eine der ca. 30 "Kinderfachabteilungen" eingeliefert, wo sie im Laufe einiger Wochen mittels Morphium- Hydrochloral, Luminal oder durch Nahrungsmittelentzug getötet wurden.

Die Geschichte der Kinder-Euthanasie in Wien ist nun durch eine sehr gründliche, mir allerdings nur fragmentarisch vorliegende Göttinger medizinhistorische Dissertation von Matthias Dahl aufgearbeitet. Die "Kinderfachabteilung" wurde auf dem Gelände der Anstalt "Am Steinhof" (Adresse: 14., Baumgartner Höhe 1) am 24. 7. 1940 als Wiener städtische Jugendfürsorgeanstalt "Am Spiegelgrund" eröffnet und wies damals 640 Betten auf. Als im Zuge einer Kompetenzänderung im Magistrat im April 1942 die Jugendfürsorgeanstalten vom Gesundheitswesen zur Hauptabteilung für Jugendwohlfahrt und Jugendpflege wanderten, wurden 7 Pavillons der neuen Hauptabteilung "zur Führung eines Dauerheimes und einer Beobachtungsanstalt" (später Wiener städtisches Erziehungsheim "Am Spiegelgrund", 680 Betten Überlassen, während zwei Pavillons, 15 und 17, mit 220 Betten als "Kinderfachabteilung" geführt wurden. Bis Ende 1942 hieß diese Einrichtung Heilpädagogische Klinik "Am Spiegelgrund", danach Wiener städtische Nervenklinik fÜr Kinder. Die Klinik "Am Spiegelgrund" fungierte zwar als "Kinderfachabteilung" des "Reichsausschusses" in Berlin und ihre Leiter erhielten von dort ihren Spezialauftrag, administrativ unterstand sie aber dem "Hauptgesundheitsamt der Gemeindeverwaltung des Reichsgaues Wien". Diese kommunale Institution war für die Durchführung der rassenhygienischen Maßnahmen des NS-Staates zuständig, wofür eine eigene Abteilung "Erb- und Rassenpflege" (mit einem Referat 3 "Ausmerzende Maßnahmen") geschaffen wurde. Als Hauptverantwortliche fungierten die aus Berlin kommenden Ärzte Prof. Dr. Max Gundel als Stadtrat und Dr. Hans Vellguth als Medizinaldirektor, beide langjährige NSDAP-Mitglieder; ebenso waren die Leiter der Abteilung "Erb- und Rassenpflege" (bis Frühjahr 1941) Dr. Arend Lang, ein Ostfriese, und (danach) Dr. Richard Günther, ein Sachse, bewährte Parteigenossen (und SS-Angehörige) aus dem Altreich - eine Feststellung, mit der der österreichische Anteil an diesen NS-Verbrechen keineswegs herabgespielt werden Auch die Leiter der Kinderklinik, zuerst Dr. Erwin Jekelius, dann Dr. Ernst Illing, waren Überzeugte Nationalsozialisten, die ihrer Aufgabe nicht gezwungenermaßen oder mit schlechtem Gewissen nachkamen, sondern in der Euthanasie eine aus ihrer Weltanschauung resultierende Verpflichtung sahen. Der 1905 in Hermannstadt geborene Jekelius war seit 1933 NSDAP-Mitglied, gleichzeitig auch der Vaterländischen Front, und erhielt 1936 durch Intervention des Präsidenten des Evangelischen Oberkirchenrates bei Bürgermeister Dr. Schmitz einen Posten als Amtsarzt der Stadt Wien. Da er an der Konferenz von etwa 30 "Experten" Über das Euthanasie-Gesetz im Oktober 1940 und an zwei weiteren Sitzungen des "Reichsausschusses" im März 1941, also am Höhepunkt der Euthanasie-Mordaktion, teilnahm, ist er zum engsten Kreis der Euthanasie-Verantwortlichen zu zählen. In einer Auseinandersetzung mit Stadtrat Gundel und seinem Kollegen Dr. Hans Bertha zog Jekelius den kürzeren, verlor mit seiner Einberufung 1942 seine Leiterstelle an Dr. Illing und wurde schließlich 1944 in das Altersheim Lainz versetzt. Nach seiner Flucht 1945 wurde er von der sowjetischen Besatzungsmacht verhaftet, weil er auch in Rußland Euthanasie-Handlungen durchgeführt haben soll, und verstarb 1952 in einem Lager.

Über Vermittlung von Prof. Heinze vom "Reichsausschuß" wurde der 1904 in Leipzig geborene Ernst Illing, der zuvor in der "Kinderfachabteilung" der Landesanstalt Görden bei Brandenburg tätig gewesen war, zum Nachfolger von Jekelius bestellt. Der bis April 1945 tätige Illing war einer von zwei Euthanasieärzten, die von österreichischen Volksgerichten zum Tod verurteilt und hingerichtet wurden. [...]

