Kommentare zum Zeitgeschehen

Ein auskömmlicher Arbeitslohn und Mindestlohn von 16,76-Euro-Std. – wäre bereits überfällig!

von Reinhold Schramm

12-2014

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DGB betreibt Weihnachts-Verarsche: “Mindestlohn von 8,50 Euro kommt“

Deutschland bekommt endlich den gesetzlichen Mindestlohn, für den die Gewerkschaften ein Jahrzehnt gekämpft [?] haben. Der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro [brutto] schützt Beschäftigte vor Hungerlöhnen ...“ [1]

Mini-Mindestlohn befördert soziale Armut und Altersarmut

Wer in seinem Arbeitsleben nur Geringverdiener war und 1500 Euro monatlich verdient hat, muss bereits heute 43 Jahre in Vollzeit arbeiten, um die gesetzliche Grundsicherung, analog Hartz IV bzw. Sozialhilfe, zu erhalten. Im Hinblick auf die Altersversorgung haben sich damit mehr als vier Jahrzehnte physische und psychische Arbeit nicht gelohnt, denn den offenen Hartz-IV-Vollzug gibt es ohnehin. [2]

Der Arbeitslosenverband Deutschland (ALV) forderte bereits im März 2005 einen «Mindestlohn in Höhe von ca. 1.700 Euro pro Monat (Brutto: Vollzeit) bzw. 10 Euro pro Stunde (Brutto). Der Mindestlohn soll einer anwachsenden, unabgesicherten Tagelöhnerei, Gelegenheitsarbeit und Minijobs unter dem existenzsichernden Minimum entgegen wirken. Den Lohndumping und der zerstörerischen Konkurrenz um niedrige Löhne soll ein Riegel vorgeschoben werden.“ (Mindestlohn-Forderung März 2005) [3] Vgl. ALV-Diskussionspapier.

Durchschnittsverdienst und Mindestlohn für Durchschnittsrente

Zur «Höhe der Rente» heißt es bei der gesetzlichen Deutschen Rentenversicherung:

«Für ein Jahr Beitragszahlung nach dem Durchschnittsverdienst (vorläufiger Wert für 2014: 34.857 Euro) erhalten Sie einen Entgeltpunkt. Ein Entgeltpunkt bringt zurzeit eine Monatsrente von 28,61 Euro in den alten und 26,39 Euro in den neuen Bundesländern (Werte ab 1. Juli 2014).» [4] *

* Anmerkung: Auch hier müssen wir noch die möglichen Abzüge von der Brutto-Rente berücksichtigen: Steuern ans Finanzamt, Kranken- und Pflegeversicherung, Abschläge bei vorzeitigen Rentenantritt.

Der “Durchschnittsverdienst“ für die Berechnung der gesetzlichen Deutschen Rentenversicherung im Jahr 2014 liegt bei 34.857 Euro. Demnach müsste der aktuelle durchschnittliche Bruttoarbeitslohn bei monatlich 2.905 Euro liegen.

Bei einem „durchschnittlichen“ Brutto-Monatslohn von 2905 Euro und einer 40-Stunden-Woche, liegt der Stundenlohn bei 16,76 Euro. Demnach bedarf es bereits schon heute, im Jahr 2014, für eine „durchschnittliche“ Altersrente, aus der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV), einen Bruttomonatslohn von 2905 Euro, – auf der Basis eines Mindestlohns von 16,76 Euro. — Anmerkung: Dabei müssen wir zugleich die laufenden „durchschnittlichen“ Berechnungsgrundlagen für die gesetzliche Rentenversicherung berücksichtigen. Nur hieraus ergibt sich der Anspruch auf eine Durchschnittsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung.

Merke: Bereits heute – 2014 -- ein Mindestlohn von 16,76 Euro-Std. brutto – auch für eine zukünftige „durchschnittliche“ Altersrente.
 

Quellen:
[1] DGB-Adventskalender: 24 Fakten-Checks zum Start des gesetzlichen Mindestlohns. www.dgb.de/extra/mindestlohn-dran-bleiben
[2] 06/2011: DGB-Mini-Mindestlohn von 8,50 befördert Altersarmut, Hartz-IV und Sozialhilfe!
www.trend.infopartisan.net/trd0611/t340611.html
[3] 05/2013: Die Mindestlohn-Forderung von 10 Euro-Std. – bereits im Jahr 2005. Im Jahr 2013 fordern SPD, Grüne und DGB nur 8,50 Euro-Std. Mindestlohn von der BDA-Wirtschafts- und Gesellschaftsführung.
www.trend.infopartisan.net/trd0513/t330513.html
[4] 2014: Deutsche Rentenversicherung: Die richtige Altersrente für Sie.
www.deutsche-rentenversicherung.de
* Siehe unter: Berechnen Stundenlohn, Berechnung Rechner

17.12.2014, Reinhold Schramm
(Seit 46 Jahren Gewerkschafter)

Editorische Hinweise

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