Wenn T-Shirt zu Terrorismuswerbung wird.

Von Peter Nowak

12/07

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Das junge Paar auf der Webseite http://www.fightersandlovers.blogspot.com/  könnte in jeden modernen Werbemagazin reüssieren.  Doch die Verantwortlichen für diese Seite stehen seit Monaten in Dänemark vor Gericht. Ihnen drohen Gefängisstrafen, weil sie T-Shirts mit politischen Logos herstellen und vertreiben.  

„Fighters und Lovers“ nennt sich die Gruppe, die T-Shirts mit dem Logo der kolumbianischen Guerilla FARC und der palästinensischen PFLP bedruckte und vertrieben hat. Ein Teil des Erlöses geht an zivile Projekte, die den politischen Organisationen nahe stehen, deren Logo auf dem T-Shirts steht. Eines dieser Projekte ist ein Radio in Kolumbien.

Nun gibt es auch in der Linken über die gelabelten Organisationen viele Diskussionen und sicher auch berechtigte Kritik.

Doch darum geht es bei dem Verfahren in Dänemark nicht. Die dänische Justiz sieht in dem Herstellen und Verkaufen der T-Shirts schlicht eine Unterstützung von Terrorismus. Schließlich stünden die beiden Organisationen auf Schwarzen Listen der USA und EU.

Sollten die Menschen in Dänemark verurteilt werden, würde es eine massive Einschränkung von Grund- und Freiheitsrechten bedeuten. Damit würde auch die Praxis der nach Meinung führender JuristInnen auch einem bürgerlichen Rechtsstaat fremde Praxis der Schwarzen Listen unmittelbar in die Freiheitsrechte der Menschen eingreifen.

Schließlich wird im Zusammenhang mit dem Schwarzen Listen jedes bürgerliches Recht außer Kraft gesetzt. Die Betroffenen erfahren oft gar nicht, dass sie auf einer solchen Liste stehen sondenr bekommen dann nur die Folgen mit, z.B. eine Kündigung des Kontos (siehe der Beitrag Kafka in Europa, http://de.indymedia.org/2005/12/135755.shtml?print=on ). Auch eine juristische Überprüfung der Vorwürfe, sowie die Unschuldsvermutung sind durch diese Schwarzen Listen außer Kraft gesetzt.
Wenn mit diesen Listen Politik gemacht wird, wie aktuell bei dem Verfahren in Dänemark sollten alle Menschen, denen es um die Wahrung elementarer Grundrechte geht, mobilisiert sein. So wäre es eigentlich angebracht, dass die Zigtausenden die in den letzten Wochen gegen Vorratsdatenspeicherung und andere Einschränkungen der Grund- und Meinungsfreiheit aktiv geworden, sich auch für das Verfahren in Kopenhagen zu interessieren beginnen. Wie wäre es mit einer Mail- und Faxkampagne an die verantwortlichen Richter.

Wenn Menschen schon Angst haben mich, dass sie wegen des Tragens eines Kleidungsstücks mit inkriminierten Symbolen oder Labels vor Gericht gezerrt werden, ist es an der Zeit sich zu rühren. Das gilt unabhängig davon, ob ich selber ein solches Kleidungsstück tragen würde, oder ob ich sogar in meinen politischen und persönlichen Umfeld dagegen wäre. Darüber soll und muss gestritten werden. Aber bitte ohne staatliche Terrorismuskeule.

 

Editorische Anmerkungen

Peter Nowak stellte uns diesen Artikel für die 12/07 zur Verfügung.