7. Humanexperimente und (pseudo)wissenschaftliche Forschung

In der neueren einschlägigen Literatur zur Kinder-Euthanasie wird der Aspekt der (pseudo)wissenschaftlichen Forschung bzw. der Forschung bar jeder humaner Schranken stärker hervorgekehrt. Ernst Klee hat die Rolle zweier führender Wissenschaftler beleuchtet, die "gemeinsam Karriere Über Leichen" machten:

Professor Julius Hallervorden, noch 1982 als "Altmeister der deutschen und internationalen Neuropathologie" gefeiert, und Prof. Hans Heinze, "der im Dritten Reich zum führenden Kinder- und Jugendpsychiater aufsteigt". Götz Aly etwa weist darauf hin, daß die Begutachtung im Rahmen der Kinder-Euthanasie - im Vergleich zu "T4"-Begutachtungen - sorgfältiger erfolgte und kommt zur Auffassung, daß die "Kinderaktion" "mehr als nur eine Facette der nationalsozialistischen Massenmorde" war und als "zukunftsweisende gesundheitspolitische Maßnahme des nationalsozialistischen Staates" gedacht war.

"Wissenschaftlichkeit, Forschungsehrgeiz und Reformeifer", meint er, "verbanden sich in der Institution 'Reichsausschuß' zu einem brisanten Gemisch aus Fortschritt und Vernichtung".

Einzelne "Kinderfachabteilungen" hatten Forschungsabteilungen, wo klinische Versuche, diagnostische Experimente und anatomische Forschungen durchgeführt wurden. Solche der ärztlichen Ethik zutiefst widersprechenden Aktivitäten dürften auch an der Wiener Kinderklinik "Am Spiegelgrund" stattgefunden haben. Wie M. Dahl nachweist, hat es auch eine mörderische Kooperation mit der Universitätskinderklinik bei Tbc-Impfversuchen gegeben. Im Illing-Prozeß haben die Sachverständigen, die Professoren E. Stransky und Fritz Reuter, in ihrem Gutachten festgestellt, daß in fast allen Krankengeschichten Encephalographien vermerkt sind - in mehreren Fällen wurde diese belastende und schmerzhafte Untersuchung trotz schlechten Gesundheitszustandes der Patienten und ohne medizinische Notwendigkeit vorgenommen. So starb das dreijährige Kind Johann Wenzl am 18. 6. 1942, als es vom Arzt Dr. Heinrich Gross encephalographiert wurde - die Gutachter sprachen von einem "Mißgriff in der Prozedur".

Dr. Heinrich Gross, Jahrgang 1915, seit 1931 in der NS-Bewegung aktiv und ab 1940 am "Spiegelgrund" tätig, dürfte zu jenen vornehmlich jüngeren Ärzten gehört haben, die Über den Tötungsauftrag hinaus die Situation zu "wissenschaftlichen" Zwecken ausnützten. Wie er in einem Interview 1979 selbst zugab, besorgte er sich mehrere hundert Gehirne von in der Kinderklinik bzw. in der Anstalt "Am Steinhof" verstorbener oder getöteter Patienten, die er für Hirnforschungen verwendete. Seine Kollegin Dr. Barbara Uiberrak, seit 1938 am Steinhof und als Prosektor für den ganzen Komplex Steinhof zuständig, erklärte in ihrer Zeugenaussage im Illing-Verfahren am 8. 1. 1946: "Fast jeder der einzelnen Fälle ist wissenschaftlich gesehen hoch interessant. Wir haben 'Am Steinhof' noch alle 700 Gehirne, in den meisten Fällen auch die Drüsen mit innerer Sekretion fixiert, ausgebaut, so daß sie jederzeit einer wissenschaftlichen pathologischen Untersuchung zugeführt werden können. Ich glaube, daß es lohnend wäre, einige Fälle aus jedem Jahr herauszugreifen."

Dieser Aufgabe widmete sich Gross gemeinsam mit Uiberrak, nachdem er der Verfolgung durch die österreichische Justiz unter fragwürdigen Umständen entgangen war. Gross baute seine wissenschaftliche Karriere auf den Hirnen jener Menschen auf, für die er nie ein Wort des Bedauerns oder Mitgefühls gefunden hatte.

8. Kinder-Euthanasie und "asoziale" Jugendliche

Die Absichten und Planungen der für die Gesundheits- und Sozialpolitik verantwortlichen NS-Funktionäre in Staat, Partei und SS gingen weit Über "Erbkranke", Geisteskranke und Behinderte hinaus; von den verbrecherischen Maßnahmen waren alle den Normen des NS-Regimes nicht entsprechenden Menschen bedroht, insbesondere alle jene, die keine Leistung für die "Volksgemeinschaft" erbrachten oder erbringen konnten, die vom ökonomischen Standpunkt als "unnütze Esser" angesehen wurden. Bei der wissenschaftlichen Definition der Asozialität, die als erblich hingestellt wurde, hatte sich der Österreicher Friedrich Stumpfl, später Ordinarius für Rassenhygiene an der Universität Innsbruck, hervorgetan.

