Betrieb & Gewerkschaft
Elena: Wer streikt, wird erfasst

Eine "Gulli"-Nachricht

12/09

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Eine neue bundesweite Datenbank sorgt momentan für Wirbel. Datenschützer und Gewerkschaften schlagen Alarm. Was verbirgt sich hinter "Elena"?

Elektronischer Einkommensnachweis - kurz Elena. Der harmlose Name der Datenbank ist alles, aber sicher nicht Programm. Ab dem 1. Januar 2010 soll das System in Betrieb genommen werden. Die Gewerkschaften sowie Datenschützer befürchten eine Katastrophe. Das System soll alles leichter machen. Wie so oft. Arbeitgeber geben darin sämtliche Entgeltdaten ihrer Arbeitnehmer an. Diese werden zentral bei der Deutschen Rentenversicherung gespeichert.

Ab dem Jahr 2012 sollen anhand dieser Datensätze dann etwaige Sozialleistungen beantragt werden können. Sei es nun Wohngeld, Arbeitslosengeld oder Elterngeld. Alles soll schnell und einfach gehen. Ohne Papierkram. Digital eben. Was nett klingt, ist jedoch eine Mogelpackung. Aus den Datensätzen lässt sich nämlich weit mehr ableiten, als nur der Anspruch auf staatliche Unterstützung.
Ganze 40 Seiten umfasst der Katalog, den Arbeitgeber abhandeln müssen. Darin festgehalten sind sämtliche Bestandteile, die sie über ihre Arbeitnehmer angeben müssen. Neben den klassischen Angaben wie Name, Geburtsdatum und Anschrift gibt es auch andere Felder. Diese tragen Bezeichnungen wie "Fehlzeiten" oder sind per "Ja/Nein" Abstimmung zu beantworten.

Hat ihr Mitarbeiter an einem Streik teilgenommen? Ja.

Dass diese Daten weit über ein Mindestmaß hinausgehen, wird inzwischen nicht mehr bezweifelt. Schließlich hört es mit Fehlzeiten und Streiks nicht auf. Weitere Details sollen festgehalten werden. Hat der Mitarbeiter eine Abmahnung erhalten? Hat sich der Mitarbeiter ein fehlerhaftes Verhalten zuschulden kommen lassen?

Alles Fragen, die zur Berechnung von Sozialleistung eigentlich nur eines sind: Völlig unbedeutend. Erhoben werden sie dennoch. Die Gewerkschaft verdi läuft dagegen Sturm. "Das ist ein absoluter Skandal. Ich bin schockiert, dass solche Daten zentral gelagert werden", attestiert Werner Filipowski, der Vize-Vorsitzende des Verdi-Gewerkschaftsrats.
Besonders bedenklich sei der Sachverhalt, dass der Arbeitgeber über Kündigungs- und Abmahngründe Auskunft geben soll. Der betroffene Arbeitnehmer kann sich dazu nicht äußern. Seitens der Behörden versucht man etwaige Besorgnis als unhaltbar abzustempeln. Von der Bundesagentur für Arbeit hört man lediglich, dass Kenntnisse über "vertragswidriges Verhalten" wichtig seien. Schließlich könne es dann eventuell eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld geben.

Die Erfassung von streikenden Mitarbeitern geschehe auch nur aus einem Grund: Es ist zu deren Bestem. Schließlich würden nur "rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen" zur sozialversicherten Beschäftigungszeit zählen. Überhaupt müsse man sich keine Sorgen machen. Die Daten von Elena seien sicher. Eine Abfrage finde nur bei Leistungsanträgen statt. Nur die zuständige Stelle könnte dann darauf zugreifen, aber auch nur wenn der Arbeitnehmer zustimmt. Die Arbeitgeber kommen an die Daten nicht heran, so eine Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit.
 

Editorische Anmerkungen

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