Gemeinsame Erklärung
„Querfront“ – Arbeitspapier der OBS steht wieder online

Otto Brenner Stiftung und Dr. Wolfgang Storz

12/2015

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Das medienanalytische Arbeitspapier 18 der Otto Brenner Stiftung von Wolfgang Storz mit dem Titel „‘Querfront‘- Karriere eines politisch-publizistischen Netzwerks“ beschreibt und analysiert die Arbeit und Erfolge einiger publizistischer Akteure, die sich jenseits der traditionellen Massenmedien und jenseits der gängigen Kategorien von rechts und links verorten. Das Arbeitspapier wurde am 14. August 2015 von der Otto Brenner Stiftung (www.otto-brenner-stiftung.de) online öffentlich zugänglich gemacht. Ab dem 15./16. August haben zahlreiche Medien, Print wie Online, über Anlage der Untersuchung und Ergebnisse des Arbeitspapieres berichtet. Am 7. September haben Stiftung und Autor einvernehmlich entschieden, das Arbeitspapier vorübergehend offline zu stellen. Seit heute, 19. Oktober, steht es wieder online auf der Webseite der Stiftung zur Verfügung.

Hintergrund für die Entscheidung, das Papier aus dem Netz zu nehmen, war, dass Herr Jebsen von der Untersuchung seine Persönlichkeitsrechte verletzt sah, Schadensersatzansprüche androhte, Änderungen an dem Arbeitspapier verlangte, die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erwartete und bei Ablehnung mit einer Klage vor Gericht drohte. Die Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ist seitens der Stiftung nicht unterschrieben worden. Auch der Text einer Gegendarstellung, die der Rechtsanwalt von Herrn Jebsen am 18. September der OBS vorlegte, war nach unserer Einschätzung nicht veröffentlichungsfähig.

Stiftung und Autor waren und sind sich einig: Eine gerichtliche Auseinandersetzung über ein Arbeitspapier, über dessen Befunde und Wertungen selbstverständlich gestritten werden kann und soll, ist dem Gegenstand unangemessen. So kam es zu der Entscheidung, das Arbeitspapier aus dem Netz zu nehmen, damit die Rechtsanwälte beider Seiten in Ruhe die Sachlage klären und etwaige berechtigte Ansprüche von Herrn Jebsen auf Änderungen festhalten können. Dass Fehler oder falsche Tatsachenbehauptungen zu korrigieren sind, ist für Stiftung wie Autor selbstverständlich.

Alle telefonischen und schriftlichen Versuche von Stiftung und unserem gemeinsamen Rechtsanwalt, zwischenzeitlich zu einer verbindlichen außergerichtlichen Einigung mit dem Rechtsbeistand von Herrn Jebsen zu kommen, sind bisher erfolglos gewesen. Deswegen wird das Arbeitspapier in einer geringfügig überarbeiteten Fassung mit Datum vom 19. Oktober wieder online gestellt und von Stiftung und Autor ausschließlich in dieser Fassung verbreitet. Die redaktionellen Korrekturen und inhaltlichen Präzisierungen berühren in keiner Weise den Kern des Arbeitspapieres und die zentralen Befunde der Untersuchung. Sie betreffen die Punkte, die bereits in den beiden Erklärungen des Autors eine Rolle spielen; mit diesen hatte der Autor auf öffentlich vorgetragene Kritik reagiert, sie stehen unverändert auf der Webseite der Stiftung.

Frankfurt/Main, den 19.10.2015

TREND hilft bei der Verbreitung des Arbeitspapiers, indem hier "Querfront" als PdF gelesen werden kann:

Quelle:  https://www.otto-brenner-stiftung.de