Schon 1939 war mit dem Aufbau gigantischer Karteien im Rahmen der "Erbbiologischen Bestandsaufnahme" begonnen worden, in die neben Geisteskranken und Behinderten alle Arten von "Asozialen", verwahrloste Kinder und Jugendliche, Alkoholiker u. dgl., einschließlich aller lebenden Vorfahren und Nachkommen ("Sippschaft"), aufgenommen wurden. In der Wiener Zentralkartei, in der zeitweise 70 MitarbeiterInnen wirkten, waren bis 1943 bereits 700.000 Personen erfaßt, womit die NSDAP-intern geschätzte Größenordnung von 500.000 "Asozialen" - ein Viertel der Bevölkerung von Groß-Wien - noch Übertroffen wurde. Daß diese Menschen als zukünftige Opfer nationalsozialistischer Rassenpolitik ins Auge gefaßt waren, liegt in der Logik des NS- Systems. Manche Forscher (G. Aly, K. H. Roth, K. Dörner, D. Peukert) nehmen an, daß eine Art "Endlösung der sozialen Frage", also eine Ausrottung der gesamten als "minderwertig" angesehenen Unterschichten der Gesellschaft geplant war.

In Wien-Steinhof wurde zusätzlich zur Jugendfürsorgeanstalt bzw. zum Erziehungsheim "Am Spiegelgrund" im Pavillon 23 im November 1941 eine unter der Leitung des seit 1931 der NSDAP angehörenden Arztes Dr. Alfred Hackel stehende "Städtische Arbeitsanstalt Steinhof" eingerichtet, wo im Durchschnitt 100 "asoziale" Mädchen und Frauen, großteils um die 20 Jahre, unter lagerähnlichen Bedingungen untergebracht wurden. Den mörderischen Ausmerzungstendenzen wurde vor allem mit der Hinaufsetzung der Altersgrenze der Kinder-Euthanasie von drei auf 17 Jahre Rechnung getragen, wodurch auch die Einbeziehung von verwahrlosten und schwer erziehbaren Kindern ermöglicht wurde. "In der Tötungspraxis des 'Reichsausschusses' spielten die Kriterien 'soziales Verhalten' und 'allgemeine Lebensbewährung' von Anfang an eine entscheidende Rolle", resümiert G. Aly. Aus Schilderungen von Personen, die als Kinder oder Halbwüchsige den Aufenthalt in der Jugendfürsorgeanstalt "Am Spiegelgrund" Überlebten, wissen wir, auch bei kritischer Beurteilung dieser Quellen, daß die Todesdrohung - ausgesprochen oder unausgesprochen - ständig im Raum stand.

Zum einen gab es eine permanente Unterversorgung mit Nahrungsmitteln, die zu einer hohen Mortalitätsrate führte, zum anderen hing Über jedem Patienten das Damoklesschwert der "Euthanasierung" durch Vergiften oder Abspritzen, die offenbar auch als schärfste Strafe im Falle von Widersetzlichkeiten zur Anwendung kam. "Nachts schlich sich das Grauen Über Gänge und Räume. Meine Angst war unbeschreiblich", schreibt der ehemalige Zögling des Steinhofer Pavillons 18 Alois Kaufmann in seinen Erinnerungen. Ein anderer Insasse, Friedrich Zawrel, erinnert sich an seinen zweiten Aufenthalt im Pavillon 17 1943/44: "Als ich eines Tages bemerkte, daß der eben geschilderte Knabe nicht mehr in seinem Bett lag, befragte ich die Schwester Sikora nach dem Verbleib des Knaben. Sie antwortete mir wörtlich 'durt hin wirst a bald kummen'.

... Fast täglich wurden nun offensichtlich die Leichen der euthanasierten Kinder, die in Zellstoff eingewickelt waren, wie Brotwecken in diesen Sarg gelegt und so geschlichtet, daß der Sarg ordnungsgemäß gefüllt war. Dann wurde er geschlossen und mit dem Zweiradler weggebracht. Ich beobachtete, wie Anstaltsangehörige diese in Zellstoff eingepackten Kinderleichen zu diesem Sarg hintrugen, meist unter dem Arm."

Von der Euthanasie waren also auch die in den Pavillons 17 und 18 untergebrachten schwererziehbaren Kinder und Jugendlichen zumindest bedroht; ebenso waren die im Pavillon 23 inhaftierten Insassinnen der "Arbeitsanstalt für asoziale Frauen" potentielle Opfer, wenngleich hier eher die Zwangssterilisierung zur Anwendung kam. Aus dem oben zitierten Gutachten des Instituts für gerichtliche Medizin der Universität Wien geht hervor, daß bei den 17 untersuchten Krankengeschichten fünf Verstorbene zwischen 13 und 17 Jahre alt waren. (Quelle: Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes)

Euthanasie im Nationalsozialismus
Jugendstiltheater.Wien.

Editoriale Anmerkungen:

Dieser Text ist als Downloaddatei bei
http://www.nadeshda.org/archiv/antifa/geschtit.htm
erhältlich.